Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung - 4. Ausgabe

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1 Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung - 4. Ausgabe Häufig gestellte Fragen (FAQs) Die Regeln für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der IATF-Zulassung 4. Ausgabe für ISO/TS ( Rules 4th Edition ) - wurden im Oktober 2013 herausgegeben und traten am 1. April 2014 in Kraft. Um offizielle Antworten auf Fragen der durch die IATF zugelassenen Zertifizierungsgesellschaften geben zu können, wurden nachfolgende FAQs von den IATF Global Oversight Offices erarbeitet freigegeben. Eine häufig gestellte Frage (FAQ) ist eine Erläuterung oder Klarstellung einer bestehenden Regel oder Anforderung. FAQ 1-28 wurden im Mai 2014 herausgegeben. Nummer Regelverweis Frage Antwort Gemäß den Zertifizierungsvorgaben Kapitel 1.0 beinhaltet der Begriff Automobilindustrie PKW, leichte Nutzfahrzeuge, LKW, Busse und Motorräder. 1. Anwendungsbereich für die Zertifizierung nach ISO/TS Können Spezialfahrzeuge (z.b. Rennfahrzeuge, Kipplastwagen, Sattelzüge, Sattelauflieger, Geldtransporter, Krankenwagen, Wohnmobile, Polizeifahrzeuge, etc.) zum Anwendungsbereich der ISO/TS gezählt werden? Werden PKWs (z.b. Polizeifahrzeuge, etc.), leichte Nutzfahrzeuge (z.b. Geldtransporter, Krankenwagen, Wohnmobile, etc.) oder LKWs (z.b. Kipplastwagen, Sattelauflieger, etc.) durch einen IATF OEM aus- bzw. nachgerüstet (als Sonderausführung / Sonderausstattung), so werden die notwendigen Serienteile fest im Fahrzeug verbaut und entsprechend sind die Lieferanten dieser Teile nach ISO/TS zertifizierbar. Sind die Bauteile für Spezialfahrzeuge nicht direkt von einem OEM spezifiziert, so ist die entsprechende Lieferkette und der Aus- bzw. Nachrüster nicht nach ISO/TS zertifizierbar. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 1 von 14

2 2. Anwendungsbereich für die Zertifizierung nach ISO/TS Wenn ein Klient eine wertschöpfende Tätigkeit (z.b. Rad- / Reifenmontage, Farbherstellung / -lackierung, Reparaturen, etc.) direkt am Kundenstandort durchführt, ist diese Tätigkeit nach ISO/TS zertifizierbar? Nein, dieser Klient bzw. diese Tätigkeit kann keine eigenständige ISO/TS Zertifizierung erhalten. Allerdings können diese Tätigkeiten, die am Kundenstandort durchgeführt werden, als entfernte Unterstützungsfunktion erachtet und entsprechend auditiert werden. Diese Funktion würde im IATF Zertifikat und der IATF Datenbank als Service gekennzeichnet werden. Als Adresse der entfernten Unterstützungsfunktion kann auf dem Zertifikat des Klienten die Adresse des Kundenstandortes angegeben werden. Wie ist die Zertifizierung eines Klienten mit mehreren Standorten zu handhaben, wenn nur einige Standorte Automobilproduktion haben? 3. Anwendungsbereich für die Zertifizierung nach ISO/TS Szenario 1: Ein Klient (Konzernschema) verfügt über insgesamt 20 Standorte in verschiedenen Städten / Ländern von denen 9 Standorte keine Automobilproduktion haben. Muss in diesem Fall ein Antrag auf Separierung gemäß Rules 4 th Edition 5.2 h) für diese 9 Standorte gestellt werden? Szenario 2: Ein Klient (Konzernschema) verfügt über einen nach ISO/TS zertifizierten Standort, hat jedoch auch einen zweiten Standort für nichtautomobile Produktion direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite. Muss in diesem Fall ein Antrag auf Separierung gemäß Rules 4 th Edition 5.2 h) für diesen zweiten Standort gestellt werden? Nein, in diesem Fall ist der Antrag auf Separierung nicht erforderlich. Die Standorte, die über keine Automobilproduktion verfügen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der ISO/TS Zertifizierung. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 2 von 14

