Leitfaden zum ÖkoDAX Index der Deutsche Börse AG
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1 Leitfaden zum ÖkoDAX Index der Deutsche Börse AG Version 1.1 April 2016
2 der Deutsche Börse Page 2 Allgemeine Information Um die hohe Qualität der von der Deutsche Börse AG berechneten Indizes sicherzustellen, wird die Zusammenstellung und Berechnung auf Basis des vorliegenden Leitfadens mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Die Deutsche Börse AG gewährleistet hingegen nicht die fehlerfreie Berechnung der Indizes sowie der sonstigen für die Zusammenstellung und Berechnung erforderlichen Kennziffern entsprechend dem vorliegenden Leitfaden. Sie übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus einer fehlerhaften Berechnung der Indizes oder der sonstigen Kennziffern entstehen. Entscheidungen über die Art und Weise der Berechnung sowie über die Zusammenstellung ihrer Indizes trifft die Deutsche Börse AG nach bestem Wissen und Gewissen. Die Deutsche Börse AG überprüft auf Jahresbasis die Gültigkeit Ihrer Indexkonzepte und die Regeln zur Indexberechnung. Die Deutsche Börse AG kann darüber hinaus auch eine breite Marktkonsultation durchführen. Entscheidungen zu Änderungen von Indexregeln werden mit angemessenem Vorlauf öffentlich angekündigt. Die Deutsche Börse AG haftet nicht für Schäden die aus den vorgenannten Entscheidungen entstehen. Die Indizes der Deutsche Börse AG sind keine Empfehlung zur Kapitalanlage oder einem sonstigen Investment. Insbesondere ist mit der Zusammenstellung und Berechnung der Indizes keine Empfehlung der Deutsche Börse AG zum Kauf oder Verkauf einzelner oder in einem Index zusammengefasster Instrumente verbunden.
3 der Deutsche Börse Page 3 Inhalt 1 Allgemeine Indexinformationen ÖkoDAX 5 2 Berechnung ÖkoDAX Formel Rechengenauigkeit Indexkorrekturen Interne Fehler Externe Fehler Korrektur von Indexparametern Bereinigungen Sonderregelung zur Handhabung von nicht kalkulierbaren Ereignissen Berücksichtigung von extremen Wirtschaftssituationen und Marktverwerfungen Neuaufnahmen und Löschungen Verkettung Vierteljährliche Verkettung Anpassung der Gewichtungsfaktoren zu der ordentlichen Verkettung Außerplanmäßige Verkettung 11 3 Allgemeine Informationen Indexkennzeichen Historische Daten Derivative Instrumente Lizenzierung Einstellung von Indizes 13 4 Anhang ISINs und Kürzel Der direkte Draht zur Deutschen Börse 14
4 der Deutsche Börse Page 4 Historie der Änderungen im Regelwerk Version 1.1 Änderung zur IOSCO Compliance Version 1.0 Einführung ÖkoDAX CDAX, Classic All Share, DAX, DivDAX, DAXplus, DAXglobal, DBIX, FWB Frankfurter Wertpapierbörse, HDAX, MDAX, SDAX, SMAX, NEMAX50, TecDAX, Eurex, X-DAX, Xetra und XTF Exchange Traded Funds sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG
5 der Deutsche Börse Page 5 1 Allgemeine Indexinformationen Die Deutsche Börse berechnet und veröffentlicht über Indizes, die internationale Märkte transparent und vergleichbar machen. 1 Daneben werden Indizes zunehmend als Grundlage für Finanzprodukte wie z. B. Futures, Optionen, Zertifikate und Fonds genutzt. Die Indizes der Deutschen Börse basieren auf unterschiedlichen Gewichtungskonzepten. Sie können gleichgewichtet, marktkapitalisierungsgewichtet oder Freefloat-marktkapitalisierungsgewichtet sein. Alle Indizes der Deutschen Börse können als Kurs- und als Performance-Indizes berechnet werden. Kursindizes messen die eigentliche Kursentwicklung und werden lediglich um die Erträge aus Bezugsrechten und Sonderzahlungen bereinigt. Bei den Performance-Indizes werden darüber hinaus sämtliche Erträge aus Dividenden- und Bonuszahlungen in das Indexportfolio reinvestiert. 