TIPPS zur Existenzgründung
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- Hilko Rosenberg
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Existenzgründung und Unternehmensförderung TIPPS zur Existenzgründung Der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit
2 Existenzgründung und Unternehmensförderung Sie denken über eine Existenzgründung nach? Lassen Sie sich ausreichend Zeit für die gründliche Vorbereitung Ihres Projektes. Nutzen Sie als Einstieg in das Thema unser Info-Paket. Darin erfahren Sie, was Sie beim Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit beachten sollten. Für die Erstberatung steht Ihnen das Beraterteam der IHK Bonn/Rhein-Sieg gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner der IHK Bonn/Rhein-Sieg: Existenzgründungs- / Unternehmensberatung Förderprogramme Karl Reiners Gerlinde Waering Nadine Odenthal Assistenz Existenzgründungsberatung für Nicht-EU-Bürger (Import/Export) Unternehmensnachfolge Beratung Nachfolge-Club Nachfolge-Börse Rainer Ludwig Nilüfer Özdemir Assistenz Reinhard Mensing Detlev Langer Helga Labonde Assistenz Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg I Bonner Talweg 17 I Bonn I Tel.:
3 Inhaltsverzeichnis Roter Faden für die Gründungsplanung Der Business-Plan Förderungen Das IHK-Beratungsgespräch Das Konzept Kapitalbedarfsplan Finanzierungsplan Private Ausgaben Rentabilitäts- oder Ertragsvorschau Liquiditätsplan Förderung von Beratungsleistungen Förderung der Agentur für Arbeit Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln Zinsgünstige Kredite und Bürgschaften Bankgespräch Steuern Einkommensteuer Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Steuerkalender Buchführung Gewerbeanmeldung Eintragung ins Handelsregister Der Geschäftsbrief Gesetzliche Vorschriften für Geschäftsbriefe Pflichtangaben auch in geschäftlichen s Rechnung richtig stellen Pflichten für den Internetauftritt Einstellen von Mitarbeitern Internetadressen Merkblätter Recht Im Internet: (Recht und Steuern) Merkblatt: Rechtsformen (Stand: Mai 2014) - 1 -
4 Roter Faden für die Gründungsplanung Schritt für Schritt in die Selbständigkeit: Wer den Weg in die berufliche Selbständigkeit geht, sieht meist den Wald vor lauter Bäumen nicht. Diese Übersicht zeigt Ihnen daher die wichtigsten Wegmarken auf, die Sie zu Ihrem Unternehmen führen. Schritt 1: Die Entscheidung Sind Sie ein Unternehmertyp? Eine Reihe von einfachen Testfragen hilft Ihnen, in dieser Frage mehr Sicherheit zu gewinnen: Sind Sie fachlich qualifiziert? Haben Sie Erfahrungen in der Branche? Verfügen Sie über kaufmännisches Know-how? Steht Ihre Familie hinter Ihnen? Lassen Sie sich beraten und gleichen Sie Schwächen aus. Besuchen Sie ein Gründungsseminar Ihrer Kammer oder Ihres Verbandes. Lassen Sie sich anschließend von einem Berater der Kammer oder des Verbandes, von einem freien Unternehmensberater oder anderen kompetenten Fachleuten helfen. Klären Sie: Zu welchen Fragen brauchen Sie Beratung? Wer kann Ihnen je nach Fragestellung weiterhelfen? Was sollten Sie beim Abschluss von Beraterverträgen beachten? Informieren Sie sich über die Beratungsförderung des Bundes / des Landes. Schritt 2: Die Planung Arbeiten Sie Ihre Geschäftsidee aus (s. Seite 4-6). Überlegen Sie, mit welchem Angebot Sie auf den Markt gehen möchten. Lernen Sie Ihre zukünftigen Kunden, ihre Bedürfnisse, ihre Neigungen, ihr Kaufverhalten kennen. Finden Sie möglichst etwas Besonderes, was die Konkurrenz bisher übersehen hat. Verschaffen Sie sich dafür auch einen Überblick über die Konkurrenzsituation, vor allem auch an dem Standort, den Sie wählen. Wollen Sie sich selbständig machen, haben aber noch keine zündende Geschäftsidee? Dann kommt für Sie vielleicht ein Franchiseunternehmen in Frage, das Sie als Lizenzunternehmer führen können. Oder Sie übernehmen ein bestehendes Unternehmen. Unternehmensnachfolger sind in jeder Branche und für jede Unternehmensgröße gefragt. Schreiben Sie Ihren Businessplan/Konzept. Erklären Sie Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Vorhaben. Stellen Sie die Gründerperson/-en dar. Beschreiben Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung. Beschreiben Sie Ihre Kunden. Beschreiben Sie Ihre Konkurrenten. Beschreiben Sie Ihren Standort. Welche Lieferanten wollen Sie nutzen? Erläutern Sie Ihre Personalplanung. Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung verkaufen? Welche Vertriebspartner werden Sie nutzen? Welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen wollen Sie ergreifen? Welche Rechtsform haben Sie gewählt? Welche Chancen und Risiken hat Ihr Vorhaben? Wie hoch ist der Kapitalbedarf? Woher nehmen Sie das benötigte Geld? Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung und die Ihrer Familie. Für beruflich Selbständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Alter, Krankheit und Todesfall vorzusorgen. Wichtig ist, die Entscheidung für geeignete Versicherungen und Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sich schon während des Gründungsprozesses beraten zu lassen. Für die soziale Absicherung sind Sie alleine verantwortlich
5 Schritt 3: Der Finanzplan Kalkulieren Sie das benötigte Startkapital. Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die Gründung und die Startphase? Machen Sie eine Aufstellung aller kurzund längerfristig relevanten Kostenpositionen: Kalkulieren Sie Ihren Verdienst. Überlegen Sie, ob sich die Gründung einer selbständigen Existenz für Sie auszahlt. Ermitteln Sie alle möglichen Finanzquellen. Wie viel Geld steht Ihnen selbst zur Verfügung? Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Wer würde sich an Ihrem Unternehmen beteiligen? Prüfen Sie die Angebote der Kreditinstitute und die vielfältigen Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und auch der Europäischen Union. Schritt 4: Das Unternehmen Erledigen Sie alle notwendigen Formalitäten. Bedenken Sie die Anforderungen von Behörden, Kammern, Berufsverbänden etc. Erkundigen Sie sich, für welche Vorhaben besondere Voraussetzungen und Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen erforderlich sind. Sorgen Sie für das Finanzamt vor. Stellen Sie sich von Anfang an auf Ihre Pflichten gegenüber dem Finanzamt ein. Denken Sie an die Risikovorsorge im Unternehmen. Kümmern Sie sich um ausreichende und geeignete Versicherungen für Ihr Unternehmen. Verschließen Sie nicht die Augen vor möglichen Risiken und Gefahren, sondern sorgen Sie mit den richtigen Maßnahmen vor. Lassen Sie sich auch nach der Eröffnung weiter beraten. Nach dem Unternehmensstart kommen neue Aufgaben auf Sie zu. Lassen Sie sich vor allem zu finanziellen Belangen weiter beraten. Engagieren Sie im Zweifelsfall einen Unternehmensberater und nutzen Sie dafür entsprechende Fördermaßnahmen. (Quelle: BMWi, Das Beratungsangebot der IHK-Bonn/Rhein-Sieg im Bereich Starthilfe und Unternehmensförderung Individuelle Einzelberatung zu: Existenzgründung / Unternehmenssicherung / Unternehmensnachfolge Basisseminar Businessplan Sprechtage Kooperations- / Unternehmensnachfolgebörse / Nachfolgeclub Informationsveranstaltungen u.a. zu: o Existenzgründung /-sicherung o Presse / Öffentlichkeitsarbeit / Marketing o Erste Mitarbeiter o Recht und Steuern (Gewerbe-, Internetrecht, Buchhaltung,...) o Forderungsmanagement... Näheres dazu unter / Starthilfe und Unternehmensförderung Das gesamte Angebot für Existenzgründer ist überwiegend kostenfrei
6 Der Business-Plan Das IHK-Beratungsgespräch Das Beratungsgespräch bei den Existenzgründungsberatern der IHK dient zunächst der Orientierung und Information für die Gründungsinteressierten. Im Laufe des kostenfreien Gespräches stellt sich heraus, welche Maßnahmen und nächsten Schritte zur Gründungsvorbereitung erforderlich sind: Sei es die Empfehlung zum Basisseminar, Sprechtag, Gang zur Arbeitsagentur, Bankgespräch oder Beratungsförderung. Die Gründungsberater händigen Ihnen für Ihre Planung umfassende Informationen zu verschiedenen Branchen aus sowie regionale Zahlen und Daten, sofern vorhanden. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Business-Plan ist die Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Er hilft Ihnen, die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens richtig einzuschätzen, und dient den Kreditinstituten, der Industrie- und Handelskammer oder anderen externen Stellen als Grundlage, die Realisierbarkeit des Existenzgründungsvorhabens zu prüfen und Ihre Geschäftsidee zu verstehen. Zum Business-Plan / Konzept gehören: Lebenslauf (Ausbildung, beruflicher Werdegang, Branchenerfahrung in tabellarischer Form) Konzept (Beschreibung des Vorhabens) Kapitalbedarfsplan Finanzierungsplan Lebenshaltungskosten Ertragsvorschau (Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartungen) Liquiditätsplanung (Gegenüberstellung der Ein- u. Auszahlungen, Vordruck) Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag (ggf. Entwürfe) Sofern erforderlich, bitte folgendes ebenfalls zum Beratungsgespräch mitbringen: aber bitte noch keine Verträge vorher unterschreiben, besonders nicht vor Beantragung von öffentlichen Fördermitteln. Kaufvertrag, Bilanzen/Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Firmenkauf / Beteiligung) Kooperationsvertrag (z. B. Franchise-Vertrag, ggf. Entwurf) Auf den folgenden Seiten sind die Eckpunkte eines Unternehmenskonzeptes aufgeführt, die Ihnen eine eigenständige Erarbeitung ermöglichen. Zudem erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ausreichend Informationen zur Gründung, Schritt für Schritt und einen Online-Business-Planer für Ihr Konzept sowie die Tabellen für die Planungsrechnung. Unter Publikationen finden Sie die Reihe Gründerzeiten mit vielen Informationen zu verschiedenen Themen, wie: Gründen aus der Arbeitslosigkeit, Gründung von Frauen, Gründung von Migranten, notwendige Versicherungen, etc
7 Der Business-Plan Das Konzept Beschreibung des Vorhabens / Ihrer Geschäftsidee Begründen Sie, wieso Sie mit Ihrer Existenzgründung Geld verdienen können: Eine präzise Beschreibung des Vorhabens bildet den Kern jedes Gründungs-Konzeptes. Darin sollten Sie so kurz wie möglich, aber auch so ausführlich wie nötig die wesentlichen Elemente Ihrer Geschäftsidee in verständlicher Form zusammenfassen. Machen Sie deutlich, welche besondere Zielsetzung Sie haben und inwieweit Sie sich von der Konkurrenz abheben. Begründen Sie, warum der Kunde gerade Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen wird. Verzichten Sie auf zu weitschweifige Darstellungen. Nur in besonderen Fällen, beispielsweise bei innovativen oder bisher unbekannten Geschäftsideen, empfiehlt es sich, zusätzliche Hintergrundinformationen (z. B. Presseberichte, Studien etc.) beizufügen. 1. Geschäftsidee, Produkte/Dienstleistungen Welchen Nutzen hat Ihr Angebot für den Kunden, worin unterscheidet sich Ihr Angebot vom Wettbewerb? 2. Rechtsform, Gesellschafter, Gründerpersonen (Lebensläufe beifügen), Management, Mitarbeiter 3. Standort, Betriebsräume 4. Branche, Markt, Wettbewerb Wer sind Ihre Wettbewerber, wie sind die Preise des Wettbewerbs im Vergleich zu Ihren Preisen, wo sehen Sie ihre Chancen? - 5 -
8 5. Kundenzielgruppe Wer profitiert am meisten von Ihrem Angebot, hängt Ihr Unternehmen von genau einschätzbaren Einzelkunden ab, haben Sie eine unmittelbare Laufkundschaft? 6. Marketing-/Vertriebsstrategie, Kooperationspartner Was unternehmen Sie, um Ihre Zielgruppe zu erreichen? 7. Zukunftsprognose, Trends, Risiken TIPP: die folgenden Tabellen: Privater Kapitalbedarf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Ertragsvorschau oder Rentabilitätsvorschau genannt sowie die Liquiditätsplanung, finden Sie auf den nächsten Seiten. Mit Formeln hinterlegte Excel-Tabellen senden wir Ihnen gerne per zu. Den Gründungsplaner des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) finden Sie unter: ACHTUNG: Liquidität ist besonders wichtig, daher bitte für einen ausreichenden Kontokorrentkredit für Ihr Geschäftskonto sorgen. Wie hoch der sein muss, sehen Sie am höchsten Minuswert, der sich ergibt, wenn Sie die Buchungen für den Monat eintragen, wann tatsächlich abgebucht wird und immer das Ergebnis des Vormonats mit dem nächsten Monat verrechnen. Wenn das Finanzamt abbuchen will und nichts da ist, droht INSOLVENZ. Fehlende Liquidität ist der häufigste Grund des Scheiterns. Insolvenzverschleppung ist strafbar. Suchen Sie daher rechtszeitig Beratung bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Kammer
