Fragen und Antworten zur SIGNAL IDUNA minijobrente

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1 1 SIGNAL IDUNA minijobrente Fragen und Antworten zur SIGNAL IDUNA minijobrente 1. Worin besteht die Grundidee der SIGNAL IDUNA minijobrente? Geringfügig Beschäftigte haben im Regelfall aufgrund ihres geringen Einkommens nicht die Möglichkeit, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie aufgrund des geringen Einkommens nur sehr geringe Versorgungsansprüche. Durch den Abschluss einer SIGNAL IDUNA minijobrente kann eine zusätzliche Altersversorgung für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Beschäftigten aufgebaut werden. Die Grundidee besteht darin, dass der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbart und der Arbeitgeber im Gegenzug den entsprechenden Gegenwert als Minijobrentenbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Die Grundidee der SIGNAL IDUNA minijobrente bedeutet: Zeit für mehr Rente. 2. Worin bestehen die Vorteile der SIGNAL IDUNA minijobrente für den Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmer "investiert" lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch sein Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Er erhält dafür von seinem Arbeitgeber einen Beitrag zur SIGNAL IDUNA minijobrente, der ihm einen Anspruch auf Altersversorgung (Rente oder Versorgungskapital) verschafft. Der Versorgungsanspruch ist sofort vertraglich unverfallbar, so dass der geringfügig Beschäftigte im Fall seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis die aufgrund der geleisteten Beiträge erworbene Versorgungsanwartschaft auf jeden Fall behält. Der Anspruch kann nicht gepfändet werden und ist im Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit nicht auf "Hartz IV-Leistungen" anrechenbar. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Versorgungsvertrag beim Folgearbeitgeber mit dessen Zustimmung fortgeführt werden. Auf den Minijobrentenbeitrag sind keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Erst ab Bezug der Versorgungsleistungen müssen auf diese Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen geringe Steuern abgeführt werden. 3. Worin bestehen die Vorteile der SIGNAL IDUNA minijobrente für den Arbeitgeber? Der Arbeitgeber erhält eine erhöhte Arbeitskapazität und damit eine erhöhte Produktivität seines Mitarbeiters. Die Vergütung dieser erhöhten Arbeitszeit erfolgt durch einen Minijobrentenbeitrag, der nicht zusätzlich mit Lohnnebenkosten belastet ist. Insbesondere spart der Arbeitgeber auf diesen Minijobrentenbeitrag den Beitrag zur Sozialversicherung ein - das sind bei einem geringfügig Beschäftigten immerhin 30 %. Dadurch verringert der Arbeitgeber die Quote für Lohnnebenkosten. Der Minijobrentenbeitrag ist als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar. Neben diesen materiellen Vorteilen durch Produktivitätssteigerung und Lohnnebenkostenersparnis hat der Arbeitgeber aber auch immaterielle Vorteile, indem er mit dem Angebot einer SIGNAL IDUNA minijobrente den Arbeitnehmer motiviert und an sich bindet. 4. Wer kann die SIGNAL IDUNA minijobrente in Anspruch nehmen? Zielgruppe für die SIGNAL IDUNA minijobrente sind Beschäftigte mit geringem Einkommen. Das sind in erster Linie geringfügig Beschäftigte i.s.d. 8 Abs. 1 Ziffer 1 SGB IV, deren Gehalt 400,00 EUR mtl. nicht überschreitet. Es können nach dem gleichen Grundprinzip aber auch Mitarbeiter mit geringem Einkommen, die über der Geringfügigkeitsverdienstgrenze liegen, mit einer SIGNAL IDUNA minijobrente versorgt werden. Auch hier kann eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit vereinbart werden, die vom Arbeitgeber in Form eines Minijobrentenbeitrags vergütet wird. Hierdurch entstehen zusätzliche Ersparnisse beim Arbeitnehmer, da dieser auf den Minijobrentenbeitrag des Arbeitgebers keine Steuern und Sozialabgaben entrichten muss. Der Arbeitgeber spart ebenfalls auf den Minijobrentenbeitrag Lohnnebenkosten ein. Nicht geeignet ist die SIGNAL IDUNA minijobrente für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend beschäftigt sind oder die häufig den Arbeitgeber wechseln. Die SIGNAL IDUNA minijobrente wendet sich daher in erster Linie an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um ein unbefristetes und grundsätzlich auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer ist an einer Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit interessiert, um sich dadurch eine Altersversorgung aufzubauen. Der Arbeitgeber ist an einer Erhöhung der Arbeitskapazität interessiert, um die Produktivität seines Mitarbeiters zu steigern. 