4.6. Personalstammblatt für geringfügig entlohnte Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

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1 4.6. Personalstammblatt für geringfügig entlohnte Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Um die Gehaltsabrechnung korrekt erstellen zu können benötigen wir einige Angaben. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und geben es zusammen mit den Unterlagen an das Steuerbüro weiter. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Mandant: Mandanten Nr. Personalnummer Personalfragebogen (grau hinterlegte Felder sind nicht vom Arbeitnehmer auszufüllen) Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand Geburtsort, -land nur bei fehlender Versicherungs-Nr. Schwerbehindert ja nein Staatsangehörigkeit Arbeitnehmernummer Sozialkasse Bau Kontonummer (IBAN) Barzahlung Bankleitzahl/Bankbe- zeichnung (BIC) Beschäftigung Eintrittsdatum Ersteintrittsdatum Betriebsstätte Berufsbezeichnung Ausgeübte Tätigkeit ohne beruflichen Ausbildungsabschluss Höchster Schulabschluss ohne Schulabschluss Haupt-/Volksschulabschluss Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss Abitur/Fachabitur Höchste Berufsausbildung Anerkannte Berufsausbildung Meister/Techniker/ gleichwertiger Fachschulabschluss Bachelor Diplom/Magister/ Master/Staatsexamen Promotion Urlaubsanspruch (Kalenderjahr) Wöchentl./Tägl. Arbeitszeit Im Baugewerbe beschäftigt seit Kostenstelle Abt.-Nummer Personengruppe Arbeitnehmer/in Beamtin/Beamter Schulentlassene/r Arbeitnehmer/in in Elternzeit Sozialhilfeempfänger/in Hausfrau/Hausmann Selbständige/r Studienbewerber/in Arbeitslose/r Schüler/in Student/in Sonstige: Wehr-/Zivildienstleistender 4.6. Personalstammblatt für geringfügig entlohnte Minijobs und kzfr. Beschäftigte Datum Gültigkeit: Verantwortlich: Control Board/UNION Steuerberatungsgesellschaft mbh Seite 1 von 2

2 4.6. Personalstammblatt für geringfügig entlohnte Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Steuer Angaben gemäß Lohnsteuerkarte AGS/Gemeinde-Nr. Finanzamt-Nr. Identifikationsnr. Steuerklasse/ Faktor Kinderfreibeträge Konfession Pauschalierung 2% 20% Abwälzung an Arbeitnehmer ja nein Sozialversicherung Krankenversicherung Gesetzlich Privat Nur bei geringfügig Beschäftigten: Option für die Aufstockung der RV-Beiträge ( 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) Name Krankenkasse/ Priv. Versicherung Verzicht auf die RV-Option Ausübung der RV-Option (Verzicht auf RV-Freiheit) => bitte Beiblatt ausfüllen! Entlohnung Bezeichnung Betrag Gültig ab Stundenlohn Gültig ab VWL - nur notwendig, wenn Vertrag vorliegt Empfänger VL Betrag Seit wann AG-Anteil (Höhe mtl.) Vertragsnr. Kontonummer (IBAN) Bankleitzahl/Bankbe- Zeichnung (BIC) Angaben zu weiteren Beschäftigungen (bei kurzfristig Beschäftigten auch zu Vorbeschäftigungen aus dem laufenden Kalenderjahr) Arbeitgeber Art der Tätigkeit Zeitraum geringfügig entlohnt nicht geringfügig entlohnt kurzfristig beschäftigt Wöchentliche Arbeitszeit bei kurzfristig Beschäftigten Arbeitstage bei kurzfristig Beschäftigten gilt nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr Ich versichere, dass ich neben diesem Minijob keine weiteren Minijobs ausübe Angaben zu den Arbeitspapieren Arbeitsvertrag VWL-Vertrag SV-Ausweis Schul-/Studienbescheinigung Bescheinigung der privaten Krankenversicherung Schwerbehindertenausweis Unterlagen Sozialkasse Bau/Maler hat vorgelegen Erklärung des Arbeitnehmers: Ich bin darüber informiert worden, dass es seit die gesetzliche Verpflichtung gibt, monatlich die in der Abrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens (ELENA) an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Außerdem bin ich über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorgung informiert worden. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen (in Bezug auf Art, Dauer und Entgelt) unverzüglich mitzuteilen. Datum Unterschrift Arbeitnehmer Datum Unterschrift Arbeitgeber 4.6. Personalstammblatt für geringfügig entlohnte Minijobs und kzfr. Beschäftigte Datum Gültigkeit: Verantwortlich: Control Board/UNION Steuerberatungsgesellschaft mbh Seite 2 von 2

