BPZ AKTUELL - Mai 2015

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1 BPZ BALMES, PELKA & ZIMMERMANN STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Josef-Görres-Platz 7 Telefon 0 6 / D Koblenz Telefax 0 6 / Internet: Sitz Koblenz; HRB 88 AG Koblenz Geschäftsführer: Thomas Zimmermann Dipl.-Betriebswirt und Steuerberater Rudolf Balmes Steuerberater Dr. Jürgen Pelka Rechtsanwalt und Steuerberater kanzlei@bpz-koblenz.de zi-pf Az.: I. BPZ AKTUELL - Mai 05 Sehr geehrte Damen und Herren, die Infrastruktur ist ein großes Thema geworden. In den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sprach niemand davon, es wurde einfach getan, und das Wort Infrastruktur beschränkte sich auf Universitäten mit Vorlesungen für Volkswirtschaftslehre. Heute erleben wir Infrastruktur unmittelbarer, näher und auch politisch. Persönliche Betroffenheit entsteht bei Staus im Straßenverkehr und bei Streiks von Piloten und Lockführern. Gesamtwirtschaftliche Betroffenheit entsteht bei betriebsnotwendigen Ausweichbewegungen, sei es von der Schiene auf die Straße oder beim Umfahren bestandsgefährdeter Brücken. Die technischen Errungenschaften IT-unterstützter Navigationsmittel und Informationsverarbeitung in Echtzeit täuschen nicht darüber hinweg, dass die gesamte deutsche Logistik sich täglich neuen Herausforderungen stellen muss. Natürlich ist auch die Umwelt betroffen, wenn sich die Politik bisweilen auch schwertut, dieses an sich dankbare Thema auszuschlachten. Wie soll die Schiene gefördert werden, wenn sie Dank Gewerkschaftlern mit gesellschaftlichem Blindflugverständnis unzuverlässig ist? Wie soll man sich für den Ausbau und den Erhalt der Straßen und Brücken stark machen, wenn Straßenverkehr insgesamt böse ist und umweltschädlich? Wenn eine A4 in der Ost-West-Achse wegen Kröten und ähnlich wertvollem Getier zur Einsparung von 50 km und entsprechend hohen Immissionen nicht gebaut werden soll, können auch Brücken für den Schwerverkehr gesperrt bleiben, da intakte Brücken umweltschädlich den Straßenverkehr fördern.

2 BPZ BALMES, PELKA & ZIMMERMANN Steuerberatungsgesellschaft mbh - - Wie verhalten sich die Politik und unser Finanzminister? Scheinheilig möchte man meinen. Da wird bisweilen etwas abgezwackt und groß als Förderung struktureller Maßnahmen propagiert. Da kommt die PKW-Maut zur Hilfe, die hierzu einen (lächerlichen) Beitrag leisten soll, weil ja kein Geld in der Kasse ist. Müssen Bürger und Unternehmen wirklich betteln, damit infrastrukturell etwas passiert? Solange der öffentlichen Hand direkt oder indirekt Schienen und Straßen gehören, ist sie für deren Erhalt und Ausbau verantwortlich. Ein Bürger lässt auch nicht sein Einfamilienhaus verrotten, und ein Unternehmen muss ständig seine Produktionsstätten verbessern, um im Wettbewerb zu bestehen. Die gute volkswirtschaftliche Lage der Bundesrepublik Deutschland basiert auf Produktionskraft und Einkommen und führt zu hohen Steuereinnahmen der öffentlichen Hand. Nicht zu vergessen sind die Steuereinnahmen aus dem Verkehr, die alleine aus Mineralölsteuer und Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer 47 Mrd. pro Jahr betragen. Es ist schon eine unglaubliche Dreistigkeit, wenn die öffentliche Hand unter all diesen Aspekten behauptet, sie hätte für infrastrukturelle Maßnahmen eben nur ein beschränktes Budget zur Verfügung. Da erscheint das Gedankenspiel einer Privatisierung der Infrastruktur reizvoll. Alles, was von Bürgern und Unternehmen direkt oder indirekt infrastrukturbedingt gezahlt wird, wird als Einnahme in die Infrastruktur AG überführt. In zehn Jahren haben wir das modernste Schienennetz weltweit und brauchen keine Luftfederung in Autos, weil alles spiegelglatt und gut fahrbar ausgebaut ist. Wir wünschen Ihnen einen sonnigen Mai und hoffen, dass bis dahin alle Frostaufbrüche auf den Straßen geflickt sind. Mit freundlichen Grüßen BPZ Balmes, Pelka & Zimmermann Steuerberatungsgesellschaft mbh - Thomas Zimmermann - Steuerberater Anlagen

