Landkreis Teltow-Fläming
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- Heike Dittmar
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1 Landkreis Teltow-Fläming Untere Naturschutzbehörde Am Nuthefließ 2, Luckenwalde Dezernat III Ansprechpartner: Frau Zeisler Umweltamt Telefon: (03371) Bearbeiter: Sachbearbeiter nach territorialer Zuständigkeit Stand: 1. August 2013 Merkblatt Nr. 6 Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß 14 BNatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffe in Natur und Landschaft sind: - Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder - Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. 1 Vermeidung von Beeinträchtigungen Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind auch vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen gegeben sind. Sie erreichen den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen. 2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Des Weiteren ist der Eingriffsverursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). 3 Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Deshalb hat der Eingriffsverursacher alle Angaben zu erbringen, die zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlich sind. 4 Je nach Umfang und Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Vorhabensträger entsprechende Unterlagen einzureichen (siehe Varianten im Anhang). Seite 1 von 6
2 Genehmigung Wenn in anderen Rechtsvorschriften für den Eingriff eine behördliche Zulassung oder Anzeige vorgeschrieben ist, hat die hierfür zuständige Behörde die zur Durchführung der BNatSchG erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen. Hierzu ist das Einvernehmen mit der gleichgeordneten Naturschutzbehörde herzustellen. 5 Entscheidungen mit Konzentrationswirkung ergehen im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde. Nur Eingriffe, für die keine sonstige behördliche Zulassung oder eine Anzeige vorgeschrieben sind, bedürfen der eigenständigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde. 6 Eine Genehmigung ist auch dann erforderlich, wenn für einen Eingriff auf Basis anderer fachrechtlicher Prüfungen auf die Durchführung eines vorgeschriebenen Zulassungs- und Anzeigeverfahrens verzichtet wird. 7 Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen. Die Antragsunterlagen sind in den jeweiligen Genehmigungsverfahren einzureichen oder direkt zu senden an die Landkreis Teltow-Fläming Untere Naturschutzbehörde Am Nuthefließ Luckenwalde Gesetzliche Grundlagen: 1 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2 15 Abs. 1 BNatSchG 3 15 Abs. 2 BNatSchG 4 17 BNatSchG 5 17 Abs. 1 BNatSchG i.v.m. 7 Abs. 1 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) 6 17 Abs. 3 BNatSchG 7 7 Abs. 2 BbgNatSchAG Seite 2 von 6
3 Einzureichende Unterlagen: Variante 1 - Pflanzplan (einfache Bauvorhaben, z. B. Einfamilienhäuser) Die mit dem o. g. Vorhaben verbundene Neuversiegelung ist vorrangig im gleichen Umfang (Verhältnis 1:1) durch dauerhafte Entsiegelungsmaßnahmen auszugleichen. Dies muss innerhalb des vom Eingriff betroffenen Naturraumes erfolgen ( 15 Abs. 2 BNatSchG). 