Hausordnung der Don-Bosco-Realschule plus Herdorf

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1 Don Bosco Realschule plus Herdorf Integrative Realschule Ganztagsschule Hausordnung der Don-Bosco-Realschule plus Herdorf (Gültig seit dem Schuljahr 2006/07) (Überarbeitet im Oktober 2013) Präambel Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein. ( 1, Abs. 1 Schulgesetz) Die Hausordnung der DON-BOSCO-REALSCHULE PLUS HERDORF beruht in ihren Bestimmungen auf dem Schulgesetz für das Land Rheinland-Pfalz und verweist insbesondere auf den gemeinsamen Erziehungsauftrag von Eltern und Schule: Die gemeinsame Erziehungsaufgabe verpflichtet zu vertrauensvollem und partnerschaftlichem Zusammenwirken, zu gegenseitiger Unterrichtung und Hilfe in allen für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen sowie zu Aufgeschlossenheit und Offenheit im Umgang miteinander. ( 2 Abs. 3 Schulgesetz). Grundsatz der Hausordnung ist ferner, dass die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, vom schulischen Bildungs- und Erziehungsangebot verantwortlich Gebrauch zu machen. [Denn] Unterricht und Erziehung erfordern Mitarbeit und Leistung. ( 3, Abs. 3 Schulgesetz) In Erfüllung ihres Auftrages, den Schülerinnen und Schülern ein Bildungs- und Erziehungsangebot zu bieten, verpflichten sich alle an Schule beteiligten Personen und Gremien die folgenden Bestimmungen einzuhalten. 1

2 Grundrechte für jede Schülerin/ jeden Schüler 1. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf Unterricht, Bildung und Erziehung. Allgemeines Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, jedoch sollte er die Überzeugung und Rechte anderer berücksichtigen. Unterricht Mit dem ersten Klingeln um 7.55 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler zu ihren Klassenräumen. Zwischen dem ersten und zweiten Klingeln werden alle Klassenräume aufgeschlossen. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingeln um 8.00 Uhr und endet um Uhr. Die Teilnahme am Unterricht und anderen Schulveranstaltungen ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrer, benachrichtigt die Klassensprecherin/ der Klassensprecher das Schulbüro. Kein anderer Schüler, keine andere Schülerin verlässt den Klassenraum. Störungen im Unterricht müssen im Interesse aller vermieden werden. Wir dürfen im Unterricht keine Kappen oder Mützen tragen. Wir laufen nicht im Klassenraum herum. Auch der Gang zum Papierkorb sollte im Unterricht unterlassen werden. Wenn ein Schüler gegen vereinbarte Regeln verstößt, darf nicht die ganze Klasse bestraft werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen sich an den Stundenplan halten. Die Unterrichtsstunden sollen möglichst pünktlich beendet werden. Die Erziehungsberechtigten jeder Schülerin, jedes Schülers, die/der Unterricht versäumt hat, müssen die Schule sofort und unverzüglich telefonisch benachrichtigen und die Gründe der Abwesenheit spätestens am dritten Tag schriftlich zu Händen der Klassenleitung darlegen. Verspätet abgegebene schriftliche Entschuldigungen werden nicht mehr akzeptiert und die Fehltage erscheinen als unentschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis. 2. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf saubere Unterrichtsräume, intakte Lernmittel und ein sauberes Schulgebäude. Grundsätzlich ist jede Schülerin/ jeder Schüler für die Sauberkeit des Klassenraumes und der Fachräume verantwortlich. Wir trennen den Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und halten den Schulhof sauber. Jede Schülerin/ jeder Schüler hat das Recht auf saubere und intakte Toiletten. Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass sie sauber sind. Er/sie kann zu entsprechenden Maßnahmen hinzugezogen werden. Wir dürfen keine Papierflieger oder andere Gegenstände durch die Klasse werfen. Wir essen keine Kaugummis im Unterricht und kleben auch keine Kaugummis unter Tische und Stühle. Die Lehrbücher und andere Unterrichtsmaterialien behandeln wir sorgfältig, damit auch andere Jahrgänge sie noch nutzen können. Die Manipulation oder Zerstörung schuleigener Hard- und/oder Software führt zu sofortigem Ausschluss von der PC-Nutzung auf Zeit. 2

