Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System"

Transkript

1 Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft - Artikelbezogene Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS- System

2 1 Grundsätzliches Die nachfolgende Arbeitshilfe ist eine Information. Sie dient dem Systempartner zur Orientierung bei der Umsetzung der im Leitfaden Futtermittelwirtschaft beschriebenen Anforderungen. Maßgebend für die neutrale Kontrolle sind die in den Leitfäden geforderten Dokumente. 2 Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS-System Gemäß Leitfaden Futtermittelwirtschaft Kapitel 3.23 und 4.20 Bei loser Ware erfolgt die Kennzeichnung artikelbezogen auf dem Lieferschein. Bei Sackware/abgepackter Ware ist die QS-Kennzeichnung auf dem Sackanhänger nicht zwingend erforderlich, sofern die QS- Kennzeichnung artikelbezogen auf den Warenbegleitpapieren erfolgt. Es muss dann jedoch sicher gestellt sein, dass ein eindeutiger Bezug zur Sackware/verpackten Ware besteht (z.b. über die Bezugsnummer zur Partie). Es dürfen nur Futtermittel als QS-Ware gekennzeichnet werden, die von lieferberechtigten Standorten hergestellt wurden und in den derzeitigen Geltungsbereich fallen (Einzelfuttermittel gemäß Positivliste und Listen anerkannter Standardgeber, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel für Rinder, Schweine, Mastgeflügel und Legehennen). Hinweis: Unverarbeitete landwirtschaftliche Primärerzeugnisse (Getreide, Ölsaaten, Mais etc.) dürfen nur als Ware aus dem QS-System gekennzeichnet werden, wenn der Landwirt selbst eine gültige QS- Zertifizierung für den Ackerbau vorweisen kann. Grundsätzlich ist bei der Warenannahme und dem Vertrieb von Futtermitteln darauf zu achten, dass die Lieferscheine und Verpackungen/Sackanhänger korrekt erstellt sind und den Kunden als eindeutige Dokumentation über den QS-konformen Bezug der Futtermittel dienen können. Hinweis: Futtermittel, die nicht artikelbezogen als QS-Ware gekennzeichnet sind, dürfen von QS- Systempartnern nicht eingesetzt oder vermarktet werden. Eine Ausnahme bilden hier lediglich diejenigen Einzelfuttermittel oder Vormischungen/Zusatzstoffe, die der Freiprobung (Gate-Keeping-Regelung) unterliegen sowie Futtermittel, die von einem Unternehmen bezogen werden, das nach einem von QS anerkannten Standard (z.b. GMP+ Int.) zertifiziert ist. 3 Weitere erforderliche Angaben im QS-System 3.1 Angabe der VVVO-Nummern Gemäß Leitfaden Futtermittelwirtschaft Kapitel und Bei Lieferungen von Mischfuttermitteln (lose Ware) direkt an landwirtschaftliche Betriebe (Endabnehmer) ist die VVVO-Nummer zu erfassen und zu dokumentieren (bzw. jeweilige nationale Betriebsnummer). Die VVVO-Nummer des zu beliefernden Betriebes wird vom Hersteller oder dem Händler erfasst, auf dem Lieferschein/der Rechnung ausgewiesen und dokumentiert. Für die Angabe und Richtigkeit der VVVO- Nummer ist der landwirtschaftliche Betrieb verantwortlich. Der Futtermittellieferant fragt die Nummer aktiv ab. Für Einzelfuttermittel, per Barverkauf erworbene Futtermittel und verpackte bzw. gesackte Ware wird die oben beschriebene Vorgehensweise empfohlen. Seite 2 von 5

