RWE ENERGIEBERATUNG KOMPAKT. Ihr persönlicher Ergebnisbericht

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1 RWE ENERGIEBERATUNG KOMPAKT Ihr persönlicher Ergebnisbericht

2 Welche Informationen enthält der Ergebnisbericht der RWE Energieberatung Kompakt? Angaben zum Auftraggeber Allgemeine Angaben zum Gebäude o Objektbeschreibung o Zielsetzungen des Auftraggebers Objektspezifische Sanierungsempfehlungen o Übersicht nach Prioritäten o Allgemeine Anmerkungen des Energieberaters Gebäudehülle o Objektspezifische Anmerkungen des Energieberaters o Sanierungsempfehlung 1: hier Wärmedämmung der Außenwand o Sanierungsempfehlung 2: hier Wärmedämmung der obersten Geschossdecke o Sanierungsempfehlung 3: hier Wärmedämmung der Kellerdecke Anlagentechnik o Objektspezifische Anmerkungen des Energieberaters o Sanierungsempfehlung 4: hier Heizungsaustausch Brennwerttechnik o Sanierungsempfehlung 5: hier Optimierung des Heizungswärmeverteilnetzes Vorschriften, Verordnungen o Objektspezifische Hinweise des Energieberaters auf bestehende Nachrüstverpflichtungen gem. EnEV o Allgemeine Informationen zu Nachrüstverpflichtungen gem. EnEV o Allgemeine Informationen zur geforderten Nachweisführung gem. EnEV bei energetischen Sanierungen Allgemeine Hinweise zum Heizen und Lüften Allgemeine Hinweise auf weiterführende Internetseiten Fördermittelauskunft o Fördermittel-Überblick o Informationen zu recherchierten Förderprogrammen (Bund, Land, Kommune, Energieversorger)

3 Energieberater: Martin Mustermann XXXXX Ingenieurbüro Musterstraße Musterstadt Tel Energieberatung KOMPAKT Datum: Name: Frau Muster Straße : Mustergasse 1 PLZ, Ort : Musterhausen Liegenschaft: Mustergasse 3, Musterort Vor-Ort Termin: Die RWE Energieberatung KOMPAKT ist eine persönliche Analyse Ihres Wohngebäudes. Sie verschafft Ihnen eine Orientierung über sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie und der Haustechnik. Der Umfang der Datenerhebung orientiert sich an dieser Zielsetzung. Sollten Sie eine rechnerische Analyse Ihrer Immobilie wünschen, so ist dies im Rahmen der RWE Energieberatung PREMIUM möglich. In diesem Fall ist eine weitergehende, detaillierte Datenaufnahme erforderlich. Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der identifizierten energetischen Schwachstellen, die im Zuge der Begehung mit Ihrem Energieberater erkannt wurden, sowie als Anlage die konkreten Fördermöglichkeiten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen. XXXXX Ingenieurbüro Seite 1

4 Energieberatung KOMPAKT Allgemeine Angaben zum Gebäude Objekt: Mustergasse Musterort Beschreibung: Gebäudetyp: Einfamilienreiheneckhaus Baujahr: 1957 Umbau, Erweiterung: --- Wohneinheiten: 1 Wohnfläche: 107 m² Bauweise: massiv Besonderheiten: unbeheizter Dachbereich Nord-Süd-Firstausrichtung Anlagentechnik: Heizung: Warmwasser: Erneuerbare Energien: Lüftung: zentral, Heizöl (EL) zentral, Erdgas (E) werden nicht eingesetzt Fensterlüftung Durchgeführte energetische Maßnahmen: Heizungsaustausch Öl-NT, 1997 Einbau Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung, 1980 Austausch der Haustür, 2008 Austausch der Badfenster, Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, 2011 Zielsetzung des Auftraggebers: 1. Begrenzung der Investition auf ca möglichst zeitgleiche Ausführung von Sanierungsmaßnahmen XXXXX Ingenieurbüro Seite 2