9 Kapitalbedarfsplan (Bitte tragen Sie ein, wie viel Geld Sie wofür benötigen) Investitionen Grundstücke und Gebäude Renovierung/Umbau/Nebenkosten Betriebs- und Geschäftsausstattung Fahrzeuge Waren- oder Materialerstausstattung Kaufpreis für tätige Beteiligung/Übernahmepreis Summe Euro Gründungsnebenkosten (einmalige) Euro Anmeldung/Genehmigungen/Mietkaution Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr Beratungen Notar/Handelsregister Markteinführung Courtage Sonstiges Summe (einmalige Gründungsnebenkosten) Betriebsmittel Euro Vorfinanzierung von Aufträgen/Forderungen Sonstiges (Reserven für Lebensunterhalt/Unvorhergesehenes) Summe Gesamtbedarf (Investitionen + Gründungsnebenkosten + Betriebsmittel Tipp: Tragen Sie für Ihre Investitionen und Gründungsnebenkosten die voraussichtlichen Beträge ein, die einmalig zur Gründung oder Betriebsübernahme anfallen. Kalkulieren Sie dem gegenüber Ihren Betriebsmittelbedarf möglichst durch einen Liquiditätsplan. Viele Gründungen scheitern wegen einer unzureichenden Kapitalausstattung und eines lückenhaften Liquiditätsplans: Achtung Insolvenzgefahr! - 7 -
10 Finanzierungsplan (Woher nehmen Sie das benötigte Geld?) Eigenmittel Barvermögen Sacheinlagen/Eigenleistungen (aktivierungsfähige) Verwandtendarlehen/Drittmittel (langfristig, ungesichert) Beteiligungskapital Summe Eigenmittel Euro Fremdmittel (nach Beratung durch IHK, KFW, Bank) Startgeld ERP-Kapital für Gründung (KfW) Unternehmerkredit (KfW) Gründungs- und Wachstumsfinanzierung NRW Hausbank Sonstige Finanzierungsmittel Summe Euro Tipp Ihre Eigenmittel bilden die Grundlage für eine solide Unternehmensfinanzierung. Sie sollten in angemessenem Umfang (mind. 15 %) eingesetzt werden, um eine möglichst krisenfeste Finanzierung zu erreichen. Prüfen Sie, ob Sie über genügend Sicherheiten verfügen. Wenn nicht, besteht die Möglichkeit, Ausfallbürgschaften für Kredite und andere Verpflichtungen, beispielsweise Kaution, mit bis zu 80 % Quote zu beantragen Siehe auch: Informationsquellen: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (EU, Bund, Länder), Internet: bundesweiter Internet-Suchkatalog für Gründerinnen und Gründer mit derzeit über geprüften gründungsrelevanten Webseiten, Beratungs- und Förderangeboten; Internet: Informationen über spezielle Förderprogramme erhalten Sie auch bei Ihrer IHK
11 Private Ausgaben Planungshilfe private Lebenshaltungskosten Beispiel Meine Ausgaben Wohnen Miete/Abtragungen Nebenkosten Strom Sonstiges Private Versicherungen a) Schadensversicherungen Hausrat Haftpflicht Rechtschutz Unfall Sonstige b) Vorsorge Lebensversicherung Rentenversicherung Krankenversicherung Arbeitsunfähigkeit Zwischensumme Lebensunterhalt Nahrungsmittel Kleidung Freizeit/Hobby Urlaub / geplante Anschaffungen sonstiges Fahrzeug Steuer + Versicherung Verbrauch Reparaturen Zwischensumme Zwischensumme Zwischensumme Summe der Lebenshaltungskosten Sonstige Einnahmen Gehalt Ehemann/Ehefrau /Jahr Unterhalt (Ehegatten-/Kindesunterhalt, Rente...) Kindergeld/Pflegegeld Sonstiges Summe - 9 -
12 Rentabilitätsvorschau (auch Ertragsvorschau genannt) EINNAHMEN (Alle Beträge in Euro + ohne Mehrwertsteuer) 1. Umsatz / Provisionen 1. Geschäftsjahr 2. Geschäftsjahr 3. Geschäftsjahr 2. Umsatz / Provisionen 3. Umsatz / Provisionen + sonstige betriebliche Erträge Summe Umsätze BETRIEBSKOSTEN Personalkosten (inkl. Arbeitgeberanteil Sozialversicherungen) Wareneinsatz / Materialeinsatz Miete für Geschäftsraum Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Gas) Werbung (Flyer, Visitenkarten, Geschäftspapiere, Schilder, Internetdomain, -portale, Anzeigen,...) Kraftfahrzeugkosten (Versicherung, Steuern, Reparaturen, Inspektion) Reisekosten (Kraftstoffverbrauch, Flüge, Bahn etc.) Kommunikation (Telefon, Fax, Internet) Büromaterial / Verpackung Reparaturen, Instandhaltung (v. Geräten, Werkzeug, etc.) Betriebliche Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Beraterhaftpflicht,...) Beiträge (Verbände, Kammer, Portale, Netzwerke) Leasing (für Maschinen, Geräte etc.) Buchführungskosten, Steuerberatung Kreditzinsen sonstige Kosten / Rücklagen Summe Betriebskosten BETRIEBSERGEBNIS (Summe Umsätze minus Summe Betriebskosten) Abschreibungen (zum Jahresabschluss mit Steuerberater besprechen hier noch nicht erforderlich) Gewerbesteuer (fällt nur bei Gewerbetreibenden an, ab Gewinn; entfällt bei Freiberuflern) Einkommenssteuer-Rücklage (ca %) ( GEWINN / VERLUST TIPP: Ihr Umsatz sollte mindestens Ihre privaten Kosten sowie die betrieblichen Kosten decken. Beachten Sie, dass Umsätze erst nach einigen Wochen auf Ihrem Konto eintrudeln. Bei der Preiskalkulation sollten auch Arbeits- und Fehlzeiten für Kundensuche, Krankheit, Urlaub, Feiertage eingeplant werden sowie saison- und branchenabhängige Flauten
13 Liquiditätsplan Kontrollieren Sie, ob das Geld, dass Sie ausgeben müssen, Ihnen zu diesem Zeitpunkt auch zur Verfügung steht Oder: wie hoch muss Ihre Kreditlinie auf dem laufenden Geschäftskonto (Kontokorrent/Dispo) sein? 1. Geschäftsjahr Alle Beiträge in Euro Monat 1 Monat 2 Monat 3 Monat 4 Monat 5 Monat 6 Monat 7 Monat 8 Monat 9 Monat 10 Monat 11 Monat 12 Summe Einzahlungen + Einzahlungen aus Umsatz + Sonst. Einzahlungen *) = Summe Liquiditäts-Zugang Auszahlungen Investitionen Personalkosten (inklusive Sozialabgaben) Material/Waren Betriebsausgaben (siehe Rentabilitätsvorschau) Kredittilgung Zinsen MwSt. Steuern Privatentnahme*) Sonstige Auszahlungen **) = Summe Liquiditäts-Abgang Liquiditätssaldo Liquiditätssaldo (kumuliert***) * ) mindestens Lebenshaltungskosten ** ) Bitte erläutern ***) wie beim laufenden Konto werden Guthaben oder Verluste auf den nächsten Monat übertragen. TIPP: Diese Geldflussrechnung gibt Ihnen einen Überblick über alle Ein- und Auszahlungen inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie die sich daraus zum Monatswechsel ergebende Liquiditätssituation. Ein- und Auszahlungen werden für den Monat eingetragen, wo sie gebucht werden. Für die Monate wo der größte Verlust entsteht, sollte vorgesorgt werden, sonst droht Liquiditätsengpass. Das führt schnell zur Insolvenz, besonders wenn das Finanzamt aus diesem Grund nicht abbuchen kann. Grundsätzlich gilt: Kontokorrentkredite sollten Sie nur kurzfristig nutzen. Gründungsplaner unter: (BMWi) 11
