Durchführungsbestimmung VDH-Titel und Titel- Anwartschaften

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1 Durchführungsbestimmung VDH-Titel und Titel- Anwartschaften Gültig ab 1. Januar Deutscher Champion (VDH) Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel Deutscher Champion (VDH) Dt. Ch. (VDH) in Wett- bewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde- Ausstellungen) erfolgen. Vergabebestimmungen: Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich getrennt nach Rüden und Hündinnen Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwart- schaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deut- scher Champion (VDH) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel Deutscher Champion (VDH) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion (VDH) vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung und auf der VDH-Europasieger-Ausstellung (sowie einmalig auf der FCI- Jahrhundertsieger Ausstellung 2011) zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschafts- hund bereits im

2 Besitz des Titels Deutscher Champion (VDH) war. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel Deutscher Champion (VDH) kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel Deutscher Champion (VDH) berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und Ausland. Zuerkennung des Titels Deutscher Champion (VDH) : Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: Fünf Original- Anwartschaftskarten bzw. ab Kopie des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde- Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel!) Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung Gebühr 35,00 Euro Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss! Gebühren: Bestätigung Titel mit Urkunde 35,- Euro Überprüfung / Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,- Euro Durchführungsbestimmung VDH-Titel und Titel- Anwartschaften 2. Deutscher Jugend-Champion (VDH) Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH) Dt. Jug.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Inter- nationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen)

3 erfolgen. Vergabebestimmungen Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve- Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Jugend-Champion (VDH) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwart- schaften davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen auf den Titel Deut- scher Jugend-Champion (VDH) vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. Zuerkennung des Titels Deutscher Jugend- Champion (VDH) : Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!) Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung Gebühr 20,00 Euro Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. 3. Deutscher Veteranen-Champion (VDH) Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel Deutscher Veteranen- Champion (VDH) Dt. Vet.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen)

4 erfolgen. Vergabebestimmungen Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-An- wartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels Deutscher Veteranen-Champion (VDH) war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht. Titel: Der Titel Deutscher Veteranen-Champion (VDH) wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen auf den Titel Deutscher Veteranen-Champion (VDH) vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen. Zuerkennung des Titels Deutscher Veteranen-Champion (VDH) : Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!) Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung Gebühr 20,00 Euro Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen) Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. Durchführungsbestimmung VDH-Titel und Titel- Anwartschaften 4. Bundessieger und VDH-Europasieger Der VDH stellt für alle Rassen die Titel Bundessieger BS und VDH-Europasieger

5 VDH-ES in Wettbewerb. Die Vergabe der Titel kann nur auf vom VDH selbst durchgeführten Internationalen Rassehunde- Ausstellungen erfolgen. Die Titel Bundessieger und VDH- Europasieger berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Ausstellung zum Start in der Championklasse. Vergabebestimmungen: Die Vergabe der Titel Bundessieger und VDH-Europasieger ist zwingend an die Vergabe des CACIB gekoppelt. 5. Bundesjugendsieger und VDH- Europajugendsieger Der VDH stellt für alle Rassen, die von der FCI für ein CACIB vorgesehen sind, die Titel Bundesjugendsieger BJS und VDH-Europajugendsieger VDH-EJS in Wettbewerb. Die Vergabe der Titel kann nur auf vom VDH selbst durchgeführten Internationalen Rassehunde- Ausstellungen erfolgen. Vergabebestimmungen: Die Titel Bundesjugendsieger und VDH-Europajugendsieger können in der Jugendklasse an die erstplatzierten Hunde mit der höchstmöglichen Formwertnote vergeben werden. Die Vergabe der Titel ist gekoppelt an die Vergabe der Anwart- schaften für den Titel Deutscher Jugend-Champion (VDH) 6. Internationaler Schönheits-Champion Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) stellt für alle endgültig anerkannten Rassen den Titel Internationaler Schönheits- Champion in Wettbewerb. Die Anwartschaften genannt CACIB für diesen Titel können nur auf Interna- tionalen Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden. Vergabebedingungen: Vergabe des CACIB (nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindest- alter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen werden: CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit Vorzüglich I bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate. CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens Vorzüglich II bewertet sind. Der CACIB-

