Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017

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1 Herzlich Willkommen Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / Eva Glimsche Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, München Tel: , Mail: info@lithium-batterie-service.de Neuerungen 2016/ Folie 1

2 Gefahrgutvorschriften-Überblick UNO EU Brüssel RL 2008/68 ICAO- TI IATA- DGR IMDG- Code Internationale Vorschriften ADN ADR RID Nationale Vorschriften - Gefahrgutbeförderungsgesetz GGV-See Nationale Vorschriften GGVSEB Neuerungen 2016/ Folie 2

3 Inkrafttreten - Übergangsvorschriften UN-Empfehlungen 19. Ausgabe, 2015 Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations - Nineteenth revised edition ADR 2017 RID 2017 IMDG-Code IATA-DGR 25. ÄndV 20. ÄndV Amdt Ausgabe Inkrafttreten am Übergangsfristen Anwendbar ab keine Neuerungen 2016/ Folie 3

4 Transport gefährlicher Güter mit Luftfahrzeugen IATA-DGR Ausgabe und Änderungen 2016 Neuerungen 2016/ Folie 4

5 Transport gefährlicher Güter mit Luftfahrzeugen Neuerungen 2016/ Folie 5

6 Powerbank Brand Air Berlin Neuerungen 2016/ Folie 6

7 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Was ist erlaubt X Was ist verboten Neuerungen 2016/ Folie 7

8 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR IATA-DGR Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Batterien Max. 2 g bei Lithium-Metall Max. 100 Wh bei Lithium-Ionen für persönlichen Gebrauch Ersatzbatterien für diese Geräte Handgepäck Aufgegebenes Gepäck X UN 38.3-Test erforderlich Neuerungen 2016/ Folie 8

9 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR IATA-DGR Geräte, die als Stromquelle für andere Geräte dienen, wie Powerbanks mit maximal 100 Wh bzw. 2 g Lithiumgehalt = Ersatzbatterie, d.h. UN 3480 Handgepäck Aufgegebenes Gepäck X UN 38.3-Test erforderlich Addendum 1 Änderung zum Neuerungen 2016/ Folie 9

10 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR IATA-DGR Handgepäck Aufgegebenes Gepäck Elektronische Zigaretten oder ähnliche Geräte X UN 38.3-Test erforderlich Neuerungen 2016/ Folie 10

11 Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR für Geräte für Ersatzbatterien Geräte mit Li-Ionen-Batterien >100 Wh bis max. 160 Wh Lithiumbatterien als Passagiergepäck Handgepäck Aufgegebenes Gepäck Ersatzbatterien für diese Geräte => maximal 2 und einzeln geschützt X Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich UN 38.3-Test erforderlich Neuerungen 2016/ Folie 11

12 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR i.v.m IATA-DGR Sicherheitsaktenkoffer oder Geldbehälter Max. 1 g / 2 g bei Li-Metall Max 20 Wh / 100 Wh Li-Ionen + weitere Vorgaben in Handgepäck X Aufgegebenes Gepäck UN 38.3-Test erforderlich Neuerungen 2016/ Folie 12

13 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR IATA-DGR Handgepäck Aufgegebenes Gepäck Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien Max. 300 Wh (od. 2 x 160Wh) X Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich UN 38.3-Test erforderlich Neuerungen 2016/ Folie 13

14 Tragbare medizinische elektronische Geräte (z.b. AED) > 2 g max. 8 g bei Li-Metall > 100 Wh max. 160 Wh Li-Ionen Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR IATA-DGR Lithiumbatterien als Passagiergepäck und für Ersatzbatterien Handgepäck Aufgegebenes Gepäck Ersatzbatterien für diese Geräte => maximal 2 und einzeln geschützt X Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich UN 38.3-Test erforderlich Neuerungen 2016/ Folie 14