3 3.2 Kennzeichnung als geeignet für Futtermittelzwecke bei bestimmten Produkten Grundsätzlich muss die Deklaration der erzeugten Futtermittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Darüber hinaus muss bei Raffinationsfettsäuren, Destillationsfettsäuren, Pflanzenglycerin sowie Mischfetten und ölen eindeutig erkennbar sein, dass sie für Futtermittelzwecke geeignet sind. 3.3 Kennzeichnung bei Private Labelling Futtermittelunternehmen (Händler, Hersteller), die Futtermittel im Lohn herstellen lassen und unter ihrem (Marken-)Namen vertreiben (Private Labelling), dürfen diese Produkte nur als QS-Ware kennzeichnen, wenn der Lohnhersteller selbst QS-lieferberechtigt ist. Auf dem Lieferschein oder der Verpackung sollte die QS-ID des Private Labellers (Auftraggebers) angegeben werden, da er der Inverkehrbringer des Futtermittels ist. 4 Beispiele zur QS-konformen Kennzeichnung als Futtermittel aus dem QS-System Futtermittel, die von einem Systempartner an einen anderen Systempartner vermarktet werden, müssen als Futtermittel aus dem QS-System gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann über zwei Wege erfolgen: Variante 1: Nutzung des QS-Prüfzeichens zur eindeutigen Kennzeichnung (möglich für alle Systemteilnehmer mit Zeichennutzungsrechten): Der Aufdruck des QS-Prüfzeichens auf den Sackanhänger eines Futtermittels oder im Zusammenhang mit dem Artikel auf einem Lieferschein ist eine Möglichkeit zur artikelbezogenen Kennzeichnung. Eine weitere Möglichkeit ist der Aufdruck des Prüfzeichens auf das Produktdatenblatt, sofern dies der Lieferung beigefügt wird. Variante 2: Möglichkeit der Kennzeichnung ohne Nutzung des QS-Prüfzeichens: Eine Kennzeichnung kann auch über eine eindeutige Beschreibung erfolgen, ohne Einsatz des QS- Prüfzeichens. So kann z.b. in die Deklaration des Futtermittels die QS-Identifikations- oder Standortnummer aufgenommen oder der Wortlaut Futtermittel aus dem QS-System aufgedruckt werden. Unternehmen, die ausschließlich Futtermittel aus dem QS-System in ihrem Sortiment haben, können auch Aussagen wie Wir vertreiben ausschließlich Futtermittel aus dem QS-System auf ihre Lieferpapiere und Verpackungen drucken. Diese Möglichkeiten bieten sich insbesondere für Unternehmen an, die keine Zeichennutzungsrechte im QS-System haben, wie Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln oder ggf. Unternehmen, die die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und einem anderen Standardgeber nutzen. Darüber hinaus kann es auch noch weitere Möglichkeiten einer artikelbezogenen Kennzeichnung geben, die hier nicht dargestellt sind. In der Anlage zu dieser Arbeitshilfe sind Muster für QS-konforme Lieferscheine sowie ein Muster- Sackanhänger beigefügt. Hier sind beispielhaft verschiedene Möglichkeiten einer artikelbezogenen Kennzeichnung dargestellt. Die Muster dienen der Anschauung einer QS-konformen, eindeutigen Kennzeichnung als Ware aus dem QS-System. Andere Aspekte, wie zum Beispiel die gesetzeskonforme Deklaration der Futtermittel, wurden in den Musterlieferscheinen nicht berücksichtigt. Seite 3 von 5

4 Hinweis: Einzelne Überwachungsbehörden haben die enge Verknüpfung zwischen Deklaration und QS- Kennzeichnung beanstandet. Die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration der Futtermittelart sollte also nicht mit der QS-Kennzeichnung vermischt werden. Bitte integrieren Sie QS also nicht in die Worte Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel etc. Als Hilfestellung für die gesetzeskonforme Deklaration von Einzel- und Mischfuttermitteln hat das BMELV einen Leitfaden zur Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 veröffentlicht. Dieser findet sich auf der Webseite des BMELV unter Seite 4 von 5

5 QS Qualität und Sicherheit GmbH Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff Schedestraße Bonn Tel Fax Fotos: QS Seite 5 von 5

Qualität und Sicherheit Das System und seine Tücken

Qualität und Sicherheit Das System und seine Tücken Qualität und Sicherheit Das System und seine Tücken Juni 2012 Vorstellung Auditorin der DQS seit 1994 Lebensmittel- und Futtermittelregelwerke Qualitäts- und Umweltmanagement Hygiene und HACCP Selbständige

Mehr

ISO 9001:2008 ff ISO 22000:2005 ff FSSC 22000 IFS BRC Ovocom/Bemefa (GMP Belgien), GMP B1+ Niederlande, UFAS/FEMAS, Pastus+, Qualimat Transport

