Bewilligung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege im Kanton Bern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bewilligung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege im Kanton Bern"

Transkript

1 Informationsveranstaltung Bewilligung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege im Kanton Bern Elisabeth Vogt, Leiterin Abteilung Aufsicht, Steuerung und Beratung Hans-Peter Elsinger, Fachverantwortlicher FPO Katharina Stephan, Fachverantwortliche Pflegekinderbereich Kantonales Jugendamt 17. Oktober 2013, Uhr Kantonales Jugendamt 1

2 Überblick Begrüssung und Vorstellungsrunde Revision der PAVO und der kantonalen PVO (30 Min.) Umsetzung der Neuerungen im Kanton Bern (40 Min.) Richtlinien für die Bewilligung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventionsplätzen sowie Wochenend- und Ferienplätzen in Pflegefamilien (Familienpflege) Pause ( ) Fragen und Diskussion (45 Min.) Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen (15 Min.) Schluss Uhr Kantonales Jugendamt 2

3 Gesetzliche Grundlagen Auf Bundesebene (für alle Kantone): Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO; SR ) Auf kantonaler Ebene (Kanton Bern): Pflegekinderverordnung (PVO; BSG ) Richtlinien für die Fremdunterbringung eines Kindes (seit ) Standards für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb der Herkunftsfamilie (seit ) Richtlinien für die Bewilligung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege (ab ) Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventionsplätzen sowie Wochenend- und Ferienplätzen in Pflegefamilien (ab ) Kantonales Jugendamt 3

4 Revision der eidg. Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO; SR ) Neuerungen ab 2013 insbesondere: Partizipation des Kindes Platzierungen im Ausland Pflegekinderbewilligung Krisenintervention Umplatzierungen, Ferien- und Wochenendplatzierungen Kantonales Jugendamt 4

5 Revision PAVO II Änderungen per Einführung einer Meldepflicht für entgeltliche oder unentgeltliche Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (Art. 20 a - f PAVO Vermittlung von Pflegeplätzen für Minderjährige in Pflegefamilien Sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern Beratung und Therapien für Pflegekinder Kantonales Jugendamt 5

6 Revision der kantonalen Pflegekinderverordnung (PVO; BSG ) Änderungen per Familienpflege Generelle Bewilligungen (Art. 3 Abs. 4) Bewilligungspflicht für Kriseninterventionsplätze (Art. 3a) Bewilligungspflicht für allgemein angebotene, regelmässige Wochenendund Ferienplätze (Art. 3b) Zuständig: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB Kantonales Jugendamt 6

7 Revision PVO II Dienstleistungsangebote in der Familienpflege Bewilligungspflicht (Art. 14 a-c): Rekrutierung von Pflegefamilien Vermittlung von Pflegefamilien für Minderjährige Sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen Meldepflicht (Art. 14 d): Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern Durchführung von Beratungen und Therapien für Pflegekinder Zuständige Behörde: Kantonales Jugendamt (KJA) Kantonales Jugendamt 7

8 Richtlinien für die Bewilligung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege Die Richtlinien richten sich an Fachpersonen des KJA, Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Familienpflege und enthalten Anforderungen für bewilligungs- bzw. meldepflichtige Dienstleistungsangebote im Bereich der Familienpflege, die im Kanton Bern erbracht werden. Kantonales Jugendamt 8

9 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege II Bewilligungspflicht Rekrutierung von Pflegeeltern Vermittlung von Pflegeplätzen für Minderjährige sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen Meldepflicht Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern Durchführung von Beratungen und Therapien für Pflegekinder Orientierung an den Standards des KJA für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie Kantonales Jugendamt 9

10 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege III Anforderung an Organisation und Leitung Organisations- und Betriebskonzept mit Angaben zu - den angebotenen Dienstleistungen - der Form der Trägerschaft - Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten - Anstellungsfragen - Finanzierung und den Tarifen Anforderungen an die Fachpersonen Fachausbildung entsprechend Aufgabe (HF/FH/Uni) - Soziale Arbeit - pädagogische oder psychologische Berufe - Weiterbildung zum Thema «ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen». Kantonales Jugendamt 10

11 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege IV Rekrutierung von Pflegefamilien Pflegefamilien sorgfältig auswählen und Eignung klären für Aufgabe qualifizieren Anforderungen an Pflegefamilien definieren Arbeitsbedingung und Unterstützungsangebote darlegen Pflegekinderbewilligung vor Platzierung einholen Kantonales Jugendamt 11