14 Förderungen 1) Förderung von Beratungsleistungen a) Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) -..nur vor der Gründung... EINZELCOACHING: Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung, Übernahme oder mind. 50%ige Beteiligung an einem Unternehmen in NRW ist. Zuschuss des Landes i.d.r. 50% von einem Höchsttagessatz von 800 /8 Stunden. Für Arbeitslose (ALG II) mind. 80%, max. 400 Euro/Tag, bis 6 Tagewerke (Tagewerk = 8 Stunden) möglich. Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Der Zuschuss wird erst nach Zusendung der nachgewiesenen Zahlung der Gesamtkosten (Kontoauszug) und der Abrechnungsunterlagen des Beraters nach einer Bearbeitungszeit erstattet. ZIRKELBERATUNG (teils Gruppen- / teils Einzelberatung): Gruppencoaching (3-6 Teilnehmer): 4 Stunden Einzelberatung + 4 Stunden Gruppenberatung mal Anzahl der Teilnehmer (12 bis 24 Gruppenstunden möglich). Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung, Übernahme oder mind. 50%ige Beteiligung an einem Unternehmen in NRW ist. Zuschuss des Landes i.d.r. 50%, für Arbeitslose (ALG I + II) mind. 90%, max. 720 Euro/Tag. Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Beispiel: Arbeitslose (ALG I + II) erhalten für MwSt. (die teilweise erstattet werden kann) mind. 16 Stunden (bei 3 Teilnehmern) bis max. 28 Stunden Beratungsleistung (bei 6 Teilnehmern)....nach der Gründung b) KfW-Gründercoaching - Bundesweite Förderung, Festigungs-, Begleitberatung, Coaching für junge und bestehende Unternehmen, Freiberufler, bis zu 5 Jahren nach Gründung, Förderung 50 % des Beratungshonorars max. 400 Euro pro Tag (Tagessatz max. 800 ) zzgl. MwSt. Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. c) Unternehmensberatung für KMU (BAFA) Für bestehende Unternehmen ab 1 Jahr nach Gründung. Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen sowie spezielle Beratungen (siehe Punkt 2. der Richtlinie unter förderfähige Beratungen, siehe Zuschuss des Bundes i.d.r. 50%, max Euro, wird beantragt nach durchgeführter Beratung. d) Potenzialberatung Für Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind, mit 1 bis 249 Mitarbeitern, steht das Förderinstrument Potenzialberatung zur Verfügung. Die Potenzialberatung soll Unternehmen befähigen, mittels einer Stärken/Schwächen-Analyse einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe durch Einbeziehen der Mitarbeiter zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten. Es können bis zu 15 Tagewerke in bis zu zwei Schritten beantragt werden. Im Vorfeld muss erst ein Beratungsscheck beantragt werden. Der Zuschuss von max. 500 pro Tagessatz kann erst nach der Beratung beantragt werden. Näheres: Ansprechpartner: IHK
15 2) Förderung der Agentur für Arbeit a) Gründungszuschuss Leistung für Arbeitslose im ALG I Bezug bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Bei Ablehnung, sollte man gutbegründeten Widerspruch einlegen. In den ersten 6 Monaten erhalten Existenzgründer den Gründungszuschuss Teil1 in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300,- monatlich für Krankenkasse (KV) und Pflegeversicherung, die Sie ab dem 1. Tag der Selbstständigkeit selbst bezahlen müssen. Vorher Beitragshöhe bei der eigenen KV abfragen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.b. IHK, Wirtschaftsförderungen Ihrer Gemeinde) nachzuweisen. Den Gründungszuschuss Teil 2 - kann man für weitere 9 Monate in Höhe von 300,- monatlich, mit einer Einnahmen/Überschussrechnung, beantragen. b) Einstiegsgeld (vom Jobcenter bei Hartz IV-Bezug) (Achtung: Voraussichtlicher Gewinn wird sofort mit ALG II verrechnet!) Zuschuss für ALG II - Empfänger bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Bezug von Regelleistungen, Fördersatz 50% der Regelleistung, max. 100% Bewilligung erfolgt i.d.r. für zunächst 6 Monate. Im Internet unter Förderdatenbank des Bundes. c) Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (ab ca. 80 /monatlich) wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten 3 Monate der Selbstständigkeit. Hinsichtlich weiterer Voraussetzungen und der Beitragshöhe verweisen wir auf 3) Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln Hier nur die gängigsten Beispiele von einer Fülle von Förderprogrammen - Banken können Sie individuell beraten. Vorab eine Übersicht: a) KfW-Gründerkredit -Startgeld - Kredit mit einem Finanzierungsbedarf von max ist eine 100% Förderung möglich, Laufzeit 5 (1 Jahr tilgungsfrei) / 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei), Einsatz vorhandener eigener Mittel, Förderung auch möglich bei zunächst nebenberuflichem Einstieg. Zinsen können sehr günstig sein, sie richten sich nach Ihrer Bewertung durch die Hausbank (Schufaauskunft muss positiv sein). b) KfW-- ERP-Kapital für Gründung Kredit mit einem Finanzierungsanteil von max. 30% der Investitionen, grundsätzlich 15% Eigenmittel erforderlich, Laufzeit 15 Jahre, Tilgungen ab dem 8. Jahr, persönliche Haftung des Antragstellers, keine weiteren Sicherheiten, unter Mittelstands- und Existenzgründerportal, Existenzgründungen / Unternehmensnachfolge, KfW- Unternehmerkapital oder können im Programm ERP-Kapital für Gründung Anträge von natürlichen Personen bis zum dritten Jahr nach Existenzgründung / Geschäftsaufnahme gestellt werden. Nach 3 Jahren greift im Anschluss das Programm KfW Kapital für Arbeit und Investitionen
