Nationale Anti-Doping Agentur

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1 Nationale Anti-Doping Agentur

2 1. NADA Austria - Vorstellung Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH Gegründet am 1. Juli 2008 Gesellschafter: Bund, Länder, BSO, ÖOC Sitz in Wien (Rennweg 46-50, Top1, 1030 Wien) Budget 2009: (incl Zusatzförderung für Prävention) Budget 2011: (incl Zusatzförderung für Prävention) Mitarbeiterstand: 1 Geschäftsführer, 4 Mitarbeiter 40 Dopingkontrollore in ganz Österreich 2

3 1. NADA Austria - Vorstellung 3

4 2. NADA Austria - Aufgabenschwerpunkte I. Aufklärung, Prävention & Information Serviceeinrichtung für den österreichischen Sport II. Dopingkontrollsystem Anordnung und Durchführung von Dopingkontrollen samt Ergebnismanagement; Medizinischer Bereich III. Rechtsbereich - Unabhängige Rechtskommission = 1. Instanz im Disziplinarverfahren (Entscheidung für den FV) - Unabhängige Schiedskommission = 2. Instanz im Disziplinarverfahren 4

5 Die Kommissionen Auswahlkommission Ethikkommission Allgemeine Ärztekommission Zahnärztekommission Veterinärmedizinische Kommission Rechtskommission Unabhängige Schiedskommission 2. NADA Austria - Aufgabenschwerpunkte 51 Kommissionsmitglieder 5

6 3. Arbeitsgrundlagen der NADA Austria I. World Anti-Doping Code ( WADA Code ) - Internationale Standards - Reglemente der Internationalen Fachverbände II. Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (samt Novellen) - UNESCO-Konvention - Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, etc. 6

7 4. Kampf gegen Doping national und international 7

8 5. Kampf gegen Doping in Österreich auf drei Ebenen 1. NADA Austria: Prävention Information / Aufklärung 2. NADA Austria: Dopingkontrollsystem sportrechtlich 3. Sonderkommission Doping / BKA Doping Referat strafrechtlich

9 6. Was ist Doping? Versuch der (illegalen) Leistungssteigerung seit es Sport gibt Norwegische Mythologie Pilze sagenhafte Berserkerkraft Griechisches Altertum Stierhoden, Pilze, Brote, Kräutertees Antikes Rom Mixturen für Pferde (Streitwagen); Gladiatoren Südamerikanischer Raum Coca, Peytol, Guarana, Yoco 9

10 6. Heutige Definition Artikel 1 Definition des Begriffs Doping "Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer der nachfolgend in Artikel 2.1 bis 2.8 festgelegten Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen." 10

11 6. Heutige Definition Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen (Art. 2 WADA-Code) 1. Verbotene Substanz im Körper (gemäß der aktuellen Verbotsliste) 2. (Versuchte) Gebrauch verbotener Substanzen oder Methoden seitens des Athleten 3. Nicht-Mitwirkung an einer Dopingkontrolle (ohne zwingenden Grund) 4. Verletzung der Meldepflicht ("Aufenthaltsinformationspflicht") 5. (Versuchte) Manipulation einer Dopingkontrolle 6. Unerlaubter Besitz verbotener Substanzen oder Methoden 7. Versuchte) Handel mit verbotenen Substanzen oder Methoden 8. (Versuchte) Verabreichung verbotener Substanzen oder Methoden (Vereinfachte Darstellung) 11

12 6. Was ist Doping? - Verbotsliste Prohibited List - Kriterien Damit eine Substanz oder Methode in die Verbotsliste aufgenommen wird, muss sie zwei von drei Kriterien erfüllen: das Potential, die Leistung zu steigern das Risiko, die Gesundheit zu schädigen gegen den Sportsgeist verstoßen Zusätzlich: das Potential, Missbrauch zu verschleiern 12

13 6. Was ist Doping? Verbotsliste 2011 Prohibited List 2011 International Standard 1. Substanzen und Methoden, die zu allen Zeiten verboten sind (in und außerhalb von Wettkämpfen) Anabole Steroide; Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe; Beta-2-Agonisten; Hormon-Antagonisten und Modulatoren; Diuretika und andere Maskierungsmittel; Erhöhung des Sauerstofftransfers; Chemische und physikalische Manipulation; Gendoping 2. Im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden Stimulanzien; Narkotika; Cannabinoide; Glukokortikosteroide (Abhängig von Applikation) 3. Bei bestimmten Sportarten verbotene Substanzen Alkohol; Beta-Blocker 13