12 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege V Vermittlung von Pflegeplätzen nur mit Auftrag der zuständigen Behörde (KESB/Sozialdienst) Grundlage für die Auswahl der Pflegefamilie: - soziale Situation, - Bedürfnisse und Ressourcen des Kindes / Herkunftsfamilie - Schutz-, Förder- und Betreuungsziele Pflegefamilie verfügt über erforderliche Bewilligung der KESB Einbezug des Kindes und der Herkunftsfamilie Schulbesuch und Zusammenarbeit klären soweit machbar Auswahl ermöglichen Kantonales Jugendamt 12

13 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege VI Sozialpädagogische Begleitung nur mit Auftrag der zuständigen Behörde (KESB/Sozialdienst) umfassende Unterstützung der Pflegefamilien mit Beratung und Begleitung vor Ort durch erfahrene Fachpersonen regelmässige Weiterbildung für Pflegeeltern Betreuungsauftrag, pädagogische Ziele und Dauer vor Platzierung definieren und regelmässig prüfen maximal 12 Begleitungen pro 100 Stellenprozente 24-Stundenpikett regionales Einsatzgebiet - Erreichbarkeit! Kantonales Jugendamt 13

14 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege VII Konzepte Anbieter halten für jeden Dienstleistungsbereich fest, nach welchen Grundsätzen, Instrumenten und fachlichen Methoden das Angebot ausgestaltet ist. In den Richtlinien sind die wichtigsten Punkte aufgeführt. Für die sozialpädagogische Begleitung von Kriseninterventionen sind die Anforderungen gemäss den Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventionen sowie Wochenend- und Ferienplätzen in Pflegefamilien (Familienpflege) zu beachten. Kantonales Jugendamt 14

15 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege VIII Aus- und Weiterbildung von Pflegefamilien Qualitätsstandards: Die Pflegefamilien haben Zugang zu Aus- und Weiterbildung, die ihnen dabei hilft, das Kind in seiner Entwicklung umfassend zu fördern. Anforderungen Aus- und Weiterbildung der Pflegeeltern ist theoretisch fundiert, praxisnah und entspricht den Bedürfnissen der Pflegeeltern. Konzept mit Auskunft darüber, wie Aus- und Weiterbildung für Pflegeeltern ausgestaltet ist, u.a. Ziele, Häufigkeit und Strukturierung der Aus- und Weiterbildung, Zielgruppe für das Angebot, Art und Weise der Bekanntmachung des Angebots. Kantonales Jugendamt 15

16 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege IX Beratung und Therapie für Pflegekinder Qualitätsstandards: Die physische und psychische Gesundheit des Pflegekindes wird aktiv gefördert. Es erhält die notwendige therapeutische oder anderweitige Unterstützung, um mit belastenden Erfahrungen aus der Vergangenheit konstruktiv umgehen zu können. Anforderungen Beratung und Therapie für das Pflegekind sind fachlich fundiert, entsprechen den Bedürfnissen des Kindes und fördern seine Entwicklung. Konzept mit Auskunft darüber, wie Beratung/Therapie ausgestaltet sind, u.a. Ziele, Werte und Menschenbild- und Weltbild, die in die Beratung und Therapie einfliessen, methodische Vorgehensweise bei der Beratung, Gestaltung der verschiedenen Phasen des Beratungs- und Therapieprozesses. Kantonales Jugendamt 16

17 Dienstleistungsangebote in der Familienpflege X Bewilligungsgesuche Bewilligungsgesuche werden ab dem 1. Dezember 2013 entgegen genommen Unterlagen stehen ab diesem Datum auf dem Internet zur Verfügung ( Neue Bewilligungen können nach in Kraft setzen der revidierten PVO erteilt werden (1. März 2014) Bestehende Betriebsbewilligungen des KJA behalten ihre Gültigkeit bis auf weiteres. Aufsicht Die Aufsicht über bewilligte und gemeldete Angebote/Organisationen aus dem Kanton Bern erfolgt über eine Reporting und Verzeichnisse. Organisationen aus anderen Kantonen müssen Aufsichtsberichte aus ihrem Kanton vorlegen. Kantonales Jugendamt 17

18 Konkretes Vorgehen bei der Bewilligung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege Zuständigkeit für die Bewilligung der Institution liegt beim KJA, diejenige für die Bewilligung der Pflegefamilien bei der regionalen KESB. FPO-Gesuche können beim KJA ab eingereicht werden. FPO/Heime mit Bewilligungen überprüfen anhand der Richtlinien ihre Konzepte und unterbreiten dem KJA bis den Anpassungsbedarf. Im Rahmen der Aufsicht werden dann die notwendigen Anpassungen und Termine festgelegt. Ausserkantonale FPOs, die in Pflegefamilien im Kanton Bern platzieren, müssen nachweisen, dass sie die im Kanton Bern geltenden Standards bezüglich der Fremdunterbringung einhalten. Dieser Nachweis kann über die Bestätigung der zuständigen kantonalen Behörde oder ein entsprechendes Qualitätslabel erfolgen. Kantonales Jugendamt 18

