Organisationsregelung für das Forschungszentrum Immunologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (gegründet: )

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1 Organisatinsregelung für das Frschungszentrum Immunlgie der Jhannes Gutenberg-Universität Mainz (gegründet: ) Auf Grund des 12 Abs.2 Satz 3 i.v.m. 76 Abs.2 Nr.7 und 12 des Hchschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz vm HchSchG (GVBl S. 167), BF hat der Senat in seiner Sitzung am.. die nachflgende vrläufige Organisatinsregelung beschlssen: 1. Aufgabenbeschreibung des Frschungszentrums/Frschungsschwerpunktes: Das Frschungszentrum Immunlgie (FZI) vereinigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachbereiche Medizin, Bilgie und Chemie mit Expertise in klinisch- und grundlagenrientierter immunlgischer Frschung, um basierend auf einem besseren Verständnis immunlgischer Grundlagen Therapien zur Behandlung vn Infektinen, Allergien, Autimmunerkrankungen und Tumren zu entwickeln.. Seine Aufgaben bestehen in der Vernetzung interdisziplinär in der immunlgischen Frschung arbeitender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Verbesserung der internatinalen Sichtbarkeit und wissenschaftlichen Exzellenz ihrer Arbeit, der Krdinatin und Unterstützung interdisziplinärer Prjekte, der Einwerbung kperativer Drittmittel und der Graduierten- und Nachwuchsförderung. Mitglieder des Frschungszentrums: Grundsätzlich ist die Arbeit in den unter 1. beschriebenen Bereichen der immunlgischen Frschung Vraussetzung für die Mitgliedschaft im Frschungszentrum/-schwerpunkt Immunlgie. Zudem erfrdert die Mitgliedschaft eine Prjektleitertätigkeit bei Snderfrschungsbereichen/Transregis, Frschergruppen und Graduiertenkllegs der Universität Mainz mit immunlgischer Ausrichtung. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Krdinatinsausschuss. Die Mitglieder des Frschungszentrums Immunlgie wählen aus ihrer Mitte zwei Sprecherinnen der Sprecher, die sich jeweils aus einer klinischen und einer klinisch-theretischen Einrichtungen rekrutieren und denen die Führung der laufenden Geschäfte bliegt. Beide Sprecherinnen der Sprecher müssen Angehörige der Universität sein. 2. Krdinatinsausschuss des Frschungszentrums/Frschungsschwerpunkts: Das Zentrum wird durch einen Krdinatinsausschuss vertreten, der sich wie flgt zusammensetzt: die Leiterinnen und Leiter der Institute, die an den ben angeführten Gruppenförderinstrumenten mit immunlgischer Ausrichtung aktiv beteiligt sind

2 die Sprecher vn Gruppenförderinstrumenten mit in Absatz 1 beschriebener Thematik eine Vertreterin/ein Vertreter des Fachbereichs 09 eine Vertreterin/ein Vertreter des Fachbereichs 10 eine Vertreterin/ein Vertreter des MPI für Plymerfrschung, der Präsident der Jhannes Gutenberg-Universität mit beratender Stimme. Der Krdinatinsausschuss kann sich um weitere Mitglieder ergänzen. Die Bestimmungen des 88 Abs.2 und 3 HchSchG gelten entsprechend. 3. Der Krdinatinsausschuss hat insbesndere flgende Aufgaben: Verwaltung der dem Frschungsschwerpunkt zugewiesenen Persnalund Sachmittel, Beschlussfassung über die Mitgliedschaft zum Frschungszentrum Immunlgie. Insbesndere kann der Krdinatinsausschuss mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder die Aufnahme weiterer Mitglieder des Frschungszentrums Immunlgie beschließen. Ebens kann der Krdinatinsausschuss mit dreiviertel Mehrheit seiner Mitglieder den Ausschluss vn Mitgliedern des Frschungszentrums Immunlgie beschließen. Vrlage eines jährlichen Rechenschaftsberichts an den Präsidenten der Jhannes Gutenberg-Universität über die Arbeit des Schwerpunkts und Erstellung einer wissenschaftlichen Planung für die Weiterentwicklung des Frschungsschwerpunkts entsprechend den Festsetzungen der Zielvereinbarung, Organisatin regelmäßiger Zusammenkünfte der Mitglieder des des Frschungszentrums Immunlgie, bei der die beteiligten Arbeitsgruppen aus ihrer Frschung berichten, Beratung des Präsidenten bei Stellenanfrderungen und Berufungen in relevanten Fächern, Durchführung vn Maßnahmen zur Sicherung der wissenschaftlichen Exzellenz, der internatinalen Sichtbarkeit und der öffentlichen Darstellung des Frschungszentrums Immunlgie, Durchführung vn Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung. Ggf. weitere Aufgaben

