Umsetzungsstand der Elektromobilität im Schaufenster Deutschland
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- Theodor Adenauer
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1 Umsetzungsstand der Elektromobilität im Schaufenster Deutschland Jahrestagung des E-Mobilitätsclusters Regensburg Deutsches Dialog Institut 12. November 2015
2 Umsetzungsstand der Elektromobilität im Schaufenster Deutschland 1. Programmüberblick 2. Begleit- und Wirkungsforschung Schaufensterprogramm 3. Rechtlicher Rahmen 4. Nutzererfahrungen 5. Zukunft der Elektromobilität 12. November 2015; Seite 2
3 12. November 2015; Seite 3 1. Programmüberblick
4 Das Schaufensterprogramm Elektromobilität 4 Schaufenster in 6 Bundesländern 90 bundesgeförderte Projekte 40 landesgeförderte Projekte 15 assoziierte Projekte Laufzeit November 2015; Seite 4
5 Internetauftritt November 2015; Seite 5
6 12. November 2015; Seite 6 Öffentlichkeitsarbeit
7 12. November 2015; Seite 7 2. Begleit- und Wirkungsforschung Schaufensterprogramm
8 12. November 2015; Seite 8 Begleit- und Wirkungsforschung (BuW)
9 Bearbeiter der Querschnittsthemen in der BuW Erfahrung in Antriebstechnik und Mechatronik, Kompendium LIB, Erfahrung in Beratung von Unternehmen/Organisationen, im Innovationsmanagement und der Marktentwicklung Erfahrung als Service-Ingenieur im After-Sales-Bereich der Automobil-Industrie, Erfahrung in Technologiepolitik, Stadtentwicklung, Baurecht, Wirtschaftsförderung und Unternehmenskybernetik Erfahrung -Corporate-Auditing im F&E-Bereich der Automobil- Industrie, TCO-Studie, Erfahrung als Moderator des E-Roaming-Abstimmungsprozesses, Politikwiss., Erfahrung mit der systemischen Betrachtung komplexer Systeme, Innovationsmanagement, Erfahrung im Bereich Energy und Utilities, Innovationsmanagement, 12. November 2015; Seite 9
10 Fortschrittsbericht 2015 Veröffentlichung im November November 2015; Seite 10
11 12. November 2015; Seite 11 Ergebnispapiere der Begleit- und Wirkungsforschung
12 12. November 2015; Seite 12 Ergebnispapier: Elektromobilität im Autohaus
13 12. November 2015; Seite 13 Ergebnispapier: Good E-Roaming Practice
14 12. November 2015; Seite 14 Ergebnispapier: Fragen rund um das Elektrofahrzeug
15 12. November 2015; Seite 15 Meilensteinplan der Begleit- und Wirkungsforschung Teil I
16 12. November 2015; Seite 16 Meilensteinplan der Begleit- und Wirkungsforschung Teil II
17 12. November 2015; Seite Rechtlicher Rahmen
18 Rechtlicher Rahmen für die Elektromobilität Rechtsbereiche Straßenverkehrsrecht EmoG 2015 Bau- und Planungsrecht Energierecht Eichrecht für LIS Steuerrecht 12. November 2015; Seite 18
19 Elektromobilitätsgesetz EmoG 2015 Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge befristet bis 31. Dezember Hauptthemen: Definition und Kennzeichnung bevorrechtigter Fahrzeuge (Verordnung vom ) Parkplätze an Ladesäulen Parkplatzgebühren Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen Freigaben von Busspuren 12. November 2015; Seite 19
20 Elektromobilitätsgesetz EmoG 2015 Definition bevorrechtigter Fahrzeuge Reines Batterieelektrofahrzeug (BEV) Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) Hybridelektrofahrzeug von außen aufladbar PlugIn-Hybrid (PHEV) Voraussetzung: - max. 50 g CO2/km, oder - mind. 30 km rein elektrische Reichweite (bis zugelassen/ danach Bestandsschutz) - mind. 40 km rein elektrische Reichweite (ab ) 12. November 2015; Seite 20
21 Elektromobilitätsgesetz EmoG 2015 Kennzeichnung bevorrechtigter Fahrzeuge Verordnung vom Kennzeichenwechsel bei ca Fahrzeugen im Bestand Ausländische Fahrzeuge benötigen und erhalten eine Plakettenbezeichnung 12. November 2015; Seite 21
22 Energierecht: Ladesäulenverordnung Umsetzung der europäischen Richtlinien in Bundesrecht Mindestens Typ 2 Stecker für AC-Laden und CCS Combo Stecker für DC Laden muss vorhanden sein Registrierung bei der Bundesnetzagentur Gültig für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen Rechtskraft noch in 2015 zu erwarten EU-Kommission und Kabinett haben bereits zugestimmt Entwurf liegt dem Bundesrat vor 12. November 2015; Seite 22
23 Energierecht: Strommarktgesetz Derzeit bestehen Unsicherheiten, wenn Gewerbebetriebe, die kein Energieversorger sind, Ladepunkte betreiben. Sie können als Stromverkäufer interpretiert werden. Klarstellung durch Strommarktgesetz 2016 absehbar. Der Betreiber eines Ladepunktes wird zum Letztverbraucher, die Abgabe von Strom ist dann kein Stromverkauf mehr, sondern eine gewerbliche Leistung. Weitergehende Klarstellung auch im Stromsteuergesetz steht noch aus. 12. November 2015; Seite 23
