Wichtige Meldepflichten für Schafhalter

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1 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Wichtige Meldepflichten für schafhaltende Betriebe Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Wichtige Meldepflichten für Schafhalter Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit erstmalige Anmeldung/Registrierung Ihrer Schafhaltung Tierseuchenkasse: Meldepflichten, Beitragsgestaltung Tierkennzeichnung nach EU-Viehverkehrsverordnung Meldungen an die Hit-Datenbank Mitgliedschaft in Landwirtschaftlicher Sozialversicherung Tierschutztransportverordnung Tiertransport Futtermittelhygiene-VO Hüten über Kreisgrenzen hinweg 1

2 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Wichtige Meldepflichten für Schafhalter Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit Erstmalige Anmeldung/Registrierung Ihrer Schafhaltung: Vergabe einer landwirtschaftlichen Betriebsnummer durch den Hessischen Verband für Leistungs- u- Qualitätsprüfung in der Tierzucht e. V. in Alsfeld, HVL (beauftragte Stelle in Hessen) Hessische Tierseuchenkasse, Wiesbaden Zuständiges Kreisveterinäramt, Kreisverwaltung Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse Zusammengestellt von Dr. Gerhard Quanz, LLH Überarbeitet von Arnd Ritter 2

3 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter Meldepflicht Tierbesitzer müssen innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag jedes Jahres die in ihrem Besitz befindlichen Tiere (Jahresanfangsbestand) melden Die Meldung erfolgt mittels dem von der TSK zugesandten amtlichen Meldebogen oder übers Internet: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter Meldepflicht Die Beitragsberechnung erfolgt aufgrund dder Angaben des Tierbesitzers. Liegt der Tierseuchenkasse bis zum des Beitragsjahres keine Tierbestandsmeldung für das Beitragsjahr vor, so wird der Tierbestand des Vorjahres für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt. 3

4 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter Nachmeldepflicht Bestandsänderungen im Verlauf des Jahres um mehr als 10 Prozent - mindestens jedoch fünf Tiere- sind zu melden Verstöße gegen die Melde- und Nachmeldepflicht hb haben Kürzungen oder die Ablh Ablehnung von Leistungen zur Folge. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter Änderungen ab 2009 Es erstmals in 2009 auch Beiträge für Schafe unter 9 Monaten erhoben. Die Meldevorgaben werden anhand der Alterseinteilung nach der VVVO neu gestaffelt 4

5 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter 2010 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter Beiträge

6 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Vereinfachung ab 2009 Die Hessische Tierseuchenkasse bietet an, die Bestandsveränderungen >10% jeweils am Ende eines Vierteljahres zu melden, so dass pro Jahr maximal 3 Nachmeldungen erforderlich werden. Arnd Ritter, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Qualitätsprüfung u. Leistungsermittlung Tier Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16- Arnd Ritter Aufgabe der Schafhaltung? Wird die Haltung einer Tierart zwischen zwei Stichtagen auf Dauer (mindestens zwölf Monate) aufgegeben, so endet auf schriftlichen Antrag des Tierbesitzers die Beitragspflicht mit dem Ende des Monats, in dem der Antrag bei der Tierseuchenkasse eingeht. Der Antrag muss auch Angaben über den Verbleib der Tiere enthalten. Bei Beträgen unter 5 oder wenn die Beiträge durch Leistungen aufgebraucht sind, unterbleibt eine anteilige Rückerstattung 6

7 HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen nach EU- Vieh-Verkehrs-Verordnung, VVVO HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Grundsätzlich gilt seit dem 9. Juli 2005 : geborene Schafe und Ziegen sind - bis spätestens 9 Monate nach der Geburt, und zwingend bevor die Tiere den Geburtsbetrieb verlassen - mit einer amtlichen gelben Doppelohrmarke zu kennzeichnen DE = Deutschland 01 = Tierart 06 = Bundesland Hessen und eine individuelle achtstellige Nummer sowie das Logo der zuständigen Stelle 7

8 HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Ausnahme Tiere, die zur Schlachtung innerhalb Deutschlands bestimmt sind... + nicht zur Ausfuhr bestimmt sind... + weniger als 12 Monate alt sind werden mit einer weißen Bestands-Ohrmarke gekennzeichnet. HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Verlust von Ohrmarken Nachkennzeichnung erforderlich!!! Gelbe Ohrmarke wird durch gelbe Ohrmarke ersetzt: Entweder Ersatzohrmarke bestellen oder neues Ohrmarkenpaar aus dem Bestand des Betriebes verwenden. Ein Umnummerieren ist im Bestandsregister einzutragen. Weiße Ohrmarke ersetzt weiße Ohrmarke 8

