Gemischter Beratender Ausschuss EU-Kroatien. 10. Sitzung am 31. Januar 2012 in Zagreb. Bericht über den Europäischen Sozialfonds

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1 Gemischter Beratender Ausschuss EU-Kroatien Gemischter Beratender Ausschuss EU-Kroatien 10. Sitzung am 31. Januar 2012 in Zagreb Bericht über den Europäischen Sozialfonds erstellt von Xavier Verboven, Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) DE

2 Informationen zum ESF Der Europäische Sozialfonds ist neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Kohäsionsfonds einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die europäischen Humanressourcen. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern beim Ausbau ihrer Kompetenzen und somit bei der Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu helfen. Der ESF ist somit eines der Schlüsselelemente der Europa-2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die darauf ausgerichtet ist, das Leben der Bürgerinnen und Bürger in der EU mittels besserer Kompetenzen und Jobchancen zu verbessern. Die zwei wichtigsten Zielsetzungen des ESF sind Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen des Konvergenzzieles sollen mit den Fördermitteln Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, um den Wohlstand und die Beschäftigung in den betroffenen Regionen dem EU- Durchschnitt anzugleichen. Beim Ziel "Wettbewerbsfähigkeit" sollen mit den Fördermitteln Länder und Regionen bei der Entwicklung ihres Arbeitskräftepotenzials und ihrer Arbeitsmärkte unterstützt werden, um erfolgreich und weltweit wettbewerbsfähig sein zu können. Der am Pro-Kopf-BIP gemessene relative Wohlstand bestimmt, ob ein Land oder eine Region im Rahmen des Ziels "Konvergenz" oder "Regionale Wettbewerbsfähigkeit" förderfähig ist. Bei den Konvergenzregionen ist der ESF-Kofinanzierungsanteil größer und kann bis zu 80% betragen. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise kann dieser Anteil ohne Zusatzfinanzierung auf bis zu 95% angehoben werden. Zur Erreichung seiner Ziele fördert der ESF in sechs spezifischen Bereichen Projekte und Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Erwerb der dafür erforderlichen Kompetenzen. a) Verbesserung des Humankapitals 34% der Fördermittel b) Verbesserter Zugang zu Beschäftigung und Nachhaltigkeit 30% der Fördermittel c) Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen - 18% der Fördermittel d) Verbesserung der sozialen Eingliederung benachteiligter Menschen 14% der Fördermittel e) Aktivitäten zur Durchführung von Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Eingliederung 1% der Fördermittel f) Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene 3% der Fördermittel Die für die verschiedenen Bereiche angegebenen Förderanteile können zwischen Regionen und Ländern und je nach den Prioritäten voneinander abweichen, wenngleich bei Konvergenzregionen die "Förderung des Humankapitals" gewöhnlich im Mittelpunkt steht. Das Partnerschaftsprinzip, das sowohl für die Sozialpartner als auch für andere Organisationen der organisierten Zivilgesellschaft wie z.b. Umweltschutzorganisationen, nichtstaatliche Organisationen

3 - 2 - sowie Organisationen zur Förderung der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung gilt, ist der wesentliche Garant für ein gutes Funktionieren der Maßnahmen im Rahmen der Strukturfonds und insbesondere des Europäischen Sozialfonds. Der ESF allein macht annähernd 10% des EU-Haushalts aus. Während des Programmzeitraums sollen über 75 Mrd. EUR an ESF-Mitteln zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Davon werden 61% für das Ziel "Konvergenz" und 39% für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit" bereitgestellt. Weniger wohlhabende Mitgliedstaaten und Staaten mit höherer Arbeitslosigkeit erhalten ebenfalls verhältnismäßig höhere Fördermittel. In den einzelnen Mitgliedstaaten können Regionen im Rahmen des Ziels "Konvergenz" also jene mit einem BIP unter 75% des EU-Durchschnitts - mehr Fördermittel erhalten. Quelle: Europäische Kommission Sowohl Privatunternehmen als auch öffentliche Stellen und Organisationen ohne Erwerbszweck können einen Förderantrag stellen. Für Privatpersonen ist dies nicht möglich. Der Antrag muss von einer Organisation oder einem Unternehmen gestellt werden. 2. Der ESF und die Kandidatenländer Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bereitet die Kandidatenländer auf die Programmplanung, Verwaltung und Durchführung des ESF und anderer EU-Strukturfonds vor. Entsprechend dieser Zielsetzung werden Fördermittel zur Verbesserung der Qualität der Humanressourcen in diesen Ländern vergeben. Auf der Grundlage der europäischen Beschäftigungsstrategie können aus dem Instrument für Heranführungshilfe Projekte zu folgenden drei Schwerpunkten gefördert werden: 1. Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen; 2. Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen durch Bildung;

