Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover
|
|
- Julian Gärtner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tarifverhandlungen TVöD Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover
2 Neunte Verhandlungsrunde Beginn: Montag, den 28. September 2015, Uhr Ende: Mittwoch, den 30. September 2015, Uhr
3 Grundlage der Verhandlung Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 23. Juni 2015
4 Ergebnis 1. Verbesserungen gegenüber der Schlichtung Folien 5 bis 9 2. Neue Regelungen Folien 10 und Unveränderte Übernahme aus der Schlichtung Folien 17 bis Beschlüsse der GEW und Urabstimmung
5 1.1. Erzieherinnen und Erzieher Schlichtung: Eingruppierung aus S 6 in S 8a S , , , , , ,06 S 8a 2.422, , , , , ,00 Differenz 55,32 33,32 55,92 113,54 151,87 160,94 Differenz in % 2,34 1,29 2,02 3,85 4,89 4,89 Ergebnis: Steigerung der Attraktivität des Berufs durch Verbesserungen in den Stufen 1 bis 4; Kompensation durch geringere Erhöhung in den Stufen 5 und 6 S , , , , , ,06 S 8a 2.460, , , , , ,50 Differenz 93,32 110,32 121,92 123,54 136,87 138,44 Differenz in % 3,94 4,26 4,40 4,19 4,40 4,21
6 1.2. Erzieher/in mit schwierigen Tätigkeiten Schlichtung: Eingruppierung von S 8 (lang) in S 8b (reduziert) S 8 (lang) 2.478, , , , , ,33 S 8b (reduziert) 2.550, , , , , ,00 Differenz 71,83 143,42 170,43 101,67 53,09 67,67 Differenz in % 2,90 5,40 5,92 3,18 1,52 1,81 lang = Stufenlaufzeit ; reduziert = Stufenlaufzeit Ergebnis: Gleichmäßigere Verteilung der Erhöhung der Tabellenwerte in S 8b S 8 (lang) 2.478, , , , , ,33 S 8b (reduziert) 2.480, , , , , ,00 Differenz 1,83 103,42 100,43 101,67 103,09 97,67 Differenz in % 0,07 3,89 3,49 3,18 2,95 2,62 lang = Stufenlaufzeit ; reduziert = Stufenlaufzeit
7 1.3. Erzieher/in mit koordinierenden Tätigkeiten Schlichtung: Einordnung in S 8b (allgemein **) Entgeltgruppe Stufe 1* Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 S , , , , , ,57 S 8b 2.550, , , , , ,00 Differenz -28,52 31,92 114,68 55,73 47,34 50,43 Differenz in % -1,11 1,15 3,91 1,72 1,35 1,34 * Mit Besitzstandsregelung ** Stufenlaufzeit wie in S 9 ( ) Ergebnis: Verbleib in S 9 mit neuen Tabellenwerten Entgeltgruppe Stufe 1* Stufe 2* Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 S , , , , , ,57 S 9 (neu) 2.480, , , , , ,00 Differenz -98,52-8,08 44,68 55,73 97,34 80,43 Differenz in % -3,82-0,29 1,52 1,72 2,78 2,15 * Mit Besitzstandsregelung
8 1.4. Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Schlichtung: Eingruppierung aus S 8 (lang) in S 9 S , , , , , ,33 S , , , , , ,57 Differenz 100,35 111,50 55,75 45,94 5,75 17,24 Differenz in % 4,05 4,20 1,94 1,44 0,16 0,46 Ergebnis: Erhöhung der Tabellenwerte in S 9, Stufen 3 bis 6, Kompensation durch geringere Erhöhung in Stufen 1 und 2 S , , , , , ,33 S , , , , , ,00 Differenz 1,83 103,42 100,43 101,67 103,09 97,67 Differenz in % 0,07 3,89 3,49 3,18 2,95 2,62 Stufenlaufzeit statt (S 8) in S 9:
9 1.5. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter / Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen Schlichtung: Erhöhung der Tabellenwerte in S 14, Stufe 6 S , , , , , ,57 S 14 (neu) 2.879, , , , , ,57 Differenz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 80,00 Differenz in % 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,95 Ergebnis: Erhöhung der Tabellenwerte in S 14, Stufen 1 bis 5 S , , , , , ,57 S 14 (neu) 2.909, , , , , ,57 Differenz 30,00 80,00 50,00 80,00 80,00 80,00 Differenz in % 1,04 2,58 1,48 2,21 2,05 1,95
10 2. Neue Regelungen 2.1. Beschäftigte in der Tätigkeit als Erzieher/in Ergebnis: S 4 mit erhöhten Tabellenwerten und Stufe 4 als Endstufe S , , , , , ,57 S 4 (neu) 2.260, , , , , ,65 Differenz 105,92 78,05 89,21 72,47 72,47 72,47 Differenz in % 4,92 3,21 3,46 2,68 2,68 2, Beschäftigte in der Tätigkeit als Sozialarbeiter/in Ergebnis: Zuordnung zu Entgeltgruppe 8 b mit Stufe 4 als Endstufe S 8 (lang) 2.478, , , , , ,33 S 8b (reduziert) 2.480, , , , , ,00 Differenz 1,83 103,42 100,43 101,67 101,67 101,67 Differenz in % 0,07 3,89 3,49 3,18 3,18 3,18
11 2.3. Leitung von Kitas weniger als 40 Plätze Neu: Eingruppierung Leitung von Kitas mit weniger als 40 Plätzen (von S 7 nach S 9) durch stufengleiche Überleitung unter Beibehaltung der in der Stufe zurückgelegten Jahre. Unverändert: Alle anderen Leitungskräfte werden gem. 17 Abs. 4 TVöD höhergruppiert.
