65 Entwicklung des Einzelplans 30

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "65 Entwicklung des Einzelplans 30"

Transkript

1 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) 65 Entwicklung des Einzelplans 30 Kat. A 65.1 Überblick Das BMBF hat die Aufgabe, Bildung, Wissenschaft und Forschung zu fördern. Vielfach berühren seine Maßnahmen den Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Jahr 2016 stehen dem BMBF 16,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit fördert es insbesondere: den Betrieb und die Investitionen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (institutionelle Förderung); einzelne Vorhaben der Bildung, Wissenschaft und Forschung (Projektförderung); die Aus- und Fortbildung mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Die Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen im Einzelplan 30 zeigt die Tabelle 65.1.

2 Drucksache 18/XXXX 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Tabelle 65.1 Übersicht über den Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 2014 Soll 2014 Ist a Abweichung 2015 Ist/Soll b Soll 2016 Haushaltsentwurf Veränderung 2015/ 2016 b in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans , ,0-20, , ,6 7,3 darunter: Förderung von Forschungseinrichtungen, Beiträge für internationale Einrichtungen Förderung von Projekten 5 241, ,3-12, , ,4 5, , ,9-347, , ,2 8,0 davon: Förderung von Hochschulen mit Exzellenzinitiative, Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen Leistungen nach BAföG, AFBG Ausgleichsleistungen für die Föderalismusreform Ministerium 2 755, ,0 29, , ,3 14,0 267,1 239,4-27,7 328,1 328,1 0, , ,5-21, , ,3 2,2 715,2 715,2 0,0 715,2 715,2 0,0 97,9 90,0-7,9 98,5 103,3 4,9 Einnahmen des Einzelplans 89,4 125,2 35,7 89,4 83,9-6,2 Verpflichtungsermächtigungen 4 682,7 c 2 787, , , ,0 d 59,2 Planstellen/Stellen in % Personal e ,2 Erläuterungen: a Bereinigt um haushaltstechnische Verrechnungen (vgl. Haushaltsrechnung 2014, Übersicht Nr. 4.9). b Aus den Ursprungswerten berechnet; Rundungsdifferenzen möglich. c Einschließlich über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen. d Anstieg im Wesentlichen aufgrund des Inkrafttretens der dritten Phase des Hochschulpaktes. e Ist-Besetzung am 1. Juni. Quelle: Einzelplan 30. Für das Jahr 2014: Haushaltsrechnung; für das Jahr 2015: Haushaltsplan in der Fassung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts; für das Jahr 2016: Haushaltsentwurf.

3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/XXXX 65.2 Haushaltsentwicklung und -struktur Das Volumen des Einzelplans 30 ist in den letzten Jahren kontinuierlich mit hohen Wachstumsraten gestiegen. Für das Jahr 2016 nehmen die Ausgaben um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr zu. Damit steigen sie weitaus stärker als der Bundeshaushalt, der um 3,4 % wächst. Der größte Teil des Zuwachses ist durch die im Koalitionsvertrag bis zum Jahr 2017 zugesagten zusätzlichen Mittel für Bildung und Forschung bedingt (vgl. Bemerkungen 2014, Bundestagsdrucksache 18/3300 Nr. 62.2). Trotz steigender Ausgaben hat das BMBF nur begrenzten Gestaltungsspielraum für neue Projekte. Die Mittel des Einzelplans 30 sind durch Vereinbarungen mit den Ländern und gesetzliche Verpflichtungen größtenteils gebunden. Dazu zählen (Bezug: Haushaltsplan 2016, Sollzahlen): institutionelle Förderung von Forschungseinrichtungen und Beiträge für internationale Einrichtungen mit 5,9 Mrd. Euro; Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre und Exzellenzinitiative mit 3,1 Mrd. Euro; Leistungen nach BAföG und AFBG mit 2,6 Mrd. Euro; Ausgleichsleistungen für die Föderalismusreform mit 715 Mio. Euro; Finanzierung von Forschungs- und Großgeräten an Hochschulen mit 298 Mio. Euro. Das macht etwa drei Viertel der Gesamtausgaben des Einzelplans 30 aus. Die übrigen vom Haushaltsgesetzgeber festgelegten Schwerpunkte können zusätzlich dadurch überlagert werden, dass das BMBF im Haushaltsvollzug bei von ihm auszuwählenden Titeln vom beschlossenen Ansatz abweichen muss, um allgemeine Einsparungen zu erwirtschaften (vgl. Bemerkungen 2014, Bundestagsdrucksache 18/3300 Nr. 62.2). Diese Globale Minderausgabe erreicht im Jahr 2015 ein Rekordniveau von 478 Mio. Euro; damit werden im Einzelplan 30 deutlich mehr Haushaltsentscheidungen auf die Exekutive verlagert als in anderen Einzelplänen. Im Haushaltsentwurf 2016 sinkt der Ansatz auf 257 Mio. Euro Wesentliche Ausgabenbereiche Belastung des Bundes Entlastung der Länder Für Bildung und Wissenschaft sind nach dem Grundgesetz grundsätzlich die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder vor allem dadurch, dass er Einrichtungen und Maßnahmen gemeinsam mit ihnen finanziert (Mischfinanzierungen). Verschiedene Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass diese Unterstützung inzwischen sehr unterschiedliche Formen angenommen hat (vgl. Bemerkung Nr ): Einige Mischfinanzierungen wurden mit der letzten Föderalismusreform abgeschafft mit dem Ziel, Verantwortlichkeiten klarer zuzuordnen. Für die entfallenen Bundesmittel erhalten die Länder bis zum Jahr 2019 einen festen finanziellen Ausgleich (Entflechtungsmittel). Sie dürfen diese Mittel auch für andere Zwecke als für Bildung und Forschung verwenden. Die Ausgaben für das BAföG hat der Bund allein übernommen. Dies entlastet die Länder um 1,2 Mrd. Euro jährlich. Dies soll ihnen zusätzlichen Spielraum für die Bildungsfinanzierung, insbesondere für Hochschulen, eröffnen. Eine Änderung des Artikels 91b Grundgesetz im Jahr 2015 erweitert die mit der Föderalismusreform eingeschränkten Kooperationsmöglichkeiten bei der Hochschulfinanzierung wieder. Der Bund kann Hochschulen nun nicht nur bei zeitlich begrenzten Vorhaben, sondern langfristig institutionell fördern. Der Bundesrechnungshof verkennt nicht die in der Verfassung hervorgehobene Bedeutung bundespolitischer Maßnahmen für Bildung und Forschung. Er weist jedoch auf mögliche nachteilige Wirkungen der beschriebenen Entwicklungen hin:

