Angebotsaufforderung Inhaltsverzeichnis
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- Martina Krause
- vor 7 Jahren
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1 Inhaltsverzeichnis Titel Bezeichnung Seite 01. Vorbereitung der Entsorgung von Bauabfällen Abfallverantwortlicher der Baustelle Entsorgungskonzept Elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle Nachweisführung Papierbelege für nicht gefährliche Abfälle Verbleibskontrolle Bereitstellungsflächen Entsorgung von Bauabfällen Entsorgung und Transport Boden Entsorgung und Transport Beton und Bauschutt Entsorgung/Transport von Unrat Verwertung/Transport von Oberboden Entsorgung / Transport von Wurzeln, Baumstümpfen und Astwerk Entsorgung / Transport Ausbauasphalt, Bitumengemische und teerhaltige Produkte Entsorgung/Transport von Fahrbahnmarkierung Bereitstellung zur Abholung durch AG RC-Schienen Gleisbetonschwellen Holzschwellen Metallschrott Gleisschotter...33 Zusammenstellung...34 Druckdatum: Seite: 1 von 37
2 Projektdaten: Projektbezeichnung: Projektname: PLZ: Ort: Straße: DB Netz Musterprojekt Muster_Netz Vergabedaten: Art der Ausschreibung: Ort der Angebotsabgabe: Datum der Angebotseröffnung: Uhrzeit der Angebotseröffnung: Zuschlagsfrist: Ausführungstermine: Ausführungsbeginn: (Soll) Ausführungsende: (Soll) Ausführungsbeginn: (Ist) Ausführungsende: (Ist) Auftraggeberdaten Auftraggeber: DB Netz AG Straße: Theodor-Heuss-Allee 7 PLZ: Ort: Frankfurt LV-Daten: LV-Bezeichnung: Entsorgung: Bayern (Version.. LV-Name: 52A Angebotssumme: zuzüglich % Mehrwertsteuer: EUR... EUR... Angebotssumme brutto: EUR... Druckdatum: Seite: 2 von 37
3 Hinweistext für das Arbeiten mit diesem Muster-LV: (diesen gesamten Hinweistext bitte nach Fertigstellung des LV löschen) *********************************************************************************** 1. Allgemeine Hinweise Der Ersteller der Vergabeunterlagen hat sicher zustellen, dass u.a. die umwelt- und abfalltechnischen Anforderungen, Vorgaben und Mengenansätze sowie der damit in Verbindung stehende Teil der bautechnischen Leistungen in den Vorbemerkungen und dem Leistungsverzeichnis frei von Widersprüchen sind. 1.1 In den Positionen, welche die Entsorgung von Bauabfällen aus dem Bauvorhaben beschreiben, müssen nachfolgende Anforderungen eingearbeitet sein: - Die Leistungspositionen sind nach Abfallarten (AVV-Nr. als Abfallschlüssel) und Belastung (mineralische Stoffe nach Zuordnungswerten als jeweilige Obergrenze der Schadstoffbelastung) zu differenzieren. - Mit Ausnahme von Holzschwellen (AVV ), Betonschwellen (AVV ), gemischte Siedlungsabfälle (AVV ), Schrott (AVV ) und Grünschnitt (AVV ) sind grundsätzlich alle zu entsorgenden Stoffe gemäß ihres Schadstoffgehalts zu deklarieren. Im LV sind entsprechende Positionen vorzusehen. - Die vom AN zu bildenden Haufwerke sind getrennt nach Fraktionen und Belastungen zu errichten. Haufwerke sind vom AN eindeutig zu kennzeichnen und zu dokumentieren. - Die verschiedene Entsorgungsgüter bzw. Belastungsklassen sind immer mit konkreten Mengenansätzen zu hinterlegen. 1.2 Projektspezifische Ergänzungen sind grundsätzlich mit "(><)" gekennzeichnet. Dadurch wird die Suche für den Planer erleichtert. Die Sonderzeichen sind bei der LV-Erstellung auch bei Bearbeitung der projektspezifischen Angaben zu belassen, da sie so die LV-Prüfung erleichtern. 1.3 Mengenvorgaben sind grundsätzlichmit "0" vorgegeben. Dadurch wird die Suche für den Planer nach nicht aktualisierten Mengen erleichtert. Der LV-Ersteller hat diese anzupassen und ist für die korrekte Übernahme der spezifischen Daten (Abfallart, Menge, Einstufung, AVV-Nr.) aus der Entwurfsplanung verantwortlich. 1.4 Das Muster-LV bildet einen Katalog mit allen bei Baumaßnahmen üblichen Entsorgungsgütern. Der LV-Ersteller hat eine dem Bauvorhaben entsprechende Auswahl zu treffen. 