Leitbild zur Inklusion

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1 Leitbild zur Inklusion 1. Gesetzeslage Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ziel der Konvention ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sowie der Unterbindung jeglicher Diskriminierung. Für den schulischen Bereich haben sich die Vertragsstaaten zur Einführung eines inklusiven Schulsystems verpflichtet. Entsprechend dieser Konvention (Artikel 1, UN-BRK) gehören zu den Menschen mit Behinderungen diejenigen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Für unseren schulischen Bereich sind dies nicht nur Kinder mit Behinderungen im Sinne des Sozialrechts, sondern auch SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zur Verwirklichung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden (Artikel 24/2, UN-BRK). 2. Definition Unser Verständnis von Inklusion hat zum Ziel, Barrieren in Bildung und Erziehung aufzuheben. Somit lernen und leben bei uns Kinder mit Entwicklungsstörungen und Teilleistungsstörungen mit Verhaltensauffälligkeiten mit emotional-sozialen Problemen mit besonderen Begabungen mit Migrationshintergrund mit Sprachschwierigkeiten aus anderen Kulturen mit Hochbegabung mit körperlichen Einschränkungen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

2 3. Inklusion an der Grundschule Ottobrunn, an der Albert-Schweitzer-Straße Die Umsetzung der Inklusion an unserer Schule hat zum Ziel, dass wir ein Ort des gemeinsamen Lernens werden, damit alle Kinder so lange wie möglich dort zur Schule gehen können, wo sie wohnen. 3.1 Rahmenbedingungen Inklusives Unterrichten an der Schule kann aber nur verwirklicht werden, wenn verschiedene Rahmenbedingungen erfüllt sind. Natürlich sind dem in der Praxis auch immer wieder Grenzen gesetzt. a) Verschiedene Klassenarten an unserer Schule Die Schüler werden überwiegend in Regelklassen unterrichtet. Daneben kann es aber auch die sogenannten Kooperationsklassen geben. Diese haben wenn möglich eine geringere Schülerzahl, da in ihnen Kinder mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf (z.b. hörgeschädigte Kinder, Kinder mit sozial-emotionalen Schwierigkeiten usw.) unterrichtet werden. Unterstützt werden die Lehrkräfte dieser Klassen durch eine erhöhte Förderstundenanzahl und externe Partner wie dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD siehe auch 3.3). b) Gestaltung der Lernumgebung Räumliche Gegebenheiten Ab dem Schuljahr 2015/16 werden die Schüler und Schülerinnen in einem generalsanierten Gebäude unterrichtet. Dabei wurden die räumlichen Gegebenheiten auch im Hinblick auf Inklusion bestmöglich gestaltet. Alle Kinder und Lehrer profitieren dadurch von: Räumlichkeiten zur Förderung: z.b. Förderzimmer Ganztagsklassen mit speziellen Gruppenräumen schallgedämmten Klassenräumen für alle Klassen lernunterstützender Beleuchtung durch spezielle Leuchtmittel und Rollos Außerdem wurde die Schule für Kinder mit speziellen Bedürfnissen wie folgt gestaltet: barrierefreier Zugang zur Schule alle Etagen und Räumlichkeiten sind zum Teil durch einen Aufzug gut erreichbar rollstuhlgerechte Toiletten abgesenkte Türschwellen Lehr- und Lernmaterialien Auch im Bereich der Lehr- und Lernmaterialien stellt sich die Schule auf das breite Spektrum an Schülerinnen und Schülern ein. In allen Klassenzimmern wird mit zeitgemäßen Active-Boards gearbeitet, die zum einen für den normalen Unterricht

