Konzept zur Einrichtung inklusiver Lerngruppen an der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen- Bismarck

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1 Konzept zur Einrichtung inklusiver Lerngruppen an der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen- Bismarck Entsprechend dem Ersten Gesetz zur Umsetzung der Vereinten Nationen- Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)

2 0. Vorwort 2 1. Rahmenbedingungen einer Inklusiven Lerngruppe Kapazität 1.2. Lehrerversorgung 1.3. Raumausstattung 2. Zusammensetzung einer Inklusiven Lerngruppe Aufnahmekriterien 2.2. Elterninformation 3. Unterricht Pädagogische Grundprinzipien 3.2 Unterrichtliche Grundlagen 3.3 Differenzierungsmaßnahmen 3.4. Förderplanung 3.5 Leistungsüberprüfung, Zeugnisse 3.6 Abschlüsse 4. Kooperation Klassenteams 4.2 Vertretungsunterricht 4.3. Fortbildung 5. Evaluation / Qualitätssicherung Fortschreibung des Konzepts 5.2 Evaluation 2

3 Vorwort: Die Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck (EGG) hat seit Beginn des Schuljahres 2013/14 erste Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule eingeleitet. Auf diesem Weg sind folgende Grundgedanken besonders hervorzuheben: unser Glaube, dass jeder Mensch von Gott angenommen ist, die Gestaltung der Gemeinschaft, indem wir uns einander helfend zuwenden und voneinander lernen, die Achtung der Individualität und der damit einhergehenden Vielfalt, die wir als bereichernd und belebend empfinden. Der Weg zur inklusiven Schule führt unserem Verständnis nach über die Einzelintegration und das gemeinsame Lernen. Im Folgenden sollen die Bedingungen für den Ausbau des gemeinsamen Lernens an der EGG dargelegt werden. Schulrechtliche Basis für die Inklusion Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention, die in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, verpflichtet sich auch die Evangelische Kirche von Westfalen die Voraussetzungen für einen modellhaften inklusiven Unterricht zu schaffen. Die EGG nimmt diese Herausforderung an und baut die Möglichkeiten für das gemeinsame Lernen aus. Bisherige inklusive Maßnahmen Im Zuge der Neuaufnahmen für den Jahrgang 5 des Schuljahres 2013/2014 sind vier Schüler mit unterschiedlichem Förderbedarf aufgenommen worden. Sie sind in drei der fünf Klassen untergekommen. Es handelt sich um zielgleich zu unterrichtende Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten (s. Tabelle im Anhang). Die Kinder werden bewusst nicht in einer inklusiven Lerngruppe zusammengefasst, sondern, dem Inklusionsgedanken folgend, auf verschiedene Klassen verteilt. Über diese Neuaufnahmen in Klasse 5 hinaus befinden sich in den übrigen Jahrgängen der Sekundarstufen I und II weitere Kinder mit Förderbedarf (s. Tabelle im Anhang). Diese Kinder werden in der Regel in Lerngruppen in der Einzelintegration betreut. Ausblick auf das Schuljahr 2014/15 Zum kommenden Schuljahr wird die EGG voraussichtlich 4 bis 6 zieldifferent zu unterrichtende Schüler und eine weitere Zahl von zielgleich in den genehmigten Förderschwerpunkten zu unterrichtende Schüler aufnehmen. (vgl. Absatz 2.1) 3