1.5 Die Verwendung von Positionen mit Schadstoffgehalten größer Z 2 / RW 2 ist mit den zuständigen Fachstellen der DB Netz AG zu vereinbaren. ************************************************************************ ************************ 2. Entsorgung und Transport 2.1 Für jede zu entsorgende Abfallart (AVV-Schlüssel und Belastung) ist eine separate Position anzulegen. ************************************************************************************************ 3. Schienen 3.1 Länge der bereitzustellenden Schienen gemäß Festlegung AG. 3.2 Durch den PL / Planer ist in Abstimmung mit dem Zentralen Verkauf in Minden die zu vereinbarende Übergabestelle abzustimmen. ************************************************************************************************ 4. Schwellen 4.1 Durch den PL / Planer ist in Abstimmung mit I.NPV1(O) die zu vereinbarende Übergabestelle der Schwellen abzustimmen. ************************************************************************************************ 5. Metallschrott 5.1 Gemäß Vorbemerkungen (Mengenermittlung aus der EP bzw. AP) 5.2 Durch den PL / Planer ist in Abstimmung mit dem Zentralen Verkauf in Minden die zu vereinbarende Übergabestelle abzustimmen. ************************************************************************************************ 6. Sonstiges Das Muster-Leistungsverzeichnis wird laufend aktualisiert und erweitert. Druckdatum: Seite: 3 von 37
4 Erkenntnisse aus Ausschreibungen, Vergaben und anfallenden Nachträgen werden - soweit möglich - in die Textgestaltung einfließen. Hierfür bitten wir um Rückmeldung von Änderungswünschen an konrad.albert@deutschebahn.com. Stand: Druckdatum: Seite: 4 von 37
5 01. Vorbereitung der Entsorgung von Bauabfällen Abfallverantwortlicher der Baustelle Gestellung eines Abfallverantwortlichen Gestellung eines Abfallverantwortlichen auf der Baustelle mit der Qualifikation eines Abfallbeauftragten nach 59 KrWG und mind. 1 Jahr Praxiserfahrung als Abfallbeauftragter durch den AN zur - Steuerung des Abfallmanagement des AN vor Ort gemäß Vorbemerkungen - Mitwirken bei der bauvertraglich geschuldeten Nachweisführung und Dokumentation vor Ort gemäß Vorbemerkungen Sowie als Ansprechpartner für den AG in allen Fragen des Abfallmanagements. 1,000 psch... Summe Abfallverantwortlicher der Baus..... Druckdatum: Seite: 5 von 37
6 Entsorgungskonzept Entsorgungskonzept AN Entsorgungskonzept AN gemäß Vorbemerkungen sowie PM 60-03a und -03b Mustergliederung Entsorgungskonzept AN erarbeiten und ständige Aktualisierung / Ergänzung gemäß Baufortschritt. Der Entwurf des Entsorgungskonzeptes ist spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung, die erste Vollversion spätestens 4 Wochen vor Baubeginn beim AG zur Bestätigung vorzulegen. Das Vorliegen eines bestätigten Entsorgungskonzeptes ist Voraussetzung für jegliche Wiedereinbau- oder Entsorgungsmaßnahmen. Analytik erfolgt durch den AG 1,000 psch... Summe Entsorgungskonzept... Druckdatum: Seite: 6 von 37
7 Elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle Nachweisführung über die Entsorgung Die Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle hat mittels des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eanv) zu erfolgen. Der AN und die von ihm beauftragten Abfallbeförderer haben aktiv bei der Vorbereitung und Erstellung der erforderlichen Nachweisunterlagen für die Vorab- und Verbleibskontrolle im eanv mitzuwirken. Dazu sind folgende eanv-zugänge und anwendungsbereite Geräteausstattungen für den Abfallbeauftragten / Bevollmächtigten des AN und die Beförderer auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen. Die Ausstattung und die Zugänge sind im Entsorgungskonzept des AN zu dokumentieren. Gebräuchliche Computerhardware inkl. DSL-Verbindung (Internet) oder