Bebauungsplan Biogas Räsenberg 1. Änderung planungsbüro a. pesel

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1 BEGRÜNDUNG 1. Veranlassung Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg aus dem Jahre 2012 umfasst ein Gebiet westlich des Gewerbegebietes Am Räsenberg. Festgesetzt ist ein Sondergebiet Bioenergie, in dem eine Biogasanlage errichtet wurde. Die Betreiber der Anlage planen die Errichtung eines Nahwärmenetzes zur Versorgung von Wohngebäuden und kommunalen Liegenschaften wie Schulen und Schwimmbad in Hitzacker (Elbe). Die Grundlast der Wärmeversorgung soll mittels Abwärme des BHKW erzeugt werden. Um die Spitzenlastversorgung und die Absicherung des Netzbetriebes im Falle von Störungen am BHKW zu gewährleisten, ist eine Kesselanlage zur Verbrennung von Holzhackschnitzeln geplant. Darüber hinaus soll die vorhandene Wärme aus der Biogasanlage optimal genutzt werden, beispielsweise für die Trocknung von Holzhackschnitzeln und landwirtschaftlichen Produkten wie Getreide. Die Freiflächen innerhalb des Sondergebietes könnten zusätzlich für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Die Definition des Sondergebietes im Bebauungsplan Biogas Räsenberg lässt zwar Anlagen zu, die der Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung von Biomasse dienen, zählt die zulässigen Anlagen aber abschließend auf. Aus diesem Grund wären die geplanten Veränderungen derzeit nicht zulässig. Die politischen Gremien beschlossen daher, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass optimale energetische Nutzung des Sondergebietes ermöglicht wird. Diese Änderung kann in textlicher Form vorgenommen werden. Bei der Änderung des Bebauungsplans handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung eines überwiegend bereits bebauten Bereiches. Der Bebauungsplan wird daher der Innenentwicklung zugeordnet. Da die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b Baugesetzbuch (BauGB) genannten Schutzgüter bestehen, kann gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Der Bebauungsplan legt Bauland mit einer Grundflächenzahl von 0,8 von ca m 2 zulässiger Grundfläche fest. Daher muss eine überschlägige Prüfung gemäß 13 a (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB ergeben, dass die Änderung des Bebauungsplans voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Die Überprüfung ist nach einem Prüfschema zu Anlage 2 zu 13 a (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB vorgenommen und in der Anlage dieser beigefügt

2 2. Bestand und Neuordnung Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Biogas Räsenberg festgesetzte Sondergebiet Bioenergie. Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg setzt ein Sondergebiet Bioenergie fest. Das Sondergebiet Bioenergie dient der Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung von Biomasse. Zulässig sind: Anlagen, die der Entwicklung, Gewinnung und energetischen Nutzung von Biomasse dienen: Biogasanlagen mit BHKW, Lagerflächen und Gärrestaufbereitung. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wird die Definition des Sondergebietes Bioenergie in der textlichen Festsetzung Nr. 1 des Bebauungsplans Biogas Räsenberg ergänzt. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans Biogas Räsenberg bleiben unverändert und sind weiterhin rechtsverbindlich. Um das geplante Nahwärmenetz zur Versorgung von Wohngebäuden und kommunalen Liegenschaften wie Schulen und Schwimmbad in Hitzacker (Elbe) optimal betreiben zu können, ist die Errichtung einer Mehrzweckhalle geplant. Die Grundlast der Wärmeversorgung soll mittels Abwärme des BHKW erzeugt werden. In der Halle sind eine Kesselanlage zur Verbrennung von Holzhackschnitzeln zur Versorgung des Nahwärmenetzes und Trocknungsböden zur saisonalen Trocknung von landwirtschaftlichen Gütern wie Getreide und Holzhackschnitzeln vorgesehen. Die geplante Kesselanlage dient der Spitzenlastversorgung sowie der Absicherung des Netzbetriebes im Falle von Störungen am BHKW. Die Trocknungsböden sollen mit Wärme aus der Biogasanlage im Sommerbetrieb versorgt werden, um eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Wärme aus dem BHKW zu erreichen. Auf den Trocknungsböden sollen Holzhackschnitzel für die Kesselanlage sowie landwirtschaftliche Güter aus der Erzeugung der Betreiber der Anlage getrocknet werden. Die Trocknung wird nur saisonal betrieben, da im Winterbetrieb die gesamte Wärme des BHKW in das Wärmenetz eingespeist wird. Die Kesselanlage ist mit einer Feuerungsleistung von 785 kw geplant. Die Abgase werden über einen Staubabscheider geführt und dann über einen außen stehenden Schornstein abgeführt. Der Kessel wird mit vorgetrockneten Holzhackschnitzeln aus naturbelassenem Waldrestholz betrieben. Die Hackschnitzel werden in den Sommermonaten aus der Ernte angefahren, auf den Trocknungsböden abgekippt und vorgetrocknet. In der Heizungssaison werden die Hackschnitzel im Bereich der Trocknungsböden und in der Durchfahrt der Halle gelagert und bedarfsweise in den Bunker gegeben. Vom Bunker werden die Hackschnitzel automatisch über eine Förderschnecke in den Kessel gefördert und dort verbrannt. Die Wärme wird in das Nahwärmenetz eingespeist. Zur Optimierung der Wärmeauskopplung wird ein Warmwasserspeicher mit einem Fassungsvolumen von 50 m³ im Außenbereich neben der Halle aufgestellt

