Lernraum. Projekt «Lernraum» der Oberstufe Bühler-Gais. 1. Ausgangslage. 2. Konzept Seite 1 v 6

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1 Seite 1 v 6 Projekt «Lernraum» der Oberstufe Bühler-Gais 1. Ausgangslage Im Modell der integrativen Schulungsform werden Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in Regelklassen unterrichtet. Möglichst alle Schülerinnen und Schüler sollen die obligatorische Schulzeit an unserer Schule absolvieren können. Es zeigt sich, dass mit einzelnen lernschwachen oder auch verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern trotz intensiver Bemühungen von Seiten der Schule mit der Integration in die Regelklasse die Schwierigkeiten bestehen bleiben. Insbesondere auf der Sekundarstufe I haben wir für die Betreuung von lernschwachen Schülerinnen und Schülern eine Fortsetzung in der individuellen Förderung versucht, gemäss dem ISF-Konzept unserer Primarschule, sind damit aber an Grenzen gestossen. Mit dem «Lernraum» wollen wir mit einem auf unsere Verhältnisse angepassten Konzept erreichen, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen besser zu fördern. Mit dem «Lernraum» wollen wir mit einem auf unsere Verhältnisse angepassten Konzept Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen fördern. 2. Konzept 2.1. Ziel / Zweck Jeder einzelne Schüler und jede einzelne Schülerin wird grundsätzlich in die vorgesehene Regelklasse integriert. Der «Lernraum» dient der Erreichung dieses Ziels und ist in die Oberstufe eingebettet. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förder- oder Unterstützungsbedarf werden durch die «Lernraum»-Lehrkraft im Klassenverband unterstützt und, wenn es der oder die betreffende Jugendliche wünscht, im «Lernraum» individuell gefördert. Grundsätzlich haben wir mit dem Grundniveau eine Lerngruppe, für die angepasste Lernziele formuliert sind. Um von einer Integration zu sprechen, müssen wir die entsprechenden Schülerinnen und Schüler so unterstützen, dass sie sich der Lerngruppe zugehörig empfinden können. Das ist das Ziel Pädagogische Ansätze Im Mittelpunkt steht die Unterstützung und Förderung des Schülers oder der Schülerin entsprechend seiner/ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse und allenfalls ein genaueres Untersuchen seines/ihres Lernprozesses. Je nach Absprache mit der Regelklassenlehrkraft (gemeint sind hier die Klassenlehrkräfte und die Fachlehrkräfte) und allenfalls den Eltern bekommt jede Schülerin und jeder Schüler des «Lernraumes» eine entsprechende Unterstützung. Diese kann sich einerseits an den Lernzielen der Regelklasse orientieren oder auch deutlich davon abweichen.

2 Seite 2 v Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Regelklassen Die Zusammenarbeit mit den Regelklassenlehrkräften findet situationsbezogen regelmässig statt. Die «Lernraum» - Lehrperson trägt hierfür die Verantwortung. Die Form und Intensität der Zusammenarbeit richtet sich nach dem/der jeweiligen Schüler/in, den/die es betrifft und orientiert sich an dem sich daraus ergebenden Bedarf mit den Eltern Die Eltern werden in den gesamten Entscheidungsprozess so früh wie möglich eingebunden. Der Erstkontakt läuft zunächst über die zuständige Klassenlehrkraft. Dies auch in den Fällen, in denen eine Fachlehrkraft für einen Schüler oder eine Schülerin eine Unterstützung beantragt. Dabei werden die Probleme angesprochen und mögliche Lösungsvorschläge unterbreitet. Im Falle einer längerfristigen Förderung im «Lernraum» ist stets die Zustimmung der Eltern zu den geplanten Massnahmen anzustreben mit der Schulleitung Die Schulleitung wird über die Zuteilungen in den «Lernraum» orientiert. Für längere Beschulungen (mehr als ein Semester) braucht es die Zustimmung der Schulleitung. Werden sonderpädagogische Massnahmen notwendig, liegt die Entscheidungskompetenz bei der Schulleitung (in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen) Übertritt Primarschule - Sekundarschule Beim Eintritt in die Oberstufe wird jeder Schüler/jede Schülerin einer Regelklasse zugewiesen. Vorgängig hat sich die Klassenlehrkraft über die neuen Lernenden informiert und weiss Bescheid über die Besonderheiten in der Lerngruppe. Sollte sich für Einzelne im Laufe der Zeit ein erhöhter Förderbedarf ergeben, nimmt die Regelklassenlehrkraft mit der «Lernraum» - Lehrkraft und den Eltern umgehend Kontakt auf. Auf Empfehlung der Mittelstufenlehrkraft und im Einverständnis mit den Eltern können bestimmte Lernende auch direkt durch die «Lernraum»-Lehrkraft betreut werden Benotung Nach Möglichkeit orientieren sich die anstehenden schriftlichen Prüfungen an denen der Regelklassen und die Benotung erfolgt nach dem Notenschlüssel in dieser Regelklasse. Sofern es die Fähigkeiten des betroffenen Schülers zulassen und die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen mit den Schülerinnen und Schülern der Regelklasse gewährleistet ist, kann ein dem Regelklassenabschluss entsprechendes Zeugnis ohne weiteren Eintrag ausgestellt werden. Sollten aufgrund geringerer Leistungsfähigkeit die Anforderungen deutlich reduziert sein, erfolgt im Zeugnis eine individuelle Benotung in den einzelnen Fächern mit einem zusätzlichen Hinweis auf die besondere Situation. In Ausnahmesituationen kann in einem Fachbereich eine sinnvolle Benotung nicht möglich sein. Hier wird nach Rücksprache mit den Eltern und der Schulleitung auf eine Notengebung verzichtet.

