Studienarbeit BilSt Lösungshinweis

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1 Studienarbeit BilSt Lösungshinweis Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Warenlieferung: B. liefert die Fertigungsmaschine durch Verschaffung der Verfügungsmacht ( 3 Abs.1 UStG) i.r. ihres Unternehmens gegen Entgelt an den Abnehmer U. in den USA (= 1 Abs.2a S.3 UStG Drittland). Der Lieferort der bewegten Lieferung (Versendung i.s.d. 3 Abs.1 S.3 EStG) ist gem. 3 Abs.5a i.v.m. Abs.6 S.1 UStG am Ort des Beginns der Versendung anzunehmen, womit eine im Inland ( 1 Abs.2 S.1 UStG) gem. 1 Abs.1 Nr.1 UStG steuerbare Lieferung gegeben ist. Als BMGL gilt das Entgelt ( 10 Abs.1 S.1 und S.2 EStG) = Aufwand des Leistungsempfängers U. ggf. abzgl. der USt, gegenständlich Es liegt eine Ausfuhrlieferung vor, vgl. 6 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG, da der Unternehmer B. den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet zum Abnehmer U. versendet hat. Die Ausfuhr ist auch i.s.d. Abs.4 nachgewiesen (SV-Angabe). Als Ausfuhrlieferung ist der Umsatz gem. 4 Nr.1a UStG steuerfrei. Der steuerfreie Umsatz ist im VAZ Oktober 01 anzumelden. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 1

2 1. Aufgabe (Grundfall) 1.1. Frage 1 1. Buchung des Geschäftsvorfalles zum Am Tag der Lieferung ist der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises - in USD - entstanden. Dem Realisationsprinzip des 252 Abs.1 Nr.4 HGB folgend, ist eine entsprechende Forderung zu aktivieren. Forderungen sind handelsrechtlich gem. 253 Abs.1 HGB und steuerrechtlich gem. 5 Abs.1 S.1 EStG entsprechend, aber unter Beachtung steuerrechtlicher Vorbehaltsnormen, zu bewerten, vgl. 5 Abs.6 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.1 EStG. Grds. ist dabei von den AK ( 255 Abs.1 HGB) auszugehen, die mit dem Wechselkurs für Devisen vom gleichen Tage durch Umrechnung in zu bestimmen sind. Die Angabe für Sortenkurse ist unerheblich, da die Zahlung am unbar zu erfolgen hat. Die AK der Forderung betragen danach Buchungssatz zum in HB und StB: Forderungen / LL an Umsatzerlöse Frage 2 - Variante a) Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,70 Handelsbilanz: Die Forderung ist als WiG des UV nach 253 Abs.4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) zwingend mit dem niedrigeren Wert (niedriger als die AK) anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Die Frage der Dauerhaftigkeit ist handelsrechtlich ohne Bedeutung. Zum ist demnach eine Abschreibung i.h.v auf den Bilanzansatz der Forderung i.h.v. nunmehr erforderlich. Buchungssatz zum : Abschreibung Forderungen an Forderungen / LL Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 2

