A. UNSERE PÄDAGOGISCHEN ZIELE FÜR DEN KLASSEN- UND DEN SCHÜLERRAT
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- Sigrid Buchholz
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1 A. UNSERE PÄDAGOGISCHEN ZIELE FÜR DEN KLASSEN- UND DEN SCHÜLERRAT A.1. KOMPETENZEN A.1.1. Selbstkompetenz Die Kinder werden in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt. Die Kinder werden in ihrer Eigeninitiative gestärkt (agieren - nicht nur reagieren). Die Kinder übernehmen Verantwortung für sich selbst und in der Gruppe. Die Kinder bilden sich eine eigene Meinung und können sie vertreten. Die Kinder erledigen die ihnen anvertrauten Aufgaben zuverlässig. Die Kinder können dem Gesprächsverlauf konzentriert folgen. A.1.2. Sozialkompetenz Die Kinder tolerieren und akzeptieren andere Meinungen. Die Kinder können die Meinung anderer nachvollziehen und empathisch darauf eingehen. Die Kinder können Kommunikationsregeln anwenden (nicht auslachen, ausreden lassen, andere Meinungen akzeptieren) Die Kinder können Mehrheitsentscheide akzeptieren. Die Kinder lösen Konflikte interagierend. A.1.3. Sachkompetenz Die Kinder können Ideen und Gedanken klar und verständlich ausdrücken (Redegewandtheit). Die Kinder können an eine Wortmeldung anknüpfen (ergänzen, zustimmen, erwidern). Die Kinder kennen die Gesprächsregeln und können sie anwenden (z.b. ich/du- Botschaften). Die Kinder können argumentieren. A.2. WEITERES Identifikation der Kinder mit unserer Schule. Aktive Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Schulleben und Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Austausch unter den Klassen. Alle sind beteiligt: Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Schulleitung, Hauswart. Lernfeld im Rahmen Schüler zentrierten Unterrichts. 7. Mai 2012 / Ergänzungen am /5
2 B. UNSER KLASSENRAT B.1. LERNZIELE Siehe oben: Unsere pädagogischen Ziele für den Klassen- und den Schülerrat. Die Kinder lernen verschiedene Funktionen im Klassenrat kennen und auszuüben (mindestens Protokollführung und (Teil-)Leitung). B.2. ORGANISATION Der Klassenrat findet mindestens vierzehntäglich statt. Der Klassenrat ist im Fach Deutsch mündlich integriert. 7. Mai 2012 / Ergänzungen am /5
3 C. UNSER SCHÜLERRAT C.1. LERNZIELE Siehe oben: Unsere pädagogischen Ziele für den Klassen- und den Schülerrat. C.2. ORGANISATION C.2.1. Leitung Ebene Lehrperson Eine Lehrperson ist verantwortlich für den Schülerrat; in der Regel die Klassenlehrperson der einen 6. Klasse. Die verantwortliche Lehrperson wird im Rahmen der Jahresplanung im Stufenteam bestimmt; diese Aufgabe ist Teil des Berufsauftrags. Die verantwortliche Lehrperson legt in Zusammenarbeit mit dem Stufenteam die Daten der Schülerratssitzungen pro Schuljahr fest. Die verantwortliche Lehrperson führt mit dem Schülerrat jeweils vor den Herbstferien eine konstituierende Schülerratssitzung durch. Die verantwortliche Lehrperson unterstützt die Schülerinnen/Schüler, die den Klassenrat leiten: Erstellen der Traktandenliste für die Schülerratssitzungen. Vorbereitung der Schülerratssitzungen. Die verantwortliche Lehrperson unterstützt den/die Protokollführer/in. Die verantwortliche Lehrperson legt Anträge des Schülerrats, die eines Beschlusses bedürfen, dem Stufenteam und der Schulleitung zur Bewilligung vor. Die verantwortliche Lehrperson ist für die interne und externe Kommunikation verantwortlich. C.2.2. Leitung Ebene Schülerinnen/Schüler 2 Delegierte, die Sechstklässler sind, leiten den Schülerrat. Sie leiten die Schülerratssitzungen gemäss Traktandenliste. C.2.3. Vorbereitung und Nachbereitung Schülerratssitzungen Mögliche Vorschläge für die Traktandenliste werden in allen Klassenräten besprochen. Die Schulleitung kann Themen für die Traktandenliste bestimmen; sie spricht sich mit der verantwortlichen Lehrperson ab. Mindestens 2 Wochen vor Durchführung der Schülerratssitzung holt die verantwortliche Lehrperson (über die Klassenlehrpersonen) Vorschläge für Traktanden in allen Klassen ein; jeder Klassenrat kann Themen für die Traktandenliste vorschlagen. Die verantwortliche Lehrperson erstellt bis spätestens 10 Tage vor der Schülerratssitzung mit den für die Leitung des Schülerrates verantwortlichen Schülerinnen/Schüler die Traktandenliste. Die verantwortliche Lehrperson bespricht die Traktandenliste im Stufenkonvent; das Stufenteam kann Themen für die Traktandenliste bestimmen. 7. Mai 2012 / Ergänzungen am /5
