Förderprogramme der Kfw bankengruppe für unternehmen der energie- und wasserwirtschaft
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- Heinrich Schubert
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1 Förderprogramme der Kfw bankengruppe für unternehmen der energie- und wasserwirtschaft D ie Ereignisse in Fukushima haben in den letzten Monaten zu einem grundsätzlichen Umdenken in der deutschen Energiepolitik geführt. Das Ergebnis sind zwei Grundsatzentscheidungen, die über Partei grenzen hinweg auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens fußen: Deutschland wird früher aus der Kernenergie aussteigen und die Geschwindigkeit des Umbaus unserer Energieversorgung mit einem stetig wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien wird noch schneller realisiert werden. Vor Hildegard Müller diesem Hintergrund gilt es auch in Zukunft, eine sichere, klimaschonende und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten. Eine beschleunigte Energiewende, zu der auch das Thema Energieeffizienz gehört, braucht solide Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen. Denn die Investitionen, die nun nötig sind, werden vor allem von der Energiewirtschaft geleistet werden. Daher ist es gut, dass die KfW mit ihren Förderprogrammen Möglichkeiten und Anreize insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen unserer Branche bietet. Sie trägt damit dazu bei, dass die BDEWMitgliedsunternehmen ihren Beitrag für die notwendigen Investitionen in das Rückgrat unserer Volkswirtschaft unsere Energie infrastruktur leisten werden. Ob beim neuen Offshore Programm oder der energieeffizienten Straßenbeleuchtung: Wir begrüßen das große Engagement der KfW und ich freue mich, dass wir nun erstmalig diesen praktischen und aktuellen Informationsüberblick der einzelnen Programme gemeinsam mit der KfW präsentieren können. I m Klima- und Umweltschutz verfolgt die KfW von Anfang an einen dualen Ansatz: Sie fördert sowohl Investitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen als auch in die Energieeffizienz und die Reduktion des Energieverbrauchs. Das gesamte Förderinstrumentarium der KfW fokussiert auf diese beiden Faktoren in diesem Fördergebiet und es ist durchgängig angelegt. Private Investitionen in energetischen Wohnungsbau und -sanierung werden ebenso gefördert wie mit- Dr. Axel Nawrath telständische Unternehmen, die in Umweltschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung investieren, sowie Städte und Gemeinden, die ihre Energiebilanz verbessern und gleichzeitig die Umwelt und dank geringerer Kosten auch ihre Haushalte entlasten wollen. Im vergangenen Jahr hat die KfW Klima- und Umweltschutzinvestitionen im In- und Ausland mit insgesamt 25,3 Milliarden Euro finanziert, das entspricht rund einem Drittel des gesamten Fördervolumens. Dabei entwickelt die KfW ihr Angebot kontinuierlich weiter und optimiert es. So sind bereits Anfang dieses Jahres im Programm Kommunal Investieren eine Reihe von Verbesserungen in Kraft getreten, die vor allem für kommunale Unternehmen von Bedeutung sind. (Seite 5) Seit Anfang April wird die energetische Sanierung aller Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur gefördert. Und ebenfalls zum 1. April hat die KfW wegen der klimapolitischen Bedeutung ein eigenständiges Förderprogramm für Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung aufgelegt. Denn Energieeffizienz bedeutet: den Verbrauch senken und die Umwelt entlasten.