4 Drucksache 18/XXXX 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Nach den Erfahrungen des Bundesrechnungshofes begünstigt es unwirtschaftliches und intransparentes Verwaltungshandeln, wenn die Verantwortung für Finanzierung, Verwendung und Kontrolle der Mittel auf verschiedene föderale Ebenen verteilt ist. Inzwischen ist ein unsystematisches Nebeneinander von Instrumenten entstanden. Der Bund setzt Mischfinanzierungen, Entflechtungsmittel, Entlastungen, Pauschalzahlungen und Förderprogramme ein, um die Länder bei ihren bildungs- und forschungspolitischen Aufgaben zu unterstützen. Inwieweit er damit wirksam dazu beiträgt, dringende Probleme wie die Finanzierung der Hochschulen zu überwinden, bleibt vielfach offen. So setzen die Länder die frei werdenden BAföG-Mittel teilweise für andere Aufgaben wie beispielsweise die frühkindliche Erziehung ein. Erreicht die Unterstützung durch den Bund nicht den angestrebten Zweck oder fließt sie in andere Verwendungen, bleiben wesentliche Probleme der Bildungsfinanzierung bestehen. Die Folge können weitere Finanzierungserwartungen an den Bund sein. So werden bereits neue Ausgaben des Bundes zugunsten der Hochschulen vorbereitet. Es besteht die Gefahr, dass diese Entwicklung die Verantwortung der Länder aushöhlt und den Bundeshaushalt immer stärker belastet. Vor diesem Hintergrund hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung im Juni 2014 gebeten, ihn jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen über Ausgleichsleistungen und Unterstützung der Länder im Bereich Bildung und Forschung zu informieren. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes sollte die Bundesregierung dabei umfassend darlegen, welches Ausmaß der Ressourcentransfer erreicht hat und welche Wirkungen er erzielt. Der im September 2015 vorgelegte erste Bericht lässt insbesondere die Frage nach den Wirkungen weitgehend offen Förderung von Einrichtungen: Mehr Flexibilität erfordert mehr Transparenz Im Jahr 2016 wird das BMBF 5,5 Mrd. Euro (34 % seiner Mittel) aufwenden, um Wissenschaftseinrichtungen institutionell zu fördern. Zu den gemeinsam mit den Ländern finanzierten Einrichtungen gehören insbesondere: die Deutsche Forschungsgemeinschaft als Forschungsförderungsorganisation (Bundesanteil 58 %); die anwendungsorientierte Fraunhofer-Gesellschaft (Bundesanteil 90 %); die Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft (Bundesanteil 90 %); die Max-Planck-Gesellschaft mit dem Schwerpunkt Grundlagenforschung (Bundesanteil 50 %); die Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Bundesanteil i. d. R. 50 %). Mit dem Pakt für Forschung und Innovation und dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz erhalten die Einrichtungen größere finanzielle und haushaltsrechtliche Gestaltungsräume. Bund und Länder haben in diesem Zusammenhang stetig steigende Mittel zugesagt. Diese Steigerung finanziert der Bund künftig alleine. Ab dem Jahr 2016 beträgt sie jährlich 3 %. Im Gegenzug verpflichten sich die Einrichtungen, vereinbarte forschungspolitische Ziele zu verfolgen. Die dabei erreichten Fortschritte müssen sie jährlich in einem von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) verfassten Monitoring-Bericht darlegen. Die Einrichtungen nutzen ihre Mittel zunehmend dafür, dauerhafte Forschungsstrukturen im Ausland aufzubauen. Der Bundesrechnungshof sieht das BMBF in der Pflicht, die Ausgaben hierfür transparent auszuweisen und die Beteiligungsrechte des Parlaments zu beachten (vgl. Bemerkung Nr. 67). Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ermöglicht einen flexibleren Umgang mit den Zuwendungsmitteln. So sollen die Einrichtungen Mittel zur Selbstbewirtschaftung erhalten, die zeitlich unbeschränkt zur Verfügung stehen. Ende 2014 verfügten sie über nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel von 493 Mio. Euro; dies sind 18 % mehr als im Jahr 2013 (vgl. Bemerkung Nr. 1.9). Der Bundesrechnungshof sieht darin im Licht aktueller