ISO 9001:2008 ff ISO 22000:2005 ff FSSC 22000 IFS BRC Ovocom/Bemefa (GMP Belgien), GMP B1+ Niederlande, UFAS/FEMAS, Pastus+, Qualimat Transport 1 Anerkennung separat zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme Unternehmen mit einem separat zertifizierten QM-System mit dem Scope auf Futtermittel können sich dies im QS-Audit für die Anforderungen

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Futtermittelwirtschaft

Häufig gestellte Fragen (FAQ) Futtermittelwirtschaft Häufig gestellte Fragen (FAQ) Futtermittelwirtschaft Inhaltsverzeichnis Erläuterung einiger Symbole/Buttons in der QS Software-Plattform (Datenbank)... 3 1 Passwort/Zugangsdaten für die QS Software-Plattform...

Mehr

Ad-hoc Monitoringplan auf Aflatoxin B1 in Mais

Ad-hoc Monitoringplan auf Aflatoxin B1 in Mais auf Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegendes... 3 2 Geltungsbereich... 3 2.1 Verantwortlichkeiten und Eingabe der Daten... 3 2.2 Probenahme... 3 2.3 Umgang mit Analyseergebnissen... 4 2.4 Vorliegen der Analyseergebnisse...

Mehr

Arbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für die Schweinehaltung

Arbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für die Schweinehaltung Arbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für die Schweinehaltung Grundsätzliches Die nachfolgende Arbeitshilfe kann für die Dokumentation verwendet werden. Sie dient dem Systempartner zur Orientierung bei

Mehr

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit im Futtermittelsektor Futtermittelhygiene (Band 3) (Stand: 23. 02. 2007) Seite 2 Leitfaden zur Kontrolle der Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

1 Anerkennung separat zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme

1 Anerkennung separat zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme 1 Anerkennung separat zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme Unternehmen mit einem separat zertifizierten QM-System mit dem Scope auf Futtermittel können sich dies im QS-Audit für die Anforderungen

Mehr

Anleitung Software-Plattform Neuanmeldung

Anleitung Software-Plattform Neuanmeldung Inhaltsverzeichnis 1... 3 1.1 Startseite QS Software-Plattform... 3 1.2 Datenschutzerklärung... 3 2 Sechs Schritte zur... 4 2.1 Schritt 1 Auswahl der Stufe im QS-System... 4 2.2 Schritt 2 Eingabe der Unternehmensdaten...

Mehr

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich

Mehr

Unterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System

Unterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System Unterrichts- und Trainingsmaterial zum QS-System Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke Qualitätssicherung schafft Vertrauen In dieser Lerneinheit erfahren Sie, wer an der Herstellung und dem

Mehr

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB

Mehr

Arbeitshilfe Beprobungsempfehlung für Bewässerungswasser von Obst, Gemüse, Kartoffeln

Arbeitshilfe Beprobungsempfehlung für Bewässerungswasser von Obst, Gemüse, Kartoffeln Arbeitshilfe Beprobungsempfehlung für Bewässerungswasser von Obst, Gemüse, Kartoffeln (Stand. 01.05.2011) 1 Grundsätzliches Die nachfolgende Arbeitshilfe stellt Erzeugern Informationen zu Bewässerungswasser

Mehr

Qualitätsrichtlinien für die Branche. Wertschöpfungskette Rind/ Kalb

Qualitätsrichtlinien für die Branche. Wertschöpfungskette Rind/ Kalb Qualitätskriterien der Dachmarke Rhön für den Bereich Rind / Kalb, Stand 11.09.2013 Seite 1 Qualitätsrichtlinien für die Branche Wertschöpfungskette Rind/ Kalb Unternehmen Straße, Nr. PLZ, Ort Ansprechpartner

Mehr

Gentechnikfrei aus Prinzip

Gentechnikfrei aus Prinzip Gentechnikfrei aus Prinzip Der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft ist weltweit auf dem Vormarsch - so wird uns dies fast täglich suggeriert. Fakt ist jedoch auch, dass

