sozial bewegen gesund leben Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt

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1 sozial bewegen gesund leben engagiert einmischen gut arbeiten Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt 06

2 Liebe Badegäste, sobald die Sonne höher klettert und die Temperaturen sommerlich werden, ist das Baden in freier Natur ein beliebter Freizeitspaß für viele. Schwimmen trägt nicht nur zum allgemeinen Wohlbefinden bei, sondern fördert gleichzeitig die Gesundheit. In dieser aktuellen Badegewässerkarte finden Sie Informationen über die öffentlich ausgewiesenen Badegewässer des Landes Sachsen-Anhalt. Außerdem erfahren Sie, wie die Überwachung und Einstufung erfolgt. Die Karte enthält Kontaktdaten der jeweils zuständigen Gesundheitsämter, die Ihnen gern weitere Auskünfte über die Badegewässer geben und Ihre Hinweise entgegennehmen. Die Badegewässer werden während der Badesaison, die in den meisten Fällen vom 5. Mai bis 5. September dauert, regelmäßig von den zuständigen Gesundheitsämtern überwacht. Es werden monatlich Wasserproben entnommen und dann auf eventuelle Keimbelastungen untersucht. Im Rahmen der Überwachung führen die Gesundheitsämter auch eine Ortsbesichtigung an den Gewässern durch, bei der die Sichttiefe des Wassers bestimmt wird und auf Verunreinigungen wie Glas, Plastik und andere Abfälle geachtet wird. Alle in der Badegewässerkarte aufgeführten Badeseen können ohne Bedenken zum Baden genutzt werden. Unsere Badegewässer weisen in der Regel eine ausgezeichnete bis gute Wasserqualität auf. Aber auch Badeseen, die eine ausreichende Qualitätseinstufung erhalten, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz der Badenden. Natürliche Gewässer dienen nicht nur als Naherholungsgebiet und Badesee, sie sind auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Demzufolge unterliegen Gewässer immer gewissen Schwankungen der Wasserqualität, bedingt durch Umwelteinflüsse oder aber auch durch das Verhalten der Badegäste selbst. Während der gesamten Badesaison informieren Sie sich bitte im Internet unter über die aktuellen Untersuchungsdaten und andere Gegebenheiten vor Ort oder kontaktieren das zuständige. Wichtige Hinweise werden auch in nächster Nähe eines jeden Badegewässers bereitgestellt. Derzeit befinden sich die Badegewässer und deren Umgebung in einem guten hygienischen Zustand. Umsicht und Rücksichtnahme vor Ort garantieren dies auch weiter. Tragen auch Sie dazu bei, indem Sie keine Abfälle am Badestrand zurücklassen, nutzen Sie vorhandene Sanitäreinrichtungen, füttern Sie keine Wasservögel und Fische und nehmen Sie Ihre Haustiere nur an extra gekennzeichnete Badestrände mit. Die Vorbereitungen an allen Badegewässern für einen guten Start in die neue Badesaison konnten abgeschlossen werden. Ich möchte allen Verantwortlichen vor Ort und den vielen Freiwilligen danken, die mithelfen, den hohen Standard an den Badeseen und damit auch die Sicherheit der Badegeäste zu gewährleisten. Ich wünsche Ihnen gute Erholung und erlebnisreiche Tage an den Badegewässern Sachsen-Anhalts. Petra Grimm-Benne Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

