Amtsblatt. Nr. 17 Mittwoch, 23. April 2003

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1 Kanton Appenzell A.Rh. Kantonskanzlei 9102 Herisau Amtsblatt Nr. 17 Mittwoch, 23. April 2003 Erscheint jeden Mittwoch. Jahresabonnement Fr Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Letzte Inseraten-Annahme: Jeweils Dienstag 15 Uhr. Redaktion: Kantonskanzlei. Druck und Verlag: Appenzeller Medienhaus Schläpfer AG, 9101 Herisau. Einzelverkaufspreis: Fr..70.

2 Kanton Appenzell A.Rh. Baudirektion 9102 Herisau Regierungsgebäude Tel Fax Eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Öffentliche Planauflage Gemeinde Heiden Projekt Neubau Wartungsgebäude Heiden Gesuchsteller: Ort: Gegenstand: Verfahren: Rorschach-Heiden-Bergbahn (RHB) Gemeinde Heiden, Bahnhof Heiden Neubau Wartungsgebäude Heiden Das Verfahren richtet sich nach den Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR ), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR ) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Öffentliche Auflage: Vom 29. April 2003 bis zum 28. Mai 2003 können die Gesuchsunterlagen beim Gemeindebauamt Heiden, Kirchplatz 6, Rathaus, Büro 2.22, 9410 Heiden (Öffnungszeiten: Uhr und Uhr, Donnerstag bis Uhr), eingesehen werden. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR ) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist bis 28. Mai 2003 Einsprache erheben. 438

3 Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion KTU, 3003 Bern, einzureichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist mit Einsprache beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG). Herisau, 23. April 2003 Im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr Baudirektion von Appenzell A.Rh

4 Kanton Appenzell A.Rh. Baudirektion 9102 Herisau Regierungsgebäude Tel Fax Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Gemeinde Hundwil Transformatorenstation Sonderau Gesuchsteller: St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Ort: Sonderau/Schönau, Hundwil Gegenstand: Neubau Transormatorenstation Sonderau, Hundwil Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR 734.0) und subsidiär nach dem Enteignungsgesetz (EntG; SR 711). Genehmigungsbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat. Öffentliche Auflage: vom 29. April 2003 bis zum 28. Mai 2003 können die Gesuchsunterlagen bei der Gemeindekanzlei Hundwil, Dorf 12, 9064 Hundwil (Öffnungszeiten: Uhr und Uhr), eingesehen werden. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art EntG zur Folge. Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG, SR ) oder des Enteigungsgesetzes Partei ist, kann während der Auflagefrist bis 28. Mai 2003 Einsprache erheben. 440

5 Einsprachen sind schriftlich und begründet beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Lumpenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, einzureichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist mit Einsprache beim Inspektorat, vorzubringen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Herisau, 23. April 2003 Im Auftrag des Eidg. Starkstrominspektorates Baudirektion von Appenzell A.Rh

6 Gemeinderat 9053 Teufen AR GEMEINDE TEUFEN Soziale Dienste Teufen-Gais; personelle Verstärkung; Referendumsvorlage Im Sozialbereich sind gewichtige Änderungen eingetreten: Die Zusammenarbeit mit der Sozialberatungsstelle Mittelland wurde beendigt und die Dienstleistungen und Aufgaben wurden durch die Sozialen Dienste Teufen übernommen. Seit Anfang Jahr erledigen die Sozialen Dienste Teufen auch sämtliche operativen und administrativen Aufgaben in diesem Bereich für die Gemeinde Gais. Die Zusammenarbeit wurde vertraglich geregelt und die Gemeinde Gais entschädigt den Mehraufwand. In Kenntnis des zusätzlichen Aufwands wurde in den vergangenen drei Monaten versucht, die zusätzlichen Arbeiten mit den vorhandenen 1,5 Stellen zu bewältigen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dies nicht möglich ist. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gais erfordert eine personelle Verstärkung im administrativen Bereich. Der Gemeinderat hat der Schaffung einer 80 %-Stelle zugestimmt. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Gais ist aufwandabhängig und richtet sich nach den Bestimmungen des Zusammenarbeitsvertrages. Für die Gemeinde Teufen entstehen keine zusätzlichen Ausgaben; die neue Stelle ist kostenneutral. Obwohl diese Teilzeitstelle keine Mehrkosten auslöst, untersteht sie dem fakultativen Referendum gemäss Art. 10 Ziff. 4 Gemeindereglement. Wenn wenigstens 100 Stimmberechtigte innert 30 Tagen es schriftlich verlangen, ist eine entsprechende Vorlage zur Abstimmung zu bringen. Teufen, 15. April