5 Energieberatung KOMPAKT Objektspezifische Sanierungsempfehlungen (nach Prioritäten) Gebäudehülle: 1. Wärmedämmung der Außenwände von außen. 2. Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, begehbar. 3. Wärmedämmung der Kellerdecke von unten. Anlagentechnik: 4. Austausch der Heizung, Erdgas-BW (für Heizung und Warmwasserbereitung). Rohrleitungsdämmung nach EnEV. Einbau voreinstellbarer Thermostatventile, hydraulischer Abgleich. Einbau einer Hocheffizienz-Umwälzpumpe Klasse A. Allgemeine Ergänzungen zu den objektspezifischen Sanierungsempfehlungen Allgemein Anmerkungen Ihres Energieberaters: Auf Grund der Reihenhausbebauung kann es baukonstruktiv, bauphysikalisch sowie zur Nutzung ablauftechnischer Synergien sinnvoll sein, die Außenwanddämmung mit dem Gebäudenachbarn abzustimmen. XXXXX Ingenieurbüro Seite 3

6 Energieberatung KOMPAKT Gebäudehülle Anmerkungen Ihres Energieberaters: Bei Ausführung eines WDVS kann die Dämmung der Heizkörpernischen aus energetischer Sicht entfallen. Dämmung Außenwand verputzt (Wärmedämmverbundsystem WDVS): Die Dämmung der Außenwand mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gilt als eine der effizientesten Maßnahmen, Energie zu sparen. Durch die derzeit am häufigsten aufgebrachten Dämmstoffstärken von Zentimetern sind bei einem freistehenden Gebäude bis zu 30 Prozent Energieeinsparung möglich. Gebäude mit geringerer Außenwandfläche, wie z.b. Reihenhäuser, haben ein entsprechend geringeres Einsparpotential. Am sinnvollsten umzusetzen ist die Dämmung der Außenwand, wenn ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Fassade (Anstrich, Neuverputz) anstehen. Das wirkt sich auch auf den Geldbeutel positiv aus, da sich die Mehrkosten schnell amortisieren. Als Material kommen überwiegend Hartschaum- oder Mineralwolledämmplatten zum Einsatz. Auch Mineralschaumplatten und Holzweichfaserplatten sind zugelassene WDVS. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen sind Brandschutzauflagen zu beachten. Je nach Material und Dicke liegen die Kosten bei Ausführung durch eine Fachfirma bei ca Euro/m² für ein WDVS. Zusatz Bauphysik: Da die Außenwände nach der Dämmung nicht mehr so kalt sind, erhöht sich zudem der Wohnkomfort im Gebäude. Zusätzlich reduziert sich das Schimmelpilzrisiko, da sich an warmen Außenwänden keine Feuchtigkeit niederschlägt. Das Nutzerverhalten muss bei einer nachträglichen Außendämmung des Gebäudes nicht geändert werden. Wer normal heizt und lüftet, wird keine Probleme mit Feuchtigkeit haben. Zusatz Sonnenschutz: Zusammen mit der Wärmedämmung der Außenwände sollte auch ein Sonnenschutz, z.b. Rollläden, auf der Außenseite vorgesehen werden. Die Rolllade hält im Winter kalte Außenluft vom Fenster fern und verhindert im Sommer eine Überhitzung des Raumes. XXXXX Ingenieurbüro Seite 4

7 Energieberatung KOMPAKT Dämmung der obersten Geschossdecke von oben, begehbar: Eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen im Bereich der Dachdämmung ist die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke. Ist der Dachraum ungenutzt, wird empfohlen, eine Dämmung in einer Stärke nicht unter 16 Zentimetern aufzubringen. Je nach Art und Zustand von Geschossdecke und Aufbau der Dämmung muss gegebenenfalls eine Dampfbremse (Folie) verlegt werden. Darauf wird dann die Dämmung aufgebracht. Ist Begehbarkeit des Dachbodens gefordert, muss bei der Verwendung von weichen Dämmstoffen wie Glaswolle oder Steinwolle, Zellulose, Holzweichfaser, etc. eine Unterkonstruktion montiert werden. Für die Begehbarkeit werden überwiegend Span- oder OSB (=besonders tragfähigen Holzfaser)-Platten eingesetzt. Bei der Verwendung von Hartschaumdämmplatten kann auf eine Unterkonstruktion verzichtet werden, da die Dämmplatten stabil genug zur Aufnahme der begehbaren Platten sind. Die meist nicht luftdichte und nicht gedämmte Dachbodenluke ist in die Dämmebene einzubeziehen. Die EnEV fordert die Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken im Rahmen der Nachrüstverpflichtungen bis Ende Dämmung der Kellerdecke von unten: Bestehende Kellerdecken in Altbauten weisen einen nur mäßigen Wärmeschutz auf. Bei ebenen Kellerdecken werden überwiegend Hartschaumdämmplatten geklebt oder gedübelt angebracht. Kappengewölbe hingegen werden überwiegend mit Steinwollelamellen wärmegedämmt. Sie passen sich besser den Rundungen des Gewölbes an. Alternative Dämmsysteme wie abgehängte Decken sind ebenfalls möglich, erfordern aber größeren Aufwand. Ist die Raumhöhe ausreichend, ist eine optimale Dämmstärke von zumindest Zentimetern zu empfehlen. Begrenzt die Raumhöhe die Dämmstärke, wird empfohlen, das maximal mögliche an Dämmmaterial aufzubringen. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen sind Brandschutzauflagen zu beachten. XXXXX Ingenieurbüro Seite 5