3 3. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf Pausen. Zu Beginn der Pause gehen alle auf kürzestem Wege und ohne zu drängeln auf den Pausenhof. Während der Pausen ist es erlaubt, die Schulhöfe zu wechseln. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler nicht im Schulgebäude rennen. Während der Pausen und während der gesamten Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis einer Lehrerin/ eines Lehrers verlassen werden. Unbefugte dürfen das Schulgelände nicht betreten. Auf dem Schulgelände hat jede Schülerin/ jeder Schüler den Anweisungen der Lehrerin/ des Lehrers umgehend Folge zu leisten. Auch der Hausmeister hat ein Weisungsrecht. In der Pause haben wir jederzeit die Gelegenheit, die Toiletten zu benutzen. Die Toiletten sind für alle Klassen über den oberen Schulhof zu erreichen. Muss eine Schülerin / ein Schüler ausnahmsweise während des Unterrichts zur Toilette, dann muss sie/ er im Sekretariat den Toilettenschlüssel holen und anschließend dort wieder abgeben. Wenn die Pause zu Ende ist, gehen wir zu unseren Klassen-, bzw. Fachräumen und stellen uns vor dem Raum auf. Wir essen nicht während des Unterrichts. Das Trinken während des Unterrichts ist gestattet, wenn es unauffällig und ohne Störung des Unterrichts abläuft. Während des Unterrichts darf nur Mineralwasser aus Plastikflaschen getrunken werden. Während der Pausen sind alle antialkoholischen Getränke (außer Energydrinks) erlaubt. 4. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums. Jede Schülerin, jeder Schüler nimmt den kürzesten Weg zur Schule. Nur wer den kürzesten und sichersten Schulweg benutzt, ist auch versichert. Das Überqueren der Bahngleise entlang der Friedrichstraße ist strengstens verboten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist für alle Schülerinnen und Schüler nicht erlaubt. (Jugendschutzgesetz) Das Werfen von Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen ist untersagt, da wir damit andere gefährden können. Bei Feueralarm (Sirenenton) begeben sich die Schülerinnen und Schüler ruhig und geordnet unter Aufsicht der Lehrerin/ des Lehrers auf kürzestem Weg aus dem Schulgebäude. In jedem Raum hängt ein Alarmplan aus. Der Diebstahl von Schuleigentum und von Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern führt zur Anzeige. Wir tragen die Verantwortung bei Beschädigung von Schuleigentum und Eigentum unserer Mitschülerinnen und Mitschüler. Fahrräder und Mofas werden vor Schulbeginn auf den entsprechenden Plätzen abgestellt. Cityroller, Skateboards, Inliner, etc. werden morgens auf eigenes Risiko in den Klassenräumen untergebracht, denn die Räume werden tagsüber auch von anderen Gruppen genutzt. Cityroller, Skateboards, Inliner, etc. dürfen während der Schulzeit nicht benutzt werden. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. 5. Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf ein friedliches Miteinander. Alle Schülerinnen und Schüler, besonders die Klassensprecherinnen und Klassensprecher, sind bemüht, für ein ruhiges und ordentliches Verhalten zu sorgen, bis die Lehrerin/ der Lehrer eintrifft. Die Schule ist kein Platz für Gewalt. Auch verbale Gewalt lehnen wir ab. Gefährliche Gegenstände, die andere verletzen können, gehören nicht in die Schule. Die Schule ist ein Ort des fairen und höflichen Umgangs. Dazu gehört auch eine Begrüßung zwischen Lehrern und Schülern nicht nur vor Unterrichtsbeginn. Wir vermeiden Provokationen untereinander und verhalten uns auf den Fluren leise. 3

