Direction de l'instruction publique du canton de Berne. Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil et de l'orientation

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1 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil et de l'orientation FAQ zu PASSEPARTOUT THEMEN SPRACHLICHE WEITERBILDUNG S. 4-7 METHODISCH-DIDAKTISCHE WEITERBILDUNG S UNTERRICHTSBERECHTIGUNG S UNTERRICHT UND UNTERRICHTSORGANISATION S DAS PROJEKT PASSEPARTOUT S PASSEPARTOUT- LEHRPLAN UND LEHRMITTEL S INSTRUMENTE UND BEGRIFFE S SPRACHENLERNEN IN DER SCHULE S # v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März 2015

2 INHALTSVERZEICHNIS SPRACHLICHE WEITERBILDUNG Welche Sprachkompetenz brauche ich als Primarlehrer/-in auf der Primarstufe um Französisch oder Englisch zu unterrichten? Welche Sprachkompetenzen brauche ich als Lehrperson auf der Sekundarstufe I für den Fremdsprachenunterricht? Gibt es eine Kontrolle, ob jemand über genügende Sprachkompetenzen verfügt? Wann erhalte ich welche finanzielle Unterstützung für meine sprachliche Weiterbildung? Wird eine Stellvertretung für einen Sprachaufenthalt oder für Sprachprüfungen finanziert? Kann ich anstelle eines Sprachkurses auch einen Sprachaufenthalt machen? Kann ich die Prüfung für ein Sprachenzertifikat auch ohne vorhergehende Kurse oder ohne Auslandaufenthalt ablegen? Wo kann ich mich für die Zertifikatsprüfungen Französisch und Englisch anmelden? Welche Sprachzertifikate sind international anerkannt? Was ist ein berufsspezifischer Sprachkurs und welche Anerkennung hat er?... 7 METHODISCH-DIDAKTISCHE WEITERBILDUNG Ist die methodisch-didaktische Weiterbildung obligatorisch? Seit wann bildet die PHBern die zukünftigen Lehrpersonen Passepartout-konform aus? Müssen Lehrpersonen, die die PHBern (Sek l) 2013 abgeschlossen haben oder 2014 abschliessen und bereits die Didaktik der Mehrsprachigkeit behandelt haben, die methodisch-didaktische Weiterbildung trotzdem besuchen? Was beinhaltet die methodisch-didaktische Weiterbildung auf der Primarstufe und wie ist sie strukturiert? Was beinhaltet die methodisch-didaktische Weiterbildung auf der Sekundarstufe I und wie ist sie strukturiert? Wie werden die Stellvertretungslektionen bei der methodisch-didaktischen Weiterbildung Sekundarstufe I verrechnet? Welchen Kurs soll ich wählen, wenn ich beide Sprachen, Französisch und Englisch unterrichte? Ist die methodisch-didaktische Weiterbildung für die Schuljahre 3 und 4 dieselbe wie für die Schuljahre 5 und 6? Wie sieht die Grobplanung für die methodisch-didaktische Weiterbildung aus? Wie melde ich mich für die methodisch-didaktische Weiterbildung an? Kann ich als Lehrer/-in ohne Anstellung die Passepartout-Weiterbildung absolvieren? Gibt es eine Altersbeschränkung für die methodisch-didaktische Weiterbildung? Ist die methodisch-didaktische Weiterbildung lohnwirksam? Erhalte ich für die methodisch-didaktische Weiterbildung eine Stellvertretung? Wo und wann erhalte ich nähere Auskünfte zur Weiterbildung? UNTERRICHTSBERECHTIGUNG Kann ich mit einem seminaristischen Primarlehrer-Patent oder einem Diplom für die Primarstufe in der 3./4. Klasse Französisch oder in der 5./6. Klasse Englisch unterrichten? Kann ich als Kindergärtnerin, Arbeits- oder Haushaltungslehrerin Französisch oder Englisch auf der Primarstufe unterrichten? Kann ich mit einem Diplom für die Sekundarstufe I auf der Primarstufe Fremdsprachen unterrichten? Kann ich auf der Sekundarstufe I Französisch und Englisch unterrichten, wenn ich ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen habe oder über ein Lizentiat mit Französisch oder Englisch verfüge? UNTERRICHT UND UNTERRICHTSORGANISATION Klassenlehrer- oder Fachlehrersystem auf der Primarstufe: Welches sind die Vor- und Nachteile? Doppellektionen oder Einzellektionen? Hat die Erhöhung der Lektionenzahl im 3. und 4. Schuljahr auch eine Erhöhung der Hausaufgabenzeit zur Folge? Gibt es im 3. und 4. Schuljahr die Möglichkeit, den Französischunterricht in Halbklassen zu erteilen? Ist der Englischunterricht auf der Stufe Sek I neu ein Niveaufach? # v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

3 35. Wie kann ich französisch- oder englischsprachige Kinder in meinen Fremdsprachenunterricht integrieren? Oder kann man sie vom Fremdsprachenunterricht dispensieren? Welche Unterstützung gibt es für das Unterrichten von Fremdsprachen in Mehrjahrgangsklassen? Wie wird im neuen Fremdsprachenunterricht beurteilt? Ändert sich das Übertrittverfahren mit der Vorverlegung von Französisch und Englisch? Wie wird das Fach Italienisch mit der Einführung des Lehrplans Passepartout organisiert? DAS PROJEKT PASSEPARTOUT Was ist das Projekt Passepartout? Worin besteht die Zusammenarbeit zwischen den Passepartout-Kantonen? Warum wird der Fremdsprachenunterricht vorverlegt? Wer hat den Entscheid zur Vorverlegung gefällt? Warum lernen die Kinder im Kanton Bern zuerst Französisch und dann Englisch? Wie sieht die Lektionenverteilung im Fremdsprachenunterricht nach Passepartout aus? PASSEPARTOUT-LEHRPLAN UND -LEHRMITTEL Weshalb braucht es einen Passepartout-Lehrplan? Weshalb braucht es ein neues Französischlehrmittel und welches ist es? Warum wird das neue Französischlehrmittel nicht im Kanton Bern erprobt? Eignet sich Mille feuilles bzw. Clin d œil für den Einsatz in Mehrjahrgangsklassen? Weshalb sind Mille feuilles und Clin d œil Einweglehrmittel? Ist das nicht teurer als Mehrweglehrmittel? Welchen Mehrwert hat die multimediale Lernsoftware von Mille feuilles und Clin d œil? Wie heisst das neue Englischlehrmittel? Wann stehen die neuen Lehrmittel zur Verfügung? Ist der Passepartout-Lehrplan mit dem Lehrplan 21 kompatibel? INSTRUMENTE UND BEGRIFFE Was bedeuten die Bezeichnungen A1, A2, B1, B2, C1, C2? Was ist der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER)? Was ist ein Sprachenportfolio und wozu dient es? Was ist Lingualevel? Was bedeutet Immersion? Was versteht man unter bilingualem Sachfachunterricht? Was bedeutet ELBE? Was versteht man unter 'Didaktik der Mehrsprachigkeit'? SPRACHENLERNEN IN DER SCHULE Wie lernen Kinder Fremdsprachen? Lernen Kinder im 3. und 4. Schuljahr eine Fremdsprache anders als Teenager? Können Kinder im Primarschulalter zwei Fremdsprachen lernen? Sind fremdsprachige Schülerinnen und Schüler mit dem Erlernen von zwei Fremdsprachen nicht überfordert? Sind schulisch schwächere Lernende mit dem Erlernen von zwei Fremdsprachen nicht überfordert? Welche rechtlichen und pädagogischen Massnahmen gibt es im Falle von sehr grossen Lernschwierigkeiten? # v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