14 7. Wie wird Doping bestraft? - sportrechtlich Regelstrafe Disqualifikation vom Wettkampf Annullierung von Ergebnissen Verlust von Medaillen, Punkten, Preisen Erster Verstoß: Sperre für 2 Jahre Zweiter Verstoß: Sperre auf Lebenszeit Seit 2009 individuelle Beurteilung der Fälle je nach Art des Verstoßes Verwarnung Sperre von mindestens 3 Monaten bis zu einer Sperre auf Lebenszeit (bei schwerem Verstoß) Kronzeugenregelung Reduktion der Sperre 14

15 7. Wie wird Doping bestraft? - sportrechtlich Ausnahmen von der Regelstrafe : Spezielle Substanzen - Nachweis des Athleten das Substanz nicht zur sportlichen Leistungssteigerung eingesetzt wurde - Warnung bis hin zu 1 Jahr Sperre. Fehlende Angaben zum Aufenthaltsort und/oder verpasste Tests - mindestens 3 Monate Sperre, maximal 2 Jahre Besitz, Handel oder Weitergabe einer verbotenen Substanz oder Methode - 4 Jahre Sperre bis zu lebenslang auch schon beim ersten Verstoß Finanzielle Sanktionen - Eine verhängte finanzielle Sanktion kann nicht dazu genutzt werden, die Dauer einer Sperre oder andere ansonsten gemäß dem WADA-Code geltende Sanktionen herabzusetzen. 15

16 8. Warum ist Doping verboten? Fairness gegenüber der Jugend 16

17 9. Pflichten der Athleten 1. Jeder Athlet hat die Pflicht, sich über die Anti-Doping- Bestimmungen seines Fachverbandes und der NADA Austria ausreichend zu informieren! 2. Jeder Sportler ist dafür verantwortlich, was sich in seinem Körper oder in seinen Körperflüssigkeiten befindet! 3. Jeder Kader-Athlet unterschreibt die Verpflichtungserklärung vor der Kaderaufnahme! 4. Testpoolsportler: Aufenthaltsinformationen aktuell halten Medizinische Ausnahmegenehmigungen ( TUE ) 17

18 9. Verpflichtungserklärung 1. (An-)Erkenntnis der aktuellen Anti-Doping- Regelungen 2. Keine verbotenen Wirkstoffe oder Methoden 3. Mitwirkung an Dopingkontrollen 4. Aufenthaltsinformationspflicht 5. Informationspflicht bei ärztlichen Behandlungen 6. Kein vorbelastetes Betreuungspersonal 7. Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei TUEs 8. Vor der Kaderaufnahme binnen 2 Wochen nach Aufforderung durch den FV schriftlich an den FV ansonsten keine Aufnahme in den Kader! 18

19 9. Pflichten der Athleten Aufenthaltsinformationspflicht Jeder Athlet in einem Testpool (RTP, NTP, ATP) ist verpflichtet, aktuelle und rechtzeitige Aufenthaltsinformationen zur Verfügung zu stellen! 19

20 9. Pflichten der Athleten Aufenthaltsinformationspflicht Jeder Athlet in einem Testpool (RTP, NTP, ATP) ist verpflichtet, aktuelle und rechtzeitige Aufenthaltsinformationen zur Verfügung zu stellen! RTP: Für jeden Tag des folgenden Quartals Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie regelmäßige Aktivitäten (z.b. Training, Wettkämpfe, etc. sowie die jeweils dazugehörige Adresse) = Whereabouts. Zusätzlich muss ein Athlet des RTP für jeden Tag des folgenden Quartals eine Stunde zwischen 6 und 23 Uhr angeben, in der er an einem zuvor benannten Ort anzutreffen sein wird = 1-Stunden-Testing-Slot 20