Mehr

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe

Qualitätszeichen Baden-Württemberg Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe Qualitätszeichen Baden-Württemberg Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe Internes Dokument Arbeitsanleitung für die neutrale Kontrolle von Zeichennutzern des Produktbereichs Kartoffeln und Stand: 01.01.2016

Mehr

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Gemäß TSE-VO (EG) Nr. 999/2001, Artikel 7, Anhang IV ist die Verfütterung folgender Stoffe verboten: verarbeitetes

Mehr

Leitfaden QS-Inspektion für Kleinsterzeuger (Einzelfuttermittelherstellung)

Leitfaden QS-Inspektion für Kleinsterzeuger (Einzelfuttermittelherstellung) Leitfaden QS-Inspektion für Kleinsterzeuger Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches... 4 1.1 Geltungsbereich... 4 1.2 Teilnahme der Betriebe... 5 1.3 Gesetzliche Anforderungen... 6 1.4 Zusammenhang mit anderen

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Orientierungsrahmen zur Anwendung der Rechtsvorschriften. 1 Rechtsvorschriften und weitere zu berücksichtigende Dokumente

Orientierungsrahmen zur Anwendung der Rechtsvorschriften. 1 Rechtsvorschriften und weitere zu berücksichtigende Dokumente Stand 08/2009 Überwachung des Herstellens, Behandelns, Verwendens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Orientierungsrahmen zur Anwendung

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 21/3 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 56/2013 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge I und IV der

Mehr

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung

Mehr

QS über Gesetz Anforderungen des QS-Systems, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen

QS über Gesetz Anforderungen des QS-Systems, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen QS über Gesetz Anforderungen des QS-Systems, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen Stand: 1. März 2012 Übersicht Zur Zielsetzung und Vorgehensweise Systemweite Anforderungen Anforderungen

Mehr

Logo Reglement Version 4

Logo Reglement Version 4 Logo Reglement Version 4 Verwendung der Bild- und Wortmarke sowie Kennzeichnungsvorschriften 1 Definitionen Definitionen sind im Anhang 1 beschrieben. 2 SwissGAP Logo Das Logo ist als kombinierte Wort-/Bildmarke

Mehr

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO)

Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) Fragen zur Futtermittelhygieneverordnung (FMHygVO) 1. Was sind Zusatzstoffe im Sinne der Verordnung und wozu zählen Konservierungsstoffe wie z. B. Propionsäure und Futterharnstoff? Zusatzstoffe im Sinne

Mehr

Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. EMV-Fachtagung 2015. Silvio Rubli Abteilungschef Radio Monitoring und Anlagen

Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. EMV-Fachtagung 2015. Silvio Rubli Abteilungschef Radio Monitoring und Anlagen Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen EMV-Fachtagung 2015 Silvio Rubli Abteilungschef Radio Monitoring und Anlagen 21. Januar 2015 EMV und BAKOM Die elektromagnetische Verträglichkeit

Mehr

Futtermittelhandelstag am 11./12. Mai 2015

Futtermittelhandelstag am 11./12. Mai 2015 NETZWERK INNOVATION SERVICE www.burg-warberg.de Bundeslehranstalt Burg Warberg e.v., An der Burg 3, 38378 Warberg Tel. 05355/961100, Fax 05355/961300, seminar@burg-warberg.de Futtermittelhandelstag am

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH GMP (GMP + ZERTIFIZIERUNGSSYSTEM DES GMP + INTERNATIONAL)

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH GMP (GMP + ZERTIFIZIERUNGSSYSTEM DES GMP + INTERNATIONAL) LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH GMP (GMP + ZERTIFIZIERUNGSSYSTEM DES GMP + INTERNATIONAL) ALLGEMEIN Das GMP Zertifizierungssystem stellt ein integrales Sicherungssystem für alle Erzeugnisse und

Mehr

Anleitung Software-Plattform Futtermittelunternehmen- Hinzufügen weiterer Produktionsarten/Standorte

Anleitung Software-Plattform Futtermittelunternehmen- Hinzufügen weiterer Produktionsarten/Standorte Futtermittelunternehmen- Hinzufügen weiterer Produktionsarten/Standorte Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie Ihr Passwort vergessen?... 3 2 Stammdaten... 4 2.1 Menüpunkt

Mehr

Kennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebens- und Futtermitteln

Kennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebens- und Futtermitteln Märkte IEM-Information Kennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebensund Futtermitteln Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte Menzinger Str. 54,

Mehr

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik

Mehr

Entwurf zur Diskussion

Entwurf zur Diskussion Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Schweizer Milchproduzenten Entwurf zur Diskussion Abkürzung der Firma / Organisation : SMP Adresse : Weststrasse 10, 3000 Bern 6 Kontaktperson : Thomas Reinhard

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die

Mehr

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung -

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Die lückenlose Deklaration der Zutaten hat in der Naturkostbranche Tradition und wird von der Mehrzahl der Unternehmen praktiziert. Dazu hat im April

Mehr

2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV)

2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) 2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) I I Abfallwirtschaftliche Ziele: 1 VerpackV Ordnungswidrigkeiten: 15 VerpackV Einzelpflicht (1) Ordnungswidrig im Sinne des 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Mehr

Futtermittelrahmenvereinbarung der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Brandenburg-Berlin e.v.

Futtermittelrahmenvereinbarung der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Brandenburg-Berlin e.v. Futtermittelrahmenvereinbarung der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Brandenburg-Berlin e.v. über die regelmäßige Kontrolle des Gehaltes an unerwünschten und verbotenen Stoffen in Misch- und Mineralfuttermitteln.

Mehr

GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung?

GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? Parlamentarischer Abend des Grain Club am 13. November 2007 in Berlin Dr. Claudia Döring Deutscher Raiffeisenverband e. V., Berlin

Mehr

Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union

Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union Dr. Gisela Günter, Referat Neue Technologien, BMELV Veranstaltung des MULEWF Rheinland-Pfalz am 28.05.2014 in Mainz

Mehr

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

Mehr

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die

Mehr

Wer bezahlt die Rechnung

Wer bezahlt die Rechnung Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen

Mehr

Anleitung Software-Plattform Offline-Checklisten

Anleitung Software-Plattform Offline-Checklisten Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie Ihr Passwort vergessen?... 3 2 Erstellung von... 4 2.1 Blanko Offline-Checkliste erstellen... 4 2.2 Standortspezifische Offline-Checkliste

Mehr

Checkliste Landwirtschaft Schweinehaltung

Checkliste Landwirtschaft Schweinehaltung Checkliste Landwirtschaft chweinehaltung 1. Angaben zum Betrieb Name des Betriebes traße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Telefon-/Telefaxnummer Email Q-tandortnummer (VVVO-, OGK-, Unternehmer-, Flächenprämienantrag)

Mehr

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung Stammdaten Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie Ihr Passwort vergessen?... 3 1.2 Passwort ändern... 4 2 Stammdaten... 4 2.1 Menüpunkt

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0767 DE 01.09.2010 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 767/2009 DES

Mehr

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Futtermittelwirtschaft

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Futtermittelwirtschaft Stammdaten Futtertelwirtschaft Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie ihr Passwort vergessen?... 3 1.2 Passwort ändern... 4 2 Stammdaten... 4 2.1 Menüpunkt Systempartner...

Mehr

Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS)

Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) Die freiwillige QS-Inspektion von ist für die Systempartner anwendbar, die im QS-System Obst, Gemüse, Kartoffeln erzeugen, transportieren

Mehr

Glaubwürdigkeit durch Kontrolle: Risikominimierung durch Monitoring

Glaubwürdigkeit durch Kontrolle: Risikominimierung durch Monitoring Glaubwürdigkeit durch Kontrolle: Risikominimierung durch Monitoring Dr. Rainer Klotz, MBW Chart 1 Vorbemerkung Kontrollsysteme sind wie ein Netz. Sie bestehen zum überwiegenden Teil aus Lücken. Im Notfall

Mehr

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung? Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche

Mehr

Unterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Unterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Grundlagen der Schulungsverpflichtung Einführung 5 min Grundlage der jährlichen Unterweisung in Lebensmittel- Hygiene Die Verpflichtung zu Schulungen ist in der EU-Verordnung

Mehr

Checkliste Technische Dokumentation Produktname

Checkliste Technische Dokumentation Produktname Teil 1: Allgemeines Qualitätsmanagement Nr. Vorgelegte Dokumentation Anmerkung 1 Managementhandbuch 2 Spezielle Prozessanweisungen, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen 3 Mitgeltende Formblätter