12 2.4. Stellvertretende Kitaleitung Neu: Eingruppierung stellvertretende Leitung von Kitas für Menschen mit Behinderungen mit weniger als 40 Plätzen in S 11. Unverändert: Kein Tätigkeitsmerkmal für stellvertretende Leitung von Kitas mit weniger als 40 Plätzen Stellvertretende Leitung Erziehungsheim Neu: Ab 90 Plätze Eingruppierung in S 17
13 2.6. Jahressonderzahlung Neu: Für Entgeltgruppe S 9: 90 Prozent des Monatsgehaltes (bisher 80 %)
14 2.7. Wechsel von E-Tabelle in S-Tabelle Diejenigen, die im Jahr 2009 keine Übernahme in die S-Tabelle beantragt haben (Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten und Heilpädagog/innen) und somit in der E-Tabelle geblieben sind, können bis zum 29. Februar 2016 beantragen, dass sie nunmehr in die S-Tabelle wechseln.
15 2. 8. Verzicht auf Höhergruppierung Eine Höhergruppierung wird dann wirksam, wenn die/ der Beschäftigte dies beantragt. Betroffen sind Leitungskräfte von Kitas, Kitas für Menschen mit Behinderungen und Erziehungsheimen mit Ausnahme Leitung Kita unter 40 Plätze. Antragstellung bis 30. Juni 2016 rückwirkend zum 1. Juli Problem Exspektanzverlust Beschäftigte haben bei Verbleib in ihrer Entgeltgruppe und fortlaufendem Stufenaufstieg unter Umständen höhere Gehaltszuwächse als bei einer Höhergruppierung mit Einordnung in eine niedrigere Stufe. Dieser negative Effekt gleicht sich zwar nach einigen Jahren aus, dennoch ist zu überprüfen, ob man so lange warten will.
16 2.9. Erfahrungsaustausch Neu: ab 1. Juli 2019 Erfahrungsaustausch zwischen VKA und Gewerkschaften zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung Unverändert: Inkrafttreten 1. Juli 2015 Laufzeit: 5 Jahre (bis 30. Juni 2020)
17 3. Unverändert aus Einigungsempfehlung übernommen: Beschäftigte in der Tätigkeit als Kinderpfleger/in -von S 2 in S 2 (neu) S , , , , , ,29 S 2 (neu) 2.009, , , , , ,29 Differenz 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 Differenz in % 2,55 2,42 2,33 2,24 2,15 2,07 Kinderpfleger/in -von S 3 in S 3 (neu) S , , , , , ,89 S 3 (neu) 2.104, , , , , ,26 Differenz 61,32 85,84 79,72 61,33 79,72 110,37 Differenz in % 3,00 3,77 3,28 2,37 3,03 4,12 Kinderpfleger/in mit schwierigen Tätigkeiten - von S 4 in S 4 (neu) S , , , , , ,57 S 4 (neu) 2.260, , , , , ,34 Differenz 105,92 78,05 89,21 72,47 94,78 150,77 Differenz in % 4,92 3,21 3,46 2,68 3,41 5,24
18 Kitaleitung weniger als 40 Plätze -von S 7 in S Kitas S , , , , , ,92 S , , , , , ,00 Differenz 74,30 131,30 172,89 314,51 480,70 511,08 Differenz in % 3,09 4,99 6,16 10,53 15,41 15,40 Kitaleitung ab 40 Plätze -von S 10 in S 13 S , , , , , ,50 S , , , , , ,14 Differenz 289,89 245,29 396,75 229,66 195,22 74,64 Differenz in % 11,19 8,58 13,26 6,78 5,26 1,88 Kitaleitung ab 70 Plätze - von S 13 in S 15 S , , , , , ,14 S , , , , , ,02 Differenz 33,44 112,98 57,43 91,90 229,69 269,88 Differenz in % 1,16 3,64 1,70 2,54 5,88 6, Kitas Kitas
