Salzburger Landesentwicklungsprogramm
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- Hannah Heinrich
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1 J RAUMPLANUNG Salzburger Landesentwicklungsprogramm ENTWICKLUNGSPROGRAMME UND KONZEPTE HEFT 3 Gesamtüberarbeitung 2003
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3 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003
4 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Der Entstehungsprozess des Landesentwicklungsprogramms ist auf der Internet-Homepage der Abteilung Raumplanung dokumentiert: Auf dieser Seite stehen auch das Programm, die Planungsberichte, die Stellungnahmen und sonstige Dokumente zur Verfügung. Impressum: Verleger: Amt der Salzburger Landesregierung Herausgeber: Hofrat Ing. Dr. Friedrich MAIR, Leiter der Abteilung 7 (Raumplanung) Bearbeitet durch die Arbeitsgruppe Fortschreibung Landesentwicklungsprogramm: Ladislaus BARKOCZI, Christoph BRAUMANN, Franz DOLLINGER (Federführung), Winfried GINZINGER, Hubert HATTINGER, Christl JUNGWIRTH, Manfred NEISSL (Nov bis April 2002), Claudia SCHÖNEGGER (bis 2001), Irene SCHMIDT (Nov bis April 2002), Richard SCHOSSLEITNER (Nov bis April 2002) und Michael STOCK. Kartographie: Fachreferent 7/02 alle: Postfach 527, A-5010 Salzburg Gestaltung und Satz: Fachreferent 7/02 Umschlag: Hausgrafik Land Salzburg Druck: Offset 5020, Bayernstraße 465, 5072 Siezenheim ISBN (gebundene Fassung), 1. Auflage: ISBN (Loseblatt-Sammlung), 1. Auflage: 300 Fotonachweis: Bild 1, 2 und 9 Franz Dollinger (privat), Bild 3 bis 8 und 10 bis 12, Songild Tichy im Auftrag des Landes Salzburg, Fachreferent 7/02. II
5 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Geleitwort Als im Jahre 1994 das Landesentwicklungsprogramm erstellt wurde, stand das Land Salzburg knapp vor dem Beitritt zur Europäischen Union. In dieser Zeit hatte es mit schwerwiegenden raumordnungspolitischen Herausforderungen zu kämpfen. Als Beispiele dafür sind ein überhitzter Bodenmarkt, der Mangel an verfügbarem Bauland und die kaum lösbaren Nutzungskonflikte insbesondere zwischen Gewerbe und Wohnen noch in guter Erinnerung. Die Hauptaufgabe des ersten landesweit geltenden Entwicklungsprogramms, war daher damals, die zentralen Ziele des am 1. März 1993 in Kraft getretenen neuen Raumordnungsgesetzes mit Leben zu erfüllen. Dabei war das LEP 1994 insbesondere bei der Anwendung der neu geschaffenen bodenpolitischen Instrumente im Zuge der Anpassung der Räumlichen Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne von Bedeutung. Der damit verbundene Kraftakt von Land und Gemeinden führte zu bemerkenswerten Erfolgen: So konnten die meisten Gemeinden durch eine verantwortungsvolle Rückwidmung nicht verfügbarer Baulandreserven Handlungsspielräume zurückgewinnen und dem haushälterischen Umgang mit den knappen Bodenressourcen den Weg bereiten. Mit dem weitgehenden Abschluss dieses Anpassungsprozesses und mit der immer stärker werdenden internationalen Verflechtung änderten sich jedoch die Planungsvoraussetzungen so sehr, dass eine grundlegende Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms geboten erschien. Die Funktion des grenzüberschreitenden Verflechtungsraums der Landeshauptstadt Salzburg muss auch durch die Einführung notwendiger Anpassungen im Landesentwicklungsprogramm aufbereitet werden, um die hohe Standortqualität unseres Landes in einer bald auf 25 Staaten erweiterten Europäischen Union weiterhin zu gewährleisten. Auch durch das Inkrafttreten der Protokolle der Alpenkonvention, die für ein fast vollständig im Alpenraum liegendes Land von großer Bedeutung sind, ergaben sich notwendige Anpassungen, die somit eine Stärkung der interregionalen Kooperationen zur Folge haben werden. Als Landeshauptmann von Salzburg hoffe ich, dass das neu überarbeitete Landesentwicklungsprogramm als Grundlage einer nachhaltigen Raumentwicklung verstanden und angenommen wird. Univ.-Doz. Dr. Franz Schausberger Landeshauptmann von Salzburg III
6 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm IV
7 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Vorwort Kürzer, einfacher und lesbarer. Das war die Vorgabe für die Überarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes, das in einem mehrjährigen Prozess überarbeitet und auf die wesentlichen und notwendigen Regelungen zurückgeführt wurde. Das Ergebnis liegt nun vor. Zahlreiche Vorschläge von Planungsbeteiligten wurden diskutiert und nach Möglichkeit eingearbeitet. Neben vielen inhaltlichen Verbesserungen, Änderungen und notwendigen Anpassungen wurde bei der Gesamtüberarbeitung vor allem auf eine verbesserte Nachvollziehbarkeit der einzelnen Festlegungen geachtet und die Lesbarkeit des Programms entscheidend verbessert. Das Landesentwicklungsprogramm konzentriert sich auf die durch die Raumordnung umsetzbaren Ziele und Maßnahmen. Im Arbeitsüberkommen der Landesregierung ist der Auftrag festgehalten, zu starre Festlegungen offener zu formulieren. Die unbedingt notwendigen Regelungen zur Absicherung unseres Wirtschaftsstandortes sind noch verstärkt worden. Naturgemäß konnten nicht alle Wünsche, die im Zuge der Erstellung an das Raumordnungsressort herangetragen wurden berücksichtigt werden, da es Aufgabe des Landes ist, notwendige landesplanerische Festlegungen manchmal auch gegen Einzelinteressen abzusichern, wenn es das Gesamtwohl des Landes erfordert. Um notwendige Ausgleichsmaßnahmen auf regionaler Ebene durchführen zu können, bedarf es einer verstärkten Partnerschaft zwischen den kleineren und größeren Gemeinden, die auf dieser Ebene vorangetrieben werden muss. Dafür wurden bereits im Landesentwicklungsprogramm von 1994 die ersten Weichen gestellt und mit dem neu überarbeiteten Landesentwicklungsprogramm soll dieser erfolgreiche Weg konsequent weiterentwickelt werden. Dabei setzt das neue Programm stärker auf freiwillige - auch grenzüberschreitende Kooperationen. Als ressortzuständiges Regierungsmitglied ist es mir ein besonderes Anliegen, dass das Landesentwicklungsprogramm entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers zu einer verbesserten Koordination zwischen den verschiedenen politischen Bereichen führt und der erfolgreiche Wirtschaftsstandort Salzburg weiterentwickelt werden kann. Wolfgang Eisl Landeshauptmann-Stellvertreter V
8 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm VI