4 1. Rahmenbedingungen der Inklusiven Lerngruppe 1.1 Kapazität In der Regel werden die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedene inklusive Lerngruppen aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nur in der Klasse 5; spätere Seiteneinstiege sind in der Regel nicht möglich. Die Klassenstärke der Inklusiven Lerngruppe wird im Vergleich zu den Parallelklassen reduziert. Die Zusammensetzung der inklusiven Lerngruppe erfolgt nach den gleichen Heterogenitätsbedingungen wie bei der Bildung der Regelklassen. 1.2 Lehrerversorgung Die grundsätzliche Zuweisung an Förderschulkräften richtet sich nach dem jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf, der nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf und dem individuellen Förderschwerpunkt festgelegt wird. Jeder inklusiven Lerngruppe ist neben dem Tandem aus den beiden Klassenlehrern und möglichst wenigen Fachlehrern mindestens eine Förderschulkraft zugeordnet; alle unterrichtenden Lehrer sind für alle Schüler der Klasse verantwortlich. 1.3 Raumausstattung Grundsätzlich lernen alle Schüler unabhängig von ihrem Leistungsstand und ihrer Begabung in allen Fächern gemeinsam im eigenen Klassenraum bzw. Fachraum. Um offene Formen des Unterrichts zu ermöglichen verfügen alle Klassenräume mit der so genannten Empore über einen kleinen Differenzierungsbereich. Auf der Empore und im Vorraum der Klasse haben einzelne Schüler die Möglichkeit in Einzel-, Partner oder Gruppenarbeit zu arbeiten. Darüber hinaus gibt es in jedem Klassenhaus einen weiteren Differenzierungsraum. Zudem können für Differenzierungsmaßnahmen die Bibliothek und die Computerräume sowie für Beratungsgespräche die Schulsozialstation genutzt werden. Der Einsatz von unterschiedlichen Medien wird bewusst im Unterricht gefördert. Die Materialien sollen möglichst praktischer Natur sein und zur eigenständigen Arbeit, Übung und Forschung anregen. Jeder Klassenraum ist so ausgestattet, dass differenziert gearbeitet werden kann. Interaktive Medien ermöglichen eine Vielfalt von Darstellungs- und Übungsformen für unterschiedliche Lernwege. Jeder Klassenraum besitzt einen eigenen Laptop mit Internetzugang mit der Möglichkeit der Bildprojektion über einen Beamer. Darüber hinaus gibt es eine an den Beamer angeschlossene Dokumentenkamera zu Präsentationszwecken. 1.4 Inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung 4

5 Für alle Schüler mit besonderem Förderbedarf werden auf der Grundlage von Beobachtungen und Erhebungen im Austausch mit den Förderschulkräften individuelle Ziele und Lernwege vereinbart. Diese werden in Schüler-Lehrer- Gesprächen im Unterrichtsalltag entwickelt und kommuniziert. Dort, wo es geboten ist, wird ein Nachteilsausgleich im Sinne des 2 Abs. 9 des Schulgesetzes NRW vereinbart und von der Klassenkonferenz festgeschrieben. Um den Ansprüchen der verschiedenen Leistungsstände gerecht werden zu können, soll in jeder Unterrichtsstunde binnendifferenziert in mehreren Niveaustufen gearbeitet werden. Wie lange und in welcher Unterrichtsform diese Differenzierung stattfindet, hängt vom Lerninhalt und den dazu passenden Lernwegen ab. Die Unterrichtsinhalte und die Anforderungen hierbei orientieren sich an den Vorgaben des Ministeriums. Ziel dabei ist es, den Schülern realistische Lernerfolge und das Erreichen gemeinsam vereinbarter mittel- und langfristiger Lernziele zu ermöglichen. Hinsichtlich der Unterrichtsformen kommen bei der Herangehensweise vorrangig offene Unterrichtsformen in Frage. Der sonderpädagogische Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler wird mit Hilfe des AOSF-Gutachtens erfasst und klassifiziert. Die sich aus dem AOSF-Gutachten ergebenden kleinschrittigen Förderziele werden in Förderplänen festgehalten und fortlaufend evaluiert. Die Förderpläne stellen die Ausgangsbasis der sonderpädagogischen Förderung dar. Diese Förderpläne werden zusammen im Lehrerteam mit den betreffenden Schülern abgestimmt. 2. Zusammensetzung einer Inklusiven Lerngruppe 2.1 Aufnahmekriterien Die Schulleitung der EGG entscheidet auf der Grundlage des Aufnahmegesprächs sowie nach Prüfung der rechtlichen, personellen und räumlichen Voraussetzungen und der Möglichkeiten der Förderung über die Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf setzt gem. 37 Abs. 1 AO-SF einen Antrag der Eltern voraus, der bei der Schulaufsichtsbehörde zu stellen ist. Den öffentlichen Schulen weist die Stadt Gelsenkirchen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor dem normalen Aufnahmeverfahren zu. Aus diesem Grund melden sich die Eltern vor dem Abschluss dieses Verfahrens an der EGG, so dass hier Aufnahmegespräche analog zu allen anderen Aufnahmegesprächen - geführt werden können. Zum Schuljahr 2014/15 wird die Schulleitung der EGG laut Absprache mit der Stadt Gelsenkirchen 4 bis 6 zieldifferent zu unterrichtende Kinder aufnehmen und daneben weiterhin bei den zielgleich zu unterrichtenden Kindern auf die bewährten Schwerpunkte Sehen und Hören zugehen. 5

