Dipl.-Ing. Josef Schoofs Immobilien GmbH Egmontstraße 2b Kevelaer. Immissionsschutz - Lärm. 69 Seiten davon 12 Seiten Anhang

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1 Systems G.-Nr. SEI-997/05 A.-Nr Datum Zei- Lw Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch den Bebauungsplan 76N (Entwurf) Sondergebiet Einzelhandel-Ohlenhohn in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Bereich Energietechnik Gruppe Immissionsschutz Langemarckstraße Essen Tel.: 0201/ Fax: 0201/ Amtsgericht Hamburg HRA Geschäftsführung Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung Bernward Hartje Ulf Theike TÜV Auftraggeber Betreff Umfang Dipl.-Ing. Josef Schoofs Immobilien GmbH Egmontstraße 2b Kevelaer Immissionsschutz - Lärm 69 Seiten davon 12 Seiten Anhang Gewerbelärm Verkehrslärm Fluglärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Gutachter Dipl.-Phys.Ing. K. Lenkewitz 05_0997g4.docx

2 Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Planungserlass und Orientierungswerte DIN Immissionsrichtwerte TA Lärm Immissionspunkte Betriebsbeschreibung und Geräuschemissionen Emissionsansatz Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 33N Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 20N Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 76N Fläche SO Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 76N, Fläche SO Öffnungszeiten Verkehrserzeugung Parkplatz - Geräusche Lkw-Fahrverkehr - Fahrverkehrsgeräusche Warenanlieferung - Rampe Einkaufswagennutzung Technische Einrichtungen Schneckenverdichter Schallschutzmaßnahmen Berechnung der Geräuschimmissionen Ausbreitungsmodell Genauigkeit der Prognose Randbedingungen Kurzzeitige Geräuschspitzen BPlan 76N Fläche SO Anlagenbezogener Verkehr BPlan 76N, Fläche SO Beurteilungspegel Zusammenfassung Die Abteilung Gebäudetechnik der TÜV Nord Systems GmbH & Co KG wird bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter der Akkreditierungsnummer D-PL als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Maschinen- und Bauakustik sowie für Geräusche am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft geführt. Darüber hinaus ist die Abteilung bekanntgegebene Messstelle nach 26 BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen. 05_0997g4.docx Seite 2 von 69

3 1 Aufgabenstellung Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 76N Sondergebiet Einzelhandel Ohlenhohn aufzustellen. Der Bebauungsplanentwurf sieht die Festsetzung von zwei Sondergebietsflächen SO1 und SO 2 vor. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 76N (Entwurf) überplant Teilflächen des bisherigen, rechtskräftigen Bebauungsplangebietes Nr. 20N, 1. Änderung Ohlenhohn- Ost. Die Flächen sind im Bebauungsplan Nr. 20N bisher als Misch- und Gewerbegebiet (MI, GE) festgesetzt, wobei die zukünftige Sondergebietsfläche SO1 bestehende Einzelhandelsgeschäfte (ALDI-Markt, REWE-Markt, Getränkemarkt, Raiffeisenmarkt, NETTO- Markt) und die Sondergebietsfläche SO2 eine derzeit freie Fläche überplant. 05_0997g4.docx Seite 3 von 69

4 Die Sondergebietsfläche SO2 soll im Bebauungsplan Nr. 76N (Entwurf) als Fläche für großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird eine mögliche Nutzung auf Grund der Festsetzungen im Bebauungsplan maximal abgeschätzt. Hierzu werden Annahmen zu den Öffnungszeiten, den Anlieferzeiten, dem Verkehrsaufkommen, zum Lkw-Verkehr, zu technischen Einrichtungen sowie notwendigen Schallschutzmaßnahmen getroffen (s. Kap bis 4.5.9). In der Umgebung des Plangebietes Nr. 76N befinden sich die Bebauungsplangebiete Nr. 20N und Nr. 33N, in denen ebenfalls Gewerbebetriebe ansässig sind. Bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen soll die Geräuschvorbelastung durch diese bereits vorhandenen Betriebe mitberücksichtigt werden. Die Geräuschemissionen und -immissionen durch die gewerbliche Nutzung der Flächen in den Bebauungsplangebieten Nr. 20N und Nr. 33N wird auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung, textlicher Festsetzungen zum Immissionsschutz, Baugenehmigungen sowie Gutachten und Untersuchungen zum Schallschutz ermittelt (s. Kap. 4.2 bis 4.4). Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist es, die Geräuschimmissionen durch die gewerbliche Nutzung Flächen in den Bebauungsplangebieten Nr. 20N und Nr. 33N sowie durch das Plangebiet 76N (Entwurf) zu prognostizieren und zu beurteilen. Die gesetzliche Grundlage für die Erarbeitung des schalltechnischen Gutachtens stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 14. Mai 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt durch Art. 2 G vom /1421 dar. Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung eines Bebauungsplans, ist originär die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DIN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 die maßgebliche Beurteilungsgrundlage. In Beiblatt 1 der DIN werden 'schalltechnische Orientierungswerte' für die städtebauliche Planung genannt, die im Sinne einer Lärmvorsorge soweit, wie möglich ein- 05_0997g4.docx Seite 4 von 69

5 gehalten werden sollen. Da in dem geplanten Sondergebiet gewerbliche Nutzungen entstehen werden, wird in Konkretisierung der DIN die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz 'Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)' vom 26. August 1998 die für die baurechtliche Genehmigung von gewerblichen Anlagen anzuwenden ist, als maßgebliche Beurteilungsgrundlage herangezogen. Die TA Lärm legt für gewerbliche Anlagen die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte fest. Die Zahlenwerte der Immissionsrichtwerte entsprechen, bis auf den Sonderfall Kerngebiete, den Orientierungswerten der DIN Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind dabei wie auch die Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN auf die Gesamtbelastung durch Gewerbelärm anzuwenden. Unter der Gesamtbelastung ist die Belastung an einer schutzwürdigen Nutzung zu verstehen, die von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, hervorgerufen wird. Wirken also auf den maßgeblichen Immissionsort mehrere Anlagen oder Betriebe ein, so ist sicherzustellen, dass in der Summe die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Bilder 1 und 2 im Anhang zeigen die Lage des geplanten Vorhabens und die nähere Umgebung in der Übersicht. 05_0997g4.docx Seite 5 von 69

6 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach [1] Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass) Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom [2] DIN , Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung [3] Beiblatt 1 zur DIN Teil 1, Ausgabe Mai 1987 Schallschutz im Städtebau - Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom (Gemeinsames Ministerialblatt 1998, Nr. 26, Seite 503 ff). Bei der Ausbreitungsrechnung werden zugrunde gelegt: [5] DIN ISO , Ausgabe Oktober 1999 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [6] Schallausbreitungs-Software CadnaA, Version (32 Bit), DataKustik GmbH [7] Hinweise zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung C met entsprechend E DIN ISO , Landesumweltamt NRW, 1999 Bei der Beschreibung der Emissionen werden berücksichtigt: [8] Technischer Bericht zur Untersuchung Geräuschemissionen und -immissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weitere typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe der Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden (Lkw-Lärmstudie 2005) [9] Geräuschemissionen bei Verladetätigkeiten, Walter Freudenstein, Zeitschrift Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 129, Jahr _0997g4.docx Seite 6 von 69

7 [10] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, 2007 [11] Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Merkblatt Nr. 25, Landesumweltamt, NRW, 2000 [12] Dokument des Forum Schall, Emissionsdatenkatalog, Umweltbundesamt Österreich, November 2006 [13] Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 42, Ausgabe 2005 [14] Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauplanung und Auswirkungen auf die Anbindung an das Straßennetz, Kap. 1.3 aus: Handbuch für Verkehrssicherheit und Verkehrstechnik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Heft 53/1, Ausgabe 2006 [15] Hinweise zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsplanung, FGSV Ausgabe 2006 [16] Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern, Januar 1993, Schriftenreihe des Bayrischen Landesumweltamtes für Umweltschutz BayLfU, München (LfU 2/5) [17] Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Dezember 2001 Bei der Untersuchung des anlagenbezogenen Fahrzeugverkehrs auf öffentlichen Straßen werden zugrunde gelegt: [18] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 BGBl., Jahrgang 1990, S [19] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) Bundesminister für Verkehr, April _0997g4.docx Seite 7 von 69

8 Von unserem Auftraggeber wurden uns Lagepläne zur Verfügung gestellt. [20] Luftbilder Google und BING [21] Übersichtsplan, Neubau eines Geschäftshauses, Schoofs, [22] Bebauungsplan Nr. 20N, 1. Änderung [23] Bebauungsplan Nr. 03N [24] Bebauungsplan Nr. 6, 2. Änderung [25] Bebauungsplan Nr. 33N, [26] Bebauungsplan Nr. 76N, Entwurf, _0997g4.docx Seite 8 von 69

9 2.2 Planungserlass und Orientierungswerte DIN Der Planungserlass enthält keine quantitativen Vorgaben zur Beurteilung von Geräuschimmissionen. Bis zu einer anderweitigen Festlegung können zur Beurteilung die Angaben der DIN herangezogen werden. Im Beiblatt zu dieser Norm werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt 1 : Gebiet tags db(a) nachts db(a) Reines Wohngebiet WR / 35 Allgemeines Wohngebiet WA / 40 Mischgebiet/ Dorfgebiet MI/MD / 45 Gewerbegebiet GE / 50 Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Der Belang des Schallschutzes ist bei der erforderlichen Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach 1 Abs. 6 BauGB als ein wichtiger Gesichtspunkt neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstufung des Schallschutzes führen. In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 [6] heißt es zu der Problematik der Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, lassen sich sie die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen einer Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 1 Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Werte sind durch Fettdruck hervorgehoben. 05_0997g4.docx Seite 9 von 69

10 2.3 Immissionsrichtwerte TA Lärm Die im Bundes-Immissionsschutzgesetz allgemein formulierten Anforderungen an die Geräusche von Anlagen werden im Immissionsschutzrecht durch die TA Lärm konkretisiert, die für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gilt. In der TA Lärm werden die folgenden Immissionsrichtwerte genannt. Immissionsrichtwerte für Werktage und Sonn- / Feiertage Gebietsausweisung Tageszeit db(a) Reines Wohngebiet WR Allgemeines Wohngebiet WA Misch-/Kerngebiet MI/MK Gewerbegebiet GE Industriegebiet GI Nachtzeit db(a) Wenn die Gesamtbelastung aller Anlagen, die in den Geltungsbereich der TA Lärm fallen, diese Richtwerte an einem Immissionsort nicht überschreitet, ist im Regelfall der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sichergestellt. Die Tageszeit beginnt nach Punkt 6.4 TA Lärm um 6 Uhr und endet um 22 Uhr, die Nachtzeit beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Die Geräuscheinwirkungen sind zur Tageszeit über die o.g. 16-stündige Zeitspanne und zur Nachtzeit über diejenige volle Stunde zu mitteln, in der die höchsten Beurteilungspegel auftreten. In Wohngebieten (WR, WA) sind Geräuscheinwirkungen nach Punkt 6.5 TA Lärm in den sog. Zeiten mit einer erhöhten Empfindlichkeit durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen: Uhr Werktage Uhr Sonn- und Feiertage Uhr Uhr Uhr In Misch-/Kern- und Dorfgebieten (MI/MK/MD) entfällt dieser Zuschlag. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen nach Punkt 6.1 TA Lärm die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. 05_0997g4.docx Seite 10 von 69

