in Kooperation mit SYN.AT Koordination, Kooperation und Synergienutzung zwischen ESF, EFRE und ELER in Österreich

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1 in Kooperation mit Kontakt: Berenike Ecker (ZSI) Luis Fidlschuster(ÖAR) Projektteam: Berenike Ecker (ZSI) Luis Fidlschuster (ÖAR) Michael Fischer (ÖAR) Katharina Handler (ZSI) Klaus Schuch (ZSI) Doris Wiederwald (ÖAR) SYN.AT Koordination, Kooperation und Synergienutzung zwischen ESF, EFRE und ELER in Österreich Endbericht an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)

2 Endbericht SYN.AT Koordination, Kooperation und Synergienutzung zwischen ESF, EFRE und ELER in Österreich Zentrum für Soziale Innovation (Bereich Arbeit und Chancengleichheit ) ÖAR-Regionalberatung GmbH Zentrum für Soziale Innovation Linke Wienzeile 246 A-1150 Wien Tel.: Fax: ecker@zsi.at ÖAR-Regionalberatung GmbH Fichtegasse 2/ Wien Tel: Fax: fidlschuster@oear.co.at Projektteam: Mag. a Berenike Ecker M.E.S. (ZSI) Mag. Luis Fidlschuster (ÖAR) Mag. Michael Fischer (ÖAR) Mag. a Katharina Handler (ZSI) Dr. Klaus Schuch (ZSI) Mag. a Doris Wiederwald (ÖAR) 2

3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Zielsetzung und Arbeiten im Rahmen des Projekts SYN.AT Zusammenfassung Analyse der Programminhalte sowie Mittelverteilung in ESF, EFRE und ELER Strategische Analyse Nationaler Strategischer Rahmenplan Österreich ESF EFRE EFRE ELER Inhaltliche/themenspezifische Analyse Regionalisiertes Qualifizierungs- bzw. Bildungsangebot Green Growth Armut und soziale Ausgrenzung im ländlichen Raum Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern Strukturanalyse Abwicklungsstrukturen in Österreich Rolle der ÖROK Analyse der Mittelverteilung Untersuchung regionaler Strukturen Region Außerfern Region Steyr-Kirchdorf Region Oststeiermark Basiserhebung von Umsetzungsbeispielen Projekt außerhalb der Fonds Austausch, Abstimmung und Reflexion mit fondsverant-wortlichen Stellen auf Bundesebene Ableitungen und Empfehlungen Literaturverzeichnis Onlinequellen Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Anhang

4 Abkürzungsverzeichnis AMS Arbeitsmarktservice aws/erp-fonds Als Förderbank des Bundes ist die AWS und der ERP-Fonds die zentrale Abwicklungsstelle für die unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung. Bei der AWS handelt es sich um die fusionierten ehemaligen Gesellschaften Finanzierungsgarantiegesellschaft (FGG), Bürges Förderbank und Innovationsagentur. Dem ERP-Fonds wurden alle Vermögenschaften, die der Bund durch die Abwicklung jener Hilfsmaßnahmen, welche die USA im Rahmen ihres Europäischen Wiederaufbauprogrammes (ERP) gewährt haben, erworben hat, und die dem Bund gem. ERP-Fonds zustanden, zugeschrieben. BKA Bundeskanzleramt BMASK Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz BPOST Beschäftigungspakt Oststeiermark BMLFUW Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft CF Cross Financing DG Directorate General Generaldirektion der Europäischen Kommission EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) EFF Europäischer Fischereifonds EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) ESF Europäischer Sozialfonds ETZ Europäische territoriale Zusammenarbeit ETZ HU-AT Europäische territoriale Zusammenarbeit Ungarn-Österreich ETZ SI-AT Europäische territoriale Zusammenarbeit Slowenien-Österreich GAP Gemeinsame Agrarpolitik KMU Kleinere und mittlere Unternehmen LAG Lokale Aktionsgruppe LEADER Liaison entre Actions de l Economie Rural Initiative der Europäischen Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raumes LE Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums PAQ OÖ Pakt für Arbeit und Qualifizierung Oberösterreich NUTS Nomenclature des EU-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik unités territoriales statistiques NUTS 1 Einteilung des Bundesgebietes von Österreich in die Einheiten Ostösterreich (Burgenland, NÖ, Wien), Südösterreich (Kärnten und Steiermark) und Westösterreich (OÖ, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) NUTS 2 Einteilung des Bundesgebietes von Österreich in neun Bundesländer NUTS 3 35 Einheiten der Ebene NUTS 3 bestehen in 26 Fällen aus einem oder mehreren politischen Bezirken. In acht Fällen wurden die NUTS-Einheiten auf Basis von Gerichtsbezirken festgelegt. OP Operationelles Programm ÖROK Österreichische Raumordnungskonferenz RM Regionalmanagement RMOÖ Regionalmanagement Oberösterreich RWB Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung SFG Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SP Schwerpunkt im ESF 4

5 SP 1 SP 2 SP 3b SP 5 SP 6 STEBEP Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Soziale Eingliederung von arbeitsmarktfernen Personen Territoriale Beschäftigungspakte Technische Hilfe Steirischer Beschäftigungspakt STRAT.AT Nationaler Strategischer Rahmenplan Österreichs für die Strukturfondsperiode TEP Territorialer Beschäftigungspakt VB Verwaltungsbehörde 5

6 1. Zielsetzung und Arbeiten im Rahmen des Projekts SYN.AT "SYN.AT Koordination, Kooperation und Synergienutzung zwischen ESF, EFRE und ELER in Österreich" zielte auf die Identifikation von Synergienutzungspotenzialen zwischen folgenden EU- Förderinstrumenten ab: Europäischer Sozialfonds (ESF) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Ein Kernelement der Untersuchung stellte den Erhalt von Informationen zu synergienutzungsförderlichen und -hemmenden Faktoren an den (inhaltlichen/strukturellen) Schnittstellen der drei Fonds dar. Die vorliegende Studie ist in nachfolgende drei Teile gegliedert: Analyse der Programminhalte sowie Mittelverteilung in den EU-Fonds ESF, EFRE und ELER Ziel dieses, im Wesentlichen durch eine Programm- und Dokumentenanalyse durchgeführten Arbeitsschrittes lag in der Identifizierung von Synergiepotenzial zwischen den drei Fonds. Dazu erfolgte ein Vergleich der Fonds auf strategischer, inhaltlicher/thematischer und struktureller Ebene. Verglichen wurden die Programminhalte und die Mittelverteilungen für Maßnahmen/Aktivitäten zur Programmumsetzung (siehe auch Kapitel 3). Aus geographischer Sicht wurde die Umsetzung bzw. das Zusammenwirken und Zusammenwirkungspotenziale der drei EU Fonds im Programmgebiet des OP Beschäftigung Österreich ESF untersucht. Dazu zählten, mit Ausnahme des Burgenlandes, das unter das Ziel Konvergenz (Phasing Out) fällt, alle Bundesländer. Finanziert wurde die Studie mit Mitteln des OP Beschäftigung Österreich ESF, Schwerpunkt 6 Technische Hilfe und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK). Untersuchung regionaler Strukturen Der Untersuchung vorangestellt wurde die Hypothese, dass regionale Unterstützungsstrukturen, über die ESF, EFRE- und ELER-kofinanzierte regionale Projekte/Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Synergienutzung bei der Bearbeitung regionaler Themen und Herausforderungen leisten. In drei ausgewählten Regionen (Außerfern, Steyr-Kirchdorf, Oststeiermark) wurden die mit den drei EU- Fonds befassten Unterstützungsstrukturen (Territoriale Beschäftigungspakte (TEP), Regionalmanagement-Einrichtungen (RM) und Lokale Aktionsgruppen (LAG)) im Detail untersucht. Ziel war es herauszufinden wie die Arbeit dieser Strukturen (im Kontext der jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten) zur Synergienutzung beiträgt. Die Identifikation der Regionen erfolgte über bestehende Netzwerke. Zur Anwendung kamen Leitfadeninterviews (siehe auch Kapitel 3). Gesprächsleitfäden (für Gespräche auf Landesebene (Land, AMS) und auf regionaler Ebene (TEP, LAG und RM) liegen im Anhang bei. Basiserhebung von Good-Practice-Beispielen Ziel dieses, auf Basis von Recherchearbeiten (u.a. über TEP-, Regionalmanagement- und LEADER- Netzwerke) und Leitfadeninterviews durchgeführten Arbeitsschrittes war es, Beispiele zu recherchieren, die zum einen Themen aufzeigen, die sich für eine komplementäre Nutzung von Programmen aus den drei EU-Fonds eignen. Recherchiert wurde nach klar abgegrenzten 6

7 Einzelprojekten, die zur Realisierung einem gemeinsamen Ziels/einer Strategie beitragen (Siehe auch Kapitel 5). Die erhaltenen Ergebnisse obiger Untersuchungsteile werden in der vorliegenden Studie dargelegt. Details zu den aus den Ergebnissen abgeleiteten Empfehlungen für eine gezielte, effiziente und nachhaltige Nutzung der Synergien zwischen den EU-Fonds in der im Jahr 2014 beginnenden neuen EU-Förderperiode finden sich im Kapitel 7. Als theoretische Grundlage dient der Idealtypenansatz von Max WEBER (1976 [1922]). WEBER versteht unter Idealtypen überzeichnete Konstrukte, quasi heuristische Instrumente, die in der Realität nicht zwingend vorkommen müssen. Die folgende Beschreibung skizziert in Punkt 1 den Idealtypus eines abgekoppelten Fördersystems ohne Synergienutzung. 1 In unten folgenden Punkt 2 sind Hypothesen in vier Dimensionen beschrieben, wie Synergien zwischen den drei Fonds entstehen können. Diese Dimensionen sind Möglichkeiten zur Koppelung der idealtypisch isolierten Fonds. 1. Ein Idealtypus isolierter Fonds ESF, EFRE und ELER werden in der Regel sektoral abgewickelt und sind strategisch/planerisch und operativ geschlossen. Rahmenthese: a. Strategische Ebene: Die EU-Fonds sind darauf ausgelegt, Maßnahmen zu unterstützen die dazu beitragen, jeweils eigene (sektorale) Ziele zu erreichen. Diese Ziele stehen mit den Zielen der anderen Fonds nicht in Verbindung. b. Strukturelle Ebene: Die Strukturen der EU-Fonds wurden in einer Form angelegt, die eher Abgrenzung anstatt Integration erleichtern/begünstigen. c. Prozess/Abstimmungsebene: Je Fonds gibt es vordefinierte Pfade, die die Verbindung zwischen der obersten nationalen Ebene (Bund) und der untersten (ProjektträgerInnen) regeln. Die jeweiligen Stellen, die Rollen in den Fonds innehaben (Verwaltung, Genehmigung, Auszahlung, Beratung, Management), stehen mit den Stellen anderer Fonds strukturell und prozessual nicht in Verbindung. d. Inhaltliche Ebene und Projekte: Die potenziell Begünstigten (zum Beispiel umsetzende Unterstützungsstrukturen wie TEP, RM, LAG) sind in keiner der Fonds deckungsgleich. Eine erfolgreiche und nachhaltige Synergienutzung setzt eine mittel- bis langfristige Änderung in der Kultur der EU-Fonds-Systematik (auf allen damit befassten Ebenen) voraus. Änderung der Kultur meint dabei, dass mehr auf eine integrierte fondsergänzende Wirkung als auf sektorale Leistungsproduktion Wert gelegt wird und dass auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Region) Wirkungen aller Fonds definiert werden (dürfen). Im Zusammenhang mit den untersuchten Unterstützungsstrukturen bedeutet dies, dass TEP, RM oder LAG die Möglichkeiten haben, für ein Thema alle Fonds wenngleich zum Teil nur indirekt auch tatsächlich zu nutzen. Hier müssen alle AkteurInnen aber erst hingeführt werden. Zentrale Voraussetzungen dafür sind spezifische Orientierungen, die es zu entwickeln bzw. auszubauen gilt, wie zum Beispiel: o o o Governance-Orientierung Kommunikationsorientierung Wirkungsorientierung 1 Idealtypus meint hier ein heuristisches Instrument, das besonders charakteristische Eigenschaften bündelt. Ideal hat dabei nichts mit einem positiv wünschenswerten Zustand zu tun. Die Idealtypen müssen nicht empirisch vorhanden sein. Die Realität ist meist eine Mischung aus unterschiedlichen Idealtypen. Im Fall von SYN.AT wird zwischen dem Typus der vollständigen Isolation und dem der perfekten Synergie unterschieden. 7

8 2. Die Brücken Synergien werden dann möglich, wenn Brücken zwischen diesen sektoralen Pfaden geschaffen werden. Diese Verbindungen können auf lokaler, regionaler, Landes- und Bundesebene hergestellt werden und umfassen folgende Ebenen: a. Strategische Ebene: die Inhalte der Strategiedokumente (Zentrale Frage: Wie sollen Strategiedokumente und Richtlinien inhaltlich aufgebaut sein, damit sich die Synergien ceteris paribus verbessern?) b. Strukturelle Ebene: die Strukturen (Zentrale Frage: Wie sollte eine Bundes- und Landesregierung, ein Regionalmanagement, LEADER-Management, ein Territorialer Beschäftigungspakt oder eine sonstige Supportstruktur unterhalb der Länderebene strukturiert sein, damit sich die Synergien ceteris paribus verbessern?) Ebene der Verwaltung: Bundesländer sind Zwischengeschaltete Stellen (ZWIST) und/oder Verwaltungsbehörden (VB) für ESF, EFRE und Teile des ELER. Ebene von Technische Hilfestrukturen/Unterstützungsstrukturen für mehrere Fonds: zum Beispiel Regionalmanagement-Geschäftsstellen der RMOÖ GmbH, EU-Regionalmanagement Oststeiermark (hierbei ist zu beachten, dass Territoriale Beschäftigungspakte (SP 5) entsprechend der Programmatik keine Technische Hilfestrukturen/Unterstützungsstrukturen sind, sondern Projekte. c. Prozess/Abstimmungsebene: die Prozesse (Zentrale Frage: Was sollten Bundes- und Landesregierungen, Arbeitsmarktservice, Territoriale Beschäftigungspakte Regionalmanagements und LEADER-Managements tun, damit sich die Synergien ceteris paribus verbessern?) d. Inhaltliche Ebene und Projekte (Zentrale Frage: Entlang welcher über alle drei Fonds aufgreifbaren Themen sollen/können fonds- bzw. programmergänzende Projekte angelegt werden und wie sind sie (unter Einbindung der bzw. in Abstimmung mit den Unterstützungsstrukturen) aufzubauen und zu managen, um die Synergienutzung ceteris paribus zu verbessern?) Ad. fondsergänzend/programmergänzend: Von dem im Vorfeld bzw. im Verlauf der projektspezifischen Arbeiten verwendeten Begriff fonds- bzw. programmübergreifend 2 wurde aufgrund damit verbundener Missverständnisse im Zuge der ExpertInnengesprächen, aber auch in der (weiter unten noch genauer vorgestellten) SYN.AT-Arbeitsgruppe Abstand genommen. Aufgrund klarer Abgrenzungsvorgaben zwischen den Fonds erscheint die Suche nach fondsübergreifenden Umsetzungsbeispielen eher unrealistisch da solche kaum umgesetzt werden können. Unter fonds- bzw. programmergänzend wird die Finanzierung bestimmter, den einzelnen Fonds thematisch jeweils klar zuordenbaren Maßnahmen/Aktivitäten zur Realisierung von den Fonds übergeordneten Zielsetzungen und Strategien verstanden. Ziel der unterschiedlichen Teile von SYN.AT (Dokumentenanalyse, Fallstudien und Projektanalysen) ist es herauszufinden, in welchen dieser Dimensionen es Abweichungen vom geschlossenen Idealtypus gibt. Identifizierte Abweichungen sind Indikatoren für potenzielle bzw. bereits realisierte Synergien. 2 Das Wording fonds- bzw. programmübergreifend ist vor allem auf Ebene der EU-Kommission im Zusammenhang mit Multifonds gebräuchlich. 8

9 Mit diesen Informationen wird es möglich, Vorschläge entlang dieser vier Dimensionen zu liefern, um Synergien zu verbessern. Neben dem Bild der Brücken, die in den vier Dimensionen gebildet werden können, stellen sie auch Module dar, die von unterschiedlichen AkteurInnen je nach Stellung und Macht im Mehrebenesystem der Regionalentwicklung implementiert werden können. Mit ceteris paribus wird daher darauf verwiesen, dass diese idealtypischen Module so konstruiert sind, dass sie unabhängig voneinander implementiert werden können und Wirkung entfalten. Abgestimmte Begleitung & Austauschprozess Ausgehend von Auftraggeberseite erfolgte die Einbindung der mit den Unterstützungsstrukturen befassten nationalen Institutionen Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), Lebensministerium (BMLFUW) und Bundeskanzleramt (BKA) bereits in der Vorprojektphase. Der Abstimmungsprozess bzw. Austauschprozess zu den im Projekt Erarbeiteten erfolgte kontinuierlich. Zwei Reflexionsrunden der sogenannten Arbeitsgruppe SYN.AT (bestehend aus: Ulrike Rebhandl (BMASK), Ilse Göll (BKA), Markus Hopfner (BMLFUW), Andreas Maier (ÖROK) und Kai Themel (BMASK)) rundeten den Prozess ab. Zudem wurden mit obigen Arbeitsgruppenmitgliedern bzw. mit Petra Draxl (BMASK) ExpertInneninterviews zu SYN.AT geführt. Die Ergebnisse der Interviews mit ExpertInnen auf Seiten der fondsverantwortlichen Bundesstellen werden im Kapitel 6 abgebildet. 9

10 2. Zusammenfassung Zu Beginn der Untersuchung stand eine Analyse der Planungs- und Strategiedokumente (Kapitel 3/Teil 1 der Studie) der EU-Fonds Fonds ESF, EFRE und ELER mit der Zielsetzung, Hinweise in Bezug auf die Nutzung bzw. Generierung programmergänzender Synergien zu erhalten: Der Nationale Strategische Rahmenplan Österreich (STRAT.AT) bietet eine wesentliche Grundlage für die Abstimmung zwischen EFRE und ESF. Auf dieser nationalen Ebene werden gemeinsame Ziele formuliert zu deren Erreichung ESF und EFRE als Instrumente eingesetzt werden sollen. Im Vergleich dazu verläuft die Koppelung des STRAT.AT an den ELER nicht vorrangig über gemeinsame Ziele sondern beschränkt sich bis auf ein paar Ausnahmen eher auf eine inhaltliche Abgrenzung, die sich aus EU-Auflagen ergibt. Im OP Beschäftigung Österreich ESF wird das Andocken des ESF an den EFRE inhaltlich im Rahmen der Ziele Regionale Wissensbasis und Innovation und Attraktive Regionen und Standortqualität" mit Verweis auf den STRAT.AT Prozess beschrieben. Zum ELER gibt es im OP Beschäftigung kaum Ansatzpunkte für den Versuch, inhaltliche Ergänzungen zum Programm LE im Sinne gemeinsamer übergeordneter Zielerreichungen festzumachen. Es steht, wie auch im STRAT.AT dargelegt, die Abgrenzung im Vordergrund. Auf struktureller Ebene werden die TEPs als wesentliche Elemente für eine regionale Abstimmung von Beschäftigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik erachtet. Die Ausführungen hinsichtlich Berührungspunkte zwischen EFRE und ESF in den acht OPs RWB reichen von Minimalangaben (zum Beispiel OP RWB NÖ Überschneidungen sind nicht gegeben), über Angaben zu Cross Financing (in den OPs RWB Wien, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg vermerkt) bis hin zu Angaben von mit den auf operativer Ebene befassten programmumsetzenden Unterstützungsstrukturen (TEP, RM und/oder LAG zum Beispiel in den OP RWB OÖ, NÖ, Kärnten, Salzburg). Einzig in der Steiermark wird die Möglichkeit des Cross Financings auch in Anspruch genommen. Im ELER wird sowohl hin zum EFRE (ELER-EFRE-Abgrenzungstabelle) als auch hin zum ESF (Hinweise, dass vor allem Qualifizierungsmaßnahmen im ELER nicht im ESF förderbar wären) die Abgrenzung klar fokussiert. Im Zusammenhang mit der komplementären Anwendung der Fonds ESF, EFRE und ELER auf regionaler Ebene wird im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die dafür relevanten Unterstützungsstrukturen TEP, RM und LAG verwiesen. Die Maßnahmen Berufsbildung und Information (M 111 speziell auf Landwirtschaft ausgerichtet) und Ausbildung und Information (M 331), sowie Lernende Regionen (M341) im Programm LE sind für Bildung und Qualifizierung vorgesehen. Von letzteren beiden können auch TeilnehmerInnen außerhalb des landwirtschaftlichen Bereiches nutznießen. Des Weiteren ist die Förderung von Qualifizierungen über LEADER möglich. Die inhaltliche / themenspezifische Analyse der Programmplanungsdokumente der EU-Fonds ESF, EFRE und ELER widerspiegelt die im Zuge der strategischen Analyse bereits deutlich gewordene komplementäre Programmierung von ESF und EFRE. Im STRAT.AT wurden für die Strukturfonds relevante Förderungsschwerpunkte, sogenannte Prioritäten, definiert: Regionale Wissensbasis und Innovation (Priorität 1), Attraktive Regionen und Standortqualität (Priorität 2) bezieht die sich auf den EFRE, Anpassungsfähigkeit und Qualifizierung der Beschäftigung (Priorität 3) auf den ESF. Hinzu kommen die horizontalen Prioritäten Territoriale Kooperation (Priorität 4) und Governance (Priorität 5) (STRAT.AT, S. 97). Es zeigt sich zudem, dass der ESF primär Zielgruppen bzw. zielgruppenspezifische Themen und der EFRE vor allem thematische Schwerpunkte fokussiert. Inhaltliche Synergien zwischen ELER und EFRE bzw. ESF finden sich unter anderem bei den Themen Lebensqualität, Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, Beschäftigung, und Einkommen. 10

11 Von Seiten des SYN.AT-Projektteams durchgeführte keineswegs allumfassende Recherchen rund um (mögliche) thematische Schnittstellen, zu denen eine Verbindung der drei Fonds auf Ebene der untersuchten Unterstützungsstrukturen sinnvoll erscheint, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Qualifizierungs- bzw. Bildungsangebote wie die anbieterunabhängige Bildungsberatung sind über den ESF förderbar. Die Tätigkeiten von Bildungsberatungsstellen bzw. BildungsberaterInnen werden über auf Bundeslandebene vernetzte Erwachsenenbildungseinrichtungen koordiniert. Ebenfalls über den ESF förderbar sind Qualifizierungsverbünde von Betrieben. Bildungsberatung und Qualifizierungsverbünde bzw. die dahinter stehenden AkteurInnen versuchen, wie eine Recherche in Niederösterreich zeigte, ihre Aktivitäten mit den Lernenden Regionen (über ELER, zumeist ELER-LEADER förderbar) abzustimmen bzw. Synergien zu nutzen. Ein Qualifizierungsverbund zum Thema Green Technologies, an dem sich der über EFRE RWB geförderte Umwelttechnik-Cluster und das Netzwerk Humanressourcen beteiligen, wird, wie ein Beispiel aus Oberösterreich zeigte, gegenwärtig aufgebaut. Das Themenfeld Green Growth wird von den drei untersuchten EU-Fonds aufgegriffen: Der ESF setzt bei Qualifizierungsmaßnahmen (neben zum Teil im Kontext von Qualifizierung und Bildung bereits aufgegriffenen Qualifizierungsverbünden auch bei der Qualifikation von Arbeitssuchenden für grüne Zukunftsberufe) an. EFRE-kofinanzierte Initiativen werden zumeist in Unternehmensclustern und -netzwerken gesetzt. ELER-kofinanzierte Maßnahmen sind unter anderem in den Themenfeldern Erneuerbare Energien, Klimawandel und Energieautarkie, Energieregionen angesiedelt. Armut und soziale Ausgrenzung im ländlichen Raum wird in der gegenwärtigen EU- Förderperiode in erster Linie über den ESF aufgegriffen. Um bestehende Lücken hinsichtlich der Erreichung der betroffenen bzw. gefährdeten Zielgruppen zu schließen bedarf es einer ganzheitlicheren mehrere EU-Fonds einschließenden Sichtweise. Ein Grund dafür ist, dass regionale Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in einem direkten positiven Zusammenhang mit regionale Beschäftigungsquoten und Kaufkraft stehen und somit alle EU- Fonds angesprochen sind. Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist in den Programmen aller drei EU- Fonds verankert. Im OP Beschäftigung Österreich ESF kommt neben Frauenförderungsmaßnahmen, und dem horizontal gültigen Gender Mainstreaming-Ansatz, Gender Budgeting als Strategie zur Anwendung. Zudem wurde eine Quote (Festlegung eines bestimmten Frauenanteils bei ESF-Maßnahmen) festgelegt. Im EFRE und ELER wird Chancengleichheit vor allem im Kontext der Förderung von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Männern aufgegriffen. Die bereits vorliegende Evaluierung des Programms LE für den Bereich Chancengleichheit von Frauen und Jugendlichen kommt aber zu dem Schluss, dass Chancengleichheit im Programm nachrangig behandelt wird. Zu den für die Abwicklung der EU-Fonds zentral verantwortlichen Stellen zählen wie die strukturelle Analyse der Programmplanungsdokumente ergab Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden, Begleitausschüsse, Zahlstellen und Programmverantwortliche Stellen. In den für jeden Fonds eingerichteten Begleitausschüssen sind die Einbindungen von Vertretungen der jeweils anderen Fonds vorgesehen. Koordinations-, Kooperations- und Synergienutzungsmöglichkeiten zwischen den drei untersuchten EU-Fonds werden in den Begleitausschüssen bzw. deren Arbeitsgruppen gegebenenfalls thematisiert bzw. forciert. Eine ganz wesentliche Rolle in diesem Zusammenhang wird der ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz), der zentralen nationalen Koordinierungsplattform für den Bereich EU-Regionalpolitik zugeschrieben. Auf ÖROK-Ebene wurde der STRAT.AT (Nationaler Strategischer Rahmenplan Österreichs ) erstellt, sowie der daran anschließende STRAT.ATplus-Prozess lanciert. Gerade in diesem, durch eine Reihe von 11