4 Stärkung der soziale Integration durch die Einbindung benachteiligter Bevölkerungsgruppen in das Arbeitsleben. Neben diesen drei übergeordneten Zielen müssen alle im Rahmen der IPA-Komponente IV geförderten Projekte (Entwicklung der Humanressourcen) auch zur Erreichung der nachstehenden bereichsübergreifenden Ziele beitragen: Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; Förderung von Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen, Sozialpartnern, NRO und dem Privatsektor sowie Stärkung der Verwaltungskapazitäten und der Effizienz von Institutionen und öffentlichen Stellen. 3. Der Programmplanungszeitraum Der neue politische Rahmen für das kommende Jahrzehnt, das heißt die Europa-2020-Strategie ist vom Europäischen Rat am 17. Juni 2010 gebilligt worden. Am 6. Oktober 2011 hat die Kommission ihre Legislativvorschläge zu den Strukturfonds, darunter auch zum Europäischen Sozialfonds vorgelegt. Diese Vorschläge müssen im Jahr 2012 ausverhandelt und angenommen werden. Wie schon bei dem laufenden Programmplanungszeitraum sollen die Regionen in Abhängigkeit von ihrem Entwicklungsstand auch weiterhin differenziert unterstützt werden. Der thematische Ansatz umfasst die folgenden vier Förderschwerpunkte: Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte; Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen; Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut; Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effizientere öffentliche Verwaltung. In diesem Zusammenhang sind folgende Aspekte erwähnenswert: Es wird einen Mindestanteil der Mittel geben, der für jede Kategorie von Regionen zur Verfügung steht und höher ausfallen wird als zuvor (mindestens 25% für weniger entwickelte Regionen, 40% für Übergangsregionen und 52% für stärker entwickelte Regionen). Dieser Anteil beträgt im Fall des ESF mindestens 84 Mrd. EUR, die den aktuellen 75 Mrd. EUR gegenüberstehen. Die Mitgliedstaaten werden die Unterstützung aus dem ESF auf eine begrenzte Anzahl von Zielen und Investitionsprioritäten konzentrieren müssen, die an denen der Strategie Europa 2020 ausgerichtet sind, damit die Wirksamkeit erhöht und eine kritische Masse erreicht wird. Mindestens 20% der Mittel des ESF werden für Tätigkeiten in Bezug auf die soziale Eingliederung bereitgestellt.

5 - 4 - Der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird eine größere Bedeutung beigemessen, genauso wie der Förderung des aktiven Alterns in Gesundheit und der Unterstützung der am stärksten benachteiligten Gruppen und Gemeinschaften, wie beispielsweise der Roma. Der sozialen Innovation wird mehr Unterstützung geboten, d.h. der Prüfung und Ausweitung innovativer Lösungsansätze, um sozialen Bedürfnissen gerecht zu werden, um beispielsweise die soziale Eingliederung zu fördern. Die Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft, insbesondere mit Nichtregierungsorganisationen (NRO), wird in Bezug auf die Umsetzung des ESF stärker unterstützt, indem Kapazitäten ausgebaut, lokale Entwicklungsstrategien unter Leitung der dortigen Gemeinden gefördert und das Durchführungssystem vereinfacht werden. Die Regelungen bezüglich der Erstattungsverfahren für ESF-Projekte werden vereinfacht, insbesondere für "kleinere" Empfänger, die mindestens die Hälfte der Empfänger von ESF-Mitteln ausmachen. Dazu gehören zum Beispiel NRO, kleine und mittelständische Betriebe und andere. Auch für Betriebsmittel, die einen Bezug zu Investitionen in Sozial- oder Humankapital aufweisen, besteht zukünftig ein Anrecht auf ESF-Unterstützung. Sämtliche Regionen der EU werden weiterhin Unterstützung innerhalb von drei definierten Kategorien erhalten: weniger entwickelte Regionen, deren Pro-Kopf-BIP bei weniger als 75% des Durchschnitts in der Union liegt, werden weiterhin die oberste Priorität dieser Politik darstellen; Übergangsregionen, deren BIP pro Kopf zwischen 75% und 90% des durchschnittlichen BIP der EU-27 beträgt; stärker entwickelte Regionen, deren BIP pro Kopf über 90% des durchschnittlichen BIP der EU-27 beträgt. 4. Empfehlungen des EWSA Zweck der Kohäsionspolitik ist nicht allein die Verringerung von Ungleichheiten zwischen den Regionen, sondern auch - über die Förderung der Vollbeschäftigung in der Gesellschaft, der Chancengleichheit, der sozialen Einbindung sowie des sozialen Zusammenhalts und somit allgemein des europäischen Sozialmodells - die sozialen Ungleichheiten abzubauen, die bestimmte Bevölkerungsgruppen betreffen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) muss als Strukturfonds ein Teil der Kohäsionspolitik der Europäischen Union bleiben. Der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt muss weiterhin im Zentrum der Europa Strategie stehen. Der Europäische Sozialfonds ist das vorrangige Instrument zur Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 und insbesondere jener in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Integration und Armutsbekämpfung. Die im Rahmen der Strategie Europa 2020 vorgesehenen Ziele und Instrumente, die grundsätzlich sehr begrüßenswert sind, müssen besser auf die neuen Gegebenheiten ausgerichtet und an diese angepasst werden. Dazu bedarf es eines reglementierten und integrativen Arbeitsmarkts, der den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den auf dem Arbeitsmarkt am schwierigsten zu