9 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Inhalt: Seite: Salzburger Landesentwicklungsprogramm 1 1. Grundsätze und Leitlinien zur Landesentwicklung 3 2. Landesstruktur Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Salzburger Zentralraum Ländlicher Raum Weitergehende Festlegungen zur Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen Zentralörtliche Struktur - Planungsziele Planungsregionen und Regionalverbände Grenzüberschreitende Raumplanung Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur 22 A. Definitionen 22 B. Siedlungswesen 24 B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien 24 B.2. Bebauung und Historische Zentren 25 C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft) 26 C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung 26 C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft 27 VII
10 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Inhalt: Seite: D. Wirtschaft 28 D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung 28 D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft 30 D.3. Land- und Forstwirtschaft 31 D.4. Rohstoffgewinnung 32 D.5. Versorgungsinfrastruktur 33 E. Infrastruktur 34 E.1. Technische Infrastruktur 34 E.2. Soziale Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Kultur, Soziales) 35 E.3. Verkehrsinfrastruktur 36 Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms 37 A Änderungsbegründung 37 B. Rechtliche Grundlagen für das Landesentwicklungsprogramm und die Sachprogramme Grundlegende Aussagen des ROG Rechtskräftige Sachprogramme als Ergänzung zum Landesentwicklungsprogramm Richtlinien zur Beurteilung von Planungen und Maßnahmen im Land Salzburg auf Grundlage eines Regierungsbeschlusses 40 C. Bundes- und europarechtliche Vorgaben und Empfehlungen 42 D. Völkerrechtliche Verpflichtungen 44 VIII
11 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Erläuterungen zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Trends der räumlichen Entwicklung in Europa, Österreich und Salzburg Bevölkerungsentwicklung Änderung von gesellschaftlichen Werthaltungen und Wertesystemen Wirtschaftliche Tendenzen Die Informationsgesellschaft, der gesellschaftliche Wandel und die Folgen für die Raumstruktur Rückzug des Staates auf seine Kernaufgaben Anpassung der Raumplanungsinstrumente Flexibilisierung des Arbeitsmarkts Entwicklungstendenzen in der Siedlungsstruktur Gewinn und Verlust an Mobilität Umweltrelevante Entwicklungen Erläuterung zu den Grundsätzen, Zielen und Maßnahmen 60 Zu 1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung 60 Zu 2. Landesstruktur 66 Zu 2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur 66 Zu 2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 74 Zu 2.3. Zentralörtliche Struktur Planungsziele 77 Zu 3. Planungsregionen und Regionalverbände 90 Zu 4. Grenzüberschreitende Raumplanung 94 Zu 5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur 99 Zu B. Siedlungswesen 99 Zu B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien 99 Zu B.2. Bebauung und Historische Zentren 105 IX
12 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Zu C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft 111 Zu C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung 114 Zu C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft 121 Zu D. Wirtschaft 127 Zu D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung 127 Zu D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft 135 Zu D.3. Land- und Forstwirtschaft 142 Zu D.4. Rohstoffgewinnung 145 Zu D.5. Versorgungsinfrastruktur 149 Zu E. Infrastruktur 153 Zu E.1. Technische Infrastruktur 153 Zu E.2. Soziale Infrastruktur 157 Zu E.3. Verkehrsinfrastruktur 160 Anhang Glossar Begründung der Abgrenzung von Strukturtypen Begründung der Einstufung Zentraler Orte Die Großlandschaften des Landes Salzburg Touristisch strukturierte Gemeinden Tabellen Karten Literaturverzeichnis Derzeit in Geltung stehende Gesetze, Verordnungen und Konzepte Die Veröffentlichungen der Abteilung Raumplanung 253 X
13 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 KARTEN Karte 1: Großraumstruktur und Zentrale Orte Karte 2: Planungsregionen und konstituierte Regionalverbände 19 Karte 3: Grenzüberschreitende Kooperationen 21 Karte 4: Verflechtungsbereich Zentralraum 63 Karte 5: Regionaler Planungsverband Südostoberbayern 64 Karte 6: Zentralregion Salzburg 65 Karte 7: Raumstruktur Land Salzburg 70 Karte 8: Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 75 Karte 9: Zentrale Gemeinden im Land Salzburg 86 Karte 10: Regionalverbände nach der Regionalverbandsverordnung 91 Karte 11: Vorschlag zur Neukonstituierung von Regionalverbänden 93 Karte 12: Die Großlandschaften im Land Salzburg 112 Karte 13: Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete 113 Karte 14: Touristisch geprägte Gemeinden 136 Karte K1: Einwohner je Quadratkilomenter Dauersiedlungsraum Karte K2: Bevölkerungszuwachs Karte K3: Unselbständig Beschäftigte Juli Karte K4: Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personen je Privathaushalte) Karte K5: Zentrale Orte im Land Salzburg Karte K6: Zentrale Orte im Land Salzburg Karte K7: Übernachtungen pro Einwohner Durchschnitt Karte K8: Übernachtungen pro Einwohner 2000/ XI
14 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Tabellen: Tab. 1: Die Hierarchie Zentraler Orte in Österreich nach Bobek & Fesl 78 Tab. 2: Einstufung Zentraler Orte nach Bobek & Fesl und LEP Salzburg 79 Tab. 3: Orientierungswerte für Bevölkerungszahlen in Zentralen Orten und ihren Verflechtungsbereichen 80 Tab. 4: Stufenspezifische Mindestausstattung Zentraler Orte 81 Tab. 5: Zentrale Gemeinden im Land Salzburg 83 Tab. 6: Einstufung Zentraler Orte nach LEP Salzburg und LEP Bayern 89 Tab. T1: Indikator 1: Einwohnerdichte pro Quadratkilometer Dauersiedlungsraum (DSR) 206 Tab. T2: Indikator 2: Bevölkerungsveränderung 1981 bis 2001 Indikator 3: Einwohner 15. Mai 2001 (VZ 2001) 209 Tab. T3: Indikator 4: Unselbständig Beschäftigte pro Einwohner Tab. T4 Indikator 5: Durchschnittliche Haushaltsgröße (Personen je Privathaushalte 2001) 215 Tab. T5: Indikator 6: Zentralörtliche Rangz iffer der Gesamtgemeinde Tab. T6: Repräsentative Dienste - Dienstekatalog Tab. T7: Zentrale Orte im Land Salzburg 227 Tab. T8: Nächtigungszahlen, Übernachtungen pro Einwohner und durchschnittliche Übernachtungen pro Einwohner zu ausgewählten Zeitpunkten 233 Abbildungen: Abb. 1: Der Alpenraum nach der Alpenkonvention 45 Abb. 2: Raumstruktur des Freistaates Bayern 68 Abb. 3: Raumstruktur des Landes Oberösterreich 69 XII