1.1 ÖkoDAX ÖkoDAX zielt darauf ab die Werteentwicklung der zehn liquidesten Unternehmen aus dem subsector Renewable Energy Index 1, der den Industriebereich der erneuerbaren Energien repräsentiert, darzustellen. Somit stellt ÖkoDAX einen Auswahlindex der Deutschen Börse dar. Die Unternehmen werden aus der Industriegruppe der erneuerbaren Energien nach der höchsten Freefloat-Marktkapitalisierung 2 ausgewählt und gleichgewichtet (vgl. Kapitel 2.8) in das Indexportfolio aufgenommen. Sollte ein Unternehmen die notwendigen Voraussetzungen (vgl. Auswahlkriterien für subsector Renewable Energy Index im Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse ) zum Verbleiben in ÖkoDAX nicht mehr erfüllen, wird ein Nachfolger mit der nächstfolgenden größten Marktkapitalisierung mit dem Gewicht des verlassenden Indexkonstituenten in den ÖkoDAX aufgenommen (vgl. Kapitel 2.9). Die Deutsche Börse behält sich vor, das Konzept des ÖkoDAX-Index sich ändernden Marktgegebenheiten anzupassen. Die Verkettung und die Anpassung der Zusammensetzung der Indexkonstituenten finden vierteljährlich am dritten Freitag der Monate März, Juni, September und Dezember statt. Die Basis von ÖkoDAX beträgt 100 und bezieht sich auf das Basisdatum 21. März Die Indexhistorie für ÖkoDAX reicht bis zum Basisdatum am 21. März 2003 zurück. ÖkoDAX wird als Kurs- und Peformanceindex alle 60 Sekunden von 9.00 Uhr bis Uhr auf Basis von Xetra -Preisen berechnet. 1 Vgl. Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse für eine Übersicht der Auswahl- und All Share-Indizes. 2 Die Werte werden nach ihrer Marktkapitalisierung multipliziert mit dem Freefloat-Faktor geordnet. Die ersten 10 qualifizieren sich für den Index. Für die Freefloat Definition vgl. Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse.
6 der Deutsche Börse Page 6 Die Zeitreihen zu dem Index sind bei Market Data & Analytics Customer Service (siehe Kapitel 4.2) der Deutschen Börse verfügbar. 2 Berechnung 2.1 ÖkoDAX Formel An Xetra Handelstagen wird der ÖkoDAX folgendermaßen berechnet: Index t K T n p it i1 n i1 p q i0 it q c i0 it Basis mit: c it = Anpassungsfaktor der Aktie des Konstituenten i zum Zeitpunkt t p i0 = Schlusskurs der Aktie des Konstituenten i am Handelstag vor der ersten Aufnahme in den Index p it = Kurs der Aktie des Konstituenten i zum Zeitpunkt t q i0 = Gewichtungsfaktor des Konstituenten i vor der ersten Aufnahme in den Index q it = Gewichtungsfaktor des Konstituenten i zum Zeitpunkt T K T = Index-spezifischer Verkettungsfaktor, gültig ab dem Verkettungszeitpunkt T T = Zeitpunkt der letzten Verkettung n = Anzahl der Konstituenten im Index t = Berechnungszeitpunkt des Index 2.2 Rechengenauigkeit ÖkoDAX wird zweistellig gerundet publiziert. Der Verkettungsfaktor K T wird siebenstellig gerundet verwendet und publiziert. Die Korrekturfaktoren c it finden sechsstellig Eingang in die Indexformel. Fallen mehrere Korrekturen zeitlich zusammen (z. B. Dividenden- und Bezugsrechtsabschlag am selben Tag), wird lediglich ein sechsstelliger Korrekturfaktor aus dem Gesamtabschlag berechnet. Bei mehreren zeitlich voneinander getrennten Korrekturen in einer Aktie werden die gerundeten Faktoren miteinander multipliziert und das Produkt wiederum sechsstellig gerundet.
