Nach der Änderung ist vor der Änderung: Die 3. und voraussichtliche 4. Änderung der TrinkwV Inhalt
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- Franz Salzmann
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1 Nach der Änderung ist vor der Änderung: Die 3. und voraussichtliche 4. Änderung der TrinkwV Robert-Koch-Tagung Hannover, 10. und Inhalt 1. EURATOM-Richtlinie Radioaktive Stoffe im Trinkwasser 2. Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung - Wesentliche Inhalte 3. Änderung der Anhänge II und III der EU-Trinkwasserrichtlinie 4. Umsetzung in bundesdeutsches Recht 4. Änderung der TrinkwV 1
2 Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (TrinkwV 2001) Grundlegende Novellierung Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie vom Indikatorparameter Radioaktivität: Tritium, Gw: 100 Bq/l Gesamtrichtdosis, Gw: 0,1 msv/jahr Vorgaben zu Untersuchung u. Überwachung fehlen (Kontrollmethoden, -häufigkeit, Überwachungsstandorte) => keine Überwachung möglich Erste VO zur Änderung der TrinkwV 2001 vom 3. Mai 2011 Klarstellungen (z.b. Definitionen WVA) Berücksichtigung neuer wiss. Erkenntnisse (z.b. a.a.r.d.t. / Legionellen / Uran) Anpassungen an Vorgaben EU-TrinkwasserRl. (z.b. Wasserversorgungsgebiete / Berichtspflichten) Änderung v. Regelungen, die sich in der Praxis nicht bewährt haben (z.b. Labore / Untersuchungspflichten) Schließung v. Regelungslücken (z.b. Radioaktivität - wurde im Bundesrat abgelehnt) Änderungen mit Ziel Entbürokratisierung (z.b.???) Insgesamt Steigerung der Praktikabilität 2
3 Zweite VO zur Änderung der TrinkwV 2001 vom 5. Dez Lösung von Problemen mit Statischem Verweis auf UBA-Liste Aufbereitungsstoffe ( 11-Liste ) Legionellenregelungen (UsI, GA, Labore) Überwachungsuntersuchungen durch GA ( 19 Abs. 3) Konkretisierung Anforderungen an Materialien u. Stoffe im Kontakt mit Trinkwasser ( 17) EURATOM-Richtlinie Radioaktive Stoffe im Trinkwasser RICHTLINIE 2013/51/EURATOM DES RATES vom 22.Oktober 2013 zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch 3
4 EURATOM-Richtlinie Radioaktive Stoffe im Trinkwasser Auszüge aus den Erwägungsgründen: (3): Indikatorparameter Radioaktivität in EU-TrinkwasserRl. fallen in Geltungsbereich des Euratom-Vertrages (4): Im Interesse von Einheitlichkeit, Kohärenz und Vollständigkeit der Rechtsvorschriften zum StrahlenschutzRegelung künftig in gesonderter Rechtsvorschrift auf Grundlage Euratom-Vertrag (5): Indikatorparameter Radioaktivität in EU-TrinkwasserRl. werden hierdurch ersetzt. Umsetzung in bundesdeutsches Recht Mögliche Varianten: Strahlenschutzrechtliche Regelungen (z.b. AtomG, Strahlenschutzvorsorgegesetz) oder Trinkwasserverordnung 4
5 Umsetzung in bundesdeutsches Recht Argumentation Bund (BMUB / BMG): Atomgesetz oder z.b. Strahlenschutzvorsorgegesetz enthalten keine Ermächtigungsgrundlagen. Neue Ermächtigungsgrundlage (VO-Ermächtigung) müsste im Strahlenschutzrecht erst gesetzlich geschaffen werden. Umsetzung in bundesdeutsches Recht Argumentation Bund (BMUB / BMG): 38 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 37 Abs. 1 IfSG ist VO-Ermächtigung für Regelung der Anforderungen von Trinkwasser auch in Bezug auf Radioaktivität. Diese Rechtsauffassung des BMUB wird sowohl von BMG, BMJ als auch BMI geteilt. 5
6 Exkurs IfSG (1) 38 Abs. 1 Nr. 1 IfSG: BMG bestimmt durch RechtsVO, welchen Anforderungen Trinkwasser entsprechen muss, um 37 Abs. 1 IfSG zu genügen. 37 Abs. 1 IfSG: Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesonderedurch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Exkurs IfSG (2) 1 Abs. 1 IfSG: Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Radioaktivitätsregelungen mit Zweck des IfSG vereinbar? 6
7 Umsetzung in bundesdeutsches Recht Argumentation Bund (BMUB / BMG): Vorteile für Verbraucher und Adressaten (UsI) der Rechtsvorschrift: Zusammenfassung aller Anforderungen an Trinkwasser in einem Rechtstext. Einfügen in vorhandene Behörden- und Überwachungsstrukturen; Vollzugsaufgaben und Umfang der Überwachungspflichten in einem Rechtstext festgelegt. Umsetzung in bundesdeutsches Recht Argumentation Bund (BMUB / BMG): Umzusetzende Richtlinie verwendet Begrifflichkeiten und Anwendungsbereich der EU-TrinkwasserRl. (seit über 10 Jahren in TrinkwV 2001 umgesetzt). Wasserversorgungsverbände BDEW und DVGW haben sich für eine Umsetzung im Rahmen der TrinkwV 2001 ausgesprochen. 7