3 News BPZ Inhaltsverzeichnis Termine Mai 05 Termine Juni 05 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt 5 Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung 5 Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten 6 Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen 6 Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen 7 Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich 7 Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten 8 Verpflegungsmehraufwand bei Ansatz einer ständig wechselnden Tätigkeitsstätte 6

4 News Termine Mai 05 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu- schlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat. 4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

5 News Termine Juni 05 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu- schlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat. 4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3

6 News Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. 3 Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. 4 Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. 5 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab : neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz. 6 Der Basiszinssatz verändert sich zum. Januar und. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. 7 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab : 8 Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung bis , % 5, % 8, % 0.0. bis ,3 % 4,87 % 7,87 % bis ,38 % 4,6 % 7,6 % 0.0. bis ,63 % 4,37 % 7,37 % bis ,73 % 4,7 % 7,7 % bis ,73 % 4,7 % 8,7 % 0.0. bis ,83 % 4,7 % 8,7 % Abs. S. BGB. 86 Abs. S. BGB. 86 Abs. BGB. 86 Abs. 3 S. BGB. 88 Abs. S. BGB. 88 Abs. S. bzw. Abs. BGB. 47 Abs. S., 3 BGB. Homepage Deutsche Bundesbank. 4

7 News Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt Kontrahierungszwang 4 andere Beurteilung. rechtfertigen keine Nach dem Einkommensteuergesetz unterliegt das von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Krankengeld dem Progressionsvorbehalt. Das Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei. Es erhöht aber die Steuer auf die übrigen Einkünfte, weil es bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt wird. Der Bundesfinanzhof hat erneut entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung 3 bestätigt, dass der Progressionsvorbehalt auch für das Krankengeld greift, das ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherter bezieht. Es macht keinen Unterschied, ob der Empfänger des Krankengelds freiwillig oder pflichtversichert ist. Zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bestehen auch nach der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht und des Basistarifs weiterhin grundsätzliche Unterschiede. Ab dem Jahr 009 gilt zwar die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Aber dies und der in der privaten Krankenversicherung ab diesem Jahr eingeführte Basistarif mit 3 3b Abs. Satz Nr. b EStG. BFH, Urt. v , III R 36/3, LEXinform BFH, Urt. v , X R 53/06, DStR 009, S. 47, LEXinform Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung Nach dem Kauf eines vermieteten sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhauses wirkte der Grundstückseigentümer auf die Beendigung sämtlicher Mietverhältnisse hin, um eine Komplettsanierung des Hauses durchführen zu können. Im Jahr 999 zogen die letzten Mieter aus. Im Jahr 0 erfolgte die Generalsanierung des Gebäudes. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden fast keine Vermietungseinkünfte erzielt, sodass das Finanzamt die Werbungskostenüberschüsse (Verluste) für die Jahre 00 bis 007 nicht anerkannte. Der Bundesfinanzhof 5 bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung. Aufwendungen für Wohnungen, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leer stehen, sind auch während der Leerstandszeiten als Werbungskosten abziehbar, solange der Vermieter den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht endgültig aufgegeben hat. Im entschiedenen Fall hat der Vermieter allerdings den zeitlich begrenzten Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum überschritten. Er hatte über einen Zeitraum von mehr als neun Jahren nichts unternom- 4 5 Abs. a, b VAG. BFH, Urt. v , IX R 46/3, LEXinform