2 2 FÖRDERPROGRAMME DER KFW BANKENGRUPPE pri vat e unt erneh m e n ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm A Investitionen in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland, die zur wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation beitragen, beispielsweise Maßnahmen zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschließlich Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung Verbesserung der Abwasserreinigung, zur Abwasserverminderung und -vermeidung, zum Boden- und Grundwasserschutz effizienten Energieerzeugung effizienten Energieverwendung für große Unternehmen in der Regel bis zu zwei Millionen Euro pro Vorhaben, bei besonderer umweltpolitischer Förderwürdigkeit auch darüber attraktive Zinssätze mit fünf oder zehn Jahren Zinsbindung, besonders günstiger Zinssatz für kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte), bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Sonne, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme) sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung und Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK), sofern nicht förderfähig mit der Premium-Variante bis zu zehn Millionen Euro pro Vorhaben bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre, einsetzbar auch für große Unternehmen, Zinssatz ist abhängig vom Jahres(gruppen)umsatz KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium In diesem Programm sind private und kommunale Unternehmen sowie Kommunen und Zweckverbände antragsberechtigt! Investitionen in große Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Deutschland, beispielsweise Solarkollektoranlagen ab 40 Quadratmeter Nutzfläche ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm B Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU große, automatisch beschickte Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse und streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen mit mehr als 100 kw aus erneuerbaren Energien gespeiste Nahwärmenetze aus erneuerbaren Energien gespeiste Wärmespeicher mit mehr als 20 m3 bis zu zehn Millionen Euro pro Vorhaben Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität besonders günstiger Zinssatz für kleine Unternehmen, bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre in der Regel bis zu zehn Millionen Euro pro Vorhaben Große Wärmepumpen mit mehr als 100 kw attraktive Tilgungszuschüsse, günstiger Zinssatz (zusätzlich verbilligt für kleine Unternehmen), bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre
3 3 FÖRDERPROGRAMME DER KFW BANKENGRUPPE Kommunale unt ern eh m en Kommunal Investieren K o m munen und Ge KfW-Investitionskredit Kommunen Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur (ggf. inkl. Grundstückskauf), beispielsweise Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur (inkl. Grundstückskauf), beispielweise Ver- und Entsorgung Wasserversorgung kommunale Verkehrsinfrastruktur inkl. ÖPNV Abwasser- und Abfallentsorgung Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger Kommunale Verwaltungsgebäude Erschließungsmaßnahmen einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind kein Höchstbetrag; der Finanzierungsanteil bei Kreditbeträgen bis zwei Millionen Euro beträgt 100 Prozent, sonst 50 Prozent Finanzierung von Forfaitierungsmodellen zinsgünstige Finanzierung mit tagesaktuellem Zinssatz bei Kreditabruf, bis zu 20 Jahre Zinsbindung, Finanzierung auch von großen Investitionen bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben Investitionskredit mit langer Zinsbindung (bis zu 20 Jahre), bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre, Finanzierung der förderfähigen Investition bis zu 100 Prozent Energieversorgung Antragstellung: bei der KfW Kommunalbank Energieeffizient Sanieren Kommunen Energieeffiziente Stadtbeleuchtung Seit 1. April fördert die KfW die Modernisierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung mit besonders zinsgünstigen Darlehen, und zwar in den Programmen Kommunal Investieren Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung für kommunale Unternehmen und private Unternehmen im Rahmen von ÖPP-Modellen KfW-Investitionskredit Kommunen Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung für Kommunen Einzelheiten zu diesen Programmen finden sich auf Seite 5 energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur mit allen notwendigen Nebenarbeiten für energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 85 bzw. 100 oder für Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung In Abhängigkeit von der geplanten energetischen Maßnahme werden zwischen 50 und 600 Euro pro Quadratmeter zur Verfügung gestellt besondere Zinsverbilligung des Bundes, 100-Prozent-Finanzierung im Bundesgebiet, zehn Jahre Zinsbindung, bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre, Förderung auch von energetischen Einzelmaßnahmen Antragstellung: bei der KfW Kommunalbank
4 4 FÖRDERPROGRAMME DER KFW BANKENGRUPPE FINANZIERUNGSBEISPIEL emein dev erbän de KfW-Investitionskredit Kommunen flexibel Variante A Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur (inkl. Grundstückskauf), beispielsweise Wasserversorgung Abwasser- und Abfallentsorgung Kommunale Verwaltungsgebäude Energieversorgung Variante B Anschlussfinanzierungen für Investitionskredite, deren Zinsbindung endet kein Höchstbetrag; Mindestkreditbetrag: zwei Millionen Euro; maximaler KfW-Finanzierungsanteil: Beteiligungserwerb von Stadtwerken Mehrere Stadtwerke möchten Anteile etwa an einem Gaskraftwerk erwerben. Der Erwerb dieser Anteile erfolgt zumeist über eine (von den Stadtwerken gegründete) zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft, die wiederum gebündelt eine Beteiligung an dem Gaskraftwerk erwirbt. Im Rahmen dieses mittelbaren Beteiligungserwerbs kann der Anteil des jeweiligen Stadtwerks an der Beteiligungsgesellschaft unabhängig von der Höhe der zu erwerbenden Beteiligung von der KfW mitfinanziert werden. Der unmittelbare Beteiligungserwerb ist grundsätzlich ebenfalls förderfähig. Voraussetzungen u. a.: Die gesellschaftsrechtliche Mitbestimmung ist gewährleistet. Der Beteiligungserwerb dient der Erfüllung von Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Der von der KfW finanzierte Kapitalanteil wird für förderfähige investive Maßnahmen im Zielunternehmen verwendet. Stadtwerk GmbH A 5 % Variante A: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten Variante B: bis zu 100 Prozent des Betrags der Anschlussfinanzierung volle Flexibilität, individuelle Finanzierungsgestaltung mit bis zu 20 Jahren Zinsbindung, Rückzahlung in Raten, Annuitäten oder als endfälliges Darlehen Stadtwerk GmbH B Antragstellung: bei der KfW Kommunalbank Stadtwerk GmbH C 12 % Beteiligung GmbH & Co. KG (Stadtwerkverbund) 3 % 75 % Kraftwerk
5 5 FÖRDERPROGRAMME DER KFW BANKENGRUPPE VERBES S E R U N G E N I M P R O G R A M M K O M M U N A L I N V E STIEREN Keine Mindestbeteiligungsquote mehr für kommunale Unternehmen Z um 1. Januar sind im Programm Kommunal Investieren eine Reihe von Verbesserungen in Kraft getreten, die vor allem für kommunale Unternehmen von Bedeutung sind. Die wichtigste neben der Anhebung des Förderhöchstbetrags: Zukünftig kann der Erwerb von Beteiligungen durch kommunale Unternehmen uneingeschränkt mitfinanziert werden, und zwar unabhängig von einer Mindestbeteiligungsquote oder unternehmerischer Mitbestimmung, erläutert Birgit Gatz, Referentin Kommunalfinanzierung. Diese Änderung im Programm Kommunal Investieren sei bedeutsam für die Rekommunalisierung von Versorgungsnetzen. Sie ermögliche aber auch zum Beispiel den Stadtwerken einer Kleinstadt, sich zur langfristigen ökologischen Energiesicherung an einer Projektgesellschaft zur Errichtung einer Offshore-Windkraftanlage zu beteiligen. Bislang waren solche Investitionen an eine Mindestbeteiligungsquote von zehn Prozent geknüpft. Im Programm Kommunal Investieren sind privatrechtlich organisierte Unternehmen mit einem mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund antragsberechtigt, also etwa eine GmbH oder AG. Bei der Ermittlung der Mehrheitsbeteiligung kann zukünftig auch die