16 4) Zinsgünstige Kredite und Bürgschaften Wie können Sie öffentliche Finanzierungshilfen beantragen? 1 ) Entwurf des Unternehmenskonzeptes Das Merkblatt Unternehmenskonzept der IHK zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen. Sie sollten vorab schon ein Gespräch mit potentiellen Banken über den Kreditantrag führen. 2 ) Der Antrag Den Kredit bzw. die Bürgschaft beantragen Sie über die Hausbank. Dort reichen Sie Ihr Unternehmenskonzept ein. Die Bank stellt Ihnen dann aus der Vielzahl der Fördertöpfe ein für Sie passendes Finanzierungspaket zusammen. Bürgschaftsanträge bis zu einer Kreditsumme von maximal Euro können direkt bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt werden. Der Vorteil: Bei genehmigter Bürgschaft können Sie zukünftig direkt ein bewertbares Sicherheitsangebot in die Gespräche mit Kreditinstituten einbringen. Antragsformulare können direkt bei der Bürgschaftsbank bestellt werden. Die Bearbeitung des Kredit- oder Bürgschaftsantrages kann einige Wochen dauern, und Sie müssen auch auf eine Ablehnung vorbereitet sein. Trotzdem kann eine Gebühr zwischen je nach Bank unterschiedlich, erhoben werden. Deshalb sollten Sie zum Zeitpunkt der Beantragung bereits Gespräche mit der Bank über eine Zwischen- und Alternativfinanzierung führen. Bitte beachten Sie, dass Sie Eigenkapital in angemessenem Umfang benötigen und die Gesamtfinanzierung gesichert sein muss. 3 ) Stellungnahme der IHK Bei bestimmten Krediten und bei Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen gibt die IHK auf Anfrage der Bank kostenlos Stellungnahmen ab. Sie nimmt Kontakt mit dem Antragsteller auf und beurteilt das Vorhaben anhand des Konzeptes / Businessplanes gegenüber der öffentlichen Hand. 4 ) Zusage/Ablehnung Bei einer Zusage löst der Kredit die evtl. Zwischenfinanzierung ab. Die öffentlichen Mittel sind ausschließlich für den festgelegten Zweck zu verwenden. Im Falle einer Ablehnung können Sie keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Finanzierungshilfen geltend machen. ACHTUNG: Zuerst beantragen, dann investieren. Wer sich nicht an die Reihenfolge hält und Verträge unterschreibt, bevor der Antrag eingereicht ist, geht leer aus. Finanziert werden Erstinvestitionen bei Existenzgründern sowie Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Unternehmen. Für öffentliche Kredite werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Durch öffentliche Bürgschaften können Kredite abgesichert werden, wenn eine bankübliche Sicherheit (zum Beispiel Eigentumswohnung) fehlt
17 Bankgespräch Förderkredite und Bankkredite müssen bei der Hausbank beantragt werden, also bei der Bank oder Sparkasse, bei der Sie Ihr Geschäftskonto führen (werden). Aber: Nicht jeder Gründer hat dabei Erfolg. Wichtig ist nicht zuletzt ein gut vorbereitetes und richtig geführtes Gespräch mit Ihrem "Banker". Vorbereitung Gehen Sie nicht unvorbereitet zur Bank. Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind Ihre Chancen, das zu bekommen, was Sie erreichen wollen. Ein ausgereiftes Konzept, die Investitions- und Rentabilitätsplanung und die Absatzplanung sind dabei sehr wichtig. Rentabilität darlegen Damit Sie die Bank für Ihr Vorhaben gewinnen können, müssen Sie den Banker von der Rentabilität Ihres Unternehmensplanes überzeugen. Schildern Sie, warum die geplanten Investitionen notwendig sind. Begründen Sie, welches Umsatz- und Ertragspotential die Investition schafft und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben. Bereiten Sie Ihre Unterlagen entsprechend auf. Berater mitnehmen Es spricht nichts dagegen, dass Sie einen Berater mitnehmen. Doch reden müssen hauptsächlich Sie. Die vom Berater erstellte Rentabilitätsberechnung sollten Sie selbst erläutern. Ein Banker würde Ihnen kaum abnehmen, dass Sie ihre Planungen umsetzen werden, wenn Sie diese nicht einmal erklären können. Rollenverteilung klären Für Gründerinnen gilt: Wenn Sie Ihren Partner oder Berater mit zum Bankgespräch nehmen, regeln Sie vorher die Rollenverteilung. Als Gründerin müssen Sie die Führung des Gesprächs übernehmen. Sicher auftreten Viele Gründer/-innen verhalten sich im Bankgespräch wie unsichere Bittsteller. Treten Sie selbstsicher und beharrlich auf. Wenn Sie nicht zeigen, dass Sie hundertprozentig hinter der geplanten Investition stehen, werden Sie die Bank nicht überzeugen. Je mehr Informationen Sie dabei über die geplante Investition geben, desto besser sind Ihre Chancen. Machen Sie dem Banker klar, dass Sie ihn auch künftig gut informieren werden und an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert sind. Probleme und Lösungen bedenken Fragen Sie sich, welche Probleme die Bank sehen könnte. Werden Sie auf diese angesprochen, zeigen Sie Lösungsansätze auf. Damit beweisen Sie Kompetenz. Sprechen Sie Ihr Vorhaben und die Situation des Bankgesprächs mit Ihren Bekannten durch. Deren Fragen und Einwände können Hinweise auf Schwachstellen in Ihrem Konzept sein. Nach Förderprogrammen fragen Behalten Sie das Ziel des Gesprächs im Auge: Zunächst müssen Sie die Bank überzeugen, Ihr Vorhaben zu finanzieren. Dann suchen Sie nach der günstigsten Lösung. Die lautet in der Regel: Öffentliche Fördermittel, ergänzt um ein Hausbankdarlehen. Förderprogramme kennen Bewährt hat es sich, wenn Sie gleich die in Frage kommenden Programme nennen können. Informieren Sie sich also vor dem Bankgespräch. Dann kann Ihnen auch niemand weismachen, dass kein Förderprogramm auf Ihre Investition zutrifft
18 Kontakt halten Wenn das Finanzierungsgespräch erfolgreich verläuft, lassen Sie den Kontakt zu Ihrem Bankberater nicht abbrechen und pflegen Sie stets Ihre Bankbeziehungen. Unterlagen stützen Argumente Im Gespräch werden natürlich auch die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Unternehmens und Ihre persönliche finanzielle Lage thematisiert. Stellen Sie sich darauf ein und bringen Sie möglichst folgende Unterlagen mit, die Ihre Argumentation unterstützen: Lebenslauf mit beruflichem Werdegang Arbeits- und Prüfungszeugnisse Unternehmenskonzept in Kurzfassung, darin sollten beschrieben werden: Rechtsform, evtl. haftende Gesellschafter, Personalplanung, Produktions- und Leistungsprogramm, Absatz- und Kundenstruktur und die Marktposition. Umsatz- und Kostenplan (wenn möglich, mit Kostenvoranschlägen) Verträge (Miet-/Pacht-, Gebiet-, Leasing-, Franchise-Verträge u.a.) Nachweis über vorhandenes Eigenkapital Liquiditätsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben (Musterpläne gibt es bei Kreditinstituten, IHK, möglichst vorher besorgen) Kapitaldienstberechnung: Liste der voraussichtlichen Zins- und