8 Energieberatung KOMPAKT Anlagentechnik Anmerkungen Ihres Energieberaters: Auf Grund des bereits vorhandenen Erdgas-Anschlusses empfiehlt sich in Ihrem Fall eine komplette Umstellung von Heizung und Warmwasser auf Erdgas-Brennwert. Auf Grund der Dachausrichtung und des begrenzten Investitionsvolumens ist eine solarthermische Unterstützung für Raumheizung und Warmwasserbereitung zurzeit nicht zu empfehlen. Brennwertkessel (Heizöl oder Erdgas): Bei der Erneuerung des Öl- oder Gas-Heizkessels ist die Brennwertnutzung derzeit Stand der Technik. Durch die Nutzung der Wärme im Abgas kann die Effizienz des Heizkessels nochmals wesentlich gesteigert werden. Je nach Alter des alten Heizkessels kann die Einsparung durch den neuen Brennwertheizkessel bis zu 30 Prozent betragen, wobei Einsparwerte um 15 Prozent üblich sind. Bestandteil der Heizungssanierung sollte der Einbau einer drehzahlgeregelten Hocheffizienzpumpe und der Hydraulische Abgleich sein. Der Hydraulische Abgleich optimiert die Wärmeverteilung, so dass alle Heizkörper im Gebäude gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Des Weiteren ist die Größe des Heizkessels auf den Gebäudewärmebedarf abzustimmen, eine Überdimensionierung wie in der Vergangenheit üblich sollte vermieden werden. Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen: Teil- oder ungedämmte Armaturen und frei verlegte Heizungs- und Warmwasser- Verteilleitungen können mit einfachen Mitteln nachgebessert werden. Zur nachträglichen Dämmung gibt es unterschiedliche Materialien wie Polyethylenrohre, Mineralfaserwolle mit und ohne Beschichtung aus Aluminiumfolie oder flexible Elastomer-Schaumschalen. Wichtig ist gerade bei Baumarktprodukten, darauf zu achten, dass die Produkte für den jeweiligen Einsatzzweck zugelassen und die energetischen Qualitäten korrekt ausgewiesen sind. XXXXX Ingenieurbüro Seite 6

