Steueränderungen 2006 und 2007

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1 - Seite 1 von 5 Seiten - Steueränderungen 2006 und 2007 Das ändert sich 2006 Im Laufe des Jahres sind einige Steueränderungen rückwirkend zum in Kraft getreten. Die Große Koalition hat aber nicht nur Vergünstigungen gestrichen, sondern auch neue Abzugsmöglichkeiten geschaffen. Warum sollten Sie bis zum nächsten Jahr warten, statt sofort zu profitieren? Für Kinderbetreuungskosten oder steuerbegünstigte Handwerkerleistungen können Sie sich bis 30. November einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So haben Sie mehr von Ihrem Weihnachtsgeld. Steuerbegünstigte Hilfe in Haus oder Garten und Handwerkerleistungen Schon seit 2003 fördert der Staat die bezahlte Hilfe in Haus und Garten. Für die Jahre ab 2006 hat der Gesetzgeber die Förderung kräftig aufgestockt und ausgeweitet. Kinderbetreuungskosten Ab 2006 dürfen grundsätzlich alle Eltern Kinderbetreuungskosten abziehen allerdings jetzt als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten oder Sonderausgaben. Degressive Abschreibung von Betriebsvermögen Für abnutzbares Anlagevermögen, das Sie in der Zeit vom l bis anschaffen, erhöht sich der degressive Abschreibungssatz auf 30%. Für spätere Anschaffungen gelten wieder 20%. Betriebs-Pkw Wenn Sie auch selbständig tätig sind, müssen Sie die Private Nutzung Ihres Betriebs-Pkw versteuern. Nutzen Sie den Wagen nur zu 50 % oder weniger für betriebliche Zwecke, dürfen Sie den Privatanteil nicht mehr mit der l % - Methode ermitteln. Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt Sind Sie als Selbstständiger umsatzsteuerpflichtig, müssen Sie die von Ihren Kunden bezahlte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Um kleineren Unternehmen finanzielle Engpässe zu ersparen, müssen sie die Steuer erst zahlen, wenn das Geld eingegangen ist (Istversteuerung). Die Istversteuerung können wählen - in den alten Bundesländern Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von höchstens Dieser Betrag wird ab dem l auf angehoben; - in den neuen Bundesländern Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von höchstens Dieser erhöhte Betrag galt nur bis 2006 und wird nun bis 2008 verlängert.

2 - Seite 2 von 5 Seiten - Handel mit Tankquittungen Der Handel mit Tankquittungen wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis geahndet. Eigenheimzulage Die Eigenheimzulage ist abgeschafft. Häuser und Wohnungen, für die ab dem ein Bauantrag gestellt oder ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird, fördert der Staat nicht mehr. Wenn Sie bereits Eigenheimzulage kassieren und sich noch im Förderzeitraum befinden, müssen Sie eine Stolperfalle beachten; Die Folgeobjektregelung wurde ausgehebelt. Sollten Sie nach dem den Förderzeitraum des Erstobjekts nicht voll nutzen können, sind die restlichen Jahre verloren. Sie dürfen sie nicht mehr auf ein weiteres Objekt übertragen. Abfindungen, Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen Bisher blieben Abfindungen an Arbeitnehmer wegen einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses bis zu einem altersabhängigen Höchstbetrag steuerfrei. Diese Begünstigung hat die neue Regierung gekippt. Eine Übergangsregelung soll Härtefälle vermeiden: Wer noch bis Ende 2005 den Auflösungsvertrag unterzeichnet hat und die Abfindung bis zum erhält, profitiert noch von den alten Freibeträgen. Beamte sind nicht besser dran: Wie Abfindungen sind Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wegen der Entlassung aus dem Dienst ab steuerpflichtig. Bei Soldaten gilt eine Besonderheit: Die Beihilfe bleibt steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis bis zum begründet wurde und vor dem gezahlt wird. --> Heirats- und Geburtshilfe Geld- oder Sachzuwendungen des Arbeitgebers anlässlich der Geburt eines Kindes oder der Hochzeit eines Angestellten blieben bisher bis zu steuerfrei. Geldgeschenke sind seit dem steuerpflichtig. Für Sachgeschenke gilt - wie für andere Aufmerksamkeiten vom Chef - ein Höchstbetrag von > Degressive AfA für Mietwohngebäude Für Mietwohngebäude, die nach dem angeschafft wurden, gibt es keine degressive AfA mehr. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Bauantrags oder das Datum des notariellen Kaufvertrags. Neu angeschaffte Mietobjekte können nur noch linear mit 2 % jährlich abgeschrieben werden. Erwerben Sie ein teilfertiges Gebäude oder ein noch unbebautes Grundstück, kommt es darauf an, wann der Veräußerer den Bauantrag gestellt hat. Ist das vor dem geschehen, können Sie die degressive AfA in Anspruch nehmen.

