Studienarbeit BilSt Lösungshinweis
|
|
- Fabian Hase
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studienarbeit BilSt Lösungshinweis Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Warenlieferung: B. liefert die Fertigungsmaschine durch Verschaffung der Verfügungsmacht ( 3 Abs.1 UStG) i.r. ihres Unternehmens gegen Entgelt an den Abnehmer U. in den USA (= 1 Abs.2a S.3 UStG Drittland). Der Lieferort der bewegten Lieferung (Versendung i.s.d. 3 Abs.1 S.3 EStG) ist gem. 3 Abs.5a i.v.m. Abs.6 S.1 UStG am Ort des Beginns der Versendung anzunehmen, womit eine im Inland ( 1 Abs.2 S.1 UStG) gem. 1 Abs.1 Nr.1 UStG steuerbare Lieferung gegeben ist. Als BMGL gilt das Entgelt ( 10 Abs.1 S.1 und S.2 EStG) = Aufwand des Leistungsempfängers U. ggf. abzgl. der USt, gegenständlich Es liegt eine Ausfuhrlieferung vor, vgl. 6 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG, da der Unternehmer B. den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet zum Abnehmer U. versendet hat. Die Ausfuhr ist auch i.s.d. Abs.4 nachgewiesen (SV-Angabe). Als Ausfuhrlieferung ist der Umsatz gem. 4 Nr.1a UStG steuerfrei. Der steuerfreie Umsatz ist im VAZ Oktober 01 anzumelden. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 1
2 1. Aufgabe (Grundfall) 1.1. Frage 1 1. Buchung des Geschäftsvorfalles zum Am Tag der Lieferung ist der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises - in USD - entstanden. Dem Realisationsprinzip des 252 Abs.1 Nr.4 HGB folgend, ist eine entsprechende Forderung zu aktivieren. Forderungen sind handelsrechtlich gem. 253 Abs.1 HGB und steuerrechtlich gem. 5 Abs.1 S.1 EStG entsprechend, aber unter Beachtung steuerrechtlicher Vorbehaltsnormen, zu bewerten, vgl. 5 Abs.6 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.1 EStG. Grds. ist dabei von den AK ( 255 Abs.1 HGB) auszugehen, die mit dem Wechselkurs für Devisen vom gleichen Tage durch Umrechnung in zu bestimmen sind. Die Angabe für Sortenkurse ist unerheblich, da die Zahlung am unbar zu erfolgen hat. Die AK der Forderung betragen danach Buchungssatz zum in HB und StB: Forderungen / LL an Umsatzerlöse Frage 2 - Variante a) Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,70 Handelsbilanz: Die Forderung ist als WiG des UV nach 253 Abs.4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) zwingend mit dem niedrigeren Wert (niedriger als die AK) anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Die Frage der Dauerhaftigkeit ist handelsrechtlich ohne Bedeutung. Zum ist demnach eine Abschreibung i.h.v auf den Bilanzansatz der Forderung i.h.v. nunmehr erforderlich. Buchungssatz zum : Abschreibung Forderungen an Forderungen / LL Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 2
3 Steuerbilanz: Die Maßgeblichkeit der HB für die StB gem. 5 Abs.1 S.1 EStG setzt sich nur durch, soweit keine steuerliche Vorbehaltsnorm greift ( 5 Abs.6 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.2 EStG). Hiernach muss die Wertminderung der Forderung aber voraussichtlich von Dauer sein, wovon gegenständlich ausgegangen werden kann, denn die Wechselkurse haben sich bis zum Zahlungszeitpunkt am nicht mehr verändert. Die Teilwertabschreibung ist somit auch in der StB zulässig, jedoch seit 2009 nicht mehr zwingend geboten ( 5 Abs.1 S.1 HS.2 und S.2 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.2 EStG kann ). Die B. wünscht einen möglichst niedrigen Ansatz in der StB, weshalb die Teilwertabschreibung vorgenommen wird. Buchungssatz zum : Abschreibung Forderungen an Forderungen / LL Bilanzansatz der Forderung zum Frage 2 - Variante b) Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,90 Handelsbilanz: Die Restlaufzeit der Forderung beträgt am ein Jahr oder weniger als ein Jahr, weshalb 256a S.2 HGB zu beachten ist. Die