5. Welche arbeitsrechtlichen Grundsätze sind bei einer SIGNAL IDUNA minijobrente zu beachten? Grundsätzlich unterliegt es der freien Willensentscheidung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine zusätzliche Arbeitszeit, verbunden mit einem vom Arbeitgeber finanzierten Versorgungsbeitrag, zugunsten einer SIGNAL IDUNA minijobrente zu vereinbaren. Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen ist zu beachten, dass der tarifliche Mindestlohn je Arbeitsstunde durch die Arbeitsverlängerung nicht unterschritten wird. Eine entsprechende Einschränkung gilt für Bereiche, wo gesetzliche Mindestlöhne geregelt sind Jan09

2 2 Herr A arbeitet in den neuen Bundesländern als Gebäudereiniger derzeit 12 Stunden pro Woche. Sein Gehalt beträgt 400,00 EUR mtl. netto. Das entspricht einem durchschnittlichen Stundenlohn in Höhe von 7,66 EUR 1 netto. Der Arbeitgeber führt 120,00 EUR mtl. an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See ab. Der einschlägige Tarifvertrag für gewerbliche Mitarbeiter der Gebäudereinigung sieht im Bereich Ost einen Mindestlohn in Höhe von 6,58 EUR vor. A vereinbart mit seinem Arbeitsgeber eine Erhöhung der Arbeitszeit auf 15 Stunden je Woche. Im Gegenzug sagt der Arbeitgeber einen regelmäßigen monatlichen Versorgungsbeitrag für eine SIGNAL IDUNA minijobrente in Höhe von 100,00 EUR mtl. zu. Ist das zulässig? Der Stundenlohn beträgt nunmehr rechnerisch 6,13 EUR 1 und liegt damit unter dem tariflichen Mindestlohn. Die Vereinbarung ist daher unzulässig. Würde dagegen die Arbeitszeit nur um 1 1/2 Stunden je Woche erhöht werden und der Arbeitgeber dafür einen Vorsorgungsbeitrag für eine SIGNAL IDUNA minijobrente in Höhe von 50,00 EUR mtl. entrichten, dann gäbe es keine rechtlichen Bedenken. Der rechnerische Stundenlohn beträgt dann 6,81 EUR 1 und liegt damit über dem tariflichen Mindestlohn. In folgenden Wirtschaftszweigen gibt es tarifliche Mindestlöhne: Bauhauptgewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Abbruch- und Abwrackgewerbe, Gebäudereinigerhandwerk, Elektrohandwerk, Briefdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten, berufliche Weiterbildung, Entsorgungswirtschaft, industrielle textile Dienste, Pflegedienste (Altenpflege) und Wach- und Sicherheitsgewerbe. 1 Berechnet nach der im Tarifvertrag Gebäudereinigung definierten Formel: Wochenarbeitszeit / 5 x 261 / 12; hier: 12 / 5 x 261 / 12 = 52,2 Stunden je Monat; 400 EUR mtl. / 52,2 = 7,66 EUR Stundenlohn. 6. Welche arbeitsrechtlichen Fragen müssen beachtet werden, wenn die SIGNAL IDUNA minijobrente als arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung gestaltet wird? Die Vertragsgestaltung der SIGNAL IDUNA minijobrente sieht für den Regelfall eine arbeitgeberfinanzierte, mittelbare Versorgungszusage über die Durchführungswege Direktversicherung oder Pensionskasse vor. Das Vertragsmuster der SIGNAL IDUNA minijobrente sieht für den Regelfall vor, dass Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigter in einer neuen Vereinbarung zum Arbeitsvertrag die künftig zu leistenden Stunden, die monatliche Vergütung und den vom Arbeitgeber entweder in eine Direktversicherung oder in eine Pensionskassenversorgung zu zahlenden Versorgungsbeitrag regeln. Eine solche Vereinbarung ist nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit ohne weiteres möglich. Es sind jedoch folgende Detailfragen zu beachten: a) Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn der Arbeitgeber nicht allen Arbeitnehmern einen Versorgungsbeitrag gewährt? Das Gleichbehandlungsgebot gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" v sieht diesen Grundsatz in 2 Abs. 2 TzBfG ausdrücklich auch für geringfügig Beschäftigte vor. Der Arbeitgeber darf daher nicht willkürlich einzelnen Arbeitnehmern einen Versorgungsbeitrag gewähren und anderen nicht. Jedoch gibt es für die unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe, wenn der Minijobrenten- Vertrag als Äquivalent für mehrgeleistete Arbeitszeit