21 9. Pflichten der Athleten Aufenthaltsinformationspflicht Jeder Athlet in einem Testpool (RTP, NTP, ATP) ist verpflichtet, aktuelle und rechtzeitige Aufenthaltsinformationen zur Verfügung zu stellen! NTP: Für jeden Tag des folgenden Quartals Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie regelmäßige Aktivitäten (z.b. Training, Wettkämpfe, etc. sowie die jeweils dazugehörige Adresse) = Whereabouts. Abwesenheit ab 24 Stunden ATP: Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltsortes + Rahmentrainingsplan Abwesenheit ab 72 Stunden 21

22 9. Pflichten der Athleten Aufenthaltsinformationspflicht Jeder Mannschaftssportler im Testpool ist verpflichtet, aktuelle und rechtzeitige Aufenthaltsinformationen zur Verfügung zu stellen. Mannschaftssportler müssen ihren Wochenplan über einen Mannschaftsverantwortlichen bekannt geben. Auf diesem sind alle Mannschaftsaktivitäten (Training, Wettkampf, ) vermerkt. Nimmt ein Sportler nicht bei diesen Mannschaftsaktivitäten teil, so muss dies am Wochenplan vermerkt sein und eine alternative Testmöglichkeit (Anschrift, etc.) angegeben werden. 22

23 9. Pflichten der Athleten Aufenthaltsinformationspflicht Jeder Athlet in einem Testpool ist verpflichtet, aktuelle und rechtzeitige Aufenthaltsinformationen zur Verfügung zu stellen! Verstoß: Sanktionen gegen den Athleten Missed Test Meldepflichtversäumnis / Kontrollversäumnis NF muss Kosten übernehmen - Regressforderungen 3 Meldepflichtversäumnisse innerhalb einer laufenden Periode von 18 Monaten: Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen und führen zur Einleitung eines Verfahrens Achtung: Die Regelstrafe für einen solchen Verstoß beträgt mind. 1 Jahr 23

24 9. ADAMS Anti-Doping Administration System 24

25 10. Pflichten der Athleten Medizinische Ausnahmegenehmigungen Medizinische Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von verbotenen Substanzen und Methoden - Therapeutic Use Exemption (TUE) Falls für eine Behandlung von (chronischen) Erkrankungen oder Verletzungen die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden erforderlich ist, können seit nur noch Testpool-Sportler um eine TUE ansuchen. Sportler, die keinem Testpool angehören, müssen den TUE-Antrag erst im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontrollverfahren stellen (retroaktives Verfahren). Achtung: Die Befunde die den medizinischen Bedarf der Anwendung belegen, müssen vor der Kontrolle erstellt worden sein

26 10. Pflichten der Athleten Medizinische Ausnahmegenehmigungen 26

27 10. Pflichten der Athleten Medizinische Ausnahmegenehmigungen 27

28 11. Rechte der Athleten Athleten haben unter anderem das Recht: Auf vertrauliche Behandlung Vertrauensperson (Trainer, Betreuer, Elternteil, ) bei Dopingkontrolle Gleichgeschlechtliche Kontrollperson Bedarf den Ablauf der Kontrolle erklären zu lassen. Eine Auswahl an originalverpacktem Kontrollmaterial zu haben (Urinsammelbecher, Probenkits) 28

29 11. Rechte der Athleten Athleten haben unter anderem das Recht: Bemerkungen zum Kontrollablauf (Abweichungen vom standardisierten Verlauf, Unzulänglichkeiten, etc.) auf dem Kontrollformular zu notieren. Eine Kopie des unterschriebenen Formulars zu erhalten. Bei einer positiven A-Probe eine Analyse der B-Probe zu verlangen Bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein weitere Rechte & Pflichten: 29

30 12. Pflichten der Trainer/Betreuer Schriftliche Verpflichtung gegenüber der zugehörigen Sportorganisation: a. Anti-Doping-Regelungen des jeweiligen nationalen und internationalen Sportverbandes anzuerkennen b. Die mit den Grundsätzen der Fairness im sportlichen Wettbewerb unvereinbaren Handlungsweisen zu unterlassen Mitwirkung und Unterstützung bei der Durchführung der Dopingkontrolle 30