8 News men, um die Wohnungen zu sanieren und zu vermieten. Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten Ob eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt, hängt u. a. auch von der Feststellung ab, wo sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses eines Arbeitnehmers befindet. Hält sich ein Arbeitnehmer zusammen mit einem Lebensgefährten in dem beruflich begründeten Zweithaushalt auf, bedeutet das noch nicht, dass dort auch der Lebensmittelpunkt liegt. Die außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene Wohnung eines Arbeitnehmers kann dessen Lebensmittelpunkt darstellen, auch wenn er sich den überwiegenden Teil des Jahres mit seinem Lebensgefährten am Beschäftigungsort aufhält. Hier kommt es auf die Gesamtwürdigung des Einzelfalles an. Mit diesem Urteil des Bundesfinanzhofs wird die bisher für berufstätige Ehegatten geltende Rechtsprechung auch auf unverheiratete Lebensgefährten ausgedehnt. Verpflegungsmehraufwand bei Ansatz einer ständig wechselnden Tätigkeitsstätte Die Höhe der Mehraufwendungen für Verpflegung richtet sich bei einer Auswärtstätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten nach der Abwesenheitsdauer des Arbeitnehmers von seiner Wohnung. Als Wohnung ist hier der Ort des Lebensmittelpunkts gemeint. Das gleiche gilt aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer ständig in derselben auswärtigen Unterkunft übernachtet. Der Bezug einer Unterkunft an einem Beschäftigungsort, der nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, stellt keine doppelte Haushaltsführung dar. Die Beschränkung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwand auf drei Monate spielt also in diesem Fall keine Rolle. Für die Berechnung der Verpflegungspauschale bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist alleine die jeweilige Abwesenheit von der vor Ort genommenen Wohnung maßgebend. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs ) Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen Ein Schweizer Unternehmer hatte die Vergütung von Vorsteuerbeträgen beantragt und hierbei Rechnungen nur in Fotokopie BFH, Urt. v , VI R 6/4, BFH/NV 05, S. 393, LEXinform BFH, Urt. v , VI R 95/3, DStR 04, S. 559, DB 04, S. 869, BFH/NV 05, S. 54, LEXinform

9 News eingereicht. Das Bundeszentralamt für Steuern lehnte den Antrag ab, weil keine Originalrechnungen vorgelegt wurden. Der Bundesfinanzhof sah das auch so und verwies auf den eindeutigen Gesetzestext. Hinweis: Im Einzelfall kann die Pflicht zur Vorlage von Originalrechnungen aber dann unverhältnismäßig sein, wenn die nicht fristgerechte Vorlage vom Antragsteller nicht zu vertreten ist. Bindungswirkung einer Bescheinigung zur Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen Die Voraussetzungen einer erhöhten Abschreibung in Sanierungsgebieten müssen vor Beginn der Baumaßnahme durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachgewiesen werden. Über die Bindungswirkung dieses Grundlagenbescheides musste der Bundesfinanzhof entscheiden. Nach seinem nun vorliegenden Urteil erstreckt sich die Bindungswirkung nur auf die im Gesetz 3 genannten Tatbestandsmerkmale; nämlich auf die Feststellung, ob das Gebäude in einem Sanierungsgebiet belegen ist, ob förderfähige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen 4 durchgeführt und ob Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförde- 3 4 BFH, Urt. v , V R 39/3, BFH/NV 05, S. 455, DB 05, S. 535, LEXinform BFH, Urt. v..0.04, X R 5/3, DStR 05, S. 79, BFH/NV 05, S. 40, LEXinform h Abs. EStG. 77 BauGB. rungsmitteln gewährt worden sind. Daher prüft allein die Gemeinde, ob förderfähige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Aufgrund der Wertungen des Baugesetzbuchs muss entschieden werden, wie die Begriffe Modernisierung und Instandsetzung zu verstehen sind und ob darunter auch ein Neubau in bautechnischem Sinne zu subsumieren ist. Keine Bindungswirkung besteht demgegenüber in Bezug auf die Höhe der begünstigten Herstellungskosten, da bei solchen Sanierungsmaßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich aus der Bescheinigung auch die Höhe der begünstigten Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ergeben muss. Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ist in einem Folgejahr möglich Ist eine bestimmte Betriebsgröße nicht überschritten, eine Investitionsabsicht vorhanden und macht der Unternehmer Angaben zum begünstigten Wirtschaftsgut, kann er für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsab- 7