6 Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Aus- stellungstag mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstag bereits den Titel Internationaler Schönheits-Champion von der FCI zuerkannt bekommen hatte. Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels Internationaler Schönheits-Champion entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen. 1. Titel Internationaler Schönheits- Champion für Hunde ohne Arbeitsprüfung Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Zuchtrichtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. 2. Titel Internationaler Schönheits- Champion für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind. Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem ist der Nachweis zu erbringen, dass der den Titel anstrebende Hund die von der FCI für den Erwerb des Titels Internatio- naler Schönheits-Champion vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat. Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen. Die Art der erforderli- chen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen Rassehundezuchtverein aufgegeben. Zuerkennung des Titels Internationaler Schönheits-Champion Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden: 1. Auflistung der vier bzw. zwei erworbenen CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungs- ortes/-landes, des Ausstellungsdatums, des Zuchtrichters und der Katalognummer; 2. Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes; 3. (gilt nur für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind): Nachweise der abgelegten Arbeitsprüfung mit Angabe des

7 Prüfungsortes, des Prüfungsdatums und der zuständigen Zuchtrichter. Gebühren: Bestätigung Int. Champion 40, Euro Bestätigung Int. Champion mit Arbeitsprüfung 25, Euro 7. Inkrafttreten und Änderung durch VDH-Vorstand Diese durch den Vorstand am 18. November 2007 beschlossene Durchführungsbestimmung wurde an die Mitgliedsvereine per Rundschreiben bekannt gegeben und ist zum in Kraft getreten. Die Änderung der Vergabebestimmungen Deutscher Champion (VDH) wurde durch den VDH-Vorstand am 9. Juli 2010 beschlossen und den Mitgliedsvereinen per Rundschreiben bekannt gegeben und ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Stand: 1. Januar 2011 Durchführungsbestimmung DTK-Titel und Titel- Anwartschaften Gültig ab Landesjugendsieger Die Vergabe des Titels Landesjugendsieger kann auf einer Landessieger-Ausstellung an Teckel (Rüden und Hündinnen getrennt) im Alter von 9 18 Monaten in der Jugendklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung des Titels ist die Note vorzüglich 1. Platz. Die Vergabe der Anwartschaft auf den Titel Deutscher Jugendchampion DTK ist mit dem Titel Landesjugendsieger. gekoppelt. Sofern der Titel zuerkannt worden ist, kann die Res.-Anwartschaft auf den Titel Deutscher Jugendchampion DTK an den mit vorzüglich 2. Platz bewerteten Hund sofern vorhanden vergeben werden. An einen Hund mit einer Anwartschaft auf den Titel Deutscher Jugend-Champion VDH muss nicht automatisch der Titel Landesjugendsieger vergeben werden. 2. Landessieger Die Vergabe des Titels Landessieger kann auf einer Landessieger-Ausstellung an Teckel (Rüden und