6 Da es jedoch häufig zu mehrfachem Förderbedarf bei einzelnen Schülern kommt, ist davon auszugehen, dass wie in der Vergangenheit - auch einzelne Schüler mit den Förderschwerpunkten Sprache und emotionale und soziale-entwicklung Aufnahme finden werden. 2.2 Elterninformation Bezüglich der Situation einer inklusiven Lerngruppe werden die Eltern aller Schüler der Jahrgangsstufe über die speziellen Anforderungen einer solchen Lerngruppe informiert. Die Eltern der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Informationen über die Schullaufbahn und Abschlussmöglichkeiten ihrer Kinder. Da die EGG eine Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus in Erziehungsfragen und pädagogischen Grundsätzen wünscht und fördert, gehen wir von einer Bereitschaft in der Elternschaft aus, die pädagogischen Grundsätze der EGG mitzugestalten, die erzieherische und unterrichtliche Arbeit der Lehrer zu unterstützen und die Beratungsangebote der EGG in Anspruch zu nehmen. Erwünscht sind zudem eine aktive Mitgestaltung des Schullebens und eine Beteiligung in den Mitwirkungsgremien der Schule. 3. Unterricht 3.1 Pädagogische Grundprinzipien Die EGG setzt die Klassen gesamtschultypisch zusammen. Es finden sich in jeder Klasse zu gleichen Teilen Schülerinnen und Schüler aller Schulformempfehlungen. Dies gilt auch für die Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die Unterrichtsstunden an der EGG umfassen 60 Minuten. An der EGG wird die Klassengemeinschaft durch gemeinsame Gottesdienste, jährlich stattfindende Klassenfahrten und gemeinsame Aktivitäten gestärkt. In den Jahrgängen 5 und 6 wird im besonderen Maße auf die Förderung der Sprachkompetenz geachtet. Nach einer Eingangsdiagnose durchgeführt vom Klassenlehrertandem und der Koordinatorin für Sprachförderung erhalten die Kinder nach Bedarf gezielt Förderunterricht. An der EGG wurde vor einigen Jahren das Freie Lernen (FL) mit dem Ziel eingeführt, Lernprozesse zu individualisieren. Das bedeutet für die einzelnen Schülerinnen und Schüler, sich in einem für sie angemessenen Tempo mit Lernangeboten aus verschiedenen Fächern auseinander zu setzen. Die Schüler finden ihren eigenen Lernweg, in dem sie frei aus den Materialien der beteiligten Unterrichtsfächer auswählen können. Für die Bearbeitung wurden für die Schüler je Fach Mindeststandards festgelegt, die selbstverständlich von den leistungsfähigeren Schülern übertroffen werden können und sollen. 6

7 Ein Ziel ist es, dass sich die Schüler beim gemeinsamen Lernen gegenseitig helfen und unterstützen. Solche Sozialkompetenzen sollen besonders gefördert werden. Ein weiteres Ziel ist das Erlernen von gegenseitiger Akzeptanz, die die Basis des sozialen Miteinanders darstellt. Alle Schülerinnen und Schüler kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Erwartungen, Ängsten und Motivationshaltungen zur Schule. Das bedeutet, dass der Unterricht in hohem Maße schülerzentriert ausgerichtet sein muss, um den Schülern mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Gerade beim Übergang in die Sekundarstufe I und in eine neue Schulform brauchen Schülerinnen und Schüler Orientierung, Akzeptanz, Halt und emotionale Sicherheit. Sie sind abhängig von einem positiven Lernklima, das Offenheit erlaubt. 3.2 Unterrichtliche Grundlagen Grundlagen für den Unterricht in der inklusiven Lerngruppe mit zieldifferenten Kindern sind die Richtlinien und Lehrpläne der Gesamtschule und der Förderschulen. Der Unterricht in der inklusiven Lerngruppe erfolgt gemäß der Stundentafel des jeweiligen Jahrgangs der EGG. In den verschiedenen Fächern wird er von den jeweiligen Fachlehrern und Förderschulkräften geplant und im Team durchgeführt. Dabei werden die Richtlinien der jeweiligen Förderschulform mit denen der Gesamtschule (mit dem Qualifikationsziel: Hauptschulabschluss) verknüpft. Die Kooperation im Lehrerteam kann in unterschiedlicher Form erfolgen: Beide Lehrkräfte arbeiten im Teamteaching. Eine Lehrkraft unterrichtet eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren. Dazu kann auch der Differenzierungsraum aufgesucht werden. Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material oder differenzierte Hilfe für einzelne Schüler an. Die Förderpläne für Kinder mit Förderschwerpunkten fließen in die Unterrichtsplanung mit ein. Ziel ist es, eine möglichst große Anzahl an Unterrichtssituationen zu schaffen, die das Lernen an gemeinsamen Themen mit allen Kindern ermöglicht. Besonders geeignet sind dafür: - fächerübergreifender Unterricht - Freiarbeit - gemeinsame Vorhaben - projektorientierter Unterricht Die zur Verfügung stehenden Stunden der Förderschulkräfte sollten vornehmlich für den Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch verwandt werden. Dies ist bei der Stundenplangestaltung vorrangig zu berücksichtigen. Eine Teamstunde von Klassenlehrertandem und Förderschulkräften soll eingerichtet werden. 3.3 Differenzierungsmaßnahmen 7