5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/XXXX Prüfungsergebnisse einen Hinweis auf eine zunehmende Bugwelle von zugewiesenen Mitteln, die nicht unmittelbar für Projekte benötigt werden. Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes muss die wachsende Flexibilisierung mit Transparenz über den Einsatz der Mittel, ihre Wirkung und ihren Beitrag zur Erreichung vereinbarter Ziele einhergehen. Die Monitoring-Berichte stellen dies derzeit nicht ausreichend sicher. Im Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorgesehene Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen mittlerweile auch Forschungseinrichtungen, die in den Geschäftsbereich von Bundesministerien eingegliedert sind und von diesen vollständig finanziert werden (Ressortforschungseinrichtungen). Beobachtungen des Bundesrechnungshofes zeigen, dass die zusätzliche Flexibilität im Zusammenwirken mit eingeschränkter Transparenz zu einem deutlichen, für den Haushaltsgesetzgeber nicht mehr steuerbaren Personalaufwuchs führen kann. Auch bei der Verwertung von Forschungsergebnissen streben das BMBF und die Forschungseinrichtungen flexible Lösungen an. So sollen die Forschungseinrichtungen Anreize erhalten, bestmögliche wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Dies darf nach Auffassung des Bundesrechnungshofes aber nicht dazu führen, dass haushaltsrechtliche Anforderungen umgangen werden (vgl. Bemerkung Nr. 66) Projektförderung Für die Förderung von Projekten sieht der Haushaltsentwurf Mrd. Euro vor. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen, die Forschung und Lehre an den Hochschulen zugutekommen. Die Hightech-Strategie rückt daneben Bildungs-, Forschungs- und Innovationsprojekte in den Vordergrund, die die Position Deutschlands im globalen Wissenswettbewerb stärken und zur schnellen und breiten Anwendung neuer Erkenntnisse beitragen sollen Ziele, Wirkungen und Effizienz von Projektförderungen zu vage Voraussetzung dafür, dass Projektmittel mit größtmöglichem Nutzen für Bildung und Forschung ausgegeben und verwendet werden, ist eine Bewertung von Zielerreichung und Wirksamkeit von Förderprogrammen. Solche Erfolgskontrollen sind haushaltsrechtlich verpflichtend; bei den Maßnahmen des BMBF kommt ihnen angesichts ihres finanziellen Volumens und ihrer Themenvielfalt besondere Bedeutung zu. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes scheitern aussagefähige Erfolgskontrollen vielfach schon daran, dass das BMBF seine Ziele zu Beginn einer Projektförderung nicht ausreichend definiert. So bewilligte es für den Qualitätspakt Lehre Zuwendungen, ohne vorab Kriterien dafür festzulegen, was es unter Qualität der Lehre versteht und woran der Erfolg der Förderung gemessen werden soll. Die Ziele großer Initiativen wie der Hightech-Strategie sind sehr allgemein formuliert; ihr Zusammenhang zu einzelnen Programmen und Titeln des Bundeshaushalts ist häufig nicht erkennbar. Der Bundesrechnungshof hat auch beanstandet, dass das BMBF die Erfolgskontrollen für seine Programme vielfach unzureichend und verspätet durchführt und ihre Ergebnisse kaum nutzt. So steht beim Hochschulpakt die vorgesehene Erfolgskontrolle immer noch aus, obwohl bereits die dritte Phase des Programms beschlossen ist. Zur Exzellenzinitiative, über deren Fortführung im Jahr 2017 zu entscheiden ist, wird derzeit eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Der Bundesrechnungshof hält es für wichtig, dass sie ergebnisoffen zu Schlussfolgerungen führt, die transparent in die künftige Programmgestaltung einfließen. Der Bundesrechnungshof hat das BMBF aufgefordert, die Ansätze für eine systematische Erfolgskontrolle konsequenter weiterzuentwickeln. Er hat hierzu organisatorische und methodische Empfehlungen gegeben Besondere Förderprogramme für Hochschulen: Realistische Planung notwendig Seit dem Jahr 2007 fördert das BMBF mit dem Hochschulpakt 2020 den Ausbau der Studienplätze. Im Dezember 2014 vereinbarten Bund und Länder die dritte Phase des Hochschulpakts für die Jahre 2016 bis Im Jahr 2016 stellt der Bund hierfür 2,1 Mrd. Euro bereit und damit 20 % mehr als im Vorjahr. Der Bundesrechnungshof hat die mehrfachen