19 Kitaleitung ab 100 Plätze -von S 15 in S Kitas S , , , , , ,02 S , , , , , ,84 Differenz 111,51 126,35 149,28 195,22 114,83 137,82 Differenz in % 3,83 3,93 4,33 5,26 2,78 3,19 Kitaleitung ab 130 Plätze -von S 16 in S Kitas S , , , , , ,84 S , , , , , ,69 Differenz 78,04 74,63 195,23 114,86 229,68 292,85 Differenz in % 2,58 2,23 5,43 2,94 5,41 6,57 Kitaleitung ab 180 Plätze - von S 17 in S Kitas S , , , , , ,69 S , , , , , ,57 Differenz 342,69 143,55 229,70 344,51 401,96 447,88 Differenz in % 11,05 4,20 6,06 8,57 8,97 9,43
20 Stellvertretende Kitaleitung ( ständige Vertretung ) Unter 40 Plätze -- ab 40 Plätze S 9 ab 70 Plätze S 13 ab 100 Plätze S 15 ab 130 Plätze S 16 ab 180 Plätze S 17
21 Leitung Kita für Menschen mit Behinderung weniger als 40 Plätze von S 13 in S 15 S , , , , , ,14 S , , , , , ,02 Differenz 33,44 112,98 57,43 91,90 229,69 269,88 Differenz in % 1,16 3,64 1,70 2,54 5,88 6,67 Leitung Kita für Menschen mit Behinderung ab 40 Plätze von S 15 in S 16 S , , , , , ,02 S , , , , , ,84 Differenz 111,51 126,35 149,28 195,22 114,83 137,82 Differenz in % 3,83 3,93 4,33 5,26 2,78 3,19
22 Leitung Kita für Menschen mit Behinderung ab 70 Plätze von S 16 in S 17 S , , , , , ,84 S , , , , , ,69 Differenz 78,04 74,63 195,23 114,86 229,68 292,85 Differenz in % 2,58 2,23 5,43 2,94 5,41 6,57 Leitung Kita für Menschen mit Behinderung ab 90 Plätze von S 17 in S 18 S , , , , , ,69 S , , , , , ,57 Differenz 342,69 143,55 229,70 344,51 401,96 447,88 Differenz in % 11,05 4,20 6,06 8,57 8,97 9,43
23 Stellvertretende Leitung ( ständige Vertretung ) Kitas für Menschen mit Behinderungen Unter 40 Plätze S 11 ab 40 Plätze S 15 ab 70 Plätze S 16 ab 90 Plätze S 17
24 Leitung Erziehungsheim weniger als 50 Plätze von S 15 in S Jahre Monat S , , , , , , , ,71 S , , , , , , , ,38 Differenz 111,51 126,35 149,28 195,22 114,83 137, ,90 149,67 Differenz in % 3,83 3,93 4,33 5,26 2,78 3,19 3,48 3,48 Leitung Erziehungsheim ab 50 Plätze von S 17 in S Jahre Monat S , , , , , , , ,74 S , , , , , , , ,91 Differenz 342,69 143,55 229,70 344,51 401,96 447, ,62 410,17 Differenz in % 11,05 4,20 6,06 8,57 8,97 9,43 8,73 8,73
25 Stellvertretende Leitung ( ständige Vertretung ) Erziehungsheime Unter 50 Plätze S 15 ab 50 Plätze S 16 ab 90 Plätze S 17
26 Weitere Regelungen für Leitungskräfte Protokollerklärung Nr. 9, Satz 3 neu: Eine Unterschreitung um mehr als 5 v.h. führt erst dann zur Herabgruppierung, wenn die maßgebliche Platzzahl drei Jahre hintereinander unterschritten wird. Prüfauftrag, ob eine Faktorisierungvon Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder möglich ist. Protokollerklärung Nr. 4, Satz 2 neu: Je Kindertagesstätte soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden. Leitungen von Tagesstätten für Erwachsene Menschen mit Behinderungen und für Wohnheime werden wie Leitungen von Erziehungsheimen eingruppiert.