3 4. Anwendungsbereich für die Zertifizierung nach ISO/TS Wenn Fertigungsmaterial in einem ISO/TS zertifizierten Produktionsstandort hergestellt wird und dieses Fertigungsmaterial zur Herstellung eines Bauteils für einen Automobilkunden genutzt wird, kann in diesem Fall der entsprechende Produktionsprozess von der ISO/TS Zertifizierung ausgenommen und ausschließlich nach ISO 9001 zertifiziert werden? Gemäß den Zertifizierungsvorgaben Kapitel 1.0 ist die ISO/TS anwendbar für alle Standorte eines Klienten, an denen von Kunden spezifizierte Serien und/oder Ersatzteile hergestellt werden. Produktion wird verstanden als "der Prozess für die Herstellung von Produktionsmaterialien, von Produktions- oder Ersatzteilen, von Zusammenbauten oder Wärmebehandlung, Schweißarbeiten, Lackierung, Beschichtung oder andere Oberflächenbehandlung von Teilen für die Automobilindustrie. Alle Prozesse eines Standortes müssen auditiert werden. Wird das Fertigungsmaterial im gleichen Produktionsstandort hergestellt, in dem auch die Herstellung von Serien- und/oder Ersatzteile für die Automobilindustrie stattfindet, muss der Herstellungsprozess des Fertigungsmaterials in den Geltungsbereich ISO/TS Zertifizierung des Standortes einbezogen werden. 5. Meldung von Änderungen durch den Klienten 3.2 Sollte das Auditteam eine Hauptabweichung ausstellen, wenn der Klient es versäumt, die Zertifizierungsgesellschaft über Änderungen zu informieren? Ja. Versäumnisse des Klienten die Zertifizierungsgesellschaft über Änderungen bezüglich der Rechtsform, des handelsrechtlichen Status, der Eigentumsverhältnisse, der Organisation und obersten Leitung, Postanschrift, Umfang der Geschäftstätigkeit, besonderen Kundenstatus eines IATF-OEMs oder wesentlichen Änderungen am Managementsystem und an den Prozessen wird als Verstoß gegen die rechtlich durchsetzbare Vereinbarung angesehen, der die Herausgabe einer Hauptabweichung zur Folge hat. Dies kann zum Entzug des ISO/TS Zertifikates des Klienten durch die Zertifizierungsgesellschaft führen. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 3 von 14

4 Wenn ein zertifizierter Standort vom aktuellen Standort an einen neuen Standort umzieht, wird dies als Umzug des kompletten Standortes angesehen, wenn folgende Bedingungen zutreffen: 80% oder mehr der Mitarbeiter des alten Standortes werden auch am neuen Standort tätig sein (dabei heißt Mitarbeiter : oberes und mittleres Management, direkte und indirekte Produktionsmitarbeiter). Die Anlagen des neuen Standortes sind dieselben wie im bisherigen zertifizierten Standort und es werden keine neuen und keine modifizierten Prozesse eingeführt. Das Produkt/die Produkte des neuen Standortes ist/sind dieselben wie am bisherigen zertifizierten Standort und es werden keine neuen Produkte hergestellt. 6. Meldung von Änderungen durch den Klienten 3.2 Was geschieht, wenn ein bereits nach ISO/TS zertifizierter Standort zu einer anderen Adresse umzieht? Wenn diese o.g. Bedingungen zutreffen, muss folgender Prozess von der Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt werden: 1. Es wird ein Erstzertifizierungsaudit (eine Stufe 1 Bereitschaftsbewertung ist nicht erforderlich) mit der gleichen Anzahl an Audittagen wie ein entsprechendes Rezertifizierungsaudit durchgeführt. Anmerkung: Der Klient muss die Zertifizierungsgesellschaft über den Standortwechsel informieren (gemäß Kapitel 3.2), die Details des Standortwechsels mitteilen, sowie über die Bedingungen, die vorab des Umzuges vereinbart wurden, informieren; andernfalls muss eine komplette Erstzertifizierung (einschließlich Stufe 1 der Bereitschaftsbewertung) durchgeführt werden. 2. Nach erfolgreicher Durchführung des Stufe 2 des Erstzertifizierungsaudits, des Abweichungsmanagements und nachdem eine positive Zertifizierungsentscheidung getroffen wurde, stellt die Zertifizierungsgesellschaft ein neues Zertifikat mit einer maximalen Gültigkeit von drei (3) Jahren für den Klienten aus. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 4 von 14