3 Die innerhalb des Sondergebietes verbleibenden Freiflächen sollen mit Photovoltaikanlagen überstellt werden. Damit kann eine optimale Ausnutzung des Sondergebietes mit Anlagen erreicht werden, die der Gewinnung und Nutzung der regenerativen Energie dienen. Um für die Zukunft weitere Möglichkeiten offen zu halten, werden in der Definition des Sondergebietes die geplanten Anlagen beispielhaft aufgeführt. Der Störungsgrad des Sondergebietes ist mit dem eines Gewerbegebietes gleichgesetzt. Da in unmittelbarer Nähe gewerbliche Bauflächen (G), Gewerbegebiete (GE) vorhanden sind, kann mit Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte davon ausgegangen werden, dass es zu keinen unzumutbaren Belastungen kommt. Der Sportplatz und das Fitnessstudio orientieren sich mit ihrem Schutzanspruch an den Werten eines Mischgebietes (MI). Die Emissionen aus dem Sondergebiet dürfen die Nutzung der Anlagen nicht unmöglich machen. Das nächstgelegene Wohngebiet (W-Fläche) im Süden hat einen Abstand von ca. 140 m, das Wohngebiet im Nordosten (WA-Gebiet) hat einen Abstand von ca. 150 m. Darüber hinaus liegt in ca. 220 m Entfernung das Gelände der Freien Schule (SO Schule). In ca. 85 m südöstlich des Plangebietes liegt ein Mischgebiet. Die rechtlich vorgegebenen Grenzwerte der TA Lärm und der TA Luft sind in den jeweiligen Gebieten einzuhalten (MI: tags: 60 db(a), nachts: 45 db(a), WA: tags: 55 db(a), nachts: 40 db(a)). Der Nachweis hierfür ist im anschließenden Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu erbringen. Die in dem Gebiet arbeitenden Menschen müssen gesunden Arbeitsverhältnissen unterliegen. Die Grenzwerte der TA Lärm und der TA Luft sind einzuhalten. Darüber hinaus müssen bei Gerüchen die Werte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) eingehalten werden. Da im Plangebiet selber kein Dauerarbeitsplatz entsteht, dürfte die Einhaltung der Werte unproblematisch sein. Innerhalb des Plangebietes sind die schalltechnischen Orientierungswerte von tags: 65 db(a) und nachts: 50 db(a) einzuhalten. In den umgebenden Gebieten sind diese Werte ebenfalls einzuhalten. Der entsprechende Nachweis ist im sich anschließenden Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahren zu erbringen. Aufgrund der gleichen Werte zwischen den benachbarten Nutzungen ist von einem verträglichen Miteinander auszugehen. Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg 1. Änderung wird der Innenentwicklung zugeordnet. Gemäß 13 a BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn bei einer zulässigen Grundfläche von Quadratmetern bis weniger als Quadratmetern eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan bzw. die Änderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach 2 (4) Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls). Diese Vorprüfung ist - 3 -