Bewertung zur Obergrenze AK gem. 253 Abs.1 S.1 HGB und das Realisationsprinzip gem. 252 Abs.1 Nr.4 HS.2 HGB sind in diesem Falle nicht anzuwenden. Die Umrechnung der Forderung in fremder Währung erfolgt gem. 256a S.1 HGB zum Devisenkassamittelkurs (0,90 für 1 USD). Da der Umrechnungswert mit über den AK i.h.v liegt, bleibt kein Raum für die Anwendung des 253 Abs.4 HGB und die Forderung ist zum in der HB i.h.v zu bilanzieren. Buchungssatz zum : Forderungen an so. betriebl. Erträge Die Frage der Bildung einer passiven latenten Steuer i.s.d. 274 Abs.1 S.1 HGB stellt sich nicht, da die B-GmbH ohnehin eine kleine Kapitalgesellschaft ist und nach SV-Angabe die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen will ( 274a Nr.5 HGB). Steuerbilanz: Die Maßgeblichkeit der HB für die StB gem. 5 Abs.1 S.1 EStG wird durch steuerliche Vorbehaltsnormen verdrängt ( 5 Abs.6 i.v.m. 6 Abs.1 Nr.2 S.1 EStG und 38 AO). Da der Tatbestand an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (Realisation des Währungsgewinns) noch nicht eingetreten ist und als Obergrenze der Bewertung der Forderung in fremder Währung steuerlich die AK gelten, bleibt es in der StB zum beim Ansatz i.h.v Eine Buchung ist zum nicht erforderlich. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 3
4 2. Aufgabe (Abwandlung des Grundfalls - "Put"-Option) 2.1. Frage 1 - Buchung des Optionserwerbs Die Put-Option wurde erworben, um ein Währungsrisiko einer betrieblichen Fremdwährungsforderung abzusichern. Es handelt sich hierbei um ein entgeltlich erworbenes immaterielles WiG ( 5 Abs.2 EStG, R 5.5 Abs.1 S.1 EStR bzw. 246 Abs.1 S.1 HGB), das als notwendiges BV sowohl in der HB als auch in der StB mit seinen AK aktiviert werden muss. Buchung bei Erwerb nach HGB und EStG: Immaterielles WiG an Bank Frage 2 - Ausweis in HB und StB mit Sicherungsgeschäft Variante a) - Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,70 Mit der Put-Option wurde ein Sicherungsgeschäft für ein einzelnes Grundgeschäft i.s.d. 5 Abs.1a EStG abgeschlossen, um das Währungsrisiko auszuschalten (sog. Micro-Hedge) und somit eine Bewertungseinheit i.s.d. 254 HGB gebildet. Anders als beim sog. Macro- Hedge, bei dem nach HGB nach h.m. ein Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten angenommen wird, besteht bei einem Micro-Hedge ein handelsrechtliches Gebot. Aufgrund der ausdrücklichen Maßgeblichkeit in 5 Abs.1a S.2 EStG ist damit auch in der StB eine Bewertungseinheit nach 254 HGB zu bilden. Die Forderung darf deshalb zum weder in der HB noch in der StB auf einen niedrigeren Wert (Börsen- oder Marktpreis bzw. Teilwert) abgeschrieben werden, soweit sich die gegenläufigen Wertänderungen ausgleichen (Effektivität). Dies bedeutet aber auch, dass die Summe der Bilanzansätze des immateriellen WiG "Put"-Option und der Forderung insgesamt nicht übersteigen darf. Bilanzansätze zum in HB und StB: Forderung immaterielles WiG Zum tritt kein weiterer Forderungsverlust ein, weil B. die USD unter einem Aufwand für den Optionsschein von zum Preis von 0,80 verkaufen wird. Damit ist die Werthaltigkeit der Forderung i.h.v stabilisiert. In HB und StB zum noch erforderliche Buchung: Abschreibung Forderungen an Forderungen Buchung zum in HB und StB: Bank an Forderungen immaterielles WiG Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 4