5 3. Das Stufe 2 Erstzertifizierungsaudit und das Zertifikat werden unter dem bereits existierenden Eintrag des Klienten in der IATF Datenbank eingetragen. Es muss eine Notiz über den Standortwechsel im Kommentarfeld des Stufe 2 Erstzertifizierungsaudits eingetragen werden. 4. Das ursprüngliche Zertifikat wird annulliert, wenn der komplette Standort umgezogen ist. 7. Meldung von Änderungen durch den Klienten 3.2 Was geschieht, wenn ein bereits nach ISO/TS zertifizierter Standort zu einer anderen Adresse umzieht und der neue Standort im Vergleich zum vorherigen erweitert wird? Wenn ein zertifizierter Standort vom aktuellen an einen neuen Standort umzieht, wird das als teilweiser Umzug des Standortes angesehen, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zutreffen: Weniger als 80% der Mitarbeiter des alten Standortes werden auch am neuen Standort tätig sein ( Mitarbeiter umfasst z. B. oberes und mittleres Management, direkte und indirekte Produktionsmitarbeiter). Die Anlagen des neuen Standortes sind eine Kombination aus bestehenden Anlagen (wie im vorherigen Standort benutzt) und zusätzlich beschafften neuen/gebrauchten Anlagen sowie ggf. auch neuer/geänderter Prozesse Das Produkt am neuen Standort ist das Gleiche wie am vorherigen zertifizierten Standort mit zusätzlichen Produkten für den Automobilbereich (z. B. Erweiterung des Geltungsbereiches der Zertifizierung). Wenn diese Bedingungen zutreffen, muss folgender Prozess von der Zertifizierungsgesellschaft implementiert werden: 1. Es wird ein komplettes Erstzertifizierungsaudit einschließlich Stufe 1 Bereitschaftsbewertung durchgeführt. Anmerkung: Der Klient muss die Zertifizierungsgesellschaft über den Standortwechsel informieren (gemäß Kapitel 3.2), die Details des Standortwechsels mitteilen, sowie über die Bedingungen, die vorab des Umzuges vereinbart wurden, informieren. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 5 von 14

6 2. Nach erfolgreicher Durchführung des Stufe 2 Erstzertifizierungsaudits, des Abweichungsmanagements und nachdem eine positive Zertifizierungsentscheidung getroffen wurde, stellt die Zertifizierungsgesellschaft ein neues Zertifikat mit einer maximalen Gültigkeit von drei (3) Jahren für den Klienten aus. 3. Das Stufe 2 Erstzertifizierungsaudit und das Zertifikat werden unter dem aktuellen Eintrag des Klienten in der IATF Datenbank eingetragen. Es muss eine Notiz über den Standortwechsel im Kommentarfeld des Stufe 2 Erstzertifizierungsaudits eingetragen werden. 4. Das ursprüngliche Zertifikat wird annulliert, wenn der komplette Standort umgezogen ist 8. Vor Ort Überprüfung von Korrekturmaßnahmen 5.2 d) Ist die Verifizierung von Korrekturmaßnahmen von Abweichungen vorausgegangener Audits vor Ort nur für Nebenabweichungen anwendbar? Ja, die Verifizierung von Korrekturmaßnahmen zu Abweichungen aus vorausgegangenen Audits vor Ort muss zusätzlich zu der ermittelten Auditzeit hinzugerechnet werden [5.2 d)] und gilt nur für Nebenabweichungen. Bei Hauptabweichungen muss die Verifizierung der Korrekturmaßnahmen vor Ort innerhalb von maximal neunzig (90) Kalendertagen ab dem Abschlussgespräch abgeschlossen sein. Für Abweichungen die offen, aber zu 100% gelöst eingestuft wurden, wird die Verifizierung der Korrekturmaßnahmen vor Ort auf Basis der Daten des akzeptierten Korrekturmaßnahmenplans und vor dem nächsten Audit abgeschlossen. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 6 von 14