4 SPRACHLICHE WEITERBILDUNG 1. Welche Sprachkompetenz brauche ich als Primarlehrer/-in auf der Primarstufe um Französisch oder Englisch zu unterrichten? Der Kanton Bern definiert die sprachliche Grundanforderung, d.h. die Einstiegskompetenz für das Unterrichten einer Fremdsprache auf der Primarstufe mit dem Sprachkompetenzniveau B2. Dies bedeutet, dass Sie über gute Kompetenzen für die persönliche Sprachverwendung verfügen. Das Unterrichten von Fremdsprachen setzt aber höhere Sprachkompetenzen voraus als man sie für den privaten Gebrauch benötigt. Deshalb wird als mittelfristiges Ziel für Primarlehrer/-innen ein Sprachkompetenzniveau C1 für Lesen, Hören und Sprechen bzw. ein B2 für Schreiben definiert. Die Erziehungsdirektion bietet finanzielle Unterstützung und die PHBern, Institut für Weiterbildung und Medienbildung (IWM) ein spezielles Kursangebot an um Ihnen das Erreichen dieser Sprachkompetenz zu erleichtern. Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre Sprachkompetenz auszuweisen: - mit einem international anerkannten Sprachdiplom - mit dem Abschluss eines von der PHBern, Institut für Weiterbildung und Medienbildung (IWM) angebotenen berufsspezifischen Sprachkurses (siehe auch Frage 11) Eine sprachliche Weiterbildung bis zum Erreichen eines Sprachkompetenzniveaus C1 wird dringend empfohlen. Sprachkompetenzen auf diesem Niveau vermitteln Ihnen Sicherheit und Freude beim Unterrichten. Die Unterrichtsvorbereitung kann reduziert, das Angebot der Unterrichtsmaterialien besser und souveräner genutzt und der Unterricht flexibler gestaltet und organisiert werden. Sprachliche Weiterbildung, Rückerstattungsgesuche: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung PHBern, berufsspezifische Sprachkurse: 2. Welche Sprachkompetenzen brauche ich als Lehrperson auf der Sekundarstufe I für den Fremdsprachenunterricht? Lehrpersonen, die Französisch und/oder Englisch studiert haben, verfügen bereits über die notwendige Sprachkompetenz von ungefähr einem Niveau C2 in den Bereichen Hören, Lesen und Sprechen bzw. einem C1 im Schreiben. Lehrer/-innen mit einem Diplom für die Sekundarstufe I, die ohne Fachstudium Französisch oder Englisch Fremdsprachen unterrichten, benötigen eine Grundkompetenz Niveau C1, die mittelfristig auf ein C2* in den Bereichen Hören, Lesen und Sprechen erweitert werden muss. Lehrer/-innen mit seminaristischer Ausbildung ohne Fachdiplom für Französisch oder Englisch, die an Realklassen der Sekundarstufe I eine Fremdsprache unterrichten, benötigen eine Sprachkompetenz auf dem Niveau C1. Neu erhalten auch Lehrpersonen der Sekundarstufe I einen finanziellen Beitrag an ein international anerkanntes Sprachdiplom C1 oder C2. -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

5 Sprachliche Weiterbildung, Rückerstattungsgesuche: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung > Rückerstattungsgesuche 3. Gibt es eine Kontrolle, ob jemand über genügende Sprachkompetenzen verfügt? Der Kanton definiert die Kompetenzanforderungen, kontrolliert die individuelle Sprachkompetenz der Lehrpersonen aber nicht direkt. Im Controlling durch die regionalen Schulinspektorate wird die methodisch-didaktische und sprachliche Qualifikation der Fremdsprachen unterrichtenden Lehrer/-innen überprüft. Die Schulleitungen tragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Personalplanung und für die Sicherstellung der Unterrichtsqualität die Verantwortung dafür, dass die Lehrer/-innen, die sie für den Französisch- oder Englischunterricht einsetzen, über genügende Sprachkompetenzen verfügen. Von Seiten des Kantons werden genügende Sprachkompetenzen wie folgt definiert: Die Grundanforderung, d.h. die Einstiegskompetenz, für das Erteilen von Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe ist eine Sprachkompetenz auf dem Niveau B2. Grundanforderung für das Erteilen von Fremdsprachenunterricht auf der Sekundarstufe I ist eine Sprachkompetenz auf dem Niveau C1. Mittelfristig ist für die Primarstufe ein C1 oder C1* bzw. für die Sekundarstufe I ein C2. oder C2* erforderlich. 4. Wann erhalte ich welche finanzielle Unterstützung für meine sprachliche Weiterbildung? Sie können bei der Erziehungsdirektion ein Rückerstattungsgesuch für einen Beitrag an die Prüfungsgebühren und Sprachkurskosten einreichen, wenn Sie folgende zwei Bedingungen erfüllen: - Erstens verfügen Sie über ein Lehrdiplom für die Primarstufe und/oder die Sekundarstufe I. - Zweitens können Sie ein international anerkanntes Sprachdiplom Niveau B2 oder höher vorweisen, das nicht älter als von 2005 ist. Pro Person werden rückwirkend aufs Jahr 2005 folgende Beiträge ausgerichtet: - entweder ein Kostenbeitrag an die Prüfungsgebühr: CHF oder ein Kostenbeitrag an Kurskosten/Sprachaufenthalt inkl. Prüfungsgebühr: max. CHF 1'500.- Der berufsspezifische Sprachkurs, der von einem Niveau B2 auf ein Sprachkompetenzniveau C1* führt, wird von der PHBern, Institut für Weiterbildung und Medienbildung (IWM) angeboten und ist für Lehrpersonen, die Fremdsprachen unterrichten kostenlos. Schulleitungen können aus dem sog. Indermühle-Pool einzelnen Primar- und Sekundarlehrer/-innen Beiträge für allgemeine Weiterbildung und Sprachaufenthalte gewähren. Lehrer/-innen können schliesslich im Laufe ihrer Lehrtätigkeit nach frühestens acht Jahren einen bezahlten Bildungsurlaub im Umfang von sechs Monaten für berufsbezogene Weiterbildung beziehen. Im Rahmen eines solchen Bildungsurlaubs kann auch eine sprachliche Weiterbildung absolviert werden. -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