10 News zugsbetrag). der Finanzverwaltung Entgegen der Auffassung kann ein Investitionsabzugsbetrag, der bereits in einem Vorjahr abgezogen worden ist, ohne dabei die absolute Höchstgrenze von je Betrieb oder die relative Höchstgrenze von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erreichen, in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum Erreichen der genannten Höchstgrenzen aufgestockt werden. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs 3 ) Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten Erzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, z. B. aus Gewerbebetrieb, selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens.50 nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren. Die getätigten Aufwendungen sind entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen auf die verschiedenen Einnahmequellen aufzuteilen. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, bleibt entgegen dem Gesetzeswortlaut für den Zeitraum von 007 bis 009 der Abzug der Kosten in voller Höhe auch dann möglich, wenn für die Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Damit wird die in 00 rückwirkend ab 007 eingeführte Regelung entschärft, dass für den unbeschränkten Abzug kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen darf. Für die Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung gilt ein qualitativer Maßstab. Entscheidend ist, dass der Steuerzahler im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs 4 ) 3 7g EStG. Rz. 6 im BMF-Schr. v , IV C 6-S- 39b/07/000, BStBl 03 I, S. 493, LEXinform BFH, Urt. v...04, X R 4/3, DStR 05, S. 76, BFH/NV 05, S. 403, LEXinform BFH, Urt. v , X R 49/, BFH/NV 05, S. 77, LEXinform

11 Steuer-Tipp BPZ 6 Firmenwagen und selbst getragene Benzinkosten I. Ausgangslage Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Lohnabrechnung erfolgt die Besteuerung des geldwerten Vorteils nach der %-Regelung. Mit dem Arbeitgeber wurde vertraglich vereinbart, dass Sie die Benzinkosten für Privatfahrten selbst tragen. II. Bisherige Rechtslage Der Bundesfinanzhof hatte in der Vergangenheit in mehreren Urteilen darüber entschieden, wie die Kosten, welche von Arbeitnehmern bei Überlassung eines Firmenwagens selbst getragen werden, einkommensteuerrechtlich zu behandeln sind. Tenor dieser Urteile war, dass bei Anwendung der %-Regelung im Gegensatz zur Fahrtenbuchmethode eine Berücksichtigung außer Acht blieb. Der Arbeitnehmer konnte die persönlich getragenen Kosten somit steuerlich nicht als Werbungkosten einkommensmindernd im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen. III. Geänderte Rechtsprechung Mit Urteil vom hat nunmehr das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass vom Arbeitnehmer selbst bezahlte Benzinkosten für ein Firmenfahrzeug, auch bei Anwendung der %-Regelung, als Werbungskosten abziehbar sind. Dies gilt sogar dann, wenn diese auf Privatfahrten entfallen. Im zu entscheidenden Fall erhielt ein Außendienstmitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein Kfz, welches er auch zu Privatfahrten nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil wurde nach der %- Regelung ermittelt. Die Benzinkosten musste der Arbeitnehmer selbst tragen. In seiner Einkommensteuererklärung macht der Arbeitnehmer diese Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug. Das Finanzgericht hingegen ließ den Abzug, mit der Begründung zu, dass die Benzinkosten zum Erwerb von Barlohn (für berufliche Fahrten) und Sachlohn (für private Fahrten) aufgewendet worden seien und demzufolge mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen. Nach An-

12 Steuer-Tipp 6 B P Z sicht des Finanzgerichtes ist es demnach auch nicht erforderlich, den Nachweis der Werbungskosten durch das Führen eines Fahrtenbuches beizubringen. IV. Unser Tipp Da die Revision beim BFH zugelassen wurde, bleibt die endgültige Entscheidung abzuwarten. Bis dahin sollten Sie in jedem Fall die Belege für von Ihnen selbst getragene Fahrzeugkosten sammeln und im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Lehnt die Finanzverwaltung eine Berücksichtigung ab, sollte je nach Stand des Revisionsverfahrens Einspruch eingelegt und ggf. das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