5 Variante b) - Umrechnungskurs am Bilanzstichtag: 1 USD kostet 0,90 Zur handels- und steuerbilanziellen Beurteilung der Forderung zum vgl. Ziff Frage 2 - Variante b) - keine Abweichung. Die Frage einer Forderungs-Abschreibung stellt sich hier nicht, weshalb für die Bildung von Bewertungseinheiten und die Anwendung des 5 Abs.1a EStG kein Raum bleibt. Das immaterielle WiG "Put"-Option ist mit zu bilanzieren. Beurteilung zum : B. wird die Option verfallen lassen. Verfällt diese, handelt es sich um abzugsfähige Betriebsausgaben ( 4 Abs.4 EStG), da eine betriebliche Veranlassung jedenfalls gegeben ist. so. betriebl. Aufwand an Immaterielles WiG Vgl. H 4.2 Abs.15 EStR (Umkehrschluss). dazu in der Steuerbilanz... Bank an Forderungen so. betriebl. Erträge und in der Handelsbilanz: Bank an Forderungen Gesamtpunktzahl 15 WP Nachstehend können Sie sich selbst korrigieren und Ihre Leistung beurteilen. Seien Sie dabei aber kritisch. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 5
6 Beurteilungsbogen zum Bilanzsteuerrecht - STA BilSt 11 TZ SOLL IST Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Warenlieferung Lieferung, Lieferort, Versendungsbeginn, umsatzsteuerbar BMGL Entgelt Ausfuhrlieferung, umsatzsteuerfrei 1. Aufgabe (Grundfall) 1. Buchung des Geschäftsvorfalles zum Forderung entsteht mit Auslieferung Zugangsbewertung mit AK, Umrechnung zum Devisenkurs Buchungssatz 1.2. Frage 2 - Variante a) Bilanzstichtag 1 USD kostet 0,70 Handelsbilanz 253 Abs.4 HGB (strenges Niederstwertprinzip), Abschreibung Buchungssatz Steuerbilanz 6 Abs.1 Nr.2 S.2 EStG, TW-Abschreibung, wenn vorauss. von Dauer Buchungssatz Frage 2 - Variante b) Bilanzstichtag 1 USD kostet 0,90 Handelsbilanz 256a S.2 HGB, außer Kraft: 253 Abs.1 S.1, 252 Abs.1 Nr.4 HS.2 HGB Umrechnung, 256a S.1 HGB, kein Fall von 253 Abs.4 HGB Buchungssatz Steuerbilanz OG AK, 6 Abs.1 Nr.2 S.1 EStG und 38 AO, keine Buchung 2. Aufgabe (Abwandlung des Grundfalls - "Put"-Option) 2.1. Frage 1 - Buchung des Optionserwerbs Beurteilung Optionserwerb, entgeltl. erworbenes immaterielles WiG, AK Buchungssatz 2.2. Frage 2 - Ausweis in HB und StB mit Sicherungsgeschäft Variante a) - Umrechnungskurs Bilanzstichtag: 0,70 Bewertungseinheit i.s.d. 254 HGB, Micro-Hedge, 5 Abs.1a S.2 EStG Grundsatz der Effektivität, Wertausgleich Bilanzsansätze Forderungen , immaterielles WiG Buchungssatz zur Forderungsabschreibung i.h.v Zwischensummen 13,5 Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 6
7 Übertrag 13,5 Variante b) - Umrechnungskurs Bilanzstichtag: 0,90 kein Fall für Bewertungseinheit, immat. WiG wie bisher zu bilanzieren Verfall der Option am , BA, da betrieblich veranlasst Buchungssatz Gesamtsummen 15 Bewertung mit Note:. Notenschlüssel 95 bis 100 % sehr gut Note 88 bis 94 % gut-sehr gut Note 1,5 81 bis 87 % gut Note 2,0 74 bis 80 % befriedigend-gut Note 2,5 67 bis 73 % befriedigend Note 3,0 59 bis 66 % ausreichend- befriedigend Note 3,5 50 bis 58 % ausreichend Note 4,0 40 bis 49 % mangelhaft- ausreichend Note 4,5 30 bis 39 % mangelhaft Note 5,0 20 bis 29 % ungenügend- mangelhaft Note 5,5 0 bis 19 % ungenügend Note 6,0 Bitte beachten Sie, dass Sie diese Klausur nur für Ihre individuellen Lernziele erworben haben und Sie daher nicht berechtigt sind, die Datei an dritte Personen weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, vielen Dank. Abakus-Steuerkolleg GbR - GS - Stud-E BilSt 01 - Seite 7
Studienarbeit BilSt - 21 - Lösungshinweis
Studienarbeit BilSt - 21 - Lösungshinweis 1. Steuerbilanzielle Behandlung des PKW BMW: Durch die Sicherungsübereignung bei Hingabe des Darlehens durch die Make-Money-GmbH (MM-GmbH) an Ingmar Not, geht
MehrStudienarbeit BilSt - 09 - Lösungshinweis
Studienarbeit BilSt - 09 - Lösungshinweis Allgemeines: Der Stpfl. ist Kaufmann i.s.d. 1 Abs.1 HGB und somit auch für die steuerliche Gewinnermittlung zur Führung von Büchern verpflichtet ( 140 AO - abgeleitete
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil II: Umlaufvermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil II: Umlaufvermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 253 (3) HGB für 6 (1) Nr. 2 EStG für Handelsbilanz
MehrStudienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise
Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise 1. Allgemeine Ausführungen: Die Sachsen-High-Tec GmbH (SHT GmbH) ist eine gem. 1 Abs.1 Nr.1 KStG unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, da sie ihre
MehrBilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten
Bilanzierung und Bewertung der Verbindlichkeiten Bilanzierung 266 Abs. 3 C. -8 HGB Bewertung gem. 253 Abs. S. 2 HGB Erfüllungsbetrag, das ist in der Regel der Rückzahlungsbetrag Gem. 6 Abs. Nr. 3 EStG
MehrNutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,
Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700
MehrMusterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00
Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
MehrLösung der Übungsklausur 1
Lösung der Übungsklausur 1 59 Lösung der Übungsklausur 1 1. Planungsbüro a) Auflösung Mietverhältnis Die Abstandszahlung für die vorzeitige Räumung stellen Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) für ein
MehrUmsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz
Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte 10.12.2014 1 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrGebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung
MehrKlasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung
Übungsaufgaben Aufgabe 1 Das Unternehmen U. erhält am 30.06.2008 einen Zuschuss von 50.000,00 zu einer Maschine, deren Anschaffungskosten 200.000,00 betragen. Die Maschine wurde am 10.05.2008 erworben.
MehrReihengeschäfte in der Umsatzsteuer
Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand
MehrJahresabschluss. Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main
Jahresabschluss Patriarch Multi-Manager GmbH Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2015 Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA 31.12.2015 Vorjahr EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrBuchhalterische Behandlung von laufenden Erträgen aus Wertpapieren
Übung Wertpapiere Aktien Beteiligung gem. 271 Abs. 1 HGB (dauernde Verbindung) Ausweis unter 266 Abs. 2 A III 3 HGB Bewertung gem. 253 Abs. 1 und 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu AK inkl. Anschaffungsnebenkosten
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise
MehrWirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht
MehrBilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bilanzierung und Bewertung von Forderungen Schwerpunkt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Es gelten die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - 266 Abs. 2 B. II HGB - 253 Abs. 1
MehrXVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil
XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil 103 XVIII. Sonderposten mit Rücklageanteil Bilanzposition ß) Sonderposten mit Rücklagenanteil Aus dem Verkauf eines Grundstücks in 2008 resultiert noch eine Rücklage
MehrBilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:
MehrSteuerrechliche Bewertung des Anlagevermögens Unterschiede zur HB
Steuerrechliche Bewertung des Anlagevermögens Unterschiede zur HB 1. Ausgangswert: identisch mit Handelsbilanz AK/HK 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG 2. planmäßige Abschr.: gleichmäßig (linear) Verteilung der
MehrWiss. Mit. Alexander Witfeld
Klausurtraining Umsatzsteuerrecht 30.05.2014 Wiss. Mit. Alexander Witfeld Lehrstuhl für Steuerrecht / Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de Einige
MehrRechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen
Rechnungslegungs- Änderungsgesetz 2014 steuerliche Konsequenzen Steuerliche Begleitmaßnahmen Zuschreibungspflicht ab Inkrafttreten RÄG 2014 Nachholung unterlassene Zuschreibung aus Zeiten vor Inkrafttreten
MehrVorlesung Buchführung/Bilanzierung Unit 2.2.