Mehr

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

AMA-Futtermittelrichtlinie

AMA-Futtermittelrichtlinie AMA-Futtermittelrichtlinie Einzelfuttermittelherstellung Mischfuttermittelherstellung Handel, Lagerung und Umschlag Fahrbare Mahl- und Mischanlagen Transport Version 2015 Status: Freigabe Copyright Agrarmarkt

Mehr

Allianz Futtermittelsicherheit Deutschland eg

Allianz Futtermittelsicherheit Deutschland eg Deutscher Raiffeisenverband e.v. Allianz Futtermittelsicherheit Deutschland eg Gemeinsame Lieferantenbewertung zur Optimierung der Futtermittelsicherheit GIQS-Konferenz Qualitäts-, Krisen- und Risikomanagement

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2 Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola

Mehr

Hygiene aktuell. Inhalt. CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln

Hygiene aktuell. Inhalt. CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln Hygiene aktuell Inhalt CLP-Verordnung Was ändert sich? CLP-Verordnung Alte/ neue Kennzeichnung reizend bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln AKTUELL CLP-Verordnung: Was ändert sich? Mit der neuen

Mehr

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen

Mehr

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie ihr Passwort vergessen?... 3 1.2 Passwort ändern... 4 2 Stammdaten... 4 2.1 Menüpunkt Systempartner... 5 2.1.1 Anwender neu anlegen...

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

QM-Handbuch. der. ReJo Personalberatung

QM-Handbuch. der. ReJo Personalberatung QM-Handbuch der ReJo Personalberatung Version 2.00 vom 30.11.2012 Das QM-System der ReJo Personalberatung hat folgenden Geltungsbereich: Beratung der Unternehmen bei der Gewinnung von Personal Vermittlung

Mehr

Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb. Teil 3: Aminosäuren

Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb. Teil 3: Aminosäuren Lysin Methionin Merkblatt für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb Teil 3: Aminosäuren Herausgeber: Deutscher Bauernverband und Verband der Landwirtschaftskammern

Mehr

Leitfaden. Vorbemerkungen... 2. 1. Rechtliche Grundlagen... 2. 2. Anwendungsbereich... 8

Leitfaden. Vorbemerkungen... 2. 1. Rechtliche Grundlagen... 2. 2. Anwendungsbereich... 8 Stand: 22.05.2014 Leitfaden für die Kontrolle der Anwendung der Bestimmungen nach Artikel 7 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang IV Kapitel III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 beim Transport

Mehr

Die Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Die Kennzeichnung von Lampen und Leuchten Die Kennzeichnung von Lampen und Leuchten Ab dem 01.09.2013 werden Händler von Lampen einen umfangreichen Pflichtenkatalog beachten müssen, denn ab diesem Zeitpunkt ist die Verordnung Nr. 874/2012/EU zu

Mehr

Ohne Gentechnik Kennzeichnung. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 16. März 2012 Ismaning

Ohne Gentechnik Kennzeichnung. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 16. März 2012 Ismaning Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 16. März 2012 Ismaning Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG tritt in Kraft

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001/14001 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur

Mehr

Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen

Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen Inhalt 1. Einführung 2. Eigentum und Nutzungsrecht am QS-Prüfzeichen 3. Freigabe der Zeichennutzung 4. Das QS-Prüfzeichen 5. Korrekte Darstellung 6. Zeichennutzung

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) 1.9.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 229/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EG) Nr. 767/2009

Mehr

E-Commerce Solutions

E-Commerce Solutions E-Commerce Solutions Dokumentation für die Einstellung gesetzlicher Vorgaben in der Rubrik rechtliche Angaben Version 1.1 Stand: März 2012 Technischer Support - KNV Serviceline Tel.: 0711 7860-1000 Fax:

Mehr

Alle genannten Vorschriften gelten einheitlich ab dem 1. Januar 2006.

