Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
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- Ewald Brinkerhoff
- vor 7 Jahren
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1 Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Name: Vorname: Ich melde mich hiermit verbindlich an für: (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger Prüfung Omnibusverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.) Prüfung Güterkraftverkehr Theorie Quereinsteiger Umsteiger Prüfung Güterkraftverkehr Praxis Quereinsteiger Umsteiger Prüfung Omnibusverkehr Theorie Quereinsteiger Umsteiger Prüfung Omnibusverkehr Praxis Quereinsteiger Umsteiger Bitte wenden. Seite 1
2 Nachfolgende Angaben bitte in Druckschrift: Name: Vorname: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland: Staatsangehörigkeit: Privatanschrift: PLZ/Ort: Straße/Nr.: Telefonisch tagsüber erreichbar: Ich bitte, mich frühestens ab... zur Prüfung einzuladen. (Prüfungstermine/Anmeldefristen siehe Webseite.) Gebührenbescheid bitte schicken an: den/die Prüfungsteilnehmer/in den Arbeitgeber* sonstige* *Anschrift und Bestätigung des Arbeitgebers oder des sonstigen Kostenträgers bei Übernahme der Prüfungsgebühr: Liegt keine Übernahmeerklärung vor, geht der Gebührenbescheid an den/die Prüfungsteilnehmer/in. Datum/Unterschrift/Stempel Die geforderten Kopien für die Prüfungszulassung sind als Anlage beigefügt. Ich bestätige die Kenntnisnahme des Gebührentarifs (Auszug). Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die vorstehend erfassten Daten im Rahmen des Prüfungsverfahrens unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes gespeichert und statistisch ausgewertet werden. Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben und Kopien. Datum/Unterschrift/Prüfungsteilnehmer Seite 2
3 Allgemeine Erläuterungen zur Prüfung Die Prüfung und die Prüfung beschleunigte ermöglichen das Führen von Lkw oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Güterkraftverkehr/ Personenverkehr Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei (Voraussetzung Fahrerlaubnis) Mindestalter bei beschleunigter C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre Die uneingeschränkte Prüfung bzw. beschleunigte müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine für Güterkraft- oder Personenverkehr. Quereinsteiger Die Prüfung Quereinsteiger bzw. beschleunigte Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Omnibusverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Lkw-Verkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxi-/Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger Die Prüfung Umsteiger bzw. beschleunigte Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine oder beschleunigte für Güterkraft- oder Personenverkehr besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. - Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. - Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. - Bewältigung kritischer Situationen max. 120 Minuten Seite 3
4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart Stand: 10/2008 beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse. gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr oder Güterverkehr oder ein Führerschein einer Klasse C oder einer Klasse D vorzulegen. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Gültiger Führerschein einer Klasse C, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll, bzw. gültiger Führerschein einer Klasse D, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll oder wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung / beschleunigte Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterverkehr abgelegt werden soll, oder Güterkraftverkehr wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll. beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung. Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll Original des Fachkundenachweises Umsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer Klasse C/ Klasse D und eines Nachweises über eine / beschleunigte für die andere Beförderungsart, wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde. gültiger Führerschein einer Klasse C und einer Klasse D Wenn die Fahrerlaubnis nach den jeweiligen Stichtagen erworben wurde: Nachweis einer /beschleunigte für den Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, bzw. Nachweis einer /beschleunigten für Güterverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll. Quereinsteiger ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die der Prüfungsart entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. Gültiger Führerschein Original des Fachkundenachweises Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Hinweis: Mit der Prüfungsanmeldung sind geforderte Originale in Kopie einzureichen. Die Vorlage der Originale hat am Prüfungstag zu erfolgen und ist zwingende Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme. Seite 4
5 Prüfung zum Erwerb der im Güterkraft- und Personenverkehr (Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz-BKrFQG) Auszug Gebührentarif (Stand August 2008) Theoretische Prüfung 180,00 EUR 1.2 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 160,00 EUR 1.3 Theoretische Prüfung Umsteiger 140,00 EUR es liegen wichtige Gründe gem. 8 der Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der der Fahrer im 1.4 Praktische Prüfung 980,00 EUR 1.5 Praktische Prüfung Quereinsteiger 980,00 EUR 1.6 Praktische Prüfung Umsteiger 790,00 EUR Bei Rücktritt nach Anmeldung zur Praktischen Prüfung aus wichtigem Grund erfolgt die volle Gebührenerstattung. Bei sonstigem Rücktritt bis 14 Werktage vor Prüfungstermin bis 7 Werktage vor Prüfungstermin bis 4 Werktage vor Prüfungstermin volle Gebührenerstattung 75 Prozent Gebührenerstattung 50 Prozent Gebührenerstattung ab 3 Werktage vor Prüfungstermin keine Gebührenerstattung 2. Beschleunigte 2.1 Theoretische Prüfung 105,00 EUR 2.2 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 100,00 EUR 2.3 Theoretische Prüfung Umsteiger 95,00 EUR es liegen wichtige Gründe gem. 8 der Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der der Fahrer im 3. Nachholung einer Theoretischen Prüfung bei Rücktritt nach Zulassung gemäß Ziffern 1.1 bis 1.3 und 2. jeweils halbe Gebühr es liegen wichtige Gründe gem. 8 der Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der der Fahrer im 4. Sonstige Verwaltungsakte Zweitschrift einer Bescheinigung 5. Fälligkeit 15,00 EUR 5.1 Die Gebühren nach Ziffern 1, 2 und 3 werden mit Prüfungsanmeldung fällig. 5.2 Die Gebühren nach Ziffer 4 werden sofort fällig Seite 5
zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
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