15 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. September 2003 zur Verbindlicherklärung des Landesentwicklungsprogramms Auf Grund der 6, 7 und 11 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 ROG 1998, LGBl.Nr. 44, in der geltenden Fassung wird verordnet: 1 (1) Das von der Landesregierung gemäß 6 Abs. 3 und 4 ROG 1998 überarbeitete Landesentwicklungsprogramm wird für verbindlich erklärt. (2) Das Landesentwicklungsprogramm gilt für das gesamte Land. (3) Das Landesentwicklungsprogramm ist bei der mit den Angelegenheiten der Raumordnung befassten Abteilung des Amtes der Landesregierung, bei allen Bezirkshauptmannschaften und allen Gemeinden während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden ( 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. 2 Das Landesentwicklungsprogramm enthält die Grundsätze und Leitlinien der Landesplanung. Diese sind darin wie folgt gegliedert: 1. Grundsätze und Leitlinien zur Landesentwicklung: 2. Landesstruktur: 2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Salzburger Zentralraum Ländlicher Raum Weitergehende Festlegungen zur Siedlungsund Wirtschaftsstruktur 2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 2.2. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele 3. Planungsregionen und Regionalverbände 4. Grenzüberschreitende Raumplanung 5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur: A. Definitionen B. Siedlungswesen B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien B.2. Bebauung und Historische Zentren C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft) C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft D. Wirtschaft D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung XIII
16 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft D.3. Land- und Forstwirtschaft D.4. Rohstoffgewinnung D.5. Versorgungsinfrastruktur E. Infrastruktur E.1. Technische Infrastruktur E.2. Soziale Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Kultur, Soziales) E.3. Verkehrsinfrastruktur 3 (1) Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen des Landes, insbesondere Investitionen und Förderungsmaßnahmen, sowie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen der Gemeinden dürfen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen nur im Einklang mit den verbindlichen Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms gesetzt werden. (2) Diese Festlegungen sind weiter zu beachten: 1. bei der Ausarbeitung von Regionalprogrammen durch die Regionalverbände als grundsätzliche Zielvorstellungen des Landes ( 9 Abs 6 ROG 1998); 2. in der örtlichen Raumplanung der Gemeinde ( 12 ROG 1998), insbesondere bei der Aufstellung und Änderung der Flächenwidmungspläne ( 15 Abs 2, 22 Abs 2 lit a ROG 1998). 4 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2003 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Juli 1994, LGBl Nr 80/1994, zur Verbindlicherklärung des Landesentwicklungsprogramms in der Fassung LGBl. Nr. 29/2000 außer Kraft. (3) Die Flächenwidmungspläne der Gemeinden sind bei Widerspruch zu den verbindlichen Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms auf Grund des 23 Abs. 1 und 2 ROG 1998 innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung anzupassen. XIV
17 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Salzburger Landesentwicklungsprogramm 1
18 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung
19 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung (1) Aufgrund der aktuellen Herausforderungen für die Salzburger Raumentwicklungspolitik werden im Landesentwicklungsprogramm entsprechend 7 ROG 1998 Leitbilder für eine wünschenswerte Landesentwicklung formuliert. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden in den folgenden Kapiteln konkrete Ziele und Maßnahmen vorgegeben. (2) Die Landesentwicklung hat die Raumordnungsziele und -grundsätze gemäß 2 ROG 1998 zu berücksichtigen und orientiert sich insbesondere an folgenden Leitbildern: Flächensparende und nachhaltige Raumnutzung; Am Öffentlichen Verkehr orientierte Siedlungsentwicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes; Dezentrale Konzentration (Gestreute Schwerpunktbildung); Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt; Erhalt und gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft; Multifunktionale und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft; Nachhaltige und zeitgemäße Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes Schutz und Pflege von Kulturgut bzw. Baukultur; Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identität und Zusammenarbeit. Diese Leitbilder werden unter Bezug auf die Strategie des Gender Mainstreamings mit der allgemeinen Zielsetzung zur Erreichung von Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ergänzt. (3) Das Leitbild der flächensparenden und nachhaltigen Raumnutzung zielt im Sinne der Natur- und Umweltbewahrung auf eine sparsame, schonende und maßvolle Nutzung von Grund und Boden ab. Neben der grundsätzlichen Berücksichtigung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen erfordert dies vor allem beim Wohnbau und in der Siedlungsentwicklung die Anwendung flächensparender Bebauungsstrukturen und besonderer Bauweisen. Damit wird gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit neuer Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Durch die flächensparende und nachhaltige Raumnutzung wird außerdem eher ermöglicht, dass vielfältige Handlungsspielräume für heute noch nicht absehbare Entwicklungen offen bleiben. 3
