Merkblatt Größere Vorhaben im Rahmen der Energiewende

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1 291 Kredit Investitionskredite für größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen im Rahmen der Ziel Die "" dient der Finanzierung von größeren Unternehmensvorhaben in Deutschland im Zusammenhang mit der. Ziel Nutzen für den Antragsteller Finanziert werden schwerpunktmäßig: 1. Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz 2. Innovationsvorhaben (FuE) in den Bereichen Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung 3. Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Für die Finanzierung stellt die KfW Kredite zu Marktkonditionen zur Verfügung. Wer kann Anträge stellen? Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel 500 Mio. Euro bis 4 Mrd. Euro beträgt. Die Finanzierungen können erfolgen als: Variante A: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien, sofern sich die KfW pari passu mit einer oder mehreren Geschäftsbanken an der betreffenden Konsortialfinanzierung beteiligt. Variante B: Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem Konsortialkredit der KfW. Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind: Energieversorgungsunternehmen Projektfinanzierungen Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (siehe KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Bestellnummer ). Seite 1

2 Was wird mitfinanziert? Folgende Maßnahmen werden mitfinanziert: Vorhaben Inhalt, Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten 1) Energieeffizienzmaßnahmen a) Energieeffizienzmaßnahmen, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, beispielsweise in den Bereichen: Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Gebäudehülle Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen Prozesskälte und Prozesswärme Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Informations- und Kommunikationstechnik Ersatzinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung (bei Kraftwärmekopplungsanlagen: Primärenergieeinsparung) von mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, führen. Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung (bei Kraftwärmekopplungsanlagen: Primärenergieeinsparung) von mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen (Hinweis zur Berechnung: Vergleich mit anderen in der Branche üblicherweise eingesetzten Anlagen). Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung in geeigneter Form nachzuweisen. b) Sanierung und Neubau von Gebäuden: Finanziert wird die Sanierung eines Gebäudes, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q p nach der Sanierung mindestens den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Neubau entspricht und der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20 % überschreitet, bezogen auf das EnEV Neubau-Niveau (Berechnung siehe "Bestätigung zum Kreditantrag" - Formularnummer ) Der komplette Neubau kann finanziert werden, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf Q p um mindestens 20 % unterschritten wird (EnEV minus 20 %) und der spezifische Transmissionswärmetransferkoeffizient H T mindestens dem berechneten Wert für das Referenzgebäude entspricht (Berechnung siehe "Bestätigung zum Kreditantrag" - Formularnummer ) Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf Qp und den spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizient H T sind bei Antragstellung von einem Sachverständigen Seite 2

3 (Ausstellungsberechtigter nach 21 EnEV für Nichtwohngebäude oder einer nach Landesrecht berechtigten Person für die Ausstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV für Nichtwohngebäude) in der "Bestätigung zum Kreditantrag" (Formularnummer ) zu quantifizieren und zu bestätigen. c) Ferner können in Verbindung mit einer betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme finanziert werden. Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind: Erwerb von Grundstücken Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird. 2) Innovative Vorhaben zur Neu- beziehungsweise Weiterentwicklung von Technologien zur Energieeinsparung, zur effizienteren Energieerzeugung, zur Energiespeicherung und zur effizienteren Energieübertragung Mitfinanziert werden: Dem Vorhaben zurechenbare Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten Einzelkosten für FuE/Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste Investitionskosten, die für das FuE/Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anfallen Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Die FuE-Phase endet mit dem Abschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigen Entwicklungsarbeiten. Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind: Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Finanzierung von übernommenen Auftragsentwicklungen. 3) Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen und Netzen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich ("EEG") vom 4. August 2011 (BGBI Teil I Nummer 42, Seite 1634) erfüllen, beispielsweise: Photovoltaik-Anlagen, auch als Verbundvorhaben, bei denen die Stromerzeugung mit Seite 3

4 Energiespeichern und/oder Lastmanagement kombiniert wird Windkraftanlagen an Land (on-shore) und Repowering-Maßnahmen Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, auch wenn sie nicht der Stromerzeugung dienen Investitionen der Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des KfW-Programms Erneuerbare Energien "Premium" nicht erfüllen (Wärmepumpen werden nicht finanziert) Wärme-/Kältenetze und Wärme/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und nicht die Anforderungen des KfW-Programms Erneuerbare Energien "Premium" erfüllen. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? Die Kombination eines Kredites aus der mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Kombination mit der Nachrangtranche im ERP-Innovationsprogramm ist hingegen ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 % der gesamten Fremdfinanzierung beträgt. Kreditbetrag Konditionen In der Regel ab 25 Mio. Euro bis maximal 100 Mio. Euro pro Vorhaben. Ein Antragsteller kann in der Regel nur einmal pro Kalenderjahr einen Kredit aus diesem Programm in Anspruch nehmen. Kreditbetrag, Finanzierungsanteil, Laufzeit, Konditionen, Bereitstellung, Tilgung Finanzierungsanteil Die KfW beteiligt sich anteilig an der Finanzierung: Variante A: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien beträgt der Finanzierungsanteil bezogen auf den gesamten Fremdkapitalbedarf für die Finanzierung des Vorhabens maximal 50 %. Variante B: Bei Finanzierungen als bankdurchgeleiteter Kredit in Kombination mit einem Konsortialkredit der KfW wird der Konsortialkredit maximal in Höhe des bankdurchgeleiteten Kredits vergeben. Seite 4