13 Rechts-Tipp BPZ 50 Fallstrick Unterschrift unwirksamen Erklärungen durch ordnungsgemäße Unterzeichnung vorbeugen I. Überblick Ein jeder hat schon mal ein Schriftstück unterschrieben und damit im wahrsten Sinne des Wortes eine Unterschrift geleistet. Dies kann im Rahmen schriftlicher Korrespondenz erfolgt sein oder aber auch zum Abschluss eines Vertrages. Das Hauptaugenmerk ist dabei zumeist auf den Inhalt des Schreibens oder des Vertragswerks gerichtet vermutet man doch dort Haken und Ösen. Fallstrick in Schriftstücken kann aber auch eine vermeintliche Banalität wie die Unterschriftsleistung sein. II. Erforderlichkeit einer Unterschrift Bei welchen Schriftstücken besonders auf die Unterschrift geachtet werden muss, ist nicht durch einen kurzen Blick in das Gesetz zu erfahren. So ist eine eigenhändige Unterschriftsleistung zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften oder Willenserklärungen nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann erforderlich, wenn durch Gesetz die Schriftform vorgeschrieben ist. Dies ist z.b. der Fall bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung von Mietverträgen, der Ausstellung einer Quittung, der Mängelrüge im Baurecht oder dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages. Darüber hinaus wird die Schriftform im täglichen Geschäftsverkehr vielfach freiwillig gewählt oder vereinbart, um eine sog. Privaturkunde zu schaffen, die im etwaigen gerichtlichen Streitfall die volle Beweiskraft für eine abgegebene Erklärung bietet. Über das Zivilrecht hinaus ist auch im Umgang mit Behörden oder Gerichten oftmals eine eigenhändige Unterschrift erforderlich, so z.b. bei Einreichung der Steuererklärung oder Erhebung einer Klage. Mögliche Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Unterschrift können mitunter verheerend sein: Verträge gelten als nicht geschlossen, Kündigungen als nicht ausgesprochen, Steuererklärungen als nicht abgegeben oder gerichtliche Schriftsätze als nicht eingereicht. Wie sieht also eine ordnungsgemäße Unterschrift aus?

14 Rechts -Tipp 50 B P Z III. Anforderungen an eine Unterschrift Was unter einer Unterschrift zu verstehen ist und welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterschrift zu stellen sind, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch sowie dem Zweck von Formvorschriften. Im Kern dient die eigenhändige Unterschrift des Unterschreibenden dazu, den Aussteller einer schriftlichen Erklärung unzweifelhaft identifizieren zu können. So soll die gesetzlich angeordnete Schriftform sicherstellen, dass ein Schriftstück vom Unterschreibenden stammt und es sich zudem nicht nur um einen bloßen Entwurf handelt. Erforderlich ist deshalb das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzugs, der individuelle, die Nachahmung erschwerende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt. Nach Auffassung der Rechtsprechung ist es dabei unschädlich, wenn der Schriftzug nur flüchtig niedergelegt ist oder aber von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist. Unter diesen Voraussetzungen kann also selbst ein nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anerkannt werden. Zu berücksichtigen ist dabei auch, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt. Hinweis: Der Begriff Unterschrift ist durchaus auch wörtlich zu nehmen. Denn diese muss nach Auffassung der Rechtsprechung einen Text räumlich abschließen und soll daher nicht neben oder über dem Text stehen, sondern eben darunter. IV. Keine Verwendung von Namenskürzeln und Handzeichen Keine Unterschrift stellt hingegen die Verwendung eines Namenskürzels (Paraphe) oder aber eines Handzeichens dar. Eine Paraphe wird häufig als Sichtvermerk verwendet und lässt damit offen, ob eine endgültige Erklärung gewollt ist. Sie scheidet damit als Unterschrift aus. Ebenfalls gelten Handzeichen nicht als anerkannte Unterschrift. Die Rechtsprechung bezeichnet daher in Abgrenzung zur vollständigen Namensunterschrift alles als Handzeichen, was nicht Unterschrift ist. In der Rechtsprechung sind beispielsweise folgende Unterzeichnungen nicht als Unterschrift, sondern als Handzeichen gewertet worden: Unterzeichnung mit einer nahezu senkrecht verlaufenden Linie mit fei-

15 Rechts -Tipp 50 B P Z nem Aufstrich und kurzem wellenförmigen Auslauf Unterzeichnung nur mit Vornamen Unterzeichnung nur mit Anfangsbuchstaben vom Vor- und Nachnamen Unterzeichnung ohne erkennbare Buchstaben V. Tipp Sind Schriftstücke zu unterschreiben, empfiehlt es sich, dass wenigstens der Anfangsbuchstabe des Namens in einer Unterschrift erkennbar ist. In Abgrenzung zu einem Namenskürzel sollte der Schriftzug darüber hinaus nicht so kurz gestaltet sein, dass er nur zwei Buchstaben des Namens erfasst. Möchte man auf Nummer sicher gehen, unterschreibt man am besten mit Vor- und Nachnamen. Darüber hinaus ist es insbesondere bei unleserlichen Unterschriften ratsam, wenn unter der Unterschrift der vollständige Name sei es handschriftlich in Druckbuchstaben oder durch maschinellen Ausdruck wiederholt wird.. 3