11 3 Immissionspunkte Die angrenzenden Wohnbauflächen sind im Bebauungsplan hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit als Mischgebiet und allgemeines sowie reines Wohngebiet festgesetzt. Die folgenden Immissionspunkte werden stellvertretend für die o.g. Bebauung betrachtet: Ort, IP Orientierungswert DIN bzw. Immissionsrichtwert TA Lärm Gebietsfestsetzung Tag /db(a) Nacht/dB(A) WR WR WR WR MI WA WA WA WA WA WA WA WA GE GE GE GE GE MI MI Die maßgeblichen Immissionspunkte liegen nach Ziff. 2.3 der TA Lärm, bei bebauten Flächen 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN _0997g4.docx Seite 11 von 69

12 4 Betriebsbeschreibung und Geräuschemissionen 4.1 Emissionsansatz Die Emissionen von Quellen im Freien werden im Allgemeinen durch Schallleistungspegel L WA nach DIN beschrieben, die sich nach folgenden Beziehungen berechnen: L WA = L AFm + 10 lg ( S / 1 m 2 ) bzw. bei halbkugelförmiger Ausbreitung L WA = L AFm + 20 lg ( s m / 1 m ) + 8 mit L WA Schallleistungspegel L AFm mittl. Schalldruckpegel auf Hüllfläche oder in definiertem Abstand S Größe der Hüllfläche mittlerer Abstand des Messpunktes zur Quelle. s m Bei Linienquellen (z.b. definierte Fahrwege) kann zur Beschreibung der Emissionen der längenbezogene Schallleistungspegel L WA = L WA - 10 lg ( l / l 0 ) mit L WA längenbezogener Schallleistungspegel L WA Schallleistungspegel l Länge der Linienquelle ( l 0 = 1 m ) und bei Flächenquellen (z.b. Rangier- oder Arbeitsflächen) der flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = L WA - 10 lg ( S / S 0 ) mit L WA flächenbezogener Schallleistungspegel L WA Schallleistungspegel S Größe der schallabstrahlenden Fläche ( S 0 = 1 m 2 ) herangezogen werden. 05_0997g4.docx Seite 12 von 69

13 Ferner wird die Einwirkdauer der jeweiligen Geräuschquellen berücksichtigt. Die Geräuschemissionen von Quellen, die nicht während des gesamten Beurteilungszeitraumes einwirken, werden über den gesamten Beurteilungszeitraum nach folgender Beziehung gemittelt: L WAm = L WA + 10 lg ( T / T B ) mit L WAm Schallleistungspegel im Mittel über den Beurteilungszeitraum L WA Schallleistungspegel während der Einwirkdauer T Einwirkdauer Beurteilungszeitraum. T B Bei Quellen mit impulshaltigen Geräuschanteilen wird die Impulshaltigkeit, ausgedrückt als Differenz K I = L AFT5eq - L AFeq mit K I Zuschlag für Impulshaltigkeit L AFT5eq mittlerer Taktmaximalpegel energieäquivalenter Mittelungspegel, L AFeq zusätzlich berücksichtigt. In den folgenden Abschnitten werden zur Beschreibung der Geräuschemissionen die Schallleistungspegel der wesentlichen Quellen hergeleitet. In einem ausführlichen Ansatz werden die Quellen als Punkt-, Linien- oder Flächenquellen abgebildet. Die Tabelle 1 im Anhang fasst die Emissionsansätze zusammen. Das Bild 4 im Anhang zeigt die Lage der wesentlichen Geräuschquellen. 05_0997g4.docx Seite 13 von 69

14 4.2 Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 33N BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 33N-1 Freifläche/Wiese Die Fläche steht derzeit leer. Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 1: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 1 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 55 db(a) in der Zeit von 6.00 bis Uhr und von 40 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Auf Grund der Festsetzungen werden folgende Annahmen getroffen, um auch eine zukünftige Nutzung angemessen zu berücksichtigen: Bei Tage L WA = 55 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 40 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 33N-2 Freifläche/Wohngebäude Auf der Fläche befindet sich ein Wohngebäude. Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 2: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 2 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 60 db(a) in der Zeit von 6.00 bis Uhr und von 40 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. 05_0997g4.docx Seite 14 von 69

15 BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Wohnnachbarschaft im Nordwesten (BPlan Nr.33N, allgemeines Wohngebiet (WA), Richtwert tags 55 db(a)), werden jedoch folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 55 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 40 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 33N-3 WT-Kampfkunst-Schule Ohlenhohnstr. 19 Trainingszeiten: Erwachsene Dienstag 19:00-20:30 Donnerstag 19:00-20:30 Kinder Dienstag 16:00-17:00 Dienstag 17:00-18:00 Donnerstag 17:00-18:00 Jugendliche Dienstag 18:00-19:00 Donnerstag 18:00-19:00 Art-Deco Werbung Ohlenhohnstr Beschriftungen, Werbetechnik, Fahrzeugdeko, Schaufensterwerbung Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 3: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 3 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Auf Grund der Nähe zur Wohnnachbarschaft im Nordwesten (BPlan Nr.33N, allgemeines Wohngebiet (WA), Richtwert tags 55 db(a)), wird im vorliegenden Fall in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. Es werden folgende Annahmen getroffen, um auch eine zukünftige, geräuschintensivere Nutzung angemessen zu berücksichtigen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 05_0997g4.docx Seite 15 von 69

16 BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 33N-4 Freifläche/Wohngebäude Auf der Fläche befindet sich ein Wohngebäude. Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 4: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 4 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 60 db(a) in der Zeit von 6.00 bis Uhr und von 40 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 40 db(a)/qm 33N-5 ABEX GC Großhandels Contor GmbH Ohlenhohnstr. 19 Großhandel für Haustechnik (Sanitär, Heizung, Klima/Lüftung, Elektro, Dachtechnik und Installation) Ebenfalls im Gebäudekomplex untergebracht: DRK Sozialstation Ohlenhohnstr. 17 Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 5: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 5 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) angesetzt. Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, mobiler Sozialer Dienst Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 65 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 05_0997g4.docx Seite 16 von 69

17 BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 33N-6 Freifläche Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 6: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 6 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) angesetzt. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 65 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 33N-7 Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid Ohlenhohnstr. 21 In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich keine Nutzungseinschränkungen und keine Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten. Baubetriebshof Wasserversorgung, tech. Betriebe und Einrichtungen Öffnungszeiten: MO-FR 7:30 bis 8:30 12:00 bis 13:00 Uhr In dem Gebäudekomplex befindet sich ebenfalls das Jugendzentrum CLUB 21a der Gemeinde Öffnungszeiten : Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 65 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 50 db(a)/qm 05_0997g4.docx Seite 17 von 69

18 BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell Tägliche Hausaufgaben- und Jugendbetreuung Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von Uhr 33N-8 RHEINMAGNET Ohlenhohnstraße 23 Fa. Müller GmbH & Co. Werkzeugbau KG Hersteller und Anbieter von permanentmagnetischen Produkten (Folien, Bänder, Profile, Haftflächen, Werkzeuge, Greifmagnete) für Handel, Werbung und Industrie Betriebszeiten 0 bis 24 Uhr (3 Schichten) Anlieferung 6 bis 22 Uhr In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 6: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 6 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Maßgeblicher Immissionspunkt gemäß Schallschutzgutachten GRANER + PARTNER Nr a vom zum Genehmigungsantrag ist die Wohnbebauung im Südwesten an der Straße Im Immenthal. Hier sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von tags 55 db(a) und nachts 40 db(a) einzuhalten. Das Gutachten zeigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte deutlich unterschritten werden. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich jedoch keine Festsetzungen zu dem zulässigen Emissionsverhalten am Tage. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) angesetzt. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 65 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die o.g. zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 05_0997g4.docx Seite 18 von 69

19 BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 33N-9 SOBOTTA Sondermaschinenbau Ohlenhohnstraße Planung, Konstruktion, Fertigung, Installation und Wartung von Ausrüstungen für die Prozeßkontrolle und Gasprobenentnahme derzeit Neubau einer Halle Betriebszeit 6 bis 17 Uhr Anlieferung 8 bis 16 Uhr In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 6: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 6 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Gemäß Beiblatt 5, Ziff. 26 zur Baugenehmigung 63.0-B- 303/88 des Rhein-Sieg-Kreises vom darf die Lärmeinwirkung auf die benachbarte Wohnbebauung eine Lautstärke von 55 db(a) am Tage und 40 db(a) in der Nacht nicht überschreiten. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) angesetzt. Bei Tage L WA = 65 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die o.g. zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 33N-10 Modellbau Kurtenbach Ohlenhohnstr. 31 Modell- und Formenbau, Lehrenund Werkzeugbau, Prototypenbau: Konstruktion und Fertigung von Ur-, Anschauungs-, Design- und Gießereimodelle, Funktionsmuster, Kleinund Vorserien Fertigung von Formen und Werkzeuge für die Bereiche Automobilbau, Luftfahrt und Schienenverkehr In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 6: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 6 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Gemäß Beiblatt 5, Ziff. 25 zur Baugenehmigung 63.0-B- 302/88 des Rhein-Sieg-Kreises vom darf die Lärmeinwirkung auf die benachbarte Wohnbebauung eine Lautstärke von 55 db(a) am Tage und 40 db(a) in der Nacht nicht überschreiten. 05_0997g4.docx Seite 19 von 69

20 BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell Endproduktefertigung mittels CNC Frästechnik Betriebszeit 7 bis 15 Uhr Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) angesetzt. Bei Tage L WA = 65 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die o.g. zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 33N-11 Björn Kaufner Kunst-Bauschlosserei Ohlenhohnstr. 33 Metallverarbeitung (Edelstahl und Stahl): Treppen, Geländer, Tore, Sonderkonstruktionen In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 6: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 6 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. Betriebszeit 7 bis 18 Uhr Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Bauschlosserei am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 69 db(a)/qm angenommen werden. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 69 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 33N-12 Easyboxx Ohlenhohnstr. 33 Herstellung und Vertrieb von Spezialtransportkisten In den textlichen Festsetzungen Ziff zum Bebauungsplan Nr. 33 N Olenhohn-Süd finden sich Aussagen zu dem zulässigen Emissionsverhalten der Gewerbefläche GE 6: Die gesamte Schallemission innerhalb des Gebietes GE 6 darf den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (Lw ) von 45 db(a) in der Zeit von bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht überschreiten. 05_0997g4.docx Seite 20 von 69

21 BPlan-Nr. 33N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) angesetzt. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 65 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 05_0997g4.docx Seite 21 von 69