12 Tagungen und Workshops getragenen Prozess, wird versucht, thematische und methodische Brücken zwischen den Fonds bauen. Die in Österreich jährlich umgesetzten Initiativen im Bereich Regional(wirtschafts)politik, Arbeitsmarktund Beschäftigungspolitik werden nur zu einem geringen Teil über EU-Strukturmittel nämlich zu 6% - kofinanziert. Im Zuge der Programmierungen wurde zudem genau definiert, welche thematischen/inhaltlichen Schwerpunkte EU-kofinanzierbar sind. Die Untersuchung von Synergien zwischen den Strukturfonds betrifft somit einen bestimmten, ausgewählten Teil nämlich genau diese 6% des Budgets für regional wirksame Initiativen im Bereich Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik. Mit einer gemeinsamen Strategie von EFRE und ESF (STRAT.AT) inklusive der Verbindung zum ELER wird in der Periode versucht, die Programme top-down ausgehend, abgestimmt zu implementieren im Bewusstsein, dass dies in Parallelprozessen, gesteuert von den Programmverantwortlichen Stellen, erfolgt. Die Untersuchung regionaler Strukturen (Kapitel 4/Teil 2 der Studie) zielte darauf ab, herauszufinden, wie die Arbeit dieser über die drei EU-Fonds ESF, EFER und ELER geförderten Unterstützungsstrukturen zur Synergienutzung beiträgt. In drei ausgewählten Regionen (Außerfern, Steyr-Kirchdorf, Oststeiermark) wurden die mit den drei EU-Fonds befassten Unterstützungsstrukturen (Territoriale Beschäftigungspakte (TEP), Regionalmanagement-Einrichtungen (RM) und Lokale Aktionsgruppen (LAG)) im Detail untersucht. Die Auswahl der untersuchten Regionen im Projekt SYN.AT ist nicht als Best-Practice-Selektion zu verstehen, sondern wurde aufgrund von Besonderheiten und wesentlichen Unterschieden in den jeweiligen regionalen Unterstützungsstrukturen für verschiedene EU-Fonds getroffen. Folgende synergiefördernde Faktoren wurden identifiziert: 1. Gute regionale Kooperations- und Abstimmungsmöglichkeiten zwischen TEP, RM und LAG auf struktureller/strategischer Ebene. Außerfern: - Organisation der regionalen Unterstützungsstrukturen für EFRE-RWB und -ETZ und ELER-LEADER: RM und LAG innerhalb einer Einheit (Verein Regionalentwicklung Außerfern REA). - Gute Kooperationsbasis zwischen RM/LAG und regionaler AMS-Geschäftsstelle (setzt ESF um) bzw. AMG (Arbeitsmarktförderungsgesellschaft) Tirol (unterstützt AMS und Land im Zuge der Umsetzung des ESF) im Zuge regionaler Aktivitäten. Steyr-Kirchdorf: - Gute Abstimmungsmöglichkeit zw. ELER und EFRE durch kohärente Strategien: Landesentwicklungsstrategie Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept (inhaltlich eher auf EFRE ausgerichtet, geogr. Ebene: NUTS3) Lokale Entwicklungsstrategie (direkter inhaltlicher Bezug zu ELER-LEADER, geographische Ebene: LAG). - Verbindung des ESF mit EFRE und ELER operativ durch RM für Arbeit und Soziales (Koordination des Fachbeirates Arbeit und Beschäftigung ). - RMs durch ELER, EFRE und ESF gefördert Synergienutzung durch Know-How- Abstimmung der mit den jeweiligen Fonds befassten MitarbeiterInnen. Oststeiermark: - Strukturen (ESF-BPOST, EFRE-RM und ELER-LEADER) innerhalb einer regionalen Ebene nutzbar gute Abstimmungsbasis für eine komplementäre Nutzung der drei EU- Fonds in der Region. 12

13 2. Zuständigkeiten für EU-Fonds auf Landes- bzw. ZWIST (Zwischengeschaltete Stelle)- Ebene innerhalb einer Abteilung bzw. abteilungsübergreifende Kooperationen. Außerfern: - Zuständigkeiten für EFRE-RWB Tirol und ELER-LEADER auf Landesebene innerhalb einer Abteilung (Raumordnung-Statistik). - Bedarfsorientierte Kooperation (inhaltliche, fördertechnische Abstimmung bei Bildungsprojekten) zwischen den zuständigen Landesabteilungen/ZWIST (Abteilung Wirtschaft und Arbeit Sachgebiet Arbeitsmarktförderung und Abteilung Raumordnung- Statistik). Steyr-Kirchdorf: - Bezugspunkte zu ESF. EFRE und ELER in einer Abteilung (Wirtschaft). - Fondsergänzende Abstimmung bei großen Projekten. Oststeiermark: - Förderung des Austauschs und der Nutzung von Synergien zwischen ELER-LEADER und EFRE-RWB durch die Überlappung der finanzierenden Stellen. - Fachstelle 1E Europarecht und Europapolitik als zentrale Verbindungsstelle auf Landesebene. 3. Funktionierende und strukturierte Informations- und Kommunikationskanäle ZWIST/Land (Landesebene) und TEP/RM/LAG (regionale Ebene). Außerfern: - Intensive/r und kontinuierliche/r Austausch/Abstimmung zwischen Land und RM/LAG: Förderentscheidungen werden unter Einbindung des RM/der LAG getroffen, Einbindung RM in Programmplanung Steyr-Kirchdorf: - Gut funktionierende und strukturierte Informations- und Kommunikationskanäle (ESF: Koordination des Fachbeirates Arbeit und Beschäftigung durch Regionalmanagerin für Arbeit, ELER-LEADER: Jour Fixe mit Landesabteilung und LAG-ManagerInnen, agrarischen RegionalmanagerInnen, EFRE-RWB: Jour-Fixe zwischen der für Regionalpolitik zuständigen Förderstelle (Abteilung Raumordnung) und Regionalmanagement. Oststeiermark: - Kontinuierliche Abstimmung zwischen den regionalen TEP-Koordinationen/- RegionalmanagerInnen und LAG-ManagerInnen und den für die drei Fonds relevanten Fachabteilungen auf Landesebene und der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG). - Einbindung der RegionalmanagerInnen in (zum Teil auf regionaler aber auch überregionaler bzw. Landesebene angesiedelten) Programm- und Strategienetzwerken. Dem gegenüber stehen synergiehemmende Faktoren. Hierzu zählen: 13

14 Keine oder wenig entwickelte Berührungspunkte zwischen den Unterstützungsstrukturen (TEP/RM/LAG) auf regionaler Ebene. Kein kontinuierlicher Austausch zwischen mit der Verwaltung bzw. Abwicklung von EU-Fonds verantworteten Landesabteilungen/Zwischengeschalteten Stellen. Sektoraler ( fondsspezifischer ) Informationsfluss zwischen Landesebene und Regionalstrukturen. Häufige Änderungen von Richtlinien innerhalb der Förderprogramme (v.a. ELER) auf regionale Ebene ist zum Teil schwierig, am Laufenden zu bleiben. Unterschiedliche programmspezifische Zugänge (ESF ist anders als EFRE und ELER sehr stark an Zielgruppen festgemacht bzw. ausgerichtet) erschweren das Erkennen von möglichen synergetischen Potenzialen bzw. die Nutzung von Synergien. Die recherchierten Umsetzungsbeispiele (Kapitel 5/Teil 3 der Studie) für eine übergreifende Programmnutzung sind verstärkt in den Themenfeldern Bildung (Aus- und Weiterbildung/Qualifizierung in Verbindung mit Bildungseinrichtungen bzw. am Arbeitsplatz) bzw. Wirtschaft & Tourismus und Beschäftigung angesiedelt. Die untersuchten regionalen Strukturen (TEP/RM/LAG) können, wie im Zuge der Recherche von Projektbeispielen deutlich wurde, ein passendes thematisches Dach für die Nutzung unterschiedlicher EU-Fonds darstellen: unterschiedliche Dimensionen thematischer Schwerpunkte können über verschiedene Fonds finanziert, aber in einen regionalen Gesamtzusammenhang gebracht werden. Eine Zusammenfassung der Ableitungen und Empfehlungen findet sich im Kapitel 7. 14

15 3. Analyse der Programminhalte sowie Mittelverteilung in ESF, EFRE und ELER 3.1 Strategische Analyse Ziel dieses Abschnitts ist es, in den einzelnen Planungs- und Strategiedokumenten der drei Fonds konkrete Hinweise zu finden, wie programmergänzende Synergien erzeugt bzw. genutzt werden können Nationaler Strategischer Rahmenplan Österreich Schnittstellen zwischen den Programmen ESF, EFRE und ELER im STRAT.AT Der STRAT.AT bildet den Bezugsrahmen der acht Operationellen Programme (OP) Regionale Wettbewerbsfähigkeit (RWB) EFRE (je ein OP pro Bundesland) und des OP Beschäftigung Österreich ESF. Die im Strategiefeld Beschäftigungswachstum und Qualifizierung des STRAT.AT-Zielsystems angesiedelten ESF-Maßnahmen des OP Beschäftigung Österreich ESF sollen die in den Strategiefeldern "Regionale Wissensbasis und Innovation" und "Attraktive Regionen und Standortqualität" angesiedelten EFRE-Maßnahmen ergänzen (STRAT.AT, S. 27). Zudem bildet der STRAT.AT den Rahmen für das Ziel Konvergenz (Phasing Out) 3, worunter das Burgenland fällt (STRAT.AT, S. 32). In Übereinstimmung mit Art. 27(5)b und Art. 37(1)f der Verordnung des Rates 1083/2006 sowie zur Vermeidung von Überschneidungen und Gewährleistung der erforderlichen Konsistenz und Komplementarität von Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) und Europäischen Fischereifonds (EFF) auf der einen sowie des EFRE und ESF auf der anderen Seite, sollten in jedem Operationellen Programm Angaben zur Abgrenzung zwischen den aus den einzelnen Fonds zu finanzierenden Förderbereichen (Maßnahmen im Sinne des ELER/EFF) enthalten sein. (STRAT.AT, S. 149) Im STRAT.AT erfolgt somit eine klare Abgrenzung des ESF und des EFRE zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums , kofinanziert durch den ELER vor allem zur Programmachse 3 4 und zu den nach dem LEADER-Ansatz entwickelten Projekten (STRAT.AT, S. 9): Eine Tabelle, die Informationen zu für mehrere Fonds relevante Themen/Maßnahmen enthält, und in jedem ESF- und EFRE-OP zu finden ist, zielt vor allem darauf ab, Überschneidungen zu vermeiden und die erforderliche Konsistenz und Komplementarität von ELER und EFF zu gewährleisten (STRAT.AT, S. 149). Die ESF-ELER-Abgrenzungstabelle 1 findet sich im Kapitel 3.1.2, die EFRE- ELER-Abgrenzungstabelle findet sich im Anhang. Exkurs: Der EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft) war bis Ende 2006 neben dem ESF und EFRE ein Strukturfonds zur Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. In der gegenwärtigen EU-Förderperiode wurde die ländliche Entwicklungspolitik aufgewertet und zur 2. Säule der EU-Agrarpolitik (neben der Marktordnungspolitik als 1. Säule) ausgebaut ( Fazit: Der STRAT.AT bietet für die inhaltliche Abstimmung zwischen EFRE und ESF eine wesentliche Grundlage auf nationaler Ebene. Ein zentrales Element hierbei ist, dass auf dieser Ebene gemeinsame Ziele formuliert wurden, zu deren Erreichung ESF und EFRE als konzertierte Instrumente eingesetzt werden sollen. Im Vergleich dazu verläuft die Koppelung des STRAT.AT an den ELER nicht vorrangig über gemeinsame Ziele sondern beschränkt sich bis auf ein paar Ausnahmen eher auf eine inhaltliche Abgrenzung, die sich aus EU-Auflagen ergibt. 3 Für das Burgenland wurde je ein OP für den EFRE bzw. den ESF erarbeitet. Ziel Konvergenz/Phasing Out Burgenland - EFRE", Ziel Konvergenz/Phasing Out Burgenland - ESF" ( 4 Achse 3 = Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum (Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums ). 15

16 3.1.2 ESF Schnittstellen zwischen den Programmen ESF und EFRE im OP Beschäftigung Österreich ESF Im OP Beschäftigung Österreich ESF findet sich ein eigenes Kapitel Die Strategie des Europäischen Sozialfonds im Verhältnis zum EFRE im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung das sich der Schnittstelle zum EFRE widmet: Der ESF dockt inhaltlich im Rahmen der EFRE-Ziele Regionale Wissensbasis und Innovation und Attraktive Regionen und Standortqualität" an den gleichnamigen Fonds an. Das gemeinsame Element aller Aktivitäten im OP Beschäftigung liegt in der Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit der in Österreich lebenden Bevölkerung. (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 39). ESF-spezifische Programmschwerpunkte und EFRE-Maßnahmen wurden im Rahmen des STRAT.AT gemeinsam vorbereitet und in enger Kooperation der beteiligten Dienststellen des Bundes und der Länder umgesetzt. Eine direkte Abstimmung auf Programmsteuerungsebene kann dadurch gewährleistet werden, dass Vertreter von Seiten der Länder sowie der ÖROK im Begleitausschuss des OP Beschäftigung Mitglied sind (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 40). Ferner wird in diesem Kapitel auf die programmergänzende Bedeutung der aus dem OP Beschäftigung Österreich ESF finanzierten Territorialen Beschäftigungspakte (TEP) hingewiesen: Das koordinierte Zusammenwirken von Beschäftigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik ist zentrale Aufgabe der TEPs. Durch das Zusammenwirken aller für die Entwicklung einer Region relevanten Akteure im Rahmen des Netzwerks der Pakte wird sichergestellt, dass die Analyse und Strategie in der Region von allen gleichermaßen mitgetragen wird. Die darauf aufbauenden Maßnahmen sind in umfassenden Arbeitsübereinkommen festgelegt und bewirken eine bessere Erfassung der arbeits- und sozialpolitischen Zielgruppen ebenso wie eine strukturiertere Abstimmung mit den wirtschaftspolitischen Aktivitäten (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 40) Schnittstellen zwischen den Programmen ESF und ELER im OP Beschäftigung Österreich ESF Das Kapitel Komplementarität der ESF-Förderungen mit den durch den ELER und den EFF finanzierten Maßnahmen (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 41) enthält den Ausführungen im STRAT.AT entsprechend (siehe dazu auch Kapitel 3.1.1) unten folgende Tabelle 1, die Angaben zur Abgrenzung zwischen den aus dem ELER und dem ESF zu finanzierenden Förderbereichen enthält. Bezug zur VO (EG) 1698/20 05 Bereiche ELER Maßnahmen Strukturfonds (ESF) Art. 52 c) Art. 58 Berufsbildungs maßnahmen und Informationsmaßnahmen für die unter Schwerpunkt 3 des ELER Programms fallenden Wirt- schaftsakteur- Innen 1. Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten 2. Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen 3. Ausbildung und Information in Zusammenhang mit agrartouristischen Dienstleistungen und Aktivitäten 1. Abgrenzung über die Zielgruppe (ELER fördert Maßnahmen für Mitglieder landwirtschaftlicher Betriebe) 2. Abgrenzung über Richtlinie, Abwicklung durch eine Förderstelle 3. Abgrenzung über Richtlinie. Die im ELER geförderten Berufsbildungsmaßnahmen umfassen keine Lehrgänge oder Praktika, die Teil normaler land- und forstwirtschaftlicher Ausbildungsprogramme im Sekundarbereich oder in höheren Bereichen sind. Die im ELER ge- 16

17 förderten Berufsbildungsmaßnahmen sind im ESF nicht förderbar. 4. Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung hier sind keine Bildungsmaßnahmen geplant 5. Dorferneuerung und Entwicklung 6. Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes (Naturschutz, Nationalpark, Kulturlandschaft, Wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen, Forst, Sensibilisierung für den Umweltschutz, Alpenkonvention) 4. Abgrenzung nicht notwendig 5. & 6. Im ELER werden im Gegensatz zum ESF nicht hauptberuflichorientierte Ausbildungen gefördert diese sind im ESF nicht möglich. Tabelle 1: Abgrenzung OP Beschäftigung Österreich ESF zum ELER; Quelle: OP Beschäftigung Österreich ESF, S.41 Im OP Beschäftigung Österreich ESF ist Cross Financing eine Möglichkeit zur Finanzierung von zum Programm passenden EFRE-Maßnahmen aus ESF-Mitteln nicht vorgesehen (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 133). Fazit: Auch im OP Beschäftigung Österreich ESF zeigt sich die Verzahnung zwischen EFRE und ESF entsprechend der dazu erfolgten Ausführungen im übergeordneten Zielsystem im STRAT.AT. So wird ein Andocken des ESF an den EFRE inhaltlich im Rahmen der Ziele Regionale Wissensbasis und Innovation und Attraktive Regionen und Standortqualität" mit Verweis auf den STRAT.AT Prozess beschrieben. Zum ELER gibt es im OP Beschäftigung kaum Ansatzpunkte für den Versuch, inhaltliche Ergänzungen zum Programm LE im Sinne gemeinsamer übergeordneter Zielerreichungen festzumachen sondern es steht auch wie im STRAT.AT dargelegt die Abgrenzung im Vordergrund. Hinsichtlich eines strukturellen Brückenschlags zwischen ESF und EFRE verweist das OP Beschäftigung zum einen auf den STRAT.AT-Prozess (ÖROK), vor allem aber auf die TEPs als wichtige Plattform, um Beschäftigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik regional beim gemeinsamen Handeln zu unterstützen. 17

18 3.1.3 EFRE Schnittstellen zwischen den Programmen EFRE und ESF in den OPs Regionale Wettbewerbsfähigkeit (RWB) für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg Umfang und Inhalte der Ausführungen rund um Schnittstellen der acht OP RWB EFRE zum OP Beschäftigung Österreich ESF variieren von Bundesland zu Bundesland: OP RWB Wien: Allfällige Berührungspunkte zum ESF werden genau dargelegt: Innerhalb der Prioritätsachse 2 (Kapitel 5.2 Integrative Stadtentwicklung / Aktivität Beschäftigung, Qualifikation und Integration) sollen auch Maßnahmen aus dem ESF im direkten Zusammenhang mit EFRE- Vorhaben aufgenommen werden können. Eine Kofinanzierung kann allerdings ausschließlich über den EFRE (im Umfang von maximal 15%) erfolgen (OP RWB Wien, S. 86). In der Aktivität wird somit die Möglichkeit des Cross Financings vorgesehen. Eine Rückfrage bei der Magistratsabteilung 27 der Stadt Wien (Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung Wien (EFRE)) ergab, dass Cross Financing in der gegenwärtigen EU-Förderperiode bis dato nicht angewendet wurde. OP RWB Niederösterreich: Explizite Qualifizierungsmaßnahmen (Kapitel Sonstige Gemeinschaftspolitiken der EU, OP RWB NÖ, S. 79) sind nicht im OP integriert. Überschneidungen mit dem OP Beschäftigung Österreich ESF sind deswegen nicht gegeben. Zudem liegen die jeweiligen programmspezifischen Verantwortungen bei unterschiedlichen Abteilungen im Land Niederösterreich (OP RWB NÖ, S. 79). Zu Cross Financing findet sich kein Vermerk im OP. OP RWB Oberösterreich: Im OP wird eher indirekt auf Berührungspunkte mit dem ESF hingewiesen: Generell ist darauf hinzuweisen, dass auf der regionalen Ebene bei der Umsetzung eine enge Abstimmung der Aktivitäten von Regionalmanagements, Territorialen Beschäftigungspakten und LEADER-Managements vorzusehen ist, um die Effizienz der eingesetzten Mittel zu gewährleisten und die zielgruppengerechte Ansprache der regionalen Aktivisten zu ermöglichen ( Regional Governance ). (Kapitel 1.5 Rahmenbedingungen und Abstimmung mit anderen Politiken und Programmen der EU, Österreichs und Oberösterreichs, OP RWB OÖ, S. 27) Zu Cross Financing findet sich kein Vermerk im OP. OP RWB Steiermark: Ausführungen zu Schnittstellen im Zusammenhang mit dem OP Beschäftigung Österreich ESF finden sich im Zusammenhang mit der Möglichkeit des Cross Financings, das in Anspruch genommen werden kann: und zwar im Aktionsfeld 6: Know-how Erwerb und Wissensmanagement für Innovation (innerhalb der Prioritätsachse 1 Stärkung der innovations- und wissensbasierten Wirtschaft ), das die Förderung von thematisch im Bereich des ESF liegenden Qualifizierungsvorhaben vorsieht (OP RWB Steiermark, S. 81). In diesen Fällen muss der Zusammenhang mit Projekten dargestellt werden, die aus einem anderen Aktionsfeld gefördert und auch der Nachweis erbracht werden, dass sie für die Durchführung dieser Projekte erforderlich sind. Durch eine entsprechende Kennzeichnung im Monitoring werden die über das Cross Financing geförderten Projekte fortlaufend erfasst und auch der jeweilige Förderungsbetrag ausgewiesen. Damit kann die Einhaltung der 10% Obergrenze für die Prioritätsachse 1 nachgewiesen werden. (OP RWB Steiermark, S. 52) 18

19 Exkurs Cross Financing im OP RWB EFRE Steiermark Im Zuge des Projektes SYN.AT durchgeführte Recherchen zeigten, dass in der Steiermark Cross Financing nicht nur im Programm vorgesehen, sondern auch angewendet wird. Nachfolgende Ausführungen dazu fußen auf den Angaben von folgenden Stellen: Land Steiermark, Abteilung 14 Wirtschaft und Innovation (Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung Steiermark (EFRE) ): Dr. Gerd Gratzer Steirische Wirtschaftsförderungs Gesellschaft SFG (Förderstelle für aus dem Aktionsfeld 6 (Know-how Erwerb und Wissensmanagement für Innovationen) geförderte Projekte): Mag. a Gerlinde Siml Hintergrund zur Aufnahme von Cross Financing im OP RWB EFRE Steiermark Im Zuge der Programmplanungen der gegenwärtigen EU-Förderperiode wurde das Ziel verfolgt, jene EU-kofinanzierten Programme der Steirischen Wirtschaftsförderungs Gesellschaft (SFG), die in der vorangegangenen Förderperiode über den ESF gefördert wurden, in der gegenwärtigen Förderperiode weiterzuführen. Die Motivation, Cross Financing in das OP RWB EFRE aufzunehmen lag auch darin, vor allem jene Zielgruppen, die im OP Beschäftigung Österreich ESF eher nicht im Fokus stehen zum Beispiel gut ausgebildete, in Beschäftigung befindliche Fachkräfte förderbare Qualifizierungsmaßnahmen zuteilwerden zu lassen. Diese Zielgruppen stehen unter anderem im Fokus der steirischen Wirtschaftsförderung. In Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgte schließlich die Aufnahme von Cross Financing in der unten genauer beschriebenen Form in das OP RWB EFRE. Anwendungsmöglichkeiten von Cross Financing im OP RWB EFRE Steiermark Der für Cross Financing notwendige EFRE-Bezug wird über unterschiedliche Wege hergestellt: 1. Identifikation von Weiterbildungsbedarfen innerhalb der EFRE-kofinanzierten steirischen Cluster- und Netzwerklandschaft Umsetzung der Weiterbildungsmaßnahmen über Cross Financing Die in der Steiermark gut entwickelte Cluster 5 - und Netzwerklandschaft 6 stellt eine optimale Voraussetzung für die Nutzung von Cross Financing im OP RWB EFRE dar. Zentrales Ziel der Cluster und Netzwerke liegt in der Entwicklung der für die Steiermark identifizierten Stärkefelder. Für das Stärkefeld Humantechnologie wurde beispielsweise ein EFRE-kofinanzierter Cluster aufgebaut. Eine der kofinanzierten Clusteraufgaben betrifft die kontinuierliche Bedarfserhebung an Weiterbildungsaktivitäten innerhalb des Clusters. Abgeleitet aus diesem Projekt können Unternehmen aus diesem Stärkefeld die erhobenen Weiterbildungsmaßnahmen gefördert bekommen. Es handelt sich hierbei sehr oft um sehr spezifische Maßnahmen. Innerhalb dieser Förderschiene wurden bis dato in etwa 100 Projekte umgesetzt. Die oben beschriebene Bedarfserhebung von Weiterbildungsmaßnahmen und deren geförderte Umsetzung erfolgt dem gleichen Prinzip folgend auch in anderen Clustern. Der Cross Financing Teil beinhaltet die jeweiligen Schulungsmaßnahmen in den Unternehmen des jeweiligen Stärkefeldes. Unten folgendes Beispiel behandelt die Bedarfserhebung von Weiterbildungsaktivitäten (noch) nicht eine über Cross Financing anschließbare Schulungsmaßnahme. 5 Cluster sind eine geographische Konzentration zusammenhängender Unternehmen und Institutionen in einem bestimmten Arbeitsfeld ( 6 Als Netzwerke verstehen sich einerseits Kooperationen von Unternehmen unterschiedlicher Branchen, mit dem Ziel, sich gegenseitig zu ergänzen und somit als Komplettanbieter von Produkten oder Leistungen gemeinsam stärker zu werden. Zudem werden Netzwerke zur Themenentwicklung initiiert ( 19