7 9. Vor Ort Überprüfung von Korrekturmaßnahmen 5.2 d) Wenn die Zertifizierungsgesellschaft die effektive Umsetzung der Korrekturmaßnahmen für Nebenabweichungen bereits in einem außerordentlichen Audit vor Ort verifiziert hat, muss dies noch einmal im nächsten regulären Audit geschehen? Wenn die Zertifizierungsgesellschaft die effektive Umsetzung der Korrekturmaßnahmen für Nebenabweichungen bereits während eines Audits vor Ort (d.h. zusammen mit Hauptabweichungen) verifiziert hat, so muss die Zertifizierungsgesellschaft beim nächsten regulären Audit keine zusätzliche Zeit mehr für die Überprüfung der effektiven Umsetzung der Korrekturmaßnahmen für die gleichen Nebenabweichungen einplanen. Das Aufrunden der Audittage wird immer am Ende der Kalkulation vorgenommen siehe nachfolgendes Beispiel: Daten des Klienten: - Einzelstandort mit 225 Mitarbeitern - Keine Entwicklungsverantwortung - 9-monatiges Überwachungsintervall 10. Einsatz eines Dolmetschers 5.2 f) Aufrunden der Audittage 5.2 p) An welchem Punkt der Kalkulation muss das Aufrunden der Audittage erfolgen, wenn ein Dolmetscher eingesetzt wird? Das folgende Audit ist das zweite Überwachungsaudit. Ein Dolmetscher wird nur benötigt, um die Produktionsbereiche zu auditieren, wofür insgesamt 1,5 Stunden beim nächsten Audit angesetzt wurden (oder 1,5h / 8h = 0,19 Audittage). Nach der Audittagekalkulationstabelle 5.2 für Erstzertifizierungsaudits entsprechen 225 Mitarbeiter 8,0 Audittagen. Die korrekte Kalkulation (für ein 9-monatiges Überwachungsintervall) ist: 8,0 Audittage 15% Reduzierung = 6,8 Tage / 3 Überwachungsaudits = 2,27 Tage 2,27 (min. Audittage) + 0,19 Tage (für Dolmetscher) = 2,46 Tage aufgerundet auf 2,5 Tage für das 2. Überwachungsaudit 11. Einsatz eines Dolmetschers 5.2 f) Welche Zeit muss in die IATF Datenbank eingetragen werden, wenn ein Dolmetscher eingesetzt wird? Für oben aufgeführtes Beispiel müssen die 2,5 (min.) Audittage für das 2. Überwachungsaudit in die IATF Datenbank eingetragen werden. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 7 von 14