Alle genannten Vorschriften gelten einheitlich ab dem 1. Januar 2006. Futtermittelhygieneverordnung und Lebensmittelsicherheit - Konsequenzen für landwirtschaftliche Betriebe und Mischfutterhersteller Dr. Ingrid Höhn Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Gültig ab 0.06.0. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr),

Mehr

Stellungnahme. 1 von 6

Stellungnahme. 1 von 6 Stellungnahme zur Auslegung der rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf das Gebot der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission

Mehr

TÜV SÜD Standard: Produkt GreenMethane GM. TÜV SÜD Industrie Service GmbH - Carbon Management Service - Westendstraße München

TÜV SÜD Standard: Produkt GreenMethane GM. TÜV SÜD Industrie Service GmbH - Carbon Management Service - Westendstraße München TÜV SÜD Standard: Produkt GreenMethane GM TÜV SÜD Industrie Service GmbH - Carbon Management Service - Westendstraße 199 80686 München Zertifizierung von GreenMethane Endkundenprodukten Inhalt Zertifizierung

Mehr

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse

Mehr

Private Zertifizierungsprogramme im Bereich Ernährung und Landwirtschaft Vorgaben zu Akkreditierungsumfang (Scope), Begutachtung und Witness-Audits

Private Zertifizierungsprogramme im Bereich Ernährung und Landwirtschaft Vorgaben zu Akkreditierungsumfang (Scope), Begutachtung und Witness-Audits Akkreditierungsumfang (Scope), Begutachtung Seite: 1/6 Diese Übersicht ist ein Anhang zur DAkkS Regel 71 SD 6 054 Soweit zu Witness-Audits oder Geschäftsstellenbegutachtung in den Zertifizierungsprogrammen

Mehr

IP-Non-GMO-Kontroll-Konzept

IP-Non-GMO-Kontroll-Konzept IP-Non-GMO-Kontroll-Konzept Top 1: Ausgangslage, Status und Ausblick Ohne Gentechnik ist machbar! Non-GMO Rückverfolgung und Kennzeichnung Kennzeichnung Anwendungsprinzip irrelevant ob DNA nachweisbar

Mehr

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 3: Bild Nummer 4: Seite B 2 Bild Nummer 5: Bild Nummer 6: Seite B 3 Bild Nummer 7: Bild Nummer 8: Seite B 4 Bild Nummer 9: Bild Nummer 10: Seite B 5

Mehr

Sonstige Marktregeln Strom

Sonstige Marktregeln Strom Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version

Mehr

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Lieferantenauswahl und - beurteilung Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.

Mehr

Datensicherheit. Datenschutz-Forum Schweiz. Dr. Esther Hefti, CLCC 5 Datenschutzbeauftragte / Archivierungsverantwortliche der Credit Suisse Juni 2005

Datensicherheit. Datenschutz-Forum Schweiz. Dr. Esther Hefti, CLCC 5 Datenschutzbeauftragte / Archivierungsverantwortliche der Credit Suisse Juni 2005 Datensicherheit Dr. Esther Hefti, CLCC 5 Datenschutzbeauftragte / Archivierungsverantwortliche der Credit Suisse Juni 2005 Copyright Datenschutz-Forum Schweiz 1 Integrale Sicherheit statt Zufallsprinzip

Mehr

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr. Nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium DAR-Registriernummer: DAP-PL-1524.11 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Für: 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi

Mehr

Vergleichender Mischfuttertest Nr. 94/08 Milchleistungsfutter II, III und IV aus Baden-Württemberg

Vergleichender Mischfuttertest Nr. 94/08 Milchleistungsfutter II, III und IV aus Baden-Württemberg Vergleichender Mischfuttertest Nr. 94/08 Milchleistungsfutter II, III und IV aus Baden-Württemberg Im vorliegenden VFT-Test wurden fünfzehn Milchleistungsfutter von neun Werken geprüft. Die Proben wurden

Mehr

Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben

Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben Einleitung Die Grundlage für die Erzeugung von Bioprodukten in Österreich bzw. in der Europäischen Union (EU) ist

Mehr

Rückverfolgbarkeit von der Theke bis zum Hopfengarten

Rückverfolgbarkeit von der Theke bis zum Hopfengarten Rückverfolgbarkeit von der Theke bis zum Hopfengarten Vortrag von Ludwig Hörmansperger bei der Mitgliederversammlung der Gesellschaft für Hopfenforschung e.v. am 25. März 2004 im Deutschen Hopfenmuseum

Mehr

Seminarangebot Oktober 2016

Seminarangebot Oktober 2016 Seminarangebot Oktober 2016 80106.0316.1 10.-14.10.16 Goslar Seminarpreis: 495,00 EUR Hinweis Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit dem DAHD durch. Der DAHD erhebt auf die Seminarpreise die gesetzliche

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

GMP+ BCN - DE1 BCN DE1. QM-Milch. Modul: Feed Safety Assurance. Fassung: 1. Oktober der GMP+ International B.V.