6 Drucksache 18/XXXX 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode ungeplanten Mittelaufstockungen der letzten Jahre kritisiert. Das BMBF schließt eine künftige Überschreitung des Ansatzes aus, da die neue Vereinbarung nunmehr strikte Obergrenzen enthalte. Für das Deutschlandstipendium hat das BMBF die Mittel seit Jahren nicht bedarfsgerecht veranschlagt. Von den für das Jahr 2014 bereitgestellten Mitteln (47,4 Mio. Euro) flossen lediglich 63 % (29,8 Mio. Euro) ab. Gleichwohl sind für das Jahr 2016 wiederum 48 Mio. Euro vorgesehen. Im Jahr 2014 erreichte das Deutschlandstipendium 0,8 % aller Studierenden. Dieser Anteil bleibt nach wie vor deutlich hinter der bereits reduzierten Zielgröße von 1,5 % zurück. Der Bundesrechnungshof hat mehrfach auf die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität des Programms hingewiesen (vgl. Bemerkungen 2014, Bundestagsdrucksache 18/3300 Nr ). Auch die reduzierte Zielgröße dürfte ohne erheblichen Mehraufwand für das Einwerben und die Verteilung der Stipendienmittel kaum erreichbar sein. Weitere Ausgaben für diesen Zweck aber würden das Verhältnis von Durchführungsaufwand zu den Stipendienmitteln weiter verschlechtern. Bereits jetzt entfallen 20 % der vom Bund eingesetzten Mittel auf den Durchführungsaufwand Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchseinrichtungen mit hohen Ausgaberisiken Der Bundeshaushalt 2016 sieht im Einzelplan 30 Ausgaben von 328,1 Mio. Euro für Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchseinrichtungen vor (vgl. Tabelle 65.1). Enthalten sind 54 Mio. Euro für Endlageraufwendungen. Der Ansatz hat sich innerhalb von drei Jahren verdoppelt. Dies ist auf veränderte Kostenschätzungen, aber auch auf Mängel in den Rückbauprojekten zurückzuführen. Der Bundesrechnungshof hat auf Bitte des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die übergreifenden Aspekte der Planung, Steuerung und Kontrolle dieser Projekte untersucht. Nach seinen Prüfungsergebnissen ist es erforderlich, die Prozesse zu verbessern, zu vereinheitlichen und zu straffen. Dies wurde bisher dadurch erschwert, dass die Verantwortung des BMBF für die -Zuwendungen und die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelte Eigentümerfunktion für die Rückbaueinrichtungen weitgehend unabhängig voneinander wahrgenommen wurden. Der Bundesrechnungshof hat daher empfohlen, beide Funktionen in einem Ressort zusammenzuführen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Das BAföG ermöglicht individuelle Geldleistungen für Schulbesuchende und Studierende. Durch das 25. Gesetz zur Änderung des BAföG (BAföGÄndG) übernahm der Bund ab dem Jahr 2015 den bisherigen Leistungsanteil der Länder (vgl. Nr ). Weiterhin erhöhen sich ab August 2016 die Leistungen. Die Mehrausgaben im Jahr 2016 betragen 147 Mio. Euro und ab dem Jahr 2017 etwa 500 Mio. Euro. Das BAföGÄndG berücksichtigt auch Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Verhinderung von Missbrauch durch Doppelförderungen und zur Klarstellung der Förderungsdauer (vgl. Bemerkung Nr. 68). Das AFBG unterstützt ausgebildete Fachkräfte, die sich beruflich fortbilden. Diese Geldleistung tragen der Bund mit 78 % und die Länder mit 22 %. Da für die Förderung teilweise das BAföG gilt, bewirkt das BAföGÄndG auch höhere Leistungen an Fortzubildende. Hiervon entfallen im Jahr 2016 auf den Bund 5,9 Mio. Euro und 11,8 Mio. Euro ab dem Jahr Nach dem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sollen die Leistungen weiter verbessert und die Fördermöglichkeiten erweitert werden Ausblick Die Ausgaben des Einzelplans 30 nahmen in den letzten Jahren zu (vgl. Tabelle 65.1). Auch der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2019 umfasst erhebliche Ausgabensteigerungen. Wie Abbildung 65.1 zeigt, wurden die Finanzpläne in den Folgejahren fast durchgängig nach oben korrigiert.

7 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 7 Drucksache 18/XXXX Abbildung 65.1 Finanzpläne zum Einzelplan 30 für die Jahre 2012 bis 2019 Quelle: Eigene Darstellung aus Zahlen der Bundesregierung. Es ist daher davon auszugehen, dass auch der aktuelle -Finanzplan von der tatsächlichen Entwicklung des Einzelplans 30 übertroffen wird. Hierfür spricht auch, dass zusätzliche Programme aufgrund der erweiterten Kooperationsmöglichkeiten des Artikels 91b Grundgesetz (vgl. Nr ) darin noch nicht berücksichtigt sind.

in die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland.

in die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland. Auswärtiges Amt (Einzelplan 05) 8 Entwicklung des Einzelplans 05 8.1 Überblick Das Auswärtige Amt vertritt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Es pflegt die Beziehungen zu anderen

Mehr

21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)

21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 21.0 Der Gesetzgeber hat die Träger der Deutschen Rentenversicherung verpflichtet, ihren Verwaltungsaufwand zu senken

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3801 04. 07. 2013 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2013 zur Haushaltsrechnung 2011 (vgl. Drucksache 15/3800) hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE. Landtag von Baden-Württemberg 4. Wahlperiode Drucksache 4 / 59. 08. 008 Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Klimaschutz-Plus 007 und 008 Antrag Der Landtag

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/44 24.11.94 Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Finanzierung der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik (GASP) DAS EUROPÄISCHE

Mehr

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19 1 Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A Entwicklung des Einzelplans 19 64.1 Überblick Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger

Mehr

Vermögensbildung nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz

Vermögensbildung nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/ 3174 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Bonn, den 18. Juli 1968 Ia 6-6437.4-27/68 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:

Mehr

Strukturelle ITK-Forschungsförderung in den letzten zehn Jahren

Strukturelle ITK-Forschungsförderung in den letzten zehn Jahren Mai 2016 Seite 1 Bitkom vertritt mehr als 2.300 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.500 Direktmitglieder. Sie erzielen mit 700.000 Beschäftigten jährlich Inlandsumsätze von 140 Milliarden