8 12. Festlegung der Audittage 5.2 o) Kann eine Zertifizierungsgesellschaft zwei Auditteammitglieder für ein 15- tägiges Audit einsetzen? Ja, das ist zulässig. Selbstverständlich kann die Zertifizierungsgesellschaft auch mehr als zwei Auditoren für ein 15-tägiges Audit einsetzen. Abschnitt 5.2 o) der Zertifizierungsvorgaben fordert lediglich ein Team aus mindestens zwei (2) Auditoren, wenn die Anzahl der erforderlichen Audittage fünf (5) Tage überschreitet. 13. Unterstützungsfunktionen 5.5 Muss die den Produktionsstandort auditierende Zertifizierungsgesellschaft in Option 2 (für den Fall das die Unterstützungsfunktion Einkauf im ersten Überwachungsaudit von einer anderen Zertifizierungsgesellschaft auditiert wurde) im zweiten Überwachungsaudit auch den Auditreport des ersten Überwachungsaudit der Einkaufsabteilung erhalten und überprüfen (und entsprechend 9.1.c aufbewahren)? Ja, es sei denn vor dem Standortaudit wurde bereits ein weiteres Audit der Unterstützungsfunktion Einkauf durchgeführt. 14. Unterstützungsfunktionen 5.5 Es ist gefordert, dass zusätzliche Audits an entfernten Unterstützungsfunktionen aufgrund von während des Audits am Produktionsstandort festgestellter mangelnder Unterstützungsleistung notwendig werden können. Es besteht jedoch keine Forderung für die Zertifizierungsgesellschaft, die die Unterstützungsfunktion auditiert hat, die Auditresultate der Zertifizierungsgesellschaft, die den Standort auditiert hat und zusätzliche Auditierung der Unterstützungsfunktion empfiehlt, zu überprüfen. Wozu ist die standort-auditierende Zertifizierungsgesellschaft verpflichtet? Es ist die Verantwortung der standort-auditierenden Zertifizierungsgesellschaft, den Klienten aufzufordern, die Zertifizierungsgesellschaft, die die Unterstützungsfunktion auditiert hat, zu kontaktieren und eine zusätzliche Auditierung dieser zu fordern. Dies beinhaltet zudem, dass der jeweils anderen Zertifizierungsgesellschaft, den Auditreport inkl. aller festgestellten Abweichungen zu senden. Ist die Zertifizierungsgesellschaft der Unterstützungsfunktion nicht in der Lage, der Forderung nachzukommen, muss die den Produktionsstandort auditierende Zertifizierungsgesellschaft dem Klienten erläutern, dass Option 1 angewendet werden muss. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 8 von 14

9 15. Festlegung des Auditteams 5.6 Kann eine Zertifizierungsgesellschaft für die Verifizierung der Abweichungen vor Ort ein Auditteammitglied ernennen, welches nicht bei der Durchführung des ursprünglichen Audits beteiligt war? Und wenn ja, darf dieser Auditor den Klienten im nachfolgenden Auditzyklus auditieren? Die IATF erwartet, dass ein Mitglied des ursprünglichen Auditteams das außerordentliche Audit vor Ort durchführt, um vorherige Abweichungen zu verifizieren. Für den Fall, dass die Zertifizierungsgesellschaft einen anderen Auditor beauftragt das außerordentliche Audit vor Ort durchzuführen (welches auch in die IATF Datenbank eingetragen werden muss), dann wird dieser Auditor als Teil des für diesen aktuellen Zyklus eingesetzten Auditteams angesehen. Somit ist es dem Auditor nicht mehr möglich den Klienten im nachfolgenden Auditzyklus zu auditieren. Vormals FAQ #13 zu den Zertifizierungsvorgaben der 3. Ausgabe: 16. Festlegung des Auditteams 5.6 Ist es erforderlich einen Antrag auf Sonderfreigabe zu stellen, wenn ein neues Auditteammitglied für ein Überwachungsaudit benannt werden soll? Für den Einsatz eines neuen/anderen Auditteam-Mitglieds beim Überwachungsaudit ist keine Freigabe durch das Oversight Office erforderlich, falls der Auditorenwechsel aus folgenden Gründen erfolgt: - Ablauf bzw. Beendigung des Sponsoringverhältnisses - Inaktivierung des Auditors im ADP-System und in der IATF-Datenbank - Interessenskonflikt des Auditors bezüglich des Klienten - Persönliche Gründe (wie Gesundheitszustand, Tod, usw.) - Höhere Gewalt Die Zertifizierungsgesellschaft muss Aufzeichnungen führen, aus denen der Grund für den Auditorenwechsel beim Überwachungsaudit nachweislich hervorgeht. 17. Auditplan a) Ist die Durchführung der mindestens eine (1) Stunde vor Ort-Besprechung zur Überprüfung aktueller Leistungsdaten auch für Audits an entfernten Unterstützungsfunktionen notwendig? Wenn die entfernte Unterstützungsfunktion eigene Kundenleistungsdaten direkt übermittelt bekommt, so muss die zusätzliche eine (1) Stunde vor Ort vor der Eröffnungsbesprechung auch für Audits an entfernten Unterstützungsfunktionen im Auditplan vorgesehen sein. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 9 von 14

