Probleme des Einheitstatbestandes sexueller Nötigung/ Vergewaltigung
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- Hans Wagner
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1 Birgit Harbeck Probleme des Einheitstatbestandes sexueller Nötigung/ Vergewaltigung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Teil: Vorgeschichte der Reform 15 A. Entkriminalisierung des Sexualstrafrechts 15 B. Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts Teil: Gegenwärtige Rechtslage 20 A. Verlauf der Reformdebatte in der 13. Wahlperiode 20 I. Das 33. Strafrechtsänderungsgesetz vom II. Das 6. Strafrechtsreformgesetz vom III. Prinzipien der Reform 25 B. Grundkonzeption 25 I. Einheitstatbestand 25 II. Pönalisierung der ehelichen sexuellen Nötigung und Vergewaltigung Einleitung Zusammenfassende Darstellung der wesentlichsten Pro- und Kontraargumente bezüglich der Gleichbehandlung von Vergewaltigung außerhalb und innerhalb der Ehe Diskussion 40 III. Gleichstellung von erzwungenem Beischlaf und ähnlichen sexuellen Handlungen Beischlaf Beischlafsähnliche sexuelle Handlungen 42 a. Eindringen mit Gegenständen 44 b. Das Merkmal besondere Erniedrigung des Opfers" 46 c. Besonders erniedrigende sexuelle Handlungen ohne Eindringen in den Körper des Opfers 47 IV. Geschlechtsneutrale Fassung Einleitung Fallgruppen der Vergewaltigung eines Mannes 50 a. Vergewaltigung eines Mannes durch eine Frau 50 b. Gewaltsamer homosexueller Geschlechtsverkehr 51 V. Abschaffung des minder schweren Falles der Vergewaltigung Einleitung Statistische Daten und empirische Untersuchungen zum minder schweren Fall der Vergewaltigung gem. 177II StGB a. F. 56 a. Praktische Relevanz des minder schweren Falles nach 177II StGB a. F. 56 b. Neuere empirische Untersuchungen Fallgruppen des minder schweren Falles 58 a. Außergesetzliche Umstände 58 aa. Frühere persönliche Beziehung zwischen den Beteiligten 59 bb..mitschuld" des Opfers 63 cc. Sexuelle Spannungszustände 66
3 dd. Opferbezogene Momente 67 ee. Täterbezogene Momente (persönliche Verhältnisse des Täters) 68 ff. Tatbezogene Momente (Merkmale der Tatausführung) 70 gg. Sonstige Aspekte 70 (1)Verhalten des Täters nach der Tat 70 (2)Auswirkungen der Tat für das Opfer 71 (3) Lange zurückliegende Tatzeit 71 b. Gesetzliche Strafmilderungsgründe i. S. d. 49 StGB 72 c. Diskussion 72 VI. Einführung neuer Qualifikationstatbestände Einleitung Qualifikationsfälle gem. Abs a. Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs (Nr. 1) 74 b. Beisichführen eines Werkzeugs oder Mittels, um den Widerstand einer anderen Person zu verhindern oder zu überwinden (Nr. 2) 77 c. Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung (Nr. 3) Qualifikationsfalle gem. Abs a. Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs (Nr. 1) 82 b. Körperlich schwere Mißhandlung (Nr. 2 a) 83 c. Gefahr des Todes (Nr. 2 b) Diskussion Teil: Vertiefung: Erweiterung der Nötigungsmittel durch Einfügen des Merkmals Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist" 86 A. Einleitung 86 B. Klassische Nötigungsmittel 87 I. Gewalt Entwicklung des Gewaltbegriffs in 240 StGB 88 a. Gewalt als Anwendung körperlicher Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes 88 b. Gewalt als körperliche Zwangswirkung beim Opfer zur Oberwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes 89 c. Gleichstellung von körperlichem und psychischem Zwang 90 d. Abkehr vom weiten Gewaltbegriff in Sitzblockadefällen 90 aa. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 90 bb. Rechtsprechung nach BVerfGE 92, 1 ff Gewaltbegriff in 177 StGB ( 177,178 StGB a. F.) 92 a. Deliktsspezifische Restriktion 92 b. Rechtsprechung zum Gewaltbegriff des 177 StGB 94 aa. Physische Kraftentfaltung erforderlich 94 bb. Körperlich wirksamer Zwang auf das Opfer 97