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.2.: Bewertung des Umlaufvermögens Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 246 I HGB: Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten ( ) 247
Mehr04 1 Die Buchführungs- / Bilanzierungspflicht trifft dabei die OHG, vgl H 5.1 Buchführungspflicht einer Personengesellschaft" EStH.
GFS Seite 1 Rz Pkt. Lösung / Steuerberater Das Original / A B C - OHG 01 1 Unterschiede Handelsrecht - Steuerrecht Der handelsrechtliche Gewinn der OHG ist nach den 238 ff HGB zu ermitteln. Gegenstand
MehrBewertung von Wirtschaftsgütern. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Bewertung von Wirtschaftsgütern Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Allgemeine Bewertungsgrundsätze 252 Abs. 1 HGB Die wichtigsten Grundsätze und Prinzipien: Nr.1 Grundsatz der Bilanzkontinuität (Bilanzidentität)
MehrÜberblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen.
Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite = abstrakte... Name Aktivierungsfähigkeit wann liegt
MehrReihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1
MehrJahresabschluss. Patriarch MultiManager GmbH Frankfurt am Main
Jahresabschluss Patriarch MultiManager GmbH Frankfurt am Main zum 31. Dezember 2013 Patriarch MultiManager GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA 31.12.2013 Vorjahr EUR TEUR A. Anlagevermögen
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrUniversität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011
www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 6. Veranstaltung Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte
MehrBilanzbuchhalter/in (IHK) Teil B
Martin Weber Fachgebiet: Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht Lehrbrief 5 / HGB Bilanzierung von Verbindlichkeiten Bewertungseinheiten Verfasser: Dipl.-Kfm.
MehrWie ist der Geschäftsvorfall zu buchen und welche Auswirkungen ergeben sich auf das Kapital und den Erfolg?
7. Übung - Lösung: 1. Übung zu RAP: Unser Unternehmer Max Bau hat von der Firma Pleitex GmbH eine Lagerhalle angemietet. Nach dem Mietvertrag steht ihm die alleinige Nutzung für die nächsten 10 Jahre zu.
MehrBewertung von Wirtschaftsgütern. Prof. D. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Bewertung von Wirtschaftsgütern Prof. D. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Allgemeine Bewertungsgrundsätze 252 Abs. 1 HGB Die wichtigsten Grundsätze und Prinzipien: Nr.1 Grundsatz der Bilanzkontinuität
MehrKlausuren- Intensivlehrgang
Klausuren- Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2014/15 StB-46 Musterklausur Bilanzsteuerrecht Teil 1 und Teil 2 Bewertungsschema Hilfsmittel: Bearbeitungszeit: Beck sche Textausgaben
MehrRückstellungen und Rücklagen von A bis Z
Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage Wilhelm Krudewig Rückstellungen
MehrGesundheitssektor, Finanzsektor.
1 2 3 4 Organträger muss umsatzsteuerlicher Unternehmer sein. Bloßes Halten von Beteiligungen begründet keine Unternehmereigenschaft. Sphärentheorie ist zu beachten. Der Organträger kann eine unternehmerische
MehrNORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012.