3 Gesundheitsämter des Landes Sachsen-Anhalt Stand: April 06 Landeshauptstadt Magdeburg Gesundheits- und Veterinäramt Amtsarzt Herrn Dr. E. Hennig Lübecker Straße Magdeburg Telefon: 039/ Telefax: 039/ gesundheitswesen@magdeburg.de eike.hennig@ga.magdeburg.de Landkreis Börde Fachdienst Gesundheit Fachdienstleiterin Frau Dr. E. Kontzog Gerikestraße Haldensleben Telefon: 03904/ Telefax: 03904/ gesundheit@boerdekreis.de eugenie.kontzog@boerdekreis.de Stadt Halle Geschäftsbereich IV Fachbereich Gesundheit Fachbereichsleiterin Frau Dr. Chr. Gröger Niemeyerstraße 060 Halle/ Saale Telefon: 0345/ -30 Telefax: 0345/ -3 gesundheit@halle.de christine.groeger@halle.de Landkreis Mansfeld Südharz Amtsärztin Frau Dr. B. Achilles Rudolf-Breitscheid-Straße Sangerhausen Telefon: 03464/ Telefax: 03464/ ga@mansfeldsuedharz.de bachilles@mansfeldsuedharz.de Landkreis Stendal Amtsärztin Frau Dr. I. Schubert Wendstraße Stendal Telefon: 0393/ Telefax: 0393/ gesundheitsamt@landkreis-stendal.de iris.schubert@landkreis-stendal.de Altmarkkreis Salzwedel Amtsärztin Frau Dr. C. Schmidt Karl-Marx-Straße Salzwedel Telefon: 0390/ Telefax: 0390/ (Sekretariat GA) kerstin.kinzel@altmarkkreis-salzwedel.de cornelia.schmidt@altmarkkreis-salzwedel.de Burgenlandkreis Amtsärztin Frau Dr. I. Schmidt Schönburger Straße Naumburg Telefon: 03445/ Telefax: 03445/ gesundheitsamt@blk.de schmidt.ina@blk.de Landkreis Harz Dezernat II, Amtsärztin Frau Dr. H. Christiansen Schwanebecker Str Halberstadt Telefon: 0394/ Telefax: 0394/ gesundheitsamt@kreis-hz.de heike.christiansen@kreis-hz.de Landkreis Saalekreis Amtsärztin Frau DM A. Muchow Oberaltenburg 4b 067 Merseburg Telefon: 0346/ Telefax: 0346/ gesundheitsamt@saalekreis.de annegret.muchow@saalekreis.de Landkreis Wittenberg Fachdienst Gesundheit Amtsarzt Herrn Dr. M. Hable Breitscheidstr Lutherstadt Wittenberg Telefon: 0349/ Telefax: 0349/ od gesundheitsamt@landkreis-wittenberg.de michael.hable@landkreis-wittenberg.de Landkreis Anhalt-Bitterfeld Amtsarzt Herrn Dr. N. Preden Am Flugplatz Köthen (Anhalt) Telefon: 03496/ Telefax: 03496/ gesundheitsamt@anhalt-bitterfeld.de nobert.preden@anhalt-bitterfeld.de Stadt Dessau-Roßlau, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Amtsärztin Frau DM I. Hörhold Gustav-Bergt-Straße Dessau-Roßlau Telefon: 0340/ Telefax: 0340/ gesundheitsamt@dessau-rosslau.de Irena.hoerhold@dessau-rosslau.de Landkreis Jerichower Land Amtsarzt Herrn Dr. H. Preisler Bahnhofstraße Burg Telefon: 039/ od Telefax: 039/ gesundheitsamt@lkjl.de henning.preisler@lkjl.de Salzlandkreis Fachdienst 34 - Gesundheit Amtsärztin Frau DM M. Unger Thomas-Müntzer-Str Bernburg (Saale) Telefon: 0347/ Telefax: 0347/ gesundheitsamt@kreis-slk.de munger@kreis-slk.de

4 Einstufungen der Badegewässer (Übersicht alphabetisch geordnet nach den Landkreisen/Kreisfreien Städten) ausgezeichnete gute ausreichende Badegewässerqualität Badegewässerqualität 3 Badegewässerqualität Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Börde Landkreis/ Nr. Name Einstufung Einstufung Einstufung Kreisfreie Stadt des Badegewässers des Badegewässers 03 (unter Berücksichtigung 04 (unter Berücksichtigung 05 * der Ergebnisse von der Ergebnisse von der Ergebnisse von Burgenlandkreis Dessau-Roßlau Halle Harz Jerichower Land Magdeburg 00 bis 03) 0 bis 04) (unter Berücksichtigung 0 bis 05) 3 > Arendsee A Strandbad Schrampe 4 > Waldbad Zichtau A 6 > Große Goitzsche Niemegker See, Am Stadion Bernsteinsee Am Pegelturm Bernsteinsee Mühlbeck 8 > Strandbad Sandersdorf 9 > Akazienteich Aken 0 > Seebad Edderitz > Gröninger See A 3 > Jersleber See 4 > Steinbruch Alte Schmiede Süplingen 5 7 > Mondsee > Strandbad Kretzschau 8 > Freibad Großkühnau 9 > Naturbad Mosigkau 0 > Kiesgrube Sollnitz > Strandbad Adria > Waldbad Freundschaft 3 > Volksbad Angersdorfer Teiche 4 > Heidebad 5 > Halberstädter See 6 > Bergsee Güntersberge 7 > Birnbaumteich Neudorf/Harz 8 > Bremer Dammteich Gernrode 9 > Osterteich Gernrode 3 > Naturbad Elbingerode 3 > Waldseebad Hasselfelde 33 > Kulk Gommern 34 > Niegripper See A 35 > Parchauer See 36 > Plattensee Dannigkow 37 > Waldbad Theeßen 38 > Zabakucker See > Barleber See I > Neustädter See A