20 Projektname Stärkefeldprojekt- Qualifizierung Humantechnologie Cluster-Jahresfortbildungsplan Kosten in Gesamtvolumen Fördervolumen davon EFRE Kurzbeschreibung Kernelement des Projektes bildete ein qualitätsgesicherter Prozess zur Identifikation von stärkefeldrelevanten Kompetenzfeldern. Durch die daran anschließende spezifische Höherqualifizierung von MitarbeiterInnen soll die gezielte Weiterentwicklung des Stärkefelds forciert werden. Hinter dem Projekt steht der Cluster Human.Technology.Styria. Projektträger: CNSystems Medizintechnik AG Tabelle 2: Beispiel für: Identifikation von Weiterbildungsbedarfen innerhalb der EFRE-kofinanzierten steirischen Cluster- und Netzwerklandschaft; Quelle: 2. EFRE-geförderte Investition eines Unternehmens an die Investition andockende MitarbeiterInnen-Schulung über Cross Financing Ein Unternehmen investiert EFRE-kofinanziert beispielsweise in eine neue Maschine und/oder Technologie und benötigt für die Einführung/Bedienung der Maschine/Technologie entsprechende MitarbeiterInnenschulungen. Diese kann grundsätzlich über Cross Financing kofinanziert werden sofern der Bezug zur Investition klar gegeben ist und die Schulung als Höherqualifizierung kategorisiert werden kann. Allerdings wurden bis dato noch vergleichsweise wenig entsprechende Projekte/Maßnahmen gefördert/umgesetzt. Die SFG vertritt an sich klar die Linie, dass klassische Einschulungen auf Geräte nicht als Höherqualifizierung gelten und deswegen nicht förderbar sind. Die Einschulung wird als Teil der Investition betrachtet bzw. soll als Investitionsteil mitgeplant werden. Grundsätzlich kann an dieser beschriebenen investiven Maßnahme auch eine ESF-kofinanzierte Maßnahme aus dem Schwerpunkt 1 (Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte) fondsergänzend anschließen. Laut Angaben der SFG wird dies in der Steiermark auch so gehandhabt. Förderbar ist allerdings nur eine bestimmte Zielgruppe (Ältere Beschäftigte, niedrig qualifizierte Beschäftigte, WiedereinsteigerInnen). 3. EFRE-geförderte KMU-Beratung zur Entwicklung einer Unternehmensstrategie in einem/eines Unternehmen/s im Zuge der Umsetzung der Strategie notwendige MA- Schulungen über Cross Financing In einem EFRE-kofinanzierten Beratungsprojekt wird die Entwicklung einer Unternehmensstrategie gefördert. Die zur Erreichung der strategischen (Neu)positionierung umzusetzenden MitarbeiterInnenschulungen wird in einem Folgeprojekt über Cross Financing gefördert. Der Zusammenhang muss unmittelbar mit der erarbeiteten Unternehmensstrategie im EFRE-Vorprojekt gegeben sein und entsprechend argumentiert werden. In dieser Schiene werden jedes Jahr rund 200 Projekte gefördert. Unten folgende Beispiele behandeln KMU-Beratungen zur Entwicklung von Unternehmensstrategien und/oder nachgelagerte cross finanzierte Schulungen im Zuge der Strategieumsetzung. Projektname Betriebliche Weiterbildungen 2009 Kosten in Gesamtvolumen Fördervolumen davon EFRE Kurzbeschreibung In einem vorangegangenen Beratungsprojekt zur Erarbeitung der Unternehmensstrategie wurde folgende Vision für die Lokale Energieagentur - LEA GmbH definiert: LEA ist Österreichs erfolgreichste private Energieagentur und DAS Kompetenzzentrum für ganzheitliche Energielösungen. Es werden wirtschaftliche Energiekonzepte im Zeichen des Klimaund Umweltschutzes entwickelt. Um diese Vision erreichen zu können, bedarf es entsprechender fachlicher Kompetenzen. Daher erfolgen u.a. folgende Qualifizierungsmaßnahmen: Ausbildung zum zertifizierten Solarwärmeplaner, Energieberater, bzw. Lichttechniker

21 Gesamtvolumevolumen Förder- davon Kurzbeschreibung EFRE Aufbauend auf eine Strategieberatung und zur Erreichung von einer festgelegten Unternehmensstrategie der Firma ecofinance Finanzsoftware & Consulting GmbH werden in diesem Projekt Mitarbeiterqualifizierungen durchgeführt. Diese reichen von Schulungen im Bereich Marketing über IT- Schulungen für eine Produktneuentwicklung bis hin zu fachlichen Schulungen zum Thema Treasury-Management Projektname Höherqualifizierung von Beschäftigten II MBA der Sales Manager Akademie Qualifizierungsmaßnahmen 2009 Strategieentwicklung TRIALITY 2008 Qualifizierung Das Unternehmen Network Consulting Solutions GmbH hat sich auf die Betreuung, Migration und Planung von Netzwerken in Klein- und Mittelbetrieben spezialisiert. In einem vorangegangenen Beratungsprojekt mit dem Ziel, eine nachhaltige Unternehmensstrategie zu entwickeln, wurde der Ausbau der Unternehmensführung als zentrale künftige Zielsetzung identifiziert. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, benötigt der Unternehmer fundierte einschlägige Kenntnisse und absolviert daher einen geförderten Master of Business Administration In diesem Projekt werden Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Erreichung der zuvor erarbeiteten Strategie für das Unternehmen activeit Software & Consulting GmbH dienen, gefördert. Führungskräfteschulungen sowie zu den Themen Projektmanagement, Controlling und Englisch werden durchgeführt Die Produktion und der Absatz von Biodiesel sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Das Jahr 2009 zeugte von einer Trendumkehr - eine Auswirkung der schwierigen Kreditsituation vieler Kunden. Um dem entgegen zu wirken, möchte sich das Unternehmen BDI - Bio Diesel International AG weiter entwickeln und plant mit Hilfe eines externen Beraters, die Unternehmensstrategie zu überarbeiten. Im Zuge dessen erfolgen eine Markt- und Umfeldanalyse, es werden verschiedene Zukunftsszenarien entworfen und ein Umsetzungsplan für die neu entwickelte Strategie erarbeitet Triality ist ein speziell für Lehrlinge entwickeltes Ausbildungsprogramm, das steirische Lehrlinge zu topqualifizierten Fachkräften und zuku nftigen Fu hrungskräften ausbildet und ergänzend zur Lehre und Berufsschule über die gesamte Lehrzeit absolviert wird. Der in diesem Projekt geförderte Lehrling, welcher im Unternehmen zum Universalschweißer ausgebildet wird, absolviert zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung Module in den Bereichen Metallbearbeitung, Zerspanung Drehen, Hydraulik Grundstufe und Einführung Gasschmelzschweißen Tabelle 3: Beispiele für: EFRE-geförderte KMU-Beratung zur Entwicklung einer Unternehmensstrategie in einem/eines Unternehmen/s; Quelle: Steirische Qualifizierungsnetzwerke ( Qualifizierungsverbünde): Über die Cluster werden mehrere Unternehmen motiviert, Schulungen zu besuchen. Die Beantragung von Förderungen erfolgt über die Einbringung von Netzwerkanträgen bzw. die Bildung von Qualifizierungsnetzwerken. Dies sind aber keine Qualifizierungsverbünde im klassischen Sinne wie sie auch von Seiten des AMS ESF-kofinanziert gefördert werden. Anders als bei Schulungen von Qualifizierungsverbünden, an denen sich mitunter über 100 TeilnehmerInnen beteiligen, sind Qualifizierungsnetzwerke bei weitem schmäler konzeptioniert. Im Schnitt nehmen zwei bis drei MitarbeiterInnen pro Unternehmen, bei einer Beteiligung von rund fünf Unternehmen teil. Schulungen sind nicht breit ausgerichtet sondern behandeln sehr spezifische Thematiken (zum Beispiel Schulung zu Sensorik in der Lebensmittelindustrie /Lebensmitteltechnologiecluster). Unten folgendes Beispiel behandelt ein cross finanziertes Qualifizierungsnetzwerk rund um Innovation/Innovationsmanagement. 21

22 Kosten in davon EFRE Gesamtvolumen Fördervolumen Projektname Kurzbeschreibung Innovationsmanagement In diesem Qualifizierungsprojekt, an dem drei Klein- und Mittelunternehmen sowie vier Großunternehmen aus - Business unterschiedlichsten Branchen beteiligt waren, wurde die Training und Bedeutung von Innovation und die erfolgreiche Workshops Implementierung von Innovationsmanagement an insgesamt 17 TeilnehmerInnen vermittelt. Das praxisorientierte Training zeichnete sich insbesondere durch die Bearbeitung von Fallstudien, die Anwendung von Innovationsmethoden und - instrumenten sowie den moderierten Erfahrungsaustausch und Best-Practice-Reports aus Tabelle 4: Beispiel für ein EFRE-gefördertes Qualifizierungsnetzwerk; Quelle: Rahmenbedingungen von Cross Financing Bei Cross Financing Projekten handelt es sich im Kontext der Fördervolumina zumeist um niedrig dotierte Projekte. Darin liegt auch der Nachteil bzw. wird der in Relation stehende hohe administrative Aufwand von Seiten der Zahlstelle (ERP-Fonds) eher wenig goutiert. Aus der Sicht der zuständigen Landesabteilung (Abteilung 14 Wirtschaft und Innovation) erscheint es essenziell, Wirtschaftsförderungsprogramme direkt gekoppelt mit Qualifizierungsförderungen umzusetzen. Die Steirische Wirtschaftsstrategie Steiermark 2020 wurde im Frühjahr 2011 neu beschlossen. Qualifizierung im betrieblichen Bereich spielt als eine der fünf Kernstrategien, die in die Leitthemen Ökotechnologie, Humantechnologie und Mobilität hineinfließen, eine bedeutende Rolle. Dass über eine umsetzende und verwaltende Stelle auf Landesebene Maßnahmen eines Programmes implementiert werden können, die Wirtschaftsförderung & Qualifizierung gemeinsam aufgreifen, wird von derselben als vorteilhaft beschrieben. Eine Abstimmung mit anderen Programmen bzw. für deren Abwicklung und Verwaltung zuständigen Stellen ist vergleichsweise schwieriger: unterschiedliche Abwicklungsstellen, Abwicklungsmechanismen und Förderungskriterien erschweren die Kooperation wenngleich die Zusammenarbeit mit dem AMS Steiermark landesintern mit der Zwischengeschalteten Stelle (Fachabteilung 11A) für den ESF (SP 3b, 5) bzw. der SFG sehr gut funktioniert. Künftig wäre eine enge Abstimmung mit den für Qualifizierung kernverantwortlichen Bereichen auf Landes- und EU-Ebene wichtig und wünschenswert. Förderumfang In Summe wurden in der laufenden EU-Förderperiode bereits rund 600 Cross Financing Projekte gefördert. Das bis dato genehmigte bzw. zum Teil umgesetzte Fördervolumen beträgt > 10. Mio. (50% EU, 50% Land Steiermark). Miteingerechnet werden hierbei nicht nur die Qualifizierungsinitiativen ( vermeintlich dem ESF zugeordneten Maßnahmen) sondern auch Cross Financing vorgelagerte EFRE-Projekte. Dies wird im EFRE-Monitoring entsprechend festgehalten. Zwischenresümee Das seit 2008 laufende Programm hat sich bewährt und wird bis Ende der EU-Förderperiode umgesetzt bzw. ausgeschöpft werden. Gleiches gilt für die Stärkefelder bzw. für die nunmehr geltenden fünf Kernstrategien sie dienen unter anderem dazu, dass sich die Cluster- und Netzwerklandschaft in der Steiermark mit dem Thema Ausbildung/Qualifizierung auseinandersetzt. In Zeiten des Fachkräftemangels und der essenziellen Bedeutung von hoch ausgebildeten MitarbeiterInnen wurden Initiativen im Qualifizierungsbereich gesetzt, die ansonsten in dieser Form nicht möglich gewesen wären. Auch die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft in der Steiermark wird durch die spezielle Fördermöglichkeit des Cross Financings forciert: Der Lebensmitteltechnologiecluster arbeitet zum 22

23 Beispiel mit der TU Graz an der Entwicklung/dem Aufbau eines Lehrganges, an dem Unternehmen gefördert teilnehmen können. Die Besonderheit aus fördertechnischer Sicht liegt auch darin, einer an sich bereits gut qualifizierten Zielgruppe geförderte Weiterbildung zur Höherqualifizierung zu ermöglichen. Mit dem Angebot der KMU-Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmensstrategien wurde erreicht, dass KMUs eine strategische Unternehmensplanung die auch den Weiterbildungsbedarf miteinschließt aufgreifen. Dies war/ist bei KMUs nicht unbedingt die Regel. Sehr oft stellt sich die Situation so dar, dass Weiterbildungen anlassbezogen zur Umsetzung eines Auftrages durchgeführt werden. Als Wermutstropfen gilt der hohe administrative Aufwand für eine Reihe von zum Teil kleinen Projekten. Es wird versucht, in der Form entgegenzuwirken, dass die Unternehmen dazu angehalten werden, keine Einzelmaßnahmen (einzelne Schulungen) sondern Schulungspakete (Festlegung und Einreichung von Schulungen, die für die Umsetzung der Strategie in den nächsten ein- bis eineinhalb Jahren notwendig sind) einzureichen. Zudem ist immer nur die Abwicklung eines geförderten Projektes/Projektpaketes möglich erst nach dessen Abschluss kann wieder neu beantragt werden. OP RWB Kärnten: Koordination und Abstimmungsmöglichkeiten der regionalwirtschaftlichen Entwicklung und der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik werden in erster Linie über den Territorialen Beschäftigungspakt gesehen. (OP RWB Kärnten S. 51). Qualifizierungsmaßnahmen sind komplementär zu innovationspolitischen Maßnahmen angelegt. Eine Förderung von Qualifizierungsaspekten ist dann möglich, wenn dies für das Projekt als notwendig erachtet wird. Allerdings soll keine Förderung von Einzelpersonen, sondern von Unternehmen und Projektträgern möglich sein (OP RWB Kärnten S. 51). Auch Cross Financing soll möglich sein: Maßnahmen die an sich über den ESF förderbar wären, sollen im Umfang von bis zu 10% mit EFRE-Mittel finanziert werden, wenn dadurch die Umsetzung von Vorhaben aus dem Programm unterstützt werden (OP RWB Kärnten S. 61). Eine Rückfrage beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF), (Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung Kärnten (EFRE)) ergab, dass Cross Financing in der gegenwärtigen EU-Förderperiode bis dato nicht angewendet wurde. OP RWB Salzburg: Ähnlich wie im OP RWB Kärnten stellen die Territorialen Beschäftigungspakte im OP RWB Salzburg zentrale Bezugspunkte zum OP Beschäftigung Österreich ESF dar. Die im OP RWB Kärnten erteilten Angaben zur Komplementarität von Qualifizierungsmaßnahmen und innovationspolitischen Maßnahmen sowie Förderung von Qualifizierungsaspekten und Cross Financing decken sich mit jenen im OP RWB Salzburg (OP RWB Salzburg, S. 74). Eine Rückfrage beim Land Salzburg (Abteilung 15 Wirtschaft, Tourismus, Energie Fachreferat 15/01 Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik, Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung Salzburg (EFRE)) ergab, dass Cross Financing in der gegenwärtigen EU-Förderperiode bis dato nicht angewendet wurde. OP RWB Tirol: Die einzige Schnittstelle zum OP Beschäftigung Österreich ESF besteht im Bereich der Qualifizierungsförderung. In beiden Programmen sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Im Aktionsfeld 1 des OP RWB EFRE Tirol wird die Möglichkeit des Cross Financing in Aussicht gestellt. Dabei werden Qualifizierungsvorhaben (im Umfang von 23

24 max. 10% über EFRE-Mittel) unterstützt, die thematisch dem ESF-Bereich zuzuordnen sind. Die Maßnahme weist eine klare und direkte Verknüpfung zu den konkreten in Aktionsfeld 1 unterstützten Vorhaben im Bereich der Kooperationen, Netzwerke und Wissenstransfer auf. (Kapitel 9: Komplementarität mit den aus anderen EU-Fonds finanzierten Maßnahmen, OP RWB Tirol, S. 100, S. 130). Cross Financing wurde, laut Angaben der Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung Tirol (EFRE) bei der Abteilung Raumordnung-Statistik, in der gegenwärtigen EU-Förderperiode bis dato noch nicht angewendet. OP RWB Vorarlberg: Allfällige Berührungspunkte mit dem OP Beschäftigung Österreich ESF betreffen Qualifizierungsbedürfnisse, die sich infolge von Umstrukturierungen ergeben. Entsprechende Maßnahmen werden über den ESF finanziert. Aber auch über das OP RWB Vorarlberg werden einzelbetriebliche Projekte, die innovative Angebote zur Verbesserung der Erwerbsbedingungen beinhalten sowie Infrastruktureinrichtungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt (OP RWB Vorarlberg S. 64). Über den EFRE werden nur Maßnahmen finanziert, die für den Ablauf der sonstigen EFRE-kofinanzierten Vorhaben des Programms erforderlich sind. Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung der für die Fonds verantwortlichen Abwicklungsstrukturen. Auch Cross Financing (Gemäß Art. 34 (2) Allg. VO) soll möglich sein: Maßnahmen (in Prioritätsachse 2: Regionale Wachstumsstrategie, Aktionsfeld 2.2: Verbesserung der Rahmenbedingungen der Erwerbstätigkeit (Kapitel 6.2.2)) die an sich über den ESF förderbar wären, sollen im Umfang von bis zu 10% mit EFRE-Mittel finanziert werden, sofern diese Aktionen für den ordnungsgemäßen Ablauf des Vorhabens erforderlich sind und mit ihm in direktem Zusammenhang stehen. (OP RWB Vorarlberg, S ) Eine Rückfrage beim Land Vorarlberg (Abteilung Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen, Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung Vorarlberg (EFRE)) ergab, dass Cross Financing in der gegenwärtigen EU- Förderperiode bis dato nicht angewendet wurde. Ergänzungen 7 zu Schnittstellen zwischen den Programmen EFRE und ESF in den OPs Regionale Wettbewerbsfähigkeit (RWB) für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark 8, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg Qualifizierung im EFRE Die Fördermöglichkeit von Qualifizierungsmaßnahmen über den EFRE variiert deutlich von Bundesland zu Bundesland. Basierend auf einem grundsätzlich eher breiten Auslegungsspielraum der Vorgaben von Seiten der EU-Kommission, erfolgten die endgültigen Festlegungen entsprechend der strategischen Ausrichtungen bzw. Schwerpunktsetzungen (Prioritätsachsen) der Programme. Unten folgende Auflistung stellt die Zusammenfassung von recherchierten möglichen EFRE-Bezugspunkten zu Qualifizierung dar. Es wird an dieser Stelle explizit unterstrichen, dass diese Bezugspunkte keineswegs in allen(!) EFREkofinanzierten Programmen gelten: o Durchführung von MitarbeiterInneneinschulungen im Anschluss eines EFREkofinanzierten Investitionsprojektes (zum Beispiel Anschaffung einer neuen Maschine in einem Betrieb) 7 Quelle: Rückfragen bei den Verwaltungsbehörden für die Ziele Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - EFRE 8 Die Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - EFRE in der Steiermark wurde ausgeklammert. Die Steiermark stellt insofern einen Sonderfall dar, da sie die vermeintlich komplementäre Nutzung von ESF und EFRE über die Anwendung von Cross Financing im Aktionsfeld 6 im OP RWB EFRE Steiermark aufgreift. Sie Exkurs Cross Financing im OP RWB EFRE Steiermark (S ). 24

25 o EFRE-kofinanzierte F&E-Projekte mit integrierten Qualifizierungselementen: Beispiel aus Tirol: Sogenannte InnovationsassistentInnen sind in Betrieben beschäftigt. Parallel dazu absolvieren sie Ausbildungen am Managementcenter Innsbruck mit der Zielsetzung, dass sie dahingehend geschult werden, Innovationen künftig verstärkt in ihre Betriebe einzubringen. Ziel: Aufbaus eines permanenten Innovationsmanagements im Unternehmen. o Bei Netzwerkkooperationsprojekten im Netzwerk/Cluster Humanressourcen (EFRE RWB OÖ) sind Qualifizierungsmaßnahmen förderbar. o Über EFRE ETZ geförderte Projekte beinhalten aufgrund des in den Programmen breit gestreuten Maßnahmenspektrums zuweilen auch Qualifizierungsmaßnahmen. Die Umsetzung der OPs RWB EFRE erfolgt in den Bundesländern eher wenig unter dem Fokus einer komplementären Fondsnutzung. Über vor allem budgetär niedrig dotierte EFRE- Programme erscheint die Initiierung von Projekten, die inhaltlich eher dem ESF zuordenbare Qualifizierungs-Teile (vor alle im Sinne von Cross Financing) beinhalten, aus administrativen Gründen wenig lohnend. Zudem lassen bestehende Richtlinien auf operativer Ebene keine in der Programmatik an sich vorgesehene Umsetzung zu. o Komplementarität macht Sinn bzw. wird auf Ebene der EFRE-Verantwortlichen gewünscht. Sie wird aber mitunter in der Form ausgelegt, dass die Umsetzung eines (EFRE- und ESF-relevante beinhaltenden) Maßnahmenbündels innerhalb eines Fonds bzw. ohne zusätzlichen administrativen Aufwand möglich sein soll. Zitat Vertretung einer EFRE-Verwaltungsbehörde in einem Bundesland: Sobald Abgrenzungspolitik betrieben werden muss, wird es kompliziert. Abstimmungen zwischen den Fonds erfolgen eher noch zwischen EFRE und ELER. Beispielsweise sind kleinere Infrastrukturmaßnahmen vor allem im nichtlandwirtschaftlichen Bereich auch über ELER LEADER förderbar: es bestehen also Wahlmöglichkeiten zwischen den Fonds dies wird grundsätzlich als positiv bewertet wenngleich die klare thematische Abgrenzung der Fonds (aus technisch-administrativen Gründen) mehrheitlich forciert wird. Fazit: Die Ausführungen hinsichtlich Berührungspunkte zwischen EFRE und ESF in den acht OPs RWB reichen von Minimalangaben (zum Beispiel OP RWB NÖ Überschneidungen sind nicht gegeben), über Angaben zu Cross Financing (in den OPs RWB Wien, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg vorgesehen) bis hin zu Angaben von mit den auf operativer Ebene befassten programmumsetzenden Unterstützungsstrukturen (TEP, RM und/oder LAG zum Beispiel in den OP RWB OÖ, NÖ, Kärnten, Salzburg). Einzig in der Steiermark wird die Möglichkeit des Cross Financings in Anspruch genommen: An sich über den ESF förderbare Maßnahmen können, sofern sie in einem direkten Zusammenhang mit EFRE-Vorhaben stehen, über den EFRE kofinanziert werden. Der für Cross Financing notwendige EFRE-Bezug kann über folgende Wege hergestellt werden: (1) Umsetzung von cross-finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen, die in einem EFRE-kofinanzierten Vorprojekt identifiziert wurden; (2) An eine EFRE-kofinanzierte betriebliche Investition anschließende cross-finanzierte MitarbeiterInnenschulungsmaßnahme; (3) Cross-finanzierte Umsetzung von MitarbeiterInnenschulungen im Zuge der Implementierung einer (im EFRE geförderten Vorprojekt entwickelten) Unternehmensstrategie. Der Mehrwert vom administrativ aufwendigen Cross Financing liegt darin, Maßnahmen zur Wirtschafts- und Qualifizierungsförderung über eine umsetzende und verwaltende Stelle steuern und so optimal aufeinander abstimmen zu können. Die Weiterentwicklung der steirischen Weiterbildungslandschaft (F&E-Kooperationen von Universitäten und Unternehmen, Entwicklung von Unternehmensstrategien) erfuhr durch die Fördermöglichkeit zudem strategische Impulse. 25

26 Rückfragen bei den RWB EFRE Verwaltungsbehörden hinsichtlich komplementärer Nutzungen der drei EU-Fonds führten zu dem Ergebnis, dass die Abgrenzung der jeweiligen Maßnahmenpakte viel stärker im Fokus der zuständigen Stellen steht. Abstimmungen erfolgen eher noch zwischen EFRE und ELER: Zwischen diesen beiden Fonds kann es zu thematischen/inhaltlichen Überschneidungen kommen. Gegebenenfalls muss eine Entscheidung bzgl. des auszuwählenden Förderinstrumentes getroffen werden. 26

27 3.1.4 ELER Schnittstellen zwischen den Programmen EFRE und ELER im ELER sowie zwischen ESF und ELER im ELER Hinsichtlich der Abgrenzung zum EFRE wird auf die im Zuge der Programmvorbereitungen für die Strukturfondsprogramme im Rahmen des STRAT.AT erarbeitete ELER-EFRE-Abgrenzungstabelle verwiesen. Siehe dazu auch Kapitel Ferner wurde, was zur Abgrenzung wesentlich beitragen soll, ergänzt, dass im ELER einzelbetriebliche investive Maßnahmen nur im Bereich von Kleinstunternehmen förderbar sind (LE07-13, S. 504). Im Kapitel Angaben zur Komplementarität mit den im Rahmen von anderen Instrumenten der gemeinsamen Agrarpolitik, der Kohäsionspolitik und durch den Europäischen Fischereifonds finanzierten Maßnahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE07-13, S ) finden sich ausschließlich Hinweise auf die Nichtfinanzierbarkeit von über den ELER geförderte Maßnahmen betreffend Berufsbildung und Information M 111, Ausbildung und Information M 331 sowie Lernende Regionen M 341 über den ESF. Eine Überschneidung von thematisch ähnlich gelagerten Maßnahmen des ESF ist institutionell ausgeschlossen. Die von Österreich umgesetzte Definition der Förderwerber ist so festgelegt, dass eine Kofinanzierung der diese Förderungswerber betreffenden Maßnahmen durch den ESF nicht möglich ist. (LE07-13, S. 506) Zudem wurde im, die Komplementarität des ELER behandelten Kapitel angeführt, dass auf der regionalen Ebene bei der Umsetzung der ELER-kofinanzierten Maßnahmen eine enge Abstimmung der Aktivitäten von Regionalmanagements, Territorialen Beschäftigungspakten und LEADER- Managements sicherzustellen ist um die Effizienz der eingesetzten Mittel und die zielgruppengerechte Ansprache der regionalen Aktivisten zu ermöglichen. (LE07-13, S. 504). Nachfolgender Exkurs zum Thema Bildung und Qualifizierung im ELER soll dazu dienen, einen Überblick über aus dem ELER förderbaren Maßnahmen im Themenbereich zu erhalten. Exkurs: Bildung und Qualifizierung im ELER Im Programm LE sind explizit drei Maßnahmen für Bildung und Qualifizierung vorgesehen: Berufsbildung und Information (M 111) Ausbildung und Information (M 331) Lernende Regionen (M341) 9 Den beiden ersten ist gemeinsam, dass sowohl TeilnehmerInnen als auch die Kurse selbst gefördert werden und dass zwei große inhaltliche Schwerpunktsetzungen verfolgt werden: Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Durch die Kombination dieser beiden Schwerpunkte mit den zwei Förder-Zielgruppen resultieren jeweils vier Sub-Maßnahmen: 111a (331a) TeilnehmerInnen-Förderung Landwirtschaft 111b (331b) Veranstalter-Förderung Landwirtschaft 111c (331c) TeilnehmerInnen-Förderung Forstwirtschaft 111d (331d) Veranstalter-Förderung Forstwirtschaft 9 Die Lernenden Regionen (M 341) werden in diesem Abschnitt nicht weiter ausgeführt, da sie separat in Zusammenhang mit der Bildungsberatung (ESF) in Kapitel behandelt werden. 27