7 der Deutsche Börse Page 7 Bei der Ermittlung des Korrekturfaktors c it bei Bezugsrechten wird der Bezugsrechtswert in der Regel zweistellig gerundet verwendet; eine Ausnahme bilden Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, bei denen keine Rundung des Bezugsrechtswertes vorgenommen wird. Bei einem anteiligen Dividendennachteil (z. B. drei Monate) wird der Wert des Dividendennachteils zweistellig gerundet für die Berechnung benutzt. 2.3 Indexkorrekturen Für die Notwendigkeit von Indexkorrekturen sind zwei Fälle zu unterscheiden: Interne Fehler (z.b. Berechnungsfehler) Externe Fehler (z.b. fehlerhafte Inputdaten) Interne Fehler Berechnungsfehler von denen die Deutsche Börse AG innerhalb eines Handelstages Kenntnis erlangt, werden, soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, umgehend intraday korrigiert. Für Berechnungsfehler von Intraday-Werten, welche nicht innerhalb desselben Handelstages entdeckt werden findet keine Intraday-Korrektur statt. Nicht korrigierte und fehlerhafte Intraday-Tickdaten werden für ungültig erklärt. Bei Abweichungen, welche von der Deutsche Börse AG als signifikant eingestuft werden, werden Indexschlusswerte i.d.r. auch retrospektiv korrigiert, soweit dies technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist Externe Fehler Berechnungsfehler, welche auf fehlerhaften Eingabedaten beruhen, werden, soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, so schnell wie möglich korrigiert. Bei Abweichungen, welche von der Deutsche Börse AG als signifikant eingestuft werden, werden Indexschlusswerte i.d.r. auch retrospektiv korrigiert, soweit dies technisch möglich und ökonomisch sinnvoll ist. Nicht korrigierte und fehlerhafte Intraday-Tickdaten werden retrospektiv für ungültig erklärt Korrektur von Indexparametern Wurde von der Deutsche Börse AG im Rahmen der Datenerhebung für einen Indexwert ein Indexparameter ermittelt und veröffentlicht, findet eine Anpassung oder Korrektur dieses Parameters i.d.r. erst zum nächsten planmäßigen Verkettungstermin gemäß Ziffer 2.7 statt. Dies gilt auch dann, wenn die Deutsche Börse AG nach Festlegung des Parameters von Tatsachen oder Umständen Kenntnis erlangt, bei deren Kenntnis sie einen abweichenden Wert für diesen Parameter ermittelt hätte.
8 der Deutsche Börse Page Bereinigungen Die Performance-Indizes der Deutschen Börse werden mittels Korrekturfaktoren 3 um exogene Einflüsse wie kursrelevante Kapitalveränderungen bereinigt. Dabei wird eine Reinvestition nach der opération blanche unterstellt. Alle untertägig berechneten Indizes verlangen, dass systematische Kursveränderungen zeitgleich bereinigt werden. Dies setzt eine rechnerische ex-ante Ermittlung des Korrekturfaktors voraus. Damit wird sichergestellt, dass bereits die erste Ex-Notiz adäquat in die Indexberechnung eingehen kann. Die ex-ante Bereinigung setzt eine allgemeine Akzeptanz der Berechnungsformel sowie eine allgemeine Verfügbarkeit der eingehenden Parameterwerte voraus. Die Deutsche Börse stellt Interessenten die für die Berechnung benötigten Parameterwerte am Morgen vor der Bereinigung im Internet () zur Verfügung. Wie bei allen anderen Bereinigungsvorfällen können auch hier die berechneten von den notierten Werten abweichen. Da jedoch eine Vorabkorrektur notwendig und eine Verzögerung problematisch ist, ist dieses Verfahren das geeignetste. Ab dem Ex-Tag eines Papiers werden im Index der berechnete Bereinigungsfaktor und entsprechend ein um diesen Faktor bereinigter synthetischer Kurs verwendet, solange noch kein Ex-Kurs vorliegt Sonderregelung zur Handhabung von nicht kalkulierbaren Ereignissen In Fällen, die über die Regelungen dieses Leitfadens hinausgehen, kann die Deutsche Börse unter Berücksichtigung der jeweiligen relevanten Faktoren eine abweichende Vorgehensweise beschließen. Dies gilt insbesondere für Situationen für die i) es keine Regel gibt, ii) die verfügbaren Regeln zu keinem klaren Ergebnis führen, iii) sich die Regeln widersprechen und/oder iv) die Anwendung der Regeln zu einer unangemessenen Situation auf dem Kapitalmarkt führt. Eine unangemessene Situation kann z.b. vorliegen, wenn die Anpassung der Indizes unter strikter Anwendung der Regeln dieses Leitfadens zur Beeinflussung der Liquidität auf dem Kapitalmarkt führen würde. In jedem der o.g. Fälle wird die Deutsche Börse AG ihre abweichende Handhabung mit angemessener Frist ankündigen Berücksichtigung von extremen Wirtschaftssituationen und Marktverwerfungen In Zeiten extremer Wirtschaftssituationen und Marktverwerfungen, insbesondere bei nicht Verfügbarkeit der Preisquelle (bei Aussetzung bzw. Beschränkung des Handels) ist grundsätzlich auf die zuletzt verfügbaren Daten zurück zu greifen. Im Extremfall kann von den in diesem Leitfaden genannten Regeln abgewichen werden, z.b. durch Verschiebung einer regulären Indexanpassung. Alle Änderungen werden mit angemessener Frist öffentlich angekündigt. 3 Zur Berechnung der Korrekturfaktoren vgl. Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse.