NORDCAPITAL Immobilienfonds Niederlande 6 GmbH & Co. KG Hamburg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 Bilanz Aktiva 31.12.2012. A. Anlagevermögen 26.469.683,67 35.741.484,67
MehrBuchführung und Bilanzwesen
Buchführung und Bilanzwesen Stand 15.02.2014 Themenübersicht 2 Kapitel A: Der Gewinnermittlungszeitraum, Kapitel B: Die Gewinnermittlungsmethoden, Kapitel C: Die handelsrechtliche Bilanzierung, Kapitel
MehrForfaitierung von Leasingverträgen
BilSt - Studieneinheit 24 Forfaitierung von Leasingverträgen Beispielsfälle Inhalt: 1. Begriff der Forfaitierung 2. Bilanzierung des Forfaitierungserlöses 3. Studienarbeit BilSt-24 BilSt - Stud-E 24 -
MehrBetriebswirtschaftslehre. Klausur / Rechnungswesen I, Jahresabschluss BW-REW-P
Studiengang Betriebswirtschaftslehre Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 08.06.02 Die Klausur enthält 8 Aufgaben, zu deren Lösung Ihnen insgesamt
MehrMartin T. Kocybik 06. Koll. Aufgabe 15, 16, 17 Jahresabschluß Student d. Wirtschaftswissenschaft
Aufgabe 15: Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten Die Bilanzierung der Rechnungsabgrenzungsposten wird im 250 HGB geregelt Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: Auszahlung jetzt Aufwand später Es erfolgt
MehrJahresabschluss. zum 31. Dezember Hypoport Insurance Market GmbH Klosterstr Berlin
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Klosterstr. 71 10179 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2010 AKTIVA Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. So arbeiten Sie mit dem Buch. Von der Buchführung zum Jahresabschluss. Grundregeln der doppelten Buchführung
Vorwort So arbeiten Sie mit dem Buch Von der Buchführung zum Jahresabschluss. Grundregeln der doppelten Buchführung.. Buchung im SOLL.. Buchung im (ABEN.. Buchungssatz. Die Gewinnermittlungsarten.. Einnahme-Überschussrechnung..
Mehran die beiden Gesellschafter für deren Geschäftsführungstätigkeit ihv'
2 Sachverhalt (G ewi nnerm ittl u n g, Ei n kom mensteuer, Körpersc haftste uer, Gewe rbesteuer) : Die Bröser & Röhricht ohg (im weiteren ohg) betreibt in Düsseldorf (gewerbesteuerlicher Hebesatz: 44s
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung Aufgabe 1: Steuerbilanzgewinn der OHG im Veranlagungszeitraum 2013 Vorläufiger Jahresüberschuss 200.000
MehrBuchführung und Rechnungswesen
3 Grundlagen der Finanzbuchführung 3.1 Inventur und Inventar Jeder Kaufmann ist nach Handelsrecht und nach Steuerrecht verpflichtet, 1. zu Beginn eines Handelsgewerbes ( 240 Abs. 1 HGB) und 2. für den
MehrOb Werkstattwagen oder Luxusauto
Ob Werkstattwagen oder Luxusauto Das Dauerthema KFZ systematisch aufbereitet Stand: Mai 2015 Referent: Dipl.-Fw. Christoph Kleine-Rosenstein Oberregierungsrat ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010
05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrABAKUS Steuerkolleg GbR www.abakus-steuerlehre.de. Lösungshinweise zur USt-Klausur ABA - U22 (Die vorgesehene Bearbeitungszeit lag bei 2 Stunden)
Lösungshinweise zur USt-Klausur ABA - U22 (Die vorgesehene Bearbeitungszeit lag bei 2 Stunden) Handelsunternehmen ig. Erwerb ig. Dreiecksreihengeschäft Beförderungs bzw. Versendungslieferung unselbständiger
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015
06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh, Hamburg
ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2013 31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 31. Dezember
MehrName, Vorname: Matrikelnummer: Studiengang: Unterschrift: Prof. Dr. M. Hendler / Prof. Dr. C. Theile. Fach: BA Jahresabschluss 1. Note / Notenpunkte:
Klausur Semester: Wintersemester 2011/2012 Student / Studentin Name, Vorname: Matrikelnummer: Studiengang: Unterschrift: Dozent / Dozentin Name: Prof. Dr. M. Hendler / Prof. Dr. C. Theile Fach: BA Jahresabschluss
MehrFACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich IV Seite:
MehrBilanz zum 31. Dezember 2007 1. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 2. Anhang 2007 3
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 der Axel Springer Medien Accounting Service GmbH Berlin (vormals: Sechsundvierzigste Media Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh) Bilanz zum 31. Dezember 2007 1 Gewinn-
MehrAbweichungen zwischen Handelsbilanz und. Ende der Einheitsbilanz?