vereinbart wird. Dabei unterliegt die Vereinbarung über die Höhe der geschuldeten Arbeitszeit grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, mit jedem Arbeitnehmer das gleiche Mehrarbeitssoll zu vereinbaren. Daher ist der Arbeitgeber auch nicht durch den Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, jedem Arbeitnehmer durch die Vereinbarung von "Zeit für mehr Rente" einen Minijobrenten-Vertrag anzubieten. b) Müssen evtl. gesetzliche oder tarifliche Mindestlöhne beachtet werden? Wird bei gleichbleibendem Gehalt Mehrarbeit vereinbart, deren Gegenleistung in einem Versorgungsbeitrag des Arbeitgebers in eine Direktversicherung oder Pensionskasse besteht, verringert sich rein rechnerisch der Stundenlohn. Bisher hat der Arbeitnehmer 40 Stunden im Monat gearbeitet und ein Gehalt von 400,00 EUR mtl. bezogen. Der Stundenlohn betrug 10,00 EUR (400/40). Künftig sollen 50 Stunden pro Monat bei gleichem Gehalt gearbeitet werden und der Arbeitgeber leistet einen Versorgungsbeitrag von 100,00 EUR mtl. in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Der Stundenlohn beträgt rechnerisch jetzt nur noch 8,00 EUR (400/50). Ist auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag mit fest geregelten Stundensätzen anzuwenden, darf der neue Stundenlohn den tariflichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Das gleiche gilt, falls gesetzliche Mindestlöhne zu beachten sind. 7. Woraus ergibt sich, dass der Versorgungsbeitrag für eine SIGNAL IDUNA minijobrente steuer- und sozialversicherungsfrei und als Betriebsausgabe absetzbar ist? Versorgungsbeiträge zur Direktversicherung oder Pensionskasse sind bis zu 4 % der GRV-BBG steuerund sozialversicherungsfrei ( 3 Nr. 63 EStG; 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Das gilt sowohl für die vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Lohn erbrachten Versorgungsbeiträge, als auch für die im Wege der Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanzierten Versorgungsbeiträge. Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sind den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern arbeitsrechtlich gleich zu stellen. Daher gilt die Steuer-und Sozialversicherungsfreiheit von Versorgungsbeiträgen in eine Direktversicherung bzw. Pen-

3 sionskasse gleichermaßen auch für Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten. Solche Versorgungsbeiträge erhöhen nicht den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Versorgungsbeiträge, die vom Arbeitgeber in eine Direktversicherung / Pensionskasse eingezahlt werden, berühren daher auch nicht den Status des geringfügig Beschäftigten i.s.d. 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. 8. Ist die SIGNAL IDUNA minijobrente auch bei geringfügig Beschäftigten, die vom Ehegatten angestellt sind, möglich? Sind hierbei Besonderheiten zur Angemessenheit und zur Überversorgung zu beachten? Wegen der besonderen persönlichen Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer achtet die Finanzverwaltung bei Vereinbarungen zwischen Eheleuten darauf, dass es nicht zu steuerlich ungerechtfertigten Vertragsgestaltungen kommt. Das gilt auch für Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung. Die Angemessenheit der Beitragshöhe wird als gegeben angesehen, wenn die zugesagten Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 Prozent des letzten Arbeitslohns des mitarbeitenden Ehegatten nicht übersteigt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom (VIII R 68/06) ist jedoch eine Prüfung der Überversorgung dann nicht nötig, wenn die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Nach Ansicht des BFH wird ein bestehender Lohnanspruch aus einem steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnis lediglich in steuerlich begünstigte Beiträge umgewandelt, ohne dass sich die Gesamtvergütung ändert. Da sich der BFH in seinem Urteil und in dessen Begründung eindeutig von der Überversorgungsprüfung distanziert und um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte die betriebliche Altersversorgung bei mitarbeitenden Ehegatten im Rahmen der Entgeltumwandlung platziert werden. 