28 Während die Maßnahme Berufsbildung und Information (M 111) aber in der Achse 1 auf die Landwirtschaft im Speziellen ausgerichtet ist, bietet M 331 als Maßnahme der Achse 3 auch außerlandwirtschaftlichen TeilnehmerInnen Förderungen für Bildung und Qualifizierung und bildet eine größere thematische Bandbreite in den Bildungsinhalten ab. Details zu möglichen FörderwerberInnen/Zielgruppen finden sich in unten folgender Tabelle. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Bildungsangebote über LEADER zu fördern. Da in der LEADER-Richtlinie im Programm LE keine expliziten Vorgaben für Qualifizierungsförderung gemacht werden, obliegt es den jeweils zuständigen Stellen in den Bundesländern, die Rahmenbedingungen festzulegen. Trotz der länderspezifischen Unterschiede ist der Bezug zur jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie durchgängig Grundbedingung, um als LAG Qualifizierungsmaßnahmen über LEADER gefördert zu bekommen. Zielgruppe (Wer wird gefördert?) Berufsbildung und Information (M 111) natürliche Personen in der Land- und Forstwirtschaft (TeilnehmerInnen) und juristische Personen und Personenvereinigungen, die berufsbezogene Bildungsund Informationsmaßnahmen im Sinne des Programms durchführen (AnbieterInnen). Ausbildung und Information (M 331) natürliche Personen als WirtschaftsakteurInnen (TeilnehmerInnen) die potenzielle FördernehmerInnen der Achse 3 sind; Juristische Personen und Personenvereinigungen, die Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen im Sinne des Schwerpunkts 3 durchführen (AnbieterInnen). LEADER (Beispiel aus NÖ) Selbständig und unselbständig Erwerbstätige der jeweiligen LEADER-Region die gemäß regionalem Entwicklungsplan am LEADER-Geschehen aktiv mitwirken (auch LAG- MitarbeiterInnen) Fördergegenstand (Was wird gefördert?) Teilnahme an berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen und Durchführung von berufsbezogenen Bildungs- und Informationsmaßnahmen Förderhöhe Bis zu 100% für Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, die im übergeordneten Interesse des BMLFUW durchzuführen sind; Bis zu 83% bei bundesweit durch das BMLFUW festgelegten Bildungsmaßnahmen; Bis zu 66% bei allen übrigen Bildungsmaßnahmen. Die Untergrenze für die anrechenbaren Kosten sind bei der Teilnahmeförderung 75,- je Vorhaben und für die Veranstaltungsförderung 400,- je Vorhaben. Rahmenbedingungen Mind. 8 Übungseinheiten bei Kursen und Seminaren bei TeilnehmerInnenförderung; mind. 8 Ubungseinheiten pro Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen; Durchführung von Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen. Der Gesamtzuschuss in der Höhe von 66% bis 100% der jeweils anrechenbaren Kosten in Abhängigkeit von der regionalen Wirkung und bundesweiten Bedeutung. Die Untergrenze für die anrechenbaren Kosten sind bei der Teilnahmeförderung 75,- je Vorhaben und die Veranstalterförderung 400,- je Vorhaben. Min. 8 Ubungseinheiten bei Kursen und Seminaren bei TeilnehmerInnenförderung; mind. 8 Ubungseinheiten pro Konzeptions- und Abwicklungskosten der LAG im Ausmaß von 20% der anerkennbaren Projektkosten (die Auslagerung ganz oder teilweise an externe Organisationen ist möglich) ReferentInnenhonorar + Nebenkosten (zum Beispiel Reisespesen, Seminarunterlagen), Organisationskosten: Mieten für Räume, Equipment, Pausenverpflegung zielgruppenspezifische Werbung, Erstellung Kursunterlagen und Arbeitsmaterialien 80% der anerkennbaren Kosten Strukturierte Bedarfserhebung auf Basis der regionalen Bildungsstrategie Anbote bzw. Kostenvoran- 28

29 Berufsbildungsmaßnahme und 3 Ubungseinheiten pro Informationsmaßnahme bei Veranstalterförderung Ausbildungsmaßnahme und 3 Ubungseinheiten pro Informationsmaßnahme bei Veranstalterförderung. Für den Zuwendungsempfänger Juristische Personen und Personenvereinigungen (Anbieter) gilt organisatorische und fachliche Qualifizierung schläge der diversen Schulungsträger Einheitliches graphisches Erscheinungsbild der verwendeten Materialien (Drucksorten, Teilnahmebestätigungen etc.) ist vorzusehen Obligatorische Ausgabe von Teilnahmebestätigungen sowie möglichst einheitliche Zertifikate sind vorzusehen Keine inhaltlichen Vorgaben (ausgenommen sind aber Inhalte, die durch die Maßnahmen 111 und 331 abgedeckt sind) Inhalte/ 1. Fachliche Qualifizierung 1. Qualifizierung in den Ziele zur Verbesserung der Bereichen Management, Wirtschaftlichkeit und Marketing und dergl. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit 2. Qualifizierung zur verstär- der land- kten Anwendung der Infor- und forstwirtschaftlichen mations- Kommunikations- Betriebe 2. Qualifizierung der Technologie 3. Qualifizierung zur Erhaltung Unternehmerpersönlichkeit und Verbesserung des zur Stärkung des nachhaltigen ländlichen Erbes wie und unternehmer- Landschaft, Natur und ischen Denkens und Handelns. Klimaschutz 4. Sonstige Qualifikationen 3. Qualifizierung zur verstärkten Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologie. 4. Qualifizierung zur Stärkung des naturschutz- und umweltrelevanten Denkens und Handelns der LandwirtInnen. Tabelle 5: Überblick über Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahen im ELER; Quelle: BMLFUW (2011, 2010) sowie Richtlinie des Landes Niederösterreich (nicht veröffentlicht). Status zur Halbzeitbewertung 10 des ELER Maßnahme 111: Der größte Anteil (rund 79%) der Mittel in der Maßnahme 111 wurde im Bereich Veranstaltungsförderung Landwirtschaft (M 111b) an 32 FörderwerberInnen ausbezahlt TeilnehmerInnen erhielten im Maßnahmenteil TeilnehmerInnenförderung Landwirtschaft (M 111a) 19% der Mittel. Auf die Veranstaltungsförderung Forstwirtschaft entfielen (1,1%) und auf die TeilnehmerInnen Forstwirtschaft (0,2%) der gesamten Mittel. Die TeilnehmerInnenförderung ( Personen) verteilte sich auf folgende Bereiche: Kategorie %* Persönlichkeit, Management 34,0 Produktqualität 29,0 Landschaft, Umweltschutz 7,0 Technik, Innovation 5,0 IKT 3,0 Standards 3,0 Sonstiges 19,0 Tabelle 6: TN an Bildungsmaßnahmen nach inhaltlichen Kategorien; Quelle: BMLFUW (2010, S. 14) * TeilnehmerInnen = 100% 10 BMLFUW (2010): Evaluierungsbericht Halbzeitbewertung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums. Teil B Bewertung der Einzelmaßnahmen 29

30 Die Kategorie Sonstiges beinhaltet Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für eine multifunktionale und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, die Erhöhung der Wertschöpfung durch bäuerliche Be-, Verarbeitung oder Vermarktung sowie die Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz, der Gesundheitsvorsorge oder der Lebensqualität am Bauernhof. Auch die Koordination und Vernetzung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen fällt unter Sonstiges (BMLFUW 2010, S 13). Maßnahme 331 Über die Maßnahme 331 wurden zwischen ,02% oder 7,325 Mio. Fördermittel ausbezahlt. 59% der Mittel flossen dabei in die Veranstalterförderung Landwirtschaft, 34% in die Veranstalterförderung Forstwirtschaft. Die TeilnehmerInnenförderung betrug im Bereich Landwirtschaft 7%. Nachfolgende Grafik zeigt die zum Stichtag der Halbzeitevaluierung ausbezahlten Fördermittel nach Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme: Abbildung 1: Ausbezahlte Fördermittel nach Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme; Quelle: BMLFUW (2010, S. 494) * Angaben in Mio. Folgende WirtschaftsakteurInnen wurden durch die Maßnahme 331 unterstützt: Durchgeführt durch Anzahl der unterstützten WirtschaftsakteurInnen absolut* Anzahl der unterstützten WirtschaftsakteurInnen in % Kleinstunternehmen Non-Profit-Organisationen Öffentliche Einrichtungen Einzelne landwirtschaftliche Betriebe Sonstige Selbständige Alle WirtschaftsakteurInnen Tabelle 7: Durch die Maßnahme 331 unterstützte WirtschaftsakteurInnen; Quelle: BMLFUW (2010, S.491) * Einmalzählung 30

31 Es zeigt sich, dass trotz der theoretischen Offenheit (Details zu möglichen FörderwerberInnen/Zielgruppen siehe Tabelle 5) der Maßnahme 331 für AkteurInnen außerhalb des Agrarsektors trotzdem fast die Hälfte der TeilnehmerInnen landwirtschaftliche Betriebe ausmacht (43%). Exemplarische bundesländerspezifische Regelungen zur Bildungsförderung über LEADER: Tirol (Auskunft: DI Christian Stampfer, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Raumordnung- Statistik) Für Qualifizierungsprojekte über LEADER sind folgende Rahmenbedingungen wesentlich: Thema der Qualifizierung muss zur Lokalen Entwicklungsstrategie passen. Qualifizierung muss einen Mehrwert (im Hinblick auf die Regionalentwicklung) ersichtlich machen es werden keine Standardveranstaltungen gefördert. Beispiel Tourismus: Basisqualifikationen von MitarbeiterInnen des Tourismusverbandes werden nicht gefördert aber auf regionale Themen basierende Qualifizierung im Tourismus kann durchaus Inhalt eines Projekts sein. Einreichendes RM/LAG-Management muss sich mit der regionalen AMS Geschäftsstelle abstimmen, ob das Qualifizierungsvorhaben auch ESF-kofinanziert förderbar wäre. Bei manchen Vorhaben, die tatsächlich auch über das AMS (ESF-kofinanziert) förderbar waren, wurde trotzdem eine über ELER-LEADER geförderte Qualifizierung durchgeführt. Über den ESF hätte zumeist nur ein Teil der für die Qualifizierung vorgesehenen Personenkreis gefördert werden können zum Beispiel Ältere (45+), in ELER-LEADER gab es in diesen Fällen keine zielgruppenspezifischen Einschränkungen. Von einer (theoretisch möglichen) fondsspezifischen Splittung der Finanzierung wurde - zumal ein Fonds genutzt werden konnte Abstand genommen. Bei jedem eingereichten Projekt stimmt sich die Abteilung Raumordnung mit den Fachabteilungen ab (sie holt Stellungnahmen ein). Kärnten (Auskunft: Mag. a Dienstleistungs GmbH): Bettina Golob, Geschäftsführerin der Regionalmanagement Kärnten Hier bestehen keine formalen Regeln, welche Art der Qualifizierung über LEADER förderbar ist. Wichtig ist, dass ein Bezug zur Lokalen Entwicklungsstrategie hergestellt ist und die Maßnahmen Innovationsgehalt besitzen ( Standardangebote werden nicht über LEADER gefördert). Oberösterreich (Auskunft: Wolfgang Löberbauer, Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft) In Oberösterreich kann Bildung und Qualifizierung über die Lernenden Regionen (Bedarfserhebungen, Konzeption und Entwicklung der Kurse) und über die Maßnahmen 111 und 331 im ELER (konkrete Kursmaßnahmen) gefördert werden. Der Bezug zur Lokalen Entwicklungsstrategie muss hergestellt sein. Für die Förderung von Bildungsmaßnahmen ist laut OÖ Förderinfo (Unterlage für die LAGs) folgendes Fördergegenstand: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich Diversifizierung, Lebensqualität, Erhalt des ländlichen Erbes, Agrar- und Waldpädagogik. Somit ist hier inhaltlich ein sehr enger Konnex zur Maßnahme 331 gegeben. Qualifizierungsthemen am Beispiel Niederösterreich Nachfolgende Tabelle erteilt einen Überblick über Qualifizierungsthemen diverser Niederösterreichischer LAGs. 31

32 Lokale Aktionsgruppe (LAG) LAG Donauland-Traisental- Tullnerfeld: Qualifizierung "Schauen wir über den Tellerrand" LAG Kamptal Wagram: Qualifizierungsoffensive Kamptal- Wagram LAG Moststraße: Qualifizierungsprogramm Moststraße LAG Mostviertel Mitte: Qualifizierungsmaßnahmen "Zukunft 2008/09" LAG Mostviertel-Mitte: Qualifizierungsoffensive 2 - Wirtschaft und Tourismus LAG Römerland Carnuntum: Qualifizierung Tourismus - Qualitätspartner der LA 2011 LAG Römerland Carnuntum: Qualifizierung Wirtschaft LAG Südl. Waldviertel Nibelungengau: Qualifizierungsmaßnahmen LAG Südl. Waldviertel Nibelungengau: Qualifizierungsmaßnahmen 2 - Wirtschaft in der Region LAG Triestingtal: Qualifizierungsmaßnahmen im Triestingtal LAG Wachau Dunkelsteinerwald: Qualitätspartner Weltkulturerbe Wachau LAG Waldviertler Grenzland: Qualifizierungsmaßnahmen Qualifizierungsthemen - Weintourismus - Sensorikseminar - Marketing und Projektmanagement - Beschwerdemanagement - Marketing, PR - Beschwerdemanagement - touristische Angebots- und Produktentwicklung - Projektmanagement, Qualitätsmanagement & Nachhaltigkeit - Fachspezifische Weiterbildung: Wein, Garten, Gastro, etc. - Sprachen, EDV - Kochen mit Most - Beschwerdemanagement - Produktentwicklung und Verkaufstraining - Fachexkursionen - Gesunder Genuss und Kulinarik - Markenbildung und Qualitätssteigerung - Internet-Schulungen - Wettbewerbsfähigkeit - Nachhaltigkeit - Markenbildung und Qualitätssteigerung - Landesausstellungskonforme Angebots- und Produktentwicklung - Einzelbetriebliche Betriebsberatung - Betriebscheck - Auszeichnung "Qualitätspartner-Betrieb der LA 2011" - Betriebsindividuelle Iststanderhebung - Regionskenntnisse - Marketing, Werbung und Darbietung - Unternehmensführung und Management - Business-EDV und IT - Qualitätssicherung im Bereich Gesundheitstourismus - touristische Angebotsentwicklung - Qualitätsmanagement - Betriebswirtschaftliche Fortbildungsmaßnahmen für Wirtschaftsbetriebe - Wachstum durch Innovation - Netzwerkbildung - Persönlichkeitsbildung - Frau in der Wirtschaft - Produktentwicklung - KMU-Führung - Marketing, Duftmarketing, Verkaufsförderung - Speisekartengestaltung - EDV, Dekoration, Design - Regionskenntnis - marktkonforme Produktentwicklung - Betriebscheck - Unternehmensanalyse und Umsetzungsempfehlungen - Sozialpädagogik, Kommunikation, Rhetorik - Burnout Prophylaxetraining - EDV-Kurse - Tschechisch-Kurse 32

33 LAG Waldviertler Wohlviertel: Qualifizierungsmaßnahmen "Herzliche Gastgeber - Qualitätspartner der LA09" LAG Weinviertel Manhartsberg: Regionale Qualifizierungsoffensive Höfliche und herzliche GastgeberInnen - Regionales touristisches Wissen - Tschechischkurse für AnfängerInnen und Fortgeschrittene - Besondere Schmankerl für die Speisekarten - E-Marketing - Verkauf und Kundenorientierung - Schwerpunkt KMU - Unternehmer in der ländlichen Region: nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit - Schwerpunkt Tourismus und Landwirtschaft: Angebotsentwicklung und Qualitätsverbesserung Tabelle 8: Qualifizierungsthemen in Niederösterreichischen LAGs; Quelle: ecoplus die Wirtschaftsagentur für Niederösterreich Fazit: Im ELER wird sowohl hin zum EFRE (ELER-EFRE-Abgrenzungstabelle) als auch hin zum ESF (Hinweise zur Nichtfinanzierbarkeit von über ELER geförderte Maßnahmen über den ESF) die Abgrenzung klar fokussiert. Im Zusammenhang mit der komplementären Anwendung der Fonds ESF, EFRE und ELER auf regionaler Ebene wird im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die dafür relevanten Unterstützungsstrukturen TEP, RM und LAG verwiesen. Die Maßnahmen Berufsbildung und Information (M 111 speziell auf Landwirtschaft ausgerichtet) und Ausbildung und Information (M 331) im Programm LE sind für Bildung und Qualifizierung vorgesehen. Von letzteren können auch TeilnehmerInnen außerhalb des landwirtschaftlichen Bereiches nutznießen. Des Weiteren ist die Förderung von Qualifizierungen über LEADER möglich. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung des ELER (BMLFUW (2010): Evaluierungsbericht 2010, Teil B Bewertung der Einzelmaßnahmen) zeigen, dass fast 80% der Mittel im Rahmen von Maßnahme M 111 (Berufsbildung und Information) für Veranstaltungsförderung Landwirtschaft ausbezahlt wurden. Über die Maßnahme 331 (Ausbildung und Information) wurden nur 1,02% ( 7,325 Mio.) der Fördermittel des Programmes LE ausbezahlt. Trotz der Öffnung dieser Maßnahme für AkteuerInnen außerhalb des Agrarbereiches machten Vertretungen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe 43% des TeilnehmerInnenanteils aus. Die Förderbedingungen von über LEADER förderbaren Maßnahmen variieren von Bundesland zu Bundesland wie eine Recherche in Tirol, Kärnten und Oberösterreich zeigte. In allen drei Bundesländern gilt die Fördervoraussetzung, dass der Bezug zur Lokalen Entwicklungsstrategie hergestellt werden muss. Eine Zusammenschau der Qualifizierungsthemen niederösterreichischer LAGs zeigt, dass die Themenpalette grundsätzlich eine breite ist. Schwerpunkte im Bereich Qualitätssicherung/-management und Marketing/PR im Tourismus lassen sich dennoch festmachen. 33

34 3.2 Inhaltliche/themenspezifische Analyse Identifikation / Dokumentation programmergänzender Themen / Inhalten Eine im Anhang abgebildete Zusammenschau der inhaltlichen Schwerpunkte der drei EU-Fonds (Anhang: Ergänzungen zu Kapitel 3.2 Inhaltliche/themenspezifische Analyse) verdeutlicht vor allem die komplementäre Programmierung von ESF und EFRE entsprechend der im STRAT.AT definierten Prioritäten. Inhaltliche Unterschiede zwischen ESF- und EFRE-Maßnahmen fußen aber auch deutlich in der Fokussierung der Schwerpunkte. Während im ESF Zielgruppen bzw. zielgruppenspezifische Themen ausdifferenziert werden, stehen im EFRE vor allem thematische Schwerpunkte im Fokus. Inhaltliche Synergien zwischen ELER und EFRE bzw. ESF lassen sich unter anderem zu den Themen Lebensqualität, Beschäftigung, und Einkommen festmachen. Im ELER widmet sich besonders der Schwerpunkt 3 mit dem Titel Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft dieser entwicklungspolitischen Zieldimension. Die Umsetzung des Schwerpunktes 3 wird in weiten Teilen durch die zu den drei Schwerpunktbereichen quer liegende Achse 4 LEADER praktiziert. Aus diesem Grund macht es Sinn, diese zwei Bereiche des ELER vertiefter auf Synergiepotenziale mit EFRE und ESF zu untersuchen. Diese Auswahl bedeutet jedoch nicht, dass die beiden ersten Schwerpunkte des ELER Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie Verbesserung der Umwelt und der Landschaft keine Anschlussmöglichkeiten für die Strukturfonds bilden. Durch den spezifischen Fokus auf die Zielgruppe landwirtschaftlicher AkteurInnen ist deren Einsatz und Kompatibilität aber viel stärker vorgezeichnet und muss nicht im Detail beleuchtet werden. Hinsichtlich regionaler Wirtschaftsentwicklung die wohlgemerkt nicht die wesentlichste Facette der regionalen Lebensqualität bildet werden die Schwerpunktsetzungen in den Anknüpfungspunkte zwischen dem ELER und den Strukturfonds ähnlich gelegt: Insbesondere die Maßnahmen der Achse 3 und die nach dem LEADER-Ansatz entwickelten Projekte und Initiativen tragen zur Entwicklung des ländlichen Raums mit dem Ziel einer breiten, diversifizierten Wirtschaftsstruktur bei. (STRAT.AT S. 130) Nachfolgend erfolgt eine Zusammenschau von Themen bzw. thematischen Schnittstellen, zu denen eine Verbindung der Fonds sinnvoll erscheint. Die unten folgende Auflistung erfolgt auf Basis von Angaben in den Programmdokumenten, ergänzenden Recherchen bzw. auf Basis der Gesprächsergebnisse in der SYN.AT-Arbeitsgruppe Regionalisiertes Qualifizierungs- bzw. Bildungsangebot Lernende Regionen im Programm LE07-13 (ELER) Mit der Maßnahme Lernende Regionen integrierte das Lebensministerium zu Beginn dieser EU- Förderperiode ein Instrument in das ländliche Entwicklungsprogramm, das sich einer strategischen Unterstützung von Lebenslangem Lernen und Wissensmanagement auf regionaler Ebene widmet. Von Seiten des Bundes ist für jede Region ein dreistufiges Vorgehen vorgesehen, das gleichsam wesentliche Ziele des Vorhabens widerspiegelt: (1) Aufbau eines Netzwerks von AkteurInnen, die sich regional mit dem Thema Bildung beschäftigen bzw. für bedeutsame Rahmenbedingungen verantwortlich sind (Bildungsanbieter, Unternehmen, Vereine, Privatpersonen, Politik, Verwaltung,...). Im Rahmen dieses Netzwerks soll (2) eine gemeinsame Strategie entwickelt werden, die aufbauend auf einer Analyse der regionalen Stärken und Schwächen in unterschiedlichen Bereichen Handlungsfelder und kooperative Maßnahmen identifizieren soll. (3) Für konkrete Umsetzungen stehen je nach bundeslandspezifischen Ausgestaltungen Mittel für Pilotvorhaben zur Verfügung. (LE07-13, S. 443, Handbuch Lernende Regionen Teil 1 und 2). Die Umsetzung der Maßnahme Lernende Regionen erfolgt bis auf wenige Ausnahmen über die LEADER-Regionen bzw. deren Managements. 34

35 Von Seiten des Bundes sind folgende Elemente Fördergegenstand (LE07-13, S. 444): Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Lernende Region, Umsetzung der Strategie der Lernenden Region, in Form von Bildungskoordination und - information sowie von Pilotprojekten sofern diese mit den Zielen des gegenständlichen Programms in Zusammenhang stehen, Management für die Lernende Region, Öffentlichkeitsarbeit, Bedarfserhebungen, mit der Gesamtstrategie in Zusammenhang stehende Studien und Evaluierungen. Jedes Bundesland nimmt hinsichtlich dieser Aspekte eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung vor. In Oberösterreich beispielsweise wird mehrheitlich die LEADER-Strategie als Leitlinie für Initiativen der Lernenden Region herangezogen und keine eigene Lernstrategie von den Regionen verlangt. Der Fokus liegt mehr auf der Projektentwicklung und -umsetzung. In Niederösterreich hingegen stehen Netzwerk- und Strategieentwicklung zu Beginn einer jeden Lernenden Region. Erst darauf aufbauend können die Regionen Bildungsprojekte zur Förderung einreichen. In der Steiermark entwickelten die 6 Regionen ihre Strategien gemeinsam und dies im Zuge eines gecoachten Prozesses. Neben der Art der Umsetzung unterscheidet sich auch die Anzahl der Initiativen je Bundesland. Sind in Ober- und Niederösterreich, gemessen an ihrer Anzahl, relativ viele LAGs auch Lernende Regionen, reduziert sich der Anteil in den südlicheren Bundesländern (in Vorarlberg werden Lernende Regionen nicht umgesetzt). Bildungsberatung im Rahmen des ESF Die anbieterunabhängige Bildungsberatung wird im ESF Schwerpunkt 4 (Lebensbegleitendes Lernen) in jedem Bundesland als eigenes Projekt umgesetzt. AntragstellerInnen sind Bundesländernetzwerke von Erwachsenenbildungs (EB)-Einrichtungen; die Projektlaufzeit beträgt jeweils 3 Jahre. Trotz des gleichen Tätigkeitsfeldes der BildungsberaterInnen in den Bundesländern unterscheiden sich die Strukturen (personelle Ausstattung, mobile Bildungsberatung/fixe Beratungsstellen etc.). Als Beispiel sollen die Bildungsberatung Niederösterreich und Steiermark näher vorgestellt werden: Das Projekt "Bildungsberatung-Niederösterreich" wird vom Forum Erwachsenenbildung Niederösterreich (F.E.N.), des Dachverbandes der gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtungen in NÖ, getragen. Für die 21 Bezirke Niederösterreichs sind drei mobile Bildungsberater im Einsatz. Die Koordination und Projektleitung übernimmt die Geschäftsführung des F.E.N. ( In der Steiermark wird die anbieterunabhängige Bildungsberatung vom Bildungsnetzwerk Steiermark koordiniert. Neben Graz ist die Steiermark in vier weitere Beratungsregionen aufgeteilt, für die jeweils ein/e BildungsberaterIn zuständig ist. Ähnlich wie in Niederösterreich findet die Beratung in unterschiedlichen Info-Stellen statt. Einzig in Judenburg (Region Obersteiermark West) verfügt die Bildungsberatung über eine fixe Regionalstelle ( Qualifizierungsverbünde (ESF) Qualifizierungsverbünde sind Netzwerke mehrerer Betriebe (primär KMU) mit dem Ziel, gemeinsam Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen. (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 67). Sie sind eine Maßnahme im ESF-Schwerpunkt 1 Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen und der Unternehmen. Förderbar sind der Aufbau der Qualifizierungsverbünde, die Entwicklung eines Productive-Ageing- und Qualifizierungskonzepts sowie die daraus resultierenden Qualifizierungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Gründung eines Qualifizierungsverbundes ist das Vorhandensein von mindestens drei Betrieben, wobei mindestens 50% der Betriebe KMUs sein müssen. 35