Tilgungskosten über die zu beantragende Kreditsumme Rentabilitätsvorschau Liste über Sicherheiten (z.b. Bürgschaften, Grundbuchauszüge, Kundenforderungen mit Zahlungsterminen) Bericht über eine Existenzgründungsberatung durch einen Berater Die Bank sagt "nein "? Was aber tun Sie, wenn die Bank oder Sparkasse Ihr Vorhaben nicht finanzieren will? Überarbeiten Sie Ihr Konzept. Sprechen Sie mit den Wirtschaftsförderern Ihrer Kommune, des Landes. Fragen Sie nach Zuschüssen, die die Eigenkapitalquote erhöhen. Bedenken Sie, dass Kreditinstitute Risikodiversifizierung anstreben und daher viele Engagements in einer Branche meiden. Die Konsequenz: Weitere Kreditinstitute ansprechen. Quelle: BMWi, TIPP: Bleiben Sie erfolglos bei der Bank, sprechen Sie Ihren IHK-Berater an, falls nicht bereits ein Plan B existiert, z.b.: die sanfte Gründung, in nebenberuflicher Tätigkeit mit einer Festanstellung, wo es denn geht, um den Kapitalbedarf langsam ansparen zu können
19 Steuern Zu beachten sind die Einkommenssteuer, bzw. Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) ist, muss es Körperschaftsteuer abführen, ebenso unterliegen die Ausschüttungen der Kapitalgesellschaft der Einkommenssteuer der Gesellschafter. Bei einer Personengesellschaft und Einzelunternehmen werden die Gesellschafter bzw. Inhaber zur Einkommensteuer veranlagt. Die Körperschaftsteuer ist also die Einkommensteuer einer GmbH. Sofern Sie in ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie zudem verpflichtet, die anfallende Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Jedoch ist dies keine Steuerlast, die von Ihrem Unternehmen aufgebracht werden muss, sondern vom Arbeitnehmer. Das Unternehmen übernimmt nur die Aufgabe, die anfallende Lohnsteuer direkt vom Gehalt des Mitarbeiters abzuziehen und an das Finanzamt zu zahlen. Eventuell kommen weitere Steuern auf Sie zu (bspw. die Grundsteuer, wenn Ihr Unternehmen ein eigenes Grundstück hat). Unser dringender Hinweis: Nehmen Sie die Hilfe eines kompetenten Steuerberaters in Anspruch. Einkommensteuer Wer muss Einkommensteuer zahlen? Unternehmen, die als Personengesellschaft organisiert sind (Einzelunternehmen, GbR, ohg, KG) sind, unterliegen - als Unternehmen - keiner spezifischen Ertragsbesteuerung. Jedoch sind die Inhaber oder Gesellschafter des Unternehmens verpflichtet, den Geschäftsertrag im Rahmen ihrer privaten Einkommensteuererklärung zu versteuern. Was wird besteuert? Der Einkommensteuer unterliegen die Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit. Als Gewinn bezeichnet man den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Welche betrieblichen Ausgaben angerechnet werden können, ist ein schwieriges Feld. Hierzu ziehen Sie am besten Ihren Steuerberater zu Hilfe. Wie hoch ist die Einkommensteuer? Zunächst einmal wird von dem zu versteuernden Einkommen ein sog. 'Mindestfreibetrag' abgezogen. Ab beträgt dieser für Ledige (verheiratete Euro). Diese Beträge werden nicht besteuert. Das restliche Jahreseinkommen unterliegt einem progressiven Steuersatz mit steigendem Einkommen. Eingangssteuersatz: 14% und Spitzensteuersatz: 42% (ab Euro) Wann muss die Steuer gezahlt werden? Einkommensteuer wird im voraus gezahlt, d.h. Sie müssen im ersten Jahr üblicherweise monatlich, danach quartalsweise Abschlagzahlungen an das Finanzamt leisten (Termine s. Steuerkalender). Die Höhe dieser Vorauszahlungen richtet sich nach dem voraussichtlich erzielten Einkommen. Bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres müssen Sie ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das Finanzamt errechnet dann Ihre tatsächliche Steuerschuld und erstattet Ihnen evtl. zu viel gezahlte Beträge oder stellt eine Nachforderung, falls Ihre Vorauszahlungen zu niedrig waren. Elektronische Steuererklärung Mittlerweile muss Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt erfolgen. Grundinformationen hierzu bietet das Bundesfinanzministerium, bzw. Ihr/e Steuerberater/in. Details und die notwendige Software erhalten Sie auf den Seiten des Projekts ELSTER
20 Körperschaftsteuer Wer muss Körperschaftsteuer zahlen? Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer für juristische Personen, im Unternehmensbereich also für Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, AG). Was wird besteuert? Der Körperschaftsteuer unterliegen die Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit. Als Gewinn bezeichnet man den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Welche betrieblichen Ausgaben angerechnet werden können, ist ein schwieriges Feld. Hierzu ziehen Sie am besten Ihren Steuerberater zu Hilfe. Wie hoch ist die Körperschaftsteuer? Der Steuersatz liegt ab einheitlich bei 15 % (Körperschaftssteuer + Gewerbesteuer ergeben durchschnittlich 30 % Steuerbelastung. Wann muss die Steuer gezahlt werden? Identisch zum Verfahren bei der Einkommensteuer, müssen für die Körperschaftsteuer 4 mal jährlich Vorauszahlungen geleistet werden (s. Termine für die Einkommensteuervorauszahlung im u. a. Steuerkalender). Bis Ende Mai des Folgejahres muss eine Steuererklärung für das Geschäftsjahr abgegeben werden. Umsatzsteuer Was ist die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer wird auf den gesamten privaten und öffentlichen Verbrauch erhoben. Beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung ist also neben dem eigentlichen Preis, den der Verkäufer erhält, zusätzlich die Umsatzsteuer zu zahlen. An das Finanzamt abgeführt wird die Umsatzsteuer von demjenigen, der den Umsatz tätigt, d.h. vom Verkäufer. Unternehmen müssen also jedes Mal, wenn sie einen Umsatz tätigen (Produkte oder Dienstleistungen verkaufen), auf den eigentlichen Verkaufspreis die Umsatzsteuer aufschlagen und diese anschließend an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig kann das Unternehmen von dieser Steuerschuld die sogenannte Vorsteuer abziehen. Dabei handelt es sich um die Umsatzsteuer, die das Unternehmen selbst bereits entrichtet hat, bspw. beim Kauf von Produktionsgütern. Wie hoch ist die Umsatzsteuer? Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 %. Dieser gilt für fast alle getätigten Umsätze. Der ermäßigten Steuersatz von 7 % gilt für Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), den Personennahverkehr, Bücher, Zeitungen und bestimmte Kunstgegenstände. Der Umsatzsteuer unterliegen alle Umsätze eines Unternehmens. Dies können sein: Lieferungen und Dienstleistungen, Eigenverbrauch, Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern, Einfuhr aus EU-Ländern (sog. innergemeinschaftlicher Erwerb) Steuerbefreiung für Kleinunternehmer Für Kleinunternehmer ist eine Befreiung von der Umsatzsteuer möglich. Sofern die Umsätze eines Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht übersteigen werden, kann das Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden
21 Das heißt aber auch, dass keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann und bei getätigten Umsätzen keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden darf. Wann muss die Umsatzsteuer gezahlt werden? In der Regel ist bis zum 10. des Folgemonats eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, aus der die geleistete Vorsteuer sowie die einbehaltene Umsatzsteuer hervorgehen. Mit der Abgabe der Voranmeldung ist gleichzeitig (per Scheck oder Überweisung) die errechnete Steuerschuld zu bezahlen. Haben Sie ein negatives Saldo, also mehr Vorsteuern gezahlt als Umsatzsteuer einbehalten, müssen Sie natürlich nichts zahlen, sondern bekommen vom Finanzamt eine Steuererstattung in entsprechender Höhe. Existenzgründer /Innen sind verpflichtet im ersten Jahr die Umsatzsteuererklärung monatlich abzugeben. Bitte beachten Sie: Das Finanzamt ist berechtigt, ohne Sie vorab zu benachrichtigen, einen Steuerprüfer zu Ihnen zu schicken, dem Einsicht in alle umsatzsteuerrelevanten Unterlagen gewährt werden muss. Gehen Sie daher sorgfältig mit den Belegen über gezahlte Vorsteuer und einbehaltene Umsatzsteuer um! Unternehmen, deren gesamte abzuführende Umsatzsteuer im Vorjahr nicht überstieg, können ihre Vorsteueranmeldung auch vierteljährlich abgeben. Zusätzlich zu den Voranmeldungen muss jedes Unternehmen eine Jahressteuererklärung bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Die darin errechnete Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach Abgabe der Erklärung zu leisten. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USt - IdNr Wozu wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt? Da der Verkauf von Waren aus einem Mitgliedsland der EU in ein anderes umsatzsteuerfrei ist, gibt es für diesen Fall eine besondere Regelung. Wenn Sie am sog. innergemeinschaftlichen Warenverkehr* (d.h. dem Ver- oder Ankauf von Waren - nicht Dienstleistungen - in oder aus EU-Mitgliedstaaten) teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Beim Kauf einer Ware aus einem EU-Land übermitteln Sie dem Verkäufer ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, welche diesem anzeigt, dass Sie Unternehmer sind und in diesem Fall keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Bei Neugründung Ihres Unternehmens erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, auf dem Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer direkt beantragen können (s. auch Adresse unten). a) Firmenneugründung Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer USt-IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welchen Neugründerinnen bzw. Neugründer bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen, ist zu diesem Zweck ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer, an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet. b) Antragstellung über das Internet ( c) Schriftlicher Antrag Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis Saarlouis
22 Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, d.h. sie wird von der Steueramt der Stadt / Gemeinde erhoben und nicht vom Finanzamt, welches die Bundes- und Landessteuern erhebt. Die Gewerbesteuer muss von allen gewerblichen Unternehmen gezahlt werden. Besteuert wird der sogenannte 'Gewerbeertrag', der sich aus dem Unternehmensgewinn abzüglich bestimmter Beträge errechnet. Die exakte Berechnung der Gewerbesteuer verläuft nach einem recht komplizierten Verfahren, das an dieser Stelle nicht weiter erläutert wird. Die Höhe der Gewerbesteuer ist zudem abhängig vom jeweiligen lokalen 'Gewerbesteuerhebesatz', der von jeder Kommune selbständig festgelegt wird. In Bonn beträgt der aktuelle (2013) Hebesatz 490. Die aktuellen Hebesätze der Region Bonn und Rhein-Sieg-Kreis erhalten Sie auf der nächsten Seite und auf der Internetseite der IHK: Viermal pro Jahr müssen Gewerbebetriebe eine Gewerbesteuer-Vorauszahlung entrichten. Die Daten entnehmen Sie bitte dem Steuerkalender. Evtl. zu viel gezahlte Beträge werden später erstattet. Natürliche Personen und Personengesellschaften haben einen Gewerbesteuerfreibetrag von ,00. Erst auf den darüber hinaus anfallenden Gewinn muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Dieser Freibetrag gilt nicht für alle Gesellschafter, sondern für den einzelnen Betrieb insgesamt. Kapitalgesellschaften, wie GmbH oder AG, haben keinen Gewerbesteuerfreibetrag. Sie müssen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Was ist zu tun? Unsere Empfehlung ist: Suchen Sie zunächst nach einem Steuerberater, der Sie kompetent berät. Wenn das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung nicht automatisch auf Sie zukommt, kontaktieren Sie von sich aus das Finanzamt, um Ihr Unternehmen anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Steuernummer, unter der alle steuerlichen Belange Ihres Unternehmens behandelt werden. Denken Sie an die monatlichen Steuervorauszahlungen, die Sie zu leisten haben (s. Steuerkalender). Falls Sie geschäftliche Beziehungen innerhalb der EU haben, beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (s. Umsatzsteuer). Links zum Thema Steuern: / (Steuerberater-Suchservice) (Infos zur elektronischen Steuererklärung) (Informationen, Service und Downloads zur elektronischen Steuererklärung) (FAQ des Finanzministeriums NRW zur Umsatzsteuer)