9. Kann eine SIGNAL IDUNA minijobrente auch für den angestellten Ehegatten eingerichtet werden? Arbeitsverträge mit Ehegatten werden steuer- und sozialversicherungsrechtlich anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt auch für geringfügig beschäftigte Ehegatten. Es muss sich immer um ein "echtes Arbeitsverhältnis" handeln. "Scheinarbeitsverträge" werden nicht anerkannt. Wenn es sich um ein echtes Arbeitsverhältnis handelt, kann die SIGNAL IDUNA minijobrente für beide Ehegatten sehr hohe wirtschaftliche Vorteile bringen: Vorteile für beide Seiten: Gehalt, Beitrag zur Minijobzentrale und Minijobrentenbeitrag sind Betriebsausgaben. Das Gehalt fließt dem beschäftigten Ehegatten steuerund sozialversicherungsfrei zu. Der Minijobrentenbeitrag wird dem Versorgungskonto des beschäftigten Ehegatten steuer- und sozialversicherungsfrei gutgeschrieben. Wenn der beschäftigte Arbeitnehmer von der Möglichkeit der freiwilligen Zuzahlung (Aufstockung) in die gesetzliche Rentenversicherung Gebrauch macht, wird die geringfügige Beschäftigung als versicherungspflichtige 3 Beitragszeit anerkannt. Vorteile: Anspruch auf geförderte Riesterrente, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, höhere Rentenansprüche aus der GRV usw Nach welchen Kriterien erfolgt die sozialversicherungsrechtliche Feststellung, ob bei Ehegattenarbeitsverträgen ein "echtes Arbeitsverhältnis" vorliegt und wie kann die Feststellung rechtssicher getroffen werden? Beschäftigungsverhältnisse zwischen Ehegatten/Lebenspartnern, die nach dem 31. Dezember 2004 aufgenommen wurden bzw. werden, sind schon bei der Anmeldung mit einem besonderen Statuskennzeichen zu verschlüsseln. Aufgrund dieses Statuskennzeichens wird obligatorisch von der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) oder ggf. auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft, ob ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. Für diese Feststellung sind folgende Kriterien maßgeblich: Ist der Ehepartner wie eine fremde Arbeitskraft in den Betrieb eingegliedert und wird die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt? Hätte ohne die Mitarbeit des Ehepartners eine andere Arbeitskraft eingestellt werden müssen? Ist der Ehepartner an die Weisungen des Betriebsinhabers über die Ausführung der Arbeit gebunden und wird das Weisungsrecht tatsächlich ausgeübt? Kann der Ehepartner seine Mitarbeit nicht frei bestimmen und gestalten? Wirkt der Ehegatte nicht an der Führung des Betriebs mit? Ist die Mitarbeit des Ehepartners - aufgrund familienhafter Rücksichtnahme - nicht durch ein gleichberechtigtes Nebeneinander zum Betriebsinhaber geprägt? Entspricht das Arbeitsentgelt dem tariflichen bzw. dem ortsüblichen Lohn/Gehalt? Die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse bzw. Minijobzentrale) prüft diese Kriterien anhand eines "Feststellungsbogens zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen". 11. Ist die Umstellung eines mit 520,00 EUR mtl. vergüteten Vertrages auf einen 400,00 EUR-Vertrag mit zusätzlicher Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung sinnvoll? Aus Sicht des Arbeitgebers würde eine Umstellung des Vertrages zu einer etwa gleichen Lohnkostenbelastung führen. Bei einem Bruttogehalt von 520,00 EUR mtl. hat der Arbeitgeber folgende Lohnnebenkosten: GKV-Beitrag, AG-Anteil 37,96 EUR mtl. GRV-Beitrag, AG-Anteil 51,74 EUR mtl. ALV-Beitrag, AG-Anteil 7,28 EUR mtl. PV-Beitrag, AG-Anteil 5,07 EUR mtl. Umlage U1 13,24 EUR mtl. Umlage U2 0,68 EUR mtl. Gesamtsumme Nebenkosten 115,97 EUR mtl. Plus Kosten Gehalt 520,00 EUR mtl. Gesamtkosten Gehalt + LNK 635,97 EUR mtl.

4 4 Würde demgegenüber der Vertrag auf einen Minijob- Vertrag mit einem Versorgungsbeitrag des AG von 120,00 EUR mtl. für eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung umgestellt werden, entstehen für den AG folgende Kosten: GKV-Beitrag, pauschal (13%) 52,00 EUR mtl. GRV-Beitrag, pauschal (15%) 60,00 EUR mtl. Lohnsteuer, pauschal (2%) 8,00 EUR mtl. Umlage, pauschal (0,1%) 0,40 EUR mtl. Gesamtsumme Nebenkosten 120,40 EUR mtl. Plus Kosten Gehalt 400,00 EUR mtl. Plus Versorgungsbeitrag DV / PK 120,00 EUR mtl. Gesamtkosten Gehalt + LNK + DV / PK 640,40 EUR mtl. Aus der Sicht des Arbeitnehmers würde sich bei einer Umstellung sein Nettogehalt etwas verringern: Bruttogehalt 520,00 EUR mtl../. Steuern (Kl. I) 0,00 EUR mtl../. AN-Beitrag GKV (Gleitzone) 31,67 EUR mtl../. AN-Beitrag GRV (Gleitzone) 37,66 EUR mtl../. ALV-Beitrag (Gleitzone) 5,30 EUR mtl../. PV-Beitrag (Gleitzone) 3,69 EUR mtl. Nettogehalt 441,68 EUR mtl. Bei einem 400,00 EUR-Vertrag erhält der Arbeitnehmer 400,00 EUR mtl. netto ausbezahlt, also 41,68 EUR mtl. weniger. Dafür bekommt er einen Versorgungsbeitrag brutto/netto in Höhe von 120,00 EUR mtl.. Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei einem 400,00 EUR-Vertrag der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und die entsprechenden Leistungen etwas geringer ausfallen. Dies wird aber um ein Vielfaches durch die Leistungen aus der Direktversicherung oder Pensionskasse kompensiert. Damit steht sich der Arbeitnehmer bei einem 400,00 EUR-Vertrag insgesamt wesentlich besser! Ergebnis: Für den Arbeitgeber ist die Vertragsumstellung mehr oder weniger kostenneutral. Für den Arbeitnehmer ist die Umstellung unter dem Gesichtspunkt der Altersversorgung trotz Inkaufnahme einer Einbuße beim Nettoeinkommen von rund 42,00 EUR mtl. insgesamt wesentlich günstiger. 12. Wird die SIGNAL IDUNA minijobrente auf eine Witwenrente/Witwerrente angerechnet? Grundsätzlich zählen zu den Leistungen, die auf eine Witwenrente/Witwerrente angerechnet werden, auch "Renten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sind" ( 18a III Nr. 9 SGB IV). Die SIGNAL IDUNA minijobrente ist eine Versorgung, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt wird. Sie kann daher grundsätzlich auf eine Witwenrente/Witwerrente angerechnet werden. Allerdings gibt es hohe Freibeträge, die diese Anrechenbarkeit wiederum erheblich einschränken. 13. Kann ein geringfügig Beschäftigter auch die Riester - Förderung in Anspruch nehmen? Grundsätzlich kann der geringfügig Beschäftigte auch von der Riester-Förderung profitieren. Dazu ist es erforderlich, dass dieser auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet. Das würde bedeuten, dass der Arbeitgeber für ihn einen sogenannten "Aufstockungsbeitrag" an die gesetzliche Rentenversicherung abführt. Dann gilt der geringfügig Beschäftigte als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist damit für eine Riesterrente zulagenberechtigt. Zusätzlich ergeben sich dann höher bewertete Rentenversicherungspflichtzeiten. 14. Ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der GRV Voraussetzung zur Nutzung der SIGNAL IDUNA minijobrente? Kurz ausgedrückt: Nein! Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der GRV ist Voraussetzung zur Nutzung der Riesterrente. Die SIGNAL IDUNA minijobrente ist damit aber nicht gekoppelt und kann auch unabhängig davon eingesetzt werden, ob der Arbeitnehmer auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstockt. 15. Kann eine SIGNAL IDUNA minijobrente bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber in ein "normales" Arbeitverhältnis fortgeführt werden? Ja, die SIGNAL IDUNA minijobrente in Form einer Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung kann bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos fortgeführt werden. Entweder der neue Arbeitgeber tritt in den Vertrag ein oder das angesammelte Deckungskapital kann im Rahmen des Übertragungsabkommens der Versicherungswirtschaft auf eine neue Versicherungsgesellschaft übertragen werden. Außerdem kann eine SIGNAL IDUNA minijobrente in Form einer Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung auch mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden. 16. Kann jemand, der eine Erwerbsminderungssrente bezieht, einen Minijob ausüben und die SIGNAL IDUNA minijobrente nutzen? Ja. Ein Versicherter, der bereits eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann in einem bestimmten Umfang anrechnungsfrei hinzuverdienen (z. B. bei einer vollen Erwerbsminderungsrente in voller Höhe = 400,00 EUR mtl.). Zusätzlich kann die SIGNAL IDUNA minijobrente genutzt werden, indem der Arbeitgeber als Äquivalent für zusätzlich eingebrachte Arbeitszeit einen Versorgungsbeitrag zugunsten einer SIGNAL IDUNA minijobrente leistet. 17. Spielt es eine Rolle, ob der geringfügig Beschäftigte zusätzlich noch bei einem anderen Arbeitgeberbeschäftigt ist? Die SIGNAL IDUNA minijobrente kann in einem ersten Arbeitsverhältnis auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der geringfügig Beschäftigte zusätzlich noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist.