15 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Quelle: Abschnitt 2.3 IATA-DGR IATA-DGR Handgepäck Aufgegebenes Gepäck Elektroschock-Waffen X X Neuerungen 2016/ Folie 15

16 Was ist das denn? Neuerungen 2016/ Folie 16

17 Was ist das denn? Wenn als Fracht befördert UN 3171 Neuerungen 2016/ Folie 17

18 Was ist das denn? Was ist mit Passagiergepäck? IATA =PED (Portable Electronic Device) LBA PED (Portable Electronic Device) erlaubt nicht erlaubt Neuerungen 2016/ Folie 18

19 Lithiumbatterien als Passagiergepäck Neuerungen 2016/ Folie 19

20 Was müssen Sie wissen? Voraussetzungen für den Transport/Versand Batterietyp Kenngrößen Nachweis UN 38.3-Test Nachweis QM-System Neuerungen 2016/ Folie 20

21 Zuordnung zu Verpackungsanweisungen UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien IN Ausrüstungen UN 3090 Lithium-Metall-Batterien UN 3091 Lithium-Metall-Batterien MIT Ausrüstungen verpackt UN 3091 Lithium-Metall-Batterien IN Ausrüstungen Verpackungsanweisung 965 Verpackungsanweisung 966 Verpackungsanweisung 967 Verpackungsanweisung 968 Verpackungsanweisung 969 Verpackungsanweisung 970 Neuerungen 2016/ Folie 21

22 Neuerungen 2016 Was ist seit neu? Neuerungen 2016/ Folie 22

23 Neuerungen Ausgabe des IATA-DGR-Handbuchs Nur geringfügige Änderungen Starke Außenverpackung Starke, starre Außenverpackung Neuerungen 2016/ Folie 23

24 Embargos und Einschränkungen Zahlreiche neue und geänderte Abweichungen von Luftfahrtunternehmen Neuerungen 2016/ Folie 24

25 Einschränkungen der Luftfahrtunternehmen Neuerungen 2016/ Folie 25

26 Neuerungen 2016 Addendum 1 zur 57. Ausgabe IATA-DGR Neuerungen 2016/ Folie 26

27 Embargos und Einschränkungen Weitere Abweichungen von Luftverkehrsgesellschaften Neuerungen 2016/ Folie 27

28 Embargos und Einschränkungen Ergänzung in Abschnitt 2.3 Powerbanks = Batterien (UN 3480) Neuerungen 2016/ Folie 28

29 Neuerungen 2016 Was ist seit neu? (Addendum 1) Neuerungen 2016/ Folie 29

30 Neuerungen zum Festlegung des Ladezustands SoC State of Charge - nur in VA 965 aufgeführt - d.h. nur Zellen / Batterien alleine - SoC maximal 30% - SoC mehr als 30% nur mit Genehmigung Neuerungen 2016/ Folie 30

31 Neuerungen zum VA 965, Teil II Nur noch 1 Versandstück je Sendung (d.h. pro AWB) Maximal 1 Versandstück in einer Umverpackung Keine Anlieferung in ULDs Neuerungen 2016/ Folie 31

32 Neuerungen zum VA 968, Teil II Nur noch 1 Versandstück je Sendung (d.h. pro AWB) Maximal 1 Versandstück in einer Umverpackung Keine Anlieferung in ULDs Neuerungen 2016/ Folie 32

33 Neuerungen 2016 Was ist seit neu? (Addendum 2) Neuerungen 2016/ Folie 33

34 Neuerungen zum VA 965 Lithium-Ionen-Batterien Neuerungen 2016/ Folie 34

35 Struktur der Verpackungsanweisung 965 Lithium-Ionen-Batterien alleine (VA 965) Teil IA Klasse-9 Transporte > 20 Wh / 100 Wh + VA 965 Allgemeine Vorschriften gelten grundsätzlich + Teil IB Klasse-9 Transporte 20 Wh / 100 Wh + Teil II Erleichterungen für kleine Batterien 20 Wh / 100 Wh + Tabelle 965-II Neuerungen 2016/ Folie 35