8 Um eine möglichst optimale individuelle Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den inklusiven Lerngruppen zu gewährleisten, erfordert der Unterricht ein hohes Maß an Differenzierung. Der Einsatz förderpädagogischen Materials und besonderer Unterrichtshilfen ermöglicht anschaulicheren Unterricht für alle. Für zieldifferent zu unterrichtende Schülerinnen und Schüler kann die unterrichtliche Arbeit entweder themengleich mit anderen Lernzielen oder themenverschieden durchgeführt werden. Dabei soll der Zeitumfang für den gemeinsamen Unterricht in einem Raum möglichst groß sein. Das zentrale Leitziel einer inklusiven Lerngruppe So viel Gemeinsamkeit wie möglich so viel individuelle Förderung wie nötig sollte immer im Vordergrund stehen. Die Entscheidung über die Anbindung von zieldifferent zu unterrichtenden Kindern an die E- Kurse bzw. G-Kurse muss nach Abwägung unterschiedlicher Kriterien erfolgen: - dem Leistungsvermögen des Kindes - der personellen Besetzung der Kurse - der persönlichen Bindung an eine Schülergruppe 3.4 Förderplanung Die individuellen Förderpläne für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf orientieren sich an den bereits bestehenden Förderplänen aus dem Primarbereich beziehungsweise an den Förderzielen, die in den individuellen sonderpädagogischen Gutachten gemäß AO-SF festgelegt wurden. Sie werden von der zuständigen sonderpädagogischen Lehrkraft unter Mitarbeit des jeweils zuständigen Lehrers im Bedarfsfall weiterentwickelt. Ausgehen soll die Formulierung einer Förderplanung von dem allgemeinen Leitziel, den Schüler in seinen individuellen Fähigkeiten zu stärken. Nicht die Defizite, sondern die Lernchancen und der realistische Lernprozess sollen im Vordergrund stehen. Fachbezogene Ziele sollen mit individuellen entwicklungsbezogenen Förderzielen einhergehen. Die Förderung wird jährlich evaluiert und gemäß aktueller Entwicklungen verändert. Diese Überarbeitungen geschehen durch die sonderpädagogische Lehrkraft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenlehrern. Sie werden so durchgeführt und dokumentiert, dass sie für alle Kollegen, die mit diesen Schülern arbeiten, transparent und gut einsehbar sind. Am Ende eines jeden Schuljahres wird ein Jahresabschlussbericht erstellt, in dem unter anderem die Entscheidung über die weitere Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung dokumentiert wird. 3.5 Leistungsüberprüfung und Zeugnisse Die Bewertung der Leistungen der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergibt sich aus 27 AO-SF. Grundlage bei zieldifferentem Unterricht sind die für die jeweiligen Schüler geltenden Richtlinien und Rahmenpläne der verschiedenen Förderschulen in NRW. 8