5 5 18. Müssen AG-finanzierte Altersvorsorgebeiträge über die Gehaltsabrechnung abgerechnet werden? Beiträge zu Direktversicherungen und Pensionskassenversorgungen müssen über die Gehaltsabrechnung abgerechnet werden. Hintergrund dabei ist, dass man die Fördergrenze des 3 Nr. 63 EStG summiert auf das Kalenderjahr bezogen nachvollziehen können muss. 19. Kann eine SIGNAL IDUNA minijobrente vereinbart werden, wenn der gewünschte Beitrag höher ist als das Entgelt? Ist das verhältnismäßig? Gibt es eine rechtliche Vorgabe, dass das Gehalt eines Minijobbers höher sein muss als der Versorgungsbeitrag? Nein, bis zu 216,00 EUR mtl. (im Jahr 2009) können steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung unabhängig von der Höhe des Gehalts eingezahlt werden. Theoretisch ist es denkbar, dass ein Minijobber sein Gehalt in Höhe von 200,00 EUR mtl. vollständig umwandelt und steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlen lässt, so dass das abzurechnende Gehalt 0,00 EUR mtl. beträgt. Allerdings ist das in der Regel nicht besonders sinnvoll, weil der Arbeitnehmer auf die Leistungen aus der Direktversicherung oder Pensionskasse später Steuern, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen muss. Er stellt sich daher besser, wenn er sich das Gehalt von 200,00 EUR mtl. netto auszahlen lässt und den Betrag privat in eine Altersversorgung investiert. 20. Kann es Probleme geben, wenn Personen bei der gleichen Firma als Minijobber angestellt werden, an die sie als Freiberufler mit gleicher Tätigkeit Rechnungen stellen? Ja! Die Tätigkeit als Freiberufler und die Tätigkeit als Minijobber müssen sich deutlich unterscheiden. Als Minijobber ist man in einem persönlich abhängigen Arbeitsverhältnis tätig und unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Als Freiberufler arbeitet man grundsätzlich weisungsunabhängig und ist daher kein Arbeitnehmer i.s.d. Arbeitsrechts. Wenn sich beide Tätigkeiten sauber auseinander halten lassen, ist es möglich, neben der freiberuflichen Tätigkeit auch ein Arbeitsverhältnis als geringfügig Beschäftigter bei der gleichen Firma auszuüben. Wir empfehlen aber dringend, dies mit dem Sozialversicherungsträger abzustimmen. 21. Handelt es sich bei der SIGNAL IDUNA minijobrente um eine arbeitgeber- oder um eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung? Bei der SIGNAL IDUNA minijobrente handelt es sich grundsätzlich um eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Zwar investiert der Arbeitnehmer mehr Arbeitszeit und liefert damit die wirtschaftliche Basis für den Arbeitgeberbeitrag zur SIGNAL IDUNA minijobrente. Gleichwohl sind die Vertragsmuster der SIGNAL IDUNA minijobrente so gestaltet, dass zusätzlich zum vereinbarten Entgelt und zur vereinbarten Arbeitszeit ein Beitrag des Arbeitgebers in eine SIGNAL IDUNA minijobrente eingezahlt wird. Bei mitarbeitenden Ehegatten sollte die betriebliche Altersversorgung im Rahmen der sog. Entgeltumwandlung durchgeführt werden (siehe hierzu Frage/Antwort 8). 22. Können ehrenamtlich Beschäftigte auch eine SIGNAL IDUNA minijobrente erhalten? Ja! Ehrenamtlich Beschäftigte üben nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für vergleichbare Tätigkeiten sowie für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen aus. Sie können hierfür eine steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 2.100,00 EUR pro Jahr erhalten. Darüber hinausgehende Vergütungen sind Arbeitsentgelt. Beträgt diese Vergütung maximal 400,00 EUR mtl., leistet der Arbeitgeber hierauf eine pauschale Abgabe an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See (30 %). Der ehrenamtlich Beschäftigte bekommt diese Vergütung steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit es zulässt, kann der Arbeitgeber zusätzlich zu dem Gehalt einen Versorgungsbeitrag von bis zu 216,00 EUR mtl. (für das Jahr 2009) in eine SIGNAL IDUNA minijobrente einzahlen. Voraussetzung: Es handelt sich um ein erstes Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus hat der ehrenamtlich Beschäftigte die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und den Aufstockungsbeitrag von derzeit 4,9 % bzw. 14,9 % (Privathaushalte) an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten. Er gilt dann als pflichtversichert, erwirbt dadurch u. a. höhere Rentenanwartschaften und hat Anspruch auf die staatliche Riesterförderung. Eine Hausfrau übt im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine nebenberufliche Lehrtätigkeit aus. Sie arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 570,00 Euro. Der Steuerfreibetrag wird monatlich angesetzt. Es handelt sich um einen sozialversicherungsfreien 400,00-Euro-Minijob, weil das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des monatlichen Abzugsbetrags von 175,00 Euro (2.100,00 EUR geteilt durch 12) als Aufwandsentschädigung die Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 Euro (570,00 Euro - 175,00 Euro = 395,00 Euro) nicht übersteigt. 23. Ist die SIGNAL IDUNA minijobrente auch in der "Gleitzone" (Einkommen zwischen 400,01 EUR mtl. und 800,00 EUR mtl.) möglich? Auch Midijobbern eröffnet die SIGNAL IDUNA minijobrente die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung. Genau wie ein Minijobber kann eine Person, die bis zu 800,00 EUR mtl. verdient, gemäß dem Motto "Zeit für mehr Rente" mehr arbeiten. Der Gegenwert der Leistung fließt in die SIGNAL IDUNA minijobrente, ohne dass der Status als Mini- bzw. Midijobber verloren geht. Dabei ist die Lohnnebenkosteneinsparung im Steuerund Sozialversicherungsbereich für den Arbeitgeber bei Midijobbern nicht 30 % (pauschalierter Beitrag für Minijobber ), sondern ca. 20 % (in der Gleitzone). Der maximale Beitrag für die SIGNAL IDUNA minijobrente beträgt auch hier 216,00 EUR (im Jahr 2009) monatlich.