gleichwertig - Abfallerfassungssoftware inklusive eigenständigem Zugang, kompatibel zur Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS), Empfehlung: Anmeldung bei der ZEDAL-Provider-Lösung (Kosten ca. 250 pro Jahr), einschl. Signaturarbeitsplatz - Kartenlesegeräte incl. Treibersoftware mit Zulassung der Bundesnetzagentur zur qualifizierten Signatur abfallrechtlicher Dokumente durch Bauüberwachung und Beförderer Signatur des Abfallbeförderers Die im Auftrag des AN tätigen Abfallbeförderer haben die Transportdokumente bei Abfallübernahme auf der Baustelle elektronisch zu signieren. Sofern die Beförderer erst vor der Abfallübergabe beim Entsorger signieren, haben Abfallerzeuger und Beförderer darüber nach 19(2) NachwV vor Beginn der Entsorgung eine entsprechende Vereinbarung über die verspätete Signatur abzuschließen. Der AN verpflichtet sich mit nachfolgender Rahmenvereinbarung PM 60-07a, dem AG ca. 14 Tage vor Beginn der Entsorgung bzw. vor jedem Befördererwechsel die von den Beförderern unterschriebene Vereinbarung PM 60-07b zur Bestätigung 1,000 psch... Druckdatum: Seite: 7 von 37
8 vorzulegen vgl.: - PM 60-07a: Rahmenvereinbarung Abfallerzeuger - Auftragnehmer (Bau) zum abweichenden Zeitpunkt der Übernahmebestätigung des Abfallbeförderers gem. 19 (2) NachwV - PM 60-07b: Vereinbarung Abfallerzeuger - Abfallbeförderer zum abweichenden Zeitpunkt der Übernahmebestätigung des Abfallbeförderers gem. 19 (2) NachwV. '[Unterlagen beim AG erhältlich] ' Zusätzlich hat der AN in diesem Fall die von ihm beauftragten Beförderer zu veranlassen, die erforderlichen Transportdokumente als Papierausdruck zur Abfallübernahme mit auf die Baustelle zu bringen, darauf die Übernahme zu quittieren und den Ausdruck der Bauüberwachung zu übergeben. Der AG behält sich im Zusammenhang mit der verspäteten Signatur ausdrücklich die Bestätigung der vorgesehenen Abfallbeförderer vor. 1,000 psch... Summe Elektronische Nachweisführung..... Druckdatum: Seite: 8 von 37
9 Nachweisführung Papierbelege für nicht gefährliche Abfälle Nachweisführung über die Entsorgung Die Nachweisführung über die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle hat mittels Papierbelege zu erfolgen. Für die Einstufung EPP Z 1.2 oder RW1 und größer ist für Boden, Beton und Bauschutt und jede Schadstoffgruppe ein Vereinfachter Entsorgungsnachweis (VN) zu erstellen. Dieser schließt unterzeichnete VE und AE ein. Analoge Vorgehensweise bei Gleisschotter ab Z1.1 und Straßenaufbruch. Die Entsorgung wird mit Übernahme- und Wiegescheinen dokumentiert. 1,000 psch... Summe Nachweisführung Papierbelege..... Druckdatum: Seite: 9 von 37
10 Verbleibskontrolle Führen des Abfallregisters Führen des Abfallregisters gemäß dem Muster PM 60_08c. Erstellung der Übersicht Verbleibsnachweise gemäß Vorlage PM 60_08b. Übergabe des Abfallregisters an die BÜW bis spätestens 10. KT des Folgemonats. 1,000 psch... Summe Verbleibskontrolle... Druckdatum: Seite: 10 von 37
11 Bereitstellungsflächen Bereitstellungsflächen AN bis Z 2 Bereitstellungsflächen AN bis Z 2 Bereitstellungsflächen zur Zwischenlagerung und Beprobung aller anfallenden Ausbaustoffe in ausreichender Größe einrichten, vor- und unterhalten, betreiben sowie rückbauen inkl. Wiederherstellen des ursprünglichen Flächenzustandes (einschließlich Beschaffung von Lagerflächen über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus inkl. ggf. erforderlicher Entschädigungen, Pacht, Einholung aller erforderlicher Genehmigungen samt Gebühren). Ggf. vorhandene Grundwassermessstellen, Sickerschächte, Kanalanlagen etc. sind zu sichern und betriebsbereit zu halten. Abtrag, Zwischenlagerung und Wiederandeckung mit Ansaat vorhandenen Oberbodens sowie ggf. Aufbruch / Abtrag vorhandener Oberflächenbefestigungen samt deren Ersatzneubau sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet. Befestigung der Fahrwege und Lagerflächen nach Wahl und Bautechnik des AN. Eine Vermischung der lagernden Ausbaustoffe mit dem vorhandenen Untergrund ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen Zulage Bereitstellungsfläche > Z 2 Zulage Bereitstellungsfläche > Z 2 Zulage zu vorgenannten Bereitstellungsflächen für die Lagerung von Ausbaustoffen > Z 2. Basisabdichtung mit PE-Folie mit 1,5 mm Mindestdicke, überlappend auf einer Sandlage ausgelegt. Die Sicherung von Haufwerken mit Belastungen > Z 2 vor Niederschlagswasser mit Folienabdeckung ist einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Ggf. notwendiges mehrfaches Abdecken (z.b. auf Weisung der BÜW) der Haufwerke und die Entsorgung aller Baufolien ist einzurechnen. 1,000 psch... 1,000 psch... Summe Bereitstellungsflächen... Summe 01. Vorbereitung der Entsorgung von..... Druckdatum: Seite: 11 von 37
12 02. Entsorgung von Bauabfällen Die Kosten interner Baustellenlogistik sowie die Transporte innerhalb der Baustelle werden nicht gesondert vergütet. Alle in den Vorbemerkungen beschriebenen Regelungen zur ordnungsgemäßen Behandlung / Entsorgung von Abfällen sind einzuhalten. Die hierfür notwendigen Kosten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis durch Registerbeleg / Lieferschein und Wiegenote Entsorgung und Transport Boden Boden ist in Bayern gemäß dem Eckpunktepapier (EPP) "Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen" (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Stand 07/2005) zu deklarieren und entsorgen. Es sind Schadstoffgehalte bis Z 2 definiert. 'Hinweis, bitte beim endgültigen LV löschen Für jede zu entsorgende Abfallart (AVV-Schlüssel und Belastung) ist eine separate Position anzulegen. Nachfolgender Text optional bei Verwendung von Positionen nach DepV.' 'Bei Überschreitung von EPP Z2 erfolgt die Entsorgung nach Deponieverordnung (DepV) (Slg-Wasser-Merkblatt Nr. 3.6/3, Stand 27. April 2009) Die Einstufung erfolgt in die Deponieklassen DK 0 bis DK III. ' Ein geogen erhöhter ph-wert in der Deklarationsanalyse allein, führt nicht zu einer höheren Einstufung >Z1.1. Vergütet wird der in der Deklarationsanalyse festgelegte Zuordnungswert ohne ph-wertüberschreitung. Mehraufwendungen hieraus sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet Entsorgung Boden EPP Z 0 Entsorgung Boden EPP Z 0 Boden (AVV-Nr Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen) Druckdatum: Seite: 12 von 37
13 mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Boden EPP Z 1.1 Entsorgung Boden EPP Z 1.1 Boden (AVV-Nr Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen) mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Boden EPP Z 1.2 Entsorgung Boden EPP Z 1.2 Boden (AVV-Nr Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen) mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Boden EPP Z 2 Entsorgung Boden EPP Z 2 Boden (AVV-Nr Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen) mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Zulage für Entsorgung Boden Zulage für Entsorgung Boden > 1% und <= 6% TOC und DOC mg/l nach der "Handlungshilfe für den Umgang mit geogen arsenhaltigen Böden" (LfU Bayern, 2014) Entsorgung Boden DepV DK 0 Entsorgung Boden DepV DK 0 AVV nicht gefährlicher Abfall Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen Druckdatum: Seite: 13 von 37
14 aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Boden DepV DK I Entsorgung Boden DepV DK I AVV nicht gefährlicher Abfall Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Boden DepV DK II Entsorgung Boden DepV DK II AVV nicht gefährlicher Abfall (wenn Summe SM in Feststoff > mg/kg gefährlicher Abfall AVV *) Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Boden DepV DK III Entsorgung Boden DepV DK III AVV * gefährlicher Abfall Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen aus Bauschutt oder sonstigen mineralischen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Transport Boden EPP Z 0 Transport Boden EPP Z 0 Verladung und Beförderung von Boden (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Boden EPP Z 1.1 Transport Boden EPP Z 1.1 Druckdatum: Seite: 14 von 37