3 4.6 Personalfragebogen Erläuterungen - Verzichtserklärung zur Rentenversicherungsfreiheit zum Personalfragebogen für geringfügig (Mini Job) oder kurzfristig Beschäftigte Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (umgangssprachlich auch 400,00 Euro-Minijobs genannt) hat der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des Arbeitentgelts zu zahlen. Für den Arbeitnehmer fallen keine Rentenversicherungsbeiträge an. Hierdurch erwirbt der Arbeitnehmer geminderte Rentenansprüche und Wartezeitmonate für die verschiedenen Rentenansprüche. Beitragsaufstockung durch den Arbeitnehmer Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben. Hierfür muss der Arbeitnehmer offiziell auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschbetrag des Arbeitgebers von 15 % auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 % (neu ab 2007) aufzustocken. Der Arbeitnehmer kann durch die Beitragsaufstockung ð alle Wartezeiten erfüllen, z. B. für einen früheren Rentenbeginn, ð Ansprüche auf Leistungen zu Rehabilitationen erwerben, ð bei Bedarf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, ð die Zulage zur Riester-Rente selbst oder der Ehegatte bekommen. So hat beispielsweise eine 63-jährige geringfügig beschäftigte Frau, die bisher nur 3 Jahre (36 Monate) Kindererziehungszeiten für die Wartezeit zurückgelegt hat, die Chance durch eine zweijährige Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) für die Inanspruchnahme von Regelaltersrente ab 65 Jahren zu erfüllen. Beginn der Rentenversicherungspflicht Die Rentenversicherungspflicht beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des Eingangs der schriftlichen Verzichtserklärung beim Arbeitgeber folgt. Der Arbeitnehmer kann aber auch einen späteren Zeitpunkt für den Beginn der Rentenversicherungspflicht bestimmen. Dauer der Verzichtserklärung Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Die Verzichtserklärung verliert mit der Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung. Nimmt der Arbeitnehmer danach erneut eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf und will er auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, dann muss dem neuen Arbeitgeber wiederum eine schriftliche Verzichtserklärung vorgelegt werden, dies gilt auch dann, wenn sich die neue Beschäftigung nahtlos an die bisherige Beschäftigung anschließt. G:\_QM Handbuch Hümmer\4. Bearbeitungsprozesse\Hilfsmittel\4.6 Ergänzung Personalfragebogen Minijob-kurzfr.Beschäftigung.DOC Datum Gültigkeit: Verantwortlich: STK Hümmer/ QMB Seite 1 von 2

4 4.6 Personalfragebogen Arbeitnehmer, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander ausüben und trotz Zusammenrechnung der wöchentlichen Arbeitszeiten und monatlichen Arbeitentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen rentenversicherungsfrei sind, können nur einheitlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, d. h., die einem Arbeitgeber gegenüber abgegebene Verzichtserklärung wirkt zugleich für alle anderen Beschäftigungen. Die Verzichtserklärung gilt sodann für die Dauer aller im Zeitpunkt ihrer Abgabe bestehenden und daneben aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse und verliert ihre Wirkung erst dann, wenn keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr ausgeübt wird. Verteilung der Beitragslast Für den Arbeitgeber hat die Verzichtserklärung des Arbeitnehmers keine finanziellen Auswirkungen. Er zahlt weiterhin nur seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung von 15 %. Ausgehend von einem vollen Beitragssatz von (ab ) 19,9 % beträgt der Eigenanteil des Arbeitnehmers 4,9 %. Allerdings ist ein monatliches "Mindestentgelt" von 155,00 EUR zu beachten. Das bedeutet: Liegt das Entgelt der Beschäftigten unter 155,00 EUR, hat der Arbeitgeber vom tatsächlich gezahlten Entgelt Beiträge in Höhe von 15 % zu entrichten, der Arbeitnehmer trägt den Restbetrag bis zu dem (aus dem Mindestentgelt errechneten) Mindestbeitrag in Höhe von 30,85 EUR (155,00 EUR x 19,9 %). Beispiel: Bei einem monatlichen Entgelt von 100,00 EUR zahlt der Arbeitgeber 15,00 EUR (15,00 % von 100,00 EUR) und der Arbeitnehmer 15,85 EUR (30,85 EUR - 15,00 EUR). Der Aufstockungsbeitrag ist vom Arbeitsentgelt einzubehalten. Reicht das Arbeitsentgelt hierfür nicht aus, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Restbetrag zu erstatten. Pflichten des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer muss den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Arbeitnehmer, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander mit einem Gesamtarbeitsentgelt bis 400,00 EUR ausüben, haben alle weiteren Arbeitgeber über den Verzicht zu informieren. G:\_QM Handbuch Hümmer\4. Bearbeitungsprozesse\Hilfsmittel\4.6 Ergänzung Personalfragebogen Minijob-kurzfr.Beschäftigung.DOC Datum Gültigkeit: Verantwortlich: STK Hümmer/ QMB Seite 2 von 2

5 4.6. Verzichtserklärung zur Rentenversicherungsfreiheit für geringfügig entlohnte Minijobs Name/Vorname Straße/Nr. PLZ/Ort RV Nr. Arbeitgeber: Ich bin darüber informiert worden, dass ich auf die Rentenversicherungsfreiheit des Beschäftigungsverhältnisses verzichten kann und durch eigene Zuzahlungen Leistungsansprüche erwerben kann. Die Zuzahlung beträgt derzeit 4,9 % (bei Beschäftigung in einem Privathaushalt 14,9 %) meines Bruttolohns. Sie geht zu meinen Lasten und wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die zuständige Stelle abgeführt. Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung. Er kann nicht widerrufen werden. Die Verzichtserklärung verliert erst mit Aufgabe der geringfügigen Beschäftigung ihre Wirkung. Sofern mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden, kann der Arbeitnehmer nur einheitlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Verzichtserklärung Ich verzichte auf die Rentenversicherungsfreiheit, da in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erworben werden soll. Ich bin also bereit den Aufstockungsbetrag in Höhe von derzeit 4,9% (Differenz 15% Pauschalbetrag und den derzeit gesamten Regelbeitrag in Höhe von 19,9%) zu zahlen. Datum Unterschrift der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers 4.6 Verzichtserklärung zur Rentenversicherungsfreiheit Datum Gültigkeit: Verantwortlich: Control Board / UNION AG Seite 1 von 1

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