3 zum anderen aber auch zur Differenzierung und Individualisierung eingesetzt werden. Neben unterschiedlichen Anschauungsmaterialien für die verschiedenen Fächer des Grundschulunterrichts verwenden wir außerdem Montessori- und Freiarbeitsmaterialien. Einige Kolleginnen arbeiten im Wochenplanunterricht. Ein Lernen mit verschiedener Lernsoftware ist im Computerraum möglich. Da uns auch die Leseförderung ein großes Anliegen ist, stellt die Lesezeit mit dem Besuch der schuleigenen Bücherei einen festen Bestandteil unserer Woche dar Unterricht Die Unterschiedlichkeit der Kinder soll als Chance und Herausforderung gesehen werden. Sämtliche Aktivitäten des Schullebens und die Unterrichtsformen haben deshalb bewusst die Vielfalt der Kinder im Blick. So sollen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder individuell gefördert sowie gefordert werden. Über verschiedene Wahrnehmungskanäle wird somit ein ganzheitliches Lernen ermöglicht. Dabei dient Unterricht nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch als Erfahrungsraum für soziale Kontakte, Kommunikation, Konfliktbewältigung und Ich-Findung der Kinder. Im Schulalltag werden sowohl gebundene als auch offene Unterrichtsformen eingesetzt. Inklusives Denken kann dadurch zum Motor für die Unterrichtsentwicklung werden. Die Umsetzung inklusiver Ideen im Unterricht erfolgt je nach Bedarf und Kapazitäten: Klassengemeinschaft entwickeln Kennenlern- und Teamspiele Unterrichtsgänge Ausflüge Klassenfahrten Projekt Aufg schaut Wochen- und Monatsziele klassenübergreifende Projekte interkulturelle Bildung Individuell fördern und fordern Berücksichtigung unterschiedlicher Lern- und Arbeitstempi quantitatives sowie qualitatives Differenzierungsangebot - offene Übungsphasen: - Stationentraining - Lerntheke - Freiarbeit/Wochenplanarbeit - Lernplakat/Portfolio differenzierte Hausaufgaben konkretes Anschauungsmaterial Reflexionsrunden Helfersystem

4 Besondere Lernsituationen außerhalb des Regelunterrichts Arbeitsgemeinschaften Einladen von Experten Projektwoche Theater/Lesungen Angebote durch Vereine Patenschaften (Klasse 1 / 4) Patenschule soziale Projekte Spezielle Förderung und Lernstandserfassung Diagnostik (individuelle Lernausgangslage der einzelnen Schüler/innen erfassen) Förderunterricht im Rahmen des Unterrichts Differenzierung zeitgleich durch zusätzliche Lehrkraft Inklusionsstunden Sprachförderung (KSF) Nachteilsausgleich Förderpläne Kinder mit speziellem Förderbedarf müssen die Ziele des Lehrplans nicht erreichen. Deren Lernziele werden in einem individuell erstellten Förderplan festgeschrieben. Rechtsgrundlage BayEUG Art. 30a. Leistungsbewertung Schülerbeobachtungen (zur sozialen Kompetenz, zum Lern- und Arbeitsverhalten sowie Besonderheiten) Kompetenztests mündliche Noten praktische Noten Notenaussetzung Zeugnisse mit individuellen Bemerkungen zu Kompetenzen und Fördermaßnahmen Angebot von Lernentwicklungsgesprächen 3.3 Unterstützung und Beratung Die LehrerInnen unserer Schule kooperieren mit externen Pädagogen und Mitarbeitern. Diese Zusammenarbeit stellt einen zentralen Teil unserer pädagogischen und sonderpädagogischen Arbeit dar. Wir sprechen hier von aktiver Teamkompetenz, bei der wir uns gegenseitig unterstützen, austauschen und beraten.