27 Sozialarbeiter/in Sozialpädagog/in von S 11 in S 11 (neu) S , , , , , ,02 S 11 (neu) 2.715, , , , , ,50 Differenz 58,72 58,71 59,63 60,47 60,48 60,48 Differenz in % 2,21 1,96 1,90 1,73 1,60 1,53 Beschäftigte in S 11 Ü in Stufe 6 bzw. individueller Endstufe: 70 Euro Zulage. Sozialarbeiter/in Sozialpädagog/in mit schwierigen Tätigkeiten von S 12 in S 12 (neu) S , , , , , ,98 S 12 (neu) 2.815, , , , , ,37 Differenz 46,96 46,96 48,37 48,38 48,39 48,39 Differenz in % 1,70 1,54 1,46 1,36 1,25 1,21 Beschäftigte in S 12 Ü in Stufe 6 bzw. individueller Endstufe: 80 Euro Zulage.
28 Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen -von S 4 in S 4 (neu) S , , , , , ,57 S 4 (neu) 2.260, , , , , ,34 Differenz 105,92 78,05 89,21 72,47 94,78 150,77 Differenz in % 4,92 3,21 3,46 2,68 3,41 5,24 Gruppenleiter/in mit abgeschlossener Berufsausbildung - von S 5 in S 7 S , , , , , ,11 S , , , , , ,92 Differenz 39,02 39,02 50,18 139,37 150,53 137,81 Differenz in % 1,65 1,51 1,82 4,90 5,07 4,33 Meister/in als Gruppenleiter/in von Werkstätten -von S 8 in S 8b S , , , , , ,33 S 8 b 2.550, , , , , ,00 Differenz 71,83 143,42 170,43 101,67 53,09 67,67 Differenz in % 2,90 5,40 5,92 3,18 1,52 1,81
29 Gleichstellung Heilerziehungspfleger/in und Heilerzieher/in mit Erzieher/in Heilpädagog/in mit abgeschlossener Hochschulbildung mit Sozialpädagog/in Weitere Regelungen für Behindertenhilfe / Handwerklicher Erziehungsdienst Streichung der Tätigkeitmerkmale für stv. Leitungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen S 17, Fallgruppe 6: Statt: Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut/in und Psychagog/in mit staatlicher Anerkennung Neu: Psychagog/in mit staatlicher Anerkennung
30 Erklärungsfrist 31. Oktober 2015 Inkrafttreten 1. Juli 2015 Laufzeit 5 Jahre (bis 30. Juni 2020)
31 4. Beschlüsse der GEW und Urabstimmung Beschluss der GEW-Tarifkommission am 30. September 2015: Urabstimmung, Empfehlung an die GEW-Mitglieder, zuzustimmen. Urabstimmung: schriftlich Unterlagen werden ab 9. Oktober 2015 an alle Mitglieder verschickt Rücksendung bis 28. Oktober 2015
Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen
Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Für Erzieher in der Entgeltgruppe S 4 ergeben sich zum Tarifergebnis keine Veränderungen. Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 S
MehrTV öd. Aufwertung ein langer Weg. BilduNg ist Mehrwert! Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienst. Tarifergebnis markiert weiteren Schritt.