22 4.3 Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 20N BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 20N-1 PSA Bauunternehmung Ohlertstraße 15 Gestaltung und Sanierung, Putzarbeiten, Stuckateurarbeiten, Wärmedämmung, Trockenbau, Akustikbau Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden die Folgenden Annahmen getroffen. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Wohnnachbarschaft im Südwesten (BPlan Nr.20N, Mischgebiet (MI), Richtwert tags 60 db(a), nachts 45 db(a)), werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 20N-2 D&S Bau, Garten + mehr Eisenerzstraße Flurstück 493 Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. Lagerhalle DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Wohnnachbarschaft im Südwesten (BPlan Nr.20N, Mischgebiet (MI), Richtwert tags 60 db(a), nachts 45 db(a)), werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 05_0997g4.docx Seite 22 von 69

23 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 20N-3 Zahnärtzliche-Gemeinschaftspraxis Eisenerzstraße 20 AVATU GmbH Eisenerzstraße 20 Kfm. Beratung und Bürodienstleistungen, Unternehmensberatung B&K Eisenerzstraße 20 Dachabdichtung, Bedachungen, Fassaden Oster Fachgroßhandel für Heizung+Sanitär Eisenerzstraße 20 20N-4 KL-Logistik Ohlenhohnstraße 4 Dienstleistungsunternehmen für Fahrzeugreinigung und Transport Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Wohnnachbarschaft im Südwesten (BPlan Nr.20N, Mischgebiet (MI), Richtwert tags 60 db(a), nachts 45 db(a)), werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. -Transportvermittlung, -Chauffeurvermittlung, -Transferservice, -Fuhrparkverwaltung, -Service im Bereich Fahrzeugpflege und Reinigung Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Wohnnachbarschaft im Südwesten (BPlan Nr.33N, allg. Wohngebiet (WA), Richtwert tags 55 db(a), nachts 40 db(a)), werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 40 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 05_0997g4.docx Seite 23 von 69

24 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 20N-5 Axel Siefert Gartengestaltung Eisenerzstraße Gartenbaubetrieb, Lager Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-6 Engelhardt Druckerei Eisenerzstraße 26 Betriebszeit 6 bis 22 Uhr Anlieferung 6 bis 22 Uhr (5-10 mal täglich) Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde der Betrieb zu den durchgeführten Arbeiten, den Arbeitszeiten, dem Fahrzeugaufkommen und anderen wesentlichen Geräuschquellen sowie zu absehbaren Erweiterungsabsichten befragt. Die Druckerei produziert im Wesentlichen Druckereierzeugnisse wie z.b. Broschüren und Zeitschriften, Formular, Briefumschläge, Booklets, Poster, Folien oder Aufkleber. Hierzu werden u.a. 8 Druckmaschinen und ca. 8 weitere Maschinen zum Schneiden, Falzen, Kleben, Besäumen und Perforieren eingesetzt. Die Maschinen befinden sich alle innerhalb der Produktionshalle. Der Betrieb verfügt über ca. 30 Mitarbeiter und die Arbeitszeit geht von 6:00 bis 22:00 Uhr. Wir kommen auf Grund dieser Befragung und der Betriebsbesichtigung zu der Einschätzung, dass durch den Produktionsbetrieb mit wesentlichen Emissionen außerhalb des Gebäudes nicht zu rechnen ist. Um auch Betriebserweiterungen und ggf. offene Fenster, Türen oder Tore während der heißen Jahreszeit zu berücksichtigen, gehen wird in der Schallausbreitungsrechnung pauschal von dem Modell des flächenbezogenen Schallleistungspegels aus der DIN aus. Bei diesem Modell wird davon ausgegangen, dass sich die 05_0997g4.docx Seite 24 von 69

25 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell von einer Fläche abgestrahlte Schallleistung gleichmäßig auf diese Fläche verteilt. In der DIN werden flächenbezogene Schallleistungspegel genannt. Dies sind Werte, wie sie bei den genannten Gebietsausweisungen tagsüber in aller Regel ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erreicht werden können. Im vorliegenden Fall gehen wir im Rahmen einer Maximalwertabschätzung pauschal von einem flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) / qm für die Fläche des Betriebsgrundstücks aus. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-7 Freifläche Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-8 Autohaus Mielke Ohlenhohnstraße Verkauf, Ausstellung, Werkstatt und Service, Lackierarbeiten Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Lagerhalle mit Kfz-Werkstatt am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 64 db(a)/qm angenommen werden. Auch auf Grund der Nähe zur Wohnnachbarschaft im Südwesten (BPlan Nr.33N, allg. Wohngebiet (WA), Richtwert tags 55 db(a), nachts 40 db(a)), werden 05_0997g4.docx Seite 25 von 69

26 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 64 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 20N-9 Kaminholz Rhein-Sieg Flurstück 516 Holzlagerplatz Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-10 Medisize Deutschland GmbH Ohlenhohnstraße 38 Zentrallager für Medizinprodukte Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Speditionsbetrieb mit Lagergebäude und Laderampen am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 61 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 61 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 05_0997g4.docx Seite 26 von 69

27 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 20N-11 Dr. Walter Eisenerzstraße 34 Versicherungsagentur Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-12 IBS Commnet Eisenerzstraße 36 Beratung, Planung, Umsetzung und Betreuung im Bereich Kommunikations- und Datennetze Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-13 Reinhard Lättgen Eisenerzstraße 33 Bürogebäude, Kunst und Gestaltung Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 05_0997g4.docx Seite 27 von 69

28 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 20N-14 derzeit Baustelle, Neubau Bürogebäude Flurstück 411 Bürogebäude Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: 20N-15 Leerstand Gewerbehalle Ohlenhohnstr. 39 Flurstück 187 Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Der Betrieb besitzt jedoch keine Genehmigung zur Nachtarbeit. Im vorliegenden Fall gehen wir daher für die gesamte Gewerbegebietsfläche von einer Flächenquelle mit flächenbezogenen Schallleistungspegeln aus: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-16 Milchschafhof Orlsiefer Eisenerzstraße 38 Landwirtschaftlicher Betrieb für Milch, Wolle, Felle und Fleischprodukte Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen: 05_0997g4.docx Seite 28 von 69

29 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-17 Lobach Messtechnik Ohlenhohnstr. 39 Engineering und Projektmanagement für den Bereich Temperaturmessung, Herstellung von Temperaturfühlern Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-18 Autohaus Fleischer Ohlenhohnstraße 38 Verkauf, Ausstellung, Werkstatt und Service Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Lagerhalle mit Kfz-Werkstatt am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 64 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 64 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-19 Walterscheid Geschäftseinrichtungen Ohlenhohnstr Tischlereibetrieb, Planung, Herstellung und Abwicklung professioneller Ladeneinrichtungen Betriebszeit 6 bis 22 Uhr Anlieferung 6 bis 20 Uhr Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Tischlerei, geschlossene Tore, gekippte Fenster, Späneabsaugung, Spritzlackieranlage am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 61 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 61 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 05_0997g4.docx Seite 29 von 69

30 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 20N-20 DRK Ohlenhohnstr. 46 Räumlichkeiten des DRK Ortsvereins Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen: Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-21 LASCHEID Haustechnik Ohlenhohnstr. 44 Fachbetrieb für Heizung, Sanitär und Elektro Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-22 DEMIC Datentechnik Ohlenhohnstr. 48 Engineering, Projektmanagement und Vertrieb von Automatisierungskomponenten (Anzeige- und Bedienterminals, Prozessvisualisierungs- Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Dienstleistungszentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 52 db(a)/qm angenommen werden. Insgesamt gehen wir von folgenden Annahmen aus: 05_0997g4.docx Seite 30 von 69

31 BPlan-Nr.20N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell und Leitsysteme) für die Steuerungs- und Automatisierungstechnik Bei Tage L WA = 52 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm 20N-23 Reit- Tunier- und Ausbildungsanlage van Rossum Ohlenhohnstr. 52 Hofrestaurant mit Außenbereich Reithalle Reitwiese/Weide zwei Außenplätze zehn Paddockboxen ein Roundpen (Longierzirkel) 40 Boxen mit 20 Pferden Reitunterricht, Unterbringung und Betreuung von Pferden Auf dem Grundstück ist durch die derzeitige Nutzung nicht mit wesentlichen Geräuschemissionen zu rechnen. Im vorliegenden Fall wird in Anlehnung an Punkt der DIN für das Gewerbegebiet ohne Emissionsbegrenzung tagsüber ein flächenbezogenen Schallleistungspegel L WA = 60 db(a) angesetzt. DIN unterscheidet bei diesem Emissionsansatz nicht zwischen der Tages- und Nachtzeit. Auf Grund der nachts 15 db(a) geringeren Richtwerte, werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 60 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 45 db(a)/qm ganzjähriger Betrieb 05_0997g4.docx Seite 31 von 69

32 4.4 Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 76N Fläche SO1 BPlan-Nr.76N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 76N-1 ALDI-Markt Hauptstr. 85 Geräusche durch Kunden-Pkw und Lkw-Anlieferungen (ca. 2-3 / Tag) sowie Ladetätigkeiten im Bereich der Rampe Einzelhandelsgeschäft (ca qm Verkaufsfläche) mit ca. 70 Pkw- Stellplätzen für Kunden Öffnungszeiten Mo-Sa: 07:00-20:00 Baugenehmigung 63.1-B-140/91 vom Blatt Nr. 8 Ziff. 43: Die von der Genehmigung erfassten Anlagen sind schalltechnisch so zu errichten und zu betreiben, daß die von diesen Anlagen verursachten Geräuschimmissionen folgende Werte nicht überschreiten: Ohlenhonstraße 2, Waldstraße 2-4 Bei Tage 60 db(a) Bei Nacht 45 db(a) Das Grundstück im BPlan Nr. 20N - 1. Änderung, das der o.g. Baugenehmigung zu Grunde lag, wurde als Mischgebiet (MI) und Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Das Grundstück wird im BPlan Nr. 76N überplant. Hier wird das Grundstück als Sondergebiet festgesetzt. Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Lebensmittelmarkt am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 57 db(a)/qm angenommen werden. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 57 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 42 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die o.g. zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 05_0997g4.docx Seite 32 von 69

33 BPlan-Nr.76N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 76N-2 REWE-Markt Hillebrecht Hauptstr. 83 Geräusche durch Kunden-Pkw und Lkw-Anlieferungen (ca. 2-3 / Tag) sowie Ladetätigkeiten im Bereich der Rampe Einzelhandelsgeschäft mit Betriebswohnung Öffnungszeiten: Sommer 8 bis 22 Uhr Winter 8 bis 20 Uhr ca. 42 Pkw-Stellplätze für Kunden Baugenehmigung 63.1-B-1.161/92 vom Blatt Nr. 5 Ziff. 25: Die von der Genehmigung erfassten Anlagen sind schalltechnisch so zu errichten und zu betreiben, daß die von diesen Anlagen verursachten Geräuschimmissionen folgende Werte nicht überschreiten: nächstgelegene Wohnungen bei Tage 60 db(a) bei Nacht 45 db(a) Das Grundstück ist im BPlan Nr. 20N - 1. Änderung, der der o.g. Baugenehmigung zu Grunde lag, als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Das Grundstück wird im BPlan Nr. 76N überplant. Hier wird das Grundstück als Sondergebiet festgesetzt. Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Lebensmittelmarkt am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 57 db(a)/qm angenommen werden. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 57 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 42 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die o.g. zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 05_0997g4.docx Seite 33 von 69