6 Sprachliche Weiterbildung, Rückerstattungsgesuche: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung > Rückerstattungsgesuche 5. Wird eine Stellvertretung für einen Sprachaufenthalt oder für Sprachprüfungen finanziert? Nein. Dies ist im Rahmen des Projekts Passepartout nicht möglich. Eine Ausnahme bildet der bezahlte Bildungsurlaub für berufsbezogene Weiterbildung. 6. Kann ich anstelle eines Sprachkurses auch einen Sprachaufenthalt machen? Ja. Sie entscheiden, auf welche Art Sie Ihre Sprachkompetenz verbessern wollen. Der Kanton definiert nur, unter welchen Bedingungen Sie einen finanziellen Beitrag an die sprachliche Weiterbildung erhalten. 7. Kann ich die Prüfung für ein Sprachenzertifikat auch ohne vorhergehende Kurse oder ohne Auslandaufenthalt ablegen? Ja. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings ist es ratsam sich im Selbststudium oder in einem speziellen Prüfungsvorbereitungskurs auf die besonderen Prüfungsformate vorzubereiten. Sowohl für die Vorbereitung der DELF/DALF-Prüfungen als auch der Cambridge Exams sind in Buchhandlungen und Bibliotheken viele Selbstlernmaterialien erhältlich. 8. Wo kann ich mich für die Zertifikatsprüfungen Französisch und Englisch anmelden? Französisch: Prüfungszentrum für die DELF/DALF Prüfungen in Bern ist die Wirtschaftsund Kaderschule KV Bern (WKS). Englisch: Informationen zu den Cambridge Exams in Bern finden Sie auf der Webseite von Cambridge English Bern. Wirtschafts- und Kaderschule KV Bern (WKS): Informationen zu DELF/DALF: Informationen zu den Cambridge-Zertifikaten: 9. Welche Sprachzertifikate sind international anerkannt? Eine Zusammenstellung finden Sie im Dokument Übersicht über die international anerkannten Sprachdiplome und Sprachtests. Übersicht über die international anerkannten Sprachdiplome und Sprachtests: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung > Rückerstattungsgesuche Das Institut für Weiterbildung und Medienbildung (IWM) der PHBern bietet die folgenden Sprachkurse an: - Französisch: B2 ciel mon français! - Englisch: Brush up your English B2 -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

7 Diese Sprachkurse schliessen mit einem internationalen Zertifikat ab. Sie sind kostenpflichtig, die Erziehungsdirektion leistet jedoch Kostenbeiträge bei Vorweisen des Diploms. Voraussetzung für den Besuch des Sprachkurses B2 sind Sprachkompetenzen auf dem Niveau B1. PHBern, IWM, berufsspezifische Sprachkurse: Was ist ein berufsspezifischer Sprachkurs und welche Anerkennung hat er? Sowohl für Französisch als auch für Englisch gibt es an der PHBern, Institut für Weiterbildung und Medienbildung (IWM) berufsspezifische Sprachkurse. Sie umfassen 75 Präsenzstunden und mindestens ebenso viele Stunden Selbststudium. Berufsspezifische Sprachkurse sind speziell für die Bedürfnisse von Lehrer/-innen konzipiert, die sich im Rahmen von Passepartout sprachlich weiterbilden wollen. Sie finden in der unterrichtsfreien Zeit statt und sind kostenlos. Lehrerinnen und Lehrer erwerben den Wortschatz und die Redewendungen, die ein spontaneres Sprechen und Reagieren im Unterricht ermöglichen. Zusätzlich wird das didaktische Repertoire im Umgang mit authentischen Materialien erweitert. Somit ist der berufsspezifische Sprachkurs eine ideale Ergänzung zur methodischdidaktischen Weiterbildung. Das Institut für Weiterbildung und Medienbildung der PHBern bietet die folgenden berufsspezifischen Sprachkurse an: - Französisch: En forme grâce au C1* - Englisch: C1* Let s get cracking! Der Stern * steht für ein berufsspezifisches Niveau, das heisst, die Kursteilnehmenden müssen nicht in allen Bereichen Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen das genannte Sprachkompetenzniveau erreichen, wie dies für ein international anerkanntes Sprachdiplom erwartet wird (erreicht werden soll das Niveau in den Bereichen Hören, Lesen und Sprechen, jedoch nicht zwingend auch im Bereich Schreiben). Voraussetzung für den Besuch eines berufsspezifischen Sprachkurses für den Fremdsprachenunterricht auf der Primarstufe sind Sprachkompetenzen auf dem Niveau B2. In den Passepartout-Kantonen gilt der Abschluss eines berufsspezifischen Kurses als ebenbürtig mit einem international anerkannten Sprachdiplom C1. PHBern, IWM, berufsspezifische Sprachkurse: -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

