Budgetkompass fürs Älterwerden
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- Gundi Peters
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Finanzgruppe Beratungsdienst Geld und Haushalt Budgetkompass fürs Älterwerden Ratgeber BUDGET
2 Inhalt I Das Fundament muss stimmen 4 Die nächste Etappe planen 5 Kassensturz machen 7 Lebensrisiken absichern II Während des Berufslebens für die Rente vorsorgen 8 Die gesetzliche Altersrente 11 Die geförderte Altersvorsorge 14 Die private Altersvorsorge 16 Mit wie viel Rente kann ich rechnen? 17 Die Rentenlücke schließen III Kurz vor der Rente 22 Rentenauskunft und Kontenklärung 23 Früher oder später in Rente? 25 Die Rente richtig beantragen 25 Mein Finanzbedarf im Alter IV Im Ruhestand das Maximum herausholen 28 Das Budget neu ausrichten 34 Das Zuhause gestalten 36 Die Ersparnisse klug verwenden 41 Rente und Steuern 42 Wenn die Rente nicht reicht 44 Den Ernstfall vorbereiten V Wichtiges auf einen Blick 48 Adressen & Links 50 Geld und Haushalt unsere Angebote 3
3 II Während des Berufslebens für die Rente vorsorgen Die gesetzliche Altersrente Die Altersversorgung in Deutschland besteht aus drei Schichten: der gesetzlichen Rente, der geförderten und der privaten Altersvorsorge. ALTERSVORSORGE 3. SCHICHT: Nicht geförderte private Zusatzversorgung 2. SCHICHT: Geförderte Zusatzversorgung (betriebliche Rente und Riester/Rürup) 1. SCHICHT: Geförderte Basisversorgung (staatliche Rente) Heute müssen Erwerbstätige bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten (ab Geburtsjahr 1964: bis 67 Jahre). In dieser Zeit zahlt man monatlich 18,7 Prozent des Bruttoeinkommens (die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber) in die staatliche Rentenversicherung. Man spart dort aber kein Geld an, sondern sammelt Beitragszeiten. Die Beiträge werden nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze (2016: Euro West, Euro Ost) erhoben. Geld, das man darüber hinaus verdient, steigert die Rente nicht mehr. 8
4 Das Niveau der gesetzlichen Rente in Deutschland wird schrittweise gesenkt. Bis 2030 wird es vermutlich bei 43 Prozent des letzten Bruttoeinkommens liegen. Mit welcher Rente Sie rechnen können, ist von vielen Faktoren abhängig. Eine ungekürzte Altersrente erhält nur, wer bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hat. Sie lag bis 2012 bei 65 Jahren und wird seitdem schrittweise erhöht. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, verringert sich der Rentenanspruch um 0,3 Prozentpunkte. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel Früher oder später in Rente? auf S. 23. bekommen Sie ab dem 27. Geburtstag einmal jährlich eine Renteninformation. Darin können Sie den aktuellen Stand Ihres Rentenkontos einsehen. Außerdem wird hochgerechnet, wie sich die Rentenansprüche entwickeln. Bei diesen Zahlen sollten Sie bedenken: Die Renteninformation nennt Ihnen Ihre Bruttorente. Davon müssen Sozialbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) sowie Steuern abgezogen werden. Für die Sozialversicherung werden rund 10 Prozent der Bruttorente fällig. Die Höhe der Steuern ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns (Stichwort Rente und Steuern, s. S. 41). Renteninformation richtig lesen Wenn Sie mehr als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, Stellen Sie Fehler im Versicherungsverlauf fest, sollten Sie das schnell Ihrer Rentenversicherung mitteilen. 9
5 II Während des Berufslebens für die Rente vorsorgen Hier steht das Datum, wann Sie die Regelaltersrente erhalten können. Hier erfahren Sie Ihren aktuellen Rentenanspruch, für den Fall der vollen Erwerbsminderung. Das sind Ihre derzeit erworbenen Ansprüche für die Altersrente ohne weitere Einzahlung. So viel beträgt der hochgerechnete Rentenanspruch, wenn Sie weiterhin so viel wie bisher verdienen. Das ist in etwa Ihre Rentenhöhe, bei einer angenommenen jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent. 10
6 II Während des Berufslebens für die Rente vorsorgen Mit wie viel Rente kann ich rechnen? Um Ihre voraussichtlichen Einnahmen abschätzen zu können, nehmen Sie die Renteninformation als Planungsgrundlage. Sie enthält alle Einzahlungen in die Rentenversicherung. Neben der Renteninformation sollten Sie aus Ihren Unterlagen alle weiteren zukünftigen Renteneinkünfte heraussuchen. Das können Betriebsrenten (Personalabteilung fragen), Renten bei berufsständischen Versorgungswerken oder privat abgeschlossene Rentenversicherungen (Policen prüfen) sein. Notieren Sie die niedrigsten Werte, dann sind Sie mit Ihrer Kalkulation auf der sicheren Seite. Ziehen Sie nun von den errechneten Monatseinnahmen rund 80 Prozent Ihrer jetzigen Ausgaben ab. Im Rentenalter werden sich die Ausgaben sicher noch einmal ändern (siehe Kapitel Mein Finanzbedarf im Alter, S. 25). Für eine grobe Planung ist dieser Wert aber erst einmal realistisch. Ist das Ergebnis negativ, besteht eine Versorgungslücke. Die lässt sich auf verschiedene Arten schließen. Versorgungslücke ja oder nein? Monatliche Einnahmen aus Beispiel in Monatseinnahme bei Renteneintritt in (niedrigste Prognosewerte) Öffentl. Rententräger Mann Frau 400 Ggf. Versorgungswerk (Architekten, Ärzte etc.) 0 Betriebsrenten, Direktversicherungen etc. 150 Private Rentenversicherungen (inkl. Riester-Renten etc., aber keine Lebensversicherungen) 100 Mieten oder andere regelmäßige Einkünfte im Alter 0 Summe monatl. Einnahmen Abzüglich monatliche Ausgaben = Ergebnis
