Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe gegenüber der Version

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe gegenüber der Version"

Transkript

1 Änderungen der TRVB 121 O 15, Ausgabe gegenüber der Version Erklärung: Neue/geänderte Textteile sind grün Gestrichene Textteile sind durchgestrichen Ab Pkt. 9.3: Numerierung korrigiert (es gab 9.2 zweimal) Pläne des Anhanges 9a, 9b sind neu 2. Aufbau... Gibt es für eine darzustellende brandschutztechnische Einrichtung kein Symbol gemäß Punkt 9, so ist ein Symbol in Anlehnung an die vorhandenen zu zeichnen und zwecks zentraler Erfassung und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Intentionen dieser TRVB vom TRVB-AK freizugeben. Das Symbol ist in elektronischer Form (PSD, TIFF, JPG, PDF) an sg4.3@bundesfeuerwehrverband.at zu senden und darf erst nach Freigabe endgültig verwendet werden. 4. Maßstab 5. Maßleiste, Randraster Sämtliche Pläne sind mit einer Maßleiste oder einem Randraster zu versehen, mit deren Hilfe Entfernungen (Abstände) abgeschätzt werden können. Diese müssen 20 Meter oder ein Mehrfaches davon darstellen, Unterteilungen sind zulässig. 6. Umfang Brandschutzklappen nur nach Rücksprache mit der planvidierenden Stelle 7. Ausführung 7.1 Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind in den Brandschutzplänen folgende Farben zu verwenden: Rot: Gelb: für Räume und Flächen mit erhöhter Brandgefahr, zur Kennzeichnung von Verboten sowie zum Herausheben wichtiger Informationen für die Feuerwehr für Räume und Flächen mit erhöhter Explosionsgefahr, Kennzeichnung von anderen besonderen Gefahren (Gifte, Chemikalien, radioaktive Stoffe, Säuren, Laugen etc.), Gefahren durch Elektrizität 7.3 Angaben zum Inhalt müssen - mit oder ohne Farbe - als Klartext ohne Abkürzungen oder als Planzeichen dargestellt werden. Hinweis: eindeutige Abkürzungen wie z.b. BT für Bauteil, Stg für Stiegenhaus, E für Erdgeschoß u.s.w. sind jedoch zulässig. 8. Anzahl und Aufbewahrung Es sind insgesamt zumindest drei komplette Brandschutzplanparien erforderlich. Diese sind wie folgt aufzubewahren 1. 1 Hinweis: Üblicherweise sind Brandschutzpläne bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage im Feuerwehrplankasten zu hinterlegen. In Sonderfällen, wie z.b. Hotel (24-h besetzte Portiersloge), wird kein Feuerwehrplankasten. benötigt In diesem Fall sind die Pläne in einem roten Ordner im Bereich der Brandmelderzentrale zu hinterlegen. Soferne keine Brandmeldeanlage vorhanden ist, wird empfohlen, die Brandschutzpläne in einem roten Plankasten (Aufschrift Feuerwehr ) beim Hauptzugang für die Feuerwehr zu hinterlegen. TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 1 von 9

2 - im Ordner für die Feuerwehr inklusive einer Kopie des vidierten Deckblattes - eine Brandschutzplanparie sowie Pdf-Dateien aller Pläne bei der örtlich zuständigen Feuerwehr - eine Brandschutzplanparie beim Brandschutzbeauftragten Anmerkungen: 9. Planzeichen 9.1 Planzeichen für den Baulichen Brandschutz Aktuelle Normen Nummer Symbol Beschreibung BaBr 03 BaBr 04 Feuerschutzabschluss ohne selbstschließender Eigenschaft (weitere mögliche Klassifikationen: z.b. E30) Feuerschutzabschluss mit selbstschließender Eigenschaft (weitere mögliche Klassifikationen: z.b. E30C) BaBr 11 Fluchtweg, Zusätze: NA = Notausgang oder Notausstieg Zurückgezogene Normen Symbol Beschreibung Ersetzt durch Deckendurchbruch ( z.b. Abschluss F 30); strichliert, wenn der Durchbruch in der Decke oberhalb ist gemäß ÖNORM F 3800 BaBr Planzeichen für den Betriebstechnischen Brandschutz Nummer Symbol Beschreibung OrgBr 05 Durchfahrt mit Angabe der Breite und Höhe in m OrgBr 06 OrgBr 07 Bewegungs- oder Aufstellfläche für die Feuerwehr mit Angabe der maximalen Belastbarkeit in Tonnen. Hinweis: diese Angabe ist aber nur für jene Bewegungs- oder Aufstellflächen für die Feuerwehr anzugeben, wenn deren Wert < 38 Tonnen ist. Treffpunkt mit Lotsen TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 2 von 9