20 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Mit diesem Leitbild verbunden ist der Raumordnungsgrundsatz der kompakten Siedlungsentwicklung gem. 2 Abs. 2 Ziff. 2 ROG 1998, der vor allem eine Entwicklung in der Ortsstruktur nach innen und eine kompakte Ergänzung nach außen bezweckt. Damit verbunden ist vorrangig die Erreichbarkeit durch Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs sowie generell das Erfordernis einer größtmöglichen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Ausbau der Technischen und Sozialen Infrastruktur. Weiters soll mit diesem Leitbild bewirkt werden, dass bei der Besiedlung keine Gebiete beansprucht werden, die von ihrer Lage und Beschaffenheit her Naturraumgefahren ausgesetzt sind. Dadurch sollen einerseits Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung bei Katastrophen und andererseits unnötige öffentliche und private Investitionen vermieden werden. (4) Das Leitbild der am Öffentlichen Verkehr orientierten Siedlungsentwicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes bezieht sich auf den Ausbau von Siedlungsschwerpunkten entlang der Einrichtungen leistungsfähiger Öffentlicher Verkehrsmittel an den Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen unter Beachtung der Erfordernisse des Umweltschutzes. Dies gilt auch umgekehrt, so dass in Gebieten mit unzureichender Erschließung die Einrichtung neuer oder der Ausbau bestehender öffentlicher Verkehrsmittel zu forcieren ist. Wesentliches Ziel dieses Leitbildes ist die Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den Öffentlichen Verkehr und den nicht motorisierten Individualverkehr, wo es wirtschaftlich vertretbar und für die Bürger zumutbar ist. (5) Mit dem Leitbild der Dezentralen Konzentration wird das Ziel der schwerpunktmäßigen Verdichtung des Siedlungsraumes auf der Grundlage einer ausgewogenen abgestuften Gliederung und Aufteilung von Zentralitätsfunktionen im gesamten Land auf regional festgelegte "Zentrale Orte" angestrebt. Diese räumlichen Schwerpunktbildungen sollen im Zusammenhang mit der Struktur von Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen insbesondere zu einer Entlastung des Zentralraumes, aber auch zu einer besseren und attraktiveren Versorgung der ländlichen Gemeindegebiete führen. Die regionale Versorgungsleistung dieser Zentralen Orte muss durch ausreichende Kapazität bestehender oder kurzfristig ausbaubarer öffentlicher Verkehrsverbindungen gegeben sein. (6) Das Leitbild zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt bezweckt, dass im Rahmen einer umfassenden regionalen und örtlichen Raumplanung eine verträgliche Funktionsdurchmischung für die Entwicklung der Städte, Märkte und Dörfer gefördert wird und nur bei einander ausschließenden Funktionen eine Trennung und ausgesonderte Anordnung erfolgt. 4
21 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm (7) Das Leitbild des Erhaltes und der gezielten Steigerung der Wirtschaftskraft bezieht sich auf das Wirtschaftsleitbild des Landes Salzburg. Dabei setzt das Land Salzburg in der Arbeitsmarktpolitik auf aktive Instrumente der Standort-, Struktur- und Regionalpolitik und verfolgt dabei in Bedachtnahme auf seine natürlichen Ressourcen und Möglichkeiten die Politik einer selektiven und auf qualitative Elemente bedachten Wachstumsstrategie und zeitgemäßen Weiterentwicklung. Insbesondere in der Entwicklung der Region mit ihren Teilregionen soll auf diese Instrumente zurückgegriffen werden. (8) Das Leitbild einer multifunktionalen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft zielt auf die Bewahrung und Entfaltung der ländlichen Funktionsvielfalt gegenüber den zahlreichen urbanen Funktionen ab. Damit ist insbesondere die Sicherung der Existenz der vielen bäuerlichen Familienbetriebe durch die Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes allein oder in Verbindung mit Erwerbskombinationen gemeint. Insbesondere die Erhaltung, Pflege und Gestaltung der naturnah strukturierten Kulturlandschaft ist in erster Linie durch bäuerliche Familienbetriebe gewährleistet. Vor allem geht es dabei um die Stabilisierung des geoökologischen Gleichgewichtszustandes. Damit werden gleichzeitig die Interessen einer sparsamen und kompakten Baulandabgrenzung in der Orts- und Siedlungsentwicklung unterstützt. (9) Das Leitbild einer nachhaltigen und zeitgemäßen Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes dient der Sicherung der vorhandenen Naturraumpotentiale und einem sorgsamen Umgang mit den Ressourcen der Natur sowie dem Schutz und der Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen und erhaltenswerter Naturgegebenheiten (insbesondere Lebensraum- und Artenschutz). Damit kommt insbesondere dem Umwelt-, Natur-, Boden- und Landschaftsschutz sowie der Landschaftspflege unter Berücksichtigung der Klimaschutzziele besondere Bedeutung zu. Diese Bedeutung hebt das Land Salzburg durch landesweite gesetzliche und vertragliche Naturschutzmaßnahmen sowie durch Ausweisung naturschutzrechtlicher Festlegungen, zu denen insbesondere der Nationalpark Hohe Tauern und andere Europaschutzgebiete zählen, hervor. Aus diesem Leitbild folgt auch die Notwendigkeit einer umfassenden Beachtung der Prinzipien des ökologisch orientierten Planens und Bauens sowie eine den einzelnen Naturräumen entsprechende grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Im weiteren soll durch dieses Leitbild bezweckt werden, dass im Rahmen der Regionalen und Örtlichen Raumplanung eine Berücksichtigung der wesentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes bei der Abwägung zwischen konkurrierenden Nutzungsansprüchen erfolgt. 5
22 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 (10) Das Leitbild des Schutzes und der Pflege von Kulturgut bzw. Baukultur dient der Sicherung erhaltenswerter Einzelobjekte und Ensembles des baukulturellen Erbes und der qualitätsvollen Einbindung neuer baulicher Gestaltungen in das Orts- und Landschaftsbild. Damit ist insbesondere auch die Erhaltung und Belebung der historischen Ortszentren sowie eine dauerhafte Sicherung der erhaltenswerten Bausubstanz durch ausreichende Schutz- und Pflegemaßnahmen und verträgliche Nutzungen verbunden. Weiters sind solche Flächen und Bereiche, die wegen der Baugestaltung für die Gestaltqualität im Orts- und Landschaftsbild besonders wichtig sind, entsprechend zu berücksichtigen. (11) Das Leitbild der Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identität und Zusammenarbeit soll die Grundlage für eine Regionalisierung der überörtlichen Raumplanung bilden sowie eine Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit ermöglichen. Dieses Leitbild zielt auf eine Mobilisierung regionaler Ressourcen, Kreativitätspotentiale und Wirtschaftskreisläufe ab. Es dient in der Unterstützung bewusst erlebter regionaler Eigenständigkeit, der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur und eines sozialen Gemeinwesens. 6