19 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventionsplätzen sowie Wochenend- und Ferienplätzen in Pflegefamilien (Familienpflege) Richtlinie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Gültig ab ) Katharina Stephan Kantonales Jugendamt 19

20 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen I Die Richtlinien richten sich an Fachpersonen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Pflegeaufsichtspersonen Anbieterinnen und Anbietern von Familienpflegeplätzen und enthalten Voraussetzungen für die Erteilung einer generellen Bewilligung für Kriseninterventionsplätzen und Wochenend- und Ferienplätze in Pflegefamilien. Kantonales 20

21 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen II Bewilligungspflicht für Kriseninterventionsplätze: Personen, die Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr regelmässig entgeltlich oder unentgeltlich im Rahmen von Kriseninterventionen in ihrem Haushalt aufnehmen wollen, benötigen unabhängig von der Dauer der Aufnahme eine generelle Bewilligung der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Meldepflicht bei Aufnahme eines Pflegekindes: Nimmt eine Pflegefamilie ein Kind im Rahmen einer Krisenintervention bei sich auf, muss sie dies der zuständigen KESB sowie der zuständigen Pflegekinderaufsichtsperson melden. Kantonales Jugendamt 21

22 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen III Arten von Kriseninterventionen: Notfallunterbringungen Time-out-Platzierungen Übergangsplatzierungen Kantonales Jugendamt 22

23 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen IV Bewilligungsvoraussetzungen: Eignung der Pflegeeltern - persönliche / erzieherische Eignung - Wohl der eigenen / bereits in der PF lebenden Kinder - Wohnverhältnisse Die Eignung von Pflegeeltern wird nach den Grundsätzen und Kriterien des KJA abgeklärt (Anhang 1); Sozialpädagogische Begleitung / Qualität - durch bewilligte Familienplatzierungsorganisation - über eine sozialpädagogische Ausbildung der Pflegeeltern Kantonales Jugendamt 23

24 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen V Pädagogisches Konzept: Professionelle Pflegefamilien halten in einem Konzept fest, wie die Krisenintervention durchgeführt wird. Kantonales Jugendamt 24

25 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen VI Anforderungen an Kriseninterventionen: Ziel jeder Krisenintervention ist die Stabilisierung des Kindes oder des Jugendlichen sowie die Erarbeitung einer bedürfnisgerechten und nachhaltigen Lösung für seine künftige Betreuung und Förderung. In einer Pflegefamilie wird grundsätzlich nur ein Kriseninterventionsplatz angeboten. Ausnahme sind fachlich zu begründen. Die Anzahl der übrigen in der Pflegefamilie lebenden Kinder und Jugendlichen darf in der Regel drei nicht überschreiten. Kriseninterventionen sind zu befristen und dauern höchstens sechs Monate. Basierend auf klar umrissenen Schutz-, Förder- und Betreuungszielen wird die für das Kind optimale Betreuungsart für die Krisenintervention ermittelt. Das Kind und seine Herkunftsfamilie werden im Entscheidfindungs-, Aufnahme-, Betreuungs- und Austrittsprozess angemessen und soweit möglich und sinnvoll einbezogen und gehört. Die Pflegefamilie verfügt vor der Aufnahme des Kindes über die generelle Bewilligung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Kriseninterventionen. Kantonales Jugendamt 25

26 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen VII Bewilligungspflicht für Wochenend- und Ferienplatzierungen: Pflegefamilien, die allgemein anbieten, Kinder und Jugendliche während deren Ferien oder an Wochenenden zu betreuen, benötigen hierfür einer Bewilligung. Die generelle Bewilligung ist eine Eignungsbescheinigung, die sie berechtigt, Kinder und Jugendliche in den Ferien oder an Wochenenden bei sich aufzunehmen und zu betreuen. Die Eignung der Pflegeeltern wird nach den Grundsätzen und Kriterien des KJA abgeklärt (Anhang 1). Kantonales Jugendamt 26

27 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen VIII Bewilligungsgesuch Die Pflegeeltern richten das Bewilligungsgesuch an die zuständige KESB. Die KESB beauftragt sodann die zuständige Pflegekinderaufsichtsperson mit den notwendigen Abklärungen und entscheidet nach Eingang des Sozialberichts über die Bewilligungserteilung. Die KESB nehmen ab dem 1. Dezember 2013 Gesuche um Erteilung einer generellen Bewilligung für Kriseninterventionsplätze bzw. für Wochenend- und Ferienplätze entgegen. Kantonales Jugendamt 27