34 BPlan-Nr.76N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 76N-3 Getränke-Markt Hillebrecht Ohlenhohnstr. 2A Öffnungszeiten 8 bis 20 Uhr Getränkemarkt (ca. 280 qm) mit Anschluß an den REWE- Verbrauchermarkt mit Dienstleistungsbereich (Post-Filiale, Lotto/Toto, Zeitschriften). Nördlich davon befindet sich das Leergut- Freilager und die Anlieferzone. Oberhalb des Marktes befinden sich Wohnungen im Gebäude. Geräusche durch Kunden-Pkw und Lkw-Anlieferungen sowie Ladetätigkeiten im Eingangsbereich. Ferner Geräusche durch das Hantieren mit Leergut. Baugenehmigung 63.10/01390/BA vom , Blatt 5, Ziff. 14: Die Lärmimmissionsprognose Gartner und Partner vom ist Bestandteil dieser Genehmigung. Ziff. 5 des o.g. Gutachtens: In schalltechnischer Hinsicht sind die in der Umgebung liegenden Wohnhäuser. Teilweise im Mischgebiet, teilweise im Wohngebiet liegend und die Wohnungen oberhalb des geplanten Getränkemarktes zu berücksichtigen. ca. 22 weitere Pkw-Stellplätze für Kunden Unter Ziff. 6.4 und Ziff. 9 des o.g. Gutachtens sind Immissionsrichtwerte für die tangierende Wohnbebauung dokumentiert: Bei Tag: zwischen 55 db(a) und 60 db(a) Bei Nacht: zwischen 40 db(a) und 45 db(a) Das Grundstück ist im BPlan Nr. 20N - 1. Änderung, der der o.g. Baugenehmigung zu Grunde lag, als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Das Grundstück wird im BPlan Nr. 76N überplant. Hier wird das Grundstück als Sondergebiet festgesetzt. Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Wohnnachbarschaft (BPlan Nr.33N, allgemeines Wohngebiet (WA)) im Süden, werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 55 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 40 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 05_0997g4.docx Seite 34 von 69

35 BPlan-Nr.76N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell 76N-4 Raiffeisenmarkt Eisenerzstraße 12 Geräusche durch Kunden-Pkw und Lkw-Anlieferungen (ca. 2-3 / Tag) sowie Ladetätigkeiten im Bereich der Anlieferung Warenhandel mit angegliedertem Einzelhandel einschließlich Freilager Öffnungszeiten: Mo-Fr. 8:30-18:30 Sa 8:00-14:00 Das Grundstück ist im BPlan Nr. 20N - 1. Änderung, der der o.g. Baugenehmigung zu Grunde lag, als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Das Grundstück wird im BPlan Nr. 76N überplant. Hier wird das Grundstück als Sondergebiet festgesetzt. Die Baugenehmigung 63.12/01104/2000/BA vom enthält keine Auflagen zum Schallschutz. Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Baustoffzentrum am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 55 db(a)/qm angenommen werden. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 55 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 40 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 76N-5 NETTO-Markt Eisenerzstraße 10 Geräusche durch Kunden-Pkw und Lkw-Anlieferungen (ca. 2-3 / Tag) sowie Ladetätigkeiten im Bereich der Rampe Einzelhandelsgeschäft (ca. 700 qm Verkaufsraum) mit Backshop und Metzgerei mit ca. 73 Pkw- Stellplätzen für Kunden Öffnungszeiten Mo-Sa: 07:00-20:00 Das Grundstück ist im BPlan Nr. 20N - 1. Änderung, der der o.g. Baugenehmigung zu Grunde lag, als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Das Grundstück wird im BPlan Nr. 76N überplant. Hier wird das Grundstück als Sondergebiet festgesetzt. Die Baugenehmigung 63.12/00930/2002/BA-2 vom enthält keine Auflagen zum Schallschutz. 05_0997g4.docx Seite 35 von 69

36 BPlan-Nr.76N Teilfläche Betrieb / Beschreibung Emissionsansatz Schallausbreitungsmodell Gemäß der Untersuchung [Schallemissionen von Betriebstypen und Flächenwidmung, Band 154, Umweltbundesamt, Wien 2002] sollten für den Betriebstyp Lebensmittelmarkt am Tag flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = 57 db(a)/qm angenommen werden. Es werden folgende Annahmen getroffen: Bei Tage L WA = 57 db(a)/qm Bei Nacht L WA = 42 db(a)/qm Hierdurch ist sichergestellt, dass im Bereich der Wohnbebauung die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. 05_0997g4.docx Seite 36 von 69

37 4.5 Geräuschemissionen - Bebauungsplan Nr. 76N, Fläche SO2 Durch die Festsetzung der Sondergebietsfläche SO2 soll die Ansiedlung von Einzelhandel ermöglicht werden. Um die Geräuschsituation im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können, wird eine mögliche Nutzung auf Grund der Festsetzungen im Bebauungsplan maximal abgeschätzt Öffnungszeiten Es wird angenommen, dass an Werktagen (MO-SA) das Geschäftshaus von 6.00 bis Uhr geöffnet ist. Die Anlieferung erfolgt ebenfalls von 6.00 bis Uhr. Danach wird durch das Geschäftshaus die gesamte 16-stündige Beurteilungszeit vollständig ausgeschöpft Verkehrserzeugung Die Ermittlung der Verkehrserzeugung wurde Anhand der Verkaufsflächen in Anlehnung an die Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie den Veröffentlichungen der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung durchgeführt. Mit der Hilfe von Kenngrößen, die der einschlägigen Literatur entnommen sind, kann die Verkehrserzeugung aufgrund der Verkaufsfläche von Einzelhandelseinrichtungen bestimmt werden. Bei der Literatur handelt es sich um den Tagungsband AMUS 2000, Verfahren zur Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung 2, die Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen 3 sowie um das Heft Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung 4 der HSVV. Die Kenngrößen sind aus verschiedenen Langzeituntersuchungen zusammen getragen worden und es lässt sich hiermit eine ausreichend genaue Bestimmung des Verkehrsaufkommens für den Besucher-, Liefer- und Angestelltenverkehr ermitteln. 2 Bosserhoff, D.: Verfahren zur Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung Tagungsband AMUS Stadt Region Land - Heft 69, Wiesbaden Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, (FGSV 147), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln Bosserhoff, D: Heft , Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Grundsätze und Umsetzung, Abschätzung der Verkehrserzeugung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden _0997g4.docx Seite 37 von 69

38 In der Tabelle der Studie Abschätzung der Verkehrserzeugung sind zur Abschätzung der Beschäftigtenzahl in Abhängigkeit von der Branche Werte zur Verkaufsfläche VKF je Beschäftigten genannt: Einzelhandelseinrichtung Verbrauchermarkt, großflächig > 800 qm Abschätzung der Beschäftigtenzahl über die Verkaufsfläche 1 Beschäftigter / 50 bis 70 qm VKF In der Tabelle der Studie Abschätzung der Verkehrserzeugung sind zur Abschätzung der Kundenzahlen für verschiedene Einzelhandelseinrichtungen Werte je Verkaufsfläche VKF genannt: Einzelhandelseinrichtung Abschätzung der Kundenzahlen über die Verkaufsfläche Verbrauchermarkt, großflächig > 800 qm 0,4 bis 0,6 Kunden / qm VKF In der Tabelle der Studie Abschätzung der Verkehrserzeugung sind Werte für die Wegehäufigkeit im Beschäftigten- und Kundenverkehr genannt: Verkehrsart Wegehäufigkeit Beschäftigtenverkehr 2,5 bis 3,0 Wege / Beschäftigten Kundenverkehr 2,0 Wege / Kunde In der Tabelle der Studie Abschätzung der Verkehrserzeugung sind Werte für den MIV-Anteil und den Pkw-Besetzungsgrad in Abhängigkeit von der Branche genannt: Einzelhandelseinrichtung Abschätzung des MIV-Anteils und des Pkw-Besetzungsgrades MIV-Anteil / Pers./Pkw Verbrauchermarkt, großflächig > 800 qm 50% bis 90% 1,2 bis 1,6 Im Rahmen einer Maximalwertabschätzung wird im Folgenden von den schalltechnisch ungünstigeren Werten ausgegangen. 05_0997g4.docx Seite 38 von 69

39 Da zu den bestehenden Märkten (Sondergebietsfläche S01: ALDI-Markt, REWE-Markt, Getränkemarkt, Raiffeisenmarkt, NETTO-Markt) in räumlicher Nähe ein weiterer Einzelhandel (Sondergebietsfläche S01) der gleichen Branche hinzu kommt, wird davon ausgegangen, dass das Kundenpotential der Branche z.t. bereits ausgeschöpft ist (Konkurrenzeffekt). Der Konkurrenzeffekt wird von uns ebenfalls auf der Grundlage der Veröffentlichungen des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen abgeschätzt. Demnach ist bei der Abschätzung des Aufkommens durch den hinzu kommenden Markt ein Abschlag von 15 bis 30 % anzunehmen. Im vorliegenden Fall wird ein Konkurrenzeffekt von insgesamt 20 % angenommen. Die verkehrsrelevanten Basisgrößen für das SO-Gebiet werden in der folgenden Tabelle aufgestellt. In der Tabelle wurden mit Hilfe der spezifischen Wegehäufigkeit, dem MIV-Anteil und dem Besetzungsgrad der Fahrzeuge, die Fahrzeugfahrten für das SO- Gebiet ermittelt: Quell- und Zielverkehrsaufkommen - Abschätzung über die Verkaufsfläche VKF Einzelhandels- VKF 1 Beschäftigter Anzahl MIV- Pkw- Wege- Anzahl einrichtung qm je qm VKF Besch. Anteil Besetzungs- häufig- Besch.- in % grad keit Kfz-Bew. Studie Tab Tab Tab Tab Verbrauchermarkt Einzelhandels- VKF Besucher Anzahl MIV- Pkw- Wege- Anzahl einrichtung qm je qm Kunden Anteil Besetzungs- häufig- Kunden- VKF in % grad keit Kfz-Bew. Studie Tab Tab Tab Tab Verbrauchermarkt , , Einzelhandels- VKF Lkw-Fahrten Anzahl Wege- Anzahl einrichtung qm pro 100 qm VKF Lkw häufig- Güterverkehr keit Lkw-Bew. Studie Tab Verbrauchermarkt , Summe Pkw 2016 Summe Lkw 46 Summe 2062 Konkurrenzeffekt 20 % Summe Pkw _0997g4.docx Seite 39 von 69