23 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2. Landesstruktur 2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur (12) Das Land Salzburg lässt sich in zwei großräumige Funktionsbereiche gliedern, die als Salzburger Zentralraum und als Ländlicher Raum bezeichnet werden. Diese Funktionsbereiche sind durch unterschiedliche raumstrukturelle Problemlagen gekennzeichnet. Die Funktionsbereiche stehen durch ein System von räumlichen Verflechtungen miteinander in Beziehung Salzburger Zentralraum (13) Zum Salzburger Zentralraum gehören folgende Gemeinden: Land Salzburg: Landeshauptstadt Salzburg Bezirk Hallein: Adnet, Golling, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, Sankt Koloman, Scheffau, Vigaun Bezirk Salzburg-Umgebung: Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Faistenau, Fuschl, Göming, Grödig, Großgmain, Hallwang, Henndorf, Hintersee, Hof, Köstendorf, Koppl, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt, Nussdorf, Oberndorf, Obertrum, Plainfeld, Sankt Georgen, Sankt Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen, Straßwalchen, Strobl, Thalgau, Wals-Siezenheim (14) Daneben gehören folgende Gemeinden im Land Oberösterreich und im Freistaat Bayern funktionell zum Verflechtungsbereich des Salzburger Zentralraumes: 1 1 unverbindlich entsprechend ROG 1998, 6 Abs. 2 letzter Satz. 7
24 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Land Oberösterreich: 2 Bezirk Braunau am Inn: Auerbach, Eggelsberg, Feldkirchen, Franking, Geretsberg, Gilgenberg a. W., Haigermoos, Handenberg, Jeging, Kirchberg bei Mattighofen, Lengau, Lochen, Mattighofen, Maria Schmolln, Moosdorf, Munderfing, Ostermiething, Palting, Perwang am Grabensee, Pfaffstätt, Pischelsdorf a. E., St. Georgen/Fillmanss, St. Johann a. W., St. Pantaleon, Schalchen, Tarsdorf. Bezirk Vöcklabruck: Innerschwand, Mondsee, Oberhofen am Irrsee, Pöndorf, Sankt Lorenz, Tiefgraben, Unterach am Attersee, Weißenkirchen im Attergau, Zell am Moos. Freistaat Bayern: 3 Landkreis Berchtesgadener Land: Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen, Marktschellenberg, Piding, Saaldorf-Surheim und Teisendorf. Landkreis Traunstein: Fridolfing, Kirchanschöring, Petting und Tittmoning. Stadt- und Umlandbereiche (15) Innerhalb des Zentralraums besteht folgender Stadt- und Umlandbereich: Stadt- und Umlandbereich Salzburg: Kernstädte Salzburg und Hallein Umlandgemeinden: Anif, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Koppl, Oberalm, Puch bei Hallein, Wals-Siezenheim. Umlandgemeinden im Freistaat Bayern: 4 Ainring, Freilassing, Piding 2 Vorbehaltlich einer Übereinkunft mit dem Land Oberösterreich 3 Nachrichtliche Wiedergabe der Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Gesamtfortschreibung 2003, Anhang 1, unverbindlich entsprechend ROG 1998, 6 Abs. 2 letzter Satz und der Ziele des Regionalplans für eine nachhaltige Entwicklung der Region Südostoberbayern vom , Ziel A Dabei gelten die Gemeinden, Ainring, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen, Piding und Saaldorf-Surheim als Verdichtungsraum Salzburg (Anhang I zu A II 1.2 des LEP Bayern) und die Gemeinden Anger, Fridolfing, Petting, Kirchanschöring, Teisendorf und Tittmoning als Ergänzungsbereich zum Stadt- und Umlandbereich Salzburg nach dem außer Kraft getretenen LEP Bayern Dieser ehemalige Stadt- und Umlandbereich Salzburg entspricht dem Verdichtungsraum Salzburg nach dem LEP Bayern Nachrichtliche Wiedergabe der Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Gesamtfortschreibung 2003, Anhang 2, unverbindlich entsprechend ROG 1998, 6 Abs. 2 letzter Satz. 8
25 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Ländlicher Raum (16) Zum Ländlichen Raum gehören folgende Gemeinden: Bezirk Hallein: Abtenau, Annaberg-Lungötz, Russbach Bezirk St. Johann im Pongau: Altenmarkt, Bad Hofgastein, Badgastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben, Filzmoos, Flachau, Forstau, Goldegg, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach, Pfarrwerfen, Radstadt, Sankt Johann im Pongau, Sankt Martin/Tg., Sankt Veit im Pongau, Schwarzach, Untertauern, Wagrain, Werfen, Werfenweng Bezirk Tamsweg: Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, Sankt Andrä im Lungau, Sankt Margarethen im Lungau, Sankt Michael im Lungau, Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weißpriach, Zederhaus Bezirk Zell am See: Bramberg, Bruck an der Glocknerstraße, Dienten, Fusch, Hollersbach, Kaprun, Krimml, Lend, Leogang, Lofer, Maishofen, Maria Alm, Mittersill, Neukirchen, Niedernsill, Piesendorf, Rauris, Saalbach-Hinterglemm, Saalfelden, Sankt Martin bei Lofer, Stuhlfelden, Taxenbach, Unken, Uttendorf, Viehhofen, Wald, Weißbach bei Lofer, Zell am See Stadt- und Umlandbereiche (17) Im Ländlichen Raum bestehen folgende Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum: Stadt- und Umlandbereich Zell am See: Kernstädte Zell am See und Saalfelden, Umlandgemeinden Maishofen und Bruck an der Großglocknerstraße Stadt- und Umlandbereich St. Johann: Kernstädte St. Johann im Pongau und Bischofshofen, Umlandgemeinden Schwarzach, St. Veit im Pongau und Pfarrwerfen Weitergehende Festlegungen zur Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur (18) Weitergehende Festlegungen zur Raumstrukturierung und von darauf bezogenen Zielen und Maßnahmen können im Rahmen von Sachprogrammen nach 8 ROG 1998 oder Regionalprogrammen nach 9 ROG 1998 erfolgen. 9
26 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen (19) Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrsaufschließung zwischen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten. Hauptverkehrsachsen beschreiben die Routen des nationalen und internationalen Verkehrssystems. Hauptverkehrsachsen sind: a) die Hauptverkehrsachse A1 von der Bundesgrenze Walserberg in der Gemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die Gemeinden Hallwang, Eugendorf und Thalgau ins benachbarte Land Oberösterreich; b) die Hauptverkehrsachse A10 von der Bundesgrenze Walserberg in der Gemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die Gemeinden Grödig, Puch bei Hallein, Oberalm, Hallein, Kuchl, Golling, Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen, Hüttau, Eben, Flachau, Zederhaus und St. Michael im Lungau ins benachbarte Land Kärnten; c) die Hauptverkehrsachse B1 von der Staatsgrenze in der Gemeinde Wals- Siezenheim über die Stadt Salzburg und die Gemeinden Hallwang, Eugendorf, Henndorf, Neumarkt und Straßwalchen ins benachbarte Land Oberösterreich; d) die Hauptverkehrsachse B95 / B 96 von St. Michael im Lungau über die Gemeinden St. Margarethen, Unternberg und Tamsweg bzw. über Ramingstein ins benachbarte Land Steiermark; e) die Hauptverkehrsachse B99 / B320 von Bischofshofen über die Gemeinden Hüttau, Eben, Altenmarkt, Radstadt, Untertauern, Tweng, Mauterndorf, St. Margarethen, St. Michael im Lungau und den Katschberg ins benachbarte Land Kärnten und von Radstadt abzweigend als B320 ins benachbarte Land Steiermark; f) die Hauptverkehrsachse B156 von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Bergheim, Anthering, Nussdorf am Haunsberg, Göming, Oberndorf und Lamprechtshausen in das benachbarte Land Oberösterreich; g) die Hauptverkehrsachse B158 von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Koppl, Hof bei Salzburg, Fuschl, St. Gilgen und Strobl ins benachbarte Land Oberösterreich; h) die Hauptverkehrsachse B159 von der Gemeinde Anif über Hallein, Bad Vigaun, Kuchl, Golling, Werfen, Pfarrwerfen nach Bischofshofen; 10