Beteiligung von Bundesländern angerechnet werden, sodass sich eine kommunale Mehrheitsbeteiligung an der GmbH von 50 plus X Prozent ergibt. Wichtig: Die Beteiligung der Kommune muss jedoch mindestens 25 Prozent betragen. Seit 1. Januar ist nach Ablauf der zwölfmonatigen Darlehensabruffrist auf begründeten Antrag eine Verlängerung um bis zu 24 weitere Monate möglich (insgesamt maximal 36 Monate). Korres- pondierend dazu ist auch die Bildung zeitlicher Vorhabensabschnitte von bis zu 36 Monaten möglich. Birgit Gatz: Da auch die Förderhöchstbeträge angehoben wurden, wird durch die verlängerten Fristen gegebenenfalls die Förderung des Gesamtvorhabens möglich. Last but not least: Die neue zehnjährige Laufzeitvariante mit entsprechend kalkulierten Zinssätzen erleichtert eine mittelfristige Investitionsfinanzierung, zum Beispiel bei der Anschaffung von technischen Anlagen. Verbesserungen auf einen Blick Der Förderhöchstbetrag ist zum 1. Oktober 2010 auf 25 Millionen Euro je Vorhaben angehoben worden (bisher: 10 Millionen Euro). Uneingeschränkte Mitfinanzierung des Erwerbs von Beteiligugen (interkommunale Kooperation) in der kommunalen Daseinsvorsorge. Erweiterung des Abrufzeitraumes und des zeitlichen Vorhabensabschnittes von bisher 24 auf 36 Monate. Einführung einer zusätzlichen 10-jährigen Laufzeitvariante (bisher: 20 und 30 Jahre) mit günstig kalkulierten Zinssätzen. Vereinfachte Antragstellung: Grobe Angabe des Verwendungszwecks ist zukünftig ausreichend (zum Beispiel bei Investitionen in Versorgungsnetze). KFW-FÖ R D E R P R O G R A M M F Ü R E N E R G I E E F F I Z I E N T E S TADTBELEUCHTUNG Mehr Licht bei geringeren Kosten V ielerorts nutzen Städte und Gemeinden in der Straßenbeleuchtung Lampen, deren Technik noch aus den 1960er-Jahren stammt und die doppelt so viel Energie wie nötig verbrauchen. Durch den Einsatz moderner Lichttechnik könnten nach einer Studie des Deutschen Städteund Gemeindebundes (Dokumentation Nr. 92) in der Straßenbeleuchtung bundesweit bis zu 1,7 Milliarden Kilowattstunden oder 260 Millionen Euro Energiekosten gespart werden pro Jahr. Seit 1. April fördert die KfW die Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit besonders zinsgünstigen Darlehen in den Programmen KfW-Investitionskredit Kommunen Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung für Kommunen und Kommunal Investieren Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung für kommunale Unternehmen. Gefördert werden der Ersatz, die Nachrüstung und die Neuinstallation von Straßenbeleuchtungsanlagen. Finanziert werden können darüber hinaus auch Ersatz- bzw. Nachrüstmaßnahmen zur Beleuchtung von Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen, Parkhäusern und Tiefgaragen sowie die Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen, gemeinhin auch als Ampeln bekannt. Ebenfalls förderfähig ist die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit Lichtmast erneuerungen. Kommunale Unternehmen antragsberechtigt Antragsberechtigt für die neuen Programme sind Kommunen, ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe und Gemeindeverbände sowie kommunale Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen Unternehmen im Rahmen von ÖPPModellen. Finanziert werden können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich der Kosten für Planung, Bestandsanalyse und Konzepterstellung einer energie effizienten Stadtbeleuchtung. Dabei gibt es Höchstbeträge für verschiedene Verwendungszwecke, zum Beispiel Euro pro Straßenleuchte. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre bei optional zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Der günstige Programmzins wird für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