7 Gemeindeverwaltung Gemeinderat Telefon Telefax SPEICHER im Appenzellerland Gemeinde-Referendumsvorlage Der Gemeinderat von Speicher hat mit Beschluss vom 19. Februar 2003 die Jahresrechnung 2002 genehmigt. Die Jahresrechnung 2002 ist in gekürzter Form in alle Haushaltungen verteilt worden. Weitere Exemplare und die detaillierten Ergebnisse und Zahlen können auf der Gemeindeverwaltung Speicher (Tel , angefordert werden. Die Jahresrechnung untersteht gemäss Art. 11, Lit. a der Gemeindeordnung vom 2. Juni 2002 dem fakultativen Referendum. Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 50 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen. Die Referendumsfrist läuft vom 1. Mai bis 31. Mai Wer ein Referendumsbegehren unterzeichnen will, muss auf einer Unterschriftenliste handschriftlich seinen Namen, Vornamen, sein Geburtsjahr und seine Adresse eintragen. Die Unterschriftenlisten sind vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeindeverwaltung Speicher einzureichen. Die Unterschriftenlisten haben folgende Angaben zu enthalten: die Gemeinde, in der die Unterzeichneten politischen Wohnsitz haben; die Bezeichnung des Beschlusses («Jahresrechnung 2002»), über den die Volksabstimmung verlangt wird, mit dem Datum der Beschlussfassung durch den Gemeinderat («19. Februar 2003»); den Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht (Art. 282 StGB). Muster einer leeren Unterschriftenliste können bei der Gemeindeverwaltung Speicher bezogen werden. Die öffentliche Volksversammlung mit Informationen zur Jahresrechnung 2002 findet am Montag, 28. April 2003, Uhr, im Buchensaal statt Speicher, 23. April Gemeinderat Speicher 443

8 Gemeindeverwaltung Gemeindekanzlei Telefon Telefax SPEICHER im Appenzellerland Volksdiskussion Reglement Entschädigung der Behördenmitglieder Nach der Ablehnung des Entschädigungsreglementes an der Urnenabstimmung vom 27. Januar 2002 hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Aufgabe übernommen, ein neues Reglement zu erarbeiten. In der Arbeitsgruppe nahmen neben den Mitgliedern der GPK die Parteipräsidentenkonferenz Einsitz. Mit der externen Begleitung wurde Roger W. Sonderegger, lic. oec. HSG, OBT AG, St. Gallen beauftragt. Der Gemeinderat hat das Reglement zu Handen der Volksdiskussion vom 22. April bis 23. Mai 2003 verabschiedet. An der Volksversammlung vom 28. April 2003 (20.00 Uhr, Buchensaal) wird die Arbeitsgruppe über den Entwurf orientieren. Im Rahmen der Volksdiskussion hat jedermann die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, von dieser Orientierungsund Mitwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Stellungnahmen sind bis spätestens 23. Mai 2003 schriftlich bei der Gemeindekanzlei (z.hd. Arbeitsgruppe Entschädigungsreglement) einzureichen. Das Reglement unterliegt der Volksabstimmung. Diese ist auf den 14. September 2003 angesetzt. Der Reglements-Entwurf kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder angefordert werden. (Tel , Speicher, 22. April Gemeindekanziel Speicher 444

9 Öffentliche Auflage In Anwendung von Art. 48 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Raumplanungsgesetz wird der Quartierplan Mohren 2 (Parz. Nr. 431, 432, 537) mit Sonderbauvorschriften in der Zeit zwischen dem 17. April 2003 und dem 16. Mai 2003 öffentlich aufgelegt, und liegt während den Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet sowie mit einem bestimmten Begehren versehen innerhalb der Auflagefrist dem Gemeinderat Reute, Dorf 49, 9411 Reute, einzureichen. Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 91 EG z RPG) Reute, 15. April 2003 Gemeindekanzlei Reute 445

10 Peremptorische Vorladung Petruzzi Enzo, geb. 22. Dezember 1973, italienischer Staatsangehöriger, zuletzt wohnhaft gewesen in 9100 Herisau, St. Galler Strasse 33, wird hiermit, unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der appenzell-ausserrhodischen Zivilprozessordnung peremptorisch aufgefordert, zur Hauptverhandlung des Kantonsgerichtes, 5. Abteilung, am Montag, 26. Mai 2003, um Uhr, in 9100 Herisau, Haus zum Baumgarten, Zimmer 44, persönlich zu erscheinen, um auf eine familienrechtliche Klage zu antworten. Wird dieser Vorladung keine Folge geleistet, wird die Verhandlung gleichwohl durchgeführt; das Gericht urteilt aufgrund der Untersuchungsergebnisse und allfälliger eigener Beweisergänzungen. Trogen, 16. April Kantonsgericht von Appenzell A.Rh. 5. Abteilung lic. iur. D. Gemperli, Gerichtsschreiber Umwandlung einer Beiratschaft in eine Vormundschaft Die Vormundschaftskommission hat an ihrer Sitzung vom 31. März 2003 eine Vormundschaft errichtet für: Cacece-Lang Giuseppe, geb , von Walzenhausen AR, wohnhaft in 9428 Walzenhausen. Als Vormund wurde Herr Thomas Herzog, Sozialberatung App. Vorderland, 9410 Heiden ernannt Walzenhausen, 28. März Vormundschaftskommission Walzenhausen Erteilung einer Vormundschaft Yvonne Susanne Fritz, geb. 24. Mai 1986, von Bühler AR, gesetzlicher Wohnsitz in 9044 Wald AR, Vordorf 650, wurde unter die elterliche Sorge von Werner Hugentobler, Waldebni 118, 9044 Wald AR, gestellt. Vormundschaftsbehörde Wald AR