28 Richtlinien für die Bewilligung von Kriseninterventions-, Wochenend- und Ferienplätzen IX Aufsicht Die KESB übt die Aufsicht über die Pflegeverhältnisse aus. Sie delegiert die operative Aufsichtstätigkeit in der Regel an die zuständigen Pflegekinderaufsichtspersonen. Im Rahmen der Aufsicht wird geprüft, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiter erfüllt sind. Kantonales Jugendamt 28

29 Pause Kantonales Jugendamt

30 Fragen und Diskussion Kantonales Jugendamt

31 Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen Kantonales Jugendamt

32 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung Kantonales Jugendamt

33 Sie erreichen uns unter: Telefon www. jgk.be.ch/kja Bereich FPO, Kantonales Jugendamt Kantonales Jugendamt

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern

Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Pflegekinder- und Heimaufsicht C2 Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes Private Platzierung Angaben der Kindseltern V1.3.2015 Pflegekind Pflegefamilie

Mehr

RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN

RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN RECHTSGÜLTIGE GESETZE UND VERORDNUNGEN Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern vom 4. Dezember 2012 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung der eidgenössischen

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2012 KR-Nr. 329/2011 124. Anfrage (Transparenz bei der Vermittlung von Pflegeplätzen für Minderjährige) Kantonsrat

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)

Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1) Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) ) vom 7. Mai 985 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ) gestützt auf Art. 6 Abs. bis des

Mehr

1. Einleitung Alterslimiten Zivilrechtlicher Wohnsitz... 3

1. Einleitung Alterslimiten Zivilrechtlicher Wohnsitz... 3 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Sektion Kinder und Jugendliche 1. Januar 2016 MERKBLATT 10 Abläufe nach Betreuungsgesetzgebung bei Unterbringung von

Mehr

Diplomausbildung in Erziehungsberatung Schulpsychologie

Diplomausbildung in Erziehungsberatung Schulpsychologie Diplomausbildung in Erziehungsberatung Schulpsychologie Dr. Regula Mathys Leiterin der Ausbildung (d) Leiterin der Kantonalen Erziehungsberatungsstelle Köniz Die Kantonalbernische Erziehungsberatung Für

Mehr

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder Departement des Innern Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Spisergasse 41 9001 St.Gallen T 058 229

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Schnittstelle zwischen der Behindertenhilfe für Kinder und Jugendliche, Sonderschulung und den ergänzenden Hilfen zur Erziehung

Schnittstelle zwischen der Behindertenhilfe für Kinder und Jugendliche, Sonderschulung und den ergänzenden Hilfen zur Erziehung Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Kantonales Jugendamt Direction de la justice, des affaires communales et des affaires ecclésiastiques du canton de Berne Office des mineurs Gerechtigkeitsgasse

Mehr

Themenübersicht. ! Allg. Informationen zur Schulstation. ! Zielgruppe. ! Schülerzahlen. ! Aufnahme und Beendigung. !

Themenübersicht. ! Allg. Informationen zur Schulstation. ! Zielgruppe. ! Schülerzahlen. ! Aufnahme und Beendigung. ! Themenübersicht! Allg. Informationen zur Schulstation! Zielgruppe! Schülerzahlen! Aufnahme und Beendigung! Auftrag der SST! Inhalte der pädagogischen Arbeit! Schulische Inhalte! Konzept! Personelle Besetzung!

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

Pflegeeltern gesucht!

Pflegeeltern gesucht! Pflegeeltern gesucht! Inhaltsverzeichnis In welchen Situationen werden Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche benötigt?... 5 Formen der Familienpflege: Bereitschaftspflege... 6 Kurzzeitpflege... 6 Vollzeitpflege...

Mehr

Reflexionsworkshop Strategischer Einbezug von Akteuren. 19. November 2010 Regiestelle Weiterbildung

Reflexionsworkshop Strategischer Einbezug von Akteuren. 19. November 2010 Regiestelle Weiterbildung Reflexionsworkshop 19.11.2010 Strategischer Einbezug von Akteuren 19. November 2010 Regiestelle Weiterbildung Projekttypen Projekttyp I. Ermittlung des branchenspezifischen Qualifizierungsbedarfs II. Qualifizierungsmaßnahmen

Mehr

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie I. Grundsätze Wer im Kanton Thurgau den Beruf einer selbständig tätigen Psychotherapeutin oder eines

Mehr

Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien)

Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien) Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen (Krippenrichtlinien) (vom 5. Juni 2008) Die Bildungsdirektion, gestützt auf 2 Abs. 3 der Verordnung über die Bewilligung von Kinder- und Jugendheimen,

Mehr

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,

Mehr

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen

Mehr

NOKJ. Nachhaltige Optimierung der Kinder- und Jugendpolitik * Programm des Kantons Basel-Landschaft nach Art. 26 KJFG * plus