9 der Deutsche Börse Page Neuaufnahmen und Löschungen Planmäßige Veränderungen der Index-Zusammensetzung finden nur statt, falls die planmäßige Verkettung und die Aktualisierung der Index-Zusammensetzung auf den gleichen Termin fallen. 2.6 Verkettung Ausschlaggebend sind die jeweiligen Indexkriterien, sowie die im Kapitel 1.1 genannten Bedingungen. Kapitalveränderungen finden entsprechend der Konzeption der Indizes der Deutschen Börse ihren Niederschlag zunächst in der Anpassung der Korrekturfaktoren c it. Am Fälligkeitstag der Aktienindex- Futures der Eurex wird die vierteljährliche Verkettung durchgeführt. Dies bedeutet, dass an diesem Tag, d. h. am dritten Freitag im Quartalsendmonat, der Index letztmalig mit den bis dahin gültigen Gewichten berechnet wird. Grundlage der Verkettung bilden die Xetra -Schlusskurse an diesem Tag. Eine Änderung der Index-Zusammensetzung wird auch bei Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Notierungseinstellung, Vergleich, Konkurs, Neuaufnahme etc.) bei einer Indexgesellschaft notwendig. 2.7 Vierteljährliche Verkettung Die vierteljährliche Verkettung umfasst die folgenden Maßnahmen: vierteljährliche Anpassung der Zusammensetzung der Indizes die Gewichtungsfaktoren werde aktualisiert (siehe Kapitel 2.8) die individuellen Korrekturfaktoren c it werden auf 1 gesetzt um einen Indexsprung zu vermeiden, wird der Verkettungsfaktor neu berechnet Dadurch wird das Veraltern des Gewichtungsschemas aufgrund von Kapitalveränderungen und Kumulation von Erträgen verhindert. Die Verkettung erfolgt in drei Schritten: a) Ermittlung des Indexwerts am Verkettungstermin nach dem alten Gewichtungsschema Es gilt: Index t K T n p it i1 n i1 p q i0 it q c i0 it Basis
10 der Deutsche Börse Page 10 Dieser Wert entspricht dem am Verkettungstag veröffentlichten Schlussindex. Er wird in der weiteren Berechnung wie publiziert zweistellig benutzt. b) Berechnung eines Zwischenwerts Der Zwischenwert wird mit der am Verkettungstag gültigen Gewichtungsfaktoren (q i,t+1 ) berechnet. Die Korrekturfaktoren c it werden auf 1 gesetzt. Es gilt: Zwischenwe rt n i1 n p i1 it p q i0 i,t1 q i0 Basis Der Zwischenwert wird mit voller Genauigkeit in der weiteren Berechnung verwendet. c) Bestimmung des neuen Verkettungsfaktors Es gilt: K T 1 Indext Zwischenwert Der Index wird nach der Verkettung mit dem neuen Verkettungsfaktor (K T+1 ) berechnet. Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen am Verkettungstag werden nach der Berechnung des Verkettungsfaktors über den c it -Faktor berücksichtigt. 2.8 Anpassung der Gewichtungsfaktoren zu der ordentlichen Verkettung Der Gewichtungsfaktor q i,t+1 wird für jeden Konstituenten bei jeder planmäßigen Verkettung so angepasst, dass jedes Unternehmen im Index die gleiche Gewichtung hat. Es gilt: q it 1 mit: 1 p n it t = Letzter Handelszeitpunkt am Tag der planmäßigen Verkettung n = Anzahl der Konstituenten im Index p it = Kurs der Aktie des Konstituenten i zum Zeitpunkt t q it+1 = Gewichtungsfaktor des Konstituenten i zum Zeitpunkt t+1
11 der Deutsche Börse Page Außerplanmäßige Verkettung Im Falle einer außerplanmäßigen Änderung der Index-Zusammensetzung erfolgt die Verkettung analog zu dem unter Kapitel 2.7 beschriebenen Prozedere aber ohne Aktualisierung der Gewichtungsfaktoren. Die Ankündigungsfrist für außerplanmäßige Änderungen beträgt in der Regel zwei Handelstage. Neu aufgenommene Werte werden mit dem Gewicht des Vorgängers berücksichtigt.