Mehr

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2009 und 2010

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2009 und 2010 Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2009 und 2010 Gem. 241 Abs. 2 SGB V wurde beim Bundesversicherungsamt ein Schätzerkreis

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)

6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) 6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 6.0 Das Bundessozialministerium

Mehr

STELLUNGNAHME 16/932 A10

STELLUNGNAHME 16/932 A10 landes ( Rektoren Konferenz der Universitäten in NRWe LRK NRW. c/o TU Dortmund. August Schmldt-Str. 4. 44227 Dortmund landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf per E-Mail LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Mehr

60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B

60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B 338 60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B 60.0 Die IT-Sicherheitsvorschriften des Bundesverteidigungsministeriums sind nicht aktuell. Seine dem Parlament im Jahr 2006

Mehr

Talent trifft Förderung.

Talent trifft Förderung. Das Deutschlandstipendium Bilanz 2014 Talent trifft Förderung. Andy Küchenmeister DAS DEUTSCHLANDSTIPENDIUM BILANZ 2014 2 Auf dem Weg zu einer neuen Stipendienkultur Seit dem Sommersemester 2011 fördern

Mehr

88.0 88.1. 88.1.1 Prüfungsschwerpunkte

88.0 88.1. 88.1.1 Prüfungsschwerpunkte 88 Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe durch Subventionsabbau und Verfahrensänderungen bei der Energie- und Stromsteuer (Kapitel 6001 verschiedene Titel) Kat. C 88.0 Eine Änderung des Energie-

Mehr

Leitsätze für das Schulsystem 2016

Leitsätze für das Schulsystem 2016 Leitsätze für das Schulsystem 2016 Impulspapier für eine zukunftsfähige Bildungspolitik in Baden-Württemberg Zukunftswerkstatt der CDU Baden-Württemberg 3 Impulspapier Nr. 3 für den Themenkongress am 13.

Mehr

ESF-Jahrestagung ESF : Ressourcen bündeln, Zukunft gestalten. Dialogrunde 4:

ESF-Jahrestagung ESF : Ressourcen bündeln, Zukunft gestalten. Dialogrunde 4: Dialogrunde 4: Bildung nach der Schule: Förderung des lebenslangen Lernens ESF-Jahrestagung 2013 ESF 2014-2020: Ressourcen bündeln, Zukunft gestalten 11. November 2013, Cottbus Bildung nach der Schule:

Mehr

34 Bundesverwaltung will ihre Software-Entwicklung verbessern

34 Bundesverwaltung will ihre Software-Entwicklung verbessern 34 Bundesverwaltung will ihre Software-Entwicklung verbessern 34.0 Die Bundesverwaltung will vom Bundesrechnungshof aufgezeigtes Verbesserungspotenzial ihrer Software-Entwicklung nutzen. Hierzu hat sie

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Vom 9. Mai 2016 (1) 47 Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung (2) Soweit

Mehr

OECD-Veröffentlichung Bildung auf einen Blick. Wesentliche Ergebnisse der Ausgabe 2011

OECD-Veröffentlichung Bildung auf einen Blick. Wesentliche Ergebnisse der Ausgabe 2011 OECD-Veröffentlichung Bildung auf einen Blick Wesentliche Ergebnisse der Ausgabe 2011 Mit ihrer jährlich erscheinenden Publikation Education at a Glance/Bildung auf einen Blick bietet die OECD einen indikatorenbasierten

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum

Mehr

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Gender

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Gender en der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Gender Mainstreaming Experts International 1. Welchen Stellenwert werden Sie

Mehr

17 Entwicklung des Einzelplans 08

17 Entwicklung des Einzelplans 08 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium der Finanzen (BMF) (Einzelplan 08) 17 Entwicklung des Einzelplans 08 Kat. A 17.1 Überblick Als Haushaltsministerium stellt das

Mehr

Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets

Umsetzung der prioritären Maßnahmen des so genannten Bildungspakets Deutscher Bundestag Drucksache 18/2178 18. Wahlperiode 14.07.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der

Mehr

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Landwirtschaftliche Unfallversicherung Landwirtschaftliche Unfallversicherung Fragen und Antworten zu den Beitragsbescheiden 2013 1. Ich habe in diesem Jahr erstmals einen Beitragsbescheid von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5510 18. Wahlperiode 03.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Mehr

Der Gesundheits-Kombi: stabil, gerecht und transparent

Der Gesundheits-Kombi: stabil, gerecht und transparent Der Gesundheits-Kombi: stabil, gerecht und transparent Modell einer Gesundheitsprämie mit sozial gestaffelten Beiträgen Die christlich-liberale Koalition will die gesetzliche Krankenversicherung so weiterentwickeln,

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

"Wir lassen uns nicht das lezte Licht ausblasen" - Eine Argumentationshilfe zu den geplanten Haushaltskürzungen - (Januar 2003)

Wir lassen uns nicht das lezte Licht ausblasen - Eine Argumentationshilfe zu den geplanten Haushaltskürzungen - (Januar 2003) "Wir lassen uns nicht das lezte Licht ausblasen" - Eine Argumentationshilfe zu den geplanten Haushaltskürzungen - (Januar 2003) Der Landesjugendplan des Landes Brandenburg (Titelgruppe 60) war seit 1997