8 Hündinnen getrennt) im Alter ab 15 Monaten vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung des Titels ist die Note vorzüglich 1. Platz und die Vergabe einer Anwartschaft auf den Titel Deutscher Champion VDH (Anw.Dt.Ch.VDH). Die Vergabe der Anwartschaft auf den Titel Deutscher Champion DTK ist mit dem Titel Landessieger. gekoppelt. An einen Hund mit einer Anwartschaft auf den Titel Deutscher Champion VDH muss nicht automatisch der Titel Landessieger vergeben werden. Um die Vergabe des Titels konkurrieren die mit vorzüglich 1. Platz bewerten Hunde (Rüden und Hündinnen getrennt) der Zwischenklasse, der Championklasse, der Gebrauchshundklasse sowie der Offenen Klasse gegeneinander, sofern diesen Hunden eine Anw.Dt.Ch.VDH zuerkannt wurde. Bei der Vergabe der Res.-Anwartschaft ist, sofern Vorhanden, der mit vorzüglich 2. Platz bewertete Hund aus der Klasse des mit dem Titel ausgezeichneten Hundes mit in die Konkurrenz zu nehmen, sofern diesem Hund eine Res.Anw.Dt.Ch.VDH zuerkannt wurde. 3. Landesveteranensieger Die Vergabe des Titels Landesveteranensieger kann auf einer Landessieger- Ausstellung an Teckel (Rüden und Hündinnen getrennt) im Alter ab vollendeten 8 Lebensjahren in der Veteranenklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung des Titels ist die Note 1. Platz und ein auf einer Ausstellung erzieltes platziertes vorzüglich. An einen Hund mit einer Anwartschaft auf den Titel Deutscher Veteranen-Champion VDH muss nicht automatisch der Titel Landesveteranensieger vergeben werden. Vor Vergabe des Titels hat der Schauleiter oder ein von ihm beauftragter Ringsekretär Einblick in die Ahnentafel zu nehmen und dem zuständigen Zuchtrichter die Formwertnote zu bestätigen. Die Vergabe der Anwartschaft auf den Titel Deutscher Veteranenchampion DTK ist mit dem Titel Landesveteranensieger gekoppelt. Sofern der Titel zuerkannt worden ist, kann die Res.-Anwartschaft auf den Titel Deutscher Veteranenchampion DTK an den mit 2. Platz bewerteten Hund

9 sofern vorhanden vergeben werden. 4. Klubjugendsieger DTK Die Vergabe des Titels Klubjugendsieger kann nur auf der Klubsieger-Ausstellung an Teckel (Rüden und Hündinnen getrennt) im Alter von 9 18 Monaten in der Jugendklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung des Titels ist die Note vorzüglich 1.Platz. Die Vergabe der Anwartschaft auf den Titel Deutscher Jugendchampion DTK ist mit dem Titel Klubjugendsieger gekoppelt. Sofern der Titel zuerkannt worden ist, kann die Res.-Anwartschaft auf den Titel Deutscher Jugendchampion DTK an den mit vorzüglich 2. Platz bewerteten Hund sofern vorhanden vergeben werden. 5. Klubsieger DTK Die Vergabe des Titels Klubsieger kann nur auf der Klubsieger-Ausstellung an Teckel (Rüden und Hündinnen getrennt) im Alter ab 15 Monaten vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung des Titels ist die Note vorzüglich 1. Platz und die Vergabe einer Anwartschaft auf den Titel Deutscher Champion VDH (Anw.Dt.Ch.VDH). Die Vergabe der Anwartschaft auf den Titel Deutscher Champion DTK ist mit dem Titel Klubsieger gekoppelt. Um die Vergabe des Titels konkurrieren die mit vorzüglich 1. Platz bewerten Hunde (Rüden und Hündinnen getrennt) der Zwischenklasse, der Championklasse, der Gebrauchshundklasse sowie der Offenen Klasse gegeneinander, sofern diesen Hunden eine Anw.Dt.Ch.VDH zuerkannt wurde. Bei der Vergabe der Res.- Anwartschaft ist sofern vorhanden der mit vorzüglich 2. Platz bewertete Hund aus der Klasse des mit dem Titel ausgezeichneten Hundes mit in die Konkurrenz zu nehmen, sofern diesem Hund eine Res.Anw.Dt.Ch.VDH zuerkannt wurde. 6. Klubveteranensieger DTK Die Vergabe des Titels Klubveteranensieger kann nur auf der Klubsieger-Ausstellung an Teckel (Rüden und Hündinnen getrennt) im Alter ab