27 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm i) die Hauptverkehrsachse Felbertauernstraße / B161 vom benachbarten Land Tirol über den Felbertauern in die Marktgemeinde Mittersill und über den Pass Thurn in das benachbarte Land Tirol j) die Hauptverkehrsachse B162 / B166 von der Marktgemeinde Golling über die Gemeinden Scheffau am Tennengebirge, Abtenau, Russbach und den Pass Gschütt ins benachbarte Oberösterreich bzw. von Abtenau über Annaberg und St. Martin am Tennengebirge nach Hüttau. k) die Hauptverkehrsachse B164 von der Stadtgemeinde Bischofshofen, Mühlbach am Hochkönig, Dienten, Maria Alm, Saalfelden am Steinernen Meer, Leogang und den Pass Grieben ins benachbarte Land Tirol; l) die Hauptverkehrsachse B161 / B 165 / B 168 von Zell am See über die Gemeinden Piesendorf, Niedernsill, Uttendorf, Stuhlfelden. Mittersill, Hollersbach, Bramberg am Wildkogel, Neukirchen am Wildkogel und Wald bzw. Krimml über den Gerlos-Pass in das benachbarte Land Tirol; m) die Hauptverkehrsachse B167 von der Gemeinde Lend über Dorfgastein, Bad Hofgastein und Badgastein und die Tauernschleuse ins benachbarte Land Kärnten; n) die Hauptverkehrsachse B178 vom Pass Strub über die Marktgemeinde Lofer und die Gemeinde Unken zum Steinpass und weiter als Transitverbindung zur Gemeinde Wals-Siezenheim in die Stadt Salzburg. o) die Hauptverkehrsachse B311 von Bischofshofen über St. Johann im Pongau, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Lend, Taxenbach, Bruck an der Glocknerstraße, Zell am See, Maishofen, Saalfelden am Steinernen Meer, Weißbach bei Lofer und St. Martin bis nach Lofer; p) die Großglocknerhochalpenstraße von der Marktgemeinde Bruck an der Glocknerstraße und Fusch an der Glocknerstraße über das Hochtor ins benachbarte Land Kärnten; q) die Westbahnstrecke zwischen Freilassing über die Stadt Salzburg, Hallwang, Elixhausen, Seekirchen, Köstendorf, Neumarkt und Straßwalchen ins benachbarte Land Oberösterreich; r) die Westbahnstrecke zwischen der Stadt Salzburg über die Gemeinden Elsbethen, Puch bei Hallein, Oberalm, Hallein, Bad Vigaun, Kuchl, Golling, Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen, St. Veit, Schwarzach, Lend, Taxenbach, Bruck an der Glocknerstraße, Zell am See, Maishofen, Saalfelden am Steinernen Meer und Leogang ins benachbarte Land Tirol; s) die Tauernbahnstrecke zwischen Schwarzach im Pongau über die Gemeinden Dorfgastein, Bad Hofgastein und Badgastein ins benachbarte Land Kärnten; 11
28 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 t) die Bahnstrecke zwischen Bischofshofen über die Gemeinden Hüttau, Eben, Altenmarkt und Radstadt ins benachbarte Land Steiermark. (20) Entwicklungsachsen dienen zur Ordnung von verdichteten Siedlungsbereichen im Zentralraum mit dem Ziel, die zukünftige Bautätigkeit an den Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs zu konzentrieren. Die Entwicklungsachsen sollen durch leistungsfähige Verkehrseinrichtungen erschlossen werden. Bei folgenden Entwicklungsachsen soll insbesondere der schienengebundene Nahverkehr ausgebaut werden: a) Entwicklungsachse Nord-Ost im Bereich der bestehenden Westbahn, ausgehend von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Elixhausen, Hallwang, Eugendorf, Seekirchen, Köstendorf, Neumarkt und Straßwalchen; b) Entwicklungsachse Nord im Bereich entlang der Salzburger Lokalbahn von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Bergheim, Anthering, Nussdorf, Oberndorf, bis Lamprechtshausen und Bürmoos; c) Entwicklungsachse West von Salzburg nach Freilassing; d) Entwicklungsachse Süd ausgehend von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Elsbethen, Puch, Oberalm, Hallein, Kuchl, Golling. Bei folgender Entwicklungsachse soll der Öffentliche Personennahverkehr auf der Straße ausgebaut werden: a) Entwicklungsachse Ost von Salzburg über Koppl, Hof, Fuschl, St. Gilgen nach Strobl mit weiterer Entwicklungstendenz in den angrenzenden oberösterreichischen Raum. (21) In den Regionalprogrammen können bedeutsame Entwicklungsachsen von regionaler Bedeutung festgelegt werden. Sie sollen entlang bestehender oder geplanter, leistungsfähiger Verkehrsverbindungen verlaufen und so zur Vernetzung der Siedlungsschwerpunkte beitragen. 12
29 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2.3. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele (22) Zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist eine möglichst gut erreichbare Versorgungsinfrastruktur einzurichten. Ziel ist eine Minimierung der Abhängigkeit vom Individualverkehr und eine Maximierung der Erreichbarkeit von Gütern und Dienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen. Die folgende zentralörtliche Gliederung stellt daher keine Bestandsaussage dar, sondern soll die angestrebte zentralörtliche Funktion der jeweiligen Gemeinde festlegen. Dabei gilt die Regel, dass Zentrale Orte der höheren Stufen Aufgaben der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen der niedrigeren Stufen einbeziehen. Entwicklungsziele im Bereich der zentralörtlichen Struktur (23) Der Zentrale Ort der Stufe A dient zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs. Seine Bedeutung für das Land Salzburg, für sein Einzugsgebiet im oberösterreichischen und bayerischen Grenzraum, für die Republik Österreich und den europäischen Raum soll gesichert werden. Als einziger Zentraler Ort der Stufe A gilt Salzburg. (24) Zentrale Orte der Stufe A* dienen zur Versorgung der Bevölkerung von mehreren Planungsregionen mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes und teilweise auch des höheren Bedarfs. Im Zentralraum ergänzt ein Zentraler Ort dieser Stufe die oberzentrale Funktion der Landeshauptstadt und im Ländlichen Raum erfüllt er als leistungsfähiges Zentrum der Versorgung und des Arbeitsmarktes eine bedeutende Funktion zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung. Als Zentrale Orte der Stufe A* gelten folgende Gemeinden: Hallein Tamsweg sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Bischofshofen und St. Johann im Pongau Saalfelden am Steinernen Meer und Zell am See 13