8 Umsetzung in bundesdeutsches Recht Fazit Bund (BMUB / BMG): Die EURATOM-Richtlinie Radioaktive Stoffe im Trinkwasser wird im Rahmen der Dritten VO zur Änderung der TrinkwV 2001 in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Inhalte (3. VO zur Änderung TrinkwV - Entwurf BMG v ) Einführung Parameterwert ( 3 Nr. 9a.-neu): ein Wert für radioaktive Stoffe im Trinkwasser, bei dessen Überschreitung die zuständige Behördeprüft, ob das Vorhandensein radioaktiver Stoffe im Trinkwasser ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, das ein Handeln erfordert. ggf. sind erforderliche Maßnahmen anzuordnen ( 9 Abs. 5a neu) 8
9 Wesentliche Inhalte (3. VO zur Änderung TrinkwV - Entwurf BMG v ) Parameterwerte (Anlage 3a - neu): Parameter Parameterwert Einheit Radon 100 Bq/l Tritium 100 Bq/l Richtdosis 0,10 msv Wesentliche Inhalte (3. VO zur Änderung TrinkwV - Entwurf BMG v ) Untersuchungspflichtig ist UsI von WVA mit Abgabe von mehr als 10 m 3 / Tag ( 3 Nr. 2 a TrinkwV 2001) Behörde kann auch für kleinere WVA Untersuchungen anordnen, wenn erhöhte Konzentrationen radioaktiver Stoffe zu erwarten sind. Untersuchungen auf künstliche Radionuklide (Tritium) nicht erforderlich, es sei denn, die Behörde hat dies angeordnet. 9
10 Wesentliche Inhalte (3. VO zur Änderung TrinkwV - Entwurf BMG v ) Untersuchungskonzept Stufe 1: Erstuntersuchung innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten: Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration (4 Untersuchungen in 4 Quartalen innerhalb von 12 Monaten) Nicht erforderlich bei Nachweis repräsentativer Erhebungen, Überwachungsdaten oder anderer zuverlässiger Informationen -liegen für NI nicht vor Wenn Parameterwerte dabei nicht signifikant überschritten, kann Behörde auf Antrag feststellen, dass weitere, regelmäßige Untersuchungen nicht erforderlich sind. Wesentliche Inhalte (3. VO zur Änderung TrinkwV - Entwurf BMG v ) Untersuchungskonzept Stufe 2: Bei signifikanter Überschreitung Parameterwerte bei Erstuntersuchung: Risiko für die menschliche Gesundheit? ggf. Anordnung von Maßnahmen zur Reduzierung des Radioaktivitätsgehaltes Regelmäßige Untersuchungen zur Prüfung Wesentliche Veränderungen? Wirksamkeit v. Maßnahmen zur Wasseraufbereitung 10
11 Wesentliche Inhalte (3. VO zur Änderung TrinkwV - Entwurf BMG v ) Zuständigkeiten: TrinkwV Gesundheitsamt Abweichung Radioaktivität: Zuständige Behörde Länder sollen Vollzugsstrukturen selber regeln (in NI bleibt kommunaler ÖGD zuständig) Ggf. Einbeziehung Strahlenschutzbehörden (in NI Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - NLWKN- geplant) Zeitplanung EURATOM-Richtlinie fordert Umsetzung in nationales Recht bis 28. November 2015 Länder-und Verbandsanhörung Referentenentwurf April/Mai : EU-Notifizierung eingeleitet, Wartefrist 3 Monate September/Oktober 2015: Bundesratsverfahren? Inkrafttreten vor 28. November 2015? 11
12 EU-Richtlinie zur Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasser-Richtlinie Entwurf Juli 2015 Veröffentlichung geplant Herbst 2015 EU-Richtlinie zur Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasser-Richtlinie bisher Routinemäßige Kontrollen Umfassende Kontrollen Probennahme für Flaschenwasser Analyseverfahren Mindestverfahrenskennwerte künftig Anhang II Parameter Gruppe A Parameter Gruppe B./. Anhang III Risikobewertung (optional) Probennahmeverfahrenund Probennahmestellen Analyseverfahren Mindesverfahrenskennwerte 12
13 EU-Richtlinie zur Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasser-Richtlinie Risikobewertung (optional) Implementierung Water Safety Plan auf Grundlage Risikobewertung und Risikomanagement Überwachungsprogramm entlang gesamter Wasserversorgungskette: Einzugsgebiet Wassergewinnung Wasseraufbereitung Wasserspeicherung Infrastruktur der Wasserverteilung EU-Richtlinie zur Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasser-Richtlinie Risikobewertung (optional) In Abhängigkeit vom Ergebnis: Erweiterung oder Verkürzung der Parameter Gruppe A und Gruppe B bis zur vollständigen Streichung einzelner Parameter! Erhöhung oder Verringerung der Probennahmehäufigkeit Ausnahme: E.coli darf nicht reduziert werden! Form / Inhalt nicht festgelegt, aber: muss von zust. Behörde genehmigt werden 13
14 Umsetzung in bundesdeutsches Recht November 2015BMG / UBA-Workshop : Risikobewertung bei der Trinkwasserüberwachung Dezember 2015 Bund-Länder- Besprechung, auch grundlegende Novellierung der TrinkwV Bessere Systematik Bessere Abstimmung auf IfSG Übersichtlichkeit Verständlichkeit Herbst 2017: 4. Änderung TrinkwV Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Frank Raulf Referat 401, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Übertragbare Krankheiten, Umwelthygiene Tel.: (0511) frank.raulf@ms.niedersachsen.de 14
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