15 Verladung und Beförderung von Boden (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Boden EPP Z 1.2 Transport Boden EPP Z 1.2 Verladung und Beförderung von Boden (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Boden EPP Z 2 Transport Boden EPP Z 2 Verladung und Beförderung von Boden (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Zulage für Transport Boden Zulage für Transport Boden > 1% und <= 6% TOC und DOC mg/l nach der "Handlungshilfe für den Umgang mit geogen arsenhaltigen Böden" (LfU Bayern, 2014) Transport Boden DepV DK 0 Transport Boden DepV DK 0 Verladung und Beförderung von Boden (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Deponie Transport Boden DepV DK I Transport Boden DepV DK I Verladung und Beförderung von Boden (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Deponie Transport Boden DepV DK II Transport Boden DepV DK II Verladung und Beförderung von Boden Druckdatum: Seite: 15 von 37
16 AVV (wenn Summe SM in Feststoff > mg/kg gefährlicher Abfall AVV *) von der Bereitstellungsfläche zur Deponie Transport Boden DepV DK III Transport Boden DepV DK III Verladung und Beförderung von Boden (AVV * gefährlicher Abfall) von der Bereitstellungsfläche zur Deponie. Summe Entsorgung und Transport Boden..... Druckdatum: Seite: 16 von 37
17 Entsorgung und Transport Beton und Bauschutt Bauschutt ist in Bayern gemäß dem Eckpunktepapier (EPP) "Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen" (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Stand 07/2005) zu deklarieren und zu verwerten. Es sind Schadstoffgehalte bis Z 2 definiert. 'Hinweis, bitte beim endgültigen LV löschen Für jede zu entsorgende Abfallart (AVV- Schlüssel und Belastung) ist eine separate Position anzulegen. Bei Beton und Bauschutt ist eine Verwertung in technischen Bauwerken anzustreben und vor der Verwertung nach EPP zu prüfen. Zur Einstufung gibt der RC-Leitfaden (15. Juni 2005) Nr. 4.2/ ZTV wwg By (2005) Nr. 7.2 die Richtwerte RW 1 und RW 2 vor. RW 1 entspricht EPP Z 1.1 mit Ausnahme der Eluatwerte für Arsen und Cadmium. RW 2 entspricht EPP Z 2 mit Ausnahme der el. Leitfähigkeit. ' 'Nachfolgender Text optional bei Verwendung von Positionen nach DepV. Bei Überschreitung von EPP Z 2 / RW 2 erfolgt die Entsorgung nach Deponieverordnung (DepV) (Slg-Wasser-Merkblatt Nr. 3.6/3, Stand 27. April 2009) Die Einstufung erfolgt in die Deponieklassen DK 0 bis DK III. ' Entsorgung Beton EPP Z 0 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 1 Entsorgung Beton EPP Z 0 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 1 Beton (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß verwerten Entsorgung Beton EPP Z 1.1 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 1 Entsorgung Beton EPP Z 1.1 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 1 Beton (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen. Druckdatum: Seite: 17 von 37