Mehr

Bundesschuld (Einzelplan 32) 77 Entwicklung des Einzelplans 32 Kat. A

Bundesschuld (Einzelplan 32) 77 Entwicklung des Einzelplans 32 Kat. A 456 Bundesschuld (Einzelplan 32) 77 Entwicklung des Einzelplans 32 Kat. A 77.1 Überblick Im Bundeshaushalt übersteigen die Gesamtausgaben seit Langem die Einnahmen. Der Bund schließt diese Lücke im jährlichen

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Thomas Lutze, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Thomas Lutze, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 18/532 18. Wahlperiode 14.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Thomas Lutze, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Statistiken zur KMU-Förderung durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) sowie das Programm Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Statistiken zur

Mehr

Bundesland. Bayern 112,3 190,5. Berlin 69,5 89,5. Brandenburg 29,3 40,3. Bremen 14,1 19,6. Hamburg 38,0 57,5. Hessen 79,8 125,3

Bundesland. Bayern 112,3 190,5. Berlin 69,5 89,5. Brandenburg 29,3 40,3. Bremen 14,1 19,6. Hamburg 38,0 57,5. Hessen 79,8 125,3 Tab. 1: Entlastung nach Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Jahr 2016 1 Einwohneranteil in % Baden-Württemberg 13,21 480 Bayern 15,63 569 Berlin 4,28 156 Brandenburg 3,03 110 Bremen 0,82 29 Hamburg

Mehr

Entschließung des 124. Senats der Hochschulrektorenkonferenz Berlin, 11.6.2013. Künftiger Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Hochschulen

Entschließung des 124. Senats der Hochschulrektorenkonferenz Berlin, 11.6.2013. Künftiger Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Hochschulen Entschließung des 124. Senats der Hochschulrektorenkonferenz Berlin, 11.6.2013 Künftiger Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Hochschulen HRK Hochschulrektorenkonferenz Die Stimme der Hochschulen Ahrstraße

Mehr

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Impulse für Innovationen F.O.M. Konferenz Von der Idee zur Innovation 8. November 2013 Claudia Flügel www.zim-bmwi.de Förderung von Forschung, Entwicklung und

Mehr

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, 1 Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst muss ich den Kolleginnen und Kollegen der FDP ein Lob für Ihren Antrag aussprechen. Die Zielrichtung des Antrages

Mehr

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.

Mehr

Die Zukunft der föderalen Finanzstrukturen

Die Zukunft der föderalen Finanzstrukturen Die Zukunft der föderalen Finanzstrukturen Vortrag im Rahmen der Herbstfachtagung des Kompetenzzentrums für Nachhaltige Kommunale Finanzpolitik am 17. November 2015 Inhalt 1. Finanzpolitische Herausforderungen

Mehr

Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, anlässlich der 2./3. Lesung des Bundeshaushalts 2015, Epl.

Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, anlässlich der 2./3. Lesung des Bundeshaushalts 2015, Epl. Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, anlässlich der 2./3. Lesung des Bundeshaushalts 2015, Epl. 30, am 27. November 2014 im Deutschen Bundestag Es gilt das gesprochene

Mehr

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als

Mehr

B. Lösung AufderGrundlagederVorarbeitenderKommissionvonBundestagundBundesratzurModernisierungderbundesstaatlichenOrdnunghatsichdiegroße

B. Lösung AufderGrundlagederVorarbeitenderKommissionvonBundestagundBundesratzurModernisierungderbundesstaatlichenOrdnunghatsichdiegroße Deutscher Bundestag Drucksache 16/813 16. Wahlperiode 07. 03. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73,

Mehr

Analyse von Team-Situationen. Gedankenanstöße in Form einer Checkliste

Analyse von Team-Situationen. Gedankenanstöße in Form einer Checkliste Analyse von Team-Situationen Gedankenanstöße in Form einer Checkliste Bei der Teamarbeit geht es nicht nur um Fragen der besseren Zusammenarbeit, es geht auch Führungs- und Konfliktthemen oder Möglichkeiten

Mehr

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Mainz, 08.10.2014 G e s e t z e n t w u r f der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz A. Problem und Regelungsbedürfnis In

Mehr

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden Medien-Information 19. Mai 2015 Sperrfrist: Dienstag, 19.Mai, 15:00 Uhr Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container - 240 Lehrerstellen - Weniger Schulden

Mehr

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 13 Zuwendungen für die Wasserversorgung in Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis RECHNUNGSHOF Rechnungshof

Mehr

Außeruniversitäre Forschung in Deutschland

Außeruniversitäre Forschung in Deutschland Außeruniversitäre Forschung in Deutschland Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland basiert in hohem Maße auf wissens- und technologieintensiven Gütern

Mehr

14 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten kann verbessert werden (Kapitel 0902 Titelgruppe 06 Titel 893 61)

14 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten kann verbessert werden (Kapitel 0902 Titelgruppe 06 Titel 893 61) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Einzelplan 09) 14 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten kann verbessert werden (Kapitel 0902 Titelgruppe 06 Titel 893 61) 14.0 Die Förderung

Mehr

Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung

Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten

Mehr

Thüringer Programm. zur Umsetzung des HOCHSCHULPAKTS 2020

Thüringer Programm. zur Umsetzung des HOCHSCHULPAKTS 2020 Thüringer Programm zur Umsetzung des HOCHSCHULPAKTS 2020 Erfurt, Dezember 2007/August 2008 Gemäß Ziffer I Nummer 2 der Rahmenvereinbarung II zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des