3 Steuerbilanz: Die Maßgeblichkeit der HB für die StB gem. 5 Abs.1 S.1 EStG setzt sich nur durch, soweit keine steuerliche Vorbehaltsnorm greift ( 5 Abs.6 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.2 EStG). Hiernach muss die Wertminderung der Forderung aber voraussichtlich von Dauer sein, wovon gegenständlich ausgegangen werden kann, denn die Wechselkurse haben sich bis zum Zahlungszeitpunkt am nicht mehr verändert. Die Teilwertabschreibung ist somit auch in der StB zulässig, jedoch seit 2009 nicht mehr zwingend geboten ( 5 Abs.1 S.1 HS.2 und S.2 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.2 EStG kann ). Die B. wünscht einen möglichst niedrigen Ansatz in der StB, weshalb die Teilwertabschreibung vorgenommen wird. Buchungssatz zum : Abschreibung Forderungen an Forderungen / LL Bilanzansatz der Forderung zum Frage 2 - Variante b) Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,90 Handelsbilanz: Die Restlaufzeit der Forderung beträgt am ein Jahr oder weniger als ein Jahr, weshalb 256a S.2 HGB zu beachten ist. Die Bewertung zur Obergrenze AK gem. 253 Abs.1 S.1 HGB und das Realisationsprinzip gem. 252 Abs.1 Nr.4 HS.2 HGB sind in diesem Falle nicht anzuwenden. Die Umrechnung der Forderung in fremder Währung erfolgt gem. 256a S.1 HGB zum Devisenkassamittelkurs (0,90 für 1 USD). Da der Umrechnungswert mit über den AK i.h.v liegt, bleibt kein Raum für die Anwendung des 253 Abs.4 HGB und die Forderung ist zum in der HB i.h.v zu bilanzieren. Buchungssatz zum : Forderungen an so. betriebl. Erträge Die Frage der Bildung einer passiven latenten Steuer i.s.d. 274 Abs.1 S.1 HGB stellt sich nicht, da die B-GmbH ohnehin eine kleine Kapitalgesellschaft ist und nach SV-Angabe die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen will ( 274a Nr.5 HGB). Steuerbilanz: Die Maßgeblichkeit der HB für die StB gem. 5 Abs.1 S.1 EStG wird durch steuerliche Vorbehaltsnormen verdrängt ( 5 Abs.6 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.1 EStG und 38 AO). Da der Tatbestand an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (Realisation des Währungsgewinns) noch nicht eingetreten ist und als Obergrenze der Bewertung der Forderung in fremder Währung steuerlich die AK gelten, bleibt es in der StB zum beim Ansatz i.h.v Eine Buchung ist zum nicht erforderlich. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 3

4 2. Aufgabe (Abwandlung des Grundfalls - "Put"-Option) 2.1. Frage 1 - Buchung des Optionserwerbs Die Put-Option wurde erworben, um ein Währungsrisiko einer betrieblichen Fremdwährungsforderung abzusichern. Es handelt sich hierbei um ein entgeltlich erworbenes immaterielles WiG ( 5 Abs.2 EStG, R 5.5 Abs.1 S.1 EStR bzw. 246 Abs.1 S.1 HGB), das als notwendiges BV sowohl in der HB als auch in der StB mit seinen AK aktiviert werden muss. Buchung bei Erwerb nach HGB und EStG: Immaterielles WiG an Bank Frage 2 - Ausweis in HB und StB mit Sicherungsgeschäft Variante a) - Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,70 Mit der Put-Option wurde ein Sicherungsgeschäft für ein einzelnes Grundgeschäft i.s.d. 5 Abs.1a EStG abgeschlossen, um das Währungsrisiko auszuschalten (sog. Micro-Hedge) und somit eine Bewertungseinheit i.s.d. 254 HGB gebildet. Anders als beim sog. Macro- Hedge, bei dem nach HGB nach h.m. ein Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten angenommen wird, besteht bei einem Micro-Hedge ein handelsrechtliches Gebot. Aufgrund der ausdrücklichen Maßgeblichkeit in 5 Abs.1a S.2 EStG ist damit auch in der StB eine Bewertungseinheit nach 254 HGB zu bilden. Die Forderung darf deshalb zum weder in der HB noch in der StB auf einen niedrigeren Wert (Börsen- oder Marktpreis bzw. Teilwert) abgeschrieben werden, soweit sich die gegenläufigen Wertänderungen ausgleichen (Effektivität). Dies bedeutet aber auch, dass die Summe der Bilanzansätze des immateriellen WiG "Put"-Option und der Forderung insgesamt nicht übersteigen darf. Bilanzansätze zum in HB und StB: Forderung immaterielles WiG Zum tritt kein weiterer Forderungsverlust ein, weil B. die USD unter einem Aufwand für den Optionsschein von zum Preis von 0,80 verkaufen wird. Damit ist die Werthaltigkeit der Forderung i.h.v stabilisiert. In HB und StB zum noch erforderliche Buchung: Abschreibung Forderungen an Forderungen Buchung zum in HB und StB: Bank an Forderungen immaterielles WiG Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 4