3 Seite 3 v 6 3. Schlussbemerkungen Folgende Vorteile für die Schulsituation möchten wir erreichen: Unterstützung durch die «Lernraum»-Lehrkraft wird als wirkliche Hilfe empfunden. Schülerinnen und Schüler können auf ihre jeweiligen Bedürfnisse hin individuell gefördert werden. Der Verbleib in der Regelklasse ist damit gewährleistet. Zusätzlich kann der «Lernraum» als Ort gesehen werden, in dem Lernende betreut werden, die mit ihrem Verhalten einen Unterricht in der Regelklasse permanent stören oder es in anderer Weise den Lehrkräften verunmöglichen, ungestört zu unterrichten. Dies ist als eine interne Time-Out Lösung zu sehen. Die Eltern werden ernst genommen: Ihr Kind wird individuell betreut, die Zuteilung in den «Lernraum» wird als Unterstützung angesehen. Selbst eine umfangreiche Betreuung im «Lernraum» wird als Chance für die Schullaufbahn des eigenen Kindes betrachtet. Die Regelklassen- und Fachlehrkräfte wissen, dass der «Lernraum» entlastend und unterstützend ist. Die Bildung eines «Lernraums» erhöht die Flexibilität der Oberstufe enorm. Sie ermöglicht spontane Reaktionen auf kurzfristig eintretende Probleme. Projekt «Lernraum» genehmigt durch die SL am. August 2016

4 Seite 4 v 6 4. Anhänge 4.1. Organisation Räumlichkeiten Dem «Lernraum» steht ein eigenes, speziell eingerichtetes Zimmer zur Verfügung, ausgerüstet mit mindestens 3 Computern Wer kommt in den «Lernraum»? Grundsätzlich hat jeder Schüler, jede Schülerin, der oder die in irgendeiner Weise Unterstützung oder Förderung braucht, Anrecht auf den «Lernraum» Die Klassenlehrkraft entscheidet nach dem Gespräch mit der Fach und der «Lernraum» - Lehrkraft über eine Zuteilung in den «Lernraum». Kriterien sind Lernschwächen, Stoffrückstände, Überforderung oder Unterforderung auf einzelnen Gebieten oder Schwierigkeiten bei der Einordnung in den Klassenverband. Der Zeitbedarf richtet sich nach den Bedürfnissen des Schülers oder der Schülerin. Die Eltern werden bei längerer Verweildauer im Lernraum von der Klassenlehrkraft informiert. Die Zuteilungskriterien werden auf dem angefügten Blatt «4.2. Vorgehensweise und Abläufe» genauer definiert Stundenplan Im Stundenplan sind fixe Blöcke vorgesehen, das heisst jeden Morgen von Montag bis Freitag 5 Lektionen von 07:30 Uhr bis 11:40 Uhr Formulare o «Lernraum»-Stundenplan, auf dem ersichtlich ist, in welchem Zimmer sich die «Lernraum»-Lehrkraft gerade aufhält. o Gästeliste für spontane Besetzungen auf dem Intranet. o Formular für S + S mit bestimmtem Unterstützungsbedarf Pflichtenheft «Lernraum» - Lehrkraft Die LLK o ist zu den definierten Zeiten im Schulhaus anzutreffen o formuliert zusammen mit den betroffenen Lehrkräften Lernziele für die zu fördernden S + S o ist Ansprechperson für die betroffenen S + S im «Lernraum» o ist Ansprechperson für LP, die S + S mit besonderen Förderbedarf haben o führt ein Protokoll über die zu betreuenden S + S o kann bei Elterngesprächen, die S + S mit besonderen Bedürfnissen betreffen, dabei sein Anforderungsprofil für eine «Lernraum» - Lehrkraft o hat eine langjährige Berufserfahrung o besitzt eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe 1 o hat Erfahrung im Umgang mit schwierigen S + S o unterrichtet eine breite Fachpalette Gais, 24. August 2016 / Die Schulleitung