Mehr

81 Unzureichendes Vertragsmanagement bei verbilligt veräußerten Grundstücken

81 Unzureichendes Vertragsmanagement bei verbilligt veräußerten Grundstücken 517 fest, dass die FMSA Gebühren bei staatlich gestützten Kreditinstituten nur für die Beantragung der Hilfen erhob. Für die laufende Überwachung bereits gewährter finanzieller Hilfen stellte sie keine

Mehr

Begleitende Evaluierung des ESF

Begleitende Evaluierung des ESF STRAT.EVA Workshop Evaluierung: Ergebnisse, Einschätzungen, Ausblick Gottfried Wetzel, BMASK VI/3 Wien, am 13.10.2009 INHALT Basis Grundsätzliche Überlegungen Evaluierungsschwerpunkte Arbeitspakete Ablauf

Mehr

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG Nach der a.o. Generalversammlung vom 29.11.2011 FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft Stellungnahme des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft 20. Juni 2013 I. Vorbemerkungen Am 25.03.2013 hat die Europäische Kommission

Mehr

Analyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall. Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb

Analyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall. Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb Analyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb Stand: 21. März 2011 Neutrale Prüfung der ZKS-Abfall Nachdem die ZKS-Abfall ab 1. April 2010, dem Inkrafttreten der

Mehr

Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates Bundesrat Drucksache 478/11 (Beschluss) 02.03.12 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen

Mehr

WISSEN SCHAFFT WIRTSCHAFT. Der Wissenschaftsstandort Aachen

WISSEN SCHAFFT WIRTSCHAFT. Der Wissenschaftsstandort Aachen WISSEN SCHAFFT WIRTSCHAFT Der Wissenschaftsstandort Aachen Impressum: Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstr. 6-10 52062 Aachen www.aachen.ihk.de Bildnachweis: Titelbild: Gernot Krautberger - Fotolia.com

Mehr

Landtag NRW: Öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses

Landtag NRW: Öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses IW-Report 31/2016 Landtag NRW: Öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/701 17. Wahlperiode 2010-06-22 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung Federführend ist

Mehr

Wie kann und soll die zukünftige Mobilität überhaupt noch finanziert werden? Drei Feststellungen und drei Thesen

Wie kann und soll die zukünftige Mobilität überhaupt noch finanziert werden? Drei Feststellungen und drei Thesen Wie kann und soll die zukünftige Mobilität überhaupt noch finanziert werden? Drei Feststellungen und drei Thesen Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung 1 1. Feststellung Der öffentliche Verkehr geniesst

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Kernbotschaften. Sperrfrist: 7. November 2011, Uhr Es gilt das gesprochene Wort.

Kernbotschaften. Sperrfrist: 7. November 2011, Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Sperrfrist: 7. November 2011, 11.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Statement des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Wolfgang Heubisch, bei der Eröffnung des Münchner

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluß. Drucksache 12 / 3579. 12. Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluß. Drucksache 12 / 3579. 12. Wahlperiode. des Landtags. Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3579 Gesetzesbeschluß des Landtags Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Der Landtag hat am 10. Dezember 1998 das folgende Gesetz

Mehr

Entwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Entwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig- Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages

Mehr

17 Unklare Vermögens- und Ertragslage bei der Deutschen Rentenversicherung

17 Unklare Vermögens- und Ertragslage bei der Deutschen Rentenversicherung 17 Unklare Vermögens- und Ertragslage bei der Deutschen Rentenversicherung 17.0 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung wenden bei der Buchführung für ihre Eigenbetriebe die Grundsätze ordnungsmäßiger

Mehr

Energiewende im offenen Markt Dr. Matthias Gysler, Chefökonom BFE. SES Veranstaltung, 22.Oktober 2013

Energiewende im offenen Markt Dr. Matthias Gysler, Chefökonom BFE. SES Veranstaltung, 22.Oktober 2013 Energiewende im offenen Markt Dr. Matthias Gysler, Chefökonom BFE SES Veranstaltung, 22.Oktober 2013 Strommarktregulierung und Energiestrategie Energiestrategie und Strommarktregulierung In Erarbeitung

Mehr

21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen.

21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen. 21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen. Stand: 20.09.2014 Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript des Vorsitzenden des LFV Bayern

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1]

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1] Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Verkündungsblatt für diese WissZeitVG Wissenschaftszeitvertragsgesetz Norm ausgewertet bis 16.03. Normgeber Bund Gesetz über befristete Arbeitsverträge

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

Ihr Talent. Ihr Engagement. Ihr Stipendium. Talent trifft Förderung.