NOKJ. Nachhaltige Optimierung der Kinder- und Jugendpolitik * Programm des Kantons Basel-Landschaft nach Art. 26 KJFG * plus NOKJ Nachhaltige Optimierung der Kinder- und Jugendpolitik 2014 2016* Programm des Kantons Basel-Landschaft nach Art. 26 KJFG * - 2018 plus NOKJ - Projektteam Franziska Gengenbach BKSD Leitung AKJB Projektleitung

Mehr

Humanitäre Stiftung SRK

Humanitäre Stiftung SRK Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,

Mehr

FAMILIENZENTREN. Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach

FAMILIENZENTREN. Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach FAMILIENZENTREN Eine niederschwellige Plattformen für Begegnung, Bildung und Vernetzung Tagung, 21. November 2016 Schloss Ebenrain, Sissach Maya Mulle, Netzwerk Bildung und Familie, www.bildungundfamilie.net

Mehr

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) 97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.

Mehr

Stand der Arbeit. Kinder und Jugendliche mit frühkindlichen Entwicklungsstörungen in der Schweiz Bericht des Bundesrats

Stand der Arbeit. Kinder und Jugendliche mit frühkindlichen Entwicklungsstörungen in der Schweiz Bericht des Bundesrats Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Kinder und Jugendliche mit frühkindlichen Entwicklungsstörungen in der Schweiz Bericht des Bundesrats Stand der Arbeit

Mehr

Meldepflicht und Aufsicht über Dienstleistungsangebote in der Familienpflege im Kanton St.Gallen

Meldepflicht und Aufsicht über Dienstleistungsangebote in der Familienpflege im Kanton St.Gallen Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Meldepflicht und Aufsicht über Dienstleistungsangebote in der Familienpflege im Kanton St.Gallen Version September 2015 Inhalt 1 Ausgangslage 3

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss

Mehr

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im

Mehr

Großtagespflege in Bayern

Großtagespflege in Bayern Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt Großtagespflege in Bayern 04.12.2014 Definition G Großtagespflege ist in Bayern eine Form der Kindertagespflege, bei der max. 3 Tagespflegepersonen max. 10 Tageskinder

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit dem Kinder- und Jugenddienst Sozialen Dienst Therapeutischen Dienst Inneren Dienst ist eine staatliche Einrichtung, deren

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Eine Informationsbroschüre der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Kanton Aargau der Invalidenversicherung des Kantons Aargau und der Pro Infirmis Aargau

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Arche Kind & Familie. Mehrfach belastete Familien unterstützen Kindeswohl sichern

Arche Kind & Familie. Mehrfach belastete Familien unterstützen Kindeswohl sichern Arche Kind & Familie Mehrfach belastete Familien unterstützen Kindeswohl sichern Inhaltsverzeichnis 1 // AUSGANGSLAGE 2 // ZIELGRUPPE 3 // ZIELE 4 // ANGEBOTE 5 // ARBEITSWEISE 6 // TEAM 7 // TRÄGERSCHAFT

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern

Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO) 1 211.222.338 vom 19. Oktober 1977 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 316 Absatz

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen

Mehr

Freiwillig engagiert.

Freiwillig engagiert. Freiwillig engagiert. Ein Gewinn für alle! «Das Engagement für andere Menschen ist mir wichtig, auch als Lernprozess für mich selber. Für mich ist Freiwilligenarbeit eine Bereicherung und eine persönliche

Mehr

In Anwendung von Art. 82 Abs. 5 VZAE erlässt das MIP die vorliegende Weisung.

In Anwendung von Art. 82 Abs. 5 VZAE erlässt das MIP die vorliegende Weisung. Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Amt für Migration und Personenstand BSIG Nr. 1/122.21/2.1 8. nuar 2016 Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Eigerstrasse 73 3011 Bern Kontaktstelle: Bereich

Mehr

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV. Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun Ergänzungsleistungen zur AHV / IV Jsabella Bruni / AHV-Zweigstelle Thun mein Name ist Ich darf mich kurz vorstellen Jsabella Bruni und ich arbeite seit 2008 bei der AHV-Zweigstelle in Thun. Seite 1 Organisation

Mehr

Konzept Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) der Stadt Zug. Kurzfassung

Konzept Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) der Stadt Zug. Kurzfassung Konzept Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) der Stadt Zug Kurzfassung Stadträtin Vroni Straub-Müller Kleine Kinder lernen spielend Spielen ist für Kinder die natürlichste und gleichzeitig

Mehr

für eltern familien kinder jugendliche mutter - kind - begleitung

für eltern familien kinder jugendliche mutter - kind - begleitung für eltern familien kinder jugendliche mutter - kind - begleitung mutter - kind - begleitung Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Neugeborenen sind für eine Frau ein Lebensabschnitt, in dem

Mehr

Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am und dem Jugendhilfeausschuss am in Kraft getreten.

Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am und dem Jugendhilfeausschuss am in Kraft getreten. Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Vollzeitpflege für junge Volljährige ( 41, 33 SGB VIII) Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 23.03.2015 und dem Jugendhilfeausschuss am 13.04.2015

Mehr

Eigenverantwortung Selbstbestimmung Soziale Teilhabe

Eigenverantwortung Selbstbestimmung Soziale Teilhabe h H E Eigenverantwortung Selbstbestimmung Soziale Teilhabe Die neue Behindertenpolitik im Kanton Bern Ein Pilotprojekt zur Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts Version 2016 Was Erwachsene Menschen

Mehr

M e r k b l a t t zur Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Anlage)

M e r k b l a t t zur Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Anlage) M e r k b l a t t zur Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Anlage) (1) Definition Kinderbetreuungseinrichtungen sind Einrichtungen in öffentlicher

Mehr

Konzept der Mitarbeiterberatung

Konzept der Mitarbeiterberatung Konzept der Mitarbeiterberatung in der Hoffmann Medical Service GmbH Gelsenkirchen 1 1. Auftrag und Zuständigkeit 2. Struktur 2.1 Räumlichkeiten / Sprechstunden 2.2 Mitarbeiter 2.3 Praktikanten 2.4 Leitung

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

I. Allgemeine Grundsätze. Gegenstand der Förderung

I. Allgemeine Grundsätze. Gegenstand der Förderung Richtlinien zur Gewährung von Zinszuschüssen für Hypothekendarlehen an kinderreiche Familien, Familien mit pflegebedürftigen Personen oder Mehrgenerationsfamilien zum Bau oder Erwerb von Familienheimen

Mehr

Beteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten

Beteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz den Schutz und die

Mehr

Planungsregion Alterspolitik Seetal

Planungsregion Alterspolitik Seetal Konzept für Informations- und Koordinationsstelle Hohenrain, 12. März 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag und gesetzliche Rahmenbedingungen... 1 2. Informations- und Koordinationsstelle... 1 2.1. Organisation...

Mehr

7. Ausbildung im Sozialbereich

7. Ausbildung im Sozialbereich 7. Ausbildung im Sozialbereich 7.1. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Ausbildungszweig Sozialmanagement (siehe Seite 232 Berufsbildende höhere Schule ) 7.2. Fachschule für Sozialberufe Bildungsziel:

Mehr

BETREUUNGSVERORDNUNG VOM 13. MÄRZ

BETREUUNGSVERORDNUNG VOM 13. MÄRZ BETREUUNGSVERORDNUNG VOM. MÄRZ 0 Inhaltsverzeichnis Titel Artikel Seite Inhaltsverzeichnis. Gegenstand... Gegenstand...... Angebot und Organisation... 9-7. Grundangebot... Angebote..... Zeitliche Angebotseinschränkungen......

Mehr

Die Personalarbeit von KMU zukunftsfähig gestalten. Finanzielle Unterstützung durch EU und Bund

Die Personalarbeit von KMU zukunftsfähig gestalten. Finanzielle Unterstützung durch EU und Bund ESF- Mittelständische Unternehmen müssen ihre Personalarbeit an Veränderungen der globalisierten Arbeitswelt ebenso anpassen, wie an den Fachkräftemangel. Die Personalarbeit von KMU zukunftsfähig gestalten

Mehr

AutismusZentrum Bruchsal. Ausbildung & Beruf. BerufsVorbereitendeBildungsMaßnahme. Begleitung in Ausbildung und Beruf. Coaching im Studium

AutismusZentrum Bruchsal. Ausbildung & Beruf. BerufsVorbereitendeBildungsMaßnahme. Begleitung in Ausbildung und Beruf. Coaching im Studium AutismusZentrum Bruchsal Ausbildung & Beruf BerufsVorbereitendeBildungsMaßnahme Begleitung in Ausbildung und Beruf Coaching im Studium BVBM verbessert die Chancen auf eine Ausbildung durch: Unterstützung

Mehr

BEWERBERBOGEN DER ADOPTIONS- UND PFLEGEKINDERDIENSTE DES KREISES SOEST. überreicht durch

BEWERBERBOGEN DER ADOPTIONS- UND PFLEGEKINDERDIENSTE DES KREISES SOEST. überreicht durch BEWERBERBOGEN DER ADOPTIONS- UND PFLEGEKINDERDIENSTE DES KREISES SOEST überreicht durch Stadt Soest Abt. Jugend und Soziales -Pflegekinderdienst- Vreithof 8 59494 Soest Tel.: 02921/103-2326 BEWERBERBOGEN

Mehr

GESUCH. um Erteilung einer Bewilligung für die Betreuung und Pflege von bis zu 3 erwachsenen Personen in privaten Haushalten