AK Steuern Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Steuern Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz Ende der Einheitsbilanz? Prof. Dr. Wolfram Scheffler Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MehrDas Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft bfd-online-seminar Dienstag, 11. März 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
MehrLeitungen im Wald Steuerliche Kriterien
Leitungen im Wald Steuerliche Kriterien Forstökonomischer Diskurs Morsleben, 6. Februar 2009 Dr. Roland Wierling Diplom-Volkswirt, Diplom-Forstwirt Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle DR. WIERLING
MehrSalzburger. Steuerdialog 2014. Begutachtungsentwurf. Ergebnisunterlage. Umsatzsteuer. 5. 7. Mai 2014
Salzburger Steuerdialog 2014 5. 7. Mai 2014 Begutachtungsentwurf Ergebnisunterlage Umsatzsteuer Inhaltsverzeichnis 1. REIHENGESCHÄFT ZUORDNUNG DER BEWEGTEN LIEFERUNG... 3 2. REIHENGESCHÄFT ZUORDNUNG DER
MehrMosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.
Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013
MehrRechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für
Mehr3. Berechnung des GoF, Erstellung der Bilanz des Käufers nach Übernahme Um dieses zu bewerkstelligen, muß man drei Schritte der Reihe nach abarbeiten.
Aufgabe 8: Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwertes (GoF) 1. GoF allgemeine Entstehung Im Einzelabschluß ist ein GoF eigentlich selten vorhanden. Anteilsbesitz an Unternehmen wird zu Anschaffungskosten
MehrBilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals
Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals 1. Kapitalgesellschaften Bilanzausweis: 266 Abs. 3 A. HGB 272 HGB 268 Abs. 1 und 3 HGB 58, 150, 158 AktG Fortführung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG (Beispiel
MehrSkript Steuern 1 Prof. Skopp Wintersemester 03/04
Skript Steuern 1 Prof. Skopp Wintersemester 03/04 Inhaltsverzeichnis: 1. Der Fall Dieter Sohlen... S.2-3 2. Gewinnermittlungszeitraum / Haftung der GmbH & CoKG (Vorlesung vom 10.10.03)... S.4-8 3. Gewinnermittlung
MehrFebruar 2006. Stellungnahme. Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Werner Fleischer
Februar 2006 Stellungnahme Bilanzierung von CO 2 -Emissionszertifikaten gemäß österreichischem HGB der Arbeitsgruppe CO 2 -Emissionszertifikate Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Werner Fleischer Mitglieder
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2013/2014, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2013/2014, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Es handelt sich um eine Mitunternehmerschaft i.s.v. 15 Abs. 2, 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, deren Einkünfte einheitlich und
MehrJahresabschluss. zum 31.12.2012. SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee. 69190 Walldorf
Jahresabschluss zum 31.12.2012 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-
MehrBeispiel: Ein Unternehmer kauft einen Aktenvernichter für 149,38 EUR zuzüglich 28,38 EUR USt.