4 Wenn nötig revidiert die verantwortliche Lehrperson die Traktandenliste gemeinsam mit den für die Leitung der Schülerratssitzung verantwortlichen Schüler/Schülerinnen. Das Stufenteam bewilligt die definitive Traktandenliste; die verantwortliche Lehrperson kann die Bewilligung auch über ein Rund-Mail einholen. Die verantwortliche Lehrperson verschickt die definitive Traktandenliste an alle Klassenlehrpersonen. Die Traktanden werden in allen Klassenräten besprochen. Von jeder Schülerratssitzung wird ein Beschlussprotokoll erstellt: Der/die Protokollführer/in schreibt das Protokoll; bis spätestens 3 Schultage nach der Schülerratssitzung, er/sie wird dabei von der verantwortlichen Lehrperson unterstützt. Das Protokoll wird vom Stufenteam und von der Schulleitung gegengelesen. Das Protokoll wird bis spätestens 5 Schultage nach der Schülerratssitzung am Anschlagbrett und im Internet (Homepage veröffentlicht und den Klassendelegierten zugestellt. Die verantwortliche Lehrperson legt Anträge des Schülerrats, die eines Beschlusses bedürfen, dem Stufenteam und der Schulleitung zur Bewilligung vor. Vor Ablehnung eines Antrags wird das Geschäft zur Überarbeitung an den Schülerrat zurückgewiesen. Siehe auch Beiblatt. C.2.4. Klassendelegierte Aus jeder Klasse nehmen zwei Delegierte am Schülerrat teil; wenn möglich ein Mädchen und ein Knabe. Wenn ein/e Delegierte/r krank ist, wird eine Stellvertretung ad hoc bestimmt. Die Klassendelegierten werden jeweils bis Ende September vom Klassenrat gewählt; sie üben dieses Amt generell für 1 Schuljahr aus. Die Klassendelegierten informieren aus dem Schülerrat; vor und nach jeder Schülerratssitzung. Die Klassendelegierten vertreten die Anliegen ihrer Klasse im Schülerrat. C.2.5. Vollversammlung Alle Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe bilden die Vollversammlung. Der Schülerrat kann eine Vollversammlung einberufen; für die Vor- und Nachbereitung der Vollversammlung können zusätzliche Schülerratssitzungen genutzt werden. In der Regel findet 1 Vollversammlung pro Schuljahr statt. Eine Vollversammlung findet in derselben Lektion wie die Schülerratssitzungen statt; das Datum einer Vollversammlung wird generell 1 Monat im Voraus bekanntgegeben. Ablauf für Vor- und Nachbereitung siehe Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Schülerratssitzungen und Beiblatt. 7. Mai 2012 / Ergänzungen am /5
5 C.2.6. Termine Die Schülerratssitzungen finden während der Unterrichtszeit statt; dafür wird im Stundenplan eine Lektion definiert (wenn möglich eine Randstunde) und ein für die Schülerratssitzungen geeigneter Raum reserviert. Die Schülerratssitzung finden in der Regel zwischen den Herbst- und den Pfingstferien statt. Vor den Herbstferien findet eine konstituierende Schülerratssitzung statt; die Schülerratsregeln werden erstellt und die Aufgaben verteilt. Pro Schuljahr finden mindestens 4 reguläre Schülerratssitzungen statt. Pro Schuljahr findet in der Regel 1 Vollversammlung statt. Die Termine für die Schülerratssitzungen werden vor den Herbstferien im Stufenteam festgelegt. Die für den Schülerrat verantwortliche Lehrperson wird während der Schülerratssitzungen im Unterricht von einer Vikarin/einem Vikar vertreten. 7. Mai 2012 / Ergänzungen am /5
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