36 Neuerungen 2017 Was kommt 2017 im Luftverkehr? Neuerungen 2016/ Folie 36

37 Abfertigungskennzeichen für Lithiumbatterien Abfertigungskennzeichen 2016 Neuerungen 2016/ Folie 37

38 Neues Kennzeichen ab 2017 Mindestens 12 x 11 cm verkleinert 10,5 x 7,4 cm UN-Nr. Tel.-Nr. Schraffur mind. 5 mm Übergangsfrist bis Neuerungen 2016/ Folie 38

39 Neues Kennzeichen ab Beispiel INGENIEURBÜRO Jürgen Werny Neuerungen 2016/ Folie 39

40 Neues Kennzeichen ab Beispiel Shipper: Jürgen Werny Sperberstr. 50e München Germany Phone: Consignee: Eva Glimsche Mühlenstr. 30a Langwedel Germany Telefonnummer auch an anderer Stelle platzierbar Neuerungen 2016/ Folie 40

41 Dokumentation nach Teil IB und II der VA Wenn angebracht werden muss, dann ist ein Begleitdokument erforderlich This shipment contains Lithium XXXXX batteries. Handle with care. If package is damaged a flammability hazard exists and batteries must be quarantined, inspected and repacked. For emergency information, call XXX-XXXX North America XXX-XXXX International entfällt ab 2017 Neuerungen 2016/ Folie 41

42 Abfertigungskennzeichen Verzicht (VA967, VA970) Kennzeichnung NICHT erforderlich bei LITHIUMBATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN wenn Knopfzellen eingebaut sind oder maximal 4 Zellen oder maximal 2 Batterien pro Versandstück enthalten sind Hinweis: Freiwillige Anbringung aber erlaubt Ab 2017 nur noch maximal 2 Versandstücke pro Sendung (AWB) ohne Kennzeichnung erlaubt (außer bei Knopfzellen) Neuerungen 2016/ Folie 42

43 Neues Gefahrenkennzeichen ab 2017 Gefahrenkennzeichen Klasse 9 Lithium- Batterien Abb. 7.3.X Übergangsfrist bis Neuerungen 2016/ Folie 43

44 Neues Gefahrenkennzeichen ab 2017 Sonderbestimmung A88 für Prototypen / Kleinserien Verweis auf neue Verpackungsanweisung 910 im Anhang zu den ICAO-TI (Genehmigung nach wie vor erforderlich) Neuerungen 2016/ Folie 44

45 Straßentransport nach ADR ADR 2017 Neuerungen 2016/ Folie 45

46 Klassifizierung von Lithiumbatterien nach ADR Lithiumbatterien Lithium-Ionen-Batterien Lithium-Metall-Batterien Kleine Klasse-9 Kleine Klasse-9 Batterien Batterien Batterien Batterien Max. 20 Wh Max. 100 Wh > 20 Wh > 100 Wh Max. 1 g Li Max. 2 g Li > 1 g Li > 2 g Li SV 188 SV 188 Neuerungen 2016/ Folie 46

47 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 bisher Enthält Lithium-Metall-Batterien. Packstücke bitte sorgfältig behandeln. Bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Bei Beschädigung der Verpackung müssen die Batterien ausgesondert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen: Telefonnummer angeben. Enthält Lithium-Ionen-Batterien. Packstücke bitte sorgfältig behandeln. Bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Bei Beschädigung der Verpackung müssen die Batterien ausgesondert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen: Telefonnummer angeben. Neuerungen 2016/ Folie 47

48 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 bisher Neuerungen 2016/ Folie 48

49 Neues Kennzeichen ab 2017 Mindestens 12 x 11 cm verkleinert 10,5 x 7,4 cm UN-Nr. Tel.-Nr. Schraffur mind. 5 mm Übergangsfrist bis Neuerungen 2016/ Folie 49