18 Entsorgung Beton EPP Z 1.2 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 2 Entsorgung Beton EPP Z 1.2 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 2 Beton (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Beton EPP Z 2 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 2 Entsorgung Beton EPP Z 2 Entsorgung Beton RC-Leitfaden RW 2 Beton (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Bauschutt EPP Z 0 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 1 Entsorgung Bauschutt EPP Z 0 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 1 Bauschuttgemisch (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Bauschutt EPP Z 1.1 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 1 Entsorgung Bauschutt EPP Z 1.1 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 1 Bauschuttgemisch (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Bauschutt EPP Z 1.2 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 2 Entsorgung Bauschutt EPP Z 1.2 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 2 Bauschuttgemisch (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Bauschutt EPP Z 2 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 2 Entsorgung Bauschutt EPP Z 2 Druckdatum: Seite: 18 von 37
19 Entsorgung Bauschutt RC-Leitfaden RW 2 Bauschuttgemisch (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK 0 Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK 0 Beton (AVV ) und Bauschuttgemisch (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK I Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK I Beton (AVV ) und Bauschuttgemisch (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK II Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK II Beton (AVV ) und Bauschuttgemisch (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen. (wenn Summe SM in Feststoff > mg/kg gefährlicher Abfall AVV *) Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK III Entsorgung Beton und Bauschutt DepV DK III AVV * gefährlicher Abfall Bauschuttgemisch mit gefährlichen Stoffen verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Transport Beton EPP Z 0 oder RW 1 Transport Beton EPP Z 0 oder RW 1 Verladung und Beförderung von Beton (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Beton EPP Z 1.1 oder RW 1 Transport Beton EPP Z 1.1 oder RW 1 Druckdatum: Seite: 19 von 37
20 Verladung und Beförderung von Beton (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Beton EPP Z 1.2 oder RW 2 Transport Beton EPP Z 1.2 oder RW 2 Verladung und Beförderung von Beton (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Beton EPP Z 2 oder RW 2 Transport Beton EPP Z 2 oder RW 2 Verladung und Beförderung von Beton (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Bauschutt EPP Z 0 oder RW 1 Transport Bauschutt EPP Z 0 oder RW 1 Verladung und Beförderung von Bauschutt (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Bauschutt EPP Z 1.1 oder RW 1 Transport Bauschutt EPP Z 1.1 oder RW 1 Verladung und Beförderung von Bauschutt (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Bauschutt EPP Z 1.2 oder RW 2 Transport Bauschutt EPP Z 1.2 oder RW 2 Verladung und Beförderung von Bauschutt (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Bauschutt EPP Z 2 oder RW 2 Transport Bauschutt EPP Z 2 oder RW 2 Druckdatum: Seite: 20 von 37
21 Verladung und Beförderung von Bauschutt (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle Transport Beton und Bauschutt DepV DK 0 Transport Beton und Bauschutt DepV DK 0 Verladung und Beförderung von Beton (AVV ) und Bauschutt (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Deponie Transport Beton und Bauschutt DepV DK I Transport Beton und Bauschutt DepV DK I Verladung und Beförderung von Beton (AVV ) und Bauschutt (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Deponie Transport Beton und Bauschutt DepV DK II Transport Beton und Bauschutt DepV DK II Verladung und Beförderung von Beton (AVV ) und Bauschutt (AVV ) von der Bereitstellungsfläche zur Deponie (wenn Summe SM in Feststoff > mg/kg gefährlicher Abfall AVV *) Transport Beton und Bauschutt DepV DK III Transport Beton und Bauschutt DepV DK III AVV * gefährlicher Abfall Verladung und Beförderung von Bauschuttgemisch mit gefährlichen Stoffen von der Bereitstellungsfläche zur Deponie. Summe Entsorgung und Transport Beton..... Druckdatum: Seite: 21 von 37