8 METHODISCH-DIDAKTISCHE WEITERBILDUNG 11. Ist die methodisch-didaktische Weiterbildung obligatorisch? Ja. Alle für Lehrer/-innen, die neu Französisch und/oder. Englisch unterrichten sowie Lehrer/-innen, die bereits heute auf der Primar- und Sekundarstufe I Französisch und/oder Englisch unterrichten, müssen die methodisch-didaktische Weiterbildung besuchen. Die obligatorische Weiterbildung ist kostenlos. Methodisch-didaktische Weiterbildung: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung > methodisch-didaktische Weiterbildung 12. Seit wann bildet die PHBern die zukünftigen Lehrpersonen Passepartoutkonform aus? Primarlehrpersonen, die ab 2011 und Sekundarlehrpersonen, die ab 2014 ein Lehrdiplom erwerben, sind auf den neuen Fremdsprachenunterricht vorbereitet. Diejenigen mit älteren Lehrdiplomen brauchen die obligatorische methodisch-didaktische Weiterbildung Passepartout. 13. Müssen Lehrpersonen, die die PHBern (Sek l) 2013 abgeschlossen haben oder 2014 abschliessen und bereits die Didaktik der Mehrsprachigkeit behandelt haben, die methodisch-didaktische Weiterbildung trotzdem besuchen? Lehrpersonen mit Abschluss 2012 und früher besuchen die Weiterbildung mit Grundlagenangebot und bei Bedarf ein Zusatzmodul. Lehrpersonen mit Abschluss 2013 besuchen das Zusatzmodul in der Sprache, die sie unterrichten. Wenn Sie beide Sprachen unterrichten, können Sie auswählen, welches Zusatzmodul Sie besuchen. Wenn Sie nur eine Sprache studiert haben, besuchen Sie das Zusatzmodul in der Sprache, die Sie nicht studiert haben. Lehrpersonen mit Abschluss 2014 müssen keine Passepartout-Weiterbildung besuchen. Ausnahme sind Lehrpersonen, die nicht in der entsprechenden Sprache abgeschlossen haben. Wenn Sie Französisch abgeschlossen haben und auch Englisch unterrichten, müssen Sie das Zusatzmodul Englisch besuchen. Studierende am Institut Vorschulstufe und Primarstufe können im Rahmen des Bachelorstudiums im 5./6. Studiensemester die Lehrbefähigung im Fach Englisch erweitern. Um die Facherweiterung Englisch zu absolvieren, wird eine Sprachkompetenz auf Niveau B2.2 vorausgesetzt. Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Facherweiterung sind die Immatrikulation an der PHBern, ein Bachelorabschluss und das Lehrdiplom für die Vorschulstufe und Primarstufe. 14. Was beinhaltet die methodisch-didaktische Weiterbildung auf der Primarstufe und wie ist sie strukturiert? Die methodisch-didaktische Weiterbildung Primarstufe umfasst: -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

9 - eine Auseinandersetzung mit der Didaktik der Mehrsprachigkeit und der kompetenzorientierten Beurteilung - die Einführung in die neuen Unterrichtsmaterialien, ins Sprachenportfolio und in den neuen Lehrplan Französisch und Englisch - Beratung und Praxisbegleitung Die obligatorische methodisch-didaktische Weiterbildung Primarstufe umfasste vier Module plus acht Nachmittage Begleitung/Beratung im Umfang von insgesamt 72 Präsenzstunden, verteilt auf rund ein Jahr. Zurzeit finden Nachholkurse statt für Lehrpersonen, die bis dato keinen Kurs besucht haben. Diese Kurse umfassen mindestens 54 Stunden, verteilt auf rund ein Jahr. Hospitation: Klassenbesuche im Rahmen der Passepartout-Weiterbildung gehören zu den Hausaufgaben, diese müssen in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden. Der Kanton übernimmt keine Stellvertretungskosten für Hospitationen. Kursangebote zu Passepartout: Was beinhaltet die methodisch-didaktische Weiterbildung auf der Sekundarstufe I und wie ist sie strukturiert? Grundsätzlich wird zwischen Grundlagenangeboten, Zusatzmodulen und Wahlangeboten unterschieden. Beim Grundlagenangebot setzen sich die Teilnehmenden mit der Didaktik der Mehrsprachigkeit und mit dem Lehrplan Passepartout auseinander, und sie lernen den Aufbau von Clin d œil oder New World kennen. Die Grundlagenangebote dauern 45 Stunden, aufgeteilt in 3 Halbtage und 6 ganze Tage. Sie starten im November und enden im Dezember des Folgejahres. Die Anmeldung erfolgt durch die Schulleitung. Die Zusatzmodule bieten eine Einführung in das Lehrmittel der zweiten Fremdsprache also entweder Clin d œil oder New World an um den Aufbau des Lehrmittels kennen zu lernen. Die Zusatzmodule dauern 3 Tage (18 Stunden). Die Anmeldung erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung zum Grundlagenangebot durch die Schulleitung. Zur Ergänzung und Vertiefung steht eine breite Palette an Wahlangeboten bereit. Die Angebote dauern 3 oder 6 Stunden und finden im Herbst statt. Der Besuch von Wahlangeboten ist freiwillig und steht allen Lehrpersonen offen, die das Grundlagenangebot besuchen. Die Anmeldung erfolgt durch die Kursteilnehmenden. Lehrpersonen die eine methodisch-didaktische Weiterbildung Klasse besucht haben, können freiwillig ein Zusatzmodul und/oder Wahlangebote besuchen. Kursangebote zu Passepartout: -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

10 16. Wie werden die Stellvertretungslektionen bei der methodisch-didaktischen Weiterbildung Sekundarstufe I verrechnet? Für die Weiterbildung Passepartout für Lehrpersonen der Sekundarstufe I gilt die Regelung, dass maximal 4 Tage Stellvertretungskosten übernommen werden (5½ Tage für Lehrpersonen, die beide Sprachen unterrichten). Es wird in Halbtagen abgerechnet. Die Zusatzmodule finden in den Frühlingsferien statt. Für Lehrpersonen aus Gemeinden mit abweichender Ferienordnung übernimmt der Kanton die anfallenden Stellvertretungskosten. Zum Teil gibt es Schwierigkeiten mit den angebotenen Kurszeiten und den Unterrichtsverpflichtungen der Lehrpersonen der Sekundarstufe I, wenn Lehrpersonen auch an Mittwochoder Freitagnachmittagen eine Unterrichtsverpflichtung haben, oder wenn die Samstagsund Ferienkursangebote ausgebucht sind. Falls es nachweisbar zu solchen Schwierigkeiten kommt, kann es vorkommen, dass das oben beschriebene Maximum überschritten wird. Sie können sich in diesem Fall an die Schulleitung wenden, diese setzt sich dann mit dem zuständigen Schulinspektorat in Verbindung um eine Lösung zu finden (bezahlter Urlaub nach Art. 49 LAV). Hospitation: Klassenbesuche im Rahmen der Passepartout-Weiterbildung gehören zu den Hausaufgaben, diese müssen in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden. Der Kanton übernimmt keine Stellvertretungskosten für Hospitationen. 17. Welchen Kurs soll ich wählen, wenn ich beide Sprachen, Französisch und Englisch unterrichte? Das steht Ihnen frei. Wir empfehlen im Allgemeinen das Grundlagenangebot Französisch und das Zusatzmodul Englisch zu wählen. Den Lehrpersonen, die nur eine der beiden Sprachen studiert haben, jedoch beide unterrichten, empfehlen wir das Grundlagenangebot in der Sprache zu wählen, die sie nicht studiert haben. Falls Sie beide Sprachen studiert haben, empfehlen wir Ihnen den Kurs in demjenigen Fach zu wählen, in dem Sie sich als Lehrperson weniger sicher fühlen. 18. Ist die methodisch-didaktische Weiterbildung für die Schuljahre 3 und 4 dieselbe wie für die Schuljahre 5 und 6? Ja. Die Weiterbildung Französisch Primarstufe gilt für die Schuljahre 3 bis 6, die Weiterbildung Englisch Primarstufe für die Schuljahre 5 und Wie sieht die Grobplanung für die methodisch-didaktische Weiterbildung aus? Beginn Französisch Englisch Schuljahre Unterrichtsbeginn Herbst und 4 ab 2011/12 Herbst und 4 ab 2012/13 Februar und 4 ab 2012/13 Februar und 6 ab 2013/14 -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