30 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 (25) Zentrale Orte der Stufe B dienen über eine Planungsregion hinausgehend zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes. Als Zentrale Orte der Stufe B gelten folgende Gemeinden: Oberndorf bei Salzburg (in Funktionsteilung mit Laufen an der Salzach) 5 Mittersill sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Neumarkt am Wallersee, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen (26) Zentrale Orte der Stufe C dienen zur Versorgung der Bevölkerung einer Planungsregion mit Gütern und Diensten des höheren Grundbedarfes. In Planungsregionen, die über keinen Zentralen Ort der Stufe C verfügen, können Orte der Stufe D diese Aufgabe übernehmen. Als Zentrale Orte der Stufe C gelten folgende Gemeinden: Abtenau Lofer sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Golling und Kuchl Altenmarkt im Pongau und Radstadt Badgastein und Bad Hofgastein 5 vgl. die Feststellung im Anhang 10 in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern, nach der Laufen an der Salzach als Mögliches Mittelzentrum ausgewiesen wurde (zum Vergleich der Einstufung siehe die tabellarische Übersicht in Tabelle 6 und die Erläuterungen zum Absatz 25), unverbindlich entsprechend ROG 1998, 6 Abs. 2 letzter Satz. 14
31 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm (27) Zentrale Orte der Stufe D dienen der Versorgung der Bevölkerung von Teilen einer Planungsregion mit Gütern und Diensten des qualifizierten Grundbedarfs. Als Zentrale Orte der Stufe D gelten folgende Gemeinden: Bürmoos Hof bei Salzburg Mattsee St. Gilgen Thalgau Schwarzach im Pongau Wagrain Werfen Neukirchen am Großvenediger Taxenbach sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Mauterndorf und St. Michael im Lungau Zentralörtliche Standortbereiche (28) Zentralörtliche Standortbereiche sind Bereiche im Anschluss an Zentrale Orte der Stufe A und A*, welche siedlungsstrukturell, funktionell und verkehrsmäßig mit dem Zentralen Ort eng verflochten sind und überörtliche Funktionen erfüllen. Diese können in Sachprogrammen festgelegt werden. 15
32 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung
33 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 17
34 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung Planungsregionen und Regionalverbände (29) Zur gemeinsamen Lösung gemeindeübergreifender Probleme, zur Vernetzung der Raumstrukturen und zur Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität sollen die Gemeinden an den Aufgaben der Landesplanung durch eine aktive Regionalplanung beteiligt werden. (30) Das Land Salzburg wird in Planungsregionen untergliedert: 1. Planungsregion 1 (Flachgau-Nord): Bürmoos, Dorfbeuern, Göming, Nussdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Lamprechtshausen, St. Georgen b. Salzburg; 2. Planungsregion 2 (Salzburger-Seengebiet): Berndorf bei Salzburg, Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Obertrum am See, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen; 3. Planungsregion 3 (Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden): Salzburg; Anif, Grödig, Großgmain; Anthering, Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Hallwang, Wals- Siezenheim; 4. Planungsregion 4 (Osterhorngruppe): Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Plainfeld, St.Gilgen, Strobl Thalgau, ; 5. Planungsregion 5 (Salzach-Tennengau): Adnet, Golling an der Salzach, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, St.Koloman, Scheffau am Tennengebirge, Vigaun; 6. Planungsregion 6 (Abtenauer Becken): Abtenau, Annaberg/Lungötz, Rußbach am Pass Gschütt; 7. Planungsregion 7 (Unterer Salzach-Pongau): Bischofshofen, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Werfen, Werfenweng; 8. Planungsregion 8 (Enns-Pongau): Altenmarkt im Pongau, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Hüttau, Kleinarl, Radstadt, St. Martin am Tennengebirge, Wagrain, Untertauern; 9. Planungsregion 9 (Oberer Salzach-Pongau): Goldegg, Großarl, Hüttschlag, St. Johann im Pongau, St.Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau; 10. Planungsregion 10 (Gasteinertal): Badgastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein; 11. Planungsregion 11 (Lungau): Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, St. Andrä im Lungau, St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weißpriach, Zederhaus; 12. Planungsregion 12 (Unteres Saalachtal): Lofer, St.Martin bei Lofer, Unken, Weißbach bei Lofer 13. Planungsregion 13 (Oberes Saalachtal): Leogang, Maishofen, Maria Alm am Steinernen Meer, Saalbach-Hinterglemm, Saalfelden am Steinernen Meer, Viehhofen; 14. Planungsregion 14 (Oberpinzgau): Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Krimml, Mittersill, Neukirchen am Großvenediger, Niedernsill, Stuhlfelden, Uttendorf, Wald im Pinzgau; 15. Planungsregion 15 (Zeller Becken): Bruck a. d. Glocknerstraße, Fusch a. d. Glocknerstraße, Kaprun, Piesendorf, Zell am See; 16. Planungsregion 16 (Unterpinzgau): Dienten am Hochkönig, Lend, Rauris, Taxenbach; (31) Auf der Grundlage dieser Untergliederung sind gemäß 9 Abs. 1 ROG 1998 Regionalverbände zu bilden. Diesen obliegt die Regionalplanung gemäß 9 Abs. 2 ROG Die Bildung eines Regionalverbandes kann sich auch auf zwei oder mehrere Planungsregionen erstrecken. 18
35 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 19