22 Entsorgung/Transport von Unrat Entsorgung von Unrat Entsorgung von Unrat Unrat (AVV gemischte Siedlungsabfälle) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Transport von Unrat Transport von Unrat Verladung und Beförderung von Unrat (AVV gemischte Siedlungsabfälle) von der Bereitstellungsfläche zur Entsorgungsanlage. Summe Entsorgung/Transport von Unrat... Druckdatum: Seite: 22 von 37
23 Verwertung/Transport von Oberboden Verwertung von Oberboden Verwertung von Oberboden Verwiegen und ordnungsgemäß verwerten Transport von Oberboden Transport von Oberboden Verladung und Beförderung von Boden Von der Bereitstellungsfläche zur Verwertungsstelle. Summe Verwertung/Transport von Oberbo..... Druckdatum: Seite: 23 von 37
24 Entsorgung / Transport von Wurzeln, Baumstümpfen und Astwerk Entsorgung von Wurzeln, Baumstümpfen und Astwerk Entsorgung von Wurzeln, Baumstümpfen und Astwerk (AVV Garten- und Parkabfälle) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Verladung und Transport von Wurzeln, Baumstümpfen und Astwerk Verladung und Transport von Wurzeln, Baumstümpfen und Astwerk (AVV Garten- und Parkabfälle). Summe Entsorgung / Transport von Wurz..... Druckdatum: Seite: 24 von 37
25 Entsorgung / Transport Ausbauasphalt, Bitumengemische und teerhaltige Produkte 'Hinweis, bitte beim endgültigen LV löschen Ausbauasphalt und teerhaltiger Straßenaufbruch ist gemäß dem Abfall-Merkblatt Nr. 3.4/1 Wasserwirtschaftliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von bituminösem Straßenaufbruch, Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, Stand Februar 2012, zu deklarieren und zu entsorgen. ' Entsorgung Ausbauasphalt PAK < 10 mg/kg Entsorgung Ausbauasphalt PAK < 10 mg/kg Ausbauasphalt (AVV Bitumengemische), verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Ausbauasphalt PAK < 25 mg/kg Entsorgung Ausbauasphalt PAK < 25 mg/kg Ausbauasphalt (AVV Bitumengemische), verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Ausbauasphalt PAK < mg/kg Entsorgung Ausbauasphalt PAK < mg/kg Ausbauasphalt (AVV Bitumengemische) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung pechhaltiger Straßenaufbruch PAK > mg/kg Entsorgung pechhaltiger Straßenaufbruch PAK > mg/kg Hier AVV * gefährlicher Abfall Druckdatum: Seite: 25 von 37
26 Pechhaltiger Straßenaufbruch (kohlenteerhaltige Bitumengemische) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung Bitumengemische PAK < mg/kg Entsorgung Bitumengemische PAK < mg/kg Gering verunreinigte Bitumengemische (AVV ) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Entsorgung teerhaltige Produkte PAK > mg/kg Entsorgung teerhaltige Produkte PAK > mg/kg Hier AVV * gefährlicher Abfall Kohlenteer und teerhaltige Produkte verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Transport Ausbauasphalt PAK < 10 mg/kg Transport Ausbauasphalt PAK < 10 mg/kg Verladung und Beförderung von Ausbauasphalt (AVV Bitumengemische) von der Bereitstellungsfläche zur Entsorgungsanlage Transport Ausbauasphalt PAK < 25 mg/kg Transport Ausbauasphalt PAK < 25 mg/kg Verladung und Beförderung von Ausbauasphalt (AVV ) Bitumengemische von der Bereitstellungsfläche zur Entsorgungsanlage Transport Ausbauasphalt PAK < mg/kg Transport Ausbauasphalt PAK < mg/kg Verladung und Beförderung von Ausbauasphalt (AVV ) Bitumengemische von der Bereitstellungsfläche zur Entsorgungsanlage. Druckdatum: Seite: 26 von 37