Tarifverhandlungen Sozial- und Erziehungsdienst Tarifvertrag öffentlicher Dienst TV öd Tarifinfo Nr. 9 Oktober 2015 Aufwertung ein langer Weg Tarifergebnis markiert weiteren Schritt. Die GEW ruft ihre
Mehr1. Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe S 6 wird der neuen Entgeltgruppe
Anlage 3 I. Erzieherinnen und Erzieher 1. Das Tätigkeitsmerkmal der S 6 wird der neuen S 8a mit folgenden Tabellenwerten zugeordnet: S 8a 2.460,00 2.700,00 2.890,00 3.070,00 3.245,00 3.427,50 2. Das Tätigkeitsmerkmal
MehrNr. 9/2015 Schlichterspruch vom 22. Juni 2015 und Mitgliederbefragung
Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion, GB Tarif, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Telefon 030.40 81-54 00 Telefax 030.40 81-43 99 tarif@dbb.de
MehrSchlichterspruch vom 22. Juni 2015 und Mitgliederbefragung
Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion, GB Tarif, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin Telefon 030.40 81-54 00 Telefax 030.40 81-43 99 tarif@dbb.de
MehrErläuterungen zur Einigungsempfehlung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst
Erläuterungen zur Einigungsempfehlung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst Vorbemerkung Die Gewerkschaften sind mit einem klaren Ziel in diese Tarifrunde gegangen: Das gesamte Berufsfeld des
MehrBeschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015
Beschlüsse der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 10. Dezember 2015 - die Tarifrunde für Sozial- und Erziehungsdienst - die Streichung der Sonderregelung (SR) Berlin/Anhang C Anlage
MehrTarifverhandlungen TVÖD Sozial-und Erziehungsdienst
Tarifverhandlungen TVÖD Sozial-und Erziehungsdienst Empfehlung der Schlichtungskommission vom 24.Juni 2015 Schlichtungskommission Georg Milbradt (Arbeitgeber, stimmberechtigt) Herbert Schmalstieg (Arbeitnehmer)
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September
MehrErläuterungen zur Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst
Erläuterungen zur Schlichtungsempfehlung vom 22. Juni 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst Die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 22. Juni 2015 sieht verschiedene Instrumente bzw.
MehrErläuterungen zu dem Verhandlungsergebnis vom 30. September 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst
Erläuterungen zu dem Verhandlungsergebnis vom 30. September 2015 für den Sozial- und Erziehungsdienst Das Verhandlungsergebnis vom 30. September 2015 sieht verschiedene Instrumente bzw. Verfahren der Einkommensverbesserung
MehrEinigungsempfehlung der Schlichtungskommission
Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Sozial-
MehrVeränderungen im Sozial- und Erziehungsdienst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in NRW
Veränderungen im Sozial- und Erziehungsdienst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in NRW Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in ihren Sitzungen am 10. Dezember 2015
MehrVeränderungen im Sozial- und Erziehungsdienst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in NRW
Veränderungen im Sozial- und Erziehungsdienst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas in NRW Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2015
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Änderungstarifvertrag Nr. 20 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
MehrKommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV -
Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV - Deutschhausplatz 1, 55116 Mainz Postfach 27 05, 55017 Mainz Telefon 06131 28949-0 Telefax 06131 28949-828 E-Mail info@kav-rp.de Homepage www.kav-rp.de
MehrArbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF. vom 16. Dezember 2015. 1 Änderung des BAT-KF
Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF vom 16. Dezember 2015 1 Änderung des BAT-KF Der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF), der zuletzt durch Arbeitsrechtsregelung vom
MehrAls Mitarbeitende sind Sie damit selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Ihnen evtl. Ansprüche zustehen.
MAV Sonderinfo für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt, der landeskirchlichen Einrichtungen, in den Einrichtungen des Pflegeverbundes Diakonie Hildesheim,
MehrSonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO
Anlage 10 zur Arbeitsvertragsordnung (AVO) Sonderregelung für Beschäftigte im Erziehungsdienst nach 37 AVO 1 Eingruppierung, Entgelt (1) Die Eingruppierung der Beschäftigten im Erziehungsdienst i. S. v.
Mehrn D e R Bistum Limburg der Mitte
Information für die Träger von Kindertageseinrichtungen im Bistum Limburg Die Umsetzung des Änderungsvertrages Nr. 6 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil
MehrRechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO
Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan. 2017 Dienstvertragsordnung DienstVO i.d.f. der 83. Änderung der DienstVO vom 8. Sept. 2016 A u s z u g 2
MehrForderungen ver.di Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst 16. Februar 2015
EG Fg. alt EG neu Anmerkungen 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gelten die in der Anlage aufgeführten besonderen
Mehrzu den oben genannten Schwerpunkten geben wir Ihnen nachfolgende Hinweise: 1. Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
KAV Rundschreiben V 10/2015 Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e. V. 1. Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Unsere Rundschreiben V 29/2014 vom 23. September 2014
MehrWie viel sind dieser Gesellschaft soziale Arbeit und frühe Bildung wert? Welchen Wert hat die Arbeit von Frauen in diesem Land?