1. Für beabsichtigte Entsiegelungsmaßnahmen ist eine Gegenüberstellung der tatsächlich beabsichtigten Flächenversiegelung (inklusive Zufahrten, wenn diese befestigt werden) und der Entsiegelungsflächen erforderlich. Daraus muss der tatsächliche Kompensationsbedarf hergeleitet werden (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung). Für eventuelle Entsiegelungsflächen ist anzugeben: - Lage (Flur/Flurstück) - Größe in qm bzw. ha - jetzige Nutzung (gegebenenfalls Biotopkartierung, Gehölzbestand) - beabsichtigte spätere Nutzung - Nachweis Flächenverfügbarkeit (Eigentumsnachweis) 2. Wenn eine entsprechende Entsiegelung nicht umsetzbar ist, kann eine Anpflanzung von Laubbäumen oder Sträuchern erfolgen. Das Verhältnis soll mindestens 1 zu pflanzender Laubbaum pro 50 m² Neuversiegelungsläche betragen (mind. 12 bis 14 cm Stammumfang, Hochstamm; Obstbäume: Hoch- oder Halbstamm mind. 8 cm Umfang). Bei Sträuchern (heckenartig, in Gruppen oder Einzelstellung) sind pro 1 m² Neuversiegelungsfläche 2 Sträucher (Pflanzengutmindestgröße: ca. 40 bis 100 cm) als Ersatz zu pflanzen. Es sind ausschließlich einheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher entsprechend der als Anlage beigefügten Gehölzliste zu verwenden. Für beabsichtigte Gehölzpflanzungen ist ein Pflanzplan (Maßstab 1 : 250 oder 1 : 500; auf Grundlage des zum Bauantrag gehörenden Lageplanes, auch als Handzeichnung möglich) zu erstellen, der Folgendes enthalten muss: - Lageplan (Flur/Flurstück) - Gehölzart, Pflanzqualität (Umfang oder Größe) sowie Stückzahlen - Nachweis Flächenverfügbarkeit (Eigentumsnachweis) Seite 3 von 6
4 Variante 2 - Eingriffs- Ausgleichsplan (E/A-Plan) (z. B. Industriebauten, landwirtschaftliche Betriebe etc., größere Baukörper etc.) Im Eingriffs-Ausgleichsplan (E/A-Plan) werden die Belange von Natur und Landschaft erfasst, bewertet und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet (analog zu 17 Abs. 4 BNatSchG). Der E/A- Plan muss nach Art und Umfang des Eingriffs folgende Angaben enthalten: 1. Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs 2. die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen Die zuständige Behörde kann die Vorlage von Gutachten verlangen, soweit dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffs und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist. Im E/A-Plan sind alle Schutzgüter (Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima und Landschaftsbild) abzuhandeln (entsprechend der HVE, "Vorläufige Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung", Stand April 2009) Empfehlung: Lassen Sie den E/A-Plan durch ein dafür prädestiniertes Landschafts- oder Grünplanungsbüro erstellen. Die nach 17 Abs. 1 und 3 BNatSchG i. V. m. 3 Abs. 2 BNatSchG und 1 Abs. 1 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) zuständige Behörde prüft die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Hierzu kann sie vom Verursacher des Eingriffs die Vorlage eines Berichts verlangen (vgl. 17 Abs. 7 BNatSchG). Hinweis: Waldumwandlung im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Hier sind neben der zur Umwandlung vorgesehenen Fläche auch die Flächen und die Größe der erforderlichen Ersatzaufforstungsfläche im E/A-Plan darzustellen (analog einem gesonderten Waldumwandlungsantrag). Seite 4 von 6
5 Liste der geeigneten einheimischen Baum- und Straucharten: Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Standort Wurzelverhalten Eigenschaften nass feuchtfrisch trocken Acer campestre Feld-Ahorn x Flachwurzler windfest, gute Bienenweide Acer platanoides Spitz-Ahorn x flach, Herzwurzel gute Bienenweide, trockenresistent Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn x flach, Herzwurzel gute Bienenweide, frosthart Alnus glutinosa Schwarzerle x tiefe Herzwurzeln verträgt Überschwemmungen, gute Laubverrottung Betula pendula Hänge-Birke x x flache Herzwurzel anspruchslos Betula pubescens Moor-Birke x x flach gutes Pioniergehölz Carpinus betulus Hainbuche x Herzwurzel anspruchslos, frosthart Fagus sylvatica Rot-Buche x Herzewurzel sehr windresistent, hohe Schattenverträglichkeit Frangula alnus Faulbaum x x Tiefwurzler, Ausläufer schattenverträglich,! Fraxinus