36 Bestehende Synergien und Kooperationen zwischen Lernenden Regionen, LEADER, Qualifizierungsverbünden und der Bildungsberatung Bildungsberatung ist im Rahmen der Lernenden Regionen von der Förderung ausgenommen, wird aber als wesentlicher Bestandteil regionalisierter Lern- und Bildungsaktivitäten angesehen (Handbuch Lernende Regionen Teil 2, S. 22). Im Handbuch zur Strategieentwicklung, das vom BMLFUW für Aufbau und Umsetzung der Lernenden Region erstellt wurde, wird darauf verwiesen, dass die Bildungsberatung vom ESF gefördert wird und dass ein Integrieren und Abstimmen mit den hierfür eingesetzten Stellen empfehlenswert sei. In der Praxis zeigt sich bereits, dass diese Empfehlung aufgegriffen wird. So sind beispielsweise die Bildungsberater für die Region Niederösterreich Süd 11 oder Weinviertel Manhartsberg 12 auch Netzwerkpartner in den dortigen Lernenden Regionen und waren in den Prozess der Strategieerstellung eingebunden 13. Sie werden regelmäßig über die Entwicklungen in den Lernenden Regionen informiert und nehmen an den Netzwerktreffen teil. Auch in der Steiermark gibt es immer wieder Austausch zwischen Lernenden Regionen/LEADER und der Bildungsberatung. Nach Auskunft der Leiterin der Bildungsberatung in der Steiermark ist die Vernetzung zwischen Bildungsberatung mit regionalen Initiativen (LEADER- und Regionalmanagement) besonders stark in der Obersteiermark West, also jener Region mit einer Bildungsberatungsstelle vor Ort. Begründet wird dies damit, dass nur diese Stelle über genügend Ressourcen verfügt, um sich neben der Beratungstätigkeit auch inhaltlich in Netzwerke einbringen zu können. Die Lernenden Regionen sind in den meisten Fällen an die LEADER-Regionen gekoppelt und die LEADER-ManagerInnen sind daher auch meist für die Agenden der Lernenden Regionen zuständig. Über diesen Netzwerkknoten wird auch der Bildungsberatung eine regionale Plattform geboten, beispielsweise in Form einer Bewerbung deren Leistungen und Termine auf den regionalen LEADER- Webseiten 14 oder in den regionalen Bildungskalendern 15. Die Lernende Region Weinviertel Manhartsberg hat im Rahmen ihrer Strategieentwicklung die Idee zur Etablierung eines Qualifizierungsverbunds aufgegriffen. Dieser ist noch nicht installiert, der Aufbau wird aber durch die LEADER-Managerin forciert. Auch in der Lernenden Region Niederösterreich Süd ist der Qualifizierungsverbund eines der Resultate der gemeinsamen Strategieentwicklung. Der Leiter der Bildungsberatung Niederösterreich unterstreicht die Wichtigkeit der Lernenden Regionen bzw. LEADER-Regionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Bildungsberatung. Weiters betont auch er, dass die Ressourcen der BildungsberaterInnen eher knapp bemessen sind, um sich in Strategieprozesse und Projekte abseits der Kernaufgabe Bildungsberatung einzubringen. Abstimmungsbedarfe zu Qualifizierung im Rahmen des EFRE Rückfragen beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF), (Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung Kärnten (EFRE)) bzw. beim Land Niederösterreich, Abteilung Raumordnung (Verwaltungsbehörde für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung NÖ (EFRE)) verdeutlichten, dass der Wunsch einer verstärkten Abstimmung mit dem ESF, vor allem im Bereich (Weiter)Qualifizierung von in Unternehmen befindlichen MitarbeiterInnen, besteht. Im Zuge von Planungen von (zum Teil EFRE-geförderten) Betriebsansiedlungen wäre es von Vorteil wie von Seiten des AMS Niederösterreich dargelegt wurde im Vorfeld detaillierte Informationen rund um damit verbundene Fachkräftebedarfe zu erhalten. ESF-geförderte Vorabschulungen könnten um einem allf. Fachkräftemängel vorzubeugen abgestimmt auf die mit der Ansiedlung verbundenen Bedarfe, angeboten werden. Diese Form der vorausschauenden 11 Vgl. Regionale Bildungsstrategie Niederösterreich Süd: 12 Vgl. Regionale Bildungsstrategie Weinviertel Manhartsberg: 13 Information auf Basis von Telefonaten mit den LAG ManagerInnen

37 Planung erscheint aufs Erste naheliegend und gut umsetzbar. Die Realität zeigt aber, wie eine Rückfrage bei der ecoplus (Die Wirtschaftsagentur des Landes Niederösterreich) ergab, dass nicht zuletzt aufgrund der Konkurrenz zwischen den Regionen derartige Vorhaben zumeist erst nach formaler Genehmigung offiziell bekannt gegeben werden. Der Zeitraum zwischen offizieller Bekanntgabe eines derartigen Vorhabens bis zur Umsetzung ist dann meist sehr kurz. Konkrete Anknüpfungspunkte für die Nutzung von Synergien bilden auch hier ESF-kofinanzierte Qualifizierungsverbünde. Der Umwelttechnik-Cluster 16 und das Netzwerk Humanressourcen 17 (Teil der EFRE RWB-kofinanzierten Clusterland Oberösterreich GmbH) starten im Herbst 2011 einen Qualifizierungsverbund zum Thema Green Technologies, Green Production und Green Services. Im Rahmen des Qualifizierungsverbundes REGIO wurden zwischen Jänner 2010 und März 2011 MitarbeiterInnen ober- und niederösterreichischer Betriebe aus dem Themenbereich Regional- und Tourismusentwicklung weiterqualifiziert. Initiiert wurde der Qualifizierungsverbund von der Regionalmanagement OÖ GmbH. Sie übernahm auch die Verbundkoordination ( Ergänzende Informationen rund um Qualifizierung im EFRE (spezifische Ausführungen in den Programmen) finden sich im Kapitel Green Growth 18 Die Europa 2020-Strategie hat als wirtschaftspolitisches Instrument neben intelligentem und inklusivem Wachstum auch ein nachhaltiges ("grünes") Wachstum zum Ziel. Konkret fordert die EU- Kommission seine Mitgliedsstaaten dazu auf, Querverbindungen zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten der Strategie zu schaffen. Zudem fordert sie eine bessere Verknüpfung zwischen der EU 2020-Strategie und der Sozialpolitik. Über den ESF werden in Österreich gegenwärtig primär Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel Qualifizierungsverbund Nachhaltigkeit in Wien und Qualifizierungsverbund Elektrizität und Grüne Energien in Tirol, Qualifikationen von Arbeitssuchenden für grüne Zukunftsberufe) und Integrationsprojekte (sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte, die sich beispielsweise mit der Sammlung, Reparatur und dem Wiederverkauf von Möbeln, Textilien und Fahrrädern, etc. beschäftigen) im Bereich Umwelt gefördert ( Im Bereich von ggw. umgesetzten EFRE-kofinanzierten Initiativen greifen in weiterer Folge genauer beschriebene Cluster die Themenfelder Green Jobs und Green Economy auf. Der Unternehmenscluster Eco World Styria (mit > 160 Unternehmen) im Bereich der Energie- und Umwelttechnik mit Sitz in der Steiermark. Der thematische Fokus umfasst die vier Bereiche Biomasse- Technologien, Solarenergie (inkl. Photovoltaik), Wasser-Technologien (inkl. Wasserkraft) und Abfall/Stoffstrommanagement bzw. deren Integration in Gesamtlösungen ( Die ecoplus Cluster Niederösterreich vernetzen rund 500 Betriebe mit gut MitarbeiterInnen der Wirtschaftsbereiche Bau.Energie.Umwelt, Kunststoff, Mechatronik, Lebensmittel, Logistik und Elektromobilität. Zudem werden Kooperationen von KMUs und F&E-Einrichtungen rund um Biokunststoffe, Passivhausstandard, nachhaltige Sanierung, Bio-Lebensmittel und Regionalität, Green-Logistics, Energieeffizienz und Elektromobilität unterstützt ( (Stand: Mai 2011) Partnerunternehmen kooperieren im 2006 gegründeten Umwelttechnik-Cluster (UC). Er gilt als die Drehscheibe für Umwelttechnikanbieter und -anwender in OÖ, unterstützt Unternehmen bei Maßnahmen zur Entwicklung von Produkt- und Prozessinnovationen, initiiert und begleitet nationale wie internationale Kooperationsprojekte und informiert über aktuelle Fördermöglichkeiten ( Partnerunternehmen (Stand: März 2011) bilden das Netzwerk Humanressourcen, die oberösterreichische Plattform und Drehscheibe für branchenübergreifende Kontakte, Erfahrungsaustausch, Information & Trends zum Thema Humanressourcen 18 Im Kontext von: Wirtschaft Beschäftigung 37

38 Im Jahr 2009 wurde das im Jahr 2006 gegründete Umwelttechnik Netzwerk in den Umwelttechnik Cluster Oberösterreich umbenannt. Der Cluster versteht sich so wie das mit ihm eng kooperierende Netzwerk Energieeffizienz als Plattform für ein barrierefreies Wissensmanagement, Wissenstransfer und Know-how-Austausch ( 85 Tiroler Unternehmen, Institutionen und Hochschulen mit insgesamt MitarbeiterInnen werden im Cluster Erneuerbare Energien Tirol vernetzt. Inhaltliche Schwerpunkte des Clusters bilden die Entwicklung neuer Technologien zur Energiegewinnung aus regenerativen Quellen (Biomasse/Biogas, (Klein)-Wasserkraft, etc.) sowie der effiziente Einsatz (zum Beispiel Photovoltaik, Elektromobilität, etc.) von Energie ( Vielfältige Bezugspunkte zum Thema Green Growth finden sich auch im Maßnahmenspektrum des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Das Netzwerk Land listet in der Projektdatenbank LE unter anderem Beispiele auf, die Themen wie Landwirtschaft & Klimawandel, Erneuerbare Energie, Ausbildung zum/zur Energie- und MobilitätsberaterIn, regionale Energieautarkie und Energieregionen, etc. aufgreifen. In von Seiten des Netzwerk Landes organisierten Veranstaltungen wie Energieregion Energie für Regionen werden Themenkomplexe wie regionale Energiestrategien bzw. -konzepte, Energie & Mobilität oder interkommunale Kooperationen im Bereich Energie behandelt ( Energieregionen finden sich (mit Ausnahme von Wien) in jedem Bundesland, wie nachfolgende Google-Recherche zeigt: Energieregion Weiz-Gleisdorf/Steiermark ( Energiemusterregion Biosphärenpark Großes Walsertal/Vorarlberg ( Energieregion Strudengau/Oberösterreich ( Energieregion Bucklige Welt Wechselland/Niederösterreich ( Energieregion Salzburger Seenland/Salzburg ( energie:autark Kötschach-Mauthen/Kärnten ( Modell Güssing/Burgenland ( Energieregion Osttirol ( Aktuelle Beschäftigungszahlen und Prognosen im Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich Green Jobs Im Auftrag des Lebensministeriums hat die Statistik Austria eine Arbeitsplatz-Analyse (Studienabschluss: 2010) durchgeführt: Mehr als Personen, das sind 4,8% aller österreichischen Erwerbstätigen sind in Österreich im Bereich der Umweltwirtschaft/Green Economy tätig. Besonders bedeutend sind die Sektoren Erneuerbare Energien/Energieeffiziente Gebäude ( Beschäftigte), Boden- und Grundwasserschutz (fast Beschäftigte), Abfallbehandlung, -vermeidung und Abwasserbehandlung (ebenfalls fast Beschäftigte). Der Bereich "Übrige Umweltaktivitäten" (rund Beschäftigte), umfasst u.a. Lärmschutz, Luftreinhaltung und Klimaschutz, Umweltmonitoring, Natur- und Nationalparks sowie Leistungen des öffentlichen Sektors ( Eine im Auftrag des BMASK vom Institut für Höhere Studien (IHS) im Jahr 2010 abgeschlossene Studie hat untersucht, welche Beschäftigungseffekte mit Maßnahmen aus der Energiestrategie Österreich erzielt werden können. Die StudienautorInnen empfehlen ein grünes Mainstreaming der Aus- und Weiterbildung bzw. die Integration neuer Konzepte, wie nachhaltige Entwicklung oder neuer Technologien in bestehende Ausbildungen weniger die Definition neuer Ausbildungsstandards ( Programmergänzendes Synergienutzungspotenzial: Die Notwendigkeit einer programmergänzenden Abstimmung steht um Querverbindungen zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten herstellen zu können in diesem Themenfeld außer Frage. Hierbei ist ein möglichst transparenter und unkomplizierter Informationsaustausch über 19 Die StudienautorInnen nahmen die Eurostat-Definition von Green Jobs als Grundlage. Beschäftigte im Handel mit Umweltgütern und -technologien werden nicht erfasst. 38

39 jeweilige Bedarfslagen (Welche Anforderungsprofile sind gefordert? Wie sind Aus- und vor allem Weiterbildungsangebote zu gestalten, damit sie die regionalen Bedarfslagen adäquat bedienen und vor allem eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zur Folge haben?) von Bedeutung. Einmal mehr wäre der Einsatz der auf regionaler Ebene agierenden Unterstützungsstrukturen mit ihren jeweiligen Kompetenzfeldern als Schnittstellen bzw. MultiplikatorInnen denkbar Armut und soziale Ausgrenzung im ländlichen Raum Der ländliche Raum befindet sich in einem rasanten Umbruch. Die zunehmende Fragmentierung der Gesellschaft (Individualisierung, das Aufwachen traditioneller Solidargemeinschaften und soziale Sicherungsnetze) macht keineswegs vor dem ländlichen Raum halt. Die Bedeutung der Landwirtschaft nimmt ab (zwischen Mitte der 1970er Jahre und Mitte der 2005er Jahre ging die Anzahl von in der Landwirtschaft Beschäftigten um die Hälfte auf gut Personen zurück). Immer mehr ArbeitnehmerInnen pendeln über immer größere Distanzen. Die lokale Infrastruktur (Nachversorgung, Gewerbe, Schulen, gesundheitliche Versorgung, Postämter, etc.) verliert besonders in strukturschwachen, peripheren Regionen an Bedeutung, die zumeist schwache regionale Wertschöpfung wird weiter abgeschwächt (Wiesinger Georg (2009), S ). Ein maßgeblicher Faktor im Zusammenhang mit Armut im ländlichen Raum stellt Wohnen bzw. Wohnraum dar. Das Angebot an genossenschaftlichem bzw. kommunalem Wohnraum ist am Land zumeist stark eingeschränkt Wohnraum für Alleinstehende, sozial Schwache unterschiedlicher Altersgruppen und Geschlechter ist für diese Zielgruppen fast unerschwinglich. Obdachlose sind allerdings kaum am Land anzutreffen da sie aufgrund sozialer Ausgrenzung zumeist in die Anonymität der (Groß)stadt flüchten (Wiesinger Georg (2009), S ). In vielen ländlichen Regionen besteht oft eine existenzielle Abhängigkeit zu wenigen, in der Region angesiedelten Unternehmen. Im Falle der Schließung bzw. Abwanderung dieser Betriebe wirkt dies nicht nur negativ auf in der Region angesiedelte Zulieferbetriebe sondern auch fatal auf die regionale Beschäftigungsentwicklung. Vor allem länger andauernde Arbeitslosigkeit führt in die Armut. Neue Beschäftigungsmodelle Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, freie Dienstverträge, neue Selbständigkeit eröffnen zumeist nur vordergründige Vorteile wie flexible Arbeitszeiten. Vor allem Frauen finden sich überdurchschnittlich oft in diesen Beschäftigungsformen wieder. Aufgrund des zum Teil schlechten Ausbaus des öffentlichen Verkehrsnetzes bzw. fehlende oder unzureichende Kinderbetreuungsmöglickeiten ist eine kontinuierliche berufliche Tätigkeit vor allem für Alleinerziehende mit Kindern nahezu nicht möglich (Wiesinger Georg (2009), S. 235). Milieubedingte Armut wird zudem zumeist an die nächste Generation weitergegeben. Kinder und Jugendliche sehen sich in der gesellschaftlichen Hierarchie mit ungleichen Chancen konfrontiert. Die soziale Stellung und damit verbundenen Vorteile in vielfältigen Alltagssituationen ist am Land besonders offensichtlich. Um nicht negativ aufzufallen schrecken Betroffene/Gefährdete zumeist oft vor der Beantragung von ihnen zustehende Unterstützungsmittel zurück. Hinzu kommt aber auch der Mangel an Information von Betroffenen/Gefährdeten ein Aspekt, der mit dem Rückzug aus dem Gesellschaftsleben bzw. der sozialen Ausgrenzung in Verbindung steht (Wiesinger Georg (2009), S. 235). Daten aus 1999 zeigten auf, dass etwa 30% der LandwirtInnen Armutsgefährdung bedroht sind (Wiesinger Georg (2009), S. 235). Seit Österreichs Beitritt zur EU werden landwirtschaftliche Betriebe in peripheren Ungunstlagen in hohem Maße öffentlich subventioniert um überleben zu können. Im Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums (LE 07-13) erfolgte keine direkte Thematisierung von Armut (das ergab zumindest eine Stichwortsuche). Über ELER- LEADER umgesetzten Maßnahmen, wie beispielsweise die über einige LAGs in Oberösterreich umgesetzten Projekte zur Stärkung der regionalen Nahversorgungseinrichtungen tragen indirekt zur Armutsbekämpfung bei. 39

40 Armutsrelevant sind auch Erwerbskombinationen. Vor allem ältere NebenerwerbslandwirtInnen können aufgrund unzureichender zusätzlicher Qualifikationen im Fall des Jobverlustes nicht mehr beruflich Fuß fassen. Jüngere Generationen sind nicht zuletzt aufgrund umfassender Angebote im landwirtschaftlichen Bildungswesen (siehe auch Exkurs Bildung und Qualifizierung im ELER im Kapitel 3.1.4) weniger von dieser Problematik betroffen. Von bäuerlicher Armut sind Frauen einmal mehr stärker betroffen als Männer: bis 1992 hatten Bäuerinnen in Vollerwerbsbetrieben beispielsweise keinen Pensionsanspruch. Für viele wirkt dies bis heute nach: aufgrund ihres Alters und der geringen Versicherungszeiten haben sie keine Möglichkeit, den Anspruch auf einen Bäuerinnenpension zu erwerben (Wiesinger Georg (2009), S. 238). ESF-kofinanzierte Maßnahmen die, auf die Unterstützung/Inklusion armutsgefährdeter Zielgruppen (arbeitsmarktpolitische Problemgruppen wie Langzeitarbeitslose, Personen mit Beeinträchtigungen, Personen mit Migrationshintergrund, (niedrig qualifizierte) ältere Personen mit/ohne Beschäftigung, SchulabbrecherInnen, WiedereinsteigerInnen, etc.) abzielen, greifen auch in ländlichen Regionen. Schließlich erfolgt die Umsetzung zum Teil über die TEPs bzw. das AMS. Nichtsdestotrotz bestehen Lücken an den Schnittstellen vor allem hin zur Landwirtschaft. Eine Förderung von Mitgliedern landwirtschaftlicher Betriebe ist beispielsweise ausschließlich über den ELER möglich (siehe Kapitel 3.1.2). In den komplementär zum OP Beschäftigung ESF angelegten OPs RWB EFRE wird Armut auch kaum (im Zusammenhang mit den in der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (COM 10917/06) dargelegten zentralen Herausforderungen in manchen OPs erwähnt) bis gar nicht thematisiert. Programmergänzendes Synergienutzungspotenzial: Oben dargelegte Ausführungen rund um Armut im ländlichen Raum, lassen sich geradezu als Appell zum komplementären bzw. integrierten Zusammenwirken von regionaler Sozial- und Regional(wirtschafts)politik bzw. deren AkteuerInnen lesen. Die sektoralen Ausrichtungen der EU- Fonds tragen in diesem Thema wenig zum Aufgreifen und Bearbeiten dieser übergreifenden Schnittstelle auf. Aus Sicht der Programme (zum Teil gerechtfertigtes) marginales Verantwortungsbewusstsein fördert eher das weitere Auseinanderklappen der Schere zwischen Arm und Reich. Dass eine hohe regionale Kaufkraft regionale Wettbewerbsfähig und Wertschöpfung stärkt, erscheint unumstritten. In den Hintergrund tritt augenscheinlich die Bedeutung der damit verbundenen Notwendigkeit von hohen regionalen Beschäftigungsquoten und ein adäquates Maß an Wohlstand bei einer breiten Bevölkerungsgruppe Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern und Gender Mainstreaming wird in den EU-Fonds ESF, EFRE und ELER aufgegriffen. Im ESF wird Gleichstellungspolitik als zentrales Thema im Rahmen aller Programmmaßnahmen erachtet. Neben spezifischen Frauenfördermaßnahmen und dem für das gesamte Programm gültigen horizontalen Gender Mainstreaming Ansatz kommt im Rahmen des OP Beschäftigung Österreich ESF verstärkt Gender Budgeting als Strategie zur Anwendung, d.h. die Einbringung einer Gender Perspektive in alle Phasen des Budgetierungsprozesses. (OP Beschäftigung Österreich ESF, Einleitung). Zudem wurde eine Quote (die Festlegung eines mindestens zu erreichenden Frauenanteils bei NutznießerInnen von ESF-Maßnahmen) festgelegt. Sie liegt bei 50% in allen ESF- Schwerpunkten. Die eingesetzten Mittel sollen gleichermaßen Frauen und Männern zu gute kommen (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 52). Als Knowledgträger rund um Gender Mainstreaming gilt auch das TEP-Netzwerk, dessen Aktivitäten von der bundesweiten TEP- Koordinationsstelle (Kooo) begleitet werden. In der vorangegangenen Programmperiode hat dieses Netzwerk zur Umsetzung ESF- und gesamtstaatlichen Zielsetzungen auf regionale Gegebenheiten beigetragen (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 117). Alle TEPs beteiligten sich beispielsweise am in den Jahren 2002 bis 2005 umgesetzten, bundesweiten Projekt TEPGM Plattform. Ziel dieses 40

41 rund 50 TEP-AkteurInnen umfassenden Netzwerkes war die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von Grundlagen und Instrumenten zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in den TEPs ( Das Themenfeld Gleichstellung von Frauen und Männern wird in allen acht Operationellen Programmen RWB EFRE aufgegriffen. Auf programmatischer Ebene werden zumeist die Förderung von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Männern bzw. die Implementierung/Berücksichtigung von Gender Mainstreaming als Querschnittsmaterie fokussiert. Konkretere konzeptionelle Darlegungen in Bezug auf Diversity und Chancengleichheitsaspekten finden sich im OP RWB Kärnten im Zusammenhang von betrieblichen Innovationen und damit verbundenen Change-Management-Prozessen. Dazu sollen entsprechende Pilotprojekte umgesetzt werden. Zudem wird die gezielte Unterstützung von Frauen in Form von Beratungen und Coachings im Zusammenhang von Unternehmensgründungen hervorgestrichen (OP RWB Kärnten, S. 47). Im OP RWB Niederösterreich werden gesondert Ansatzpunkte für Frauen im Zusammenhang mit den Stärkefeldern Kreativwirtschaft und Lebensmitteltechnologie konzeptionell angemerkt, sowie in den Bereichen Forschung, Innovation und Entwicklung. Ferner sollen Chancengleichheitsaspekte im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft in dem zu Zeiten der Programmierung bereits ein hoher Frauenanteil verzeichnet wurde berücksichtigt werden. Im Bereich der Technischen Hilfe können Möglichkeiten für Begleit- Beratungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie für Projektentwicklung vorgesehen und themen- und anlassbezogenen Genderexpertisen einbezogen werden. (OP RWB Niederösterreich, S. 102). Im Programm LE (ELER) bezieht sich der Anspruch der Geschlechtergerechtigkeit konzeptionell auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Pro-aktive Maßnahmen für die Zielgruppen Frauen und Jugendliche im Sinne der Realisierung von Chancengleichheit wurden zudem in den Schwerpunkten 3 (Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft) und 4 (LEADER), im Sinne von Gender Mainstreaming ausschließlich im Schwerpunkt 4 (zum Beispiel Beteiligung von Frauen in LAG-Gremien) benannt. Keine konzeptionelle Verankerung von Chancengleichheit findet sich in den Schwerpunkten und Maßnahmen Bildung oder Förderung von Lebensqualität Bereiche die aus der Sicht der EvaluatorInnen einer im Jahr 2010 fertiggestellten Evaluierung des Programms LE für den Bereich Chancengleichheit von Frauen und Jugendlichen durchaus kontextrelevant sind. (Marchner Günther und Erika Pircher (2010), S. 4). Auf Ebene der Umsetzungsverantwortlichen basiert das Verständnis von Chancengleichheit mehrheitlich auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung. Ein Verständnis im Sinne von Gleichstellung von Frauen und Männern, die über die Strategie des Gender Mainstreaming realisiert wird, ist den Evaluierungsergebnissen zur Folge nur in Ansätzen gegeben. Chancengleichheit wird zwar nicht in Frage gestellt (zum Beispiel wir die Rolle von Bäuerinnen als überaus bedeutend eingeschätzt) eine eingehende Beschäftigung mit der Thematik fand aber nicht statt (zum Beispiel eine Auseinandersetzung mit männlich dominierten Entscheidungsstrukturen). Für die Erhöhung des Stellenwertes von Chancengleichheit auf Umsetzungsebene bedarf es einiger grundlegender aber nur unzureichend gegebener Voraussetzungen wie Information, Qualifikation, spezifische Schwerpunktsetzungen und Ressourcen. Stark eingeschränkte Spielräume für themen- und sektorenübergreifende bzw. -ergänzende Projekte bei den Förderstellen, keine klaren Zielvorgaben, inhaltliche sowie budgetäre Verankerungen bzw. keine deutlichen politischen Signale erschweren eine breitere Verankerung des Querschnittthemas Chancengleichheit. Auf regionaler Ebene finden sich zwar Vorgaben in den Lokalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER und auch vereinzelt engagierte Managements und ProjektträgerInnen. Der Frauenanteil in LEADER-Gremien liegt bei 20-30%. Rund 40% der LAG- Geschäftsführungen sind weiblich, allerdings nur 5,8% der LAG-Obleute (Dax et al. 2011, S. 43). Barrieren ergeben sich auch durch das Nichtvorhandensein spezifischer Förderstrukturen und Schwerpunkte. Eine Ausnahme bildete die bis zum Frühjahr 2010 tätige Regionalmanagerin für Arbeit und Chancengleichheit im Regionalverband Lungau, die auch mit der Abwicklung von LEADER- 41