Wie viel sind dieser Gesellschaft soziale Arbeit und frühe Bildung wert? Welchen Wert hat die Arbeit von Frauen in diesem Land? Wir sind: KinderpflegerInnen ErzieherInnen SozialpädagogInnen SozialarbeiterInnen
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrErläuterungen zur Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 10. März 2011
Erläuterungen zur Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 10. März 2011 Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen
MehrBeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche
MehrGesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers
Die,,neue" Entgeltordnung Die wichtigsten Fakten noch einmal zusammengefasst Eingruppierungsautomatik = für die Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorrübergehend ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend
MehrCaritasverband für die Diözese Mainz e.v.
Caritasverband für die Diözese Mainz e.v. Ref. Arbeitsrecht u. Personalwesen Neue Anlage 33 in den AVR (Sozial- und Erziehungsdienst) Beschlüsse der Bundeskommission vom 21.10.2010 (B e- schluss der RK
MehrHierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit
MehrNeue Regelungen für den Sozial- u. Erziehungsdienst und Dienstordnung Erzieherinnen. Stand
Neue Regelungen für den Sozial- u. Erziehungsdienst und Dienstordnung Erzieherinnen Stand 04.10.2010 Unterlagen Info Tag DO Erzieherinnen Stufenlaufzeiten Vergleich Auszug Amtsblatt Praxisfälle Fragenzettel
MehrGeschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Marta Böge, Rechtsreferentin Christine Burger, Rechtsreferentin Stand:
MehrErläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014
Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen) 2014 Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent erhöht, mindestens aber um 90 Euro.
Mehrper Träger von Ev.-luth. Kindertageseinrichtungen Kirchenkreisvorstände der Ev.-luth. Kirchenkreise
Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon 0511 1241-0 Telefax 0511 1241-769 www. landeskirche-hannover.de E-Mail landeskirchenamt@evlka.de Träger
MehrGute Bildung für alle gute Bedingungen für alle
Norbert Hocke GEW-Hauptvorstand Gute Bildung für alle gute Bedingungen für alle Informationen und Forderungen Tarifrunde TVL 2015 den Tarifverhandlungen Sozial-und Erziehungsdienst 2015 und zur Verbesserung
MehrÄnderung der Anlage 33 zu den AVR Korrektur des Beschlusses vom 10. Dezember Die Bundeskommission beschließt:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss der Bundeskommission 1/2016 am 17. März 2016 in Köln Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg i. Br.
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrDer Betriebsrat lädt ein
Der Betriebsrat lädt ein zur Betriebsversammlung am 15. März 2016 um 10:00 im SR 3 Tagesordnung 1. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates 2. Diskussion 3. Fragerunde zur Entgeltordnung Bund bei DESY (für
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
Mehr1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008
Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005
MehrEntgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SDEGP-BAT-KF)
SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SDEGP-BAT-KF 850.9 Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst (SD-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF SDEGP-BAT-KF) Anlage 9 zum BAT-KF
MehrStimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR
Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
Mehr23 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Erziehungsdienst 1
Einzelgruppenplan 23 Epl 23 930.230-01-01-2006-Archiv 23 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Erziehungsdienst 1 Aufgehoben gemäß Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen
MehrTARIF-INFO 4/2016 vom 1. Juni 2016
TARIF-INFO 4/2016 vom 1. Juni 2016 Die neue Entgeltordnung zum TVöD kommt! Mit der neuen Entgeltordnung ist der Reformprozess des TVöD abgeschlossen Im Rahmen der Tarifrunde 2016 haben sich die kommunalen
MehrNr. 06/2016 Einkommensrunde 2016 mit Bund und Kommunen Abschluss erreicht
Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion, GB Tarif, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin Mitglieder der Geschäftsführung der Bundestarifkommission des dbb Telefon
MehrÄnderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
Änderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst DBSH-RLP 2010 Die neue S-Klasse?! Ausgangslage Beginn der Tarifverhandlungen am 20.01.2009 Tarifeinigung am 27.07.2009 Abschluss
Mehr6. Tarifvertrag zur Änderung
6. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Mitarbeiter des DRK in die Entgeltgruppen des DRK-Reformtarifvertrages und zur Regelung des Übergangsrechts, Teil B (TVÜ-DRK) Zwischen
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 1 Änderungen des TVöD Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom
MehrIhr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Datum
Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt Landeskirchenamt Postfach 10 10 51 33510 Bielefeld An die Kirchenkreise - Kreiskirchenämter Superintendentinnen und Superintendenten Verwaltungsleiterinnen
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Mitte der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Höhe der Vergütung I. Anlagen 3 und 3a zu den AVR II. Abschnitt V der Anlage 1 zu den AVR III.
MehrKAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrAmtsblatt des Bistums Limburg
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 5 Limburg, 1. Mai 2016 Nr. 424 Nr. 425 Gebet für die Wahl eines Bischofs von Limburg Der Apostolische Administrator Diözesankirchensteuerbeschluss vom 28. November 2015
MehrNeue Entgeltordnung Delegiertenversammlung 23./
Neue Entgeltordnung Delegiertenversammlung 23./24.09.2014 www.ga-baden.de Neue Entgeltordnung Abschluss der TVöD-Reform Eingruppierung und Zulagen nach TV EntgO Bund Teilweise Korrektur der Nachteile des
MehrDie in dem vorgenannten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zitierten Rundschreiben habe ich Ihnen wie folgt bekannt gegeben:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
Mehr2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Hamburg) vom 15. Oktober 2014
2. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Hamburg) vom 15. Oktober 2014 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Hamburg (TV AWO Hamburg) vom 19. Februar 2009 zum Tarifvertrag
MehrTarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. vom 10. März 2011
R 60/2011 - Anlage Stand: 10. März 2011 20.00 Uhr Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 I. Entgelt 1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte
MehrTarifrunde für Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdiensten Aufwertung durch bessere Bezahlung
Pressekonferenz 24. November 2014 Tarifrunde für Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdiensten Aufwertung durch bessere Bezahlung ver.di wird Anfang nächsten Jahres Tarifverhandlungen mit dem Ziel einer
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)
Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) TV-H und TVÜ-H TV-H gilt ab 1.1.2010 und ersetzt den BAT für alle ab 2010 neu eingestellten Beschäftigten des Landes
MehrEntgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Fachbereich Sozialwesen 20. 1. 2015 Was tatsächlich verdient wird.. Analyse auf der Basis der WSI-Lohnspiegel Datenbank = 1306
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September
MehrPrämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller,
Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller, andreas.keller@gew.de Tarifpolitisches Konzept der GEW für den Arbeitsplatz Hochschule/Forschung
MehrBeschluss der Regionalkommission Ost vom Vergütungsrunde 2014/2015
Beschluss der Regionalkommission Ost vom 29.01.2015 Vergütungsrunde 2014/2015 Anlage ABl. 3/2015 Erzbistum Berlin I. Begriffsbestimmungen Vergütungsrunde 2014/2015 Die Regionalkommission Ost beschließt
MehrTabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile
Hinweise der TdL zur Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich der Stundenentgelte und Zeitzuschläge ab 1. März 2016 in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom 21.
MehrRundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013 Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich
MehrDie Tarifparteien zur Entgeltordnung des TVöD - VKA und deren Inkraftsetzung zum im kommunalen Bereich
INFO.DOC INFORMATION Die Tarifparteien zur Entgeltordnung des TVöD - VKA und deren Inkraftsetzung zum 01.01.2017 im kommunalen Bereich Grundsätzliches: Der Tarifvertrag für den öffentlichen TVöD (V) ist
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....
MehrV O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin
ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrK ire h I ich es. Amtsblatt. Essen, Jahrgang. Stück 6. Verlautbarungen des Bischofs
K ire h I ich es Amtsblatt Stück 6 59. Jahrgang.. I ss Essen, 01.07.2016 Verlautbarungen des Bischofs Nr. 51 Beschlüsse der Regional-KODA Nordrhein- Westfalen vom 09.03.2016... 61 Nr. 52 Beschluss der
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
SenFin 001-05/2015 Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Senatsverwaltung für Justiz
MehrDeutscher Caritasverband
Die Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission fasst folgenden Beschluss: Inhaltsübersicht A. Einleitung/Grundsätze I. Anlagen 3 und 3 a zu den AVR: Regelvergütung II. Abschnitt V der
MehrVerhandlungen MB 2016
Inhalt Der Tarifabschluss mit ver.di Lohnrunde Entgeltordnung Allgemeine Regelungen Medizinische Berufe Pflegeberufe Verhandlungen MB 2016 Das Ergebnis Die Tabellenentgelte werden zum Die Ausbildungsentgelte
MehrÄndenmgstarifvertrag Nr. 4 vom 22. Mai 2010 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (TV AWO Bayern) vom 19. Mai 2008
Ändenmgstarifvertrag Nr. 4 vom 22. Mai 2010 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (TV AWO Bayern) vom 19. Mai 2008 Zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin, Geschäftsstelle:
MehrVergütungsrunde 2014/2015. Die Bundeskommission beschließt:
Deutscher Caritasverband e.v. Beschluss Sitzung der Bundeskommission 4/2014 am 23. Oktober 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg
MehrKIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen
Geschäfts-Nr.: AS 12/12 Verkündet am 22.06.2012 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Kläger gegen Mitarbeitervertretung
MehrTarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung der Musikschullehrkräfte des Landes Berlin (TV Musikschullehrkräfte Land Berlin) vom 3.