5 Mansfeld-Südharz 4 > Kiesgrube Roßla 4 > Kunstteich Wettelrode** 43 > Stausee Kelbra A 44 > Neptunbad Helbra 45 > Süßer See A 73 Campingplatz Seeburg > Süßer See A 74 Schiff Seeburg > Süßer See A Seeterrassen 75 Seeburg > Süßer See A 3 3 Aseleben Saalekreis 46 > Friedrichsbad Zwintschöna 47 > Familien- und 48 Naturbad Pappelgrund > Hasse-Roßbach 49 > Strandbad Obhausen 76 > Geiseltalsee BST keine Einstufung keine Einstufung Stöbnitz 77 > Geiseltalsee BST Frankleben Salzland- 50 > Albertinesee kreis 5 > Löderburger See 53 > Strandbad Staßfurt keine Einstufung 3 54 > Wolmirslebener Schachtsee 55 > Strandbad Gerlebogk 7 > Seepark Barby Stendal 56 > Badesee Klietz keine Einstufung 4 57 > Flussbad Biese 58 > Kamern See BST keine Einstufung 4 Kamern 59 > Kamern See BST keine Einstufung 4 Schönfeld 60 > Kolk Bismark 6 > Waldbad Wischer Wittenberg 6 > Flämingbad Coswig (Anhalt) 63 > Badeteich Touristenzentrum Prettin > Bergwitzsee > Königsee Rotta > Großer Lausiger Teich > Möhlauer See - - keine Einstufung 68 > Riß Klöden 69 > Strandbad Reinsdorf 7 > Badesee Dixförda 78 > Olympiasee Zieko - - keine Einstufung BST Badestelle * vorbehaltlich der offiziellen Einstufung durch die EU Kommission 03 neu ausgewiesenes Badegewässer, erste Einstufung erfolgt (lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor) spätestens im Jahr 06, da nach Abschluss der Badesaison 05 ** 06 kein Badebetrieb Badegewässer bleibt geschlossen genügend Untersuchungsergebnisse (mindestens 6) vorlagen, A An dieser Badestelle kann es infolge von Algenmassenerfolgte Einstufung bereits 05 entwicklungen (u. a. auch Blaualgenmassenentwicklungen) 05 neu ausgewiesenes Badegewässer, erste Einstufung erfolgt zeitweise zu stärkeren Wassertrübungen kommen. spätestens im Jahr 08 3 Einstufungsvoraussetzung (Vorliegen von mindestens 6 Überwachungsergebnissen aus 4 aufeinander folgenden Jahren) nicht erfüllt, da Badegewässer 0 geschlossen war und keine Probennahme erfolgte 4 wegen Hochwassersituation während der Badesaison 03 kein Badebetrieb und keine Probennahme