10 18. Auditplan a) Angenommen ein Auditteam besteht aus drei Auditoren [A (Lead), B & C]. Können die Co-Auditoren (B&C) bereits Nebenabweichungen vorangegangener Audits vor der Eröffnungsbesprechung verifizieren, während der Lead-Auditor (A) die eine (1) Stunde vor Ort zur Überprüfung von Änderungen (gemäß a) durchführt? Die Zertifizierungsvorgaben Kapitel fordern nicht, dass das gesamte Auditteam während der mindestens einstündigen Besprechung zur Überprüfung von Leistungsdaten und Änderungen vor dem eigentlichen Audit anwesend sein muss. Während der CB Conference im November 2013 wurde mündlich empfohlen, dass Co-Auditoren, die am ersten Audittag anwesend sind, an dieser Besprechung teilnehmen, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Die mindestens einstündige Besprechung kann aber nicht dadurch verkürzt werden, dass mehr als ein Auditor daran teilnimmt. Ein Co-Auditor kann in der gleichen Zeit, in der der Lead-Auditor die Besprechung zur Überprüfung von Änderungen durchführt, Nebenabweichungen vorangegangener Audits verifizieren. Und kann ein Co-Auditor (C) die Nachtschicht (d.h. die 3. Schicht) vor der Eröffnungsbesprechung auditieren? Es kann jedoch kein Mitglied des Auditteams bereits einen Teil des Audits vor der Eröffnungsbesprechung durchführen. Abgeleitet aus der vorherigen FAQ #1 zu den Zertifizierungsvorgaben der 3. Ausgabe: Ja, unter den folgenden Bedingungen: 19. Auditdurchführung vor Ort 5.8 Ist es möglich, ein Audit nach ISO/TS und gleichzeitig nach einem anderen Managementsystem-Standard durchzuführen? 1. Wenn eine von der IATF zugelassene Zertifizierungsgesellschaft das Audit des anderen Managementsystem- Standard zusätzlich zum ISO/TS Audit durchführt, müssen die Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS Regeln für die Anerkennung durch die IATF - 4. Ausgabe eingehalten werden. 2. Wird nur ein Auditplan erstellt, muss dieser den jeweils zu auditierenden Standard für jeden einzelnen Prozess ausweisen. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 10 von 14