9 Die Schüler erhalten Berichtszeugnisse auf der Grundlage der individuellen Förderpläne, die Auskunft über Lernergebnisse, individuelle Anstrengungen und Lernfortschritte geben. Durch ergänzende Bemerkungen können einzelne Fächer ausgewiesen werden, in denen die Teilnahme am Unterricht und die entsprechende Benotung sich weitgehend an den Richtlinien der Hauptschule orientieren. Erstellt werden die Zeugnisse durch die Förderschullehrer. Klassen- und Fachlehrer in den Fächern ohne Doppelbesetzung erstellen schriftliche Leistungsberichte, die Auskunft über Lernentwicklung in den jeweiligen Unterrichtsfächern geben. 3.6 Abschlüsse Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in der Sekundarstufe I der EGG die Abschlüsse erreichen, die in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Ausbildungsordnung gemäß 52 SchulG AO- SF) festgeschrieben sind: a) für zielgleich geförderte Schülerinnen und Schüler: - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife - Fachoberschulreife mit Qualifikation für die Sekundastufe II b) für zieldifferent geförderte Schülerinnen und Schüler: - Abschlusszeugnis der Förderschule - Abschlusszeugnis der Hauptschule nach Klasse 9 gemäß AO-SF Für das Erlangen des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 ist vor Beginn der Klasse 10 ein Beschluss der Klassenkonferenz notwendig, durch den die Schülerin / der Schüler dem entsprechenden Lernniveau zugeordnet wird. Zudem ist die Teilnahme am Englischunterricht in der 9. und 10. Klasse hierfür Bedingung. 4. Kooperation Die EGG kooperiert mit verschiedenen Gelsenkirchener Förderschulen, die die Förderschwerpunkte der an unserer Schule unterrichteten Schülerinnen und Schüler repräsentieren. Im Schuljahr 2013/2014 sind dies die LWL-Förderschule Glückaufschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, die Focus-Schule als LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen und die Förderschule an der Bergmannsglückstraße mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Aus diesen Schulen werden von den jeweiligen Schulträgern z.z. Förderschulkräfte in je nach Förderschwerpunkt unterschiedlichem Wochenstundenumfang an die EGG abgeordnet. Diese Förderschulkräfte begleiten die Schüler im Unterricht in der Klasse und unterstützen die Regelpädagogen bei der Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Kinder mit besonderem Förderbedarf. Im Rahmen des Fortbildungskonzepts der EGG bilden sie das Kollegium in den einzelnen 9

10 Förderschwerpunkten fort. Darüber hinaus begleiten sie die Schüler der Klassen im Umgang mit den Kindern mit besonderem Förderbedarf. Die EGG strebt sobald wie möglich die Ausbildung zumindest einer Lehrperson zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung nach VOBASOF an. Daneben wird eine Stelle für eine/n Förderschullehrer/in zum kommenden Schuljahr ausgeschrieben. 4.1 Klassenteams Teamarbeit in und mit der inklusiven Lerngruppe findet auf verschiedenen Ebenen statt. Die kleinste Einheit ist das Klassenlehrer-Tandem, das mit der Förderschullehrkraft eng zusammenarbeitet. Dem erweiterten Klassenteam gehören zusätzlich alle Fachlehrer der inklusiven Lerngruppe an. Es sollte nach Möglichkeit eine geringe Lehrervariation erreicht werden, damit das Klassenteam für die Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten überschaubar bleibt und die Zusammenarbeit der Kollegen erleichtert wird. Besonders für die Schüler mit Förderschwerpunkten ist ein zu häufiger Wechsel oder eine zu große Zahl von Bezugspersonen schwierig; die Kontinuität der Arbeit mit den Kindern wäre so kaum zu gewährleisten. Die Doppelbesetzung erfolgt vorwiegend durch die Förderschullehrkraft. Wünschenswert ist auch der Einsatz der Klassenlehrer als Doppelbesetzung. Wegen der eingeschränkten Kapazität der Förderschullehrkraft sollte die Doppelbesetzung durch Fachlehrer ergänzt werden. 4.2 Vertretungsunterricht Bei Ausfall eines Lehrers aus der Doppelbesetzung sollte höchstens für eine geringe Stundenzahl die unterrichtliche Arbeit von der verbliebenen Lehrkraft alleine geleistet werden. Das Fehlen eines Lehrers der Regelschule sollte nach Möglichkeit ersetzt werden durch eine Lehrkraft, die sonst auch in der inklusiven Lerngruppe arbeitet. Beim Ausfall eines allein unterrichtenden Lehrers sollte möglichst nach den gleichen Kriterien eine Vertretungslehrkraft eingesetzt werden. Das Fehlen des Lehrers der Förderschule sollte nach Möglichkeit umgehend die Vertretung durch eine andere Lehrkraft der zuständigen Förderschule zur Folge haben. 4.3 Fortbildung Der Fortbildungsbedarf der in der inklusiven Lerngruppe unterrichtenden Lehrkräfte der EGG ist im Rahmen der Fortbildungsplanung als vorrangig zu bewerten. Die kollegiumsinternen Fortbildungen der nächsten Jahre werden sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Unterrichten in heterogenen Lerngruppen befassen. Die Schulleitung der EGG unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl geeigneter Fortbildungsveranstaltungen. Dabei ist der jeweilige Förderschwerpunkt der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu 10