5 Schulbegleitung In genehmigten Einzelfällen stehen uns SchulbegleiterInnen zur Seite. Kinder mit einer Behinderung im sozialrechtlichen Sinne haben Anspruch auf eine Schulbegleitung. Diese unterstützt das Kind individuell beim täglichen Schulbesuch, damit das Kind in gleichberechtigter Weise am Schulleben teilhaben und individuelle Lern- und Reifeprozesse durchlaufen kann. Der Schulbegleiter nimmt in diesem Prozess viele Rollen an: Er ist Beobachter, Vermittler, Übersetzer, Sprachrohr, Interessenvertreter, Assistent, Strukturgeber, Aufmerksamkeitslenker und Orientierungshelfer. (Voraussetzung für diese Hilfestellung ist die Zusage eines Kostenträgers, die Kosten der Eingliederungshilfe gem. 53 und 54 SGB XII (Sozialamt) oder 35a SGB VII (Jugendamt) zu übernehmen.) MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) Unsere Kinder mit Förderbedarf werden von LehrerInnen des Förderzentrums Unterhaching stundenweise unterstützt. Sie beraten sowohl die Lehrkräfte der Regelschule als auch die betroffenen Eltern. Unsere Schule fordert den MSD beim Förderzentrum Unterhaching an. (Rechtsgrundlage: BayEUG Art. 21.) Elternberatung In der Elternberatung erfahren die Eltern - im Gespräch mit den LehrerInnen - möglichen Handlungsbedarf und es werden ihnen bei Bedarf Wege zur Abklärung und Hilfe aufgezeigt. Durch diese gemeinsamen Bemühungen erhält das Kind Unterstützung zur optimalen Förderung seiner Entwicklung. Diagnostik Im Vorfeld abgeklärte Diagnostik ermöglicht unseren LehrerInnen sich vorausschauend vorzubereiten und eventuell externe Hilfe anzufordern. Falls sich im Laufe eines Schuljahres Defizite herauskristallisieren, besteht die Möglichkeit einer schulinternen Abklärung. In Absprache mit den Eltern können externe Beratungsstellen hinzugezogen werden. SchiLF (Schulhaus interne LehrerInnen Fortbildung) In speziellen Fortbildungen, die schulinterne Themengebiete zum Inhalt haben, bildet sich unser Kollegium fortlaufend weiter und stärkt somit seine erforderlichen Kompetenzen, um im Schulalltag allen Anforderungen einer inklusiven Schule professionell gerecht zu werden.

6 4. Grenzen Dem Inklusionsgedanken sind leider auch Grenzen gesetzt: Rechte aller Mitglieder der Schulfamilie auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkte Kooperationsbereitschaft bei manchen Mitgliedern der Schulgemeinschaft Kapazitäten des wichtigen Unterstützungssystems (Jugendamt, Förderzentrum, MSD, Begleitung, ) Je nach Stundenumfang an unserer Grundschule sowie der für uns zuständigen Förderschule sind Fördermöglichkeiten, Förderstunden sowie Besprechungszeiten schwankend. Die Rahmenbedingungen für die Stundenplangestaltung sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Aufteilung der Schüler auf die drei weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Die Entwicklung des inklusiven Gedankens in der Schule ist insbesondere darauf angewiesen, dass sich das Denken und die Toleranz für ein gemeinsames Miteinander in der Gesellschaft ändern. Es genügt nicht, in der Schule isoliert einen neuen Weg zu gehen, denn die Verwirklichung der Inklusion ist vom Werte- und Bildungsverständnis unserer Gesellschaft abhängig. Um Ihnen im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, sich Gedanken darüber zu machen, wo der richtige Lernort für Ihr Kind im Grundschulalter sein könnte, bieten wir Ihnen eine beispielhafte Gegenüberstellung der wichtigsten Aspekte: Grundschule Klassengröße bis zu 29 Kinder ausgebildete Grundschullehrer mit freiwilligen zusätzlichen Fortbildungen ein Lehrer pro Klasse Kinder verbleiben im Schulsprengel Kinder einer Klasse haben oft einen sehr hohen Leistungsunterschied Förderzentrum Klassengröße deutlich geringer fachspezifisches sonderpädagogisches Studium der Lehrkräfte: Sehen Hören körperliche & motorische Entwicklung geistige Entwicklung Sprache Lernen emotionale & soziale Entwicklung Lehrerteams Kinder werden aus dem Umland mit Bussen abgeholt Kinder einer Klasse haben einen weniger hohen Leistungsunterschied Generell gilt: Das Selbstbewusstsein eines Kindes, das inklusiv an der Regelschule unterrichtet werden soll, muss soweit gestärkt sein, dass es damit umgehen kann, anders zu sein.

7 Das Staatliche Schulamt im Landkreis München bietet diesbezüglich eine Inklusionsberatung für Eltern an: Frankenthaler Straße 2 Raum H 1.28a München Tel.: Hilfreiche Informationen rund um die bayerische Förderschule finden Sie unter: 5. Ausblick Das langfristige Ziel ist die gelebte Inklusion in Schule und Gesellschaft. Inklusion braucht große Ideen kleine Schritte und einen langen Atem.

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