GESUCH. um Erteilung einer Bewilligung für die Betreuung und Pflege von bis zu 3 erwachsenen Personen in privaten Haushalten Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt GESUCH um Erteilung einer Bewilligung für die Betreuung und Pflege von bis zu 3 erwachsenen Personen in privaten Haushalten

Mehr

Älter werden in Münchenstein. Leitbild der Gemeinde Münchenstein

Älter werden in Münchenstein. Leitbild der Gemeinde Münchenstein Älter werden in Münchenstein Leitbild der Gemeinde Münchenstein Seniorinnen und Senioren haben heute vielfältige Zukunftsperspektiven. Sie leben länger als Männer und Frauen in früheren Generationen und

Mehr

Schnittstellen zur Sozialhilfe und Neuerungen im Kindesschutz

Schnittstellen zur Sozialhilfe und Neuerungen im Kindesschutz Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz Schnittstellen zur Sozialhilfe und Neuerungen im Kindesschutz Mittwoch, 14. Mai 2014 PowerPoint Präsentation Herausforderung Kindesschutz: Perspektiven

Mehr

Frühkindliche Bildung im Kindergarten

Frühkindliche Bildung im Kindergarten Frühkindliche Bildung im Kindergarten Kinder, die drei Jahre alt werden, haben einen Anspruch auf frühkindliche Bildung im Kindergarten. Basisinformationen Kinder, die in einem Kalenderjahr (also bis zum

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

FAQ, die den Kindergarten betreffen

FAQ, die den Kindergarten betreffen Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil

Mehr

Höhere Fachschule für Kindererziehung. Kanton St. Gallen

Höhere Fachschule für Kindererziehung. Kanton St. Gallen Höhere Fachschule für Kindererziehung Kanton St. Gallen Einsatzgebiete, Aufgaben und Kompetenzen Dipl. Kindererzieher/innen HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung, Betreuung, Erziehung und

Mehr

(Name, Vorname, Adresse, Telefon) (Name, Vorname, Adresse, Telefon) (Funktion, Name, Vorname, Adresse, Telefon) (Name, Vorname, Adresse, Telefon)

(Name, Vorname, Adresse, Telefon) (Name, Vorname, Adresse, Telefon) (Funktion, Name, Vorname, Adresse, Telefon) (Name, Vorname, Adresse, Telefon) Pflegevertrag Zwischen Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge (Name, Vorname, Adresse, Telefon) Vormundin / Vormund des Kindes (Name, Vorname, Adresse, Telefon) Vormundschaftsbehörde (Ort) vertreten

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung als Homöopathin/Homöopath im Kanton Bern

um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung als Homöopathin/Homöopath im Kanton Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Kantonsarztamt Bewilligungswesen Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon 031 633 79 16/05 Telefax 031 633 79 29 Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung

Mehr

Sicherheitskonzept Schulen Thurgau

Sicherheitskonzept Schulen Thurgau Amt für Volksschule Verband Thurgauer Schulgemeinden Sicherheitskonzept Schulen Thurgau Tagung VTGS vom 27. Mai 2015 VTGS Amt für Volksschule Unvorhergesehene Ereignisse, Notfälle, Krisen. 01/06/15 Sicherheitskonzept

Mehr

Kinderbetreuung in Tagespflege

Kinderbetreuung in Tagespflege Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister .5 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister vom 0. Juni 009 (Stand. Januar 0) Zuständigkeit Zuständige Stelle im Sinne von Absatz des Gesetzes ist die Dienststelle für Statistik.

Mehr

Merkblatt zur Bewilligung von privater Schulung

Merkblatt zur Bewilligung von privater Schulung Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil

Mehr

Beratungsstelle

Beratungsstelle Nummer Ihrem Kind steht der baldige Austritt aus der Schule bevor. Mit Übertritt ins Erwachsenenalter, bei Erreichen des 18. Altersjahres, ändern sich die Ansprüche bei der IV. Mit der Erreichung der Volljährigkeit

Mehr

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung In Mutter-Kind-Einrichtungen leben heute Frauen, die vielfach belastet sind. Es gibt keinen typischen Personenkreis,

Mehr

A u f s i c h t s k o n z e p t

A u f s i c h t s k o n z e p t A u f s i c h t s k o n z e p t Aufsichtskonzept Tagesfamilienbetreuungsangebote Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Jugendamt Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung

Mehr

Ja Nein Welche Medikamente? Welche Allergien?