12 der Deutsche Börse Page 12 3 Allgemeine Informationen 3.1 Indexkennzeichen Der Index wird mit dem Kennzeichen A (amtlich) veröffentlicht, sobald die Eröffnungskriterien erfüllt sind. Sollten an einem Handelstag für einen Index die Eröffnungskriterien nicht erfüllt werden, so wird am Ende der Berechnungszeit ein Index aus den zuletzt bekannten Preisen ermittelt. Dieser Index wird dann mit dem Kennzeichen I (indikativ) veröffentlicht. Bei Veränderungen um mehr als den index-spezifischen Abweichungswert gegenüber der letzten Index-Notierung wird ein Index mit U (ungeprüft) gekennzeichnet. Der ermittelte Indexwert wird dann auf Eingabe- bzw. Berechnungsfehler überprüft. Lag kein Fehler sondern eine korrekte Abweichung um mehr als ein Prozent vor, wird der Index wieder gültig gesetzt, d.h. er erhält die seinem Status entsprechende Kennzeichnung. 3.2 Historische Daten Indexhistorien existieren für alle Indizes der Deutsche Börse AG mindestens ab dem jeweiligen Basisdatum. Die Zeitreihen zu den Indizes sind bei Market Data & Analytics Customer Service (s. Kapitel 4.2.) verfügbar. 3.3 Derivative Instrumente Alle untertägig berechneten Indizes der Deutschen Börse erfüllen die Voraussetzung eines Underlying für derivative Finanzinstrumente. Die Transparenz der Indexberechnung gestattet die Nachbildung der Indexportfolios. Seit April 2000 bietet die Deutsche Börse mit XTF ein zusätzliches Segment auf Xetra an, in dem börsengehandelte Fonds (ETFs) wie einzelne Aktien handelbar sind. Diese ETFs basieren größtenteils auf Aktienindizes und spiegeln deren Entwicklung wider. 3.4 Lizenzierung Die Bezeichnungen der Indizes der Deutschen Börse, die als Marken der Deutsche Börse AG eingetragen sind, sind als solche im In- und Ausland gegen unzulässige Verwendung geschützt. Die Deutsche Börse vergibt Lizenzen zur Nutzung ihrer Indizes als Underlying für derivative Instrumente an Börsen, Banken und Investmenthäuser. Der standardisierte Rahmenlizenzvertrag räumt dem Lizenznehmer das Recht zur Verwendung der Indizes für beliebig viele Instrumente ein, das Lizenzentgelt richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung. Fragen zur Lizenzierung der Indizes können an die Deutsche Börse, Market Data & Analytics (s. Kapitel 4.2) gerichtet werden.
13 der Deutsche Börse Page Einstellung von Indizes Zur Einstellung eines Index oder einer Indexfamilie, auf die nach Kenntnis der Deutsche Börse AG Finanzprodukte begeben wurden, wird die Deutsche Börse AG im Vorfeld eine öffentliche Marktkonsultation durchführen. Dazu wird ein bestimmter Zeitraum veranschlagt, welcher im Vorfeld individuell festgelegt wird. Kunden und Dritte mit Interesse an dem betreffenden Index oder der Indexfamilie haben innerhalb dieses Zeitraums die Gelegenheit ihre mögliche Bedenken gegen die Einstellung des Index oder der Indexfamilie gegenüber Deutsche Börse anzubringen. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen kann die Deutsche Börse AG ihre Entscheidung zur Einstellung eines Index oder einer Indexfamilie überdenken. Nach Ablauf dieses Zeitraums veröffentlicht die Deutsche Börse AG ihre Entscheidung über die Einstellung des Index oder der Indexfamilie, wobei bei einer endgültigen Einstellung ein Übergangszeitraum eingeräumt wird. Zur Einstellung eines Index oder einer Indexfamilie auf welchen keine Finanzprodukte begeben wurden, wird eine öffentliche Marktkonsultation nicht durchgeführt.
14 der Deutsche Börse Page 14 4 Anhang 4.1 ISINs und Kürzel Index Alpha (Perf.) ISIN (Perf.) Alpha (Price) ISIN (Price) ÖkoDAX XEG3 DE000A0MEU42 XEG4 DE000A0MEU Der direkte Draht zur Deutschen Börse Auskünfte zum ÖkoDAX und zu historischen Indexdaten sowie Kursen Market Data & Analytics Customer Service Tel: +49-(0) Fax: +49-(0) customer.service@deutsche-boerse.com Indexlizenzen Market Data & Analytics Issuer Data & Analytics Tel: +49-(0) Fax: +49-(0) mda.issuer@deutsche-boerse.com Internet /mda Postadresse Deutsche Börse AG Frankfurt/Main
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