excelsior Gemeine Esche x x Senkwurzel (brettartig) etwas wärmeliebend Malus sylvestris Wild-Apfel x Flachwurzel Vogelschutz, Windschutz Pinus sylvestris Gemeine Kiefer x x flach, Pfahlwurzel anspruchslos, frosthart Populus tremula Zitter-Pappel, Espe x x unterschiedlich Futterpflanze für versch. Prunus padus Gew.Traubenkirsche x x kräftig wurzelnd, Stockaustriebe gutes Bienennährgehölz Pyrus pyraster Wild-Birne x x kräftig wurzelnd Bienenweide Quercus petrea Trauben-Eiche x Herz-Senkwurzler Insektennährgehölz, -lebensraum Quercus robur Stiel-Eiche x x Herz-Senkwurzler Insektennährgehölz, -lebensraum Salix alba Silber-Weide x x Flachwurzler verträgt keine Bodenverdichtung Salix aurita Ohr-Weide x Flachwurzler unempfindlich gegenüber Einschüttungen Salix caprea Sal-Weide x x Flachwurzler Bodenverbesserer, Bienenweide Salix cinerea Grau-Weide x Flachwurzler Uferbepflanzung, Bienenweide Salix purpurea Purpur-Weide x x Flachwurzler unempfindlich gegenüber Einschüttungen Salix viminalis Korb-Weide x x Flachwurzler Bienenweide Salix x rubens Hohe Weide x x Flachwurzler Bienenweide Sorbus aucuparia Eberesche x x Senkerwurzeln gut frosthart, Vogelnährgehölz Tilia cordata Winterlinde x Herzwurzler windfest, hohe Trockenverträglichkeit, Bienenweide Tilia platyphyllos Sommerlinde x Tiefwurzler Bodenverbesserer, Bienenweide Ulmus glabra Berg-Ulme x Herz-, Pfahlwurzler Bieneweide, sehr windresistent Ulmus laevis Flatter-Ulme x x Tiefwurzler mit Ausläufer Bienenweide Seite 5 von 6
6 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Standort Wurzelverhalten Eigenschaften nass feuchtfrisch trocken Ulmus minor Feld-Ulme x Herzwurzler sehr windresistent Sorbus torminalis Elsbeere x Herzwurzler Bienenweide, Voglenährgehölz Ilex aquifolium Stechpalme x Flachwurzler schattenverträglich! Picea abies Rot-Fichte x Flachwurzler Vogelschutzgehölz Obstgehölze Malus domestica Kultur-Apfel x Herzwurzler Prunus avium Vogelkirsche x Herzwurzler, flach gut frosthart, Bienenweide Prunus cerasus Sauer-Kirsche x x Prunus domestica Gew. Kulturpflaume x x Pyrus communis Kultur-Birne x Pfahlwurzler kaum krankheitsanfällig Cornus sanguinea Roter Hartriegel x x Herzwurzler Vogelschutzgehölz, Bienenweide Corylus avellana Gemeiner Hasel x Flachwurzler verträgt Rückschnitt, Laub wirkt bodenverbessernd Crataegus laevigata Zweigrff. Weißdorn x x Tiefwurzler gut schnittverträglich, vogelnährgehölz Crataegus monogyna Eingrff. Weißdorn x x Tiefwurzler gut schnittverträglich, vogelnährgehölz Cytisus scoparius Besenginster x Tiefwurzler Bodenbereiter, Bienenweide,! Euonymus europaea Eur. Pfaffenhütchen x Flachwurzler Insektennährgehölz Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche x flach, bodenfestigend Vogelnährgehölz,! Prunus spinosa Schlehe x x Flachwurzler sehr anpassungsfähig, sehr gute Bienenweide Rhamnus catharticus Purgier-Kreuzdorn x x Tiefwurzler Insektennährgehölz,! Rosa canina Hunds-Rose x x Tiefwurzler anspruchslos, Ausläufer Rosa inodora Geruchlose Rose x Rosa rubiginosa Wein-Rose x Tiefwurzler keine Ausläufer bildend Rosa tomentosa Filz-Rose x x Sambucus nigra Schwarzer Holunder x Flachwurzler Vogelschutzgehölz Viburnum opulus Gem. Schneeball x x Flachwurzler windfest, frosthart,! Rubus fruticosus Gew. Brombeere x x Flachwurzler Bodenfestiger,-verbesserer, Vogelnährgehölz, Bienenweide Rubus idaeus Echte Himbeere x x Flachwurzler Bienenweide Juniperus communis Gem. Wacholder x Tiefwurzler Vogelnährgehölz Salix fragilis Bruch-Weide x Flachwurzler Bienenweide Sambucus racemosa Trauben-Holunder x Flachwurzler frosthart, anspruchslos Seite 6 von 6
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