16 Special BPZ 58 Rechtzeitig vorsorgen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im Fokus I. Überblick Gerne wird das Thema um eine Vorsorge für eine selbstbestimmte Lebensführung verdrängt. Dabei kann es jeden treffen sei es durch Unfall, Krankheit oder Alter. Plötzlich gerät man in eine Lage, in der man wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Umso wichtiger ist es vorzusorgen und grundlegende Entscheidungen rechtzeitig in die Wege zu leiten. Die Vorsorge besteht im Wesentlichen aus dem Dreiklang von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Oftmals werden die Begrifflichkeiten miteinander vermengt, obwohl es sich rechtlich um grundlegend verschiedene Dinge handelt. Gleichwohl ergänzen sich diese Elemente untereinander, so dass eine umfassende Vorsorge eine Auseinandersetzung mit dem gesamten Thema und Regelung aller drei Bereiche notwendig macht. Sind keinerlei Vorsorgeelemente vorhanden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei ist zu beachten, dass Ehe oder Verwandtschaftsverhältnisse (z.b. Eltern - Kind) nicht ohne weiteres dazu führen, dass erwachsene Angehörige für einander handeln dürfen. Grund genug also, das Vorsorgepaket im Rahmen eines Rechts-Tipps näher zu betrachten. II. Vorsorgevollmacht Mit dem Begriff der Vollmacht wird die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht eines Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber bezeichnet. Die Vorsorgevollmacht im Speziellen ist dazu bestimmt, eine Person für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit zu bevollmächtigen.. Inhalte der Vollmacht Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten kann sich auf folgende Wirkungskreise beziehen, die durch individuelle Vorgaben erweitert oder beschränkt werden können: Gesundheitsfürsorge: Der Wirkungskreis der Gesundheitsfürsorge befasst sich mit gesundheitlichen Fragen und dem Recht zur Entscheidung über einzelne Behandlungen oder ärztliche Eingriffe. Die Gesundheitsvorsorge kann auch die Befugnis zur Entscheidung über

17 Special 58 lebensgefährdende medizinische Maßnahmen sowie die geschlossene Unterbringung in einer Klinik oder die Entscheidung über Fixierungsmaßnahmen enthalten. Vermögensangelegenheiten: Der Wirkungskreis der Vermögenssorge betrifft die Befugnis, alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die das Vermögen (z.b. Geldkonten, Wertpapiere, Depots, Immobilien) und andere Vermögensgegenstände betreffen. Ebenso ist von diesem Wirkungskreis in der Regel die Vertretung gegenüber Behörden und anderen Dritten umfasst.. Sonderfall: Unternehmer Ein Sonderfall sind Vorsorgevollmachten für Unternehmer. Diese brauchen nicht nur wie jeder andere auch eine Vorsorgevollmacht, sondern auch darüber hinaus eine spezifische Vorsorge für ihr Unternehmen. Zwar verleiht eine Vorsorgevollmacht in der Regel auch die uneingeschränkte Vertretungsmacht im Unternehmensbereich. Doch ist die Vollmacht hier sinnvollerweise um eine Handlungsanweisung zu ergänzen. In dieser sollte festgelegt werden, was aus dem Unternehmen wird, wenn der Vollmachtgeber für längere Zeit nicht mehr einsatzfähig ist. Betroffen sind hiervon insbesondere die Fälle, in denen aufgrund des Ausfalls das Unternehmen führungslos ist und keine Personen oder Organe vorhanden sind, die einen Ersatz bestellen können (typischerweise Einzelunternehmer, Einpersonen-GmbH oder Einpersonen-GmbH & Co. KG). Eine Handlungsanweisung empfiehlt sich aber auch dann, wenn der Unternehmer bloß Gesellschafter einer GmbH ist. Zu denken ist hier an eine Handlungsanweisung über die Stimmrechtsausübung zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte des Vollmachtgebers. Beispiel: Ein Einzelunternehmer fällt aufgrund eines Unfalls für mehrere Jahre im Unternehmen aus. Vorsorgebevollmächtigt ist die Ehegattin, die jedoch keine unternehmerischen Erfahrungen hat. Im Unternehmen selbst könnte die rechte Hand des Chefs, der X, die Geschäfte vorübergehend weiterführen. Lösung: Die Handlungsanweisung könnte bestimmen, dass die Bevollmächtigte dem X Prokura erteilen soll. Da der Prokurist über die unbeschränkte Haftung möglicherweise mit seinen Handlungen auch auf das Privatvermögen des Einzelunternehmers Einfluss nimmt, könnte die Handlungsanweisung weiter bestimmen, das Unternehmen zum Zwecke der Haftungsbegrenzung in eine GmbH & Co. KG einzubringen. Hinweis: Eine Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden. Möglich ist daher auch eine mündliche Bevollmächtigung. Allerdings erfordert eine wirksame Bevollmächtigung für den Regelungsbereich der Gesundheitsfürsorge bei einer Entscheidung über lebensgefährdende medizinische Maßnahmen