4 Während der Pausen und während der gesamten Unterrichtszeit muss darauf geachtet werden, dass keine andere Schülerin/ kein anderer Schüler belästigt oder gefährdet wird. Moderne Handys ermöglichen die Übertragung von Bildern, Tönen und Videosequenzen, bei denen gewalttätige und jugendgefährdende Inhalte nicht auszuschließen sind. Ferner ist nicht auszuschließen, dass mit diesen Geräten Bilder oder Aufnahmen von Personen gemacht werden, die dazu kein Einverständnis geben. Zum Schutz der Schülerschaft vor diesen Inhalten und zur Wahrung des Rechts am eigenen Bild werden alle Handys während des gesamten Schultages ausgeschaltet (keine Stummschaltung) in der Tasche mitgeführt und dürfen während des gesamten Schultages nicht genutzt oder vorgezeigt werden. Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie außerschulischen Partner haben die Anweisung, eingeschaltete Handys einzuziehen und im Schulbüro abzugeben. Nur die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, die Geräte bei der Schulleitung persönlich abzuholen. Bei Missachtung der Regeln werden disziplinarische Ordnungsmaßnahmen gemäß 97 der Übergreifenden Schulordnung angewandt und in der Schülerakte vermerkt. Schule ist ein Ort der Kommunikation und des respektvollen, höflichen und hilfsbereiten Umgangs in einer schulischen Gemeinschaft, die nur dann funktioniert, wenn sich alle Schülerinnen und Schüler aktiv daran beteiligen und sich nicht durch den Gebrauch von Abspielgeräten, wie z.b. MP-3-Player, Discmen, o.ä. von ihr distanzieren. Deshalb bleiben jegliche Abspielgeräte während des gesamten Schultages ausgeschaltet und es wird wie bei der Nutzung von Handys verfahren. Ausnahmegenehmigungen, z.b. bei Klassenfahrten, legen die jeweiligen Organisatoren in Absprache mit den Klassenelternvertretern fest. Für die Lehrer- und Schülerschaft der Don-Bosco-Realschule plus Herdorf Herdorf, Schulleitung, Verbindungslehrer, Schülervertretung V E R E I N B A R U N G zwischen der Don-Bosco-Realschule plus Herdorf und dem Schüler/der Schülerin..., Klasse Ich,...(Name, Klasse) habe die Hausordnung der Don-Bosco-Realschule plus Herdorf aufmerksam gelesen und verstanden. Ich verpflichte mich hiermit, die in der Hausordnung festgelegten Regeln zu befolgen und meinen Beitrag für eine partnerschaftliche und tolerante Zusammenarbeit zu leisten. Die Schulleitung und die Lehrerinnen und Lehrer ermöglichen mir eine bestmögliche Ausbildung und Erziehung. Herdorf, den Unterschrift 4

5 W E R T E V E R T R A G der Schulen in den Verbandsgemeinden Betzdorf, Daaden, Gebhardshain, Herdorf und Kirchen. Schule ist ein Ort der Gemeinschaft, an dem Menschen verschiedenen Alters, Geschlechts, unterschiedlicher Hautfarbe, Religion, Persönlichkeit und Rolle zusammenleben. Dazu ist ein Grundkonsens an Wertehaltungen, an Tugenden und Verhaltensweisen notwendig. Schule ist gleichzeitig ein Ort des Lernens sozialen, kognitiven und emotionalen Lernens an dem junge Menschen Wissen und Kompetenz erwerben und zu Persönlichkeiten heranreifen. Der junge Mensch in seiner Individualität und Sozialisation steht im Mittelpunkt schulischen Tuns. Damit Leben und Lernen in der Schule gelingen, legen wir die Schulen der Region gemeinsam Wert auf: einen respektvollen, höflichen und hilfsbereiten Umgang miteinander. Friedfertigkeit, Toleranz und Zivilcourage in Wort und Tat. Gerechtigkeit und Fairness in der Bewertung und Beurteilung von Personen. Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit im Umgang miteinander. ein positives Selbstwertgefühl. eigenverantwortliches Handeln in Schule und Alltag. einen störungsfreien Ablauf des Unterrichts und das Einhalten schulischer Regeln. Zuverlässigkeit und Ausdauer in der Erledigung der anstehenden Aufgaben. die Bereitschaft sich anzustrengen und Leistung zu erbringen. Ordnung und Sauberkeit und einen pfleglichen Umgang mit persönlichem und fremdem Eigentum. Pünktlichkeit im Schulalltag. den verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur. 5

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