Ja Nein Welche Medikamente? Welche Allergien? Personalienblatt Gleis 1 Name Geburtsdatum Vorname Staatsangehörigkeit Eintritt Gleis 1 Heimatort Konfession Strafanzeigen Ja Nein Was? Personalien des Jugendlicher Ausweise und Versicherungen Angaben

Mehr

Dokumentation. Fachtage Kinder und Jugendliche schützen

Dokumentation. Fachtage Kinder und Jugendliche schützen Do Dokumentation Fachtage Kinder und Jugendliche schützen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung am 13.03.2014 und am 26.03.2014 Herausgeber Kreis Groß-Gerau

Mehr

Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern

Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern Kindertagespflege In besten Händen Was leistet Kindertagespflege? Information für Eltern Die Städte Rösrath, Overath, Leichlingen und der Rheinisch Bergische Kreis haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt,

Mehr

Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung. Reglement. zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung. Reglement. zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung Reglement zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Reglement zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Bei Beraterinnen und

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern

Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern Kanton St.Gallen Departement des Innern Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern Bericht und Entwurf des Departementes des Innern vom 26. November 2012 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung

Mehr

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Psychische Belastung am Arbeitsplatz Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die

Mehr

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen

Mehr

Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000*

Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000* Lindau (B) Nr. III/21. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000* Geändert durch: Erste Änderungssatzung vom 28. März 2007 Die Stadt Lindau (Bodensee)

Mehr

Qualifizierung als TrainerIn im Wissenschaftsbereich. Weiterbildungsprogramm

Qualifizierung als TrainerIn im Wissenschaftsbereich. Weiterbildungsprogramm 1 ZWM 2016 Weiterbildungsprogramm 2 Hintergrund und Thematik Zielgruppe Konzept /Methodik Die interne Weiterbildung an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen umfasst vielfältige Aktivitäten

Mehr

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe

Mehr

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - eine Orientierung für die Praxis - Impressum Herausgeber

Mehr

Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (Standards, Kriterien und Finanzierung von Vollzeitpflege)

Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (Standards, Kriterien und Finanzierung von Vollzeitpflege) Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (Standards, Kriterien und Finanzierung von Vollzeitpflege) 1. Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich SGB VIII KJHG in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere:

Mehr

Leitbild. der Diakonie Sozialstation. Büchen - Lauenburg

Leitbild. der Diakonie Sozialstation. Büchen - Lauenburg Leitbild der Diakonie Sozialstation Büchen - Lauenburg Inhalt 1. Einführung 2. Wer wir sind 3. Woher wir kommen 4. Was wir tun 5. Worauf wir uns einstellen 6. Wie wir unsere Pflege verstehen 7. Wie wir

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII Verselbstständigungsangebot Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII Bild: Unser Haupthaus aus dem Jahre 1700 Träger: Corsten Jugendhilfe GmbH Telefon: 02482 1259-0

Mehr

Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern Konzept Bestandesaufnahme

Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern Konzept Bestandesaufnahme Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern Konzept Bestandesaufnahme Stand 16. April 2014 Stefan Schnurr Institut Kinder- und Jugendhilfe Thiersteinerallee 57 4053 Basel T +41 61 337

Mehr

Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz

Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz Die Unterstützte Kommunikation und Beratung nach dem DVfR-Symposium Unterstützte Kommunikation am 06.11.2015 in Frankfurt a.m. Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

Mehr

A U S B I L D U N G S P L A N

A U S B I L D U N G S P L A N Praxisstelle A U S B I L D U N G S P L A N für die berufspraktische Ausbildung Bildungsgang Erzieher / Erzieherin in Teilzeitausbildung Vorbemerkungen Der vorliegende Ausbildungsplan wurde auf der Grundlage

Mehr

2. Bewilligungsvoraussetzungen gem. 22 Abs. 1 SG

2. Bewilligungsvoraussetzungen gem. 22 Abs. 1 SG Kreisschreiben Soziale Organisation und Sozialversicherungen Stand: 1. Februar 2016 Rahmenbedingungen für betreutes Wohnen von erwachsenen Menschen mit behinderungs- oder altersbedingten Einschränkungen

Mehr

unterstützt durch die Schulpsychologische Beratungsstelle (Jan-Oliver Hirn Manuel Agostini) des Staatliches Schulamts Albstadt

unterstützt durch die Schulpsychologische Beratungsstelle (Jan-Oliver Hirn Manuel Agostini) des Staatliches Schulamts Albstadt Individuelle Begleitung von Lernenden in ihrem Lernprozess 1 Was ist Coaching? Engl.: to coach betreuen, trainieren Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet Coaching die längerfristige Beratung zur Entwicklung

Mehr

SCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII

SCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort

Mehr

1 Zielgruppe. 2 Verfahren

1 Zielgruppe. 2 Verfahren Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Gemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012

Gemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012 Gemeinde Wallisellen Gesellschaft 12. Juni 2012 Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter der Politischen Gemeinde Wallisellen

Mehr