5 Seite 5 v Vorgehensweise und Abläufe in Bezug auf den «Lernraum» Grundsatz: Der «Lernraum» kann ausnahmsweise dazu dienen, um S + S in stundenplanmässigen Zwischenlektionen und unvorhergesehen ausfallenden Lektionen (Krankheit einer LP) zu betreuen. Der Anspruch der dem Lernraum zugewiesenen S + S hat in jedem Fall Vorrang. Der «Lernraum» ist für folgende Sch bestimmt: S + S mit bereits definierten ILZ, die aus der 6. Klasse Primarschule neu in die Sekundarschule übertreten. Sie besuchen anfänglich den Unterricht in der ihnen zugewiesenen Stammklasse und in der ihnen entsprechenden Niveaugruppe. Es kann durchaus sein, dass diese S + S in dieser neuen Zusammensetzung neue Fähigkeiten entwickeln. Sie sind aber durch die KLP und FLP aufmerksam zu begleiten, damit eine vom Entwicklungsverlauf her notwendig werdende Zuteilung in den «Lernraum» rechtzeitig erfolgen kann. Handelt es sich voraussichtlich um einen vorübergehenden besonderen Förderbedarf, so gelten die Bestimmungen unter Punkt Falls es möglicherweise notwendig wird, erneut individuelle Lernziele (ILZ) zu formulieren, wird der SPD beigezogen S + S mit vorübergehendem besonderem Förderbedarf, welche nicht ausgewiesene ILZ - S + S sind. Es geht darum, diese S + S in bestimmten Unterrichtssequenzen nach vorheriger Absprache mit der KLP oder FLP, in der die Ziele festgelegt werden, zu fördern. Diese Massnahme ist zeitlich begrenzt. Zuweisungsgrund, Förderungsinhalte und Ziele, Zeitrahmen und anschliessende Förderbilanz werden schriftlich festgehalten. Die Eltern sind über die Massnahme durch die KLP folgendermassen zu informieren: a) wenn ein Aufenthalt im «Lernraum» von mehr als 1 bis 2 Wochen geplant wird. b) soll die Massnahme länger als ein Quartal dauern, so braucht es das Einverständnis der Eltern. Die Schulleitung ist in diesem Fall ebenfalls zu informieren. c) Bei einer Dauer von mehr als einem Semester braucht es neben dem Einverständnis der Eltern auch das Einverständnis der SL. Wenn diese Massnahmen auch im «Lernraum» nicht greifen, wenn also alle unsere schulinternen Möglichkeiten der Unterstützung erschöpft sind, wird der SPD beigezogen.

6 Seite 6 v Erweitertes Unterstützungsangebot für LP und Klassen Um den normalen Unterrichtverlauf in den Regelklassen vor allfällig übermässig störenden S + S zu entlasten, sollen diese für die restliche Zeit der Unterrichtseinheit dem Lernraum zugewiesen werden können (In dem Sinne, dass die entsprechende LP und die Klasse die angefangene(n) Lektion(en) ungestört zu Ende führen können). Solche Situationen sind in den meisten Fällen voraussehbar und die LP hat Material für den/die fehlbare/n S + S bereit. Spontane Aktionen sind damit nicht ausgeschlossen, sollen aber nicht zur Regel werden Formulare für den Betrieb des «Lernraums» Stundenplan «Lernraum», der über die geplante (allenfalls momentane) Auslastung Auskunft gibt Formular «Lernraum-Protokoll» für die mit bestimmten Förderbedarf dem Lernraum zugeteilten S + S Formular «Verordnung Lernraum» für die aus besonderen Gründen dem Lernraum zugeteilten S + S Gästeliste für die S + S, welche spontan in den «Lernraum» eingeteilt worden sind oder für solche, die hier Ruhe für ihre Arbeit suchen. Gais, 24. August 2016 / Die Schulleitung

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