3 9.4 Planzeichen für Gefahrenstellen Nummer Symbol Beschreibung GefSt 06 Gefahr durch Elektrizität, mit folgenden Zusatzangaben: Spannungsart: Es ist nur für den Fall, daß es sich um Gleichspannung handelt, der Zusatz DC anzuführen. Hinweise zu Gefahren mit Wechselspannung sind prinzipiell ohne Angabe der Spannungsart anzuführen! Spannungsangabe 9.5 Planzeichen für technische Brandschutzeinrichtungen Brandmeldeanlagen Sperrsysteme Entrauchungsanlagen Sonstige Anlagen 9.6 Planzeichen für die Erste und Erweiterte Löschhilfe 9.7 Planzeichen für die Löschmittelversorgung Abhängige Löschwasserversorgung Unabhängige Löschwasserversorgung Sonderlöschmittelvorräte und Abschottungen 9.8 Planzeichen für ortsfeste Löschanlagen und Sauerstoffreduktionsanlagen 9.9 Planzeichen für besondere Gefahren Photovoltaik- und Solarthermieanlagen 10. Planbeispiele Hinweis: Die nachfolgenden Pläne sind teilweise voneinander unabhängige Beispielpläne und nicht unbedingt als zusammenhängender Plansatz eines Objektes zu betrachten! TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 3 von 9

4 Anhang 4: Lageplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 4 von 9

5 Anhang 5: Geschoß-Übersichtsplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 5 von 9

6 Anhang 6a: Geschoßplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 6 von 9

7 Anhang 7: Übersichtsplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 7 von 9

8 Anhang 8: Bedienungsgruppen-Übersichtsplan TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 8 von 9

9 Anhang 10: Lageplan mit verkleinerter Gesamtdarstellung TRVB 121 O 15: Änderungen gegenüber Ausgabe 2014 Seite 9 von 9

Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Objektkunde Ingolf Wolter

Freiwillige Feuerwehr Hettensen.  Objektkunde Ingolf Wolter 2008 Ingolf Wolter Ziel Feuerwehreinsatzpläne lesen können 2 Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Raumordnungsgesetz (ROG) Musterbauordnung

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Erstellen von Feuerwehrplänen

Erstellen von Feuerwehrplänen Fachblatt Erstellen von Feuerwehrplänen Stand: 09/2008 Feuerwehr Kassel Vorbeugender Brand- und Umweltschutz Tel. 0561 7884-212 Ansprechpartner: Dirk Ehrlich Fax. 0561 7884-245 Wolfhager Str. 25 E-Mail:

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

Konkretisierte Anforderungen für Überlingen. Stadt Überlingen Schlachthausstr Überlingen

Konkretisierte Anforderungen für Überlingen. Stadt Überlingen Schlachthausstr Überlingen Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) im Bodenseekreis für die Aufschaltung auf die Integrierte Feuerwehr- wurden in Zusammenarbeit mit den Brandschutzdienststellen, den Baurechtsbehörden

Mehr

Feuerwehreinsatzpläne DIN 14095

Feuerwehreinsatzpläne DIN 14095 Feuerwehreinsatzpläne DIN 14095 Komponenten der Feuerwehren im Oberbergischen Kreis Feuerwehreinsatzpläne werden in Anlehnung an die DIN 14095 erstellt und nach Absprache mit der Brandschutz- dienststelle