6 6 FÖRDERPROGRAMME DER KFW BANKENGRUPPE Schnelle Auskunft Bei Fragen zur Finanzierung wenden sich kommunale Unternehmen an das KfW-Infocenter unter Leerfeld für Postvertriebsstück (3,9 ct/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk maximal 42 ct/min) Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände wenden sich an das Infocenter der KfW-Kommunalbank unter NEUES KFW-PROGRAMM OFFSHORE WINDENERGIE UMFASST 5 MILLIARDEN EURO Rückenwind für die Windkraft Nützliche Tools Tilgungsrechner Was kostet der KfW-Kredit? Wie lange dauert die Tilgung? Wie hoch ist die Belastung während der gewählten Laufzeit? Auf solche Fragen gibt der Tilgungsrechner eine zuverlässige Antwort. Subventionswertrechner Verschiedene Förderkredite der KfW werden als Beihilfe ausgereicht. Mit dem Subventionswertrechner kann die Höhe des Subventionswertes und der Beihilfe-Intensitäten einer Finanzierung bereits vor Antragstellung überschlägig berechnet werden. Beide Rechner und weitere nützliche Tools finden sich unter in der Rubrik Service / Rechner und Tools. I mpressum Herausgeber BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße Berlin Tel.: Fax: info@bdew.de ( Redaktion KfW Bankengruppe Kommunikation (Michael Seyler) Layout & Gestaltung mpm Corporate Communication Solutions, Mainz Konzept DIE MEDIEN PROFIS, Haan Produktion DCM Druck Center Meckenheim Bildnachweis KfW-Bildarchiv (1) BDEW (1-4) Gordon Bussiek # (5) Verbreitung Erscheint im 13. Jahrgang Auflage: Redaktionsschluss 17. Juni Mit dem neuen KfW-Programm Offshore 2. Finanzierungspaket aus einem bankwindenergie, das im Rahmen des 10-Punkte- durchgeleiteten Kredit und einem maxisofortprogramms zum Energiekonzept der mal gleich hohen Direktkredit der KfW: Bundesregierung seit 8. Juni bereitsteht Weiter besteht die Möglichkeit, ein Vorhaben und ein Volumen von fünf Milliarden Euro hat, durch die Kombination eines Durchleitungssorgt die KfW nach den Worten ihres Vor- kredits und eines Direktkredits der KfW zu standsvorsitzenden Dr. Ulrich Schröder für begleiten. Dabei darf der Kreditbetrag des Direktkredits der KfW die den finanziellen Anschub Höhe des Durchleitungsdes Einsatzes der innovatikredits nicht übersteigen. ven Technologie von WindDer maximale Kreditbeparks auf dem Meer. Wir trag des Finanzierungspaerwarten, mit dem Proketes beträgt 700 Milliogramm die künftig angenen Euro pro Projekt, strebte private Finanzierung wobei ein Finanzierungsvon Offshore-Windenergie Bis 2020 sollen erneuerbare Energien 30 Pro- anteil von 70 Prozent am zu erleichtern. Das KfW-Programm zent des Strombedarfs in Deutschland de- gesamten Fremdkapitalcken; Strom aus Windenergie hat den größten bedarf nicht überschritten Offshore-Windenergie Anteil an den Erneuerbaren. Bild: Fossilpopil werden darf. unterstützt Projektfinan- Fotolia.com. zierungen im Rahmen von Bankenkonsortien. Voraussetzung ist, dass eine 3. Direktkredit zur Finanzierung unvorhergeschäftsbank die Konsortialführung über- gesehener Mehrkosten: Darüber hinaus kann die KfW einen zunimmt. Die Mittel werden dem Antragsteller als Darlehen (Fremdkapital) zur Verfügung ge- sätzlichen Direktkredit gewähren, wenn in stellt. Ein Eigenkapitalanteil von in der Regel der Errichtungsphase des Windparks die Fieinem Drittel des Gesamtkapitalbedarfs ist nanzierung unvorhergesehener Mehrkosten vorrangig in die Projektgesellschaft einzubrin- nötig wird. In diesem Fall muss die KfW ein gen. Unter dieser Voraussetzung können Pro- Partner des Bankenkonsortiums sein und die Geschäftsbanken müssen sich zusammen in jekte wie folgt mitfinanziert werden: mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der 1. Direktkredit im Rahmen von Banken- Finanzierung beteiligen. Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt 100 Millionen konsortien: Die KfW kann sich direkt an Bankenkon- Euro, wobei ein Finanzierungsanteil von 50 sortien beteiligen, wobei sie den Kredit zu den Prozent am Fremdkapitalbedarf für unvorbedingungen der anderen Konsortialpartner hergesehene Mehrkosten nicht überschritten vergibt. Der maximale Kreditbetrag der KfW werden darf. beträgt 400 Millionen Euro pro Projekt, wobei Die Kreditlaufzeit für die Finanzierung beein Finanzierungsanteil von 50 Prozent am gesamten Fremdkapitalbedarf nicht überschrit- trägt bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren. ten werden darf.
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