9 Energieberatung KOMPAKT Bei der Dämmung müssen Mindestdicken eingehalten werden. Faustformel: Dämmdicke mind. gleich dem Rohrdurchmesser. Auch Armaturen in Heizungs- und Warmwasserleitungen müssen gemäß EnEV gedämmt werden. Hier besteht eine Nachrüstverpflichtung auch ohne weitergehende Sanierungsmaßnahmen. Die ordnungsgemäße Durchführung wird zukünftig vom Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der turnusmäßigen Feuerstättenschau geprüft. Heizkörperthermostate: Thermostate, die älter als Jahre sind, sollten ausgetauscht werden. Moderne Heizkörperthermostate sparen Energie und können je nach Ausführung und Nutzerverhalten sogar die einzelnen Räume unterschiedlich regeln, z.b. Tagabsenkung unabhängig von der zentralen Regelung der Heizungsanlage. Zusammen mit dem Austausch des Ventilkopfes sollte immer auch ein voreinstellbares Ventil eingebaut werden. Zudem sollte die Fachfirma auch prüfen, inwieweit ein hydraulischer Abgleich zusätzliche Verbesserungen bringen kann. In der Heizperiode kann die gleichmäßige Beheizung aller Räume geprüft werden. Heizungsumwälzpumpe: Die Wärmeverteilung in älteren Heizungssystemen erfolgt mit einer ungeregelten, manuell verstellbaren Umwälzpumpe. Dieser Typ hat keine Leistungsregelung und pumpt deshalb immer mit der gleichen Leistung, auch wenn die meisten Thermostatventile in der Übergangszeit geschlossen sind. Das vergeudet Strom und verursacht ggf. unangenehme Strömungsgeräusche in den Leitungen. Moderne Hocheffizienzpumpen dagegen registrieren den über die Thermostatventile angeforderten Wärmebedarf über die Höhe des hydraulischen Widerstandes im Rohrnetz und steuern Ihre Pumpenleistung entsprechend. Dies spart Pumpenstrom (bis zu 80 Prozent) und Wärmeverluste über das Verteilnetz. Die Austauschkosten amortisieren sich üblicherweise in kurzer Zeit (3-5 Jahre). Heizungsumwälzpumpen zählen zu den größten Stromverbrauchern im privaten Haushalt! Im Falle einer Heizungsmodernisierung sollte daher wenn möglich ein Austausch gegen eine Hocheffizienzpumpe durchgeführt werden. Hydraulischer Abgleich: Bei Einbau einer neuen Heizung ist nach dem Stand der Technik ist die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs vorgeschrieben. Auch bei Inanspruchnahme von Fördermitteln der KfW oder BAFA muss der Abgleich nachweislich durchgeführt werden, insbesondere, wenn durch Dämmmaßnahmen die Heizlast des Gebäudes deutlich reduziert wird. Eine nicht abgeglichene Hydraulik macht sich nach Betriebspausen oder Nachtabsenkung deutlich bemerkbar: Während der Aufheizphase werden die Räume nicht zeitgleich warm. Die Rücklauftemperaturen der Heizkörper sind extrem unterschiedlich. Häufig wird versucht, das Problem z.b. durch Anhebung der Heizkurve oder zeitlicher Vorverlegung des Heizbeginns zu beheben. Vielfach wird zudem die Pumpenleistung angehoben. Dies kann jedoch zur Geräuschbildung, weiterer Begünstigung der überversorgten Anlagenteile und zu größerem Energieverbrauch führen. Das einzige was hilft, ist der hydraulische Abgleich des Wassernetzes. Ein hydraulischer Abgleich löst das Problem der Wärmeverteilung. Ziel der notwendigen hydraulischen Einregulierung ist es, alle Verbraucher mit den richtigen Durchflussmengen zu versorgen. Dies geschieht mit voreinstellbaren Ventilen (bei Zweirohrsystemen), ergänzt ggf. durch Strangregulierventile. Der hydraulische Abgleich spart für sich alleine genommen ohne sonstige Sanierungsmaßnahmen schon einiges an Energieträgern und Pumpenstrom, weil XXXXX Ingenieurbüro Seite 7

10 Energieberatung KOMPAKT nicht so große unkontrollierte Wassermengen durch die Anlage befördert werden müssen. Das kann bis zu mehrere Prozent der Gesamtheizkosten betragen. Vorschriften, Verordnungen Anmerkungen Ihres Energieberaters: Das Gebäude wurde von Ihnen im Jahr 2008 erworben; insofern besteht eine Nachrüstverpflichtung zur Dämmung der obersten Geschossdecke bis Ende Nachrüstverpflichtungen gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV) 2009: Folgende Nachrüstverpflichtungen gelten gemäß 10 EnEV 2009 grundsätzlich bei Mehrfamilienhäusern sowie bei nicht selbst bewohnten EFH/ZFH bzw. selbst bewohnten EFH/ZFH, die nach dem 1. Februar 2002 erworben wurden: Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Ausgenommen sind vorhandene Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel. Weitere Ausnahmeregelungen sind entsprechend nachzulesen ( 10, EnEV 2009). Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind. Faustformel: Dämmstoffdicke mindestens gleich dem Rohrdurchmesser. Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 W/(m² K) nicht überschreitet. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist. Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu XXXXX Ingenieurbüro Seite 8

11 Energieberatung KOMPAKT dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/(m² K) nicht überschreitet. Mit Ausnahme der Pflicht zum Austausch alter ineffizienter Heizkessel sind die Verpflichtungen nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. Sicherstellung der energetischen Qualität gemäß Energieeinsparverordnung ENEV: Bei erstmaligem Einbau oder Austausch energetisch relevanter Bauteile sind die Vorgaben der EnEV für den maximalen Wärmedurchgang einzuhalten. Ausnahmen von dieser generellen Verpflichtung, z.b. für Baudenkmäler, sind in 24 EnEV geregelt. Sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden können, ist vorab ein Befreiungsantrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. Einzelheiten hierzu enthält 25 EnEV. Verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen ist der Gebäudeeigentümer. Der ausführende Fachunternehmer hat dem Eigentümer spätestens mit der Schlussrechnung eine Fachunternehmererklärung über die EnEV-konforme Ausführung auszuhändigen. Die Fachunternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen ( 26a EnEV). Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis geahndet. XXXXX Ingenieurbüro Seite 9