42 Projekten betraut war. Allerdings wurde diese Stelle bislang nicht nachbesetzt (Marchner Günther und Erika Pircher (2010), S. 5). Die Evaluierung kommt zu dem Schluss, dass Chancengleichheit im Programm LE nur einem untergeordneten Stellenwert zugeschrieben wird. Auf Bundesebene wird auf Initiative des ELER- Begleitausschusses versucht, diese Problematik in einer von der Programmverwaltung im Jahr 2010 installierten Arbeitsgruppe Chancengleichheit aufzugreifen. Programmergänzendes Synergienutzungspotenzial: Eine sektoren- und somit auch fondsergänzende Abstimmung zur Verankerung von Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern auf Ebene der drei untersuchten Unterstützungsstrukturen (TEP, RM, LAG) erscheint lohnend: In den meisten TEPs sind GM-Beauftragte in den Paktgremien vertreten. Die Umsetzung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting ist Kriterium zur Bewilligung von Förderungen in den Schwerpunkten 3b und 5 (OP Beschäftigung Österreich ESF). Dadurch gelang es, die Implementierung der GM-Strategie in der regionalen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Österreich, getragen von den rechtlich verbindlichen Vorgaben im ESF, zu stärken. Von der in den Pakten entwickelten Genderkompetenz sollten zuständige Ansprechpersonen/Verantwortliche auf RMbzw. LAG-Ebene auf Projekt- bzw. thematischer Ebene partizipieren können: die TEPs könnten beispielsweise im Zuge der Erstellung von Lokalen Entwicklungsstrategien wertvolle Beiträge bei der Bearbeitung von Fragen rund um Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung am regionalen Arbeitsmarkt bzw. rund um Qualitätssicherung (inkl. Gender-Check, Bildungsangebote, Gender-Budgeting-Analyse) leisten. Auf struktureller Ebene erscheint die Definition/Festlegung von den einzelnen EU-Fonds und Programmen übergeordneten Zielsetzungen im Kontext von Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sinnvoll. Umgesetzt werden sollen diese Zielsetzungen von den drei Unterstützungsstrukturen. Für eine erfolgreiche Umsetzung bedarf es entsprechender, in den Programmen festgelegten Förderstrukturen, begleitende, beispielsweise von der TEP-Koordinationsstelle, dem Netzwerk Land (LEADER-Koordinationsstelle) und dem Regionalmanagement Österreich aus gesteuerte unterstützende Maßnahmen bzw. dem Aufbau einer Community of Practice. Ein verstärktes Aufgreifen von Problemen und Bedürfnissen von Frauen und Männern in (peripheren) ländlichen Regionen (75% der Österreichischen Bevölkerung lebt in ländlichen Regionen) und die Erarbeitung bzw. Implementierung von sektorenübergreifenden Strategien zu deren Bewältigung würde nachfolgende positive Effekte erzielen: Nutzung von regionalen Ressourcen und Potenzialen Reduktion gesellschaftlicher Kosten Effizienzsteigerung von regionalpolitischen Interventionen (zur Steigerung der Beschäftigung, Wertschöpfungsketten, Sicherung der Daseinsvorsorge, etc.) (in Anlehnung an Aufhauser et al. 2003, S. 183). Fazit: Die komplementäre Programmierung von ESF und EFRE widerspiegelt sich bei den vergleichsweise heterogenen Themen/Maßnahmen der Instrumente. Es zeigt sich zudem, dass der ESF primär Zielgruppen bzw. zielgruppenspezifische Themen fokussiert und der EFRE vor allem thematische Schwerpunkte. Inhaltliche Synergien zwischen ELER und EFRE bzw. ESF finden sich unter anderem bei den Themen Lebensqualität, Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, Beschäftigung, und Einkommen. Von Seiten des SYN.AT-Projektteams durchgeführte Recherchen rund um thematische Schnittstellen, zu denen eine Verbindung der drei Fonds sinnvoll erscheint, lässt sich wie folgt zusammenfassen: 42

43 - Über den ESF förderbar sind regionalisierte Qualifizierungs- bzw. Bildungsangebote wie die anbieterunabhängige Bildungsberatung. Die Tätigkeiten von Bildungsberatungsstellen bzw. BildungsberaterInnen werden über, auf Bundeslandebene vernetzte Erwachsenenbildungseinrichtungen koordiniert. Ebenfalls über den ESF förderbar sind Qualifizierungsverbünde von (zumindest drei teilnehmenden) Betrieben. Bildungsberatung und Qualifizierungsverbünde bzw. die dahinter stehenden AkteurInnen versuchen, wie eine Recherche in Niederösterreich zeigte, ihre Aktivitäten mit den Lernenden Regionen (über ELER, zumeist ELER-LEADER förderbar) abzustimmen bzw. Synergien zu nutzen. Ein Qualifizierungsverbund zum Thema Green Technologies, an dem sich der über EFRE RWB geförderte Umwelttechnik-Cluster und das Netzwerk Humanressourcen beteiligen, wird, wie ein Beispiel aus OÖ zeigte, gegenwärtig aufgebaut. Die RMOÖ GmbH wiederum koordinierte den Qualifizierungsverbund REGIO. - Green Growth, ein nicht zuletzt im Kontext von EU 2020 tragendes Thema wird von den drei EU-Fonds aufgegriffen: Der ESF setzt bei Qualifizierungsmaßnahmen (neben zum Teil oben bereits aufgegriffenen einschlägigen Qualifizierungsverbünden auch bei der Qualifikation von Arbeitssuchenden) im Bereich grüner Zukunftsberufe) an. EFREkofinanzierte Initiativen werden zumeist in Unternehmensclustern und -netzwerken aufgegriffen. ELER-kofinanzierte Maßnahmen kreisen unter anderem um die Themen Erneuerbare Energien, Klimawandel und Energieautarkie, Energieregionen. Die Ebene der drei Unterstützungsstrukturen TEP, RM und LAG erscheint für ein bewusstes Aufgreifen von sektorübergreifenden Synergiepotenzialen jedenfalls interessant. - Armut und soziale Ausgrenzung im ländlichen Raum wird in der gegenwärtigen EU- Förderperiode in erster Linie über den ESF aufgegriffen. Um bestehende Lücken hinsichtlich der Erreichung der betroffenen bzw. gefährdeten Zielgruppen zu schließen bedarf es einer integrierteren sektorergänzenden Sichtweise. Die in der gegenwärtigen EU- Förderperiode intensiv geförderte Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit sollte mit einer Steigerung der regionalen Beschäftigungsquoten einhergehen. Schließlich setzt eine erwünschte erhöhte regionale Kaufkraft ein adäquates Maß an Wohlstand bei einer breiten Bevölkerungsgruppe voraus. - Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist in den Programmen aller drei EU- Fonds verankert. Im OP Beschäftigung Österreich ESF kommt neben Frauenförderungsmaßnahmen, und dem horizontal gültigen Gendermainstreaming-Ansatz, Gender Budgeting als Strategie zur Anwendung. Zudem wurde eine Quote (Festlegung eines bestimmten Frauenanteils bei ESF-Maßnahmen) festgelegt. Im EFRE und ELER wird Chancengleichheit vor allem im Kontext der Förderung von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung von Frauen und Männern aufgegriffen. Die bereits vorliegende Evaluierung des Programms LE für den Bereich Chancengleichheit von Frauen und Jugendlichen kommt zu dem Schluss, dass Chancengleichheit im Programm nachrangig behandelt wird. Für die Nutzung von sektorübergreifenden Synergien bieten sich die drei untersuchten Unterstützungsstrukturen (TEP, RM, LAG) an. Auf struktureller Ebene erscheint die Definition/Festlegung von den einzelnen EU-Fonds und Programmen übergeordneten Zielsetzungen sinnvoll. Für die Erreichung dieser Zielsetzungen könnte ein gut abgestimmtes von den untersuchten Unterstützungsstrukturen umgesetztes Maßnahmenpaket geschnürt werden. 43

44 3.3 Strukturanalyse Abwicklungsstrukturen in Österreich Für die Abwicklung der beiden Strukturfonds EFRE und ESF in der Förderperiode zentral verantwortlich sind die Verwaltungsbehörden, die Bescheinigungsbehörden, die Prüfbehörden und die Begleitausschüsse. Die Abwicklung der Projekte erfolgt im EFRE durch sogenannte Verantwortliche Förderstellen (VFS), die im Auftrag der Verwaltungsbehörden als "Zwischengeschaltete Stellen" fungieren. Im ESF wird nur von Zwischengeschalteten Stellen gesprochen. Dazu zählen: Arbeitsmarktservice Österreich, BMASK Sektion IV, Bundessozialamt, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK), Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) die Bundesländer und der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) (OP Beschäftigung Österreich ESF, S ). Neben den Ländern sind im EFRE auch Bundesförderstellen an der Umsetzung der Programme beteiligt. Die Kofinanzierungsmittel des EFRE und ESF werden dabei vorwiegend auf Basis von Förderrichtlinien des Bundes oder der Länder vergeben ( Die Verwaltung des nationalen ESF-Programms ist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) angesiedelt, die der Regionalprogramme RWB EFRE jeweils bei den Ämtern der Landesregierungen (in Kärnten beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds). Die Verwaltungsbehörde für das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (LE 07-13) ist beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung II/6 (BMLFUW) angesiedelt ( Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen der Europäischen Kommission und den Empfängern von Strukturfondsgeldern ist zentrale Verantwortung der Bescheinigungsbehörden. Für das OP Beschäftigung Österreich ESF gibt es eine im BMASK eingerichtete Bescheinigungsbehörde. Für die acht aus dem EFRE kofinanzierten Programme RWB ist die Bescheinigungsbehörde im Bundeskanzleramt (Abteilung IV/4) angesiedelt. Die Prüfbehörde für das OP Beschäftigung Österreich ESF ist wie auch die Verwaltungsbehörde und Bescheinigungsbehörde beim BMASK allerdings in einer anderen Sektion angesiedelt. Teilaufgaben der Prüfbehörde werden im Sinne der Nutzung administrativer Synergien und zur optimalen Nutzung des in Fachdienststellen verfügbaren Fachwissens (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 125) auf Basis der Vereinbarung nach 15a B-VG sowie im Rahmen der Verpflichtungserklärung an Zwischengeschaltete Stellen übertragen (OP Beschäftigung Österreich ESF, S. 125). Für die aus dem EFRE kofinanzierten Programme wurde die Prüfbehörde beim Bundeskanzleramt (Abteilung IV/3) eingerichtet. Für die Abwicklung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ELER) in der Förderperiode zentral verantwortlich sind die Verwaltungsbehörde (beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) angesiedelt), die Zahlstelle (bei der Agrarmarkt Austria AMA angesiedelt) die Bescheinigende Stelle (beim BMLFUW angesiedelt) und der Begleitausschuss. Zur Abstimmung der Maßnahmen in den Bundesländern sowie zur optimalen regionalen Umsetzung des Programms wurden von Seiten der Länder je eine Programmverantwortliche Landesstelle festgelegt (LE07-13, S ). Zudem wird der aws/erp- Fonds zur operativen Umsetzung des EFRE genutzt ( In den für jeden Fonds auf Bundesebene eingerichteten Begleitausschüssen sind VertreterInnen der jeweils anderen Fonds zur Teilnahme vorgesehen. Dort bzw. in den Arbeitsgruppen der Ausschüsse werden zum Teil zu den anderen Fonds komplementäre Themen aufgegriffen und bearbeitet. Darüber hinaus werden im Zuge der Aktivitäten der Begleitausschüsse, wie Gespräche in der Arbeitsgruppe SYN.AT verdeutlichten, Koordinations-, Kooperations- und Synergienutzungsmöglichkeiten zwischen den drei untersuchten EU-Fonds mitbedacht und dort, wo es sich anbietet, auch forciert. In innerhalb der Begleitausschüsse eingerichteten Arbeitsgruppen werden Themen aufgegriffen, deren Inhalte und 44

45 Schwerpunkte im Nahbereich von je einem oder der beiden anderen Instrumente liegen bzw. alle drei EU-Fonds betreffen. So wurde im Begleitausschuss des OP Beschäftigung Österreich ESF beispielsweise die Arbeitsgruppe eingerichtet, im Begleitausschuss Ländliche Entwicklung die Arbeitsgruppen Chancengleichheit, Jugend und Beschäftigung. Fazit:. Zu den für die Abwicklung der EU-Fonds zentral verantwortlichen Stellen zählen Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden, Begleitausschüsse, Zahlstellen und Programmverantwortliche Stellen. In den für jeden Fonds eingerichteten Begleitausschüssen sind die Einbindungen von Vertretungen der jeweils anderen Fonds vorgesehen. Koordinations-, Kooperations- und Synergienutzungsmöglichkeiten zwischen den drei untersuchten EU-Fonds werden in den Begleitausschüssen gegebenenfalls thematisiert bzw. forciert Rolle der ÖROK Die ÖROK ist die zentrale Koordinierungsplattform für den Bereich der EU-Regionalpolitik auf nationaler Ebene. Auf ÖROK-Ebene wurde beispielsweise in Vorbereitung der Periode der STRAT.AT (Nationale Strategische Rahmenplan Österreichs ) erstellt, die nationale Verteilung der EU-Mittel auf die Regionalprogramme oder die Programmierung der OPs koordiniert. Bei der ÖROK-Geschäftsstelle ist das Sekretariat für die Begleitausschüsse zu den Zielen Konvergenz/Phasing Out und Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung angesiedelt. (siehe auch Im Zusammenhang mit den im vorliegenden Projekt untersuchten Kooperations-, Koordinations- und Synergienutzungsmöglichkeiten zwischen den EU-Fonds ESF, EFRE und ELER ist die zentrale Rolle der ÖROK als Organisator des sogenannten STRAT.ATplus -Prozesses hervorzustreichen. Bei diesem Prozess handelt es sich im Wesentlichen um die koordinierte Begleitung der Umsetzung der in Form des STRAT.AT festgelegten Strategie zur EU-Regionalpolitik in Österreich. Obwohl formal betrachtet nur mehr die beiden Strukturfonds EFRE und ELER als Fonds der EU-Regionalpolitik betrachtet werden können, sind in diesem Prozess auch die mit der Umsetzung der EU- Agrarförderung (die aus Mitteln des Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EAGFL), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ELER) und des Europäischen Fischereifonds (EFF)) befassten Institutionen in Österreich eingebunden. Im Prozess wird im Speziellen das Ziel der Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Reflexion der mit der Umsetzung der EU-Fonds befassten Institutionen bzw. Unterstützungsstrukturen in Österreich verfolgt. Kooperation und Koordination unter dem Fokus der drei EU-Fonds ESF, EFRE und ELER wird, wie aus Interviews hervorging, in den Veranstaltungen rund um den STRAT.ATplus-Prozess gelebt und forciert. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die in der Förderperiode behandelten STRAT-ATplus-Schwerpunkten und umgesetzten Veranstaltungen geben: Jahr Schwerpunkt Veranstaltung 2007 Start der neuen - "STRAT.AT plus-forum "Wirkungen Impulse: 12 Jahre EU- EU-Förderperiode - "Auftaktveranstaltung für die Strukturfondsperiode " (6. Juni Strukturfonds in Österreich" (21. November 2007, St. Pölten) 2007, Eisenstadt) Jahre Strukturfonds in Österreich - "STRAT.ATplus-Forum im Rahmen der Reihe "Synergien" Steuerung regionaler Entwicklung!?" (27. November 2008, Wien) - "STRAT.ATplus-Forum 12 Jahre Strukturfonds in Österreich - Eine Bilanz" (29. Oktober 2008, Wien) - "EU-Kohäsionspolitik 2014+: Hat die Zukunft schon begonnen?!" (18. Juni 2008, Wien) - "7. Forschungsrahmenprogramm - CIP - EU-Strukturfonds in Österreich" (9. April 2008, Wien) 45

46 2009 Trends & Challenges d Auswirkungen auf die Regionalpolitik 2010 Perspektiven für die Zukunft - "STRAT.ATplus-Forum Aktuelle Wirtschaftskrise und langfristige Herausforderungen für Regionen / Strategische Berichte 2009 (16. November 2009, Graz) - STRAT.EVA-Workshop "Evaluierung: Ergebnisse, Einschätzungen, Ausblick" (13. Oktober 2009, Wien) - ÖROK-Expertenseminar: "Der Barca-Bericht und die Zukunft Europäischer Kohäsionspolitik in Österreich" (12. Oktober 2009, Wien) - "STRAT.ATplus-Forum Aktuelle Krise und langfristige Trends: Neue Herausforderungen für Regional- und Beschäftigungspolitik" (26. Mai 2009, Linz) - "STRAT.ATplus-Forum "Trends & Challenges" (28. Jänner 2009, TechGate Vienna) - STRAT.ATplus-Forum "Energieautonome Regionen Nutzen für die Regionalentwicklung?!" (15. November 2010, Bregenz) - STRAT.ATplus-Forum "Shaping the Future: 5. Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission" (11. November 2010, Linz) - "STRAT.ATplus-Synergie Veranstaltung GDP and beyond: Gibt es Alternativen zum Wachstum und was bedeutet das für Regionen und Regionalentwicklung?" (28. September 2010, Wien) - "STRAT.ATplus-Forum Europa Die neue Europäische Leitstrategie und ihre regionale Dimension" (8. Juni 2010, Krems) - "STRAT.ATplus-Synergie Veranstaltung Regional Governance - Eine Reise durch die österreichischen Regionen" (15. April 2010, Salzburg) - "STRAT.ATplus-Forum Regionalentwicklung braucht Beschäftigungspolitik!?" (24. Februar 2010, Wien) STRAT.ATplus-Forum "Regionale Dimension von Innovation in Hinblick auf die Programmierung 2014+" (30. Mai 2011, Neukirchen) - STRAT.ATplus-Forum "INTERREG / Europäische Territoriale Zusammenarbeit in Österreich: Rückschau & Ausblick" (27. Jänner 2011, Wien) Tabelle 9: STRAT.AT-Veranstaltungen; Quelle: (Letzte Aktualisierung: Mai 2011) Aus dieser Aufstellung der ÖROK-Initiativen der letzten Jahre lässt sich ersehen, dass die ÖROK versucht, thematische und methodische Brücken zwischen den einzelnen Fonds zu schlagen. So kann beispielsweise das Aufgreifen aktueller Themen (Wirtschaftskrise, Energieautonomie, Regional Governance, Messung des Wohlstandes,...) dazu beitragen, dass sich VertreterInnen der Fonds komplementäre Positionen und Aktionen überlegen, die zur Erreichung des Ziels beitragen. Das Management von EU-Fonds stellt methodisch hohe Ansprüche an die Verwaltung. Die ÖROK unterstützt in diesem Fall durch gemeinsame Workshops beispielsweise im Bereich Evaluation durch den Prozess STRAT.EVA. Nachfolgende Abbildung 2 zeigt die Mitglieder und deren Zusammenwirken innerhalb der STRAT.ATplus Partnerschaft. 46

47 NGO s Environment, Equality E x p e r t R e g i o n a l P l a y e r s Implementing Bodies (federal / regional) Core Group Programme Authorities: MA, CA, AA DG REGIO Representatives of sectoral policies B e n e f i c i a r i e s A c a d e m i a I n t e r n a t i o n a l P a r t ne r s T a r g e t A u d i e n c e Abbildung 2: STRAT.ATplus Partnerschaft; Quelle: Fazit: Rolle der ÖROK: - Koordinierungsplattform für den Bereich der EU-Regionalpolitik - Unterstützung durch Workshops und Tagungen - Ansiedlung des Sekretariats der Begleitausschüsse zu Ziel Konvergenz/Phasing Out und Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung bei der ÖROK-Geschäftsstelle - Einrichtung des Unterausschusses Regionalwirtschaft bei der ÖROK - Erstellung des STRAT.AT (Nationaler Strategischer Rahmenplan Österreichs ) auf ÖROK-Ebene - Organisation des STRA.ATplus-Prozesses, in dem versucht wird, thematische und methodische Brücken zwischen den Fonds zu legen. Der Anspruch an eine mit dem Management von EU-Fonds verantwortete Verwaltung ist sehr hoch. Die ÖROK leistet beispielsweise durch die Begleitung der EU-Fondsevaluierungen durch den Prozess STRAT.EVA wertvolle Unterstützung. 47

48 3.4 Analyse der Mittelverteilung Nachfolgende Tabelle 10 erteilt einen Überblick über die Aufteilung der EU-Strukturfördermittel in Österreich. Ziel / Bundesland bzw. Programm(schiene) Strukturfondsmittelausstattung* Ziel Konvergenz (Phasing Out), davon: Burgenland ESF Burgenland EFRE Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung (RW&B), davon: ESF EFRE Ziel "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" (ETZ) (Ö-Anteil) davon: Strukturfondsmittel für Österreich Tabelle 10: Aufteilung der EU-Strukturfördermittel in Österreich; Quelle: * Angaben in Euro zu laufenden Preisen Die Verteilung der ELER-Finanzmittelaufteilung in Österreich wird in unten folgender Tabelle 11 zusammengefasst. Schwerpunkt ELER-Ausstattung Schwerpunkt Schwerpunkt Schwerpunkt Schwerpunkt Technische Hilfe Insgesamt Tabelle 11: ELER-Finanzmittelaufteilung ; Quelle: LE 07-13, S. 488 * Angaben in Euro zu laufenden Preisen Im Bereich der Strukturförderungen erfolgt die nationale Kofinanzierung in unterschiedlichen Anteilen: Ziel Konvergenz (Phasing Out) ESF: 25% Kofinanzierung (OP Phasing Out Burgenland ESF, S. 106) Ziel Konvergenz (Phasing Out) EFRE: 25% Kofinanzierung (OP Phasing Out Burgenland EFRE, S. 98) Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung ESF: ca. 58% (57,64%) Kofinanzierung. Durchschnittswert aller sechs Schwerpunkte des OP Beschäftigung ESF (OP Beschäftigung Österreich , S ). Ziel: Regionale Wettbewerbsfähigkeit & Beschäftigung EFRE: 50% Kofinanzierung (OP RWB EFRE Wien, NÖ, OÖ, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg) Ziel: Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ): 15% 50% Kofinanzierung (in Abhängigkeit zu den Programmen) ( Der nationale Kofinanzierungsanteil im ELER liegt im Durchschnitt bei 51,35%. Ausnahme bildet die Konvergenzregion Burgenland. Der Anteil liegt hier bei 25%. (LE 07-13, S ) 48

49 In unten nachfolgenden Tabellen 12 und 13 erfolgt der Vergleich der Strukturfondsmittel mit nationalen Budgets (p.a.) in thematisch ähnlich gelagerten Bereichen. Es zeigt sich, dass die jährlich budgetierten Strukturfondsmittel ( 215,9 Mio.) etwa 6% des national für ähnlich gelagerte Bereiche veranschlagten Budgets ( Mio.) entspricht. Jährliche Strukturfondsmittel in Mio., gerundet* Priorität 1: Regionale Wissensbasis und Innovation 80,0 Priorität 2: Attraktive Regionen und Standortqualität 11,5 Priorität 3: Beschäftigung, Qualifizierung 81,0 Priorität 4: ETZ 36,7 Priorität 5: Technische Hilfe, Governance 6,7 Summe 215,9 Tabelle 12: Jährliche Strukturfondsmittel in Mio.; Quelle: convelop, STRAT.AT-Bericht 2009, S. 36, Abb. 16 *Daten: Angaben in den Operationellen Strukturfondsprogrammen ; gerundet; zugeordnet zu STRAT.AT-Prioritäten Abgeschätzte jährliche nationale Budgets* in Mio., gerundet awsg Förderungsbarwert 233 FFG (Barwert) 424 Nationalstiftung FTE (OeNB) 75 Ausgaben Bundesländer F&E 370 Wirtschaftsförderung der Bundesländer (Voranschlag Landesbudgets) Tourismus (ÖHT) 31 KLIEN 145 Umweltförderung (KPC) 410 Maßnahmen zur Risikoverhütung (national/regional) k.a. AMS 805 Arbeitsmarktpolitische Länderprogramme k.a. Summe Tabelle 13: Abgeschätzte jährliche nationale Budgets in Mio.; Quelle: convelop, STRAT.AT-Bericht 2009, S. 36, Abb. 16 *Daten: Jahresvoranschläge sowie Geschäftsberichte bezogen auf 2007 bzw. 2008; gerundet Im Hinblick auf die Budgetierung spielen die Strukturfonds eine untergeordnete Rolle in der nationalen Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik. Im Zuge der Programmierungen wurde zudem genau definiert, welche thematischen/inhaltlichen Schwerpunkte EU-kofinanzierbar sind. Die Untersuchung von Synergien zwischen den Strukturfonds betrifft somit einen bestimmten, ausgewählten Teil der regional wirksamen Initiativen im Bereich Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik. Mit einer gemeinsamen Strategie von EFRE und ESF (STRAT.AT) inklusive der Verbindung zum ELER wird in der Periode versucht, die Programme top-down ausgehend abgestimmt zu implementieren im Bewusstsein, dass dies in Parallelprozessen, gesteuert von den Programmverantwortlichen Stellen, erfolgt. Fazit: Jährliche Strukturmittelförderung entspricht budgetär etwa 6% der nationalen Mittel für regionalwirtschaftliche bzw. arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Initiativen. Die Untersuchung von Synergien zwischen den Strukturfonds betrifft somit einen bestimmten, ausgewählten Teil der regional wirksamen Initiativen im Bereich Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik. 49

