Beantragung von Kurzzeitvisa (max. 90 Tage im Halbjahr Aufenthaltsdauer)
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- Henriette Kuntz
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1 Beantragung von Kurzzeitvisa (max. 90 Tage im Halbjahr Aufenthaltsdauer) Stand: April 2013 Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die Terminvereinbarung ist nur noch per Internet unter folgenden Links möglich: In deutsch-vietnamesischer Sprachfassung: tioncode=hano In englisch-vietnamesischer Sprachfassung: quest_locale=en Es können nur vollständige Anträge angenommen werden. Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen. Der Antragsteller muss in diesem Fall einen erneuten Abgabetermin vereinbaren. Folgende Unterlagen sind einzureichen: vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular; Das Formular ist kostenlos über die Web-Site der Botschaft erhältlich und kann auf deutsch, vietnamesisch, englisch und französisch ausgefüllt werden. gültiger Reisepass des Antragstellers (der Pass muss von seinem Inhaber unterschrieben sein) nebst einer Kopie (alle Seiten, die Einträge enthalten, müssen kopiert sein) sowie ggfls. frühere Reisepässe, sofern aus diesen frühere Reisen in das Schengen-Gebiet hervorgehen 2 aktuelle Passbilder mit hellem Hintergrund, Frontalaufnahme (biometriefähig). Ein Passbild ist auf die dafür vorgesehene Stelle des Antragsformulars zu kleben. Das andere Passbild ist lose beizufügen. Alle beizufügenden Unterlagen sind im Original und mit einer Kopie einzureichen Des Weiteren sind beizufügen: (A) Nachweis finanzieller Mittel 1. Bei Finanzierung der Reise durch den/die Antragsteller/in selbst: Original-Kontoauszüge (Privat- oder Firmenkonto) über die Bewegungen der letzten drei Monate. Andere Mittel, soweit vorhanden, z.b.:
2 Überweisungen Kreditkarten regelmäßiges Einkommen aus Eigentum (z.b.mieteinnahmen) Zusätzlich: ei Angestellten: die letzten drei Gehaltszettel Arbeitsvertrag oder Bestätigung jüngeren Datums des Arbeitgebers Urlaubsgenehmigung. Bei Unternehmern oder Selbständigen: Bestätigung der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister* 1 Nachweis der Begleichung der Steuern. ei Personen im Ruhestand: Rentenbestätigungen i Kostenübernahme durch den/die Einlader/in oder eine andere Person: Nachweis der Kostenübernahme auf nationalem Formular (sog. Verpflichtungserklärung. Nähere Informationen über die für die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung vorzulegenden Unterlagen erteilt die für den Wohnort des Verpflichtungsgebers zuständige Ausländerbehörde. Ist der Verpflichtungsgeber im Ausland wohnhaft, kann die Verpflichtungserklärung in der Regel bei der für den Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden.) Original-Einladung bzw. Garantieschreiben Kopie des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises des Kostenübernehmers/Gastgebers Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn der Kostenübernehmer/Gastgeber Ausländer ist (B) Nachweis der Unterkunft Hotelreservierung, Miete eines Ferienhauses, Reservierung in einem Studentenheim o.ä. Bei Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden Nachweis der privaten Unterbringung (Einladung) durch den Gastgeber. 1 Mit * markierte amtliche Unterlagen müssen jüngeren Datums (maximal drei Monate alt), von der zuständigen lokalen Behörde beglaubigt und in eine Amtssprache der Botschaft oder des Konsulats übersetzt (beglaubigte Übersetzung!) sein, bei der/dem der Antrag gestellt wird oder in eine andere Sprache, die von der Botschaft oder dem Konsulat akzeptiert wird.