12 Energieberatung KOMPAKT Tipps zum Heizen und Lüften Im Winter, aber auch im Herbst und Frühjahr sollten folgende Temperaturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden. Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts geschlossen halten. Nicht vom Wohnzimmer aus das Schlafzimmer mitheizen! Das "Überschlagenlassen" des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur feuchtwarme Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder. Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft schon aus) ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie. Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen. Sind die Fenster geöffnet, die Thermostatventile schließen, da sonst die ganze Energie nach außen geführt wird Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus. Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden. Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen. Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften. Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen. Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach draußen ablüften. Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten. Nach dem Bügeln lüften. Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist kalte Außenluft trockener als warme Zimmerluft. Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher. Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Drei bis vier Zentimeter Abstand sollten mindestens eingehalten werden. XXXXX Ingenieurbüro Seite 10

13 Energieberatung KOMPAKT Hinweis Die RWE Energieberatung KOMPAKT ersetzt keine detaillierte Aufnahme, rechnerische Analyse und Bewertung des IST-Zustandes (Bauteile der energetischen Gebäudehülle, Anlagentechnik Heizung/Warmwasser/Lüftung). Nur eine rechnerische Bewertung des Gebäudes ermöglicht eine objektspezifische Aussage zu Energie-, Energiekosten- und Schadstoffeinsparpotentialen, zu Wirtschaftlichkeit und Amortisationszeiten von Sanierungsmaßnahmen, zum Erreichen des KfW-Energieeffizienzhausstandards und damit zur bestmöglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln. Interessante Webseiten Wertvolle Energiespartipps sowie Informationen rund ums Modernisieren und Sanieren finden Sie unter: Kostenlose Fördermittelinformation unter Energiesparberatung für Altbauten (vom Staat geförderte Vor-Ort Energieberatung) unter Qualifizierte unabhängig, neutrale Energieberater über das Deutsche Energieberater-Netzwerk e.v. unter Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter oder rufen Sie dort an unter Förderung (Zuschüsse) von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Biomasse/Pelletsanlagen) unter oder rufen Sie dort an unter Inhalte und Informationen zur aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 unter Informationen zu allen Energiethemen unter Wir danken für Ihren Auftrag und hoffen, dass die Informationen der RWE Energieberatung KOMPAKT ihnen eine wichtige Entscheidungshilfe für weitere Schritte zur Reduzierung ihres Energieverbrauches liefern konnte. Gerne beraten wir Sie ausführlich bei der Umsetzung vom Energiesparmaßnahmen, der Beantragung von Fördermitteln, Baubegleitung und weiterer Beratungs- und Planungsleistungen. Anlage: Fördermittelauskunft XXXXX Ingenieurbüro Seite 11

14 RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel Dies ist eine vorläufige Fördermittelauskunft auf Basis der empfohlenen Maßnahmen Ihres Energieberaters. Bitte beachten Sie, dass Fördermittelanträge zumeist vor Baubeginn gestellt werden müssen, in einigen Fällen sogar vor Beauftragung. Des Weiteren gelten zum Teil sehr spezielle Bedingungen für die Kombinierbarkeit der Förderprogramme untereinander, die zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden können. Fördermittel Überblick Förderung von Einzelmaßnahmen Zuschuss - Förderung Folgende Programme fördern grundlegend die geplante Maßnahme: Die Verfügbarkeit der Mittel, die Kumulierbarkeit und die detaillierten Anforderungen zur Förderung des Vorhabens müssen durch den Fördergeber bestätigt werden. KfW KfW-Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) - Einzelmaßnahmen Sonderprogramme: Für diese Förderprogramme gelten spezielle Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel "Lage", "Einkommensgrenzen", "zu erbringende Nachweise / Folgebedingungen", die weiter unten beschrieben werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Bedingungen erfüllen möchten / können. RWE Vertrieb AG Klimabonus Erdgas-Förderung RWE Vertrieb AG Energie-Spar-Offensive Eine Leistung der febis Service GmbH