18 Special 58 oder Fixierungsmaßnahmen eine schriftliche Abfassung der Vollmacht. Unabhängig davon empfiehlt sich zur Vermeidung von Wirksamkeitsfragen insbesondere im Rechtsverkehr mit Banken oder im Zusammenhang mit Immobilien und Gesellschaftsanteilen die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung der Vollmacht. Da im Bereich des Betreuungsrechts der Grundsatz der Erforderlichkeit besteht (Anordnung der Betreuung nur bei Regelungsbedarf) kann durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers verhindert werden. Denn liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss das zuständige Amtsgericht einen Betreuer einsetzen. Wer dies verhindern will, sollte eine Vorsorgevollmacht ausstellen. III. Patientenverfügung Gegenstand einer Patientenverfügung sind Regelungen im Bereich der medizinischen Versorgung. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht geht es hier nicht um die Vertretung bei Abschluss des Behandlungsvertrags, sondern um eine Willensbekundung, welche ärztlichen Maßnahmen (insbesondere der Verzicht auf lebenserhaltende Eingriffe) in bestimmten Situationen durchgeführt werden sollen, wenn keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen werden können. Die Patientenverfügung bringt damit die Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich einer ärztlichen Behandlung zum Ausdruck. Gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung gibt es erst seit September 009. Nach diesen ist die Verfügung schriftlich zu verfassen und bleibt wirksam, bis sie geändert oder widerrufen wird. Hinweis: Die Patientenverfügung bedarf zu ihrer Fortgeltung keiner regelmäßigen Erneuerung. Es empfiehlt sich aber die gelegentliche Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Patientenverfügung, um diese an wesentliche Änderungen der Lebensumstände oder des Gesundheitszustandes anzupassen. Liegt eine Patientenverfügung vor, hat der Betreuer bzw. Bevollmächtigte zu prüfen, ob die in der Verfügung getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer bzw. Bevollmächtigte dem niedergelegten Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt sind dann die weiteren medizinischen Maßnahmen zu erörtern und unter Berücksichtigung des Patientenwillens eine Entscheidung zu treffen. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sowie zur Sicherung der unmittelbaren Bindungswirkung sind erwünschte bzw. nicht erwünschte ärztliche Maßnahmen genau zu bezeichnen (z.b. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Organübertragung). Eine 3