31 12. Pflichten der Trainer/Betreuer Keine verbotenen Wirkstoffe und verbotenen Methoden besitzen (außer für ärztliche Behandlung, etc.) Keine Unterstützung von gesperrten Sportlern Während einer allfälligen Sperre keine betreuenden Tätigkeiten an Sportlern durchführen Doping-Aufklärung für die Sportler Moralische Pflicht : Anti-Doping Einstellung vorleben und an Schützlinge weitergeben 31

32 13. Pflichten der Sportorganisationen 1. Anerkennung der Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2. Unterstützung der NADA Austria & der WADA 3. Gesperrte Sportler während Sperre nicht unterstützen 4. Gesperrte / verurteilte Personen vier Jahre nach Ablauf der Sperre nicht als Trainer, Betreuer, Funktionäre, etc. 5. Ausschreibungen + Zeitplan von ÖSTM, ÖM spätestens 4 Wochen vorher an die NADA Austria & Infrastruktur & Zutritt 32

33 13. Pflichten der Sportorganisationen 1. Namen, Zeiten und Orte von Trainingslagern und Mannschaftstrainings + jede Änderung 2. Maßnahmen zur Dopingprävention je nach Dopingrisiko der Sportart treffen 3. Nachweisliche Anti-Doping Aufklärung vor Entsendungen Die Fördermittel der Sportorganisationen sind mit der Einhaltung der Anti-Doping Bestimmungen verbunden! 33

34 14. Pflichten der Ärzte - TUE 1. Informationspflicht über verbotene Substanzen und Methoden wenn sich Athlet als Leistungssportler deklariert hat 2. Keine verbotenen Substanzen und Methoden anwenden nur mit TUE bzw. bei akuter Notfallbehandlung 3. Mitwirken beim TUE-Prozess 34

35 15. Dopingkontrollen - Wer kann kontrolliert werden? Die NADA Austria kann gemäß dem Anti-Doping Bundesgesetz folgende Personen kontrollieren: a. die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder offensichtlich beabsichtigen, dies zu werden, oder b. die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundessportförderungsmittel gefördert werden, teilnehmen; Die Kontrolltätigkeit der NADA Austria konzentriert sich auf den Leistungsund Spitzensport in Österreich. Eine Dopingkontrolle kann entweder von einer Nationalen Anti-Doping Agentur, der WADA oder dem zuständigen Internationalen Fachverband (IF) organisiert werden. 35

36 15. Dopingkontrollen - Arten der Dopingkontrolle Durch Festlegung ( intelligent testing ) Bei Verdacht ( target testing ) Im Rahmen von Trainingslagern Durch Zufallslosung ( Random selection ) Rekordkontrolle OOC out of competition unangekündigt (Arbeits-, Wohn-, Trainingsort) IC in competition direkt am Wettkampfort vorgenommen 36

37 15. Dopingkontrollen - Ablauf einer Dopingkontrolle 37

38 15. Dopingkontrollen - Ablauf einer Dopingkontrolle 38

39 15. Dopingkontrollen - Ergebnismanagement 1. Bei Adverse Analytical Finding (AAF) Kontrolle ob TUE / andere Möglichkeit 2. Info über AAF immer vom Labor an WADA (auch Atypical Finding) 3. Prüfantrag an die Rechtskommission 4. Verständigung des Athleten Automatische Suspendierung 5. B-Probe ja/nein? wenn nicht beantragt gilt Ergebnis der A-Probe 6. Recht, bei Öffnung und gesamter Analyse anwesend zu sein (EPO-Analyse dauert bis zu 3 Tage) 7. Recht, Vertrauensperson / Experte mitzunehmen 39

40 15. Dopingkontrollen - Ergebnismanagement 1. Wenn Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt - Einleitung eines Disziplinarverfahrens 2. Möglichkeit eines Hearings (Rechtfertigung, Zeugen, Beweise) 3. Entscheidung Rechtskommission (1. Instanz) 4. Berufung bei der Unabhängigen Schiedskommission (2. Instanz) 5. Möglichkeit der Berufung beim CAS 6. Möglichkeit der Berufung beim Zivilgericht 40