3 - Seite 3 von 5 Seiten - --> Steuerberatungskosten Der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ist nicht mehr möglich. Doch das hört sich schlimmer an, als es ist. Wie Sie jetzt Ihre Steuerberatungskosten (insbesondere den Beitrag für den Lohnsteuerhilfeverein) unterbringen, lassen Sie sich in Ihrer Beratungsstelle erklären. --> Steuersparfonds Schiffsbeteiligungen, Medienfonds, Leasingfonds und andere Steuerstundungsmodelle sorgten in der Vergangenheit für satte steuerliche Verluste, die mit anderen Einkünften verrechnet werden konnten. Dem hat die Bundesregierung einen Riegel vorgeschoben. Wer nach dem einem Steuersparfonds beigetreten ist, kann die Verluste nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnen. --> 400-Euro-Job seit l für den Arbeitgeber teurer Die pauschale Abgabe auf Minijobs beträgt seit dem l für gewerbliche Arbeitgeber 30 % statt bisher 25 %. Ursache ist eine Erhöhung des Beitrags zur Krankenversicherung von 11 % auf 13 % und des Beitrags zur Rentenversicherung von 12 % auf 15 %. Die Erhöhung gilt nur für gewerbliche Minijobs, jedoch nicht für Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten. Die Beitragserhöhung trägt alleine der Arbeitgeber. Die Pauschalsteuer von 2 % bleibt unverändert. Das ändert sich 2007 Das»Haushaltsbegleitgesetz 2006«und das»steueränderungsgesetz 2007«bringt zwar erst ab dem Jahr 2007 Veränderungen, aber Sie sollten heute schon wissen, was auf Sie zukommt. --> Altersgrenze beim Kindergeld Die Altersgrenze beim Kindergeld wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Damit niemand plötzlich auf das Geld verzichten muss, gilt eine Übergangsphase: Kindergeld können Sie bekommen - für ein Kind des Jahrgangs 1982 bis zu seinem 26. Lebensjahr und - für ein Kind der Jahrgänge bis 1981 sogar bis zu seinem 27. Lebensjahr. Bei einem behinderten Kind gibt es keine Altersbegrenzung. Für ein Kind, das sich seine Behinderung vor dem zugezogen hat, bleibt auch alles beim Alten. Kommt es aber erst ab dem oder später zu der Behinderung, wird das Kind nur dann ohne Altersbegrenzung als behindertes Kind berücksichtigt, wenn es vor seinem 25. Lebensjahr zu der Behinderung gekommen ist.