50 4. Untersuchung regionaler Strukturen Ausgehend von der Hypothese, dass regionale Unterstützungsstrukturen, über die ESF, EFRE- und ELER-kofinanzierte Projekte/Maßnahmen in den Regionen implementiert werden, einen wesentlichen Beitrag zur Synergienutzung bei der Bearbeitung regionaler Themen und Herausforderungen leisten, wurden exemplarisch die Unterstützungsstrukturen Territoriale Beschäftigungspakte TEP (ESFkofinanziert), Lokale Aktionsgruppen LAG (ELER-LEADER-kofinanziert) und Regionalmanagements - RM (primär EFRE-kofinanziert, zum Teil ergänzend auch über ESF und/oder ELER-LEADER) in drei Regionen Österreichs im Detail untersucht. Ziel war es herauszufinden, wie die Arbeit dieser Strukturen (im Kontext der jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten) zur Synergienutzung beiträgt. Die Auswahl der untersuchten Regionen im Projekt SYN.AT ist nicht als Best-Practice- Selektion zu verstehen, sondern wurde aufgrund von Besonderheiten und wesentlichen Unterschieden in den jeweiligen regionalen Unterstützungsstrukturen für verschiedene EU-Fonds getroffen. Jede Region für sich repräsentiert eine spezielle Kombination aus Territorialen Beschäftigungspakten (TEP), Regionalmanagement-Einrichtungen (RM) und Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Folgende Regionen wurden ausgewählt: Region Außerfern [NUTS3 20 ] (Tirol): Im Außerfern gibt es eine LAG (Verein Regionalentwicklung Außerfern - REA). Am Vereinssitz Pflach sind auch die Geschäftsstelle des Vereins und das Regionalmanagement angesiedelt. Der REA-Geschäftsführer übt die Tätigkeiten des LEADER- und Regionalmanagers in Personalunion aus. Die Paktkoordination des auf Landesebene angesiedelten TEP Tirol liegt bei der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbh (amg-tirol). Die Zwischengeschaltete Stelle ist beim Land Tirol/Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung angesiedelt. Im Außerfern erfolgt keine Regionalisierung der TEP-Maßnahmen. Region Steyr-Kirchdorf [NUTS3] (Oberösterreich): Hier werden LAG und Regionalmanagement über unterschiedliche Trägerorganisationen abgewickelt. Die Besonderheiten sind das gemeinsame strategische Dach und die enge informelle Abstimmung zwischen den Einheiten: Das Regionalmanagement Steyr-Kirchdorf ist eine von sechs Geschäftsstellen der Regionalmanagement Oberösterreich GmbH (gemeinnütziges Dienstleistungsunternehmen mit dem Land Oberösterreich als Hauptgesellschafter). Es ist ausführendes Organ des als Verein konstituierten Regionalforums Steyr-Kirchdorf. Die LAG Traunviertler Alpenvorland und die LAG Nationalpark Oö Kalkalpen Region wurden 2007 als Zweigvereine des Regionalforums eingerichtet. Sie bilden das strategische und entscheidende Gremium in den beiden LEADER-Regionen. Für die operative Umsetzung ist jeweils ein LAG-Management eingerichtet. Die Paktkoordination TEP Oberösterreich / Pakt für Arbeit und Qualifizierung Oberösterreich (PAQ) erfolgt durch das Land OÖ (Abteilung Wirtschaft/Zwischengeschaltete Stelle) und das AMS Oberösterreich. Die Umsetzung der TEP-Maßnahmen wird in den Regionalmanagementregionen Oberösterreichs durch RegionalmanagerInnen für Arbeit (RMA) gezielt unterstützt. Eine mit den RMAs beschlossene Kooperationsvereinbarung bildet die formale Grundlage für eine effiziente Umsetzung der TEP-Maßnahmen. Die Aufgaben der 20 NUTS ist die Abkürzung für Nomenclature des unités territoriales statistiques. Die Gliederung der Gebietseinheiten der EU- Mitgliedsstaaten erfolgt entsprechend eines hierarchischen Systems. Das Territorium der EU wird auf 3 Ebenen in Gebietseinheiten unterteilt, die in der Regel aus ganzen Verwaltungseinheiten oder Zusammenfassungen derselben bestehen. Die in Österreich definierten 35 Einheiten der Ebene NUTS 3 bestehen in 26 Fällen aus einem oder mehreren Politischen Bezirken. In acht Fällen wurden die NUTS-Einheiten auf Basis von Gerichtsbezirken festgelegt ( 50

51 RMA umfassen Beratung und Projektkonzeption, die Verknüpfung der Pakt-Aktivitäten mit Regionalentwicklungsvorhaben in den Regionen sowie die Unterstützung der Paktkoordination auf Landesebene. 21. Region Oststeiermark [<NUTS3] 22 : In der Oststeiermark gibt es ein Regionalmanagement (Verein zur Förderung der Regionalentwicklung - EU-Regionalmanagement Oststeiermark RMO), einen TEP und sechs LAGs. o o Im Bereich von LEADER nimmt das EU-Regionalmanagement Oststeiermark folgende Aufgaben wahr: Geschäftsführung für die LAGs Steirisches Wechselland und Oststeirisches Thermenland-Lafnitztal. Für diese Regionen wurde ein Ausschuss gegründet, in welchem förderungstechnisch und inhaltlich gearbeitet wird. Begleitung des Aufbaus der LAGs Kraftspendedörfer Joglland, Oststeirisches Kernland. Zu den LAGs Almenland und Energieregion Weiz-Gleisdorf besteht in der Programmumsetzung kaum Kooperation. In der Steiermark erfolgte eine durch die Schaffung von vertraglich vereinbarten regionalen Pakten auch formal bzw. in der Innen- und Außendarstellung klar wahrnehmbare Regionalisierung der TEPs. Das RMO fungiert als regionale Paktkoordinationsstelle des Beschäftigungspaktes Oststeiermark (BPOST). Die Hauptaufgabe der regionalen Paktkoordinationsstelle Oststeiermark liegt darin, beschäftigungspolitische und wirtschaftspolitische Themen in Form gemeinsamer Projekte zu verbinden. Der regionale Beschäftigungspakt Oststeiermark unterstützt dabei regionale Projektvorbereitungen und übernimmt bei Bedarf auch die Projektträgerschaft. Die Koordination des Steirischen Beschäftigungspaktes (STEBEP) wurde an ein externes Beratungsunternehmen vergeben. Über den ESF Schwerpunkt 3b kann der STEBEP Calls für Projekte durchführen, die regional definiert und umgesetzt werden (zum Beispiel Interkulturelles Mentoring für Frauen in der Oststeiermark ). Die Zwischengeschaltete Stelle ist beim Land Steiermark, Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen, Referat Qualifizierung und Beschäftigung angesiedelt. Auf jährlicher Basis wird mit der FA 11A ein Arbeitsprogramm des Beschäftigungspaktes Oststeiermark abgestimmt. Tabelle 14 fasst die wesentlichen Eckdaten der drei Modelle zusammen. Region Regionale Unterstützungsstrukturen Unterstützte EU-Fonds und Programme Außerfern [NUTS3] 1 RM: Regionalentwicklung Außerfern EFRE RWB, ETZ ELER LEADER 1 LAG: Regionalentwicklung Außerfern ELER LEADER Steyr-Kirchdorf [NUTS3] Kein TEP auf regionaler Ebene 1 RM: Regionalmanagement Steyr- EFRE RWB, ETZ Kirchdorf ELER LEADER ESF TEP Das Regionalmanagement Oststeiermark (RMO) umfasst seit Beginn 2011 aufgrund der Neustrukturierung die Bezirke Fürstenfeld, Weiz und Hartberg und damit 118 Gemeinden. Die bis 2011 betreute Region Feldbach ist, gemeinsam mit dem Bezirk Radkersburg, in ein eigenständiges Regionalmanagement Südoststeiermark integriert. 51

52 Oststeiermark [<NUTS3] 2 LAG: - Nationalpark Oö.Kalkalpen Region - Traunviertler Alpenvorland ELER LEADER Kein TEP(-Vertrag) auf regionaler Ebene aber regionalisierte TEP-Maßnahmen. Regionalmanagerin für Arbeit unterstützt Umsetzung. 1 RM: EFRE RWB, ETZ - EU-Regionalmanagement Oststeiermark ELER LEADER 6 LAG: - Steirisches Wechselland - Oststeirisches Thermenland- Lafnitztal - Kraftspendedörfer Joglland - Oststeirisches Kernland - Almenland - Energieregion Weiz-Gleisdorf 1 TEP: Beschäftigungspakt ESF TEP ELER LEADER ESF TEP Oststeiermark (BPOST) Tabelle 14: Implementierungsform der regionalen Unterstützungsstrukturen in vier ausgewählten Regionen und die damit unterstützten EU-Fonds; Quelle: Eigene Darstellung 52

53 4.1 Region Außerfern Karte 1: Region Außerfern; Quelle: Eigene Darstellung Lokale Aktionsgruppe (LAG) UND Regionalmanagement-Einrichtung (RM) innerhalb einer Organisationseinheit auf NUTS3-Ebene Territorialer Beschäftigungspakt (TEP) auf Landesebene (NUTS2) organisiert Synergienutzung zwischen den EU-Fonds ESF, EFRE und ELER in Tirol und in der Region Außerfern: eine Bestandsaufnahme Interviews wurden geführt mit: Person Ines Bürgler Rainer Fellner Günter Salchner Organisation / Funktion im Fonds Land Tirol, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, ZWIST Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbh (amgtirol), Technische Hilfe, TEP-Koordination LAG / RM Regionalentwicklung Außerfern REA Kontakt- und Beratungsstelle/Unterstützungsstruktur für EFRE-RWB-/ ETZ, LEADER-Management EU-Fonds bzw. Programme ESF SP 3b, 5 (TEP) ESF SP 3b, 5 (TEP) EFRE RWB, ETZ ELER LEADER Christian Schaur AMS Tirol, ZWIST ESF SP 1, 2, 6 Land Tirol, Abteilung Raumordnung-Statistik, Verwaltungsbehörde und Förderstelle für EFRE-RWB Christian Stampfer und ETZ, Schwerpunkt Verantwortliche Landesstelle für ELER-LEADER Tabelle 15: InterviewpartnerInnen in Tirol; Quelle: Eigene Darstellung EFRE RWB, ETZ ELER LEADER Auf regionaler Ebene: Weitgehende Verflechtungen zwischen EFRE und ELER Die Organisation der regionalen Unterstützungsstrukturen Regionalmanagement-Einrichtung (RM) und Lokale Aktionsgruppe (LAG) innerhalb einer Einheit kommt einer in den Programmen ausgewiesenen komplementären Fondsnutzungsmöglichkeit insofern entgegen, da die Anbahnung/Abwicklung/Umsetzung von EFRE- und ELER-geförderten Aktivitäten von einer Stelle koordiniert werden. Damit soll nicht postuliert werden, dass diese Struktur etwa Voraussetzung für eine synergetische Nutzung der Fonds darstellt. Es sind lediglich die strukturellen Bedingungen, die in der beschriebenen Form einer allf. gewünschten synergetischen Nutzung von Fonds wie in diesem Kapitel noch dargelegt wird zu Gute kommen (können). Die Schlüsselstelle für eine auf regionaler Ebene sich ergänzende und auf eine integrierte Regionalentwicklung und den damit verbundenen Zielsetzungen ausgerichtete Nutzung der beiden Programme bildet die Abteilung Raumordnung-Statistik im Land Tirol. Folgende, in Verbindung mit 53

54 den beiden Programmen bzw. den umsetzenden regionalen Unterstützungsstrukturen stehenden Funktionen werden von Seiten der Abteilung Raumordnung-Statistik wahrgenommen: Verwaltungsbehörde und Förderstelle für das Programm EFRE RWB Tirol, Schwerpunkt Verantwortliche Stelle (SVL) und Förderstelle für die Maßnahmenachse 4 LEADER im ELER, o Abwicklung der 300er-Maßnahme 23 (Sonstige Projekte, den Zielen der Schwerpunkte zuordenbar) innerhalb der Maßnahmenachse 3 Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft im ELER, Koordinationsstelle für Einrichtungen des Regionalmanagements, Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen (Europäische Territoriale Zusammenarbeit INTERREG IV). Zudem ist die Abteilung Raumordnung-Statistik zentrale Kompetenzstelle für die Auswahl der passenden Förderung für von Seiten des Vereines REA (LAG/RM) entwickelten und eingebrachten Projektideen. Das Land Tirol und der Verein REA überlegen gemeinsam, welcher Fonds sich am besten für die Förderung eines bestimmten Projektes eignet. Im Verlauf der ggw. Programmperiode trat zudem der Fall ein, dass Projekte für den Erhalt von Mittel aus INTERREG/ETZ eingereicht wurden, jedoch keine Förderzusage erhielten. Die Gründe für den Nichterhalt von Mittel variierten: Positive Bewertung des Antrags Budget wurde zu gering dotiert. Um eine Durchführung des Gesamtvorhabens doch sicherzustellen, erfolgte die Splittung des Gesamtvorhabens in mehrere unabhängige, fördertechnisch klar voneinander abgegrenzte Teilprojekte. Zum Teil wurden diese Teilprojekte über LEADER gefördert, zum Teil über INTERREG/ETZ. Negative Bewertung des Antrags. Von Seiten des Landes Tirol wurde der Antrag aber als gut befunden und nach einer Neubeantragung über LEADER gefördert. Situation bei LEADER: Über LEADER geförderte Aktivitäten und Projekte sollen dem LEADER-Ansatz entsprechend bottom up generiert werden. Dem wird unter anderem in Tirol nicht zu 100% nachgekommen. Top down gibt es von Bundesseite exakte Vorgaben (Richtlinien), die festschreiben, für welche Bereiche/Themen Finanzmittel veranschlagt werden können. Die Kompatibilität dieser top down Vorgaben mit den in den Lokalen Entwicklungsstrategien definierten lokalen Zielsetzungen ist in manchem Bereich wenig bis gar nicht gegeben. Die LAGs orientieren sich bei der Planung von Projekten gezwungenermaßen stark an den vorgegebenen Richtlinien. Diese auf Landes- und regionaler Ebene wahrgenommene Problematik erscheint auf Bundesebene (Lebensministerium) wenig nachvollziehbar. Die Bundesländer haben schließlich die Möglichkeit, Umschichtungen zwischen Maßnahmen vorzunehmen (System der "Durchlässigkeit"). Tirol hilft sich durch die oben beschriebene Struktur auch insofern, dass die LAGs zumindest auf zwei EU-Fonds (ELER, EFRE) sowie auf Fonds des Landes zurückgreifen können. Die Fördermittel können aufgrund der landesweiten Strukturen sogar in einer Form eingesetzt werden, dass eine komplementäre Nutzung (zum Beispiel ein Teilprojekt eines großen Gesamtvorhabens wird über LEADER, ein Teilprojekt über INTERREG/ETZ gefördert) der Programme für die Umsetzung einer/mehrerer Strategie(n) bzw. eines/mehrer Ziel(e) möglich ist. 23 Im Vergleich zu den hinsichtlich der Förderfähigkeitsbestimmungen doch sehr klar abgegrenzten Maßnahmen innerhalb der einzelnen ELER-Schwerpunkten/Achsen lässt sich über die 300er-Maßnahme (innerhalb des/der ELER-Schwerpunktes/Achse 3 (Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, M 413)) ein breiteres Spektrum and Projektideen fördern. 54

55 Die Kommunikation und Abstimmungsprozesse zwischen LAG/RM und Land erfolgen anlassbezogen sowie einmal im Quartal in Form von Jour Fixe zwischen Land und allen acht LAGs/RMs in Tirol. Die RegionalmanagerInnen werden u.a. in die Arbeiten des Landes Tirol zur EU-Programmplanung einbezogen. Auf regionaler Ebene: Wenig bewusste/gezielte Berührungspunkte zwischen ESF und EFRE bzw. ELER Über den ESF-kofinanzierten Territorialen Beschäftigungspakt (TEP) gibt es keine direkten Berührungspunkte zum Verein REA und das am Vereinssitz installierte Regionalmanagement bzw. die mit den beiden Institutionen in Verbindung stehenden EU-Fonds EFRE und ELER: Über den TEP Tirol werden auf Landesebene Maßnahmen zur verbesserten Abstimmung von Arbeitsmarkpolitik und Beschäftigungspolitik mit anderen Politikbereichen koordiniert. Der TEP Tirol setzt sich aus 13 verschiedenen Partnern (Land Tirol, Arbeitsmarktservice, Bundessozialamt, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung, Landarbeiterkammer, Landeslandwirtschaftskammer, Gemeindeverband, Österreichischer Städtebund, Tiroler Bildungsinstitut Grillhof, Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbh (amg-tirol)) zusammen, die auch auf regionaler Ebene aktiv sind. Eine regionale Koordination von TEP-Maßnahmen findet im Außerfern allerdings nicht statt. Gute Kooperationsbasis zwischen AMS und Verein REA Die Kooperation zwischen dem AMS Tirol einem Hauptpartner des TEP Tirol bzw. umsetzende Stelle von mit ESF-Mitteln kofinanzierten Maßnahmen in den Regionen und dem Verein REA auf regionaler Ebene funktioniert gut. Bei nachfolgenden Aktivitäten des Vereines REA wird die regionale AMS Geschäftsstelle (RGS) beispielsweise eingebunden: Erstellung des Sozialen Leitbildes, Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie, Ausweisung von Stellenangeboten des AMS auf der Website des Vereins REA Arbeiten im Außerfern, Regelmäßige Übermittlung des Arbeitsmarktberichtes von Seiten des AMS an den Verein REA. Im REA-Jahresbericht finden sich die aufbereiteten AMS-Daten in einem Kapitel Lage der Region wider. Allerdings erfolgt in Abstimmung zwischen AMS und Verein REA keine bewusste Forcierung von aus unterschiedlichen Fonds heraus geförderten komplementären Projekten/Maßnahmen zur Realisierung übergeordneter Zielsetzungen. Dies lässt sich ein Stück weit auch durch das Verständnis des AMS Tirol im Zusammenhang mit der Anbahnung und Umsetzung von ESFkofinanzierten Maßnahmen begründen: AMS-RGS haben den Auftrag, von Seiten des AMS geförderte Maßnahmen/Aktivitäten auf Basis der regionalen Arbeitsmarktentwicklung und dahingehende regionale Bedarfe zu planen. Es liegt aber nicht in ihrem Verantwortungsbereich, die Umsetzung ESF-kofinanzierbarer Maßnahmen auf regionaler Ebene zu planen. In der AMS Landesgeschäftsstelle (LGS) wird entschieden, welche von Seiten der regionalen AMS Geschäftsstellen (RGS) geplanten/vorgebrachten Projektideen/Initiativen am besten zu den ESF- Kriterien 24 passen bzw. ESF-kofinanzierbar sind. 24 Über den ESF förderfähige Maßnahmen im Schwerpunkt 1: Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen und Unternehmen (OP Beschäftigung Österreich ) Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte (QfB), Qualifizierungsberatung in Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen (QBB), Qualifizierungsverbünde / Qualifizierungsnetzwerke (QV / QN), Flexibilitätsberatung für Betriebe (FBB); Förderfähige Zielgruppen: ArbeitnehmerInnen > 45 Jahre, Arbeitnehmerinnen < 45 Jahre, wenn keine Matura o. weniger Ausbildung, 55

56 Gute Kooperationsbasis zwischen Arbeitsmarktförderungsgesellschaft (AMG) und Verein REA Darüber hinaus besteht eine sehr gute Kommunikations- und Kooperationsbasis mit der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft (AMG), die für den TEP Tirol die Koordinationsfunktion ausübt. Im Sommer werden beispielsweise regelmäßig über den TEP Tirol betreute Projekte, wie die Naturwerkstatt im Außerfern durchgeführt. Hauptfinanzierende und koordinierende Stellen: AMS Tirol und Land Tirol. Exkurs Naturwerkstatt: Beschäftigt langzeitbeschäftigungslose und am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen in Bereichen des Berg-, Themen- und Wanderwegebau sowie deren Sanierung und Beschilderung. Weitere Aufgaben werden in der Landschafts-, Kultur- und Ortsbildpflege wahrgenommen, ebenso wie Maßnahmen zur Erhaltung der Schutzwälder und die Verbesserung von Weideland. Im heurigen Jahr startet die naturwerkstatt-tirol am 27. April 2011 im Bezirk Reutte. In den Bezirken Imst, Landeck und Reutte kommen unter der Führung von jeweils einem Vorarbeiter pro Bezirk 20 Transitmitarbeiter zum Einsatz. Gemeinden, Agrargemeinschaften und Tourismusverbände haben die Möglichkeit, in Kooperation mit der amg-tirol, ihre Aufgaben als Kulturerhalter und Landschaftspfleger zu finanziell erschwinglichen Preisen zu erfüllen. (AMG Tirol, Auf Landesebene: Weitgehende Verflechtungen zwischen EFRE und ELER Am Beispiel von Tirol zeigt sich sehr deutlich, dass die an sich strategisch/planerisch geschlossenen und sektoral abgewickelten EU-Fonds EFRE und ELER nicht nur komplementär/ergänzend für die Abwicklung von Maßnahmen eingesetzt werden können, sondern auch (je nach Bedarf/budgetärem Ausschöpfungsgrad) für die Abwicklung von konzeptionell gleichen Maßnahmen. Das Land Tirol, Abteilung Raumordnung-Statistik, war unter Einbindung der Regionalvereine (gegenwärtige LAGs/RMs) federführend für die Programmierung des ggw. laufenden EU-Förderprogramms EFRE-RWB verantwortlich. Bei ELER-LEADER erfolgte die Programmierung auf Bundesebene. Das Konzept zur Weiterentwicklung der Regionalmanagement-Strukturen in Tirol ab 2007 stellte die Basis für die Programmierung der EU-Förderperiode ( ) dar. Die in den Programmgremien vertretenen Landesvertreter versuchten das Konzept in den Programmen mit zu verankern. Im Konzept wird das grundsätzliche Verständnis einer integrierten Regionalenwicklung im Land Tirol dargelegt. Die in weiterer Folge dargestellten Zielsetzungen des Konzeptes bilden der Ansicht der AutorInnen des vorliegenden Berichtes zur Folge eine wesentliche Grundlage für die mögliche Nutzung von Synergien zwischen EFRE und ELER. Konzept zur Weiterentwicklung der Regionalmanagement-Strukturen in Tirol ab 2007 Inhaltliche Ziele: privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen (keine öffentlichen Einrichtungen); Über den ESF förderfähige Maßnahmen im Schwerpunkt 2: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (OP Beschäftigung Österreich ) Qualifizierungsangebote, die durch die Förderung sozialökonomischer Betriebe (SÖB) und gemeinnütziger Beschäftigungsprojekte (GBP) umgesetzt werden; Qualifizierungsmaßnahmen durch das AMS; Förderfähige Zielgruppen: Personen ohne Beschäftigung: v.a. Ältere, Frauen etc. Personen mit geringer Qualifizierung WiedereinsteigerInnen sowie Menschen mit besonderen Schwierigkeiten Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. Beide Schwerpunkte liegen im Zuständigkeit des AMS. 56

57 eine standortgemäße Entwicklung der Regionen als aktive Lebens- und Wirtschaftsräume ist das grundlegende Ziel (--> hierbei ist von einem sektorübergreifenden strategischen Ansatz auszugehen). Somit braucht es eine regional differenzierte Landesentwicklung unter Beachtung regionsspezifischer Stärkepotenziale (--> Stärkung der Stärken, Behebung von Schwächen). Innerregionale, regionsübergreifende (zum Beispiel Stadt-Umland-Beziehungen), grenzüberschreitende, transnationale (v.a. Alpenraum) und ggf. auch transregionale Verflechtungen müssen noch stärker berücksichtigt werden. Innovative Lösungen stehen im Vordergrund (--> Innovation ist hier umfassend und nicht nur im Sinne der technischen Innovation zu sehen) und die Forcierung von Kooperationen zur Stärkung der kleinteiligen Strukturen hat besonderen Stellenwert. Neben der wirtschaftlichen Stärkung von Regionen ist auch die Stärkung des Zusammenhaltes ein ausdrückliches Ziel (--> vor allem, aber nicht nur bei grenzüberschreitenden Regionen ist dafür ein breiter Ansatz notwendig, der auch soziale, kulturelle und naturräumliche Aspekte mit einschließt;) Es erfolgt eine Orientierung am Grundsatz der Nachhaltigkeit (--> Entwicklung, die ökonomisch sinnvoll, sozial akzeptabel und ökologisch tragfähig ist, und zwar auch unter Beachtung langfristiger Aspekte). (Konzept zur Weiterentwicklung der Regionalmanagement-Strukturen in Tirol ab 2007; S. 4). In Tirol bedienen sich die verantwortlichen bzw. umsetzenden Stellen, basierend auf dem oben dargelegten Verständnis einer integrierten Regionalentwicklung, der dafür einsetzbaren EU-Fonds, die in einem unterschiedlichen Ausmaß (sehr deutlich bei EFRE-RWB, weniger bei ELER-LEADER bzw. EFRE-ETZ) in Anlehnung an das oben beschriebene Regionalentwicklungsmodell mitgestaltet wurden. Auf Landesebene: Wenig fondsspezifische Berührungspunkte zwischen ESF und EFRE bzw. ELER Auf Landesebene liegen die Zuständigkeiten für den ESF, Schwerpunkt 5 (TEP) und Schwerpunkt 3b (Integration Arbeitsmarktferner) in der Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung. Folgende, mit den ESF-Schwerpunkten 5 und 3b in Verbindung stehenden Funktionen werden von Seiten der Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung wahrgenommen: Verwaltende Stelle für die Schwerpunkte 5 und 3b: stellt die konforme Abwicklung sämtlicher, mit der Abwicklung der beiden Schwerpunkte anfallenden Aktivitäten sicher. Inhaltliche Einbindung des Sachgebietes Arbeitsmarkförderung in das TEP-Gremium Steuerungsgruppe. Mitentwicklung (dazu zählt u.a. inhaltliche Konzeptentwicklung) von Projekten im Schwerpunkt 3b. In beiden Schwerpunkten wird versucht die Interessen des Landes zu wahren bzw. einzubringen: 25 und zwar auf inhaltlicher Ebene (Welche Themen/Projekte sollen aus der Sicht des Landes umgesetzt werden?) und auch auf Ebene der Projektentwicklung: Berücksichtigung der Förderfähigkeit. Die Bescheinigende Stelle ist ebenfalls in der Abteilung Wirtschaft und Arbeit angesiedelt. Abteilung und Sachgebiet sind aber zwei unterschiedliche Organisationseinheiten. 25 Landesvertretungen müssen in SP 3b und 5 grundsätzlich verpflichtend als Partner vertreten sein. 57