11 Baugesuch für Bauten ausserhalb Bauzonen (gemäss Art. 12a NHG und Art. 84 Abs. 1 EG zum RPG) Bauherrschaft: Roman Brander, Lochershaus 6, 8581 Schocherswil Bauvorhaben: Einrichtung einer Wander- und Gelegenheitsbeiz Standort: Engenrüti, Grundstück Nr. 1284, Assek.-Nr Koordinaten: / Zone: Landwirtschaftszone Besondere Hinweise: Das aufgeführte Baugesuch liegt bei der Baubewilligungsbehörde Teufen, Alter Bahnhof, Dorf 7, öffentlich vom 16. April bis 15. Mai 2003 zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist an die Baubewilligungskommission Teufen, Dorf 7, 9053 Teufen, zu richten. Teufen, 16. April Baubewilligungskommission Teufen Auszug aus dem Handelsregister 10. April Huber Fenster AG, in Herisau, Betrieb einer Fensterfabrikation usw. Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Bösch & Edthofer AG, in Herisau, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Jürg Boppart Wirtschaftsprüfung und -beratung, in Gais, Revisionsstelle. SHAB vom April oebau Herisau GmbH, in Herisau, Verkauf, Handel und Beratung von bzw. mit oekologischen Produkten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Statutenänderung: Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ackermann, Simone, von Mels, in Herisau, Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit einer Stammeinlage von CHF Eingetragene Personen neu oder mutierend: Thalmann, Markus, von Jonschwil, in Niederwil SG (Oberbüren), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF (bisher: mit einer Stammeinlage von CHF ). SHAB vom April Sparkasse Trogen, in Trogen, Entgegennahme von Spargeldern usw. Genossenschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Eugster, Samuel, von Trogen, in Trogen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Baer, Peter, von Ottenbach, in Trogen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Vizepräsident); Zahner, Alex, von Amden, in Trogen, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien. SHAB vom April Personalfürsorgestiftung der Firma Emil Brander AG, in Herisau, Fürsorge für die Arbeitnehmer der Firma usw. Stiftung. Löschungsgrund: Die Stiftung ist 447

12 AZA 9100 Herisau 1 gemäss Verfügung der Aufsichtsbehörde für berufliche Vorsorge des Kantons Appenzell A.Rh. vom aufgehoben. Die Stiftung wird gelöscht. SHAB vom April Restaurant Untere Mühle, Jürg und Monika Kaufmann, in Schwellbrunn, Restaurant, Kollektivgesellschaft. Löschungsgrund: Die Gesellschaft hat sich aufgelöst. Die Liquidation ist durchgeführt. Die Firma ist erloschen. SHAB vom April La Perla-Beauty-Center, Anette Stänz, in Herisau, Gossauerstrasse 20, 9100 Herisau, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Betreiben eines Coiffure-Geschäftes. Eingetragene Personen: Stänz, Annette, von Zetzwil, in Herisau, Inhaberin, mit Einzelunterschrift. SHAB vom April Abderhalden Treuhand & Consulting, in Heiden, Im Grund 4, 9410 Heiden, Einzelfirma (Neueintragung). Zweck: Erbringen von Treuhanddienstleistungen wie Buchführung und Abschlussberatung, Beratung in Fragen der Personaladministration und Personalbeschaffung, Beratung gesundheitsdienstlicher Betriebe und Organisationen sowie Management auf Zeit. Eingetragene Personen: Abderhalden, Eduard, von Nesslau, in Heiden, Inhaber, mit Einzelunterschrift. SHAB vom April Übersetzungsbüro Intertext GmbH, in Gais, Übersetzungen in und aus allen Weltsprachen usw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Sommer-Williams, Cathrine L., deutsche und britische Staatsangehörige, in Gais, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF (bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien); Sommer-Williams, Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Gais, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF (bisher: mit Kollektivunterschrift zu zweien). SHAB vom April Willi Ernst AG, in Urnäsch, Erwerb, Überbauung von Grundstücken usw. Aktiengesellschaft. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Frighetto, Roberto, von Kloten, in Rorbas, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung. SHAB vom

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