GMP+ BCN - DE1 BCN DE1. QM-Milch. Modul: Feed Safety Assurance. Fassung: 1. Oktober der GMP+ International B.V. BCN Modul: Feed Safety Assurance GMP+ BCN - DE1 DE1 QM-Milch DE B.V. Alle Rechte vorbehalten. Die Informationen aus dieser Veröffentlichung dürfen heruntergeladen, ausgedruckt und auf dem Bildschirm zu

Mehr

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Bundesfinanzdirektionen nachrichtlich: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON

Mehr

MICROS Fidelio Suite8

MICROS Fidelio Suite8 MICROS Fidelio Suite8 Kurtaxe Dresden Die aktuellste Version wird immer auf unserer Website http://www.micros-fidelio.de/de-de/support/faqs.aspx zur Verfügung stehen. 16.01.2014 Inhalt Einleitung... 3

Mehr

Hinweisblatt zu den Pflichtangaben beim Online-Handel mit Lampen und Leuchten

Hinweisblatt zu den Pflichtangaben beim Online-Handel mit Lampen und Leuchten Hinweisblatt zu den Pflichtangaben beim Online-Handel mit Lampen und Leuchten A) Die Kennzeichnung von Lampen Anwendungsbereich Die nachfolgenden Kennzeichnungspflichten gelten z.b. für Glühlampen, Leuchtstofflampen,

Mehr

Anleitung Software-Plattform Auditoren

Anleitung Software-Plattform Auditoren Version: 01.01.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anmeldung... 3 1.1 Login in die Software-Plattform... 3 1.2 Haben Sie Ihr Passwort vergessen?... 3 1.3 Passwort ändern... 4 2 Stammdaten... 4 2.1 Menüpunkt... 5

Mehr

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln

Anleitung Software-Plattform Stammdaten Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln Inhaltsverzeichnis 1 Login in die Software-Plattform... 3 1.1 Haben Sie ihr Passwort vergessen?... 3 1.2 Passwort ändern... 4 2 Stammdaten... 4 2.1 Menüpunkt Systempartner... 5 2.2 Menüpunkt Standorte...

Mehr

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Eine Kopie der aktuellen Akkreditierungsurkunde habe ich dem Unternehmen zur Verfügung gestellt. Nachweis über ein Energiemanagement-, Umweltmanagementoder alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz ( 5 Abs. 4 i. V. m. 4 Abs. 4 SpaEfV) Unternehmensneugründung Jahr 1 ( 55 Abs. 6 EnergieStG

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Lieferantenselbstauskunft

Lieferantenselbstauskunft Lieferantenselbstauskunft Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus. Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Die Daten gelangen an die Einkaufsabteilung der Firma Meusburger

Mehr

Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung

Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die

Mehr

HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND

HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND Hans Sauer GmbH HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND 18.08.2014 Inhalt Allgemeines Beschädigte Lithium-Ionen-Batterien Energie von Lithium-Ionen-Batterien Prototypen

Mehr

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Ziel 2. Geltungsbereich 3. Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten 4. Qualitätsmanagementsystem des Unterlieferanten 5. Qualitätsplanung

Mehr

Jetzt geht s klick! Unser gemeinsames Business. Jetzt noch ein bisschen einfacher und besser.

Jetzt geht s klick! Unser gemeinsames Business. Jetzt noch ein bisschen einfacher und besser. Jetzt geht s klick! Unser gemeinsames Business. Jetzt noch ein bisschen einfacher und besser. 2 Einfach besser. Besser einfach. Wir wollen unsere Zusammenarbeit weiter verbessern und vereinfachen. Mit

Mehr