Perspektive der Rentenversicherung. Alexander Gunkel. Alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund

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1 Perspektive der Rentenversicherung bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens 100 Jahre Reichsversicherungsordnung Alexander Gunkel Alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Präsentation des Sonderpostwertzeichens 100 Jahre Reichsversicherungsordnung am 18. Mai 2011 Es gilt das gesprochene Wort! abrufbar auch unter

2 Seite 1 Sehr geehrter Herr Staatssekretär Storm, sehr geehrter Herr Weiß, sehr geehrter Herr Zahn, sehr geehrter Herr von Lennep, meine Damen und Herren, Briefmarken sind mehr als reine Postwertzeichen. Sie sind Spiegel unserer Alltagskultur. Sie erzählen von Menschen, die Herausragendes geleistet haben und erinnern an Ereignisse, die wir nicht vergessen dürfen. Als alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Bund freut es mich besonders, dass 100 Jahre Reichsversicherungsordnung als ein gesellschaftlich relevantes Thema ausgewählt wurde, um mit einer Sonderbriefmarke gewürdigt zu werden. Nach meiner Erinnerung ist es immerhin 30 Jahre her, dass die Sozialversicherung Thema einer Briefmarke war im Jahr 1981 wurden 100 Jahre Sozialversicherung so gewürdigt. Herausgeber von Briefmarken ist das Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesfinanzministerium hat Herrn Staatssekretär Storm gebeten, die Präsentation der Briefmarke vorzunehmen. Sehr geehrter Herr Staatssekretär Storm, ich darf Sie daher ganz herzlich begrüßen und freue mich, dass Sie gleich den Anlass dieser Veranstaltung, 100 Jahre Reichsversicherungsordnung, würdigen und die Erstdrucke der Briefmarke übergeben werden. Ganz herzlich begrüße ich auch den Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Herrn Gerald Weiß. Sehr geehrter Herr Weiß, danke dafür, dass Sie im Anschluss die Bedeutung

3 Seite 2 von Selbstverwaltung und Sozialwahlen in der Reichsversicherungsordnung beleuchten werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung begrüße ich Herrn Christian Zahn recht herzlich. Als Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes werden Sie die Reichsversicherungsordnung aus der Perspektive der gesetzlichen Krankenversicherung erläutern. Schon jetzt vielen Dank. Als Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung darf ich recht herzlich Herrn Hans-Gerd von Lennep begrüßen. Sehr geehrter Herr von Lennep, auch Ihnen ein herzliches Willkommen und danke dafür, dass Sie die Perspektive der Unfallversicherung darstellen werden. Meine Damen und Herren, die einheitliche Sozialgesetzgebung in Deutschland wird 100 Jahre alt. Mit der Verabschiedung der Reichsversicherungsordnung am 31. Mai 1911 wurden die Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze der Jahre 1883 bis 1889 über die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung erstmals zu einem einheitlichen Gesetzbuch zusammengefasst. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch gehört die Reichsversicherungsordnung zu den bedeutendsten Gesetzen des frühen 20. Jahrhunderts. Mit der Reichsversicherungsordnung verfügte Deutschland zeitlich weit vor vergleichbaren westlichen Industriestaaten über ein einheitliches Gesetzbuch der Sozialen Sicherheit und war damit in diesem Bereich fortschrittlich und beispielgebend.