4 cc. Zur Überwindung eines tatsächlich geleisteten oder bestimmt erwarteten Widerstandes 100 II. Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben Inaussichtstellen eines Übels Gefahr für Leib oder Leben Gegenwärtigkeit der Gefahr Adressatenkreis der Drohung 114 III. Zusammenfassung 116 C. Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist 116 I. Geschütztes Rechtsgut 116 II. Grammatische Auslegung 117 III. Historisch- teleologische Auslegung 118 IV. Systematische Auslegimg Systematischer Zusammenhang innerhalb des 1771 StGB Systematischer Zusammenhang zu anderen Vorschriften 122 a. Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung 123 aa. 179 StGB 123 bb. 174all, 1821 Nr. 1,2 StGB 129 b. Delikte gegen die persönliche Freiheit 130 aa. 237 StGB a. F. 130 bb. 239 a, 239 b StGB 132 c. Zwischenergebnis 132 V. Objektiv- teleologische Kriterien 132 VI. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu 1771 Nr. 3 StGB 135 VII. Exkurs: Kindliche Opfer bei 1771 Nr. 3 StGB 137 D. Zusammenfassung TeihVergewaltigung als Regelbeispiel eines einheitlichen Tatbestandes 140 A. Regelbeispielstechnik 140 I. Einleitung 140 II. Rechtsnatur Tatbestand und Rechtsfolge als positivrechtliche Zuordnungskriterien 142 a. Tatbestand 143 aa. Einfluß von Art. 103 II GG auf den Tatbestandsbegriff 143 bb. Regelbeispiel als Tatbestandsmerkmal 144 b. Strafzumessung 145 aa. Einfluß von Art. 103 II GG auf die Strafzumessung 145 bb. Regelbeispiel als Strafzumessungsregel Ergebnis 149 III. Anwendbarkeit der Regelungen des Allgemeinen Teils auf das Regelbeispiel der Vergewaltigung Versuch Vorsatz und Tatbestandsirrtum gem. 16 StGB Täterschaft und Teilnahme Konkurrenzen Urteilsspruch 154
5 10 B. Strafzumessung bei Zusammentreffen von Regelbeispiel und Milderungsgrund 159 I. Zusammentreffen von Regelbeispiel und außergesetzlichen Strafmilderungsgründen III StGB a. F. als Anwendungsbeispiel der Regelbeispielstechnik Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu 177 II Nr. 1 StGB Diskussion 165 II. Zusammentreffen von Regelbeispiel und gesetzlichen Strafmilderungsgründen i. S. d. 491 StGB Besondere gesetzliche Strafmilderungsgründe i. S. d. 491 StGB Lösungsmöglichkeiten 171 a. Widerlegung der Indizwirkung des Regelbeispiels 171 b. Keine Widerlegung der Indizwirkung des Regelbeispiels 172 c. Differenzierte Betrachtung Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu 177II Nr. 1 StGB Diskussion 174 a. Praktische Relevanz 174 b ,49 StGB- 213 StGB 176 c. Dogmatische Folgerungen aus der Struktur der Regelbeispiele als Strafzumessungsregeln 179 d. Wertungswiderspruch Einzelne Fälle des 49 StGB 181 a. Verminderte Schuldfähigkeit gem. 21 StGB 181 b. Versuch gem. 22 StGB 182 aa. Eintritt der Regelwirkung 182 (1) Vollständige Verwirklichung des Regelbeispiels erforderlich 182 (2) Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Regelbeispiels ist ausreichend 183 bb. Konstellationen 185 (1) Versuch des Grunddelikts, Merkmale des Regelbeispiels sind voll verwirklicht 185 (2) Grunddelikt vollendet, Regelbeispiel nur versucht 185 (3) Grunddelikt und Regelbeispiel sind nur versucht 186 cc. Exkurs: Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung gem Alt. StGB bei anschließender Vergewaltigung 187 c. Beihilfe gem. 27 StGB 188 d. Zusammenfassung 189 III. Problem der Herabstufung auf den minder schweren Fall der sexuellen Nötigung Regelbeispielstechnik unter besonderer Berücksichtigung des 176III StGB a. F ,212,213 StGB Parallele zu 50 StGB 197
6 4. Ergebnis Teil: Rechtsvergleichende Übersicht 198 A. Bisherige rechtsvergleichende Untersuchungen 198 B. Eigene Untersuchung 200 I. Tatbestandsaufbau und Strafrahmen 201 II. Strafbarkeit ehelicher sexueller Nötigung und Vergewaltigung 202 III. Nötigungsmittel 202 IV. Penetrationsformen bei der Vergewaltigung 203 V. Geschlechtsneutralität 203 C. Rechtspolitische Folgerungen Teil: Abschließende Betrachtung und Gesamtergebnis 205 Anhang 209 Tabellen Literaturverzeichnis 224 Quellenverzeichnis
IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB
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