36 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung Grenzüberschreitende Raumplanung (32) Da Raumplanung und Raumentwicklung in einem gemeinsamen Verflechtungsraum nicht an der Landes- bzw. Staatsgrenze aufhören können, ist es Aufgabe der Gebietskörperschaften geeignete Formen grenzüberschreitender Kooperation zu entwickeln. Dabei sollen bei Bedarf insbesondere mit den Nachbarländern und -staaten abgestimmte Lösungen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen und weitergehende Festlegungen zur nachhaltigen Raumentwicklung angestrebt werden. (33) Derzeit bestehen folgende grenzüberschreitende Kooperationen mit Aufgaben der Raum- und Regionalentwicklung: 1. Raumordnungsvereinbarung Oberösterreich Salzburg; 2. Raumordnungsvereinbarung Lungau Murau Nockgebiet; 3. EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land Traunstein; 4. Nationalpark Hohe Tauern. (34) Die gegenseitige Abstimmung erfolgt im Rahmen von Regionalkonferenzen und Facharbeitsgruppen. Durch die Regionalkonferenz des Lungau-Murau- Nockgebiets wurde im Jahre 1980 ein Aktionsprogramm angenommen, das im Jahre 1983 fortgeschrieben wurde und als Basis für die grenzüberschreitende Abstimmung dient. 6 In der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein ist das im Jahr 2000 angenommene Entwicklungskonzept Basis für die Umsetzung gemeinsamer Kooperationsprojekte. 7 6 Aktionsprogramm 1980 für das Lungau-Murau-Nockgebiet und Fortschreibung Hrsg. von der Regionalkonferenz der Länder Salzburg, Steiermark und Kärnten. O.O. Juli Entwicklungskonzept für die EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein. Teil 1: Strukturuntersuchung und Problemanalyse. Teil 2: Ziele - Maßnahmen - Projekte. November 2000 siehe auch: Mehr Zusammenarbeit wagen. Kurzfassung des EuRegio Entwicklungskonzeptes. Hrsg. von der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein. Salzburg
37 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 21
38 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur Bei der Zusammenstellung der Ziele wurden nur jene in die Liste aufgenommen, zu deren Erfüllung aufgrund vorhandener Kompetenz bzw. Einwirkungsmöglichkeit Raumordnungsmaßnahmen formuliert werden können. A. Definitionen Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung: Zur Sicherung zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft sollen größere zusammenhängende Flächen mit hervorragender infrastruktureller Aufschließung als Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung erhalten bleiben. Die überörtliche Bedeutung hängt dabei nicht nur von der beanspruchten Fläche, sondern auch von der jeweiligen Branche ab. Eine solche Bedeutung ist jedenfalls anzunehmen, wenn ein solcher Standort eine zusammenhängende Fläche ab circa 8 ha aufweist. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen: Raumbedeutsam sind Planungen und Maßnahmen, für deren Verwirklichung Grund und Boden in größerem Umfang benötigt oder durch welche die räumliche Entwicklung eines Gebietes und seiner Strukturen maßgeblich beeinflusst wird. Siedlungsgrenze: In einem Sachprogramm, Regionalprogramm oder Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte Begrenzung künftiger Baulandwidmungen. Siedlungsgrenzen in Sachprogrammen oder Regionalprogrammen müssen überörtlich begründet sein (Siedlungsgrenze mit überörtlicher Bedeutung), während Siedlungsgrenzen in Räumlichen Entwicklungskonzepten auch nach örtlichen Kriterien festgelegt werden können (Siedlungsgrenze mit örtlicher Bedeutung). Vorsorgefläche: Fläche, die in einem Sachprogramm oder einem Regionalprogramm zur Flächensicherung für bestimmte überörtliche Flächennutzungsfunktionen ausgewiesen wird. Sie schließt in der Regel konkurrierende Nutzungen aus oder es ist eine Interessensabwägung durchzuführen, bei der ein besonderes öffentliches Interesse für eine andere Nutzung gegeben ist. Solche Vorsorgeflächen können z.b. für Ökologie, Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe oder Rohstoffabbau festgelegt werden. Vorrangfläche: Vorrangflächen haben den Charakter von Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Es hat eine Abwägung zwischen verschiedenen, an einen Raum gestellten Nutzungsansprüchen stattgefunden und es ist kein weiterer Abwägungsspielraum gegeben. Es sind nur solche Nutzungen in Vorrangflächen zuzulassen, die der Zweckbestimmung der jeweiligen Vorrangfunktion bzw. Vorrangfunktionen nicht entgegenstehen (z. B. landwirtschaftliche Vorrangflächen, Vorrangflächen für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung, ökologische Vorrangflächen). 22
39 Gesamtüberarbeitung 2003 Salzburger Landesentwicklungsprogramm Landschafts- und Grüngürtel: Großräumig raumumschließendes System vegetationsbestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (Grünraumsystem) im Umland und innerhalb von größeren Siedlungsräumen. Grünzug: Lineare Grünraumsysteme mit einer Breite ab circa 30 m (z.b. flussbegleitende Vegetationsflächen, Lagerwiese, Sportplatz, Parks, Kleingärten). Grünverbindung: Lineare Grünraumsysteme mit einer Breite bis circa 30 m (z.b. Heckenstruktur, Allee, Allee inkl. Radweg, Baumzeile) ÖV-Einzugsbereich: Unter ÖV-Einzugsbereich werden in diesem Programm jene Flächen im Nahbereich von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs (Bahnhaltestellen und Bushaltestellen) verstanden, die von der Wohnbevölkerung zu Fuß erreichbar sind. Als Größenordnung gilt dafür eine Entfernung von ca. 500 m in der Ebene bei Bushaltestellen und ca Meter bei Bahnhaltestellen. Öffentlicher Verkehr: Als Öffentlichen Verkehr (ÖV) im Sinne der nachstehenden Regelungen werden Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verstanden, die zumindest in den Hauptverkehrszeiten eine für den Pendlerverkehr und während der restlichen Zeiten eine für den Versorgungs- und Ausflugsverkehr ausreichende Bedienungsqualität aufweisen. Als gleichwertig gelten ÖV-Systeme mit geringer Angebotsdichte, welche durch spezielle Ortssysteme (Anrufsammeltaxis, City-Bus-Netze) ergänzt werden, wenn die Angebote möglichst durch eine Bestellung der beteiligten Gemeinden auch im Rahmen eines Regionalverbandes dauerhaft sichergestellt werden. Verwendete Abkürzungen: REK Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde FWP Flächenwidmungsplan BPL Bebauungsplan ROG 1998 Raumordnungsgesetz 1998 NSchG 1999 Salzburger Naturschutzgesetz 1999 ÖV Öffentlicher Verkehr ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr 23
ordentlicher Haushalt außerordentlicher Haushalt Steuereinnahmen Schulden Ertrags anteile Grundsteuer
Einnahmen, Ausgaben und Schulden der Salzburger Gemeinden im Jahr 2016 Land Salzburg 1.569.155 1.567.258 242.992 252.289 593.739 53.834 214.289 14.831 22.705 538.138 979,7 Bezirk Salzburg (Stadt) 511.920
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