15 Bezuschusste Baubegleitung Wenn Sie umfassende Maßnahmen planen, ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen Energieberater hinzuzuziehen. KfW KfW-Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) Als Alternative zu Fördermitteln Beim zuständigen Finanzamt Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen Informationen zu recherchierten Förderprogrammen KfW KfW-Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) - Einzelmaßnahmen Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen zur energetischen Sanierung an Ein/Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Eigentümer. Art und Höhe der Förderung: - Zuschuss von 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten - maximal 3.750,- je Wohneinheit - Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 % Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der KfW-Zuschuss anteilig gekürzt. Förderbedingungen: - Die Förderung gilt für Wohngebäude, für die vor dem der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. - Voraussetzung für die Förderung sind grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das Programm. - Es werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau/Verarbeitung, sowie weitere (Neben)Kosten, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung stehen wie z. B. Abbrucharbeiten, Gerüstkosten, Wiederherstellung durch Maler- und Fliesenarbeiten. Eine Leistung der febis Service GmbH

16 - Fenster / Fenstertüren: Bei Erneuerung der Fenster muss der U-Wert der Außenwand kleiner/gleich sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster. - Ein Sachverständiger hat die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen des Merkblatt Energieeffizient Sanieren (430) zu bestätigen. - Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung), die überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden, können nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche zur gewerblichen Nutzfläche). Technische Mindestanforderungen: - Außendämmung Außenwand U-Wert max. 0,20 W/m2K, Kerndämmung mit Dämmstoff kleiner/gleich 0,035 W/m2K, Innendämmung Denkmäler/erhaltenswerte Bausubstanz U-Wert max. 0,45 W/m2K bzw. bei Fachwerk 0,80 W/m2K - Dämmung Wandflächen gegen unbeheizte Räume bzw. Erdreich U-Wert max. 0,25 W/m2K. - Dämmung Schräg-/Flachdach und oberste Geschossdecken/Kehlbalkenlagen U-Wert max. 0,14 W/m2K - Dämmung Gaubendächer und -wangen U-Wert max. 0,20 W/m2K. - Dämmung Kellerdecken und Bodenflächen gegen Erdreich U-Wert max. 0,25 W/m2K. - Erneuerung der Fenster und Außentüren, Normalfenster Uw-Wert max. 0,95 W/m2K, Fenster mit Sonderverglasung Uw-Wert max. 1,3 W/m2K, Fenster an Denkmälern Uw-Wert max. 1,4 W/m2K, Außentür UD-Wert max. 1,3 W/m2K, Dachflächenfenster Uw-Wert max. 1,0 W/m2K - Ertüchtigung von Normalfenstern mit einem U-Wert von max. 1,4 W/m2K bzw. bei Fenster an Denkmälern von 1,6 W/m2K. - Bei Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage Anforderungen an elektr. Leistungsaufnahme/Jahresarbeitszahl/Wärmerückgewinnung - Erneuerung der Heizung (Brennstoff Gas/Heizöl) einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs. - Automatisch beschickte Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen können bei der Erneuerung der Heizungsanlage nur mitgefördert werden, sofern dies in Ergänzung zum Einbau von Brennwertkesseln mit Öl oder Gas, einem Niedertemperaturkessel über 50 KW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher, einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen) oder Wärmeübergabestationen von Nah- und Fernwärmeheizungen installiert werden. - Wärmepumpen als Eränzungsmaßnahme: Bei kombinierter Heizung-Warmwasserbereitung, verringert sich die Anforderung an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen um den Wert 0,2. - Optimierung der bestehenden Heizungsanlage (z. B. Analyse des Ist-Zustandes, Durchführung hydr. Abgleich, Optimierung Heizkurve, Anpassung Vorlauftemperatur/Pumpenleistung, Einregulierung Sollzustand usw. ) Eine Leistung der febis Service GmbH