40 4.5.3 Parkplatz - Geräusche Auf dem Gelände wird ein Parkplatz angelegt. Die Park- und Verkehrsflächen auf dem Gelände erhalten eine glatte Oberfläche aus Asphalt oder ungefasten Betonsteinen. Gemäß Gl. (11a) und Tabelle (34) der Parkplatzlärmstudie berechnet sich der Schallleistungspegel L WA von Parkplätzen nach der Beziehung: L WA = 63 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg ( B N ) [db(a)] mit K PA Zuschlag in Abhängigkeit von der Parkplatzart K I Zuschlag für die Impulshaltigkeit K D K StrO B B N K PA K I db(a) db(a) 0 4 Mitarbeiter- u. Besucherparkplatz Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parkplatzsuchverkehrs K D = 2,5 lg ( f B - 9 ) f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße f = 0,07 / 1m 2 Netto-Verkaufsfläche Verbrauchermarkt Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche der Fahrgassen: 0,0 db(a) Asphalt Der Zuschlag K Str0 entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag K PA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist. Bezugsgröße (Anz. Stellpl.) alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkfläche In dem Emissionsansatz enthalten sind die Pegelerhöhungen durch Durchfahrverkehr und Parkplatzsuchverkehr, die Geräusche beim Ein- und Ausparken inkl. Türenschlagen sowie das Klappergeräusch der Einkaufswagenfahrten auf dem Parkplatz. Für die Parkplätze ergeben sich für die verschiedenen Netto-Verkaufs-/Geschäftsflächen der jeweiligen Betriebe die folgenden Schallleistungspegel L WA : Parkplatz Anzahl der K PA K I f K StrO Anz. L WA Stellplätze db db db Bewegungen db(a) N*B*16h Einzelhandel ,00 0, ,1 In der Schallausbreitungsrechnung wird die Parkplatzfläche auf dem Gelände als Flächenquelle mit einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt. 05_0997g4.docx Seite 40 von 69

41 4.5.4 Lkw-Fahrverkehr - Fahrverkehrsgeräusche Bei den Fahrverkehrsgeräuschen beziehen wir uns auf die Lkw-Lärmstudie 5, die wir im Auftrag des Landes Hessen durchgeführt haben. In dieser Studie wurden die Geräuschemissionen von Lkw auf Betriebsgrundstücken messtechnisch untersucht. Berücksichtigt wurden dabei die typischen Fahr-, Rangier- und Verladevorgänge. Dazu wurden Messungen an ca. 400 Lkw durchgeführt. Auf der Grundlage der Messergebnisse wurde ein Emissionsansatz für Prognosen erarbeitet. Für die Fahrwege ist im vorliegenden Fall der längenbezogene Schallleistungspegel im Mittel über den Beurteilungszeitraum wie folgt zu berechnen: L WA = L WAB + 10 lg n - 10 lg T B /1 h mit L WA längenbez. Schallleistungspegel der Fahrstrecke L WAB Bezugsschallleistungspegel für Lkw-Klasse L WAB = 63 db(a) für Lkw mit Leistung 105 kw L WAB = 60 db(a) für Kleintransporter n Anzahl der Kfz im Beurteilungszeitraum T B Beurteilungszeitraum. T B Im Rahmen einer Maximalwertabschätzung gehen wir bei allen Lkw-Transporten von Lkw mit einer Leistung 105 kw aus. Für die Fahrstrecken auf dem Betriebsgrundstück ergeben sich für die angenommenen Fahrzeugzahlen insgesamt längenbezogene Schallleistungspegel L WA von: Betrieb Fahrzeugart LWAB db(a) Lkw/Tag LWA' db(a)/m Einzelhandel Lkw ,6 In der Schallausbreitungsrechnung wird der Fahrweg auf dem Gelände als Linienquelle mit einer Höhe von 1 m über Boden angesetzt. 5 Technischer Bericht zur Untersuchung Geräuschemissionen und -immissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe des Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden 05_0997g4.docx Seite 41 von 69

42 4.5.5 Warenanlieferung - Rampe Im Bebauungsplan Nr. 76N ist festgesetzt, dass die Anlieferung an der Südwestseite der überbaubaren Fläche SO2 zu erfolgen hat. Waren werden an einer offenen Außenrampe des Marktes mit handgeführten Hubwagen und Rollcontainern verladen. Bei der Entladung der Lkw treten im Wesentlichen Geräusche beim Hantieren mit Paletten und Gitterwagen auf. In der Zeitschrift Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr , aus dem Jahr 1991, wurden von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Angaben zu den Geräuschemissionen von typischen Verladevorgängen, wie sie z.b. an Lebensmittelmärkten auftreten, veröffentlicht. Die 1995 veröffentlichte Lkw- Lärmstudie 7 beschreibt im Abs. 5.3 typische Ladevorgänge an Rampen bzw. Ladebordwänden und liefert anhand der Untersuchungsergebnisse differenzierte Emissionsansätze (zeitlich gemittelte Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde, L WA,1h ) für die auftretenden Verladegeräusche. Hierbei werden die Geräusche beim Ladevorgang auf eine Stunde bezogen, unabhängig von der tatsächlichen Einwirkdauer. Die mittleren Schallleistungspegel L WAr für typische Ladevorgänge werden in der nachfolgenden Tabelle berechnen. Anzahl Lkw zw. 7 u. 20 Uhr Anzahl Lkw Ruhezeit Anzahl Paletten je Anzahl Rollcontainer je Markt Waren 6-7 u Uhr Lkw Lkw Discounter allg. Warensort Außenrampe tags zw Uhr [Lkw-Lärmstudie, Abs. 5.3] Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand Rollgeräusche, Wagenboden Summe für alle Ladevorgänge Außenrampe Ruhezeit 6-7 u Uhr [Lkw-Lärmstudie, Abs. 5.3] Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand Rollgeräusche, Wagenboden Summe für alle Ladevorgänge L WA,1h Anzahl L WAr,1h db(a) Ereignisse db(a) L WA,1h Anzahl L WAr,1h db(a) Ereignisse db(a) Geräuschemissionen bei Verladetätigkeiten, Walter Freudenstein, Zeitschrift Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 129, Jahr Technischer Bericht zur Untersuchung Geräuschemissionen und -immissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe des Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden 05_0997g4.docx Seite 42 von 69

43 In der Schallausbreitungsrechnung wird die Lkw-Entladung an der Rampe als Punktquelle mit einer Höhe von 2 m über Boden angesetzt und auf der Freifläche 1 m über Boden. Die Geräuschemissionen wurden auf der Grundlage der Kennwerte in der LKW- Lärmstudie (Abs. 5.3) aus dem Jahr 1995 ermittelt. Unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Lärmminderungstechnik (geräuscharme Laufrollen für Rollcontainer und Hubwagen, Leiselaufböden im Laderaum der Lkw z.b. aus Aluminium mit Profilierung in Längsrichtung) ergeben sich in der Regel geringere Ansätze. Die aus Messungen gewonnenen akustischen Kennwerte liegen zum Teil unter den veralteten Kennwerten aus dem Jahr Insgesamt liegen die von uns getroffenen Maximalwertannahmen auf der sicheren Seite. Zusätzliche Geräuschemissionen werden erwartet durch Kühlaggregate auf dem Lkw- Dach (Aufliegerkältemaschinen), insbesondere bei Lieferanten für Frisch-/Molkereiwaren, die die Kühleinrichtungen während der Entladung weiterbetreiben. In der Parkplatzlärmstudie 8 (Kap 6.1.2) wurde die Schallabstrahlung von Kühlaggregaten (Typ Thermo-King SMX II", Otto- bzw. Diesel-Motor, thermostatgeregelt, d.h. außentemperaturabhängige Laufzeit) untersucht. Gemäß Parkplatzlärmstudie wurde beim Betrieb ein mittlerer Schallleistungspegel der Kühlaggregate L WAT = 97 db(a) ermittelt. Die Laufzeit von Kühlaggregaten beträgt gemäß Parkplatzlärmstudie in der Regel ca. 15 Minuten pro Stunde. Für ein Ereignis pro Stunde (Anlieferung) [Zeitkorr.= 10 lg (15 / 60 min) = -6 db(a)] beträgt der mittlere Schallleistungspegel: L WATr,1h = 91 db(a) ; (ein Ereignis pro Stunde) In der Schallausbreitungsrechnung wird die Kälteanlage als Punktquelle mit einer Höhe von 3 m über Boden angesetzt. Zur Warnung von Personen vor rückwärtsfahrenden Fahrzeugen werden heute bereits vielfach akustische Rückfahrwarneinrichtungen eingesetzt. Hierzu ertönt periodisch ein Signalton, der sich deutlich wahrnehmbar vom Arbeitsgeräusch abhebt. Die Zahl der Zyklen pro Minute dieser Warneinrichtungen muss zwischen 60 und 100 betragen. 8 Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, _0997g4.docx Seite 43 von 69

44 Der A-bewertete Schalldruckpegel muss im 7,5 m Abstand vom Fahrzeug mindestens 68 db(a) und darf maximal 78 db(a) 9 betragen. Dies entspricht bei gleichmäßiger Schallabstrahlung auf einer Halbkugel einer Schallleistung L WA zwischen 93 und 103 db(a) 10. Aufgrund der erhöhten Störwirkung dieser Warneinrichtungen wird nachfolgend vorausgesetzt, dass die Rückfahrwarneinrichtung auf dem Betriebsgrundstück ausgeschaltet werden kann. Im Rahmen einer Maximalwertabschätzung wird angenommen, dass die akustische Rückfahrwarneinrichtung täglich für maximal 4 Minuten in Gebrauch ist. Damit ergibt sich für die Nutzung der Rückfahrwarneinrichtung ein mittlerer Beurteilungs-Schallleistungspegel (Nutzung bezogen auf eine Stunde): L WAr,1h = 100 db(a) + 10 lg ( 4 min / 60 min ) = 88 db(a) In der Schallausbreitungsrechnung wird die Rangierstelle an der Rampe als Punktquelle mit einer Höhe von 1 m über Boden angesetzt Einkaufswagennutzung Bei den Einkaufswagen ist eine geräuscharme Ausführung mit Gummibereifung vorgesehen. In der Schallausbreitungsrechnung wird eine Sammelbox für Einkaufswagen berücksichtigt. Beim Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen ist im Wesentlichen mit Schlagund Scheppergeräuschen der Metallkörbe zu rechnen. Gemäß Datenblatt Nr. 3 der Lkw-Lärmstudie 11 aus dem Jahr 2005 kann hierfür ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde von L WAeq,1h = 68 db(a) angesetzt. 9 Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg, LfU-2/1MG, Dezember Dokument des Forum Schall, Emissionsdatenkatalog, Umweltbundesamt Österreich, November Technischer Bericht zur Untersuchung Geräuschemissionen und -immissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe des Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden 05_0997g4.docx Seite 44 von 69