10 vollendeten 8 Lebensjahren in der Veteranenklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung des Titels ist die Note 1. Platz und ein auf einer Ausstellung erzieltes platziertes vorzüglich. Vor Vergabe des Titels hat der Schauleiter oder ein von ihm beauftragter Ringsekretär Einblick in die Ahnentafel zu nehmen und dem zuständigen Zuchtrichter die Formwertnote zu bestätigen. Die Vergabe der Anwartschaft auf den Titel Deutscher Veteranenchampion DTK ist mit dem Titel Klubveteranensieger gekoppelt. Sofern der Titel zuerkannt worden ist, kann die Res.-Anwartschaft auf den Titel Deutscher Veteranenchampion DTK an den mit 2. Platz bewerteten Hund sofern vorhanden vergeben werden. 7. Deutscher Jugend-Champion DTK Die Anwartschaften zur Vergabe des Titels Deutscher Jugend-Champion DTK können auf Teckel-Spezial-Ausstellungen, Landessieger- Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen und Internationalen Rassehundeausstellungen in Deutschland an Teckel im Alter von 9-18 Monaten in der Jugendklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung einer Anwartschaft ist die Note vorzüglich 1. Platz und für die Res.- Anwartschaft die Note vorzüglich 2. Platz. Für die Erringung des Titels Deutscher Jugend-Champion DTK sind folgende Möglichkeiten gegeben: a) zwei Anwartschaften von Teckel-Spezial- Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen, Internationalen Rassehundeausstellungen, sowie eine Anwartschaft von der Klubsieger-Ausstellung, b) vier Anwartschaften von Teckel- Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen, sowie Internationalen Rassehundeausstellungen, c) drei Anwartschaften von Teckel- Spezial-Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen, Internationalen Rassehundeausstellungen sowie Nachweis einer bestandenen Gebrauchsprüfung, ausgenommen Spurlautprüfung, Schussfestigkeit, Wassertest und dergl.. Die Prüfungen müssen

11 bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bestanden sein. Die Anwartschaften müssen von drei verschiedenen Zuchtrichtern an Teckel im Alter von 9-18 Monaten in der Jugendklasse vergeben worden sein. Bei allen Ausstellungen mit Titelvergabe ist die Vergabe der Anwartschaften mit der Titelvergabe gekoppelt. Die Vergabe einer Anwartschaft liegt immer im Ermessen des Zuchtrichters. Anträge auf Zuerkennung des Titels mit allen Unterlagen einschließlich der Gebühr sind an die Geschäftsstelle des DTK zu richten. Die Gebühr für die Verleihung des Titels Deutscher Jugend-Champion DTK richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des DTK. 8. Deutscher Champion DTK Die Anwartschaften zur Erringung des Titels Deutscher Champion DTK werden auf Teckel-Spezial- Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Klubsieger-Ausstellung, Nationalen Rassehundeausstellungen sowie auf allen Internationalen Rassehundeausstellungen in Deutschland vergeben. Um die Vergabe einer Anwartschaft konkurrieren die mit vorzüglich 1. Platz bewerteten Hunde (Rüden und Hündinnen getrennt) der Zwischenklasse, der Championklasse, der Gebrauchshundklasse sowie der Offenen Klasse gegeneinander, sofern diesen Hunden eine Anw.Dt.Ch.VDH zuerkannt wurde. Bei der Vergabe der Res.-Anwartschaft ist sofern vorhanden der mit vorzüglich 2. Platz bewertete Hund aus der Klasse des mit der Anwartschaft ausgezeichneten Hundes mit in die Konkurrenz zu nehmen, sofern diesem Hund eine Res.Anw.Dt.Ch.VDH verliehen worden ist. Für die Erringung des Titels Deutscher Champion DTK sind folgende Möglichkeiten gegeben: a) Sechs Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion DTK. Davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Nationalen Rassehundeausstellungen oder Internationalen Rassehundeausstellungen oder Klubsieger-Ausstellungen des DTK errungen worden sein. b) Fünf Anwartschaften auf den Titel Deutscher Champion DTK. Davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Nationalen Rassehundeausstellungen

