KONGRESS ARMUT UND GESUNDHEIT NETZWERKE FRÜHE HILFEN ZUM STAND DES STRUKTURAUFBAUS IN DEN KOMMUNEN
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- Stefanie Kurzmann
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1 KONGRESS ARMUT UND GESUNDHEIT NETZWERKE FRÜHE HILFEN ZUM STAND DES STRUKTURAUFBAUS IN DEN KOMMUNEN 17. März 2016, Berlin Ernst-Uwe Küster DJI, Nationales Zentrum Frühe Hilfen
2 1 Kommunalbefragung im Rahmen der Dokumentation und Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen, Jährliche Onlinebefragung aller Kommunen, die öffentliche Träger der Jugendhilfe sind und von den Landeskoordinierungsstellen übermittelt wurden Stichtag jeweils Rücklauf: 95,9 %, 97,4 %, 96,9 % 66,5 %, 86,66 %, 92 % der Fragebögen wurden von Netzwerkkoordinierenden ausgefüllt Die folgenden Zahlen für die Erhebung 2015 sind noch vorläufig
3 2 Angliederung der Koordinierungsstelle des Netzwerks Frühe Hilfen (Mehrfachnennungen, Prozentwerte, Stand ) Jugendamt 89,5 Gesundheitsamt Anderes Amt/kommunale Einrichtungi Freier Träger Kinder- und Jugendhilfe 4,5 29 2,9 8,0 N=553 Sonstiges Keine Koordinierungsstelle i Kein Netzwerk 2,7 18 1,8 2,
4 3 Im Profil: Netzwerkkoordinierende 905 Fachkräfte ( ) 83,5 % Diplompädagoginnen oder Diplom-Sozialpädagoginnen/-arbeiterinnen 84 % weiblich 66,4 % 40 Jahre und älter, über 5 Jahre Berufserfahrung Berufserfahrung: f 85,7 % Kinder- und Jugendhilfe 18,1 % Gesundheitswesen 8,1 % Frühförderung 6,5 % Schwangerschaftsberatung
5 4 PERSONALAUSSTATTUNG KOORDINIERUNGSSTELLE (PROZENTWERTE, STAND ) Keine Stellenanteile 0,3 bis zu einschließlich 0,5 VZÄ Über 0,5 bis einschließlich 1 VZÄ 35,8 37,8 Über 1 VZÄ 20,1 Keine Angabe 6,0 N=
6 5 Verbreitung von Dokumenten zur fallübergreifenden Netzwerkarbeit , in Prozent Darstellung der Angebote und Maßnahmen 75,7 16 6,7 Beschreibung des Netzwerks 68,8 22,7 6,8 * Konzept/Leitbild Vereinbarungen zur verbindlichen Zusammenarbeit 62,9 59,1 26,1 31,9 9,4 7,4 * Qualitätsstandards 36,8 46,8 14,8 Zielvereinbarung 36,6 47,4 14,4 Geschäftsordnung 18,7 65,9 13,7 * Fördervoraussetzung nach VV BIFH Art. 2, Abs. 3 (Entwicklungsziel) N= 555 0% 20% 40% 60% 80% 100% Ja Nein Keine Angabe kein Netzwerk
7 5 Einbindung von ausgewählten Akteuren aus dem Gesundheitswesen in die fallübergreifende Arbeit der Netzwerke Frühe Hilfen und , in Prozent der Auswahl von Kommunen mit einem Netzwerk Frühe Hilfen (547 von 555) siehe Folgefolie
8 Gesundheitsamt 80,8 Familienhebammen 88,0 67,9 7,2 84,7 1,9 86,6 Geburtsklinik 76,9 9,0 Kinderärztliche Praxen 66,6 9,8 76,4 64,4 Niedergelassene Hebammen 72,5 8,1 Kinderklinik 54,6 8,8 63,4 37,6 13,3 Frauenärztliche Praxen 50,9 Sozialpsychiatrischer Dienst 36,7 10,3 47,0 Klinik KuJ-Psychiatrie/-Psychotherapie 30,5 10,5 Sozialpädiatrische Zentren 41,0 Klinik Psychiatrie/-psychotherapie Psychiatrische/-psychotherapeutische n=547 32,1 3,3 35,4 25,0 8,6 KuJ-Psychiatrische Praxen 33,6 25,4 2,6 28,0 Praxen 18,4 3,6 am Hausärztliche Praxen 15,3 3,5 15,0 1,9 am Kinderschutzambulanzen ,0 18,8 16,9
9 6 Gesetzliche/finanzielle Grundlage für den Einsatz von Gesundheitsfachkräften außerhalb der gesundheitlichen Regelversorgung (Prozentwerte; zusammengefasste Mehrfachnennungen, Stand ) Nur Frühe Hilfen (Bundesinitiative, 16 SGB VIII, Länderbestimmungen, ÖGD, sonstige kommunale und andere Budgets) Sowohl Frühe Hilfen als auch ambulante HzE/ 20 SGB VIII 34,0 57,7 In 91,7 % (507) der Jugendamtsbezirke werden Familienhebammen und FGKiKP (auch) im Rahmen von Frühen Hilfen eingesetzt Nur ambulante HzE bzw. 20 SGB VIII 5,6 N=553 Keine Angabe möglich 27 2,
10 7 Fazit zum Stand des Aufbaus von Netzwerkstrukturen Erste Teilziele BKiSchG erreicht: Intensivierung und Verbesserung der Kooperation. Kommunale Netzwerke nach 3 KKG sind mittlerweile flächendeckend initiiert worden. Es besteht weiterhin eine große konzeptionelle Varietät dieser Netzwerke. Mit den Netzwerkkoordinatorinnen haben Frühe Hilfen in den Kommunen eine fachlich erfahrene, sozialpädagogische Stimme erhalten. Die Koordinierungsstellen sind gemessen an den Anforderungen tendenziell unterausgestattet.
11 8 Fazit Die Verantwortlichen sind für das Thema Qualitätsentwicklung der Netzwerkarbeit sensibilisiert weiterhin hoher QE-Bedarf. Öffentlich finanzierte Institutionen prägen die Netzwerke Frühe Hilfen. Wichtige Partner aus dem Gesundheitswesen sind (noch) nicht überall systematisch eingebunden, spielen aber gerade in der fallbezogenen Kooperation eine Rolle. Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind flächendeckend in den Jugendämtern angekommen.
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