4 - Seite 4 von 5 Seiten - --> Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. Betrieb Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden, sondern sind Privatsache. Für Fernpendler gilt eine Härtefallregelung: Ab dem 21. Entfernungskilometer ist die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer»wie«Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nicht mehr wie bisher wahlweise mit den tatsächlichen Kosten, sondern nur noch mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Behinderte Menschen können wie bisher bereits ab dem ersten Kilometer die Dienstreisepauschale bzw. den tatsächlichen Kilometer-Kostensatz»wie«Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen. Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung können ab dem ersten Entfernungskilometer»wie«Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mit der Entfernungspauschale abgesetzt werden. --> Unfallkosten Eine weitere Verschlechterung für Pendler: Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sind künftig - auch für Fernpendler - nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Ereignet sich der Unfall aber während einer Dienstreise, ist der Schaden weiterhin im Rahmen der Werbungskosten abzugsfähig. --> Häusliches Arbeitszimmer Ein häusliches Arbeitszimmer wird nur noch steuerlich berücksichtigt, wenn es Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. In diesem Fall sind die Arbeitszimmerkosten wie bisher in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Lehrer und viele Außendienstmitarbeiter können künftig leider keine Kosten mehr für das häusliche Arbeitszimmer geltend machen. Vom Abzugsverbot nicht betroffen sind Aufwendungen für Arbeitsmittel, die sich im Arbeitszimmer befinden wie Schreibtisch, Bücherregal oder der PC. --> Gewinnermittlung Als Gewerbetreibender dürfen Sie Ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss- Rechnung ermitteln, wenn Ihr Gewinn und Ihr Umsatz unter bestimmten Grenzen bleiben. Ist eine der Grenzen überschritten, müssen Sie eine Bilanz erstellen. Die Umsatzgrenze steigt ab 2007 auf , die Gewinngrenze bleibt leider bei > Kleinbetragsrechnungen An Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag stellt der Gesetzgeber für den Vorsteuerabzug weniger strenge Voraussetzungen. Ab 2007 gelten die Erleichterungen bis zu einem Betrag von einschließlich Mehrwertsteuer.

5 - Seite 5 von 5 Seiten - --> Arbeitslosenversicherung wird billiger Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem von 6,5 % auf 4,5 % abgesenkt. Die Bundesregierung will damit Unternehmen die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern. --> Versicherungsteuer steigt Versicherungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Stattdessen wird eine Versicherungsteuer erhoben, die ab dem von 16 % auf 19 % steigt. Von der Versicherungsteuer ausgenommen sind Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung. --> Marktübliches Damnum bleibt abzugsfähig Nehmen Sie bei einer Bank, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft ein Darlehen z. B. für den Kauf oder Bau einer Immobilie auf, wird die Darlehenssumme oft nicht zu 100 %, sondern z. B. nur zu 92 % ausgezahlt. Diesen Abzugsbetrag -in diesem Fall 8 % - nennt man Disagio oder Damnum. Das Damnum gehört zu den Finanzierungskosten und ist deshalb als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar. Voraussetzung: Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren beträgt es maximal 5 %. Das war bisher im sogenannten Bauherren-Erlass festgeschrieben. Die gleiche Regelung soll mit dem Jahressteuergesetz 2007 gesetzlich verankert werden. Konsequenz: Für Bauherren und Immobilienkäufer gilt die bisherige Regelung weiter. --> Reichensteuer, Tarifbegrenzung und Entlastungsbetrag Wenn Sie ein zu versteuerndes Einkommen über haben, zahlen Sie ab dem Jahr 2007 mehr Steuern. Der Spitzensteuersatz erhöht sich für diese Einkommen von 42 % auf 45 %. Haben Sie auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit und liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über , gibt es für 2007 mit dem»entlastungsbetrag«einen Ausgleich für den höheren Steuersatz (Tarifbegrenzung, 32 c EStG). So wird dieser»entlastungsbetrag«berechnet: > Zunächst wird der Anteil der Gewinneinkünfte an der Summe der Einkünfte berechnet (= Anteilssatz, maximal 100%). > Der so ermittelte Anteilssatz wird dann auf den Teil des zu versteuernden Einkommens angewendet, der über liegt (= Bemessungsgrundlage für den Entlastungsbetrag). > Der Entlastungsbetrag beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Er wird von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.

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