24 Steuerrecht: Kfz-Steuer Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt für rein elektrische Fahrzeuge für Plug-In-Hybride gilt diese Regelung nicht. Derzeit besteht eine Befreiung von der Kfz-Steuer von 10 Jahren bei Zulassung bis zum Danach besteht eine Befreiung von der Kfz-Steuer von 5 Jahren bei Zulassung bis zum Diese Fristen passen nicht zur Marktentwicklung. Es wird als Ergebnis der Schaufensterexperten empfohlen, diese Frist jeweils um 2 Jahre zu verlängern. 12. November 2015; Seite 24
25 Steuerrecht: Ausgleich Batteriemehrkosten Firmenfahrzeuge werden bei privater Nutzung mit 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Wegen der Mehrkosten der Batterie wird seit 2013 ein Minderungsbetrag von 500 je kwh Akkukapazität angerechnet. Dieser Betrag reduziert sich jährlich um 50. Diese Minderung ist auf 20 kwh als Maximalbetrag begrenzt. Dieser Grenzwert ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Es wird als Ergebnis der Schaufensterexperten kurzfristig empfohlen, diesen Wert auf 40 kwh anzuheben. 12. November 2015; Seite 25
26 12. November 2015; Seite Nutzerakzeptanz
27 12. November 2015; Seite 27 Beweggründe für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs ( BuW-Nutzerbefragung)
28 12. November 2015; Seite 28 Mehrpreisbereitschaft der Befragten bzw. derer Institutionen
29 12. November 2015; Seite 29 Bewertung Gesamtkosten eines Elektrofahrzeugs im Verhältnis zu einem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug
30 12. November 2015; Seite 30 Persönliche Gründe, warum privat kein E-Fahrzeug im Besitz ist
31 12. November 2015; Seite 31 Zufriedenheit über die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs
32 12. November 2015; Seite 32 Net Promoter Score E-Fahrzeuge
33 12. November 2015; Seite Zukunft der Elektromobilität
34 Ergebniskonferenz und 15. April 2016 in der Leipziger Messe Präsentation der Projektergebnisse und Diskussion der Handlungsempfehlungen in zehn Projekt-Foren Vorstellung der Programmergebnisse und Handlungsempfehlungen in sechs Nutzerforen 12. November 2015; Seite 34
35 BuW für systemische Vernetzung und erfolgreichen Transfer Wirtschaft Wissenschaft Politik Transfer Bund-Länder Prozess GGEMO Baurecht Bauordnungsrecht Bauministerkonferenz DG Move Avere EVS 2016 und 2017 Europ. Institutionen Energiewende MKS NPE AG 2 AG 3 AG November 2015; Seite 35
36 Fehler der Entscheider beim Umgang mit disruptiven Innovationen Das Erschließen neuer Märkte beinhaltet grundsätzlich auch den Misserfolg. Den meisten Entscheidungsträgern fällt es schwer, Projekte zu unterstützen, die wegen des fehlenden Marktes scheitern könnten. (The Innovator s Dilemma, Clayton Christensen) Disruptive Innovationen weichen von den klassischen Kundenbedürfnissen ab, da sie einen neuen Kundennutzen ansprechen. Etablierte Unternehmen vernachlässigen dabei häufig die Bedürfnisse von Nischenkunden Etablierte Unternehmen achten zu wenig auf Trends und missachten neue Kundensegmente. Dabei erkennen sie Nischenangebote nicht Etablierte Unternehmen unterschätzen die Wachstumspotenziale in Nischenmärkten und rechnen mit zu kleinen Deckungsbeiträgen und einer zu niedrigen Rendite. Etablierte Unternehmen überlassen die Risiken des Markteinstiegs lieber den kleinen, aufstrebenden Unternehmen. Die Elektrifizierung des Antriebsstrangs wirkt disruptiv heutige verschleppte oder fehlerhafte Entscheidungen gefährden größere Industriebereiche in der Zukunft 12. November 2015; Seite 36
37 Erfahrungen anderer Industrien Die Änderung des Mindsets entscheidet darüber, wer Gewinner oder Verlierer am Markt sein wird. 100 Marktanteil 100 Marktanteil analoge Kamera Digitalkamera Verbrenner BEV PHEV 0 0 heute Wofür werden die F&E-Ressourcen heute bevorzugt eingesetzt? Für Gewinner- oder Verlierertechnologien? 12. November 2015; Seite 37
38 SFE - Eine vielversprechende Basis Erfolgreich geschaffene funktionsfähige Strukturen Das SFE ist bislang erfolgreich und bringt gute Ergebnisse und Wirkungen: SFE hat eine nationale Aufbruchsstimmung geschaffen SFE sendet ein positives Signal der Bundesregierung : Wir engagieren uns! SFE fördert die notwendige Bund-Länder-Kooperation im Transformationsprozess SFE schafft ein lebendiges Akteursnetzwerk aus Forschung, Industrie und Politik SFE hat eine Transparenz über die Erreichbarkeit der Ziele nach Zeit und Inhalt geschaffen SFE ermöglicht und fördert den Dialog zwischen Politik, Industrie und Öffentlichkeit (Medien) zum Wandel in der Elektromobilität SFE hat eine wichtige Funktion in der prozessualen Unterstützung des Transformationsprozesses. 12. November 2015; Seite 38
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Deutsches Dialog Institut 069 / bertram.harendt@dialoginstitut.de Eschersheimer Landstraße Frankfurt November 2015; Seite 39
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