4 anhand eines Prüfungsschemas in der Anlage dieser vorgenommen worden. Alle Fragen des Schemas wurden mit beantwortet. Erhebliche Umweltauswirkungen sind daher mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Biogas Räsenberg nicht zu erwarten. Das beschleunigte Verfahren gemäß 13 a BauGB wird daher angewendet. Auf eine Eingriffsbilanzierung wird aus diesem Grund verzichtet. Hitzacker (Elbe), September 2013 Stadtdirektor - 4 -

5 ANLAGE - 5 -

6 PRÜFUNGSSCHEMA ZU ANLAGE 2 (zu 13 a (1) Satz 2 Nr. 2) ZUM BauGB 2007 (Kriterien für die überschlägige Prüfung, ob ein Bebauungsplan bzw. die Änderung voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat) Lfd. Nr. in der Anlage 1. Merkmale des Bebauungsplans 1.1 Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen i.s. des 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt: Setzt der Plan in nicht nur unerheblichem Ausmaß den Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, indem er Festsetzungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthält, insbesondere zum Bedarf, zur Größe, zum Standort, zur Beschaffenheit, zu Betriebsbedingungen von Vorhaben oder zur Inanspruchnahme von Ressourcen? 1.2 Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst: Beeinflusst der Bebauungsplan in nicht nur unerheblichem Ausmaß andere Pläne und Programme? 1.3 Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Beantw ortung der Frage: Kriterien gem. Anlage 2 zum BauGB, daraus entwickelte Fragen an den Bebauungsplan Falls JA: Sind deswegen voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären? - 6 -

7 nachhaltigen Entwicklung: Hat der Bebauungsplan für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung, besondere Bedeutung? 1.4 Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogenen Probleme: Sind für den Bebauungsplan umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogene Probleme besonders relevant? 1.5 Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften: Hat der Bebauungsplan nicht nur unerhebliche Bedeutung für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften? 2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete 2.1 Merkmale der möglichen Auswirkungen insbesondere in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen: Hat der Plan Auswirkungen auf folgende Schutzgüter: Tiere? Pflanzen? Boden? Wasser? Luft? Klima? Landschaft? biologische Vielfalt? - 7 -

8 2.1.9 Mensch und Gesundheit? Bevölkerung? Kulturgüter? sonstige Sachgüter? Wird das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern beeinflusst? Ist mit Wechselwirkungen zu rechnen? 2.2 Merkmale der möglichen Auswirkungen insbesondere in Bezug auf den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen: Ist mit Auswirkungen von kumulativem oder grenzüberschreitendem Charakter zu rechnen? 2.3 Merkmale der möglichen Auswirkungen insbesondere in Bezug auf die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (z.b. bei Unfällen): Ist mit Auswirkungen in Bezug auf Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (z.b. bei Unfällen), zu rechnen? 2.4 Merkmale der möglichen Auswirkungen insbesondere in Bezug auf den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen: Haben vom Plan ausgelöste Auswirkungen einen besonderen Umfang oder eine besondere räumliche Ausdehnung? 2.5 Merkmale der möglichen Auswirkungen insbesondere in Bezug auf die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, - 8 -

9 der Intensität der Bodennutzung des Gebiets, jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten: Hat das vom Plan betroffene Gebiet wegen besonderer natürlicher Merkmale, wegen dort vorhandenen kulturellen Erbes (z.b. Bodendenkmale), oder wegen der Intensität der Bodennutzung eine besondere Bedeutung? Werden voraussichtlich diesbezügliche Umweltqualitätsnormen oder Grenzwerte überschritten? 2.6 Merkmale der möglichen Auswirkungen insbesondere in Bezug auf folgende Gebiete: Hat die Verwirklichung des Plans möglicherweise Auswirkungen auf eines der folgenden Gebiete: im Bundesanzeiger gemäß 10 Abs. 6 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes bekannt gemachten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete? Naturschutzgebiete gemäß 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer erfasst? Nationalparke gemäß 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer erfasst? Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes? gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 des Bundesnaturschutzgesetzes? Wasserschutzgebiete gemäß 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete gemäß 31b des Was

10 serhaushaltsgesetzes? Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind? Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen i.s. des 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes? in amtlichen Listen und Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind? Auswertung: Aufgrund der ausschließlichen Beantwortung der Fragen mit sind erhebliche Umweltauswirkungen, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären, nicht zu erwarten

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