45 Für die Sammelbox ist im vorliegenden Fall der Schallleistungspegel im Mittel über den Beurteilungszeitraum wie folgt zu berechnen: L WAr = L WAeq,1h + 10 lg n - 10 lg T B / 1 h mit L WAr auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel L WAeq,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse im Beurteilungszeitraum T B T B Beurteilungszeitraum (tags 16 h, nachts 1 h) Bei der Berechnung der Geräuschimmissionen wird jedoch berücksichtigt, dass die Einkaufswagen in einer geschlossenen Parkbox untergebracht sind. Diese Box ist an den Seitenwänden sowie im rückwärtigen Bereich und Dachbereich geschlossen und nur zu einer Seite hin geöffnet. Ferner werden die Seitenwände sowie die Rückseite durch ein geeignetes Bodenabschlussprofil am Boden angeschlossen, so dass eine Schallübertragung durch Nebenwege (z.b. Luftspalte) verhindert wird. Bei der Planung ist eine ausreichende Länge zu berücksichtigen, damit die Stapelvorgänge innerhalb der Parkbox stattfinden. Für die Umfassungsbauteile (Polycarbonat Hohlkammerplatten) der Einkaufswagensammelboxen kann ohne weiteren Nachweis ein Schalldämm- Maß von ca. R w = 20 db angesetzt werden. Auf Grund der räumlichen Entfernung zur Wohnbebauung ist am Immissionsort nicht mit impulshaltigen Geräuschen im Sinne der TÄ Lärm zu rechnen. Auf ein entsprechender Zuschlag kann daher im vorliegenden Fall verzichtet werden. Geht man davon aus, dass ca. 70 % aller Kunden einen Einkaufswagen nutzen, kann für die angenommenen Kundenzahlen bzw. Bewegungen nach o.g. Beziehung folgender Schallleistungspegel L WA angenommen werden: Sammelbox TB Anzahl Nutzung Ereignisse Minderung LWAeq,1h LWAr h Kunden % n R / db db(a) db(a) 7-20 Uhr ,5 In der Schallausbreitungsrechnung wird die Sammelbox als Punktquelle mit einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt. Einkaufswagenfahrten auf dem Parkplatz, vom Markt zu den Kunden-Pkw und zurück, sind bereits in dem Emissionsansatz für den Kundenparkplatz mitberücksichtigt. 05_0997g4.docx Seite 45 von 69

46 4.5.7 Technische Einrichtungen Die technischen Einrichtungen, wie z.b. Heiz-, Lüftungs- und Kühlanlagen, sind die einzigen Anlagenteile des SB-Marktes, die eventuell auch nachts betrieben werden. Die maßgebenden Geräusche dieser Anlagen werden erfahrungsgemäß von im Freien angebrachten Komponenten oder über Ansaug- und Ausblasöffnungen bzw. -leitungen im Bereich der Laderampe abgestrahlt. Von den in Gebäuden aufgestellten Aggregaten selbst gehen meist aufgrund des baulichen Schallschutzes keine immissionswirksamen Geräusche aus: Betrieb einer Kälteanlage: Betrieb einer Lüftungsanlage: Betrieb einer Heizungsanlage: Betrieb tags/nachts (Kompressorbetrieb innerhalb des Gebäudes, Verflüssiger/Rückkühler im Bereich der Anlieferungszone) Betrieb tags/nachts (Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes, Zu-/Fortluft über Dach) Betrieb tags/nachts (Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes, Fortluft über Kamin) Detaillierte Angaben der technischen Anlagen liegen zum derzeitigen Planungsstand noch nicht vor. Im Rahmen einer Maximalwertabschätzung werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Anlagen die nachfolgenden schalltechnischen Vorgaben 12 für die technischen Einrichtungen getroffen, die im Freien aufgestellt werden: Quellenbezeichnung / Lage Betriebszeitraum Verflüssiger mit 3 Lüftern, Wandbefestigung an der Seite der Laderampe oder auf der Dachfläche der Ladehalle Schall- leistungspegel L WA / db(a) 65 Abluft Kälteanlagenraum über Dachfläche 65 Fortluft Lüftungsanlage über Dach des Verkaufsbereiches 65 Zuluft Lüftungsanlage über Dach des Verkaufsbereiches Die hinsichtlich der Schallemissionen, Standorte - insbesondere ist hier der Standort der Rückkühleinheit zu nennen - und Betriebszeiten angenommenen Betriebsdaten sind im Rahmen der Detailplanung zu überprüfen. Die genannten Schallleistungspegel gelten unter der Voraussetzung, dass die Emission der Geräte einzeltonfrei nach Definition der TA Lärm ist und keine Impulshaltigkeit aufweist. 05_0997g4.docx Seite 46 von 69

47 Hierdurch ist sichergestellt, dass an der nächstgelegenen Wohnbebauung das Nacht- Immissionskontingent durch die Immissionen dieser technischen Anlage eingehalten werden. Tagsüber sind die Geräusche der o.a. Einrichtungen bei dem dann 15 db(a) höheren Richtwert ohne maßgebende Bedeutung Schneckenverdichter Im abgesenkten Rampenbereich ist ein stationärer Schneckenverdichter mit Wandanschlusstrichter für Papier und Pappe vorgesehen. Das Gerät wird von innen über einen fest mit dem Gebäude verbundenen Einfülltrichter befüllt. Je nach Ausstattung und Modell ist von unterschiedlichen Schallleistungspegeln auszugehen 13. Schneckenverdichter sind Hochleistungsverdichter. Die horizontal gelagerte Schnecke im Inneren der Presseinheit zieht durch stetiges Drehen das Material ein, um es dann im angekoppelten Pressbehälter zu verdichten. Schneckenverdichter arbeiten im Vergleich zu Kolbenverdichtern geräuscharm. Der Antrieb mit Getriebemotor ist relativ leise. Geplant ist die Aufstellung eines stationären Schneckenverdichters mit einem Schallleistungspegel L WAT < 85 db(a). Der Verdichter arbeitet nach Betätigung eines Tasters an dem Aufgabetrichter und schaltet sich selbsttätig nach ca. 1 Minute automatisch ab. Das Geräusch weist keine relevanten tonalen oder relevanten impulshaltigen Komponenten auf. Tagsüber werden 60 Entsorgungsvorgänge zugrunde gelegt. Insgesamt ergibt sich eine maximale tägliche Einwirkdauer von 60 x 1 min. = 60 min. Somit ergibt sich für die Nutzung des Schneckenverdichters ein mittlerer Beurteilungs-Schallleistungspegel L WATr,1h (Nutzung bezogen auf eine Stunde): L WATr,1h = 85 db(a) In der Schallausbreitungsrechnung wird der Schneckenverdichter als Punktquelle mit einer Höhe von 1 m über Boden angesetzt. 13 Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern, Januar 1993, Schriftenreihe des Bayrischen Landesumweltamtes für Umweltschutz BayLfU, München (LfU 2/5) 05_0997g4.docx Seite 47 von 69

48 4.5.9 Schallschutzmaßnahmen Um die Mittelungspegel im Bereich der Wohnbebauung IP1 bis IP3 zu mindern, werden die Geräusche des Kundenparkplatzes durch ein Schallschutzwände abgeschirmt: Schalldämmmaß Länge Höhe R > 20 db L ca. 112 m H = 4 m über Parkplatzniveau entlang der Nordostseite H = 2 m über Parkplatzniveau entlang der Nordwestseite Das folgende Bild zeigt die Lage der Wand. 05_0997g4.docx Seite 48 von 69

49 5 Berechnung der Geräuschimmissionen 5.1 Ausbreitungsmodell Die Ausbreitungsrechnung wurde auf einem PC mit der Software CADNA/A durchgeführt. Die Lage von Quellen, Hindernissen und Aufpunkten wurde digitalisiert und durch ein dreidimensionales kartesisches Koordinatensystem beschrieben. Die Abstände zwischen Quellen und Aufpunkten sowie zwischen Quellen und Hindernissen wurden anhand der eingegebenen Geometrie vom Programm selbsttätig ermittelt. Die Berechnung des Immissionsanteils einer Quelle erfolgt damit gemäß DIN ISO nach der Beziehung L AT (DW) = L WA + D c - A div - A gr - A atm - A bar mit L AT (DW) Immissionsanteil einer Quelle bei Mitwind L WA D c Schallleistungspegel Richtwirkungskorrektur A Dämpfung aufgrund.. A div A gr A atm A bar.. geometrischer Ausbreitung.. des Bodeneffektes.. von Luftabsorption.. von Abschirmung Die Immissionsanteile der einzelnen Quellen werden getrennt für jeden Bezugspunkt berechnet und anschließend nach folgender Beziehung energetisch addiert: L AT m (DW) = 10 lg 10 i= 1 0,1L AT,i (DW ) mit L AT,i Immissionsanteil einer Quelle i i, m Index bzw. Anzahl der berücksichtigten Quellen Das Rechenmodell der DIN ISO führt zu einem Immissionspegel, der mittelfristig dem energetischen Mittelwert bei leichtem Mitwind und leichter Temperaturinversion entspricht (Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW)). 05_0997g4.docx Seite 49 von 69

50 5.2 Genauigkeit der Prognose Die Genauigkeit der Prognose ist abhängig von der Genauigkeit beim Emissionsansatz und der Genauigkeit des Ausbreitungsmodelles. DIN ISO enthält eine Abschätzung zur Genauigkeit des Ausbreitungsmodells. Für die Immissionsanteile einzelner Quellen ist danach im vorliegenden Fall von einer geschätzten Genauigkeit von ± 3 db auszugehen. Bei n gleichen Quellenanteilen mit jeweils gleicher Unsicherheit reduziert sich die Unsicherheit nach dem Gauß schen Fehlerfortpflanzungsgesetz um den Faktor 1 n. Damit nimmt die Genauigkeit des Ausbreitungsmodelles mit wachsender Zahl der Quellen zu. Voraussetzung ist allerdings, dass die Quellen nicht kohärent sind. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt. Erfahrungsgemäß verbleibt eine Restgenauigkeit des Ausbreitungsmodelles von ± 1 db. Diese Restgenauigkeit wird durch die Maximalabschätzungen beim Emissionsansatz (Pegelhöhen, Betriebsdauern, Fahrzeuganzahl, Anzahl der Ladevorgänge, emissionsseitige Impulshaltigkeit usw.) mehr als kompensiert. Damit liegt die Prognose in der Gesamtheit u. E. auf der sicheren Seite. Einseitige Pegelzuschläge für Prognoseunsicherheiten sind nicht erforderlich. 5.3 Randbedingungen Bei der Ausbreitungsrechnung werden folgende Ansätze berücksichtigt: Luftabsorption und Bodendämpfung werden nach DIN ISO berechnet. Die Luftabsorption A atm wird aus den Eingangsgrößen Lufttemperatur T = 10 C und relative Luftfeuchte F r = 70 % bestimmt. Es wird von weitgehend ebenem Gelände ausgegangen. Die meteorologische Korrektur wird nicht berücksichtigt. Wenn deine detaillierten Angaben vorliegen, wird eine Hauptfrequenz der Geräuschquellen bei f = 500 Hz angenommen. Abschirmungen (A bar ), z.b. durch Gebäude werden berücksichtigt. 05_0997g4.docx Seite 50 von 69