1.3.2.2 Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis zu 1.000,00 EUR Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren AK/HK
MehrErfassung von Erträgen aus in- und ausländischen Investmentfonds in der Steuererklärung
ÖGWT-Club Erfassung von Erträgen aus in- und ausländischen Investmentfonds in der Steuererklärung Dr. Gernot Aigner 13. und 29.4.2010 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Agenda Definitionen
MehrVorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /
MehrLINworks GmbH J A H R E S A B S C H L U S S Jahresabschluss 2013 LINworks GmbH
LINworks GmbH J A H R E S A B S C H L U S S 2013 Jahresabschluss 2013 LINworks GmbH ALLGEMEINE ANGABEN Allgemeine Angaben A Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse
MehrLösung zu Fall 30. Jahresabschluss TEIL E
Lösung zu Fall 30 29 Punkte Bei der sich zum Bilanzstichtag 2011 noch innerhalb des Herstellungsprozesses befindlichen Maschine handelt es sich um ein unfertiges Erzeugnis der Maschinenbau AG. Dieser Vermögensgegenstand
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrSNP Consulting GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2014
SNP Consulting GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.295,00 77,45 I.
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 40 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 40 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben
MehrGeschäftsbericht. für das Geschäftsjahr. in EUR. Saphir Invest Aktiengesellschaft. Müritzstr Klink
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2006 in EUR Saphir Invest Aktiengesellschaft Müritzstr. 24 17192 Klink Geschäftsbericht Geschäftsjahr 2006 Seite: 1 Inhalt Organe der Gesellschaft 2 Bericht des Aufsichtsrats
MehrWenn Sie mal den Überblick verlieren!
Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken
MehrII. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig
Aufgabe 1.1: Bilanzierungsfähigkeit und pflicht GoB HGB I. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig III. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit I. allgemeiner Bilanzierungsgrundsatz
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrSteuerforum 2012. Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott
Steuerforum 2012 Aktuelles Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Guido Förster, Prof. Dr. Hans Ott 1. Auflage 2012. Broschüre. 28 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 04818 8 Recht > Handelsrecht,
MehrLatente Steuern bei Kapital- und Personengesellschaften sowie in Organschaftsfällen September 2015. Jörg Hammen, WP/StB/CPA (US), Hanroth
Latente Steuern bei Kapital- und Personengesellschaften sowie in Organschaftsfällen September 2015 Jörg Hammen, WP/StB/CPA (US), Hanroth Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Konzeptionelle Grundlagen...
MehrArbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011
Fall 1: Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,- in 10 Monatsraten
MehrSteuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010
Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrDas Gesellschafter- Geschäftsführergehalt
KSt - Studieneinheit 32 Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt Inhalt: 1. Übungsaufgaben 2. Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt 3. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben nach Ziff.1. KSt - Stud-E
MehrReihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)
Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)
MehrBilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG Dipl.-Finanzwirt Hans-Peter Zbanyszek, StB Dipl.-Finanzwirt Lukas Hendricks, MBA (International Taxation) Aktuelle Auflage: Stand Mai 2009 Alle Rechte vorbehalten,
MehrIV. Vollständigkeitsgebot 139
IV. Vollständigkeitsgebot 139 Nutzung der Räume wird nämlich durch das Mietverhältnis ermöglicht. Die Aufwendungen erfolgen aber nicht für ein vom Eigentümer erworbenes Recht oder einen von ihm erworbenen
MehrRechnungslegung nach HGB und IFRS Abschlussklausur Name: Matr.Nr.
Frank N. Motzko, FB 07 Rechnungslegung nach HGB und IFRS Abschlussklausur - 12.07.2011 Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 Summe Note Erreichbare Punkte 14 15 6 10 7 8 60 Erreichte Punkte
MehrLatente Steuern. Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG
Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Latente Steuern... 3 Diese Hilfe als PDF...... 7 Andere Hilfen aufrufen...... 7 2 / 7 Latente Steuern Mit der Neufassung des
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 SQ IT-Services GmbH / 31.12.2012 Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013
MehrBilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG und die wesentlichen Auswirkungen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG und die wesentlichen Auswirkungen Stand: 10. September 2008 Tax 1 Zielsetzung des BilMoG Umfassendste Modernisierung des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz
MehrGrundsätze der Bewertung
Grundsätze der Bewertung Folgebewertung Abnutzbares Anlagevermögen Nicht-abnutzbares Anlagevermögen / gesamtes Umlaufvermögen Reguläre Abschreibung/AfA (typisierter Wertverzehr) Wertberichtigungen Außerplanm.
Mehr