----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER der stoff aus dem realitäten sind!
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- Ferdinand Koenig
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1 ----- ARCH. DI in REGINA M. LETTNER -----
2 ----- BEWILLIGUNGSVERFAHREN Quelle:
3 ----- BEWILLIGUNGSVERFAHREN Baubehördliche Bewilligungsverfahren - Grundlagenermittlung - Bestandsaufnahme - Bestandsplanung - Bewilligungsplanung Bewilligung von Anlagen gem. 61 BO Bauanzeige gem. 62 BO bewilligungsfreie Bauvorhaben gem. 62a BO Baubewilligungsverfahren gem. 70 BO vereinfachtes Baubewilligungsverfahren gem. 70a BO Bewilligung v. Bauwerken vorüberg. Bestandes gem. 71 BO Bewilligung v. Bauten langen Bestandes gem. 71a Sonderbaubewilligungen gem. 71b BO - Bescheiderwirkung - Konsenserwirkung
4 ----- BEWILLIGUNGSPLANUNG Grundlagenermittlung - Konsenserhebung/Akteneinsicht - Flächenwidmungs- u. Bebbauungsbestimmungen - grundbücherliche Erhebung > Technisches Büro, ArchitektIn, BaumeisterIn > WARUM - Klärung der rechtlichen Ausgangslage - Grundlage für Besichtigung
5 ----- BEWILLIGUNGSPLANUNG Bestandsaufnahme - die Lage im Gebäude - Raumflächen - Raumhöhen - Tür und Fensteröffnungen - Ausstattungsmerkmale - Wohnungskonfiguration - Zubehör - Ausstattung von Außenanlagen - Kfz-Abstellplätze - uvam. > Technisches Büro, ArchitektIn, BaumeisterIn > WARUM - Kontrolle ob Behördenkonsens ident mit Bestand - Feststellung der Eigentumsfähigkeit der WE-Objekte
6 ----- BEWILLIGUNGSPLANUNG Bestandsplanung - der Bestandsobjekte - des Zubehörflächen - der Allgemeinflächen > Technisches Büro, ArchitektIn, BaumeisterIn > WARUM - Plan (CAD / digital) - Grundlage für Konsenserwirkung - exakte Flächenermittlung
7 ----- BEWILLIGUNGSPLANUNG Einreichplanung
8 ----- BEWILLIGUNGSVERFAHREN Bauanzeige gem. 62 BO - Ansuchen - Pläne (2fach) - Nachweis erf. Wärme- u. Schallschutz - Gutachten nach 63/1/h BO (Geringfügigkeit) > zu unterzeichnen von - BauwerberIn - PlanverfasserIn - BauführerIn
9 ----- BEWILLIGUNGSVERFAHREN Baubewilligungsverfahren gem. 70 BO - Ansuchen - Pläne (3fach) - Grundbuchsauszug - Nachweis erf. Wärme- u. Schallschutz - Energieausweis - Stellplatznachweis - Ingenieurbefund - Statische Vorbemessung - Bestätigung über Barrierefreiheit - AnrainerInnenverzeichnis > zu unterzeichnen von - BauwerberIn - PlanverfasserIn - ALLEN GrundeigentümerInnen - BauführerIn
10 ----- BEWILLIGUNGSVERFAHREN Baubewilligungsverfahren gem. 69 BO - die Ziele des Flächenwidmungs- u. Bebbauungsplanes dürfen nicht unterlaufen werden - keine Verminderung Bebaubarkeit Nachbar ohne Zustimmung - Emissionen lt. typ. Nutzung - keine störende Beeinflussung Stadtbild - Flächennutzung und Aufschließung nicht grundlegend anders - zweckmäßigere Flächennutzung - Konsensherstellung - zeitgemäßes Stadtbild - Erhaltung schützenswerten Baumbestandes > zu entscheiden vom - Bezirksbauausschuss
11 ----- BESCHEIDERWIRKUNG Bauanzeige (gem. 62 BO) - Abgabe der vollständigen Unterlagen - keine Bauverhandlung - kein Bescheid - interne Behördenprüffrist 6 Wochen > Rechtskraft (automatisch nach Prüffrist) > WANN - Änderungen im Inneren des Gebäudes - Loggienverglasungen - Fenstertausch außerhalb von Schutzzonen wenn das Erscheinungsbild geändert wird - Fenstertausch innerhalb von Schutzzonen
12 ----- BESCHEIDERWIRKUNG Einreichung (gem. 70 BO) - Abgabe der vollständigen Unterlagen - interne Behördenprüffrist 12 Wochen - Bauverhandlung - Bescheid - Einspruchsfrist gegen Bescheid meist 2 Wochen > Rechtskraft > WANN - in allen Fällen in denen eine Bauanzeige NICHT geht - in allen Fällen in denen kein anderes Bauverfahren zur Anwendung kommt
13 ----- KONSENSERWIRKUNG Baubeginnsanzeige gem. 124 BO - bei Bauanzeige sofort (ausgen. Schutzzonen 4 Wochen) - bei Einreichverfahren nach Erhalt des Bescheides > BauführerIn > WARUM - Grundlage für Baubeginn
14 ----- KONSENSERWIRKUNG Fertigstellungsanzeige gem. 128 BO - nach Fertigstellung > BauwerberIn, EigentümerIn, GrundeigentümerIn > WARUM - behördlicher Konsens - Benützungsbewilligung - Grundlage für Nutzwertgutachen
15 ----- BAUORDNUNGSNOVELLE Neue Wiener Bauordnung ab Juli Notkamine - Stellplatzverpflichtung - führen eines Bauwerksbuchs - widmungskategorie förderbarer Wohbau - baurechtlicher Geschäftsführer - Wiener Solarstandard > Rechtskraft am Tag nach der Veröffentlichung > WANN - Beschlussfassung Gemeinderat 30. Juni Beschlussfassung Landesregierung 13. Mai 2014
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----- VON DER NATURMASSAUFNAME BIS ZUM GRUNDBUCH ----- der stoff aus dem realitäten sind!
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