6 24. Woraus ergibt sich die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Versorgungsbeiträgen bei dem- Grundprinzip der SIGNAL IDUNA minijobrente: "Zeit für mehr Rente"? Der Arbeitnehmer arbeitet monatlich 40 Stunden und erhält ein Gehalt von 400,00 EUR mtl. (Stundenlohn 10,00 EUR). Künftig arbeitet er 50 Stunden pro Monat, erhält ein Gehalt von 400,00 EUR mtl. und der Arbeitgeber zahlt einen Versorgungsbeitrag von 100,00 EUR mtl. in eine SIGNAL IDUNA minijobrente ein, deren Leistungen für den Arbeitnehmer sofort vertraglich unverfallbar sind. Fragen: a) Ist der Versorgungsbeitrag steuerfrei? Im Durchführungsweg Direktversicherung und Pensionskasse ist der Versorgungsbeitrag gemäß 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn der geringfügig Beschäftigte im 1. Beschäftigungsverhältnis tätig ist. b) Ist der Versorgungsbeitrag sozialversicherungsfrei? Aus der Steuerfreiheit folgt, dass der Versorgungsbeitrag auch sozialversicherungsfrei ist. Die Sozialversicherungsfreiheit für die Direktversicherung und Pensionskasse ergibt sich aus 1 Abs. 1 Nr. 9 der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV. c) Ist der Versorgungsbeitrag als Betriebsausgabe absetzbar? Der Versorgungsbeitrag zählt zu den Personalkosten, ist betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe absetzbar. d) Ist der Arbeitnehmer weiterhin geringfügig beschäftigt i.s.d. 8 Ziff. 1 SGB IV? Da der Versorgungsbeitrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist, beträgt das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt 400,00 EUR mtl. und liegt somit innerhalb der Grenze für eine geringfügige Beschäftigung i.s.d. 8 Ziff. 1 SGB IV. 25. Wie sieht es für Beschäftigte mit Arbeitsverträgen außerhalb 400,00 EUR mtl. aus, die auch ein Interesse daran haben, Mehrarbeitszeit in eine bav umzuwandeln? Eine Entgeltumwandlung ist für Mitarbeiter, die sich in der Gleitzone befinden, möglich. Sie haben darauf sogar einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Es ist zu beachten, dass sich durch eine Entgeltumwandlung ergeben kann, dass das verbleibende steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt 400,00 EUR mtl. oder weniger beträgt. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis i.s.d. 8 SGB IV einzustufen sein. Ob das sinnvoll ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes. Das muss also sorgfältig abgewogen werden. Völlig unproblematisch ist es aus unserer Sicht, wenn ein Mitarbeiter im Bereich der Gleitzone mit dem Arbeitgeber eine höhere Arbeitszeit vereinbart und der Gegenwert der Mehrarbeit als Versorgungsbeitrag in eine SIGNAL IDUNA minijobrente fließt. Dadurch behält der Arbeitnehmer seinen sozialversicherungspflichtigen Status und baut sich durch steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge eine zusätzliche Altersversorgung auf. 26. Zur Portabilität im Durchführungsweg Direktversicherung und Pensionskasse: Muss ein neuer AG dem Beschäftigten auch eine bav anbieten oder kann der neue AG eine Übernahme verweigern? Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Übertragung der Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung auf den neuen Arbeitgeber ( 4 Abs. 3 BetrAVG). Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Dabei hat er die Möglichkeit, die bestehende Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung als Versicherungsnehmer zu übernehmen oder aber - wenn der neue Arbeitgeber z. B. ausschließlich mit einer anderen Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse zusammenarbeiten möchte - eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung mit dieser anderen Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse im Wege einer Entgeltumwandlung abzuschließen. In diesem Fall wird das Deckungskapital der bisherigen Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung auf die neue Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung übertragen, so dass