6 - 5 - vermittelnden Personen (junge Menschen, Frauen, Migranten, Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Behinderte und Angehörige ethnischer Minderheiten) die Chance auf eine dauerhafte und hochwertige Beschäftigung bietet, die ihren Kompetenzen entspricht. Die Strukturfonds alleine reichen aber nicht aus, um die Krise zu bewältigen. Europa braucht eine neue, auf Investitionen, Solidarität, soziale Integration gegründete Ordnungspolitik und keine blinde Sparwut. Der EU-Haushalt muss aufgestockt werden, insbesondere die Ausgaben zur Förderung des Wirtschaftswachstums, des sozialen Zusammenhalts, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und regionaler Ebene. Es liegt auf der Hand, dass die europäische Beschäftigungsstrategie angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise wieder ins Zentrum der EU-Prioritäten rücken muss, und für die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen für alle und den Erhalt dieser Arbeitsplätze mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Arbeitsmarktpolitik und die Sozialpolitik sollten nach wie vor der umfassende Rahmen für den ESF sein. Die Investitionen sollten auf die Entwicklung der Humanressourcen, die Verbesserung der Kompetenzen und auf die Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zielen. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Umsetzung der Ziele der Europa Strategie sollte der Schwerpunkt jedoch auf der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, dem nachhaltigen Wachstum und der Eingliederung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft liegen, das heißt unter anderem der jungen Menschen, der Frauen, der Migranten, der Langzeitarbeitslosen, der auf dem Arbeitsmarkt am schwierigsten zu vermittelnden Personen, der älteren Menschen, der Behinderten und der Angehörigen ethnischer Minderheiten. Der ESF darf nicht auf die Umsetzung der Leitlinien für die Beschäftigungspolitik in ihrer derzeitigen Form beschränkt werden. Außerdem muss die Rolle des ESF bei der Umsetzung der Sozialagenda gestärkt werden. In der jetzigen Ausnahmesituation muss der ESF ausnahmsweise auch auf die Bekämpfung der Wirtschaftskrise und den Schutz der Arbeitnehmer und der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen vor den Auswirkungen der Krise ausgerichtet werden. Konkret bedeutet dies, dass vorübergehend wie wir hoffen auch Langzeitarbeitslose, Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer zu vermitteln sind, jungen Menschen, Frauen, Migranten, älteren Menschen, Behinderten und Angehörigen ethnischer Minderheiten Unterstützung aus dem ESF gewährt werden muss. Die Mittelausstattung des ESF müsste zumindest auf dem gleichen Niveau wie im vorherigen Programmplanungszeitraum beibehalten werden. In den einzelnen Mitgliedstaaten müssen mindestens 40% der ESF-Mittel für die Umsetzung des Schwerpunktziels "Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte" bereitgestellt werden. Die Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration (insbesondere durch Beschäftigung) vor allem der besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (junge Menschen, Frauen,