Ihr Talent. Ihr Engagement. Ihr Stipendium. Talent trifft Förderung. Das Deutschlandstipendium Ihr Talent. Ihr Engagement. Ihr Stipendium. Talent trifft Förderung. Herausragende Leistungen von begabten und engagierten Studierenden anzuerkennen und gleichzeitig etwas gegen

Mehr

Entwurf einer Verordnung

Entwurf einer Verordnung Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung A. Problem Der Festzuschlag, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Berlin, 17. September 2015 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (NKR-Nr. 3425)

Mehr

Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn

Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn Vereinbarung Stärkung VN-Standort Bonn über die Gewährung von Zuwendungen des Bundes nach 23, 44 BHO zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (Kapitel 6002, Titel 883 31)

Mehr

Performance steigern mit dem Team Relation Performance Management Survey (TRPM) Anforderungen an ein zeitgemäßes Performance Management

Performance steigern mit dem Team Relation Performance Management Survey (TRPM) Anforderungen an ein zeitgemäßes Performance Management Performance steigern mit dem Team Relation Performance Management Survey (TRPM) Anforderungen an ein zeitgemäßes Performance Management Performance Management und die jährlichen Gespräche dazu erleben

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Analyse von Teamsituationen

I.O. BUSINESS. Checkliste Analyse von Teamsituationen I.O. BUSINESS Checkliste Analyse von Teamsituationen Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Analyse von Teamsituationen Bei der Teamarbeit geht es nicht nur um Fragen der besseren Zusammenarbeit, es

Mehr

PLE Project Leadership Evaluation

PLE Project Leadership Evaluation PLE Project Leadership Evaluation Projektleiter Assessment mit PLE Evaluation von Stärken und Entwicklungsbereichen für Projektmanagement Insbesondere für Projektleiter und Führungskräfte virtueller Teams

Mehr

Wachstum und solide Staatsfinanzen:

Wachstum und solide Staatsfinanzen: Wachstum und solide Staatsfinanzen: Entwurf des Nachtragshaushalts 2015 Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2016 und des Finanzplans bis 2019 1 Ausgangslage Die prioritären Maßnahmen des

Mehr

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6693 21. Wahlperiode 15. 11. 16 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2015/2016 Einzelplan 1.1 Entscheidungsvorschläge zu

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraft werken

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraft werken Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2858 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/5 52200 5431/68 Bonn, den 26. April 1968 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Hiermit

Mehr

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren 250 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren 32. Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Das Sozialministerium hat die Ausbildung in der Altenpflege fehlerhaft und nicht bedarfsgerecht

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2015 / 2016 Finanzplanung bis 2018. 25. Juni 2014

Haushaltsplanentwurf 2015 / 2016 Finanzplanung bis 2018. 25. Juni 2014 Haushaltsplanentwurf 2015 / 2016 Finanzplanung bis 2018 25. Juni 2014 Der Weg zum doppischen Produkthaushalt Seit 2006 Seit 2010 Dezember 2011 Dezember 2013 Erstellung doppischer Jahresabschlüsse Erprobung

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Auszug

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Auszug Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Auszug (Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de) Übernommen am 02.06.2010 von http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14032001_ii.htm

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6109. Beschlussempfehlung. 18. Wahlperiode 19.10.2015. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6109. Beschlussempfehlung. 18. Wahlperiode 19.10.2015. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 18/6109 18. Wahlperiode 19.10.2015 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das

Mehr

Ausbau Ganztägiger Schulformen. Informationen für außerschulische Organisationen

Ausbau Ganztägiger Schulformen. Informationen für außerschulische Organisationen Ausbau Ganztägiger Schulformen Informationen für außerschulische Organisationen Kontakt: Stabsstelle für Ganztägige Schulformen, BMBF, Sektion I Wolfgang Schüchner, MSc wolfgang.schuechner@bmbf.gv.at www.bmbf.gv.at/tagesbetreuung

Mehr

Verordnung über das Risikomanagement

Verordnung über das Risikomanagement 0.6 Verordnung über das Risikomanagement Vom 9. April 0 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98

Mehr

Die Beschäftigung älterer Mitarbeiter in der Metall- und Elektro-Industrie

Die Beschäftigung älterer Mitarbeiter in der Metall- und Elektro-Industrie Die Beschäftigung älterer Mitarbeiter in der Metall- und Elektro-Industrie 2016 Arbeitgeberverband Gesamtmetall Abteilung Volkswirtschaft Dr. Michael Stahl stahl@gesamtmetall.de Stand: August 2016 231

Mehr

Hochschulfinanzierung durch Bund und Länder: Nun muss die strategische Partnerschaft für starke Hochschulen kommen!

Hochschulfinanzierung durch Bund und Länder: Nun muss die strategische Partnerschaft für starke Hochschulen kommen! Erklärung der Grünen Fraktionsvorsitzenden aus allen 16 Bundesländern, Bund und Europa anlässlich der Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Hamburg am 23.01.2015 Hochschulfinanzierung durch Bund und Länder:

Mehr

Der österreichische Rechnungshof als Berater der Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtun gen

Der österreichische Rechnungshof als Berater der Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtun gen Der österreichische Rechnungshof als Berater der Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtun gen Bericht über Universitätscontrolling S. 2 Kernaussage Dem Bundesminister fehlte beim Abschluss

Mehr

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages Stellungnahme des DIW zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1513) im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1999 von Dieter Teichmann 2 Einleitung Nach

Mehr

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für Einzelplan 06 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft -319- 0602 Allgemeine Bewilligungen (-) weniger Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben

Mehr

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Bundesrat Drucksache 77/15 BRFuss 06.03.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages FJ Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2005 und 2006. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2005 und 2006. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 25 und 26 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -2-54 1 Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" FZ Zweckbestimmung

Mehr

Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin

Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin Deutscher Bundestag Drucksache 18/1052 18. Wahlperiode 04.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Tobias Lindner, Christian Kühn (Tübingen), weiterer

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der Bundesrat Drucksache 661/13 29.08.13 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform Staatskanzlei des Landes Schwerin, den 28. August 2013

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr