Geschrieben von: Administrator Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:20 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 08. August 2012 um 08:55 Uhr

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Adria Pur Reisevermittlung, Inh. Renate Gogalla 1 Geltungsbereich Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und uns als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vor-schriften der 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus. Hinsichtlich der Entgegennahme von Zahlun-gen, Abgabe von Erklärungen ist Adria Pur ausdrücklich vom jeweiligen Eigentümer bevollmächtigt gemäß dem Inhalt dieser AGB. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde Adria Pur mit der Durchführung einer Buchung für eine Unterkunft (nachfolgend: Destination). Adria Pur tritt hier ausschließlich als Vermitt-ler auf. Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter bzw. Leis-tungserbringer (nachfolgend: Eigentümer) entstehen. Adria Pur weist also alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrag über die Anmietung der Destination nicht mit Adria Pur, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Eigentümer zustande kommt. Dessen AGB sind mit denen von Adria Pur identisch. Diese gelten als vereinbart. Haftung für Zustand, Umgebung und Gefahren wird von Adria Pur ausdrücklich keine übernommen. Um eine Buchung vornehmen zu können muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein. 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem je-weiligen Eigentümer über die in der Buchung aufgeführte Leistung durch Adria Pur. Etwaige Sonder-wünsche und Nebenabreden gelten nur dann als vereinbart, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von Adria Pur bestätigt werden. Bei Buchung der vermittelten Unterkunft handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Pauschalreise. Bei den Leistungen handelt es sich um Einzelleistungen. Der Kunde erhält darum auch keinen Siche-rungsschein. 1 / 9

2 Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von Adria Pur. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und den jeweiligen Eigentümer zustande. Einen Mangel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Eigentümer gegenüber vor Ort und sofort nach Kenntnis anzeigen. Der Eigentümer haftet auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Unterkunft. Adria Pur haftet hierfür nicht. Mit Absendung der Buchung via Internet oder einer telefonischem Buchungsauftrag erkennt der Kun-de die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adria Pur an und versichert, dass er diese gelesen und verstanden hat. Dies gilt jedoch spätestens mit Erhalt der Bestätigungs über das Zustandekom-men des Vermittlungsvertrages. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen be-schriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Diese AGB sind auf der Homepage von Adria Pur unter jederzeit einsehbar. 4. Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch Adria Pur, d. h. mit der Zusendung der Auftragsbestä-tigung per an den Kunden ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeit-punkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Adria Pur zustande ge-kommen. 5. Die Annahme des Vermittlungsauftrages durch Adria Pur erfolgt ausschließlich per . Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen. 6. Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Bu-chungsbestätigung. Mit der Bestätigungsmail auf ihren Auftrag hin bestätigt Adria Pur lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweili-gen Eigentümer und die Annahme des Vermittlungsauftrags. Diese Bestätigung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Eigentümer zustande gekommen ist. Eine verbindliche und abschließende Buchung wird dem Kunden erst mit der Buchungsbestätigung und Rechnung zugesagt. 3 Reisepreis, Fälligkeit u.a. Adria Pur ist berechtigt, Anzahlungen zu verlangen. Diese werden auch im Auftrag des Eigentümers entgegengenommen. Eine diesbezügliche Bestätigung des Eigentümers liegt Adria Pur vor. Zum jeweiligen gültigen Reisepreis werden generell Reservierungskosten je Unterkunft von 22 2 / 9

3 Euro erhoben. - 20% des s sind als Anzahlung nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. - Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Anreise zur vollständigen Zahlung fällig. - Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 28 Tage, so ist der Gesamtpreis mit der Buchung sofort zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind an Adria Pur zu entrichten. Eine Zahlung vor Ort oder direkt an den Eigen-tümer ist nicht möglich. Soweit Adria Pur gebuchte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Eigentümers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Gel-tendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der For-derung. Nach Eingang des vollständigen s erhält der Kunde seinen Reisegutschein spätestens 7 Kalendertage vor Reisebeginn per . Auf schriftlichen Wunsch des Kunden können die Reiseun-terlagen auch auf dem Postwege versendet werden. Hierfür berechnet Adria Pur eine Kostenpauscha-le von 15,00. Dieser Betrag ist zusammen mit der Anzahlung zu überweisen. Der Buchungsbestätigung ist die Rechnung beigefügt. Dieser ist ein konkretes Zahlungsdatum zu entnehmen. An diesem Datum muss der Rechnungsbetrag bei Adria Pur eingegangen sein. Adria Pur ist berechtigt, für jede Mahnung einen Betrag von 5,00 in Rechnung zu stellen. Preisänderungen des Eigentümers unterliegen nicht dem Einfluss von Adria Pur. Adria Pur ist berech-tigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an den Kunden weiterzugeben bzw. diese im Namen des Eigentümers geltend zu machen. 4. Aufwendungen, die Adria Pur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 bis 3 entstehen, kann Adria Pur auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Auf-wendungsersatzes ersetzt verlangen. 5. Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem Eigentümer, insbesondere aufgrund von mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reisevertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit Adria Pur das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung der eigenen Vertragspflichten verursacht oder mit verursacht hat oder dem Kunden gegenüber 3 / 9

4 aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet. 4 Vermittlungsentgelt, Vergütung des Reisevermittlers Für die Vermittlungsleistung von Adria Pur werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Adria Pur ist nur dann be-rechtigt, für seine Leistungen eine gesonderte Vergütung vom Kunden zu verlange, sofern dies ver-einbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis von Adria Pur hierauf getroffen werden. 5 Fehler bei der Berechnung, Nachberechnung Sollte Adria Pur bei der Berechnung des s, der Anzahlung, der Restzahlung, der zusätzlich gebuchten Reiseleistung oder der Stornogebühr ein Fehler unterlaufen, so hat es den Kunden hier-über sofort zu unterrichten. Der Kunde ist dann zur Begleichung des korrekten Preises verpflichtet. Sollten gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen irrtümlich nicht berechnet worden sein, so können diese dem Kunden von Adria Pur jederzeit in Rechnung gestellt werden. Bis zur Vollständigen Begleichung dieser Kosten steht Adria Pur ein Zurückbehaltungsrecht an den an den Reiseunterlagen zu. 6 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesonde-re Buchungsbestätigung, Reisegutscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Un-terlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Ab-weichungen oder falsche Angaben fest, hat er Adria Pur hierauf hinzuweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatzanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadenminderungspflicht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzver-pflichtung von Adria Pur entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für Adria Pur nicht erkennbar waren und Adria Pur diese auch nicht zu vertreten hat. Sollten aufgrund fehlerhafter Kundenangaben Änderungen der ursprünglichen Buchung erforderlich sein, so wird dem Kunden hierfür ein pauschaler Betrag von 35,00 in Rechnung 4 / 9

5 gestellt. In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen spätestens 7 Tage vor Reisenantritt per zugeleitet. Sollte der Kunde einen Versand der Reiseunterlagen auf dem Postwege wünschen, so hat er dies Adria Pur schriftlich mitzuteilen und alle hieraus entstehenden Kosten über 15,00 sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Sollten dem Kunden die Reiseunterlagen nicht spätestens 3 Arbeitstage vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, so muss sich der Kunde umgehend mit Adria Pur in Verbin-dung setzen. 7 Stornierung, Umbuchung bzw. Änderungen, verspätete Zahlungen Der Kunde kann vor Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung jederzeit vom Vertrag kostenfrei zu-rücktreten. Nach Erhalt die Buchungsbestätigung ist ein Rücktritt, Storno bzw. Umbuchung durch den Kunden nur noch nach den Maßgaben von 7 Abs. 2 dieser AGB möglich. Im Falle eines Rücktritts, der Stornierung, der Umbuchung oder Änderungen zur abgegebenen Bu-chungsbestätigung vor Urlaubsantritt erhebt Adria Pur eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 (unabhängig von den nachfolgend dargestellten Stornogebühren) zzgl. 22,00 an Reservie-rungskosten. Die zusätzliche anfallenden Stornogebühren (nach Erhalt die Buchungsbestäti-gung/Rechnung) werden vom Eigentümer wie folgt berechnet: - Bei einem Reiserücktritt bis zum 4 Tag vor Belegungsbeginn 20 % der (mind. 30,00) - Bei einem Reiserücktritt bis zum 4 Tag bis 28. Tag vor Belegungsbeginn 40 % der - Bei einem Reiserücktritt bis zum 27. Tag bis 2 Tag vor Belegungsbeginn 60 % der - Bei einem Reiserücktritt bis zum 20. Tag bis 14. Tag vor Belegungsbeginn 70 % der - Bei einem Reiserücktritt bis zum 1 Tag bis 5. Tag vor Belegungsbeginn 90 % der - Bei einem Reiserücktritt bis zum 4. Tag bis Tag vor Belegungsbeginn 100 % der Bei Nichtantritt der Reise ist volle Reisepreis, also 100 %, geschuldet. Auch bei nur teilweiser Inan-spruchnahme der Destination scheidet auch eine teilweise Rückerstattung des s aus. Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, Adria Pur ist im Auftrag des Eigentümers und im eigenen Namen berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis 5 / 9

6 einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Ab-schluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Soweit Adria Pur stornierte bzw. gebuchte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Eigentümers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergericht-lichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung. 4. Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich. 5. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist Adria Pur vom jeweiligen Eigentü-mer bevollmächtigt, im eigenen Namen vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts be-stimmen sich nach den diesen AGB (insbesondere 7 Abs. 2). 8 Abtretung Eine Abtretung aller Ansprüche eines Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise - gleich aus welchem Rechtsgrund - an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche durch Dritte ist ausgeschlossen. 9 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, ins-besondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Be-schaffung erforderlicher Reisedokumente. Adria Pur weist darauf hin, dass von Adria Pur erteilte Aus-künfte bzgl. der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Eine entsprechende Aufklärung- oder Informationspflicht besteht für Adria Pur nur dann, wenn be-sondere und Adria Pur bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis 6 / 9

7 erforder-lich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind. Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht geht Adria Pur ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisende Deutsche Staatsangehörige sind und keine persön-lichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten von Adria Pur beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von ge-eigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagwerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Inso-fern hat Adria Pur ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine speziellen Nachfor-schungspflichten. Adria Pur kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass der Kunde auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstel-len unterwiesen wird. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bzgl. der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bzgl. gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaß-nahmen durch den Kunden und seine Mitreisenden. 10 Haftung Soweit Adria Pur eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet Adria Pur nicht für das Zustandekommen von dem Buchungs-wunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit dem Eigentümer. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Adria Pur als Reisevermitt-ler bezüglich der vermittelten Leistung selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die den Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Adria Pur haftet bezüglich seiner Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschulden-sunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Adria Pur ausschließlich nach den Vorschriften des Pro-dukthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder we-gen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrläs-sige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ge-haftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Adria Pur in demselben Umfang / 9

8 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erschreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmög-lichkeit. 11 Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Ad-ria Pur, Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der erbrachten und geschuldeten Leistungen von Adria Pur hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei meh-reren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Adria Pur begründenden Umstände Kenntnis erlangt. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Eigentümer, welcher die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatte oder erbracht hat. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unver-schuldet unterblieb. 12 Leistungen, Nebenabreden Die Leistungsverpflichtung von Adria Pur ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Objektbeschreibung im Internet auf der Homepage von Adria Pur. Für nicht von Adria Pur herausgegebenen Orts- und Objektprospekte haftet Adria Pur nicht. Etwaige Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform. 13 Datenschutz Adria Pur erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch 8 / 9

9 anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benö-tigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Reiseveranstalter der gebuchten Reiseleistung. 14 Salvatorische Klausel Sollte ein Punkt dieser AGB gegen geltendes Recht verstoßen oder aber aus sonstigen Gründen un-wirksam, bzw. nichtig sein, so sollen alle übrigen Punkte und Rechtsgedanken weiterhin Gültigkeit haben und zum Bestandteil des Vermittlungsvertrages werden. Der Kunde ist beim Abschluss des jeweiligen Vermittlungsvertrages damit ausdrücklich einverstanden. 15 Schlussbestimmungen Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Son-dervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden und damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz von Adria Pur in Stockach. Zuständig ist mithin das Amtsgericht Stockach oder das Landgericht Konstanz. Stockach, den Adria Pur Reisevermittlung Renate Gogalla Kornblumenweg Stockach 9 / 9

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