11 Fortsetzung FAQ 19: 3. Wird nur ein Auditreport erstellt, muss dieser einen eindeutig erkennbaren Anteil für ISO/TS enthalten und alle Anforderungen der Zertifizierungsvorgaben 4. Ausgabe Abschnitt 5.10 müssen erfüllt sein. Abgeleitet aus der vorherigen FAQ #2 zu den Zertifizierungsvorgaben der 3. Ausgabe: 20. Auditdurchführung vor Ort 5.8 Wie wird der Lieferant eines Klienten ins Audit einbezogen, wenn dieser Klient und sein Lieferant einen gemeinsamen Eigentümer haben? Sollte sich der Lieferant am selben Standort wie der Klient befinden, ist der Lieferant als Teil der Klienten zu auditieren (siehe Zertifizierungsvorgaben, 4. Ausgabe, Absatz 1.0). Wenn sich der Lieferant an einem anderen Standort befindet, ist dieser Lieferant in diesem Fall als Lieferant im Sinne des QMS des Klienten zu betrachten (Verweis: ISO/TS Beschaffung bzw. Beschaffungsprozess) 21. Auditdurchführung vor Ort 5.8 Die Zertifizierungsvorgaben, 4. Ausgabe enthalten in Abschnitt 5.8 eine Reihe verschiedener Anforderungen, die Forderungen der IATF OEMs zu bewerten und zu evaluieren. 5.8 g) maßgebliche IATF OEM Scorecards, 5.8 j) Prozess zur Erfassung, Verteilung und Umsetzung von kundenspezifischen Anforderungen, wobei IATF OEMs zu priorisieren sind, 5.8 k) Nachweise über kundenspezifische Anforderungen einschließlich der bereits auditierten, kundenspezifischen Anforderungen sind stichprobenartig über den 3-jährigen Auditzyklus zu auditieren wobei IATF OEMs zu priorisieren sind. Wie genau sollen diese Anforderungen auditiert werden? Die IATF erwartet von Auditoren, dass IATF OEM Leistungsdaten (z.b. Scorecards) in jedem Audit online geprüft werden. Liefert der Klient an vier (4) IATF OEMs (z.b. GM, Daimler, Ford und VW) und an einen (1) nicht-iatf OEM (z.b. Honda), dann müssen alle 4 Kundenleistungsreports der IATF OEMs während des Audits online überprüft werden - vorausgesetzt der jeweilige Kunde veröffentlicht diese Daten online (z.b. über sog. Online- Portale). Darüber hinaus muss der Auditor die Kundenzufriedenheit aller fünf (5) Kunden überprüfen und Kundenbeanstandungen, einschließlich der Reaktionen des Klienten gemäß 5.8 g) untersuchen. Wenn Kundenbeanstandungen überprüft werden, müssen die IATF OEMs priorisiert werden unabhängig von der vom Umfang der an den OEM gelieferten Produkte. Der Auditor muss die effektive Umsetzung der kundenspezifischen Anforderungen von IATF OEMs über den 3-jährigen Auditzyklus stichprobenartig prüfen. Im Gegensatz dazu müssen 5.8 g) und 5.8 j) in jedem Audit erforderlich ist. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 11 von 14

12 22. Auditdurchführung vor Ort 5.8 k) Auditbericht 5.10 Wenn alle kundenspezifischen Anforderungen über den 3-jährigen Auditzyklus (Erstzertifizierungs- und alle Überwachungsaudits) stichprobenartig geprüft werden, was muss dann im Auditreport gemäß Zertifizierungsvorgaben Abschnitt 5.10 a) & c) aufgeführt sein? Die IATF erwartet, dass der Auditreport [siehe Zertifizierungsvorgaben Abschnitt 5.10 c)] eine Liste aller Automotive-Kunden (IATF OEM und Nicht-IATF OEM) und deren entsprechendes Dokument der kundenspezifischen Forderungen (z.b. Forderungskataloge, Verträge, Anforderungen speziell für ISO/TS, etc.) in der letzten aktuell gültigen Version enthält. Die Zertifizierungsvorgaben Abschnitt 5.10 a) fordern, dass der Auditreport ausweist, in welchem Audit die jeweiligen kundenspezifischen Anforderungen [aus Abschnitt 5.10 c)] auditiert wurden (bspw. in dem Auditdatum und Audittyp eingetragen werden). Der letzte Überwachungsauditreport sollte aufzeigen, dass alle kundenspezifischen Anforderungen in dem 3-jährigen Auditzyklus auditiert wurden. 23. Abbruch eines Audits 5.9 c) Kann der Klient nach einem abgebrochenen Rezertifizierungsaudit die Zertifizierungsgesellschaft wechseln bevor das aktuell gültige Zertifikat ausläuft? Ja, der Klient kann die Zertifizierungsgesellschaft wechseln. Allerdings kann die neue Zertifizierungsgesellschaft kein Transferaudit gemäß Zertifizierungsvorgaben Abschnitt durchführen, sondern muss eine komplette Erstzertifizierung einschließlich Stufe 1 Bereitschaftsbewertung und Stufe 2 Erstzertifizierungsaudit durchführen. 24. Verifizierung vor Ort Müssen zwei Verifizierungen vor Ort durchgeführt werden, wenn eine Hauptabweichung als 100% gelöst eingestuft wird (d.h. vor Ort innerhalb von 90 Kalendertagen gemäß / 8.4 und vor Ort basierend auf dem akzeptierten Korrekturmaßnahmenplan gemäß c)? Ja, in diesem Fall müssen zwei Verifizierungen vor Ort durchgeführt werden. Eine Verifizierung ist vor Ort innerhalb von 90 Kalendertagen gemäß durchzuführen und eine weitere Verifizierung vor Ort basierend auf Termin des akzeptierten Korrekturmaßnahmenplans gemäß c) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 12 von 14