50 Neues Kennzeichen ab Beispiel INGENIEURBÜRO Jürgen Werny Neuerungen 2016/ Folie 50

51 Neues Kennzeichen ab Beispiel Absender: Jürgen Werny Sperberstr. 50e München Deutschland Tel: Empfänger: Eva Glimsche Mühlenstr. 30a Langwedel Deutschland Telefonnummer auch an anderer Stelle platzierbar Neuerungen 2016/ Folie 51

52 Kennzeichnung von Umverpackungen nun geregelt? UMVERPACKUNG mind. 12 mm Neuerungen 2016/ Folie 52

53 Begleitdokument nach SV 188 Mustertext: Enthält Lithium-Metall-Batterien. Packstücke bitte sorgfältig behandeln. Bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Bei Beschädigung der Verpackung müssen die Batterien ausgesondert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen: Telefonnummer angeben. Entfällt ab 2017 Neuerungen 2016/ Folie 53

54 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 Kennzeichnung NICHT erforderlich bei LITHIUMBATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, wenn Knopfzellen eingebaut sind oder maximal 4 Zellen oder maximal 2 Batterien pro Versandstück enthalten sind. Ab 2017 nur noch maximal 2 Versandstücke pro Sendung ohne Kennzeichnung erlaubt (außer bei Knopfzellen) Neuerungen 2016/ Folie 54

55 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 Definition Sendung Ein einzelnes Versandstück mehrere Versandstücke oder oder eine Ladung gefährlicher Güter, die ein Absender zur Beförderung aufgibt. Neuerungen 2016/ Folie 55

56 Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken Lithium-Ionen-Batterien UN 3480 u n 4B / Y10/ S / 09 / D / BAM.. Neuerungen 2016/ Folie 56

57 Neuer Gefahrzettel ab 2017 Gefahrzettel Nr. 9A Übergangsfrist bis Neuerungen 2016/ Folie 57

58 Neues Kennzeichen ab 2017 Nr. 9A Nicht für Plakatierung, da bleibt der Gefahrzettel Nr. 9 Neuerungen 2016/ Folie 58

59 Neues Kennzeichen ab 2017 Nr. 9A Nicht für Beförderungspapier ADR dort bleibt es bei Nr. 9 UN 3090, Lithium-Metall-Batterien, 9, (E) UN 3480, Lithium-Ionen-Batterien, 9, (E).dto. für UN 3091, UN 3481 Neuerungen 2016/ Folie 59

60 Neue Sondervorschrift 310 Neue SV 310 für Prototypen und Kleinserien Neue Verpackungsanweisung P910 Neuerungen 2016/ Folie 60

61 Neue Sondervorschrift 310 Neue SV 310 für Prototypen und Kleinserien Eintrag im Beförderungspapier: Beförderung nach Sondervorschrift 310 Neuerungen 2016/ Folie 61

62 Neue Sondervorschrift 310 Neue SV 310 Beschädigte / defekte Zellen / Batterien Zellen / Batterien zur Entsorgung SV 376 SV 377 Neuerungen 2016/ Folie 62

63 Neue Verpackungsanweisung P910 Neue Verpackungsanweisung P910 Nur noch VG-II-Verpackungen, auch 4G nun erlaubt Einzeln in Innenverpackungen Nicht brennbarer, nicht leitfähiger Wärmedämmstoff Nicht brennbares, nicht leitfähiges Polstermaterial Nichtbrennbarkeit gemäß Norm Zellen / Batterien > 30 kg nur einzeln in Außenverpackung Kurzschlusssicherheit Neuerungen 2016/ Folie 63

64 Neue Verpackungsanweisung P910 Neue Verpackungsanweisung P910 Nun auch Ausrüstungen mit eingebauten Prototypen- / Kleinserien-Zellen/Batterien erlaubt VG-II-Verpackung wie bei Batterien alleine oder unverpackt mit Genehmigung der zuständigen Behörde Neuerungen 2016/ Folie 64