58 Konkrete Berührungspunkte der für die EU-Fonds zuständigen Landesabteilungen Auf Ebene der beiden mit den untersuchten Fonds federführend befassten Landesabteilungen (ESF Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Arbeitsmarkförderung, EFRE, ELER Abteilung Raumordnung-Statistik) ist bekannt, mit welchen thematischen Fragestellungen die jeweils andere Abteilung befasst ist, welche Unterstützungsstrukturen eingerichtet wurden und wo die Zuständigkeitsgrenzen liegen. Direkte Kontakte zwischen den Abteilungen bestehen in der Form, dass eine abteilungsübergreifende Abstimmung zu Bildungsprojekten erfolgt. LAGs/RM-Einrichtungen wickeln zum Teil Bildungsprojekte ab. Letztverantwortliche Stelle ist die Abteilung Raumordnung-Statistik. Allerdings gibt es mehrere bewilligende Stellen, nämlich die unterschiedlichen Fachabteilungen. Eine inhaltlich-sachliche Einbindung des Sachgebietes Arbeitsmarkförderung erfolgt in der Form, dass bei einem zum Beispiel über LEADER eingereichten Projekt mit Bezug zum Thema Bildung, das Sachgebiet Arbeitsmarkförderung um Erteilung einer Stellungnahme zu dem Ansinnen gebeten wird. Je nachdem wie das Sachgebiet zur Projektidee steht, befürwortet es eine Umsetzung oder äußert Bedenken zum Beispiel durch eine beispielhafte Darlegung von (unter Umständen) ESF-geförderten Projekten, die ähnliche Zielsetzungen verfolgen oder bereits durchgeführt wurden und empfiehlt eine neuerliche Prüfung/Einschätzung des Nutzens. Die weitere Bearbeitung sowie allfällige Genehmigung, Durchführung, Abrechnung des Projektes obliegt der Abteilung Raumordnung- Statistik. Im Zuge der Erteilung der Stellungnahmen spielt die Expertise rund um den ESF bzw. über die vom ESF geförderten Projekte zum Thema mit eine Rolle. Es darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Kompetenzen der Abteilung rund um Bildungs- und Arbeitsmarkt und Wirtschaftsfragen hierbei mindestens genau so wesentlich sind. Kein kontinuierlicher Austausch (zum Beispiel Jour Fixe) der für die EU-Fonds zuständigen Landesabteilungen auf Sachgebietsebene Auf Sachgebietsebene des Landes Tirol gibt es keine kontinuierlichen/fix vereinbarten Sitzungen/- Austauschrunden, die einen Austausch zwischen den Zuständigen für die EU-Förderprogramme rund um ihre damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten zum Ziel haben. Dadurch, dass die meisten EU- Programme im Verantwortungsbereich der Abteilung Raumordnung-Statistik liegen, stellt sich die Situation in der Praxis zumeist in der Form dar, dass die Abteilung Raumordnung-Statistik im Bedarfsfall an die anderen Abteilungen herantritt. Ein Arbeitskreis im Land Tirol befasst sich mit dem Thema Europäische Union, der eher den Austausch entlang bestimmter Themen fokussiert. Versuchte Abstimmung betreffend EFRE mit der zuständigen Landesabteilung zu Beginn der laufenden EU-Förderperiode Einschränkungen hinsichtlich Anknüpfungspunkte zu anderen Fonds werden auf Ebene der mit den Fonds befassten Landesabteilungen wahrgenommen. In den Interviews konnten etwaige Gründe, die diesen Mangel an Andockmöglichkeiten erklären, nicht genauer erörtert werden. Die Komplexität eines jeden Fonds wird als außerordentlich hoch beschrieben. Es bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik um eine weitgehend reibungslose Umsetzung der Programme, für die man verantwortlich ist, gewährleisten zu können. Mit über die jeweils eigenen Programme hinausgehenden Fragen ist man kaum befasst (muss man auch nicht). Es liegt daher nahe, dass das Wissen über das Funktionieren anderer Fonds keineswegs umfangreich sein muss. Zu Beginn der laufenden EU-Förderperiode erfolgte der Versuch einer Abstimmung in Bezug auf administrative bzw. finanztechnische Fragen zwischen den ESF- und EFRE-Verantwortlichen in den jeweiligen Landesabteilungen. Der Austausch zeigte rasch, dass es Parallelitäten gibt, aber auch wesentliche 58

59 Unterschiede. Die Vergleichbarkeit der Programme war nur begrenzt möglich. Infolgedessen wurde der Fokus rasch wieder auf den eigenen zu verwaltenden Fonds gelegt. Das Ziel der SYN.AT Fallstudien und Projektanalysen lag darin, herauszufinden, in welchen Dimensionen es Abweichungen vom im Kapitel 1 definierten Idealtypus isolierter Fonds gibt. Identifizierte Abweichungen sind Indikatoren für potenzielle bzw. bereits realisierte Synergien. Die in unten folgender Tabelle 16 erstellte Übersicht für den Außerfern gibt Aufschluss darüber. Resümee: Synergiefördernde und synergiehemmende Aspekte im Außerfern Synergiefördernd (Brücken) Regionale Ebene (TEP und RM/LAG) - Organisationsform der regionalen Unterstützungsstrukturen für EFRE-RWB und -ETZ und ELER-LEADER: RM und LAG werden innerhalb einer Einheit realisiert. - Gute Kooperations- und Abstimmungsbasis zwischen RM/LAG und regionalen AMS GS (setzt ESF um) bzw. AMG Tirol (unterstützt AMS und Land im Zuge der Umsetzung des ESF) im Zuge regionaler Aktivitäten. Landesebene - Zuständigkeiten für EFRE-RWB und -ETZ und ELER-LEADER sind auf Landesebene in einer Abteilung (Raumordnung-Statistik) angesiedelt stellt optimale Ausgangsbedingung für eine gut aufeinander abgestimmte Nutzung von EFRE und ELER dar. Synergiehemmend (Isolatoren) Regionale Ebene (TEP und RM/LAG) - Es gibt keine Berührungspunkte zwischen TEP (auf Landesebene organisiert) und RM/LAG auf regionaler Ebene. - Keine direkte Wahrnehmung des EU-Fonds ESF auf RM/LAG-Ebene Landesebene: - Zuständigkeit für ESF (primär TEP und SP 3b) liegt auf Landesebene bei der Abteilung Wirtschaft und Arbeit Sachgebiet Arbeitsmarktförderung (ZWIST). Kein kontinuierlicher Austausch in Bezug auf die drei EU- Fonds zwischen den zuständigen Abteilungen Wirtschaft und Arbeit (ESF) und Raumordnung-Statistik (EFRE-RWB u. ETZ). - Versuchte Kooperation und Koordination zwischen der für den ESF auf Landesebene zuständigen Abteilung Wirtschaft und Arbeit Sachgebiet Arbeitsmarktförderung und der für EFRE-RWB und -ETZ und ELER-LEADER zuständigen Abteilung Raumordnung-Statistik zu Beginn der laufenden Programmperiode. - Bedarfsorientierte Kooperation (inhaltliche, fördertechnische Abstimmung bei Bildungsprojekten) zwischen den zuständigen Landesabteilungen. Landesebene Regionale Ebene - Intensive/r und kontinuierliche/r Austausch/- Abstimmung zwischen Land und RM/LAG: - Förderentscheidungen werden unter Einbindung des RM/der LAG getroffen. - Einbindung RM/LAG in Programmplanung Tabelle 16: Synergiefördernde und synergiehemmende Aspekte im Außerfern. Quelle: Eigene Darstellung 59

60 4.2 Region Steyr-Kirchdorf Karte 2: Region Steyr-Kirchdorf; Quelle: Eigene Darstellung Eine Regionalmanagement-Einrichtung (RM) und zwei Lokale Aktionsgruppen (LAGs) auf NUTS3-Ebene Territorialer Beschäftigungspakt (TEP) (formal) auf Landesebene (NUTS2) organisiert Regionalisierung der TEP(SP5)-Maßnahmen über die Regionalmanagerin für Arbeit Synergienutzung zwischen den EU-Fonds ESF, EFRE und ELER in Oberösterreich und der Region Steyr-Kirchdorf: eine Bestandsaufnahme Interviews wurden geführt mit: Person Johann Gruber Günther Knötig Eva Zsigo Martin Steinbichl (schriftlich) Karin Mayrhofer (telefonisch) Organisation / Funktion im Fonds EU-Fonds bzw. Programme Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Schwerpunkt Verantwortliche Landesstelle für ELER-LEADER ELER LEADER Land OÖ, Unterabteilung überörtliche Raumordnung, Experte im Bereich Raumordnung 26 EFRE, ELER LEADER Land OÖ, Abteilung Wirtschaft, ZWIST, Verwaltungsbehörde und/ oder Förderstelle für EFRE-RWB, ZWIST EFRE, ELER, ESF Land OÖ, Abteilung Wirtschaft, ZWIST, TEP- Koordination ESF AMS OÖ, TEP-Koordination Alois Aigner RM Steyr-Kirchdorf, Kontakt- und Beratungsstelle/- Unterstützungsstruktur für EFRE-RWB Felix Fößleitner RM Steyr-Kirchdorf, Kontakt- und Beratungsstelle/- Unterstützungsstruktur für ELER Doris Hagspiel RM Steyr-Kirchdorf, Unterstützungsstruktur für TEP (PAQ OÖ), Regionale TEP-Koordination Christian Schilcher LAG Traunviertler Alpenvorland, LEADER-Management Andreas Schilcher LAG Nationalpark Oö Kalkalpen Region, LEADER- Management Tabelle 17: InterviewpartnerInnen in Oberösterreich; Quelle: Eigene Darstellung ESF EFRE ELER ESF SP 5 (TEP) ELER LEADER ELER LEADER 26 Im Gespräche wurde in erster Linie die Umsetzung des ELER in OÖ thematisiert. 60

61 Um die Realisierung möglicher Synergien besser beschreiben zu können, erscheint es auf der Ebene der Region Steyr-Kirchdorf sinnvoll, sich zu Beginn den (komplexen) Rahmen für die Arbeit mit mehreren EU-Fonds und dazu erstellten Programmen in Oberösterreich zu vergegenwärtigen. Basis für die folgende Darstellung sind die Interviews mit den oben angeführten ExpertInnen. - Regeln und finanzielle Administration: Die drei EU-Fonds folgen divergierenden Regeln. Vor allem die unterschiedliche finanzielle Administration (ESF: Verantwortung in Bezug auf finanzielle Administration liegt beim BMASK und den ZWIST; EFRE: aws/erp- Fonds agiert (im Auftrag des Bundeskanzleramtes) als österreichweite Monitoring- und Zahlstelle; ELER: Zahlstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA)) der einzelnen Instrumente machen eine übergreifende Abwicklung technisch sehr schwierig. - Vorgaben auf EU- und Landesebene: Die EU-Verordnungen, die den einzelnen Programmen zugrunde liegen, sind aus Sicht mancher Befragter wenig harmonisiert, was dazu führt, dass sich die Detailrichtlinien auf Landesebene auch nicht annähern können. So kann es beispielsweise sein, dass ein Projekt/Thema nicht über die komplementäre Nutzung verschiedener EU-Fonds abgewickelt werden kann, weil sich in den beteiligten Fonds die Zielgruppen nicht decken. - Zielvorgaben und Ressourcen: Die Programme selbst unterliegen auf den verschiedenen Ebenen eigenen Zielvorgaben. Aufgrund der beschränkten Ressourcen ist daher vordringlichste Aufgabe, sich auf die eigene Zielerreichung zu fokussieren. ESF Top down does not really meet bottom up : Initiativen, die im OP Beschäftigung Österreich ESF im Rahmen des Paktes umgesetzt werden, definieren vor allem das Land Oberösterreich, AMS Oberösterreich und das Bundessozialamt unter Orientierung an nationalen Vorgaben und Landesvorgaben. In der Umsetzung zeigt sich, dass sich die Lukrierung von ESF-Mittel für in der Region/aus der Region heraus entwickelte Projektideen sehr schwierig gestaltet. (Auch der EFRE wird österreichweit für das Ziel RWB über acht (ausgenommen Burgenland mit Ziel Konvergenz/Phasing Out Burgenland - EFRE") Bundesländerprogramme top down umgesetzt. Eine Kompatibilität zwischen den top-down implementierten Programmmaßnahmen und bottom-up generieren Projektideen erscheint, den in den Interviews gewonnenen Eindrücken zur Folge, im Vergleich zum ESF ein Stück weit leichter herstellbar. Durch Kommunikation Brücken herstellen Durch die genannten administrativen Schwierigkeiten in der gemeinsamen Abwicklung verschiedener EU-Fonds (Stichwort: divergierende finanzielle Administration) scheint es praktikabel, die beiden Strukturfonds EFRE und ESF sowie den ELER von Landesseite her fondsrein 27 abzuwickeln und auf verschiedenen Ebenen Verbindungen (Brücken) herzustellen. Diese Brücken bestehen teilweise auf Landesebene, größtenteils aber auf Ebene der Regionen (NUTS3 und darunter). Es zeigt sich, dass in diesem Zusammenhang der Kommunikation und dem Wissen um die unterschiedlichen Förderprogramme ein zentraler Stellenwert zukommt. Aber nicht nur das Wissen um die Funktionsweise der Programme, sondern auch das Wissen um durchgeführte oder in Planung befindliche Projekte und Themen in den verschiedenen Gebieten ist zentral. Da dieses Wissen höchst vielschichtig und kurzlebig ist (es kommt in den einzelnen Programmen und Programmteilen häufig zu Änderungen; Themen entwickeln sich rasch und die Unterstützungsstrukturen erfahren oft nur wenig von geförderten Projekten), ist es von besonderer Bedeutung, den Austausch dieses Wissens in folgenden Verbindungen sicherzustellen: - Land intern (zwischen den verschiedenen Abteilungen und Fondszuständigkeiten), - Land <-> Region (zwischen den programmverantwortlichen Abteilungen und den jeweiligen Unterstützungsstrukturen in den Regionen), - Region intern (zwischen den Unterstützungsstrukturen der einzelnen Programme). 27 Unter fondsrein wird verstanden, dass nur jeweils ganze Projekte über einen Fonds abgewickelt werden. 61

62 Auf Landesebene sind ESF, EFRE und wirtschaftsbezogene Dimensionen der Achse 3 des ELER administrativ gut integriert, da sie über die Abteilung Wirtschaft/Zwischengeschaltete Stelle und der für Regionalpolitik zuständigen Abteilung Raumordnung (Förderstelle) abgewickelt werden. In dieser Stelle laufen viele Informationen zu Initiativen der drei EU-Fonds zusammen. Dies erleichtert die Koordination auf Landesebene, führt aber durch die komplexen Förderlogiken der einzelnen Instrumente nicht automatisch und zwingend zu mehr Synergien. Speziell bei größeren Projekten rechnet sich aber nach Aussagen der Verwaltung eine verstärkte Koppelung. Falls ein Projekt eingereicht wird, das Inhalte unterschiedlicher EU-Fonds aufweist, wird versucht, das Projekt über jenes Programm abzuwickeln, das am stärksten im Projekt abgebildet ist. Dies ist aber nur möglich, wenn auch der Rest des Projekts durch die Richtlinien ermöglicht (sprich: formal nicht ausgeschlossen) wird. Ist das gesamte Projekt nicht durch eine einzige Richtlinie abgedeckt, empfiehlt das Land zumeist die Aufsplittung des Projekts in Teile, die für sich genommen wieder in die unterschiedlichen Programme passen. Operativ erfolgt die Teilung auf sinnvolle Einheiten dann wieder in den Regionen selbst. Auch dies erfordert Kommunikation zwischen Land und Region. Zwischen Land und Region ist der Informationsfluss so geregelt, dass es relativ klare Informationskanäle zwischen den programmverantwortlichen Stellen und ihren eigenen Unterstützungsstrukturen gibt. Hier unterscheiden sich aber die Prozesse zwischen den EU-Fonds. Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft beispielsweise hielt in den ersten Jahren Fördersprechtage für ELER-LEADER ab. Jede Region und Partnerabteilung sollte alle Projekte mit Zuordnungsfragen einbringen. Inhaltlich war dies eher auf den ELER gerichtet, aber es konnten auch andere Projekte eingebracht werden. Mindestens zweimal pro Jahr lädt die Abteilung zu einem generellen Jour Fixe mit LAG-ManagerInnen, agrarischen RegionalmanagerInnen und Bewilligungsstellen. Im EFRE scheint eher der direkte Kontakt zwischen den RegionalmanagerInnen und den jeweiligen Förderstellen im Regio13-Programm primärer Kommunikationsprozess zu sein. Die Regionalmanagerin für Arbeit koordiniert den Fachbeirat Arbeit und Beschäftigung und erfährt auf diese Weise, was örtlich im Beschäftigungsbereich passiert und welche Themen gerade in den TEP- Institutionen (in Oberösterreich: Pakt für Arbeit und Qualifizierung Oberösterreich PAQ OÖ) diskutiert werden (wobei generell eher wenig Information über ESF-Aktivitäten in der Region vorhanden sind). Auf regionaler Ebene managt Steyr-Kirchdorf diesen Informationsfluss durch den persönlichen Austausch zwischen den RegionalmanagerInnen und den LAG-Managern. Sie befinden sich im selben Gebäude und pflegen wöchentliche Jour Fixe und verständigen sich anlassbezogen zu regionalen Projekten. So ist es möglich, dass beispielsweise Projektideen, die bei der LAG einlangen, aber nicht in LEADER passen, ohne große Transaktionskosten den Weg in die richtige Förderschiene finden. Durch die Komplexität und Dynamik, die jedem der Förderprogramme zugrunde liegen, wurde seitens der ManagerInnen genannt, dass es sehr schwer ist, in allen Bereichen aller Programme auf dem letzten Stand zu sein. Dieses Faktum untermauert die Wichtigkeit eines gezielten und intensiven Austausches zwischen RM und LEADER-ManagerInnen auf regionaler Ebene. Die RegionalmanagerInnen sind durch ELER, EFRE und ESF gefördert. So entsteht eine weitere Form von Synergie abseits projektförmiger Initiativen durch das abgestimmte Know-how, das die RegionalmanagerInnen in Form von Beratung und Vernetzung in die Region einbringen. Gerade in der Region Steyr-Kirchdorf besteht eine Kohärenz innerhalb der strategischen Ebenen: Landesentwicklungsstrategie -> Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept (NUTS 3) -> Lokale Entwicklungsstrategie (LAG). Diese bildet eine Basis für eine inhaltlich besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen ELER und EFRE. Die TEP-finanzierten RegionalmanagerInnen als regionaler Anker des ESF: Der ESF wird operativ am stärksten durch die Regionalmanagerin für Arbeit mit den anderen Fonds verbunden: 62

63 - Sie berät die regionalen Strukturen (unter anderem LEADER-ManagerInnen und RegionalmanagerInnen) in deren Projekten, wenn diese Beschäftigungs- und Arbeitsmarktbezug aufweisen - Sie koordiniert den Fachbeirat Arbeit und Beschäftigung. Dieser besteht aus regionalen VertreterInnen aus Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gemeindevertretung, Arbeitsmarktservice und dient als Plattform zum Austausch und zur Abstimmung von Aktivitäten im Bereich Beschäftigung und Regionalentwicklung. Der Mehrwert dieser Struktur liegt darin, dass regionale Themen über die Partner vertikal in deren Systemen weitergeleitet und auf Landesebene zur Diskussion gestellt werden. Dies ermöglicht in Einzelfällen, dass Projekte aus dem PAQ (und somit teilweise auch durch den ESF) finanziell unterstützt werden. Die Zusammenarbeit mit den anerkannten Organisationen im Fachbeirat Arbeit und Beschäftigung hat zusätzlich auch eine starke Außenwirkung. Dadurch wird es oft erleichtert, Mittel für regionale arbeitsmarktspezifische Initiativen außerhalb der klassischen Linien (zum Beispiel LEADER, INTERREG etc.) leichter zu lukrieren. - Sie unterstützt den PAQ OÖ damit die Maßnahmen gut an bestehenden, laufenden oder in Planung befindlichen Vorhaben andocken können und den Weg in die Region und ihre Gemeinden finden. Bottom up ist es aber schwieriger, den ESF zu nutzen, was bedeutet, dass regionale Schwerpunkte nur in sehr begrenztem Ausmaß in Projektform an den ESF bzw. den PAQ OÖ herangetragen werden können. Vermutlich zu einem Großteil ist dies dadurch bedingt, dass die beteiligten Institutionen bestimmte (teilweise von den Bundesinstitutionen vorgegebene) Zielvorgaben erfüllen müssen. Die regionale AMS-Geschäftsstelle hingegen hat eine gewisse Budgethoheit und damit auch prinzipiell die Möglichkeit, regional passende arbeitsmarktwirksame Maßnahmen durchzuführen. Über diesen Weg oder direkt über das Land OÖ ist es für die Region manchmal möglich, Gelder für Projekte mit ESF-Inhalten zu bekommen. Resümee: Synergiefördernde und synergiehemmende Aspekte in Steyr-Kirchdorf Synergiefördernd (Brücken) Landesebene - Innerhalb der Abteilung Wirtschaft (EFRE/ESF) sowie zwischen den Abteilungen Wirtschaft, Raumordnung und Landwirtschaft kommt es vor allem bei größeren Projekten zu fondsergänzender Abstimmung. Regionale Ebene (TEP/RM/LAG): - Gute Abstimmungsmöglichkeit zw. ELER und EFRE durch kohärente Strategien: Landesentwicklungsstrategie Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept (Ebene: NUTS3) Lokale Entwicklungsstrategie (Ebene: LAG). Das Regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzept ist eher auf den EFRE ausgerichtet, wohingegen die Lokale Entwicklungsstrategie mit dem ELER in Verbindung steht. - Verbindung des ESF mit EFRE und ELER operativ durch RM für Arbeit (Koordination Synergiehemmend (Isolatoren) EU-Ebene und Landesebene: - Obwohl Zuständigkeiten für ESF-TEP, EFRE-RWB, Teile von ELER-LEADER innerhalb einer Abteilung (ZWIST/Abteilung Wirtschaft) erfolgt eine eher fondsreine Abwicklung der Instrumente da divergierende (in der Programmierung festgelegten) Regeln der drei EU-Fonds. Regionale Ebene (TEP/RM/LAG) - Außer im Rahmen von Calls ist es schwierig für die RM für Arbeit mit eigenen regionalen Themen an den ESF anzudocken. Auch über die Maßnahmen des TEP wird auf Landesebene primär nach Landes- und Bundesschwerpunkten entschieden. 63

64 des Fachbeirates Arbeit und Beschäftigung ) - RMs durch ELER, EFRE und ESF gefördert Synergien entstehen abseits projektförmiger Initiativen durch das Einbringen von abgestimmtem Know How in die Regionen. Landesebene Regionale Ebene - Obwohl sektoral verlaufend, bestehen zwischen Land und Region in Summe gut funktionierende und strukturierte Informations- und Kommunikationskanäle: - ESF: Koordination des Fachbeirates Arbeit und Beschäftigung durch RM für Arbeit. - ELER-LEADER: Jour Fixe mit Landesabteilung und LAG-ManagerInnen, agrarischen RegionalmanagerInnen, Bewilligungsstellen. - EFRE-RWB: Zwischen Förderstellen im Regio13-Programm und RMs gab es vor allem zu Beginn der Periode Austauschprozesse. Zumindest jährlich stattfindende Jour-Fixe zwischen der für Regionalpolitik zuständigen Förderstelle (Abteilung Raumordnung) und dem Regionalmanagement gewährleisten einen adäquaten Informationsfluss. Landesebene Regionale Ebene - Informationsfluss zwischen Landesebene und Region erfolgt eher sektoral, nach EU- Fonds innerhalb der dafür zuständigen Landes- und Regionalstrukturen. - Innerhalb der Förderprogramme (vor allem ELER) kommt es häufig zu Änderungen von Richtlinien, was es für die regionale Ebene schwierig macht, auf dem Laufenden zu bleiben. Tabelle 18: Synergiefördernde und synergiehemmende Aspekte in Steyr-Kirchdorf; Quelle: Eigene Darstellung 64

65 4.3 Region Oststeiermark Karte 3: Region Oststeiermark; Quelle: Eigene Darstellung Eine Regionalmanagement-Einrichtung (RM), ein Territorialer Beschäftigungspakt (TEP) und sechs Lokale Aktionsgruppen (LAGs) auf regionaler (<NUTS3) Ebene Im Rahmen des Regionext-Prozesses wurde mit der Verordnung zur Erlassung des Landesentwicklungsprogramms 2009 (LGBl. Nr. 75/2009) eine geographische Neuordnung der steirischen Regionen durchgeführt. Dabei wurde die Steiermark in sieben Großregionen gegliedert und die Oststeiermark als Region mit den Bezirken Weiz, Hartberg und Fürstenfeld festgelegt. Daher ergeben sich für die Auswertung folgende Rahmenbedingungen: - Die Oststeiermark im Regionsbegriff entspricht nicht dem auf NUTS 3-Ebene, - Das EU-Regionalmanagement Oststeiermark (RMO), welches bisher neben den Bezirken Weiz, Hartberg, Fürstenfeld auch Feldbach betreut hat, wird zukünftig nur mehr ersteren drei betreuen. Synergienutzung zwischen den EU-Fonds des ESF, EFRE und ELER in der Steiermark: eine Bestandsaufnahme Interviews wurden geführt mit: Person Leander Feiertag Horst Fidlschuster Christian Luttenberger Organisation / Funktion im Fonds RMO, Kontakt- und Beratungsstelle für EFRE- RWB und -ETZ, LEADER-Management RMO, Technische Hilfe, Regionale TEP- Koordination, Kontakt- und Beratungsstelle für EFRE-RWB- und -ETZ, LEADER-Management RMO, Kontakt- und Beratungsstelle für EFRE- RWB und -ETZ Land Steiermark, Fachabteilung 11A Soziales, Regina Geiger Arbeit und Beihilfen, Referat Qualifizierung und Beschäftigung, ZWIST Land Steiermark, Abteilung 16 Landes- und Gemeindeentwicklung, Referat für "Innovations- Gerald Gigler und Kooperationsentwicklung im Ländlichen Raum LEADER", Schwerpunkt Verantwortliche Landesstelle für ELER-LEADER Land Steiermark, Abteilung 14 Wirtschaft und Caroline Schweda Innovation, Verwaltungsbehörde für EFRE-RWB Tabelle 19: InterviewpartnerInnen in der Steiermark; Quelle: Eigene Darstellung EU-Fonds bzw. Programme EFRE RWB EFRE - ETZ ELER LEADER ESF SP 3b, 5 (TEP) EFRE RWB EFRE ETZ ELER LEADER EFRE RWB EFRE ETZ ESF SP 3b, 5 (TEP) ELER LEADER EFRE RWB 65

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