7 - 6 - Migranten, Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Behinderte und Angehörige ethnischer Minderheiten) müssen weiter im Zentrum des ESF stehen. Der EWSA befürwortet den Vorschlag, mindestens 20% der ESF-Mittel für die Umsetzung des Schwerpunktziels "Förderung der sozialen Integration und Armutsbekämpfung" bereitzustellen, um die Integration arbeitsmarktferner Menschen sicherzustellen. Die Einteilung der Regionen nach wirtschaftlichem Entwicklungsstand sollte nicht nur auf der Grundlage des Pro-Kopf-BIPs erfolgen. Es müssen auch andere Indikatoren berücksichtigt werden, wie die Arbeitslosenrate, die Beschäftigungs- und Erwerbsquote, der Bildungsstand, die Armutsrate, das Wohlstandsniveau, das Ausmaß an sozialer Integration sowie die Schulabbrecherquote. Die Einführung der neuen Kategorie der Übergangsregionen, deren BIP pro Kopf zwischen 75% und 90% des durchschnittlichen BIP der EU beträgt, hält der EWSA für annehmbar, sofern dies nicht die Höhe der für die am stärksten benachteiligten Regionen vorgesehenen Gesamtmittel schmälert. Gemeinsam mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und anderen Fonds, in deren Rahmen das Partnerschaftsprinzip, das Diskriminierungsverbot und das Konzept der Nachhaltigkeit zu stärken sind, müssen mehr Synergien geschaffen werden. Überschneidungen zwischen dem ESF und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind zu vermeiden, und die Kohärenz muss insoweit sichergestellt werden, als die Maßnahmen des ESF hinsichtlich des industriellen Wandels einen präventiven Charakter haben, wohingegen mit den Maßnahmen des EGF auf Probleme reagiert wird. In den Verordnungen über die Strukturfonds müssen das Partnerschaftsprinzip klar definiert und dabei die Rolle jedes einzelnen Partners auf der regionalen und lokalen Ebene eindeutig festgelegt werden, anstatt auf die "gegenwärtigen nationalen Vorschriften und Praktiken" Bezug zu nehmen. Überdies müsste klargestellt werden, dass der soziale Dialog zwar ausschließlich von den Sozialpartnern geführt wird, aber die Einbindung aller in Artikel 5 der Verordnung über die allgemeinen Bestimmungen zu den Strukturfonds anerkannter Partner in die einzelnen Phasen der Durchführung des Fonds gewährleistet werden muss und ihnen die für diese Einbindung erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Partner müssen Zugang zu technischer Hilfestellung haben, nicht nur um ihre Kapazitäten aufzubauen, sondern auch, um ihre Abstimmung und Vertretung in den Ad-hoc-Ausschüssen sicherzustellen, in denen die operationellen Programme auf allen Ebenen definiert und umgesetzt werden. Nach Auffassung des EWSA müssen 2% der ESF-Mittel für die Unterstützung der Sozialpartner sowie 2% für die Beteiligung der anderen in Artikel 5 der Verordnung über die allgemeinen Bestimmungen für aus dem ESF geförderte Maßnahmen bereitgestellt werden. Der EWSA schließt sich der Ansicht an, dass die einzelnen Fonds besser aufeinander abgestimmt und auch die Evaluierung, Leistungskraft und die Förderergebnisse verbessert werden müssen.

8 - 7 - Hinsichtlich der Anwendung der Verfahren und der praktischen Aspekte für den Zugang zur Finanzierung durch den ESF sind zahlreiche Verbesserungen vorzunehmen, vor allem ein deutlicher Bürokratieabbau, insbesondere durch ein schnelleres Zahlungssystem zur Minimierung der finanziellen Belastung derjenigen, die die Programme ausführen, sowie eine Vereinfachung der Rechnungslegung und der Kontenbereinigung z.b. durch die Auszahlung von Pauschalbeträgen. Die auf den unterschiedlichen Ebenen (europäische, nationale, regionale und lokale Ebene) festgelegten Prioritäten müssen kohärent sein. Es müssen daher Leistungsindikatoren festgelegt werden, wobei es darauf ankommt, sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien zu berücksichtigen. Dies umfasst die Evaluierung der Ergebnisse hinsichtlich der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen und der Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze sowie die Auflistung positiver Maßnahmen, die im Hinblick auf die Gewährleistung der sozialen Integration ergriffen wurden. Große Vorbehalte äußert der EWSA gegenüber dem Ansatz, die Vergabe der Finanzmittel mit den Ergebnissen zu verknüpfen. Die Ergebnisse der Beschäftigungspolitik und, ganz allgemein, der Sozialpolitik sind erheblich schwerer zu messen und zu erkennen als z.b. jene der Verkehrspolitik. Wird die Fördervergabe an bestimmte Ergebnisse geknüpft, bestünde zudem das Risiko, dass die am Arbeitsmarkt am schwierigsten zu vermittelnden Menschen also jene, die kurzfristig wahrscheinlich am wenigsten "positive" Ergebnisse erzielen keinen oder nur beschränkten Zugang zu diesen Mitteln erhalten. Darüber hinaus müssen in der ESF-Verordnung im Hinblick auf eine Evaluierung der Ergebnisse ESF-geförderter Projekte unbedingt "gemeinsame Leistungs- und Ergebnisindikatoren für die Teilnehmer" vorgeschlagen werden, die den Schwierigkeiten und der Vielschichtigkeit der Leistungen angemessen sind. Den Vorschlag der Kommission, im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt ein System finanzieller Sanktionen und Anreize anzuwenden, lehnt der EWSA durchwegs ab. Derartige Sanktionen würden nur jene Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen bestrafen, die ohnehin schon geschwächt sind. Den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft kommt eine wesentliche Rolle bei der Reform, der Umsetzung und der Bewertung des ESF zu. Dementsprechend wird der EWSA in Zukunft die Nutzung des ESF ständig beobachten und so zur Verbesserung der für den Entscheidungsprozess so wesentlichen Kommunikation zwischen den europäischen Institutionen, den Sozialpartnern und der Gesamtheit der Akteure der Zivilgesellschaft beitragen.

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