11 Mai und 6 ab 2013/14 Februar und 4 ab 2014/15 August und 6 ab 2014/15 August und 6 ab 2014/15 Spätherbst bis 9 ab 2015/16 Winter 2015/16 7 bis 9 ab 2016/17 Kursangebote zu Passepartout: Wie melde ich mich für die methodisch-didaktische Weiterbildung an? Die Anmeldung für die Weiterbildungskurse Sek I erfolgt über die Schulleitung. Für Nachholkurse Primarstufe ist eine individuelle Anmeldung möglich. 21. Kann ich als Lehrer/-in ohne Anstellung die Passepartout-Weiterbildung absolvieren? Dies ist aus Platzgründen für die Kurse Sek I nicht möglich. Die Stellvertretungsregelung gilt nur für Lehrpersonen mit Anstellung. Die Nachholkurse Primarstufe können auch ohne Anstellung absolviert werden, sie sind dann jedoch kostenpflichtig. Kontaktpersonen, die Ihnen Auskunft zu Weiterbildungsmöglichkeiten geben oder Sie beraten können: Gibt es eine Altersbeschränkung für die methodisch-didaktische Weiterbildung? Nein. Die Planung der Weiterbildung im Projekt Passepartout ist Sache der einzelnen Lehrperson zusammen mit der Schulleitung. 23. Ist die methodisch-didaktische Weiterbildung lohnwirksam? Nein. Lohnwirksam im Sinne von Anrechnung von Gehaltsstufen ist gemäss Art. 31 LAV nur eine abgeschlossene qualifizierte Zusatzausbildung im Umfang von mehr als 300 Stunden. Die obligatorische Passepartout Weiterbildung ist keine Zusatzausbildung. 24. Erhalte ich für die methodisch-didaktische Weiterbildung eine Stellvertretung? Die Stellvertretungsregelung gilt nur für Lehrpersonen mit Anstellung. Die methodisch-didaktischen Weiterbildungstage sind so organisiert, dass sie zur Hälfte in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Bei der Wahl eines Kurses für die Primarstufe ist darauf zu achten, dass er für die Beratungsnachmittage einen unterrichtsfreien Nachmittag (Mittwoch- oder Freitagnachmittag) bzw. den Samstag einschliesst. -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

12 Bei der Wahl des Kurses für die Sekundarstufe I ist darauf zu achten, dass die Kurse zur Hälfte während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, da der Kanton nur für maximal die Hälfte der Kurszeit Stellvertretungskosten übernimmt. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung werden alle Kosten für die Stellvertretungen, die in die Unterrichtszeit fallen, vom Kanton übernommen. Für die Regelung der Stellvertretungen und die Abrechnung mit der Erziehungsdirektion sind die Schulleitungen zuständig. Wichtig: Bitte auf dem Formular Abrechnung von Einzellektionen in der Rubrik Anstellungs-/ Entschädigungsart als Grund der Vertretung den Vermerk PASSEPARTOUT plus Kursnummer anbringen. Für die sprachliche Weiterbildung und allfällige Sprachprüfungen wird keine Stellvertretung finanziert. 25. Wo und wann erhalte ich nähere Auskünfte zur Weiterbildung? Rund ein halbes Jahr vor Beginn einer neuen Kursstaffel findet eine Informationsveranstaltung zu den Passepartout Weiterbildungsangeboten statt. Die Informationen zu den genauen Daten und den Veranstaltungsorten erhalten Sie über die Schulleitung oder auf der Webseite des Instituts für Weiterbildung und Medienbildung (IWM) der PHBern. Auskünfte zur Weiterbildung: -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

13 UNTERRICHTSBERECHTIGUNG Hinweis: Die Fragen bzw. Antworten zur Unterrichtsberechtigung sind aufgrund der Änderung der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) in Bearbeitung. Die überarbeiteten Antworten werden im Herbst 2015 aufgeschaltet. 26. Kann ich mit einem seminaristischen Primarlehrer-Patent oder einem Diplom für die Primarstufe in der 3./4. Klasse Französisch oder in der 5./6. Klasse Englisch unterrichten? Ja. Beide Ausweise sind integrale Diplome und berechtigen grundsätzlich für das Unterrichten aller auf dieser Stufe angebotenen Fächer. Die Unterrichtsberechtigung wird kantonal geregelt. Im Kanton Bern bedeutet die Unterrichtsberechtigung, dass Sie über ein stufengerechtes Patent oder Diplom verfügen und deshalb unbefristet angestellt werden können. Eine Unterrichtsberechtigung heisst nicht, dass Sie in den Fremdsprachenfächern effektiv über genügende Fremdsprachenkompetenzen verfügen. Um auf der Primarstufe Französisch und/oder Englisch kompetent unterrichten zu können, definiert der Kanton die sprachliche Grundkompetenz, d.h. die Einstiegskompetenz, mit dem Niveau B2, die mittelfristig erforderliche Sprachkompetenz mit dem Niveau C1. Der Kanton hat ausserdem für sämtliche Lehrer/-innen, die auf der Primar- und Sekundarstufe I Französisch oder Englisch unterrichten, eine obligatorische methodisch-didaktische Weiterbildung zur Einführung in die neuen Lehrmittel, den neuen Lehrplan und die Didaktik der Mehrsprachigkeit angeordnet. Merkblatt Unterrichtsbefähigung und Unterrichtsberechtigung in der Volksschule: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung > Informationen für Lehrpersonen > Unterrichtsbefähigung und -berechtigung 27. Kann ich als Kindergärtnerin, Arbeits- oder Haushaltungslehrerin Französisch oder Englisch auf der Primarstufe unterrichten? Als Kindergärtnerin mit seminaristischem Kindergartenpatent, als Arbeitslehrerin oder Haushaltungslehrerin mit Patent älter als 1995 verfügen Sie über kein stufengerechtes Lehrdiplom (= Ausbildung) und haben deshalb auch keine Unterrichtsberechtigung für die Primarstufe. Sie können trotzdem Französisch und Englisch auf der Primarstufe unterrichten, sofern Sie von einer Schulkommission oder Schulleitung angestellt werden, die notwendigen Sprachkompetenzen ausweisen (Grundkompetenz B2, Zielkompetenz C1) und die obligatorische methodisch-didaktische Weiterbildung absolvieren. Die Anstellung ist aber nur befristet und mit Abzug vom Grundgehalt möglich (Lehreranstellungsverordnung LAV Art. 9 und 29) sowie LAV Anhang 1 und Anhang 1 Kommentar). Merkblatt Unterrichtsbefähigung und Unterrichtsberechtigung in der Volksschule: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung > Informationen für Lehrpersonen > Unterrichtsbefähigung und -berechtigung Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV): > Anstellung Lehrkräfte > Rechtliche Grundlagen > LAG- und LAV-Änderungen / BELEX - Gesetzessammlungen des Kantons Bern -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