7 Versorgungslücke schließen so geht s Eintritt in die Rente Eigeninitiative Versorgungslücke Ø-Nettolohn (100 %) 80 % Empfehlung, um Lebensstandard zu halten Private Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Rentenniveau vor Steuern 2030 ca. 43 %* Rentenniveau vor Steuern 2030 ca. 43 %* Quelle: Stiftung Warentest, Bundeszentrale für politische Bildung Die Höhe der betrieblichen und privaten Altervorsorge variiert je nach individuell getroffenen Maßnahmen *Prognose Die Rentenlücke schließen Wie viel Altersvorsorge können Sie sich in Ihrer derzeitigen Situation überhaupt leisten? Geld dafür zurückzulegen ist zwar wichtig. Viel wichtiger ist es aber, dass Sie und Ihre Familie heute ausreichend abgesichert sind. Sparen Sie also nicht bei notwendigen Versicherungen oder an einer Rücklage für schlechte Zeiten. Nehmen Sie Ihre anfangs aufgestellte Einnahmen-Ausgaben-Übersicht zur Hand. Schauen Sie, wo es Spielräume gibt, die Sie für die Altersvorsorge nutzen können. Viele denken, dass sich die private Altersvorsorge nur für Menschen lohnt, die große Beträge investieren. Das ist nicht richtig. Auch kleine Beträge helfen, wenn man möglichst früh etwas zur Seite legt. Und selbst bei minimalen Zinsen summieren sich die Sparbeiträge mit der Zeit. Stecken Sie Geld, das Sie übrig haben, in für Sie passende Anlagen. Nehmen Sie die staatlichen Förderungen dabei unbedingt mit. Die vorgestellten Möglichkeiten der Altersvorsorge von S. 11 bis 15 helfen Ihnen dabei. 17
8 IV Im Ruhestand das Maximum herausholen Geld vererben Liegt kein Testament vor, bestimmt das Gesetz, wie das Erbe verteilt wird. Im einfachsten Fall bekommt der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Lebens partner 50 Prozent des Erbes, die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. Komplizierter wird es, wenn bestimmte Personen mehr erben oder ganz vom Erbe ausgeschlossen werden sollen. Hier sollte dann der letzte Wille in Form eines Testaments formuliert werden. Info Im Erbrecht wird nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterschieden. Beiden steht der Pflichtteil zu. Jeder Bürger über 16 kann sein Testament selbst aufsetzen. Es reicht ein handschriftlich abgefasstes Dokument, bei dem aber einige Formalien beachtet werden müssen. Der letzte Wille muss von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben sein und mit vollem Namen unterschrieben werden. Ein Testament ohne Unterschrift oder mit einzelnen ausgedruckten Passagen ist ungültig. Damit die Erben das Testament finden und den letzten Willen des Verstorbenen auch in die Tat umsetzen sollte das Dokument sicher verwahrt werden. Beim zuständigen Amtsgericht kann man es gegen eine Gebühr hinterlegen. 38
9 Wer viel zu vererben hat, Verwandte vom Erbe ausschließen oder Nicht-Verwandte bedenken will, sollte sich an einen Fachmann wenden. Ein Notar berät und verfasst auf Wunsch ein Testament, das auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Was viele nicht wissen: Ist nur ein Erbe mit dem Testament unzufrieden, weil er nicht ausreichend bedacht worden ist, kann er klagen. Dann fallen Gerichts- und Anwaltskosten an bei einem hohen Streitwert kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. Tipp Eine Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall : Sie schließen mit Ihrer Bank oder Sparkasse einen Vertrag, dass eine Person Ihrer Wahl nach Ihrem Tod z. B. Ihr Sparbuch erhalten soll. Dieses Vermögen fällt dann nicht in die Erbmasse. Die Kreditinstitute haben für diese Vertragsart die geeigneten Formulare. Wenn unverheiratete Paare gemeinsam ein größeres Vermögen aufgebaut haben, sollten sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Erbschaften unterliegen der Steuerpflicht. Wie viel der Einzelne an Steuern bezahlen muss, ergibt sich aus dem Verwandtschaftsgrad und der persönlichen Steuerklasse. Eine Möglichkeit, den Erben Erbschaftssteuern zu ersparen, ist die Schenkung zu Lebzeiten. Ehepartnern und Kindern steht alle zehn Jahre ein Freibetrag von bzw Euro zu. Schenkungen, die weniger als zehn Jahre vor dem Todesfall liegen, werden der Erbmasse zugerechnet und besteuert. Für den Fall, dass man bestimmten Pflichtberechtigten einen geringeren Teil des Erbes zukommen lassen will, kann man durch Schenkung an andere eine erhebliche Reduzierung des Erbes erreichen. Stirbt der Erblasser allerdings innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, wird ein Teil der Summe wieder der Erbmasse zugerechnet und muss an die Pflichtberechtigten ausgezahlt werden. Eine Schenkung im Jahr vor dem Tod des Erblassers wird voll einbezogen, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. Ein Sonderfall ist die Schenkung von Immobilien: In diesem Fall muss der Beschenkte ins Grundbuch eingetragen werden. Dazu kann man sich zu Lebzeiten ein Wohnrecht im (verschenkten) Haus sichern. Wie genau, lässt man sich am besten von einem erfahrenen Anwalt oder Notar erklären. 39
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