23 Steuerkalender Überblick zur Fälligkeit von Steuerzahlungen im Jahresverlauf. Monat Fälligkeit Steuerart Januar Umsatzsteuervoranmeldung Dezember oder IV. Kalenderquartal des Vorjahres Lohnsteueranmeldung Dezember oder IV. Kalenderquartal des Vorjahres oder Jahresmeldung Februar Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für Januar Gewerbesteuervorauszahlung März Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für Februar Einkommensteuervorauszahlung I. Quartal April Umsatzsteuervoranmeldung März oder I. Kalenderquartal des laufenden Jahres Lohnsteueranmeldung März oder I. Kalenderquartal des laufenden Jahres Mai Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für April Gewerbesteuervorauszahlung einen Monat nach Bekanntgabe der Bescheide Abgabe der Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuerjahresanmeldung für das Vorjahr Steuer-Festsetzung durch Gemeinde Gewerbesteuererklärung Juni Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für Mai Einkommensteuervorauszahlung II. Quartal Juli Umsatzsteuervoranmeldung Juni oder II. Kalenderquartal des laufenden Jahres Lohnsteueranmeldung Juni oder II. Kalenderquartal des laufenden Jahres August Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für Juli Gewerbesteuervorauszahlung September Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für August Einkommensteuervorauszahlung III. Quartal Oktober Umsatzsteuervoranmeldung September oder III. Kalenderquartal des laufenden Jahres Lohnsteueranmeldung September oder III. Kalenderquartal des laufenden Jahres November Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für Oktober Gewerbesteuervorauszahlung Dezember Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldung für November Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerungen bei Umsatzsteuervoranmeldungen Einkommensteuervorauszahlung Quelle: Deutsche Ausgleichsbank
24 Buchführung 1. Buchführungspflicht Die Umsatzgrenze für die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung liegt bei Die Gewinngrenze ist Wenn sie unterhalb der genannten Grenzen liegen reicht die vereinfachte Buchführung (Ist Buchführung) oder auch Einnahmen / Überschussrechnung nach 4 (3) EStG aus. Eine Ausnahme gilt für eingetragene Kaufleute. Wenn eingetragene Kaufleute unter o.g. Grenze liegen, besteht keine Bilanzierungspflicht trotz Handelsregistereintragung. 2. Aufbewahrungsfristen Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen. Im Jahresabschluss kann für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden. Mit Ablauf dieser Fristen können nach dem 31. Dezember jeweils folgende Unterlagen vernichtet werden: Zehnjährige Aufbewahrungsfrist: Bücher und Aufzeichnungen Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen und die zu ihrem Verständnis erforderlichen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege Diese zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt auch für die Buchhaltungsdaten der betrieblichen EDV. Während des Aufbewahrungszeitraums muss der Zugriff auf diese Daten möglich sein. Sechsjährige Aufbewahrungsfrist: Lohnkonten und Unterlagen Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen sowie Geschäftsbriefe Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings dann noch nicht zulässig, wenn die Frist für die Steuerfestsetzung noch nicht abgelaufen ist
25 Gewerbeanmeldung So melden Sie Ihr Gewerbe an: Im Rahmen der allgemeinen Gewerbefreiheit gibt es heute nur noch wenige Tätigkeiten, die eine besondere berufliche Qualifikation erfordern. Das gilt natürlich insbesondere für einige Freien Berufe, wie z.b. Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater, aber auch für bestimmte handwerklicher Tätigkeiten, für die unverändert der Meisterbrief oder andere Qualifikationen erforderlich sind. Bis auf wenige Ausnahmefälle, in denen noch eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, wie z.b. bei Transporten, Gaststätten oder bestimmten Vermittlungstätigkeiten, reicht eine einfache Gewerbeanmeldung aus, um sich selbständig machen zu können. Dafür muss man nur dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde den Beginn der selbständigen Tätigkeit auf dem dafür vorgeschriebenen Formular unverzüglich schriftlich anzeigen. In der Anzeige ist die beabsichtigte Tätigkeit möglichst genau zu beschreiben. Anzeigen muss man aber auch, wenn sich die Geschäftsadresse oder die Geschäftstätigkeit ändert oder der Betrieb ganz oder teilweise wieder aufgegeben wird. Die Gewerbeanmeldung kostet zur Zeit 20. Wer diese Anzeigepflicht vergisst und verspätet anmeldet, muss dagegen mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu betragen kann. Das Gewerbe sollte man beim Ordnungsamt der Gemeinde / Stadt unter Vorlage eines Ausweispapiers möglichst persönlich anmelden. Man kann damit aber auch eine andere Person beauftragen, die dafür aber zusätzlich eine Vollmacht und einen gültigen Ausweis benötigt. Bei der Anmeldung eines Einzelunternehmens wird die Gewerbeanzeige, der sog. Gewerbeschein, auf den Namen des anmeldenden Inhabers ausgestellt. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen alle Gesellschafter eine eigene Gewerbeanzeige erstatten. Bei einem im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmann (e.k, e.kfm., e.kfr.), einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Firma, wie sie im Handelsregister geführt wird, auch in die Gewerbeanzeige eingetragen. Dabei muss in der Regel der Auszug aus dem Handelsregister vorgelegt werden. Bei Personengesellschaften wie OHG und KG sind alle persönlich haftenden Personen anzeigepflichtig, bei einer GmbH kann ein Geschäftsführer diese Aufgabe für die Gesellschaft und die anderen Geschäftsführer übernehmen. Alle Personen müssen neben ihrem Namen auch ihre Privatanschrift angeben. Wenn Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, teilt das Ordnungsamt dies dem zuständigen Finanzamt, der entsprechenden Berufsgenossenschaft und der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer mit. Damit werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer und dort somit auch grundsätzlich beitragspflichtig. Für Fragen zur Mitgliedschaft stehen die IHK-Mitarbeiter der Beitragsabteilung gerne zur Verfügung:
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