27 Transport pechhaltiger Straßenaufbruch PAK > mg/kg Transport pechhaltiger Straßenaufbruch PAK > mg/kg Hier AVV * gefährlicher Abfall Verladung und Beförderung von pechhaltigem Straßenaufbruch (kohlenteerhaltige Bitumengemische), der gefährliche Stoffe enthält, von der Baustelle zur Entsorgungsanlage/Deponie Transport Bitumengemische PAK < mg/kg Transport Bitumengemische PAK < mg/kg Verladung und Beförderung von Bitumengemischen ( ) von der Bereitstellungsfläche zur Entsorgungsanlage Transport teerhaltiger Produkte PAK > mg/kg Transport teerhaltiger Produkte PAK > mg/kg Hier AVV * gefährlicher Abfall Verladung und Beförderung von Kohlenteer und teerhaltigen Produkten, die gefährliche Stoffe enthalten, von der Bereitstellungsfläche zur Entsorgungsanlage. Summe Entsorgung / Transport Ausbauas..... Druckdatum: Seite: 27 von 37
28 Entsorgung/Transport von Fahrbahnmarkierung Entsorgung von Fahrbahnmarkierung Entsorgung von Fahrbahnmarkierung Fahrbahnmarkierung (AVV Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen) verwiegen und ordnungsgemäß entsorgen Transport von Fahrbahnmarkierung Transport von Fahrbahnmarkierung Transport von Fahrbahnmarkierung Verladung und Beförderung von Fahrbahnmarkierung (AVV Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen) von der Bereitstellungsfläche zur Entsorgungsanlage. Summe Entsorgung/Transport von Fahrba..... Summe 02. Entsorgung von Bauabfällen... Druckdatum: Seite: 28 von 37
29 03. Bereitstellung zur Abholung durch AG RC-Schienen RC-Schienen RC-Schienen, Länge: ' (><) 'm, Bereitstellung und ordnungsgemäße Verladung an der vereinbarten Übergabestelle 0,000 m Summe RC-Schienen... Druckdatum: Seite: 29 von 37
30 Gleisbetonschwellen Gleisbetonschwellen Gleisbetonschwellen Bereitstellung und ordnungsgemäße Verladung an der vereinbarten Übergabestelle 0,000 St Summe Gleisbetonschwellen... Druckdatum: Seite: 30 von 37
31 Holzschwellen Holzschwellen Holzschwellen ordnungsgemäße Verladung an der vereinbarten Übergabestelle 0,000 St Summe Holzschwellen... Druckdatum: Seite: 31 von 37
32 Metallschrott Metallschrott Einsammeln, Bereitstellen und Verladen von Metallschrott und Übergabe an der vereinbarten Übergabestelle Summe Metallschrott... Druckdatum: Seite: 32 von 37
33 Gleisschotter Gleisschotter Gleisschotter Verladen von Gleisschotter auf Bahnwagen Bereitstellung und ordnungsgemäße Verladung von Gleisschotter an der vereinbarten Übergabestelle Gleisschotter Gleisschotter Verladen von Gleisschotter auf LKW Bereitstellung und ordnungsgemäße Verladung von Gleisschotter auf LKW des AG Summe Gleisschotter... Summe 03. Bereitstellung zur Abholung dur..... Druckdatum: Seite: 33 von 37
34 Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR 01. Vorbereitung der Entsorgung von Bauabfällen Abfallverantwortlicher der Baustelle Entsorgungskonzept Elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle Nachweisführung Papierbelege für nicht gefährliche Abfälle Verbleibskontrolle Bereitstellungsflächen... Summe 01. Vorbereitung der Entsorgung von Bauabfällen... Druckdatum: Seite: 34 von 37
35 Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR 02. Entsorgung von Bauabfällen Entsorgung und Transport Boden Entsorgung und Transport Beton und Bauschutt Entsorgung/Transport von Unrat Verwertung/Transport von Oberboden Entsorgung / Transport von Wurzeln, Baumstümpfen und Astwerk Entsorgung / Transport Ausbauasphalt, Bitumengemische und teerhaltige Produkte Entsorgung/Transport von Fahrbahnmarkierung... Summe 02. Entsorgung von Bauabfällen... Druckdatum: Seite: 35 von 37
36 Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR 03. Bereitstellung zur Abholung durch AG RC-Schienen Gleisbetonschwellen Holzschwellen Metallschrott Gleisschotter... Summe 03. Bereitstellung zur Abholung dur..... Druckdatum: Seite: 36 von 37
37 Zusammenstellung Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR LV 52A 01. Vorbereitung der Entsorgung von Bauabfällen Entsorgung von Bauabfällen Bereitstellung zur Abholung durch AG... Summe LV 52A Entsorgung: Bayern (Version..... Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 37 Druckdatum: Seite: 37 von 37
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