14 28. Kann ich mit einem Diplom für die Sekundarstufe I auf der Primarstufe Fremdsprachen unterrichten? Ja. Damit während der Umsetzungszeit von Passepartout eine Lehrperson mit Diplom für die Sekundarstufe I nicht nur wie bisher im 5. und 6. Schuljahr, sondern bereits in der 3. und 4. Klasse ohne Vorstufenabzug das Fach Französisch unterrichten kann, ist die LAV angepasst worden. Die Regelung trat am 1. August 2010 in Kraft und ist bis 31. Juli 2018 befristet. Die methodisch-didaktische Passepartout-Weiterbildung ist auch für Lehrpersonen auf der Sekundarstufe I obligatorisch. 29. Kann ich auf der Sekundarstufe I Französisch und Englisch unterrichten, wenn ich ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen habe oder über ein Lizentiat mit Französisch oder Englisch verfüge? Ja. Mit dem Lehrdiplom für Maturitätsschulen oder dem Lizentiat weisen Sie die Fachkompetenz für die benachbarte tiefere Schulstufe aus. Da aber der Stufenbezug fehlt, können Sie während der ersten 5 Jahre nur befristet angestellt werden. Nach einer fünfjährigen Lehrtätigkeit ist eine unbefristete Anstellung möglich. Der Vorstufenabzug bleibt aber bestehen. -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

15 UNTERRICHT UND UNTERRICHTSORGANISATION 30. Klassenlehrer- oder Fachlehrersystem auf der Primarstufe: Welches sind die Vorund Nachteile? Auf der Primarstufe ist es von Vorteil, wenn der Fremdsprachenunterricht von der Klassenlehrperson erteilt wird. Die Unterrichtsorganisation, die innere Differenzierung und die Verknüpfung der Sprachfächer im Sinne der Didaktik der Mehrsprachigkeit sind einfacher. Ausserdem ermöglicht das Klassenlehrersystem auch eine Verknüpfung des Fremdsprachenfachs mit Nicht-Sprachfächern wie z.b. Musik, Sport, Gestalten oder NMM. Ein Fachlehrer/eine Fachlehrerin Französisch oder Englisch ist dort sinnvoll, wo die Klassenlehrperson nicht über genügende Sprachkompetenzen verfügt oder keine Freude am Unterrichten von Fremdsprachen hat. 31. Doppellektionen oder Einzellektionen? Sofern die Klassenlehrperson den Französisch- oder Englischunterricht erteilt, sind beide Varianten gleichwertig. Wird auf der Primarstufe der Französisch- oder Englischunterricht im Fachlehrersystem erteilt, wird die Lektionenverteilung im 3./4. Schuljahr auf eine Doppel- und eine Einzellektion bzw. im 5./6. Schuljahr auf je eine Doppellektion empfohlen, dies insbesondere aus organisatorischen Gründen. Das Bereitstellen bzw. Wegräumen der Materialien und Computer sowie das werkstattartige Arbeiten im modernen Fremdsprachenunterricht erfordern Zeit. Für Lehrer/-innen und für die Kinder ist es wertvoll genügend Zeit zu haben um den Unterricht organisieren und sich in die Arbeit vertiefen zu können. Da die Kinder im Unterricht mit Mille feuilles nicht kopflastig arbeiten sondern die Sprache spielerisch erforschen und handelnd, abwechslungsreich und in unterschiedlichen sozialen Formen lernen, ist nicht zu befürchten, dass sie im Anfängerunterricht in einer Doppellektion überfordert werden. Auf der Sekundarstufe I muss wegen der Durchlässigkeit (Real/Sek) gegebenenfalls in einigen Schulen für alle Klassen des gleichen Jahrgangs gleichzeitig Französisch und/oder Englisch unterrichtet werden. Empfohlen wird auch auf der Sekundarstufe I eine Lektionenverteilung auf eine Doppelund eine Einzellektion. Die Doppellektion ermöglicht längere Phasen selbstorganisierten Lernens, und die Durchführung an zwei Wochentagen bewirkt mehr als einen Kontakt pro Schulwoche mit der Fremdsprache. 32. Hat die Erhöhung der Lektionenzahl im 3. und 4. Schuljahr auch eine Erhöhung der Hausaufgabenzeit zur Folge? Nein. Es gilt weiterhin die Regelung, wie sie im Lehrplan 95 (AHB 22) festgehalten ist: Pro Woche dürfen für alle Fächer in der 3./4. Klasse maximal 2 Stunden, in der 5./6. Klasse maximal 3 Stunden und in der Klasse maximal 4 Stunden Hausaufgabenerteilt werden. -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