im Ergebnis der Arbeitnehmer die Minijobrente immer - ohne zusätzliche Kosten - bei dem neuen Arbeitgeber entweder mit der bisherigen oder mit einer anderen Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse fortführen kann. 27. Lohnt sich eine SIGNAL IDUNA minijobrente auch für ältere Mitarbeiter? Grundsätzlich rechnet sich eine SIGNAL IDUNA minijobrente auch für ältere Mitarbeiter. Es kommt natürlich nicht mehr so viel dabei heraus, weil bei älteren Mitarbeitern in den wenigen Jahren bis zum Rentenbeginn nicht viel angespart werden kann. 28. Wie können geringfügig Beschäftigte mit schwankenden Arbeitszeiten die SIGNAL IDUNA minijobrente nutzen? Ganz einfach: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass für eine bestimmte Anzahl von Stunden regelmäßig vom Arbeitgeber ein entsprechender Versorgungsbeitrag in die SIGNAL IDUNA minijobrente eingezahlt wird. In einer Bäckerei arbeiten geringfügig Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitszeiten. Der Stundenlohn beträgt 9,00 EUR. Im Schnitt werden 40 Stunden pro Monat geleistet. Das entspricht einem Verdienst von 360,00 EUR mtl.. Die Vergütung ist jeden Monat unterschiedlich, je nach Anzahl der geleisteten Stunden. Einige Mitarbeiter möchten künftig gern die SIGNAL IDUNA minijobrente nutzen, ohne dass dadurch ihr bisheriger Verdienst geschmälert wird. Sie vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber eine regelmäßige Mehrarbeit von z. B. durchschnittlich 10 Stunden pro Monat, und ihr Arbeitgeber leistet im Gegenzug einen Versorgungsbeitrag in die SIGNAL IDUNA minijobrente in Höhe von 90,00 EUR mtl.. Im Übrigen werden wie bisher die in dem jeweiligen Monat geleisteten Stunden erfasst und in der Lohnabrechnung ausgewiesen. Das nach Abzug des Versorgungsbeitrages in die SIGNAL IDUNA minijobrente verbleibende regelmäßige Einkommen liegt weiterhin unterhalb der Grenze von 400,00 EUR mtl., so dass der Mitarbeiter seinen Status als geringfügig Beschäftigter behält. 6

7 7 29. Ist es auch möglich, dass bei schwankenden Arbeitszeiten ein regelmäßiges Gehalt plus Versorgungsbeitrag in eine SIGNAL IDUNA minijobrente geleistet wird? Wenn ja, was ist dabei zu beachten? Bei schwankenden Arbeitszeiten kann alternativ zur stundengenauen Monatsabrechnung auch ein festes Gehalt vereinbart werden, dem eine bestimmte Sollarbeitszeit pro Woche oder Monat zugrunde liegt. Zum Monatsende werden dann die geleisteten Stunden mit der Sollarbeitszeit abgeglichen und der entstandene Saldo (plus oder minus) wird auf den Folgemonat übertragen, so dass Plus-Stunden später abgebummelt bzw. Minus-Stunden später nachgeholt werden können. Zugleich kann vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Versorgungsbeitrag in die SIGNAL IDUNA minijobrente einzahlt. Bei der Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass im Durchschnitt eines Kalenderjahres die vereinbarte monatliche bzw. wöchentliche Sollarbeitszeit möglichst eingehalten wird. Wie in dem vorangegangenen Beispiel arbeiten in einer Bäckerei geringfügig Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitszeiten. Der Stundenlohn beträgt 9,00 EUR. Im Schnitt werden 40 Stunden pro Monat geleistet, das entspricht einem Monatsverdienst von 360,00 EUR. Dementsprechend haben Arbeitgeber und Mitarbeiter im Arbeitsvertrag ein festes monatliches Gehalt von 360,00 EUR vereinbart und gleichzeitig die Regelung getroffen, dass in den Folgemonaten mehr geleistete Stunden abgebaut und weniger geleistete Stunden nachgeholt werden. Künftig wird der Arbeitsvertrag durch eine Vereinbarung über eine SIGNAL IDUNA minijobrente folgendermaßen ergänzt. Die regelmäßige Sollarbeitszeit wird auf 50 Stunden pro Monat erhöht. Das feste Monatsgehalt beträgt weiterhin 360,00 EUR. Zusätzlich leistet der Arbeitgeber einen monatlichen Versorgungsbeitrag in Höhe von 90,00 EUR in eine SIGNAL IDUNA minijobrente.

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