5 Variante b) - Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,90 Zur handels- und steuerbilanziellen Beurteilung der Forderung zum vgl. Ziff Frage 2 - Variante b) - keine Abweichung. Die Frage einer Forderungs-Abschreibung stellt sich hier nicht, weshalb für die Bildung von Bewertungseinheiten und die Anwendung des 5 Abs.1a EStG kein Raum bleibt. Das immaterielle WiG "Put"-Option ist mit zu bilanzieren. Beurteilung zum : B. wird die Option verfallen lassen. Verfällt diese, handelt es sich um abzugsfähige Betriebsausgaben ( 4 Abs.4 EStG), da eine betriebliche Veranlassung jedenfalls gegeben ist. so. betriebl. Aufwand an Immaterielles WiG Vgl. H 4.2 Abs.15 EStR (Umkehrschluss). dazu in der Steuerbilanz... Bank an Forderungen so. betriebl. Erträge und in der Handelsbilanz: Bank an Forderungen Gesamtpunktzahl 15 WP Nachstehend können Sie sich selbst korrigieren und Ihre Leistung beurteilen. Seien Sie dabei aber kritisch. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 5

6 Beurteilungsbogen zum Bilanzsteuerrecht - STA BilSt 11 TZ SOLL IST Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Warenlieferung Lieferung, Lieferort, Versendungsbeginn, umsatzsteuerbar BMGL Entgelt Ausfuhrlieferung, umsatzsteuerfrei 1. Aufgabe (Grundfall) 1. Buchung des Geschäftsvorfalles zum Forderung entsteht mit Auslieferung Zugangsbewertung mit AK, Umrechnung zum Devisenkurs Buchungssatz 1.2. Frage 2 - Variante a) Bilanzstichtag 1 USD kostet 0,70 Handelsbilanz 253 Abs.4 HGB (strenges Niederstwertprinzip), Abschreibung Buchungssatz Steuerbilanz 6 Abs.1 Nr.2 S.2 EStG, TW-Abschreibung, wenn vorauss. von Dauer Buchungssatz Frage 2 - Variante b) Bilanzstichtag 1 USD kostet 0,90 Handelsbilanz 256a S.2 HGB, außer Kraft: 253 Abs.1 S.1, 252 Abs.1 Nr.4 HS.2 HGB Umrechnung, 256a S.1 HGB, kein Fall von 253 Abs.4 HGB Buchungssatz Steuerbilanz OG AK, 6 Abs.1 Nr.2 S.1 EStG und 38 AO, keine Buchung 2. Aufgabe (Abwandlung des Grundfalls - "Put"-Option) 2.1. Frage 1 - Buchung des Optionserwerbs Beurteilung Optionserwerb, entgeltl. erworbenes immaterielles WiG, AK Buchungssatz 2.2. Frage 2 - Ausweis in HB und StB mit Sicherungsgeschäft Variante a) - Umrechnungskurs Bilanzstichtag: 0,70 Bewertungseinheit i.s.d. 254 HGB, Micro-Hedge, 5 Abs.1a S.2 EStG Grundsatz der Effektivität, Wertausgleich Bilanzsansätze Forderungen , immaterielles WiG Buchungssatz zur Forderungsabschreibung i.h.v Zwischensummen 13,5 Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 6

7 Übertrag 13,5 Variante b) - Umrechnungskurs Bilanzstichtag: 0,90 kein Fall für Bewertungseinheit, immat. WiG wie bisher zu bilanzieren Verfall der Option am , BA, da betrieblich veranlasst Buchungssatz Gesamtsummen 15 Bewertung mit Note:. Notenschlüssel 95 bis 100 % sehr gut Note 88 bis 94 % gut-sehr gut Note 1,5 81 bis 87 % gut Note 2,0 74 bis 80 % befriedigend-gut Note 2,5 67 bis 73 % befriedigend Note 3,0 59 bis 66 % ausreichend- befriedigend Note 3,5 50 bis 58 % ausreichend Note 4,0 40 bis 49 % mangelhaft- ausreichend Note 4,5 30 bis 39 % mangelhaft Note 5,0 20 bis 29 % ungenügend- mangelhaft Note 5,5 0 bis 19 % ungenügend Note 6,0 Bitte beachten Sie, dass Sie diese Klausur nur für Ihre individuellen Lernziele erworben haben und Sie daher nicht berechtigt sind, die Datei an dritte Personen weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, vielen Dank. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 7

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