19 Special 58 pauschale Anweisung wie würdevoll sterben zu wollen oder Pauschalverbote von künstlich lebensverlängernden Maßnahmen genügen insoweit nicht. Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter aufgrund der Patientenverfügung einig, welche ärztliche Maßnahme zu ergreifen ist, erübrigt sich eine sonst erforderliche Genehmigung durch das Betreuungsgericht. IV. Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung können Wünsche zur Person des Betreuers, zum Betreuungsverfahren oder zu Einzelfragen der Betreuung geäußert werden, die im Betreuungsfall möglicherweise nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können. Diese Wünsche sind vom Gericht und vom Betreuer grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit sie dem Wohl des Betreuten nicht widersprechen. So kann in einer Betreuungsverfügung festgelegt werden, wer Betreuer werden soll, aber auch, wer keinesfalls Betreuer werden soll. Weiter kann in der Betreuungsverfügung festgelegt werden, welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer zu berücksichtigen sind (z.b. Versorgung zu Hause oder in einem bestimmten Pflegeheim). Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht räumt die Betreuungsverfügung einem Dritten keine Vollmacht ein. Der Vorgeschlagene kann erst handeln, wenn er vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt wurde. Die Bestellung als Betreuer unterbleibt, soweit eine Betreuung z.b. aufgrund einer erteilten Vollmacht nicht erforderlich ist. Grundsätzlich bietet es sich aber an, eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu verbinden. Denn gleichwohl kann im Ausnahmefall (z.b. bei bestimmten höchstpersönlichen Geschäften) der Bedarf für eine Betreuung trotz einer erteilten Vollmacht eintreten. Zweckmäßig ist es dann, in einer Betreuungsverfügung diejenige Person, die im Rahmen der Vorsorgevollmacht als Vertreter bestimmt wurde, auch als etwaigen Betreuer zu benennen. Im Ergebnis wird dadurch erreicht, dass auch hier die Entscheidungsbefugnis bei der Person des Vertrauens verbleibt. Die Errichtung einer Betreuungsverfügung setzt die Geschäftsfähigkeit nicht voraus. Sie kann daher auch noch abgefasst werden, wenn der Betroffene schon nicht mehr geschäftsfähig, wohl aber noch einsichtsfähig ist. Darüber hinaus bestehen für die Betreuungsverfügung keine Formvorschriften. Zur Dokumentation sollte die Betreuungsverfügung idealerweise aber schriftlich verfasst werden. 4

20 Special 58 V. Vorsorgeregister Um ein Auffinden der Vorsorgeregelungen zur gewährleisten, führt die Bundesnotarkammer - Körperschaft des öffentlichen Rechts - im gesetzlichen Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister. Registriert werden können sämtliche Elemente des Vorsorgepaketes also Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich. Denn auch ohne die Registrierung muss ein Gericht ermitteln, ob es Verfügungen gibt, die eine gerichtliche Entscheidung obsolet machen bzw. beeinflussen. Jedoch können Gerichte z.b. vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung via Internet bzw. über das Justiznetz beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde gibt. Mit den vorhandenen Informationen wird das Gericht zügig in die Lage versetzt, eine Entscheidung zutreffen, die dem in der Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung niedergelegten Willen entspricht. Die Registrierung kann sowohl durch institutionelle Nutzer wie Notare und Rechtsanwälte als auch durch Privatpersonen erfolgen. Die Eintragungsgebühr ist vergleichsweise niedrig (ca. EUR 5,00) und fällt nur einmal im Zeitpunkt der Registrierung an. VI. Resümee Um Vorsorgeregelungen zu treffen, kann es nie zu früh, wohl aber schnell zu spät sein. Denn insbesondere die Errichtung der Vorsorgevollmacht bedarf der vollen Geschäftsfähigkeit. Diese kann bei krankheitsbedingter Verwirrtheit schnell nicht mehr vorliegen. Patienten- und Betreuungsverfügung setzen immerhin noch Einwilligungs- und Einsichtsfähigkeit voraus. Aber auch diese können bei einem Unfall schnell nicht mehr gegeben sein. Die Erstellung eines Vorsorgepakets bedarf einer besonderen Sorgfalt sowie eines individuellen Zuschnitts auf den Vorsorgenden. Wird beispielsweise eine Vollmacht zur Vertretung in allen Angelegenheiten erteilt, kann dies nicht nur zu Auslegungsproblemen führen, sondern auch dazu, dass bestimmte Sachverhalte nicht abgedeckt werden. Auch deckt eine Standard-Patientenverfügung als Ankreuzformular aus dem Internet ggf. nicht jeden Fall ab. Bleiben (unvereinbare) Fragen und Unterpunkte absichtlich oder unabsichtlich unangekreuzt, besteht die Gefahr einer widersprüchlichen und damit unwirksamen Patientenverfügung. Darüber hinaus bietet es sich an, neben dem Vorsorgepaket zugleich auch testamentarische Verfügungen mitzuregeln. 5

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