3 Der Krdinatinsausschuss wird bei der Bewältigung seiner Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Ihr gehören eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer swie eine Sekretariatskraft an. Über die Einrichtung, Besetzung und Finanzierung der Geschäftsstelle entscheidet der Krdinatinsausschuss. 4. Diese Organisatinsregelung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Senat in Kraft. Sie ist gültig, bis auf Basis der bevrstehenden Neufassung des rheinland-pfälzischen Hchschulgesetzes die strukturelle Einbindung der Frschungszentren und der Frschungsschwerpunkte in die Jhannes Gutenberg- Universität Mainz neu geregelt wird, längstens jedch bis zum Richtlinien des Frschungszentrums Immunlgie der Jhannes Gutenberg- Universität für die Vergabe vn Prmtins-Stipendien für das Jürgen Knp und das Gender Equality Prgram Allgemeines Das Frschungszentrum Immunlgie der Jhannes Gutenberg-Universität Mainz vergibt nach diesen Richtlinien Stipendien, deren Finanzierung aus den Mitteln des Frschungszentrums Immunlgie erflgt. Stipendien aus anderen öffentlichen Mitteln der Stipendien, deren Bewilligung aufgrund eigener Stipendienrichtlinien erflgt (z.b. Stipendien des DAAD, der DFG, der VW- Stiftung, eines Graduiertenkllegs etc), werden vn diesen Richtlinien nicht erfasst Vraussetzung der Vergabe eines Stipendiums Stipendien werden nach Ausschreibung in der Hmepage des Frschungszentrums Immunlgie nur auf Antrag gemäß den Richtlinien des Frschungszentrums Immunlgie vergeben. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Leitgremium des Frschungszentrums Immunlgie. Vraussetzung der Vergabe des Stipendiums ist, dass die Stipendiatin/der Stipendiat keiner selbstständigen der nichtselbständigen Arbeit nachgeht, im Rahmen der sie/er Einkünfte in Höhe vn mehr als Eur jährlich erzielt. Eine Beschäftigung an der Jhannes Gutenberg-Universität und der Jhannes Gutenberg Universität ist neben dem Stipendium ausgeschlssen. Stipendien können nur qualifizierten Nachwuchswissenschaftler / Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Vrbereitung auf die Prmtin der eine wissenschaftliche Weiterbildung nach dem Abschluss der Prmtin vergeben werden. Im Gender Equality Prgram ist die Vraussetzung der Vergabe, dass die Betreuerin der Stipendiatin Kinder im Alter bis maximal 16 Jahren hat. Nachwuchswissenschaftler bzw. Nachwuchwissenschaftlerin ist, wer das 40. Lebensalter nch nicht vllendet hat. Die Annahme der Förderung verpflichtet die Stipendiatin/den Stipendiat, die Regel guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten und dem Leitgremium Mitteilung zu machen, wenn aus der unterstützten Frschungsarbeit eine Berufsperspektive der ein Anschlussprjekt erwachsen ist. Ein Stipendium nach diesen Richtlinien wird nicht vergeben, sfern die/der vrgeschlagene Stipendiatin/Stipendiat für das vrgesehene Frschungsge-

4 biet bereits ein anderes Stipendium erhält. Neben einem Stipendium nach diesen Richtlinien darf ein weiteres Stipendium nicht gewährt werden. Die Stipendiatin/der Stipendiat darf im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung der zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis. Es unterliegt nicht der Szialversicherungspflicht, da es kein Entgelt nach 14 SGB IV darstellt Förderhöhe Die Förderhöhe des Stipendiums ist zu beschränken auf einen für die Erfüllung der Frschungsaufgabe bzw. für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erfrderlichen Betrag. Die Fördersätze der DFG für Graduiertenschulen dürfen nicht überschritten werden. Über die bewilligten Mittel hinaus können keine weiteren Leistungen (z.b. Beiträge zur Szialversicherung, Beihilfen in Krankheitsfällen, Kindergeld usw.) übernmmen werden. Das Frschungszentrum Immunlgie empfiehlt, dass die Stipendiatin/der Stipendiat eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-und Risik- Lebensversicherung abschließt Förderdauer Die Laufzeit eines Stipendiums ergibt sich aus Inhalt und Ziel der Aus-der Frtbildung, für die es gewährt wird, und dauert in der Regel 12 Mnate. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich, wbei eine Gesamtdauer vn drei Jahren nicht überschritten werden darf Berichtspflicht Die Stipendiatin/der Stipendiat ist verpflichtet, der betreuenden Wissenschaftlerin/dem betreuenden Wissenschaftler nach Absprache regelmäßig über den Stand der Aus-der Frtbildung zu berichten. Mit Ablauf der Förderung ist dem FZI-Leitgremium ein zusammenfassender schriftlicher Bericht vrzulegen Mitteilungspflicht Die Stipendiatin/der Stipendiat ist verpflichtet, der betreuenden Wissenschaftlerin/dem betreuenden Wissenschaftler Änderungen gegenüber den im Antrag gemachten Angaben swie Änderungen bzw. einen Abbruch der Aus-der Frtbildung unverzüglich mitzuteilen Widerruf, Rückfrderung Das Frschungszentrum Immunlgie behält sich vr, die Bewilligung ganz der teilweise zu widerrufen und einen Rückfrderungsanspruch geltend zu machen, wenn Das Stipendium durch unrichtige der unvllständige Angaben erwirkt wrden ist der nachträgliche Änderungen, die die Vraussetzungen der Förderung entfallen lassen, nicht mitgeteilt wrden sind; Berichtspflichten nicht der nicht fristgemäß erfüllt wrden sind; die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wrden sind; die Vraussetzungen der Förderungen entfallen sind.

5 8. 8 In-Kraft-Treten Diese Richtlinien treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Prf. Dr. Hansjörg Schild Prf. Dr. Stephan Grabbe Leiter des Frschungszentrum Immunlgie

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