17 Sonderprogramme Für diese Förderprogramme gelten spezielle Rahmenbedingungen, die im Folgenden kurz erläutert sind. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Rahmenbedingungen erfüllen können / möchten. RWE Vertrieb AG Klimabonus Erdgas-Förderung Gefördert wird die Umrüstung vorhandener Heizungsanlagen von Öl, Flüssiggas, Strom oder Festbrennstoffen auf Erdgas-Brennwerttechnik-Heizungsanlagen im Erdgas-Grundversorgungsgebiet der RWE Vertrieb AG. Art und Höhe der Förderung: - für 1 bis 2 Wohneinheiten Zuschuss von 400,- - für 3 bis 5 Wohneinheiten Zuschuss von 600,- - für 6 bis 11 Wohneinheiten Zuschuss von 800,- - für mehr als 11 Wohneinheiten Zuschuss von 1.000,- Förderbedingungen: - Mit der RWE Vertrieb AG muss ein Gaslieferungsvertrag über mindestens 5 Jahre abgeschlossen werden. - In der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 muss die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt und der Gasbezug aufgenommen sein. RWE Vertrieb AG Energie-Spar-Offensive Gefördert wird der Austausch alter Heizungspumpen gegen moderne Heizungspumpen der Effizienzklasse A. Als Förderbedingung muss der Antragsteller RWE Strom 36max oder RWE Erdgas 36max beziehen oder bestellen. Art und Höhe der Förderung: Zuschuss von 100,- Bezuschusste Baubegleitung KfW KfW-Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) Die KfW gewährt einen Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung Sachverständigen während der Sanierungsphase. durch einen externen Eine Leistung der febis Service GmbH

18 Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW (Programmnummer: 151/152/430). Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach 21 Energieeinsparverordnung (EnEV2009) ausstellungsberechtigte Person. Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Liegen die Kosten für die qualifizierte Baubegleitung über dem maximal förderfähigen Betrag von Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben, so können diese die Obergrenze übersteigenden Kosten in der Kreditoder Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Als Alternative zu Fördermitteln Beim zuständigen Finanzamt Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen 35a EStG - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Als Alternative zu zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen kann im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Die Höhe der Steuerermäßigung hängt von der Höhe Ihrer persönlichen Einkommensteuer im jeweiligen Kalenderjahr ab und ist nicht mit Mitteln aus öffentlicher Hand kombinierbar. Wenn Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich von einem Steuerberater zu den formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung und deren Auswirkungen auf ihre persönliche Einkommensteuer beraten lassen. Eine Leistung der febis Service GmbH

19 Allgemeine Hinweise Bereits beantragte Förderungen Sind im Zusammenhang mit den aktuell geplanten Modernisierungsmaßnahmen bereits KfW-Förderdarlehen oder andere geförderte Darlehen beantragt worden, kann dies zur Einschränkung / zum Ausschluss von in dieser Fördermittelauskunft gelisteten Programmen führen. Dies gilt ebenfalls für bereits erhaltene Zuschüsse oder Förderdarlehen für Modernisierungsmaßnahmen in der Vergangenheit, denn die Inanspruchnahme von Fördermitteln für ein Objekt beim gleichen Fördergeber ist häufig begrenzt. Getroffene Annahmen / Einschränkungen Der Fördermittelauskunft liegen vorläufige Annahmen hinsichtlich eines typischen Gebäudes und typischer technischer Ausführung der empfohlenen Maßnahmen zu Grunde. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung sollten daher die Fördermöglichkeiten erneut überprüft werden.die Höhe der förderfähigen Kosten bzw. die Höhe der Zuschüsse / Darlehensbetrag ist je nach Programm begrenzt. Die genannten Förderprogramme gelten zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung bei den möglichen Fördergebern. Sollte die Umsetzung der Maßnahmen erst später erfolgen, sind die Fördermöglichkeiten erneut zu prüfen Mögliche Kumulationsverbote der ausgewiesenen Förderprogramme untereinander sind im Rahmen dieser vorläufigen Fördermittelauskunft noch nicht berücksichtigt. Informationsquellen des Förderservice Wohnwirtschaftliche Programme des Bundes, der Länder, von Kommunen, Verbundgemeinden, Landkreisen und Energieversorgern Haftung Die in dieser Auskunft ausgewiesenen Förderprogramme sind das Ergebnis einer Abfrage von foerderdata, einer elektronischen Datenbank, die öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Energieversorgungsunternehmen für Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen im Haus- und Wohnungsbau für die Bundesrepublik Deutschland enthält.die Informationen über Förderprogramme in foederdata und in dieser Auskunft beruhen auf gründlichen und sorgfältigen Recherchen und sind ordnungsgemäß unter Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in foerderdata und in dieser Auskunft eingepflegt worden. Gleichwohl wird keine Haftung für den Bestand und die Verfügbarkeit einzelner Programme übernommen.es erfolgt keine Prüfung, ob der Bauherr die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den oben genannten Programmen erfüllt. Eine Leistung der febis Service GmbH

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