5 Laufzeit bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren (20/3) Konditionen Variante A: Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien übernimmt die KfW die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen (unter anderem Laufzeit, Freijahre, Tilgungsmodus, Margen, Bereitstellungsprovision, Gebühren, Besicherungsstruktur), sofern diese nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich angesehen werden. Variante B: Bei Finanzierungen durch ein Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit (1) und einem maximal gleich hohen Konsortialkredit (2) der KfW gelten jeweils folgende Konditionen: Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu vereinbart. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. (1) Für den bankdurchgeleiteter Kredit gilt: Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Durchleitungskredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann in dem Durchleitungskredit unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Gebühren: Die Hausbank kann dem Kreditnehmer marktübliche Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren gesondert in Rechnung stellen. (2) Für den Konsortialkredit gilt: Für den Konsortialkredit prüft die KfW, ob sie die Bonitäts- und Risikoeinschätzung der Hausbank übernehmen kann. Sie übernimmt grundsätzlich den Zinssatz des Durchleitungskredits, sofern dieser nach Prüfung durch die KfW als grundsätzlich banküblich angesehen werden kann. Für den Konsortialkredit muss der Zinssatz über dem jeweils Seite 5

6 anzuwendenden EU-Referenzzins liegen. Gebühren: Die KfW kann dem Kreditnehmer marktübliche Bearbeitungs- und Strukturierungsgebühren gesondert in Rechnung stellen. Bereitstellung/Bereitstellungsprovision Auszahlung: 100 % Die Kredite werden nach Vorhabensfortschritt ausgezahlt. Die Abruffrist beträgt maximal 24 Monate nach Kreditzusage Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Tilgung Die KfW übernimmt grundsätzlich den von den Konsortialpartnern beziehungsweise der Hausbank vereinbarten Tilgungsmodus. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Vorhabensbeginn. Variante A: Direktkredit: Antragstellung Sicherheiten, Unterlagen, Mittelverwendung Bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien erfolgt die Antragstellung über ein Kreditinstitut formlos direkt bei der KfW. Variante B: Finanzierungspaket: Bei der Finanzierung durch ein Finanzierungspaket ist der Antrag für den bankdurchgeleiteten Kredit bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Für den Konsortialkredit erfolgt die Antragstellung über ein Kreditinstitut formlos direkt bei der KfW. Sicherheiten Für den Kredit sind finanzierungsübliche Sicherheiten zu stellen. Die KfW behält sich vor, Form und Umfang der Besicherung zu überprüfen und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen zu verlangen. Welche Unterlagen sind erforderlich? Komplettes Unterlagenset, das die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, insbesondere: Antragsformular (nur für bankdurchgeleiteten Kredit, Formularnummer ) Seite 6

7 Als Programmnummer ist die 291 anzugeben Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein" (Formularnummer ) Bestätigung zum Kreditantrag - " (Formularnummer ) (indikatives) Term Sheet (Finanzierungsstruktur, Laufzeit, Finanzkennzahlen, Sicherheiten, Margen, Gebühren) Entwurf des Konsortial- beziehungsweise Finanzierungsvertrages Jahresabschluss/Wirtschaftsprüfungsbericht des Kreditnehmers inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres sowie Kreditverbindlichkeitenspiegel Quartalszahlen, sofern vorliegender Jahresabschluss älter als 3 Monate ist Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der Konsortialführerin zum Unternehmen oder die interne Kreditvorlage der Konsortialführerin inklusive Votum Einwilligungserklärung zum Datenaustausch innerhalb der KfW-Bankengruppe ("Konzernklausel"/Formularnummer ) Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe an das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Aktuelles Unternehmenskonzept/-planung inklusive der zentralen Planannahmen möglichst für die Kreditlaufzeit (Vermögens-, Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitaldienstfähigkeitsplanung) Beurteilung/Bestätigung der Planung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Beratungsgesellschaft Sensitivierungen der arrangierenden Bank zur Unternehmensplanung (insbesondere im Hinblick auf die Covenantberechnungen) Aussagefähiges Organigramm/Gruppenschema mit den entsprechenden Besitz- und Beteiligungsverhältnissen Informationsmemorandum/Vorhabensbeschreibung Brancheninformationen/Wettbewerbsanalyse/Produktanalyse Sofern von den im vorherigen Abschnitt genannten Unterlagen einzelne nicht vorliegen, kann die konsortialführende Bank dazu auch andere geeignete Unterlagen einreichen. Die konsortialführende Bank stellt der KfW die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Vor Kreditzusage durch die KfW müssen die endgültigen Versionen der Dokumente (sofern notwendig unterschrieben) vorliegen. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern und sich im Rahmen ihrer Kreditentscheidung vor Ort vom Unternehmen ein Bild zu machen. Seite 7

8 Mittelverwendung Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel gegenüber der KfW (im Finanzierungspaket über die Hausbank) nachzuweisen. Die KfW behält sich eine Vor-Ort-Prüfung der finanzierten Maßnahmen vor. Seite 8

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