6 Badegewässerüberwachung in Sachsen-Anhalt Rechtsgrundlage Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die EU-Badegewässerrichtlinie (RL 006/7/EG), die am 4. März 006 in Kraft getreten ist. In Sachsen-Anhalt wurde zur Umsetzung dieser EU-Badegewässerrichtlinie in Landesrecht die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung vom , GVBl. LSA S. 439) verabschiedet. Allgemeines Im Mittelpunkt der Überwachung steht eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer, d. h. zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüft und zum anderen erfolgt eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. In einem so genannten Badegewässerprofil werden die Badegewässer beschrieben und alle möglichen Einflussfaktoren auf die Badegewässerqualität ermittelt und bewertet. Aus den Badegewässerprofilen sollen dann Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im und am Badegewässer abgeleitet werden. Für alle Badegewässer sind die Profile erstellt und im Internet unter da ten-zur -g esundheit /badeg e w aesser/ badegewaesserprofile abrufbar. Für die Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie in Sachsen-Anhalt wurde mit der Badegewässerverordnung eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits- und Wasserbehörden geregelt. Überwachung durch die zuständigen Behörden In Sachsen-Anhalt überwachen die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) die Badegewässer durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison, die im Allgemeinen vom bis andauert, im Abstand von nicht länger als einem Monat Wasserproben und lassen die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli im Landesamt für Verbraucherschutz bestimmen. Bestimmung der mikrobiologischen Parameter Die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli sind gesundheitsrelevante Parameter. Bei beiden Parametern handelt es sich um Darmbakterien, die mit dem Stuhl von Menschen und warmblütigen Tieren in großen Mengen ausgeschieden werden. Der Nachweis dieser Keime im Wasser weist auf fäkale Verunreinigungen hin, die krankheitserregend sein können. Werden für diese mikrobiologischen Parameter die in der Badegewässerverordnung festgelegten hohen Einzelwerte ermittelt, ist eine sofortige Nachkontrolle durchzuführen. Bei Bestätigung dieser hohen Einzelwerte ist zum Schutz der Badenden durch die Gesundheitsämter ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen. Liegt aufgrund erneuter Messungen wieder eine ausreichende Wasserqualität vor, ist das Badeverbot aufzuheben. Durchführung von Ortsbesichtigungen Die Gesundheitsämter führen im Rahmen der Überwachung eine Ortsbesichtigung durch. Dabei wird zum einen die Transparenz der Badegewässer kontrolliert und zum anderen werden Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle erfasst. Diese Faktoren haben weniger gesundheitsrelevante Bedeutung, aber aus ästhetischen und sicherheitsrelevanten Gründen ist hier eine Kontrolle unbedingt angezeigt. Bei einer entsprechenden Verschmutzung sind Maßnahmen zu veranlassen und, wenn notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren. Massenhaftes Auftreten von Blaualgen was Badende beachten sollten Vor allem in den Sommermonaten neigen einige Badegewässer zur Massenentwicklung von Blaualgen. Diese Badegewässer sind in der Badegewässerkarte mit einem A gekennzeichnet. Manche Blaualgen sammeln sich bevorzugt an der Wasseroberfläche und werden durch den Wind in Ufernähe getrieben, wodurch teppichartige Beläge an der Wasseroberfläche und am Ufersaum gebildet werden können. Dadurch kommt es zur Trübung des Wassers. Bestimmte Blaualgen (Cyanobakterien) bilden Giftstoffe, sogenannte Toxine, die bei den Badenden durch Verschlucken des Wassers oder durch sehr langen Hautkontakt Krankheitssymptome hervorrufen können (Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber, Hautreizungen, allergische Reaktionen). Je mehr Wasser verschluckt wird, auch an aufeinanderfolgenden Tagen, und je länger ein Hautkontakt besteht, desto eher ist die Möglichkeit einer gesundheitlichen Gefährdung gegeben. Vor allem sind Kleinkinder und Kinder gefährdet, wenn sie in Ufernähe spielen.

7 Empfehlung Falls Sie an einer Badestelle eine intensive Grünfärbung des Wassers, verbunden mit einer Minderung der Sichttiefe oder gar einen Algenteppich in Ufernähe beobachten, sollten Sie aus Vorsorgegründen auf das Baden verzichten. Vor allem sollten Sie darauf achten, dass Kleinkinder und Kinder nicht in diesem Wasser spielen. Sofern Sie nach dem Baden gesundheitliche Beschwerden bemerken, suchen Sie bitte eine Ärztin/ einen Arzt auf und informieren Ihr zuständiges über Ihre Beobachtungen. Vogelgrippeviren - was Badende beachten sollten Die Vogelgrippe ist eine Tierkrankheit, die nur in sehr seltenen Fällen und durch sehr engen Kontakt mit erkrankten Vögeln auf den Menschen übertragen werden kann. Da das Virus der Vogelgrippe mit dem Kot infizierter Vögel ausgeschieden wird, kann eine Beeinträchtigung der Badegewässer sowie der Uferzonen mit den entsprechenden Spiel- und Liegeflächen nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei allen bisher durch Vogelgrippeviren hervorgerufenen Erkrankungen beim Menschen war ein äußerst enger Kontakt mit erkranktem Geflügel bzw. den Geflügelstallungen die Ursache. Bei Einhaltung der folgenden allgemeinen hygienischen Regeln besteht für das Baden in freien Gewässern kein erkennbares zusätzliches Infektionsrisiko: Vermeiden des direkten Kontaktes zu kranken oder verendeten Vögeln. Vermeiden eines direkten Kontaktes mit Vogelkot. Kein Baden in erkennbar stark mit Vogelkot verschmutzten Gewässern. Gründliches Waschen nach versehentlichem Kontakt mit Vogelkot. Bei Verschmutzung der Uferzone (Liegewiese) auf die Einhaltung der üblichen persönlichen Hygieneregeln achten. Grundsätzlich sollte bei Auffinden von toten Vögeln eine Meldung an die zuständige Behörde (Veterinärbehörde, Ordnungsamt) erfolgen, damit die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlasst werden können. Das Füttern von Wasservögeln, insbesondere an Badestellen und auf Liegewiesen ist zu unterlassen! Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte informieren während der Badesaison über die Qualität der Badegewässer und erteilen Auskünfte über die Situation des gesamten Badebereiches. Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter sind in dieser Karte enthalten. Weitere Informationen sind auch unter der Internetadresse abrufbar. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch mit Vorschlägen, Bemerkungen und Beschwerden an das zuständige wenden. Dies bezieht sich auch auf die Erstellung, Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten. Impressum Herausgeber: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Internet Turmschanzenstraße 5, 394 Magdeburg Telefon: 039/ Fax: 039/ buergernah@ms.sachsen-anhalt.de Internet: Gesamtherstellung: KOCH-DRUCK, Halberstadt Titelfoto:

8 Badegewässerqualität Bewertung und Einstufung aller Badegewässer In allen in der Badegewässerkarte verzeichneten und untersuchten Badegewässern kann während der Badesaison 06 ohne Bedenken gebadet werden. Nähere Informationen zu den Badegewässern in Sachsen-Anhalt erhalten Sie beim zuständigen bzw. im Internet unter daten-zur-gesundheit/badegewaesser. Zu berücksichtigen ist aber, dass die natürlichen Gewässer gewissen Schwankungen aufgrund verschiedener Umwelteinflüsse oder durch das Verhalten der Badegäste unterworfen sind. Die Badegewässer werden nach den Vorschriften der 006 in Kraft getretenen EU-Badegewässer- Richtlinie bewertet und eingestuft. Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt durch statistische Berechnungsverfahren auf der Basis aller vorliegenden Untersuchungsergebnisse der mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli der letzten vier Jahre. Die so ermittelten Werte (sogenannte Perzentile) für die mikrobiologischen Parameter werden jeweils einer Qualitätseinstufung zugeordnet. Die EU-Badegewässer-Richtlinie weist vier mögliche Einstufungen aus und unterscheidet zwischen ausgezeichneter, guter, ausreichender und mangelhafter Badegewässerqualität. Badegewässer mit ausgezeichneter oder guter Qualität befinden sich in einem stabilen Gleichgewicht und sind damit dauerhaft frei von Beanstandungen durch Fäkalkeime. In Badegewässern mit ausreichender Qualität können häufiger erhöhte Keimzahlen der mikrobiologischen Parameter auftreten. Für mangelhafte Badegewässer ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes (erhöhtes Infektionsrisiko der Badenden) ein Badeverbot auszusprechen. Des Weiteren sind in diesen Fällen angemessene Maßnahmen zur Verminderung, Verringerung bzw. Beseitigung der Verschmutzungsursachen durchzuführen. Die in der Tabelle aufgeführten Einstufungen beziehen jeweils 4 Jahre ein. Die Einstufung eines Badegewässers kann abgesehen von bestimmten Ausnahmen erst dann erfolgen, wenn mindestens 6 Untersuchungsergebnisse aus insgesamt vier Badesaisons vorliegen. Für einige Badegewässer konnten keine Einstufungen vorgenommen werden, die Gründe dafür sind in den jeweiligen Fußnoten aufgeführt. Die EU-Kommission hat für die Darstellung der Qualitätseinstufungen europaweit einheitliche Symbole festgelegt, die auch in nächster Nähe jedes Badegewässers zu veröffentlichen sind. Allgemeine Anforderungen an ein Badegewässer, wie z. B. der Zustand der Sanitäranlagen und die Strandqualität werden von den Gesundheitsämtern zusätzlich bewertet und für das jeweilige Badegewässer im Internet unter separat ausgewiesen.

9 3 58 Sandau Kalbe (Milde) Bismark (Altmark) Jerichow Schwanebeck Gröningen Kroppenstedt Egeln Aken Benneckenstein Gröbzig Darstellung in der Karte 46 EU-Symbol keine Einstufung Hohenmölsen 7 5 Theißen Landstraßen

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