16 33. Gibt es im 3. und 4. Schuljahr die Möglichkeit, den Französischunterricht in Halbklassen zu erteilen? Nein. Abteilungsweisen Unterricht gibt es nur im 1. und im 5./6. Schuljahr. 34. Ist der Englischunterricht auf der Stufe Sek I neu ein Niveaufach? Nein. Englisch ist zwar mit der Einführung des Passepartout-Lehrplans auf der Stufe Sek I sowohl für Sekundar- als auch für Realschüler/-innen obligatorisch. Und in durchlässigen Schulmodellen bestünde die Möglichkeit des Niveauunterrichts. Jedoch ist Englisch kein übertrittsrelevantes Fach von der Primarstufe in die Stufe Sek I. Folglich geschieht die Einteilung im Englisch gleich wie bei den übrigen nicht übertrittsrelevanten Fächern. Das heisst, die Schüler/-innen besuchen den Englischunterricht auf der Stufe Sek I analog wie beispielsweise NMM im Klassenverband. 35. Wie kann ich französisch- oder englischsprachige Kinder in meinen Fremdsprachenunterricht integrieren? Oder kann man sie vom Fremdsprachenunterricht dispensieren? Weder die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen im Lehrplan 95 (AHB 11, 3.3) noch die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) sehen eine Dispensation für einen solchen Fall vor. Sinnvoll kann eine Dispensation von Inhalten des Französisch-, bzw. Englischunterrichts, nicht aber vom Unterrichtspensum sein. Eine Vereinbarung zwischen Schule und Elternhaus soll Abmachungen und Leistungen festhalten, welche die Schülerin oder der Schüler erbringen muss. Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende Punkte: In regelmässig festzulegenden Abständen (z.b. nach einem parcours/ einer unit oder semesterweise) nimmt die Schülerin oder der Schüler zusammen mit den Mitschülerinnen und Mitschülern an einer Lernkontrolle teil. Diese Lernkontrollen werden gemäss der für die Klasse festgelegten Kriterien beurteilt und sind Bestandteil der Beurteilung im Beurteilungsbericht. Die Schülerin oder der Schüler verbringt die Lektionen, in denen ihre oder seine Klasse in Französisch oder Englisch unterrichtet wird, in der Schule und bearbeitet anspruchsvolle, für sie/ihn sinnvolle und interessante Aufgaben im Fach Französisch und/oder Englisch. Diese individuelle Förderung kann auch im Rahmen von eilz (erweiterte individuelle Lernziele) erfolgen. Sog. 'Native speakers' oder 'bilingue' Schüler/-innen können von Zeit zu Zeit im Französisch- oder Englischunterricht in der Klasse wertvolle Beiträge einbringen und/oder in gewissen Sequenzen (z.b. spezielle activités, tâche bzw. project task) die Lehrperson unterstützen. Allenfalls kann eine Schüler oder ein Schüler Zusatzaufgaben für andere Fächer bearbeiten, sofern in anderen Fächern ungenügende Leistungen erbracht werden. Lehrplan 95, AHB: Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD:: > Schulleitungen und Lehrpersonen > Diverse Unterlagen und Formulare -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

17 36. Welche Unterstützung gibt es für das Unterrichten von Fremdsprachen in Mehrjahrgangsklassen? Im Hinblick auf die Umsetzung von Passepartout hat die Erziehungsdirektion für den obligatorischen Fremdsprachenunterricht in Mehrjahrgangsklassen per 1. August 2011 die Richtlinien für Schülerzahlen angepasst. Die Richtlinien für Schülerzahlen (Abschnitt 3.2. Obligatorischer Fremdsprachenunterricht in Mehrjahrgangsklassen) ermöglichen, dass das Schulinspektorat je nach Klassenstruktur 1 bis 4 zusätzliche Lektionen bewilligen kann. Zusätzlich haben die Schulinspektorate zuhanden der Schulleitungen ein Merkblatt zur Organisation des Fremdsprachenunterrichts in jahrgangsgemischten Klassen geschaffen. Bei parallelen Mehrjahrgangsklassen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler jahrgangsmässig in Gruppen zusammenzufassen. Im Auftrag der sechs Passepartout-Kantone hat der Schulverlag in Zusammenarbeit mit erfahrenen Mehrjahrgangsklassenlehrpersonen eine Handreichung mit Tipps und Ideen für den Französischunterricht mit Mille feuilles in Mehrjahrgangsklassen entwickelt. Richtlinien für Schülerzahlen: > Abteilung Schulaufsicht > Klassenorganisation Merkblatt Organisation des Fremdsprachenunterrichts 3./4. und 5./6. Schuljahr: > Lehrpersonen und Schulleitungen / Weiterbildung > Informationen für Schulleitungen Handreichung Mille feuilles in Mehrjahrgangsklassen: > Login > Lehrperson > Planung 37. Wie wird im neuen Fremdsprachenunterricht beurteilt? Im 3. Schuljahr wird für die erste Fremdsprache keine Note gesetzt, ab dem 4. Schuljahr wird eine Note gesetzt. In beiden Schuljahren wird davon abgesehen, eine differenzierende Angabe zum Teilbereich Schreiben zu machen. Ab dem 5. Schuljahr werden alle vier Kompetenzbereiche (Hör- und Leseverstehen sowie Sprechen und Schreiben) beurteilt. Im Hinblick auf die Einführung von Französisch im 3. Schuljahr und von Englisch im 5.Schuljahr sind die Beurteilungsberichte angepasst worden. Entweder können die Beurteilungsberichte elektronisch über die Applikation bearbeitet oder sie können beim Schulverlag bezogen werden. Im Sinne einer vereinfachten Anwendung wird bis zur Einführung des Lehrplans 21 darauf verzichtet die Beurteilungsberichte für die obligatorischen Fremdsprachen den Erfordernissen der Kompetenzorientierung anzupassen. Die Beurteilung soll dennoch die Kompetenzen in den Bereichen Sprachhandeln (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben), Bewusstheit für Sprache und Kulturen sowie Sprachlernstrategien abbilden. Die Lehrmittel stellen beispielhaft förderorientierte und summative Leistungsbeurteilungen von unterschiedlichen Kompetenzen zur Verfügung. Die kompetenzorientierte Beurteilung ist auch Thema der obligatorischen methodisch-didaktischen Weiterbildung Passepartout. Zur Beurteilung im Französischunterricht und Englischunterricht stehen Ihnen Umsetzungshilfen zur Verfügung. Aktuell werden für die Sekundarstufe I laufend ebenfalls Umsetzungshilfen zur Beobachtung und Beurteilung im Französisch- und Englischunterricht entwickelt. Sämtliche Unterrichtshilfen der Erziehungsdirektion zur Beobachtung Beurteilung im Fremdsprachenunterricht in der Volksschule finden Sie auf dem Fächernet. -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

18 Fächernet Fremdsprachen, Beurteilung: > Fremdsprachen > Unterricht > Beurteilung Beurteilungsberichte: > Downloads 38. Ändert sich das Übertrittverfahren mit der Vorverlegung von Französisch und Englisch? Nein. Bis zur Einführung des Lehrplans 21 (Schuljahr 2018/19) sind weiterhin Deutsch, Mathematik und Französisch die übertrittrelevanten Fächer. Im Frühling 2014 wurden erstmals anstelle von Einigungsgesprächen kantonale Kontrollprüfungen durchgeführt. Die Frage, welche Fächer künftig übertrittsrelevant sein sollen, wird bei der Erziehungsdirektion im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21 diskutiert. Beurteilungsberichte: > Kontrollprüfung 39. Wie wird das Fach Italienisch mit der Einführung des Lehrplans Passepartout organisiert? Bisher konnten Schülerinnen und Schüler des Realschulniveaus ab der 8. Klasse Italienisch als Fakultativfach wählen. Für Sekundarschülerinnen und -schüler bestand ab der 8. Klasse Wahlpflicht zwischen Italienisch und Englisch. Mit der Einführung des Lehrplans Passepartout wird Englisch für beide Anspruchsniveaus obligatorisch bis und mit 9. Klasse. Italienisch kann auch von Sekundarschülerinnen und - schülern nur noch als Fakultativfach besucht werden. Italienisch wird demnach für Realund Sekundarschülerinnen und -schüler ab der 8. Klasse im Bereich der Fakultativfächer angeboten (3 Wochenlektionen). Lektionendotation ab Schuljahr 2015/16 für die 7. Klasse, 2016/17 für die 8. Klasse, 2017/18 für die 9. Klasse: Schuljahr obligatorischer Unterricht fakultativer Unterricht Französisch Englisch Italienisch # v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