51 6 Kurzzeitige Geräuschspitzen BPlan 76N Fläche SO1 Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Die kurzzeitigen Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel L AFmax beschrieben. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen nach Punkt 6.1 TA Lärm die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Der Spitzenpegeln L AFmax läßt sich nach folgender Gleichung berechnen: L AFmax = L WAmax - [20 lg(d/d 0 ) + 11] + K 0 mit L AFmax Maximalpegel L WAmax maximaler Schallleistungspegel d Abstand zur Quelle (d 0 = 1m) K 0 3 db für eine Ausbreitung im Halbkugelfeld Für die Umrechnung des Pegels L I1 im Abstand d 1 auf den Abstand d 2 gilt L I2 = L I lg (d 1 /d 2 ). Einzelne kurzzeitige Pegelhöchstwerte können beim Be-/Entladevorgang der LKW mit Hubwagen und Rollcontainern sowie der Handverladung gemäß einer Studie zu Verladetätigkeiten 14 einen maximalen Schallleistungspegel von L WAmax = 106 db(a) erreichen. Ferner können kurzzeitige Entspannungsgeräusche des Druckluftbremssysterms gemäß Tabelle 4 der LKW-Lärmstudie 15 mit einem maximalen Schallleistungspegel von L WAmax = 108 db(a) auftreten. Der A-bewertete Schalldruckpegel bei akustische Rückfahrwarneinrichtungen beträgt im Abstand von 7,5 m vom Fahrzeug mindestens 68 db(a) und darf maximal 78 db(a) 16 betragen. 14 Geräuschemissionen bei Verladetätigkeiten, Walter Freudenstein, Zeitschrift Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 129, Jahr Technischer Bericht zur Untersuchung Geräuschemissionen und -immissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe des Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden 16 Verwendung von akustischen Rückfahrwarneinrichtungen; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg, LfU-2/1MG, Dezember _0997g4.docx Seite 51 von 69

52 Bei der Einkaufswagensammelbox können Geräuschspitzen mit Schallleistungspegeln gemäß Tabelle 9 der Lkw-Lärmstudie 17 von L WAmax 106 db(a) auftreten. Bei der beschleunigten Abfahrt im Bereich der Ausfahrt treten gemäß Tabelle 35 der Parkplatzlärmstudie 18 im Abstand von 7,5 m Spitzenpegel von L pamax,7,5m = 67 db(a) für Pkw und L pafmax, 7,5m = 79 db(a) für Lkw auf. Beim Türenschlagen von PKW treten auf dem Kundenparkplatz gemäß Tabelle 35 der Parkplatzlärmstudie im Abstand von 7,5 m Spitzenpegel von L pafmax, 7,5m = 74 db(a) auf. Die nachfolgende Tabelle berechnet für die maßgeblichen Immissionsorte IO, von denen eine Sichtverbindung zur Quelle besteht, die Spitzenpegeln L AFmax nach den o.g. Gleichungen: Einzelereignis IO L WAmax db(a) L AFmax in 7,5m db(a) Abstand zur Quelle m L AFmax Be-/Entladevorgang LKW IP Entspannung Druckluftbremssysterm IP Einkaufswagensammelbox IP Rückfahrwarneinrichtung IP beschleunigte Abfahrt Lkw IP Türenschlagen PKW Parkplatz IP db(a) Mit Spitzenpegeln, die die Richtwerte nach TA Lärm um mehr als 30 db(a) am Tage überschreiten, ist nicht zu rechnen. 17 Technischer Bericht zur Untersuchung Geräuschemissionen und -immissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Schriftenreihe des Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden 18 Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, _0997g4.docx Seite 52 von 69

53 7 Anlagenbezogener Verkehr BPlan 76N, Fläche SO2 Nach Punkt 7.4 TA Lärm sind Geräusche des An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m vom Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nr. 6.1c - f (Mischgebiete, allgemeine und reine Wohngebiete sowie Kurgebiete) mit zu berücksichtigen, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mehr als 3 db(a) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden und keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist. Werden diese Kriterien alle erfüllt, sind durch organisatorische Maßnahmen die Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Verkehrs soweit wie möglich zu mindern. Die Hauptstraße wird im Bereich des Plangebietes von täglich ca Kfz/d befahren. Bei ca zusätzlichen Fahrzeugen (Hin- und Rückfahrt) erhöht sich der Mittelungspegel der Verkehrsgeräusche um L = 10 lg [ ( ) / 5000 ] = 1,2 db(a) Eine Erhöhung der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mehr als 2 db(a) ist bei dem angenommenen Verkehrsaufkommen nicht zu erwarten. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen sind demnach nicht erforderlich. 05_0997g4.docx Seite 53 von 69

54 8 Beurteilungspegel Die Bestimmung des Beurteilungspegels erfolgt gemäß TA Lärm nach der Beziehung L r = L Aeq - C met + K T + K I + K R. Die einzelnen Formelgrößen werden in der folgenden Aufstellung erklärt. Die Aufstellung zeigt auch die Bestimmung dieser Größen im vorliegenden Fall. Bezeichnung und Erklärung C met K T meteorologische Korrektur zur Bestimmung des Langzeit- Mittelungspegels L AT (LT) nach DIN ISO Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach Nr. A TA Lärm Bemerkungen Aufgrund der relativ geringen Abstände zwischen den Quellen und den Aufpunkten wird hier C met = 0 db gesetzt. Die geplante Anlage wird nach dem Stand der Lärmminderungstechnik errichtet, es wird daher davon ausgegangen, dass die Geräusche nicht tonhaltig sind. Auf die Anwendung eines Tonzuschlages wurde bei der Ermittlung der Beurteilungspegel verzichtet, d.h. K T = 0 db. K I K R Zuschlag für Impulshaltigkeit nach Nr. A TA Lärm Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 TA Lärm, nur in Wohn- und Kurgebieten nach Nr. 6.1 d) bis f) TA Lärm Eine mögliche Impulshaltigkeit durch bestehende Betriebe wurde bereits in den Emissionsansätzen berücksichtigt. Ein weiterer Zuschlag entfällt, d.h. K I = 0 db. Die geplante Anlage wird nach dem Stand der Lärmminderungstechnik errichtet, es wird daher davon ausgegangen, dass die Geräusche nicht impulshaltig sind. Bei der Bildung der Beurteilungspegel wurde daher kein Impulszuschlag berücksichtigt, d.h. K I = 0 db. Ein möglicher Zuschlag wurde bereits in den Emissionsansätzen berücksichtigt. Ein weiterer Zuschlag entfällt, d.h. K R = 0 db. 05_0997g4.docx Seite 54 von 69

55 Es ergeben sich nach Rundung 19 auf ganzzahlige Pegelwerte die folgenden Beurteilungspegel L r im Vergleich mit den Orientierungswerten (OW) nach DIN und Immissionsrichtwerten (IRW) nach TA Lärm: Ort IO BPlan Nr. 33N BPlan Nr. 20N Beurteilungspegel BPlan Nr. 76N, SO1 BPlan Nr. 76N, SO2 Gesamt OW DIN 18005, IRW TA Lärm Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Wie der Vergleich zeigt, werden für die getroffenen Annahmen die Orientierungs- und Immissionsrichtwerte an allen maßgeblichen Immissionspunkten eingehalten. 19 Die ermittelten Beurteilungspegel sind mit einer Nachkommastelle anzugeben und vor dem Vergleich mit den Immissionsrichtwerten auf ganze db(a) zu runden; dabei gibt die Rundungsregel der DIN 1333 (mathematische Rundung, d.h. Abrundung bei 0,4, Aufrundung bei 0,5) [Ergebnisniederschrift TA Lärm des MURL NRW zur Dienstbesprechung zur TA Lärm am Erlass VB Ht v _0997g4.docx Seite 55 von 69

56 9 Zusammenfassung Die Gemeinde Neunkirchen Seelscheid beabsichtigt die Entwicklung einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung zu ermöglichen. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 76N (Entwurf) Sondergebiet Einzelhandel-Ohlenhohn aufgestellt. Dieser sieht die Ausweisung eines Sondergebietes (Flächen SO1 und SO2) vor. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 76N überplant Teilflächen des bisherigen, rechtskräftigen Bebauungsplangebietes Nr. 20N, 1. Änderung Ohlenhohn-Ost. Die Flächen sind im Bebauungsplan Nr. 20N bisher als Misch- und Gewerbegebiet (MI, GE) festgesetzt, wobei die zukünftige Sondergebietsfläche SO1 bestehende Einzelhandelsgeschäfte (ALDI-Markt, REWE-Markt, Getränkemarkt, Raiffeisenmarkt, NETTO-Markt) und die Sondergebietsfläche SO2 eine derzeit freie Fläche überplant. Durch die nach den Vorgaben des Bebauungsplans zukünftig zulässigen Nutzungen sind Geräuscheinwirkungen gewerblicher Art an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen zu erwarten. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist daher ein schalltechnisches Gutachten zur Ermittlung und Bewertung der Geräuschsituation im Plangebiet sowie zur Untersuchung schalltechnischer Auswirkungen des Plangebiets auf die Umgebung erforderlich. Das Plangebiet Nr. 76N selbst liegt im Einwirkungsbereich weiterer Bebauungspläne (Nr. 20N und Nr. 33N) mit festgesetzten Misch- und Gewerbegebietsflächen. Aus den Planungsvorgaben sowie der Lage des Plangebiets im Umfeld ergeben sich daher folgende Aufgabenstellungen: Zunächst wurden die Geräuschimmissionen durch bereits vorhandene Betriebe in den Bebauungsplangebieten Nr. 76N-SO1, Nr. 20N und Nr. 33N maximal abgeschätzt. Die Geräuschemissionen wurden auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzung, textlicher Festsetzungen zum Immissionsschutz, Baugenehmigungen sowie Gutachten und Untersuchungen zum Schallschutz ermittelt (s. Kap. 4.2 bis 4.4). Im Rahmen einer Maximalwertabschätzung wurde anschließend eine mögliche Nutzung der Sondergebietsfläche SO2 durch einen großflächigen Einzelhandel auf Grund der Festsetzungen im Bebauungsplan angenommen. Es wurden Annahmen zu den Öffnungszeiten, den Anlieferzeiten, dem Verkehrsaufkommen, zum Lkw-Verkehr, zu technischen Einrichtungen sowie notwendigen Schallschutzmaßnahmen getroffen (s. Kap. 4.5). 05_0997g4.docx Seite 56 von 69

57 Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zur Sicherstellung einer schalltechnischen Verträglichkeit zwischen den geplanten emittierenden Nutzungen in dem Sondergebiet und den vorhandenen und planungsrechtlich zulässigen schutzwürdigen Nutzungen außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, die Festsetzung einer Lärmschutzwand erforderlich wird (s. Kap 4.5.9). Damit wird sichergestellt, dass zum Einen die als zulässig eingestuften Geräuscheinwirkungen an den schutzwürdigen Nutzungen eingehalten werden (s. Kap. 8) und auf der anderen Seite Flexibilität für die Ausführungsplanung der zukünftigen Nutzungen offen gehalten wird. Die Überprüfung eines beispielhaften Nutzungs- und Betriebskonzepts zeigt, dass die zulässigen Nutzungen innerhalb des durch den Bebauungsplan vorgegebenen schalltechnischen Rahmens für die Fläche SO2 grundsätzlich realisierbar sind. Die durch die zukünftigen Nutzungen im Plangebiet zu erwartenden Verkehrsmengen wurden ermittelt (s. Kap. 7). Dabei wurde davon ausgegangen, dass nahezu das gesamte Verkehrsaufkommen auf direktem Weg, d.h. über den ersten Kreuzungspunkt zum Betriebsgrundstück zufährt. Die so ermittelten Verkehre wurden mit den Verkehrsmengen ohne Aufstellung des Bebauungsplans verglichen. Das schalltechnische Gutachten zeigt, dass an den schutzwürdigen Nutzungen Geräuschzunahmen von bis zu 2 db(a) zu erwarten sind. Diese Zunahmen sind nach den Maßstäben der TA Lärm in Verbindung mit den Regelungen der 16. BImSchV als nicht erheblich und daher als zumutbar einzustufen. Daher sind weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor den zunehmenden Geräuschbelastungen des Verkehrslärms nicht erforderlich. Für den Inhalt Dipl.-Phys. Ing. Knut Lenkewitz 05_0997g4.docx Seite 57 von 69