65 Transport defekter Zellen / Batterien SV 376 Definition defekt Unkritische Defekte Verweis auf P908 / LP904 Mögliche Gefahr beim Transport SV 230 nicht anwendbar Genehmigung durch Behörde (BAM) ADR 2017 Beförderungs- Kategorie 0 Neuerungen 2016/ Folie 65

66 Elektromobilität UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug UN 3166 Hybridfahrzeuge Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbares Gas oder entzündbare Flüssigkeit Neuerungen 2016/ Folie 66

67 UN 3166 und UN 3171 im ADR 2017 ADR 2015 UN 3166 / UN 3171 ADR 2017 UN 3166 / UN 3171 Unterliegen NICHT den Vorschriften des ADR SV 667 Grundsätzlich gilt (u.a Test, QM-System) Ausnahmen Prototypen Kleinserien (max. 100) Batterien in defekten Fahrzeugen Neuerungen 2016/ Folie 67

68 SV 667 (b) Batterien in defekten Fahrzeugen UN 3166 und UN 3171 im ADR 2017 (i) Beschädigung hat keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen auf die Zellen/ Batterien (ii) Beschädigung hat sicherheitsrelevante Auswirkungen auf die Zellen/ Batterien Beförderung nach SV 666 Ausbau nicht möglich oder Diagnose nicht möglich Zelle/Batterie ausbauen SV 376 Neuerungen 2016/ Folie 68

69 Seeverkehr nach IMDG-Code IMDG-Code Amendment Verbindlich ab Freiwillig ab Neuerungen 2016/ Folie 69

70 Klassifizierung nach IMDG-Code Lithiumbatterien Lithium-Ionen-Batterien Lithium-Metall-Batterien Kleine Klasse-9 Kleine Klasse-9 Batterien Batterien Batterien Batterien Max. 20 Wh Max. 100 Wh > 20 Wh > 100 Wh Max. 1 g Li Max. 2 g Li > 1 g Li > 2 g Li SV 188 SV 188 Neuerungen 2016/ Folie 70

71 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 bisher This shipment contains Lithium XXXXX batteries. Handle with care. If package is damaged a flammability hazard exists and batteries must be quarantined, inspected and repacked. For emergency information, call XXX-XXXX North America XXX-XXXX International Neuerungen 2016/ Folie 71

72 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 bisher Neuerungen 2016/ Folie 72

73 IMDG-Code - Neues Kennzeichen ab 2018 Mindestens 12 x 11 cm verkleinert 10,5 x 7,4 cm UN-Nr. Tel.-Nr. Schraffur mind. 5 mm Übergangsfrist bis (SP188.6) Neuerungen 2016/ Folie 73

74 IMDG-Code - Neues Kennzeichen ab Beispiel INGENIEURBÜRO Jürgen Werny Neuerungen 2016/ Folie 74

75 IMDG-Code - Neues Kennzeichen ab Beispiel Shipper: Jürgen Werny Sperberstr. 50e München Germany Phone: Consignee: Eva Glimsche Lithium Road 234 New York USA Telefonnummer auch an anderer Stelle platzierbar Neuerungen 2016/ Folie 75

76 Kennzeichnung von Umverpackungen nun geregelt? OVERPACK mind. 12 mm Neuerungen 2016/ Folie 76

77 Begleitdokument nach SV 188 Mustertext: Enthält Lithium-Metall-Batterien. Packstücke bitte sorgfältig behandeln. Bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Bei Beschädigung der Verpackung müssen die Batterien ausgesondert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen: Telefonnummer angeben. Entfällt ab 2017/2018 Neuerungen 2016/ Folie 77

78 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 Kennzeichnung NICHT erforderlich bei LITHIUMBATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, wenn Knopfzellen eingebaut sind oder maximal 4 Zellen oder maximal 2 Batterien pro Versandstück enthalten sind. Ab 2018 nur noch maximal 2 Versandstücke pro Sendung ohne Kennzeichnung erlaubt (außer bei Knopfzellen) Neuerungen 2016/ Folie 78

79 Kennzeichnung von Versandstücken SV 188 Definition Sendung Ein einzelnes Versandstück mehrere Versandstücke oder oder eine Ladung gefährlicher Güter, die ein Versender zur Beförderung aufgibt. Neuerungen 2016/ Folie 79

80 Neue Sondervorschrift 310 Neue SV 310 Neue Verpackungsanweisung P910 Neuerungen 2016/ Folie 80

81 Neue Sondervorschrift 310 Neue SV 310 Eintrag im Beförderungsdokument (IMO-Erklärung): Transport in accordance with special provision 310 Neuerungen 2016/ Folie 81

82 Neue Sondervorschrift 310 Neue SV 310 Beschädigte / defekte Zellen / Batterien Zellen / Batterien zur Entsorgung SV 376 SV 377 Neuerungen 2016/ Folie 82

83 Neue Verpackungsanweisung P910 Neue Verpackungsanweisung P910 Nur noch VG-II-Verpackungen, auch 4G nun erlaubt Einzeln in Innenverpackungen Nicht brennbarer, nicht leitfähiger Wärmedämmstoff Nicht brennbares, nicht leitfähiges Polstermaterial Nichtbrennbarkeit gemäß Norm Zellen / Batterien > 30 kg nur einzeln in Außenverpackung Kurzschlusssicherheit Neuerungen 2016/ Folie 83

84 Neue Verpackungsanweisung P910 Neue Verpackungsanweisung P910 Nun auch Ausrüstungen mit eingebauten Prototypen- / Kleinserien-Zellen/Batterien erlaubt VG-II-Verpackung wie bei Batterien alleine oder unverpackt mit Genehmigung der zuständigen Behörde Neuerungen 2016/ Folie 84

85 IMDG-Code - Neuer Gefahrzettel ab 2018 Gefahrzettel Nr. 9A Übergangsfrist bis (SP 384) Neuerungen 2016/ Folie 85

86 IMDG-Code - Neuer Gefahrzettel ab 2018 Nicht für Plakatierung, da bleibt der Gefahrzettel Klasse 9 Neuerungen 2016/ Folie 86

87 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien Aktuelle Fassung UN Handbuch Prüfungen und Kriterien 5. Ausgabe, Amendment 1 und 2 Neue Fassung UN Handbuch Prüfungen und Kriterien 6. Ausgabe Neuerungen 2016/ Folie 87

88 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien 5. Ausgabe Amdt (f) Batteriebaueinheiten bis 500 g / 6200 Wh Für eine wiederaufladbare Batteriebaueinheit muss die Baueinheit 25 Zyklen durchlaufen haben. 6. Ausgabe (f) Anforderung der 25 Zyklen entfällt Neuerungen 2016/ Folie 88

89 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien 5. Ausgabe Amdt Bemerkung nach Buchstabe (f) Erleichterungen für Batteriebaueinheiten über 500 g / 6200 Wh (kein Test erforderlich) 6. Ausgabe neuer Buchstabe (g) Inhaltlich keine Änderung Neuerungen 2016/ Folie 89

90 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien 5. Ausgabe Amdt Testmodul Schock / Schlag identisch für Zellen und Batterien (150g bzw. 50g für große Zellen / Batterien) 6. Ausgabe Für Batterien nun gewichtsabhängige Beschleunigungswerte Neuerungen 2016/ Folie 90

91 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien Neuerungen 2016/ Folie 91

92 Die ultimative Hilfe Neuerungen 2016/ Folie 92

93 Fazit: Bleiben Sie unter Spannung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Umsetzung Neuerungen 2016/ Folie 93

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