13 25. Zertifizierungsentscheidung 5.12 Kann eine Zertifizierungsentscheidung für ein Audit mit einer Hauptabweichung auch an Tag 61 getroffen werden, wenn das außerordentliche Audit vor Ort nicht bis zum 89. Tag gemäß Zertifizierungsvorgaben Abschnitt stattgefunden hat? Wird die effektive Umsetzung einer Korrekturmaßnahme für eine Hauptabweichung am Tag 61 akzeptiert, kann die Zertifizierungsgesellschaft die Zertifizierungsentscheidung nicht treffen, bevor die Überprüfung vor Ort stattgefunden hat. Wird jedoch eine Hauptabweichung am Tag 61 als 100% gelöst akzeptiert und kann entsprechend die Überprüfung vor Ort aufgrund des Maßnahmenplans des Kunden nicht vor dem Ablauf der 120-Tage Frist (oder vor Ablauf des Zertifikates) durchgeführt werden, dann kann gemäß Zertifizierungsvorgaben Abschnitt 5.12 d) eine Zertifizierungsentscheidung am Tag 61 getroffen werden, sofern alle Anforderungen der Zertifizierungsvorgaben Abschnitt eingehalten werden. 26. Zertifikatserstellung 5.13 Kann die Zertifikatsvorlage zusätzlich ein Datum der Ersten Registration / Ersten Zertifizierung oder ähnliches enthalten? Nein, ein solches Datum der Ersten Registrierung / Ersten Zertifizierung / Erstzertifizierung ist auf Zertifikaten nicht (mehr) zulässig. Um eine Einheitlichkeit des Inhaltes aller IATF- Zertifikate zu erreichen, hat das IATF Global Oversight den zulässigen Inhalt der Zertifikate auf die spezifischen, in den Zertifizierungsvorgaben Abschnitt 5.13 a) - o) aufgelisteten Elemente, begrenzt. 27. Konformitätserklärung 5.14 Worin besteht der Unterschied zwischen aktiver Bieterliste und Bieterliste? Wie soll mit einem existierenden Standort verfahren werden, der im Jahr 1 auf der Bieterliste des Kunden A und im Jahr 2 auf der Bieterliste des Kunden B steht, aber keinen Nachweis für eine aktive Bieterliste hat. Ist dies erlaubt? Die aktive Bieterliste wird vom Kunden definiert. Der Lieferant muss eine datierte Liste (oder Website) des Kunden vorweisen können, auf der der Name des Lieferanten als potentieller Lieferant geführt wird. Es ist möglich, als aktiv geführt zu werden, ohne bisher jedoch eine positive Entscheidung zur Beschaffung seitens des Kunden erhalten zu haben. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 13 von 14

14 28. Transferaudit 7.0 Muss die Zertifizierungsgesellschaft, die ein Transferaudit durchführt, die effektive Umsetzung der Korrekturmaßnahmen für Nebenabweichungen, die von der vorherigen Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt wurden, überprüfen? Muss die neue Zertifizierungsgesellschaft die effektive Umsetzung der Korrekturmaßnahmen für Hauptabweichungen überprüfen? Die neue Zertifizierungsgesellschaft muss die effektive Umsetzung jeglicher Korrekturmaßnahmen für Nebenabweichungen verifizieren, die von der vorherigen Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt wurden, sofern diese die Verifizierung nicht bereits selber vorgenommen hat. Der Prozess der Verifizierung sollte immer der gleiche sein, unabhängig davon, welche Zertifizierungsgesellschaft das nächste Audit durchführt. Die neue Zertifizierungsgesellschaft muss keine Überprüfung der effektiven Umsetzung von Hauptabweichungen vornehmen. Häufig gestellte Fragen (FAQs) Seite 14 von 14

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