58 Abkürzungen und Begriffe A-Bewertung Das Gehör ist nicht für alle Frequenzen gleich empfindlich. Eine bessere Annäherung an die menschliche Wahrnehmung wird durch den Einsatz des sogenannten A-Filters gewonnen. Das A-Filter vermindert oder verstärkt das Schallsignal in den verschiedenen Frequenzbereichen gemäß der Empfindlichkeit des Gehörs. Die auf diese Weise gemessenen Pegel werden mit db(a) gekennzeichnet. FAST L eq Zeitkonstante FAST. Man versucht auch, den Zusammenhang zwischen zeitlicher Struktur des Schallsignals und der dynamischen Eigenschaft des Gehörs zu berücksichtigen: Die "Trägheit" des Ohres wird bei der Messung durch den Einsatz einer Zeitbewertung simuliert (Zeitkonstante FAST). Äquivalenter Dauerschallpegel Mittelungspegel L m, der aufgrund der notwendigerweise vorzunehmenden energetischen Mittelung auch als "Energieäquivalenter Mittelungspegel" oder "Äquivalenter Dauerschallpegel" bezeichnet. Die gebräuchlichen Formelzeichen sind Lm oder Leq. Dabei handelt es sich um einen A-bewerteten Schallpegel eines Geräusches konstanter Amplitude, das im Beurteilungszeitraum die gleiche Schallenergie hat wie das tatsächliche Geräusch mit schwankender Amplitude. Das Mittelungsverfahren wird als Auswertungsgrundlage der Lärmmessungen angewandt. Wenn der Schwankungsbereich der Messwerte unter 10 db bleibt, so liegt der Mittelungspegel um etwa 1/3 des Schwankungsbereiches unterhalb dessen oberer Grenze. Das exakte Verfahren zur Mittelung zeitlich schwankender Pegel ist Gegenstand der DIN L AFTm L AFmax L r Mittelungspegel nach dem Taktmaximalverfahren Der mit diesem Verfahren gewonnene Mittelungspegel L AFTm bewertet die Impulshaltigkeit von Geräuschen stärker, als es bei der energieäquivalenten Mittelung der Fall ist. Bei diesem Verfahren wird kurzzeitig auftretenden Pegelspitzen eine längere fiktive Dauer zugeordnet. Dies erfolgt dadurch, dass die Pegelspitzen in einem gleichförmigen Zeittakt von 3 oder 5 Sekunden abgefragt werden und somit den tatsächlichen Pegelverlauf als treppenförmiges Signal ersetzen. Der Taktmaximalpegel fällt i.d.r. höher aus als der Mittelungspegel L Am und nimmt mit der Impulshaltigkeit des Geräusches weiter zu. Ein zusätzlicher Impulszuschlag ist deshalb nicht mehr zu berücksichtigen. Kurzzeitige Geräuschspitzen sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Der Beurteilungspegel L r einer gemessenen oder berechneten Geräuschsituation dient dem Vergleich mit den Immissionswerten (Grenz-, Richt- und Orientierungswerte). Wie auch der Mittelungspegel bezieht er sich auf abgegrenzte Zeiträume, z.b. eine achtstündige Arbeitsschicht, die Tageszeit von 06 Uhr bis 22 Uhr (16 Stunden) oder die Nachtzeit von 22 Uhr bis 06 Uhr (8 Stunden bzw. lauteste Stunde). Im Gegensatz zum Mittelungspegel kann man den Beurteilungspegel nicht direkt durch Messungen ermitteln. Er kommt nämlich durch bewertende Pegelzuschläge (auch Abschläge) zustande, welche messtechnisch nicht abzuleiten sind, sondern gemäß den in den verschiedenen Regelwerken getroffenen Vereinbarungen an- 05_0997g4.docx Anlage 1

59 gebracht werden. Pegelzuschläge ergeben sich so beispielsweise für die größere Lärmlästigkeit während festgelegter Ruhezeiten oder für die Ton- und Impulshaltigkeit von Geräuschen und durch die meteorologische Korrektur. Beim Straßenverkehrslärm kennt man einen die erhöhte Störwirkung nahe gelegener ampelgeregelter Kreuzungen berücksichtigenden Pegelzuschlag, welcher sich auf der Grundlage vergleichender Messungen allerdings nicht zwingend ergeben würde. Umgekehrt führt die geringere subjektive Störwirkung des Schienenverkehrs zu einem Pegelabschlag (sog. Schienenbonus). L WA Der Schallleistungspegel L WA kennzeichnet die Geräuschentwicklung, die z.b. durch eine Geräuschquelle unter spezifischen Betriebsbedingungen hervorgerufen wird. Die abgestrahlte Schallleistung einer Geräuschquelle kann durch die Messung des Schalldrucks an mehreren Stellen einer geschlossenen Hüllfläche bestimmt werden. Während der Schalldruckpegel die Größe des Schalldruckes eines Schallfeldes für einen bestimmten Ort beschreibt, gibt der Schallleistungspegel die Geräuschemission einer Quelle an. Sind die Schalldruckpegel in einem bestimmten Abstand von der Quelle bekannt, kann hieraus die Schallleistung einer Quelle berechnet werden. R R w Dieser Index bezeichnet die Schalldämmung R von Bauteilen. Die Messung er akustischen Eigenschaften des Bauteils erfolgt im Labor. Die Schalldämmwerte des Bauteils werden dazu in Abhängigkeit von der Frequenz in ein Diagramm eingetragen, auf dem die Frequenzen zwischen 100 und Hz in Terzbandbreite (16 Werte) und die jeweiligen Schalldämmwerte in [db] aufgetragen werden. Das Schalldämm-Maß R w oder auch Direkt-Schalldämm-Maß genannt wird durch Messungen ermittelt und in [db] angegeben. Der Index w bedeutet, dass es sich hierbei um eine Einzahlangabe über alle baurelevanten Frequenzen zwischen 100 und (5.000) Hz handelt, die sich aus der Verschiebung zu einer normativ festgelegten Bezugskurve und Ablesung des Wertes bei 500 Hz ergibt. Die festgelegte Bezugskurve wird vertikal so verschoben, bis die Unterschreitung durch die Messkurve im Mittel höchstens 2 db beträgt. Der Wert der so verschobenen Bezugskurve bei 500 Hz ist der Wert für das Schalldämm-Maß. Das Schalldämm-Maß R w umfasst nur die Schallübertragung über das Bauteil ohne Schallübertragungen über flankierende Bauteile (z.b. Anschlussfuge). R w Das bewertete (Bau-)Schalldämm-Maß R w beinhaltet neben der alleinigen Schalldämmung des trennenden Bauteils somit auch die Nebenwegs- und Flanken-Übertragung aller benachbarten Bauteile (z.b. Trennwand, linke und rechte Seitenwand, Decke, Fußböden) im eingebautem Zustand. Diese Messgröße trägt den zusätzlichen Index Strich. 05_0997g4.docx Anlage 2

60 Tabelle 1 - Emissionsangaben 1.1 Punktquellen Bezeichnung ID Schallleistung Lw Einwirkzeit Freq. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) (min) (min) (min) (Hz) (m) (m) (m) (m) N76, Rampe, Anlieferung SO r N76, Rampe, Kühl-Lkw, SO r Kälteanlage N76, Rampe, Rückfahrwarneinrichtung SO r N76, Einkaufswagensammelbox SO r N76, Verflüssiger/Rückkühler SO r Bereich Rampe N76, Abluft Kälteanlagenraum SO g über Dachfläche N76, Fortluft Lüftungsanlage SO g über Dach des Ver- kaufsbereiches N76, Zuluft Lüftungsanlage über Dach des Verkaufsbereiches SO g N76, Schneckenverdichter SO r Linienquellen Bezeichnung Lw / Li Einwirkzeit Freq. Typ Wert norm. Tag Ruhe Nacht db(a) (min) (min) (min) (Hz) N76, Lkw-Fahrweg Rampe, Anlieferung Lw' 66, _0997g4.docx Anlage 3

61 1.3 Flächenquellen Bezeichnung ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Einwirkzeit Freq. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (min) (min) (min) (Hz) 33N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N, Parkplatz SO _0997g4.docx Anlage 4

62 Tabelle 2 - Geräuschimmissionen Quelle Teilpegel 33N Ld Bezeichnung M. ID N76, Rampe, Anlieferung SO N76, Rampe, Kühl-Lkw, Kälteanlage SO N76, Rampe, Rückfahrwarneinrichtung SO N76, Einkaufswagensammelbox SO N76, Verflüssiger/Rückkühler Bereich SO Rampe N76, Abluft Kälteanlagenraum über SO Dachfläche N76, Fortluft Lüftungsanlage über Dach SO des Verkaufsbereiches N76, Zuluft Lüftungsanlage über Dach SO des Verkaufsbereiches N76, Schneckenverdichter SO N76, Lkw-Fahrweg Rampe, Anlieferung SO N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N, Parkplatz SO _0997g4.docx Anlage 5

63 Quelle Teilpegel 33N Ln Bezeichnung M. ID N76, Rampe, Anlieferung SO2 N76, Rampe, Kühl-Lkw, Kälteanlage SO2 N76, Rampe, Rückfahrwarneinrichtung SO2 N76, Einkaufswagensammelbox SO2 N76, Verflüssiger/Rückkühler Bereich SO Rampe N76, Abluft Kälteanlagenraum über SO Dachfläche N76, Fortluft Lüftungsanlage über Dach SO des Verkaufsbereiches N76, Zuluft Lüftungsanlage über Dach SO des Verkaufsbereiches N76, Schneckenverdichter SO2 N76, Lkw-Fahrweg Rampe, Anlieferung SO2 33N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N N, Parkplatz SO2 05_0997g4.docx Anlage 6

64 Bebauungsplan 76N (Entwurf) Sondergebiet Einzelhandel-Ohlenhohn Bild 1 Flurkarte 05_0997g4.docx Anlage 7

65 Bild 2 Bebauungsplanentwurf 05_0997g4.docx Anlage 8

66 Bild 3 Lageplan - Vorhaben 05_0997g4.docx Anlage 9

67 Bild 4 Lageplan der Quellen und Immissionspunkte 05_0997g4.docx Anlage 10

68 Bild 5 Lageplan der Quellen und Immissionspunkte 05_0997g4.docx Anlage 11

69 Bild 6 Lageplan der Quellen im Detail BPlan 76N SO2 05_0997g4.docx Anlage 12

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