19 DAS PROJEKT PASSEPARTOUT 40. Was ist das Projekt Passepartout? Im interkantonalen Projekt Passepartout, zu dem entlang der deutschfranzösischen Sprachgrenze die Kantone BE, BL, BS, FR, SO und VS gehören, sollen die Beschlüsse der EDK zum Sprachenunterricht gemeinsam umgesetzt und Französisch als 1. Fremdsprache beibehalten werden. Die Passepartout-Kantone wollen für den Fremdsprachenunterricht: - eine gemeinsame, sprachenübergreifende Didaktik - die gleiche Anzahl Lektionen - einen gemeinsamen Lehrplan - einheitliche Anforderungsprofile für Lehrpersonen - gemeinsame Französisch- und Englischlehrmittel - ein gemeinsames Konzept für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen an den vier Pädagogischen Hochschulen der Passepartout-Kantone 41. Worin besteht die Zusammenarbeit zwischen den Passepartout-Kantonen? - Gemeinsame Entwicklung eines Lehrplans für die obligatorischen Fremdsprachen Französisch und Englisch für das 3. bis 9. Schuljahr. - Gleiche Lektionendotationen in allen Passepartout-Kantonen. - Gemeinsame Entwicklung von neuen Fremdsprachenlehrmitteln, Einsatz dieser Fremdsprachenlehrmittel in allen Passepartout-Kantonen. - Koordinierter Umsetzungsstart Französisch ab dem 3. Schuljahr und Englisch ab dem 5. Schuljahr (Ausnahme BL, Start um ein Jahr verschoben). - Gemeinsame Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts Fremdsprachen an den vier Pädagogischen Hochschulen FHNW, PHBern, PH Fribourg und PH Wallis. Gemeinsam erarbeiteter Kompetenzkatalog im Bereich der Grundausbildung. Gemeinsame Weiterbildung der Dozierenden für die Lehrerweiterbildungskurse. Basis für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen im Bereich der Fremdsprachen bildet die Didaktik der Mehrsprachigkeit. - Gemeinsame Planung und Durchführung einer Wirkungsstudie zum Kompetenzerwerb der Lernenden im Fach Französisch im 6. und 9. Schuljahr (Mandat an das Institut für Mehrsprachigkeit) in allen Passepartout-Kantonen. 42. Warum wird der Fremdsprachenunterricht vorverlegt? Die EDK verabschiedete im März 2004 eine Strategie und einen Arbeitsplan für die gesamtschweizerische Koordination für den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule. Im HarmoS-Konkordat vom Juni 2007 wird gestützt auf die Sprachenstrategie der EDK die nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts festgelegt: Die erste Fremdsprache soll spätestens ab der 3. und die zweite Fremdsprache spätestens ab der 5. Klasse unterrichtet werden (Modell 3/5). -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

20 Die Kenntnis von Fremdsprachen erhält in der modernen westlichen Gesellschaft eine immer grössere Bedeutung. Durch die längere Lerndauer und die Erhöhung der Lernintensität zusammen mit einem qualitativ anspruchsvollen Unterricht sollen die fremdsprachlichen Kompetenzen erhöht werden. 43. Wer hat den Entscheid zur Vorverlegung gefällt? Der Entscheid wurde 2004 von der Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) gefasst, und zwar im Zusammenhang mit der Strategie und Arbeitsplanung für die gesamtschweizerische Koordination des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule. Der Berner Grosse Rat hat am 27. März 2007 der Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab dem 3. und des Englischunterrichts ab dem 5. Schuljahr sowie die gemeinsame Entwicklung des Fremdsprachenunterrichts zugestimmt. Informationen zum Fremdsprachenunterricht in der Schweiz finden Sie in dem von der EDK erstellten Faktenblatt Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule. EDK, Faktenblatt Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule: > Arbeiten > HarmoS > Sprachenunterricht 44. Warum lernen die Kinder im Kanton Bern zuerst Französisch und dann Englisch? Die EDK-Sprachenstrategie zeigt auf, wie das Gesamtsprachenkonzept unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten umgesetzt werden kann hat sich der Grosse Rat des Kantons Bern für die Sprachenfolge Französisch vor Englisch entschieden. Fünf weitere Kantone entlang der deutsch-französischen Sprachgrenze haben denselben Entscheid getroffen. Deshalb haben sich die Sprachgrenzkantone BS, BL, SO, BE, FR und VS (Passepartout-Kantone) zusammengetan, um die Vorverlegung und Erneuerung des Fremdsprachenunterrichts gemeinsam anzugehen. Für den zweisprachigen Kanton Bern spielt die Nachbarsprache Französisch eine wichtige soziokulturelle, ökonomische und bildungspolitische Rolle. Französisch bringt auch für den Fremdsprachenunterricht Vorteile. Die Lage des Kantons an der Sprachgrenze erleichtert zweisprachigen Unterricht im Klassenzimmer und ermöglicht Begegnungen und Austauschaktivitäten mit französischsprachigen Kindern und Jugendlichen. Die erste Fremdsprache, die man lernt, hat eine Brückenfunktion für das Erlernen weiterer Sprachen. Französisch ist die Brückensprache zu romanischen Sprachen wie Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch. Französischkenntnisse helfen, in andern romanischen Sprachen schnell Lesefähigkeiten zu entwickeln sowie grammatikalische Konzepte und Elemente des Wortschatzes zu übertragen. Französisch vor Englisch hat schliesslich lernpsychologische Vorteile. Nach zwei Jahren Deutschunterricht sind die Kinder motiviert, eine neue Sprache zu erlernen, sie freuen sich auf die Begegnung mit Französisch. Der Englischunterricht beginnt dann, wenn die Kinder ins Alter kommen, wo die englischsprachige Kultur an Bedeutung gewinnt. Positiv am früheren Französischunterricht ist auch, dass das zu Beginn eher schwierigere Französisch bei jüngeren Lernenden über spielerische Formen vermittelt werden kann und die Kinder keine Angst vor dem Fehlermachen haben. -# v11-FAQ_Passepartout_BE.doc Stand März

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