4 Seite 3 Die Regelungen der Reichsversicherungsordnung und die ihnen zugrundeliegenden Prinzipien wurden dann seit 1976 schrittweise in das heute geltende Sozialgesetzbuch integriert. Einzelne Regelungen der Reichsversicherungsordnung sind aber noch bis zum heutigen Tage in Kraft. Zu nennen sind hier die Regelungen über die Leistungen bei HTSchwangerschaftTH und HTMutterschaftTH. Mit der Verabschiedung der Reichsversicherungsordnung wurde nicht nur die einheitliche Sozialgesetzgebung geschaffen. Im Bereich der Rentenversicherung wurde erstmals eine Hinterbliebenenabsicherung einführt. Damit wurde noch vor dem Ersten Weltkrieg ein entscheidender Schritt zur generellen Verbesserung der Position von Frauen in der Rentenversicherung getan. Die Witwen von Arbeitern erhielten so erstmals eine eigenständige Versorgung. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente hatte allerdings nur die erwerbsunfähige Witwe. Hierdurch war ein großer Teil der Witwen von dieser sozialpolitischen Leistung ausgenommen. Dieser Umstand trat umso deutlicher zu Tage, als quasi zur gleichen Zeit das Versicherungsgesetz für Angestellte eine Hinterbliebenensicherung für Witwen von Angestellten schuf. Danach konnten die Angestelltenwitwen in jedem Fall eine Versorgung beanspruchen, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Zeitgenössisch wurde damals argumentiert, dass den Angestelltenwitwen anders als den Arbeitwitwen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar sei häufig hätten sie keine Ausbildung und könnten sich leichter Arbeit nicht einfach anpassen. Außerdem müssten sie mehr Aufwand in die Ausbildung und Erziehung ihrer Kinder investieren.

5 Seite 4 Bild und Rolle der Frau haben sich seit damals grundlegend geändert. Während früher der gemeinsame Ruhestand von Eheleuten in der Regel allein aus der Rente des Ehemannes finanziert wurde, haben Frauen durch die Zunahme ihrer eigenen Erwerbstätigkeit vermehrt eigene Rentenansprüche und sind deshalb seltener auf abgeleitete Leistungen angewiesen. Unterstützend wurden familienbezogene Leistungen in der Rentenversicherung konsequent ausgebaut. Die Zeiten, in denen Mütter oder Väter ihre Kinder erziehen, werden in der Rentenversicherung durch Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten abgegolten. Dieses Beispiel zeigt, wie sich die Rentenversicherung und die ihr zugrundeliegenden Regelungen flexibel dem ständigen gesellschaftlichen Wandel anpassen und auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Seit 1911 grundlegend geändert hat sich auch der Charakter der Renten. Seinerzeit hatten die Leistungen der Rentenversicherung lediglich Zuschusscharakter. Denn als notwendig sah man einen Einkommensmix aus noch möglicher Erwerbsarbeit, familiären Unterstützungen oder Ersparnissen an. Diese Einkommensquellen sollten die staatlichen Renten ergänzen. Damalige Erhebungen zeigten, dass bis zu 20 Prozent der Rentner auf Armenunterstützung angewiesen war. Diese Situation ist heutzutage glücklicherweise anders. Der Anteil der über 65-jährigen Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente Leistungen zur Grundsicherung beziehen, liegt bei gerade einmal 2,5 Prozent. Damit das auch so bleibt und Altersarmut auch in Zukunft weitestgehend vermieden werden kann, hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche einen

6 Seite 5 Regierungsdialog Rente angekündigt. Dessen Ziel soll unter anderem die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verringerung der Altersarmut sein, der bereits Anfang 2012 ins Gesetzgebungsverfahren gehen soll. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 hat der Gesetzgeber das Modell der Sozialversicherung verankert, wie wir es auch heute noch haben: das der Pflichtversicherung mit einer Selbstverwaltung. Die Rentenversicherung wurde zwar staatsnah, aber autonom ausgestaltet. Die Selbstverwaltung verschafft den Versicherungsträgern Unabhängigkeit vom Staat und weitreichende Entscheidungsmöglichkeiten. Erst Selbstverwaltung gibt der Sozialversicherung eine Stimme und das Mandat, sich auch politisch einzumischen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sozialversicherungssysteme zu machen. Damit ist ein weiteres Prinzip der Reichsversicherungsordnung ganz aktuell, nämlich das der Mitwirkung und Mitbestimmung der Versicherten und Rentner auf der einen Seite und der Arbeitgeber auf der anderen Seite bei der Gestaltung ihres Gemeinwesens. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und darf nun das Wort an Herrn Staatssekretär Storm übergeben.

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