41 16. Häufige Ursachen für Dopingfälle Derzeit EPO, CERA (Forschungsschwerpunkt in Seibersdorf ) Anabolika THC (Cannabinoide) Verweigerung Unachtsamkeit Nahrungsergänzungsmittel Neue Trends Blutdoping (autologes, homologes) hgh (Wachstumshormone sehr kurzer Nachweis) Gendoping (bestehendes Genmaterial anders verwenden bzw. neues Material einbringen) 41

42 17. Statistik Dopingkontrollen NADA Austria 2. Halbjahr Urin Urin Blut Urin Blut Ziele nationales Programm - OOC Umsetzung nationales Programm - OOC Umsetzung nationales Programm - IC Umsetzung bestellte Kontrollen (nationale / internationale Veranstalter) Umsetzung bestellte Kontrollen (ANADO) Umsetzung bestellte Kontrollen (WADA) Dopingkontrollen gesamt

43 17. Statistik Dopingfälle nach Art des Verstoßes ( ) Besitz / Handel / Weitergabe / 22a 11% Verweigerung 8% M1. Blutdoping 4% S1. Anabolika 35% P2. Betablocker 2% S9. Glukokortikosteroide 1% S8. Cannabinoide 17% S2. Peptidhormone 9% Quelle: NADA (02/ 2011) S6. Stimulanzien 8% S5. Diuretika 2% S3. Beta-2-Agonisten 3% 43

44 17. Statistik Dopingfälle nach Sportarten ( ) Schnellkraft 2% Spiel 12% Reitsport 9% Ausdauer 33% Kraftausdauer 10% Kraft 22% Kampfsport 5% Behindertensport 2% Quelle: NADA (02/ 2011) Konzentration 5% 44

45 17. Statistik Dopingfälle nach Geschlecht ( ) weiblich 16% männlich 84% Quelle: NADA (02/ 2011) 45

46 17. Statistik positive Fälle Österreichische Dopingfälle der letzten fünf Jahre (ab ) Quelle: NADA,

47 17. Statistik Dopingkontrollen weltweit The Adverse Analytical Findings (AAF) in this report are not to be confused with adjudicated or sanctioned Anti- Doping Rule Violations (ADRV). "Adverse Analytical Finding " is defined in the World Anti-Doping Code as "a report from a laboratory or other WADA - approved entity that, consistent with the International Standard for Laboratories and related Technical Documents, identifies in a Sample the presence of a Prohibited Substance or its Metabolites or Markers (including elevated quantities of endogenous substances) or evidence of the Use of a Prohibited Method." These figures may not be identical to sanctioned cases, as the figures given in this report may contain findings that underwent the Therapeutic Use Exemption (TUE) approval process. 2 The Atypical Findings (ATF) in this report are not to be confused with adjudicated or sanctioned Anti-Doping Rule Violations (ADRV). "Atypical Finding " is defined in the World Anti-Doping Code as "a report from a laboratory or other WADA-approved entity which requires further investigation as provided by the International Standard for Laboratories or related Technical Documents prior to the determination of an Adverse Analytical Finding ". Atypical Findings may correspond to multiple measurements performed on the same Athlete, such as in cases of longitudinal studies on testosterone. 3 Includes Adverse Analytical Findings and Atypical Findings 47

48 18. Ungewollt gedopt Nahrungsergänzungsmittel - Verunreinigung Cannabis - langer Nachweis Medikamente - gängige Medikamente auf Verbotsliste (Wick Erkältungsirup für die Nacht, Coldargan Ephedrin; Volon Cortison) Medikamente im Ausland - andere Zusammensetzung - erlaubte Reiseapotheke für häufige Erkrankungen 48

49 Informationsquellen Homepage der NADA Austria Homepage Saubere Zeiten Beispielliste erlaubter Medikamente Online-Medikamentenabfrage (jedes Medikament des Austria Codex) 49

50 19. Saubere Zeiten Mehr Informationen unter 50

51 20. Kontakt Bei Interesse zu einzelnen Projekten oder weiterführenden Fragen einfach Kontakt aufnehmen: Mag. David Müller Manager Prävention und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: Mobil: Fax: d.mueller@nada.at bzw. Geschäftstelle der NADA Austria: Rennweg / Top Wien Tel.:

52 Danke für die Aufmerksamkeit!

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