Anlage 1 Tarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung der Musikschullehrkräfte des Landes Berlin (TV Musikschullehrkräfte Land Berlin) vom 3. Mai 2016 Zwischen dem Land Berlin einerseits und der Vereinten
MehrA. Tarifverhandlungen über Eingruppierungsvorschriften im TVöD, Entgeltordnung
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit
Mehrkomba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014
komba gewerkschaft nordrheinwestfalen komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Norbertstraße 3 Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Personalräte nachrichtlich: Landesvorstand, Regionalgeschäftsstellen D-50670
MehrTarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L)
Personalversammlung Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L) HU und TV-L Berlin und TV-L TV-L TVÜ Überleitung Humboldts nächste Schritte Humboldt-Universität zu Berlin 1 Neuordnung des
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Überleitung zum TV-H. Beispiele
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele 1 Beispiel 1: Lehrerin Grundschule, ledig Grundschullehrerin BAT III, Lebensaltersstufe 27 Vergütung nach BAT Summe 2.366,49 Euro
MehrTarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 05. Juli 2013
Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 05. Juli 2013 Zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32,
MehrDie Überleitung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die S-Tabelle (TVÖD)
Die Überleitung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die S-Tabelle (TVÖD) Seite 1 von 63 Inhaltsverzeichnis: Vorwort S. 3 Grundsätzliches S. 4 Die neue Tabelle S-Tabelle zur Eingruppierung
MehrAnlage 29: Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen im Erziehungsdienst ( 1 Abs. 5 KAVO)
Anlage 29: Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen im Erziehungsdienst ( 1 Abs. 5 KAVO) 1 Eingruppierung, Entgelt (1) Bis zum Inkrafttreten neuer Eingruppierungsvorschriften richtet sich die Eingruppierung
MehrArbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
Diakonie Deutschland Postfach 40164 10061 Berlin An die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Freikirchen und an alle Fachverbände Geschäftsführung der Arbeitsrechtlichen
MehrEntgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Fachbereich Sozialwesen 29. 1. 2013 Was tatsächlich verdient wird.. Analyse auf der Basis der WSI-Lohnspiegel Datenbank
MehrEinigungsempfehlung der Schlichtungskommission
1 Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen dem Bund und der Vereinigung
MehrAktuelle Tarifinformationen
Aktuelle Tarifinformationen 1. Tarifrunde 2009 auf Länderebene 2. Änderungen im TV-L ab 1.November 2008 3. Stand der Verhandlungen zum Leistungsentgelt (LOB) 1. Tarifrunde 2009 auf Länderebene Die Tarifrunde
MehrFALLBEISPIELE FÜR DIE AUSWIRKUNG ANTRAGSTELLUNG AUF NEUFESTSTELLUNG DER ENTGELTGRUPPE. Rudolf Bahlmann & Siegfried Wulf
FALLBEISPIELE FÜR DIE AUSWIRKUNG SCHRIFTLICHER ANTRAGSTELLUNG AUF NEUFESTSTELLUNG DER ENTGELTGRUPPE Rudolf Bahlmann & Siegfried Wulf Vorbemerkungen Eine Antrag auf Neufeststellung der Entgeltgruppe gilt
MehrKirchliches Arbeitsgericht
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz Verkündet laut Protokoll am 23.08.2013 Aktenzeichen: KAG Mainz M 06/13 Tr U R T E I L In der Rechtsstreitigkeit mit
MehrInformationen zum Tarifabschluss 2005
Informationen zum Tarifabschluss 2005 Überblick TV öd tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft - Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung - Strittige Punkte wurden geklärt - Sicherung der Besitzstände
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrABSCHRIFT. B e s c h l u s s. In dem Schiedsstellenverfahren. 1..., vertreten durch den Kirchenvorstand, Az.: 2 K 1/14
ABSCHRIFT Schiedsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (Kirchen) sowie der Diakonischen Werke in Niedersachsen und der Diakonischen Werke Oldenburg und Schaumburg-Lippe (Diakonie)
MehrTarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung
Mehr