11 berücksichtigen. Zudem wird nach Fortbildungsangeboten für das gesamte Kollegium gesucht. 5. Evaluation / Qualitätssicherung 5.1 Fortschreibung des Konzepts Wie oben bereits ausgeführt, stellen die Einzelintegration und der inklusive Unterricht der bisher aufgenommen Schülerinnen und Schüler erste Schritte zur Umsetzung des Inklusionsgedankens an der EGG dar. Das vorliegende Konzept berücksichtigt erste Aspekte und grundlegende Notwendigkeiten, ist aber nicht abgeschlossen. Allein aufgrund der zukünftigen Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit zieldifferentem sonderpädagogischem Förderbedarf wird eine Weiterentwicklung des Konzepts erforderlich sein. Dabei sollen folgende Aspekte besondere Berücksichtigung finden: In den Klassen mit Kindern mit besonderem Förderbedarf wird besonders darauf geachtet, dass diese Kinder mit Mitschülern aus der Grundschule zusammen unterrichtet werden, damit schon existierende, vertrauensvolle und beständige Beziehungen in der Klassengemeinschaft fortgeführt werden können. Zwischen den Oster- und Sommerferien soll möglichst von den zukünftigen Klassenlehrern in den Grundschulen hospitiert werden. Vor allem die Klassenlehrer der Klassen mit Kindern mit besonderem Förderbedarf sollen in der inklusiven Klasse der Grundschule hospitieren, um die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf schon vor dem Schulwechsel kennen zu lernen. Die aufzunehmenden Schüler werden vor den Sommerferien zu einem Informationstreffen während des Sommerfests eingeladen. Die Kinder mit besonderem Förderbedarf und ihre Eltern sollen an diesem Termin möglichst bereits erste Kontakte zu ihren zukünftigen Klassenlehrern knüpfen. In den ersten Wochen werden verschiedene Aktivitäten unternommen um die Bildung einer Klassengemeinschaft zu unterstützen. Innerhalb der Klasse werden Rituale und Regeln gemeinsam unter Anleitung des Klassenlehrertandems festgelegt und eingeübt. Die Nutzung des Differenzierungsraums und der differenzierten Unterrichtsmaterialien und medien werden dabei mit einbezogen. Besonders hinsichtlich der Integrationsarbeit in höheren Klassen (Berufsvorbereitung, Praktika etc.) steht die Konzeptentwicklung vor weiteren Aufgaben. Nach Zustimmung durch die Gremien der EGG soll das Konzept Teil des Schulprogramms werden und regelmäßig evaluiert, ergänzt und an die Förderbedarfe der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler angepasst werden Evaluation 11

12 Sowohl das Konzept zur Inklusiven Lerngruppe als auch dessen Umsetzung in der pädagogischen Realität der EGG sind in jährlichen Evaluationsgesprächen zwischen Schulleitung der EGG, den Klassen- und Fachlehrern der inklusiven Lerngruppe und sonderpädagogischen Lehrkräften auf Optimierungsbedarf zu überprüfen. Wünschenswert ist ein regelmäßiger informeller Austausch zwischen Lehrkräften der EGG und sonderpädagogischen Lehrkräften, sowie zwischen der Schulleitung der EGG und Schulleitungen der Förderschulen. Veränderungen der rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen sind zeitnah in das vorliegende Konzept einzupflegen. Das Konzept wird nach Zustimmung durch die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz der EGG Teil des Schulprogramms der Schule werden. Stand:

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