3 (C) Nachweis der Eingliederung in den Wohnsitzstaat: Haushalts-Anmeldung, sog. Familienbuch (Hộ khẩu Gia ñình)*. (D) Beförderungsnachweise Reservierung eines Rückflug- oder Rundreisetickets. Der Antragsteller muss bei Einreise in den Schengenraum einen Rückreisenachweis vorlegen. (E) Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die über die Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts und für alle Schengenstaaten gültig ist. Sie muss alle Kosten abdecken, die sich aus einer Rückführung aus medizinischen Gründen, aus einer dringend notwendigen ärztlichen Behandlung, einem Krankenhausaufenthalt oder dem Tod des Antragstellers während des Aufenthalts ergeben könnten (Mindestdeckung EUR). (F) Für minderjährige Antragsteller zusätzlich: Wenn der Minderjährige nur mit einem Elternteil reist, schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils oder Vormunds, außer wenn der Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Wenn der Minderjährige allein reist (ohne Eltern), schriftliche Zustimmung beider Eltern oder des Vormunds, der das Sorgerecht hat*. Geburtsurkunde des Antragstellers* Kopie der Personalausweise der Eltern*. ZUSÄTZLICH VORZULEGENDE NACHWEISE FÜR: Geschäftsreisen: Die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder Veranstaltungen andere Unterlagen, aus denen eindeutig geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen gegebenenfalls Eintrittskarten zu Messen und Kongressen Unterlagen, aus denen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hervorgeht (Einfuhr-Ausfuhr-Lizenz, Nachweis vorheriger Geschäftstätigkeit, Bestätigung der Eintragung des Unternehmens*) Beschäftigungsnachweis mit Stempel des Unternehmens und Unterschrift einer höheren Führungskraft mit Angabe der Funktion des Antragstellers im Unternehmen. Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken: die Anmeldebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an theoretischen oder praktischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Schüler- bzw. Studentenausweise oder Bescheinigungen über die zu besuchenden Lehrveranstaltungen.
4 Reisen zu touristischen oder privaten Zwecken: die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen. Bei Verwandtenbesuch: Nachweis verwandtschaftlicher Beziehungen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, etc.) falls der Antragsteller verheiratet ist: Heiratsurkunde*. Reisen im Zusammenhang mit politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder Reisen, die aus anderen Gründen stattfinden: Einladungen, Eintrittskarten, Anmeldebestätigungen oder Programme, (möglichst) unter Angabe des Namens der einladenden Stelle und der Dauer des Aufenthalts, oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen der Zweck der Reise hervorgeht. Reisen von Mitgliedern offizieller Delegationen, die mit offizieller Einladung an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen zwischenstaatlicher Organisationen teilnehmen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats stattfinden: Kopie des amtlichen Einladungsschreibens von der zuständigen Behörde ausgestellte Verbalnote, die bestätigt, dass der Antragsteller Mitglied der offiziellen Delegation ist, die zur Teilnahme an oben genannten Veranstaltungen in einen Mitgliedstaat reist Reisen aus gesundheitlichen Gründen: Bestätigung eines (vom Konsulat benannten) Arztes und/oder einer medizinischen Einrichtung über die Notwendigkeit einer speziellen medizinischen Behandlung im Bestimmungsstaat amtliches Dokument der medizinischen Einrichtung im Bestimmungsstaat, aus dem hervorgeht, dass sie die betreffende medizinische Behandlung durchführen kann und dass der Antragsteller dort aufgenommen wird Beleg über die Vorauszahlung der Behandlung gegebenenfalls sonstiger Schriftwechsel zwischen dem überweisenden Arzt und dem Krankenhaus, das die Behandlung vornehmen soll. Visum für den Flughafentransit Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Bestimmungsdrittland, Weiterflug-Tickets (Nachweis der Absicht, die Reise fortzusetzen). Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Dies wird von unserem Schalterpersonal schriftlich mitgeteilt. Bitte beachten Sie: Einladungen und sonstige antragsbegründende Unterlagen sollen direkt an den Antragsteller übersandt werden, der diese bei der Botschaft vorzulegen hat. Unterlagen, die unaufgefordert an die Botschaft übersandt werden, werden nicht akzeptiert.
5 Gebühr: Personen ab 12 Jahren: 60 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Kinder von 6 bis 12 Jahren: 35 Euro (zu zahlen in VND zum aktuellen Wechselkurs) Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Visaanträge von Angehörigen der Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder) deutscher und Unionsbürger (EU/EWR) sowie Visaanträge von Kindern unter 6 Jahren werden gebührenfrei bearbeitet.
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