12 oder Internationalen Rassehundeausstellungen oder Klubsieger- Ausstellungen des DTK errungen worden sein, sowie der Nachweis einer bestandenen Spurlautprüfung und einer weiteren Gebrauchsprüfung. Schussfestigkeitsprüfung und Wassertest werden nicht angerechnet. Die Anwartschaften müssen von vier verschiedenen Zuchtrichtern an Teckel im Alter ab 15 Monaten in der Zwischenklasse oder in der Championklasse oder in der Gebrauchshundklasse oder Offenen Klasse vergeben worden sein. Bei allen Ausstellungen mit Titelvergabe ist die Vergabe der Anwartschaften mit der Titelvergabe gekoppelt. Die Vergabe einer Anwartschaft liegt immer im Ermessen des Zuchtrichters. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft müssen mindestens 12 Monate und 1 Tag liegen. Die Vergabe der Anwartschaften liegt grundsätzlich im Ermessen des Zuchtrichters. Bei der Landessieger-Ausstellung, der Klubsieger- Ausstellung, der VDH-Bundessieger-Ausstellung, der VDHEuropasieger- Ausstellung, sowie einer Weltsieger- Ausstellung ist die Vergabe dieser Anwartschaften bis auf weiteres mit der Titelvergabe gekoppelt. Titel mit Anwartschaften werden bei Landessieger-Ausstellungen und der Klubsieger-Ausstellung im Ehrenring durch den amtierenden Zuchtrichter vergeben. Bei der VDH Bundessieger-Ausstellung, der VDH-Europasieger-Ausstellung sowie einer Weltsieger- Ausstellung können die Titelvergaben im Ring durch den amtierenden Zuchtrichter nach Absprache mit dem Bundesobmann/der Bundesobfrau für das Ausstellungswesen erfolgen. Bei Spezial-Ausstellungen liegt die Entscheidung über die Einrichtung eines Ehrenringes im Ermessen des Ausstellungsleiters. Anträge auf Zuerkennung des Titels mit allen Unterlagen einschließlich der Gebühr sind an die Geschäftsstelle des DTK zu richten. Die Gebühr für die Verleihung des Titels Deutscher Champion DTK richtet sich jeweils nach der gültigen Gebührenordnung des DTK. 9. Deutscher Veteranen Champion DTK Die Anwartschaften zur Vergabe des Titels Deutscher Veteranen

13 Champion DTK können auf Teckel-Spezial- Ausstellungen, Landessieger-Ausstellungen, Nationalen Rassehundeausstellungen und Internationalen Rassehundeausstellungen in Deutschland an Teckel im Alter ab vollendeten 8. Lebensjahr in der Veteranenklasse vergeben werden. Voraussetzung für die Erringung einer Anwartschaft ist die Note 1. Platz und für die Res.- Anwartschaft die Note 2. Platz sowie ein bereits auf einer Ausstellung erzieltes platziertes vorzüglich. Für die Erringung des Titels Deutscher Veteranen Champion DTK sind folgende Möglichkeiten gegeben: a) zwei Anwartschaften von Teckel- Spezial-Ausstellungen oder Landessieger-Ausstellungen oder Nationalen Rassehundeausstellungen oder Internationalen Rassehundeausstellungen sowie eine Anwartschaft von der Klubsieger-Ausstellung; b) vier Anwartschaften von Teckel- Spezial-Ausstellungen oder Landessieger-Ausstellungen oder Nationalen Rassehundeausstellungen oder Internationalen Rassehundeausstellungen; c) drei Anwartschaften von Teckel- Spezial-Ausstellungen oder Landessieger-Ausstellungen oder Nationalen Rassehundeausstellungen oder Internationalen Rassehundeausstellungen sowie den Nachweis einer bestandenen Gebrauchsprüfung entsprechend den jeweiligen Bedingungen für eine Meldung in der Gebrauchshundklasse. Die Anwartschaften müssen von drei verschiedenen Zuchtrichtern an Teckel im Alter von mehr als 8 vollendeten Lebensjahren in der Veteranenklasse vergeben worden sein. Bei allen Landessieger-Ausstellungen sowie der Klubsieger-Ausstellung ist die Vergabe der Anwartschaften mit der Titelvergabe gekoppelt. Die Vergabe einer Anwartschaft liegt immer im Ermessen des Zuchtrichters. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft müssen mindestens 12 Monate und 1 Tag liegen. Anträge auf Zuerkennung des Titels mit allen Unterlagen einschließlich der Gebühr sind an die Geschäftsstelle des DTK zu richten. Die Gebühr für die Verleihung des Titels Deutscher Veteranen Champion DTK richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung des DTK.

14 Auszug aus der Ausstellungs- und Zuchtschauordnung Stand

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