9 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Verpflichtende Einführung der Elektronischen Tierkennzeichnung für Schafe und Ziegen ab dem nach EU-Vorgabe Alle Schafe, die nach dem geboren oder erstmals registriert werden, müssen mit einem elektronischen Kennzeichen nach Vieh-Verkehrsverordnung versehen werden. Ausnahmen: Schafe, hf die schon nach hbih bisherigem i System gekennzeichnet ih sind Lämmer bis 12 Monate zur Schlachtung im Inland mit Bestandsmarke (wie bisher) Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 HVL-Katalog Kennzeichnungsmittel für Schafe 9

10 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Lesegeräte für Elektr. Kennzeichen von Schafe Handlesegeräte (mobil Akku- Betrieb) Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Lesegeräte für Elektr. Kennzeichen von Schafe Stationäre Anlage, hier automatische Wiegebox und Sortieranlage 10

11 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Wichtige Hinweise zur Umsetzung: Nur zugelassene Marken verwenden, in Hessen vom HVL in Alsfeld ld zu beziehen (wie bisher) Die Transponderohrmarke gehört ins linke Ohr, Transponderteil im Ohr Neben dem Elektronischen Kennzeichen muss zusätzlich eine konventionelle amtliche Ohrmarke (ohne Transponder) als zweites Kennzeichen eingezogen werden (rechtes Ohr) Beide Kennzeichen müssen die gleiche ID-Nummer tragen Injektate (Chips) werden aus Gründen der Lebensmittelsicherheit voraussichtlich nicht als E-Kennzeichen zugelassen HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. 11

12 HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Begleitpapier ausfüllen und bei Abgabe von Tieren mitgeben Begleitpapier Beim Verbringen ist ein Begleitpapier auszustellen. Dieses enthält folgende Angaben (s. Muster 2): Name, Anschrift und Registriernummer des abgebenden Betriebes Anzahl und Kennzeichnung der abgegebenen Tiere Name, Anschrift und Registriernummer des Bestimmungsbetriebes oder des Schlachthofes Name, Anschrift und Registriernummer des Transporteurs KFZ-Kennzeichen des Transportfahrzeugs Datum der Verbringung. Das vollständig ausgestellte Begleitpapier begleitet die Tiere bis zum Bestimmungsbetrieb. Der Bestimmungsbetrieb hat die Begleitpapiere für mindestens 3 Jahre aufzubewahren. HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Stichtagsmeldung Schafe und Ziegen an die HIT-Datenbank getrennt nach den Altersgruppen: seit dem bis einschließlich 9 Monate 10 bis einschließlich 18 Monate ab 19 Monate 12

13 HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Situation in Hessen 2008 Von 8500 Schaf- u. Ziegenhaltern haben 3190 Stichtagsmeldungen abgegeben (37,5 %) Von 8500 Schafhaltern sind 3100 Bewegungsmeldungen abgegeben worden. Ein Versäumnis ist bußgeldplfichtig HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Oder FORMLOS per Fax oder Postkarte 13

14 HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Ab dem HIT-Bewegungsmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme unter Angabe: 1. der Anzahl, der in den Bestand verbrachten Tiere 2. der Registriernummer des aufnehmenden Betriebes 3. der Registriernummer des abgebenden Betriebes 4. des Datum des Verbringens 5. des Datums des Zugangs, soweit es vom Datum des Verbringens abweicht 14

15 HESSISCHERVERBAND FÜR LEISTUNGS- UND QUALITÄTSPRÜFUNGEN IN DER TIERZUCHT E. V. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Schafhaltung ist ein Form der Landbewirtschaftung Unfallversicherung (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft) - auch für Hobbyschafhalterhalter verpflichtend - Befreiung von der Mitgliedschaft auf Antrag bei <0,25 ha LN Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Befreiung möglich Alterskasse (i.d.r. ab 5,0 ha) Befreiung möglich Träger in Hessen: Landwirtschaftliche Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz u. Saarland in Kassel (0561/10060) u. Darmstadt (06151/7020-0) Arnd Ritter, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Qualitätsprüfung u. Leistungsermittlung Tier 15

16 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Registrierung nach der Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) 183/2005, Inkrafttreten alle Betriebe der Futtermittelwirtschaft müssen registriert sein, auch landwirtschaftliche Betriebe. Ohne Registrierung dürfen keine selbst erzeugten Futtermittel abgegeben werden oder an die eigenen Nutztiere verfüttert werden. Tierhalter dürfen Futtermittel nur von registrierten Betrieben einkaufen. Die fehlende Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden. Die Futtermittelhygieneverordnung ist Bestandteil der Cross Compliance Regelung. Die fehlende Registrierung führt zu Prämienkürzungen. Kleinstbetriebe fallen unter eine Bagatellregelung Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Registrierung nach der Futtermittelhygieneverordnung VO (EG) 183/2005, Inkrafttreten Zuständige Stelle: Regierungspräsidium Gießen Tel. 0641/ oder

17 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, FG 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17

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