Mehr

Vorbeugender Brandschutz auf Kläranlagen

Vorbeugender Brandschutz auf Kläranlagen Vorbeugender Brandschutz auf Kläranlagen Ing. Michael Schmid Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Brandschutzwesen und Feuerpolizei Zweck des Vortrages Übersicht über

Mehr

BSB = Brandschutzbeauftragter

BSB = Brandschutzbeauftragter Brandschutzforum Austria Im Zentrum der BSB Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz Betriebsbrandschutz Teil 23 Referent: Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek Brandschutzbeauftragter (BSB) Aufgabe des BSB BSB

Mehr

Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! Brandschutzbeauftragter (BSB) Brandschäden. Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz.

Brandschäden zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren! Brandschutzbeauftragter (BSB) Brandschäden. Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz. Brandschutzforum Austria Quelle: Maicovski, Feuerpolizei Graz Betriebsbrandschutz Teil 23 Referent: Univ.-Lektor Dr. Otto Widetschek Im Zentrum der BSB Brandschutzbeauftragter (BSB) Aufgabe des BSB Brandschäden

Mehr

Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Feuerwehr Frechen Abteilung 38 Vorbeugender Brandschutz Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Ansprechpartner Vorbeugender Brandschutz Feuerwehrpläne nach DIN 14095 Schriftlicher

Mehr

Mindestanforderungen an Feuerwehrpläne

Mindestanforderungen an Feuerwehrpläne Mindestanforderungen an Feuerwehrpläne Feuerwehr Böblingen Röhrer Weg 12, 71032 Böblingen Tel: 07031/416900, Fax: 07031/27 47 63 www.feuerwehr-boeblingen.de a.meichle@boeblingen.de 1 Mindestanforderungen

Mehr

OIB-Richtlinien Brandschutz

OIB-Richtlinien Brandschutz OIB-Richtlinien Brandschutz Änderungen in der Ausgabe 2015 HR Arch.(r) Dipl.- Ing. Franz Vogler Bmstr. Ing. Karl Poschalko 12.04.2016 Gebäudeklassen Gebäudeklasse 1 OIB-Richtlinie 2 maximal zwei Wohnungen

Mehr

Information. Richtlinie zur Erstellung von. Feuerwehrplänen. nach DIN 14095. Informationspapier VB 01. Dezember 2011. Informationspapier VB 01

Information. Richtlinie zur Erstellung von. Feuerwehrplänen. nach DIN 14095. Informationspapier VB 01. Dezember 2011. Informationspapier VB 01 Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Dezember 2011 Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0 23 04

Mehr

1 Exemplar Feuerwehr Erlangen - Abtlg. Einsatz 1 Exemplar Betreiber (bei den Laufkarten zur BMA)

1 Exemplar Feuerwehr Erlangen - Abtlg. Einsatz 1 Exemplar Betreiber (bei den Laufkarten zur BMA) Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen Telefon: 09131 / 862512 Telefon: 09131 / 862527 email: feuerwehr@stadt.erlangen.de Anlage 4 Merkblatt für die

Mehr

Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen!

Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! Dieses Merkblatt

Mehr

Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007

Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr. Fassung Februar 2007 Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr Fassung Februar 2007 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009) Zur Ausführung des 5 MBO wird hinsichtlich der

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Ergänzende Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 im Rems-Murr-Kreis

Ergänzende Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 im Rems-Murr-Kreis Landratsamt Rems-Murr-Kreis Brandschutzdienststelle Baurecht,vorbeugender Brandschutz Stuttgarter Str. 110 71332 Waiblingen Tel. 07151/501-2349 Fax: -2418 E-mail: g.stickel@rems-murr-kreis.de Ergänzende

Mehr

Feuerwehrplan nach DIN 14095

Feuerwehrplan nach DIN 14095 nach DI 14095 Allgemeine Objektinformationen Allgemeine daten: Objekt- r.: Brandmeldeanlagen- r.: Objektbezeichnung: Straße, nummer: ostleitzahl, Ort: Telefon: Telefax: utzung: Verwaltungsgebäude / nutzung

Mehr

Merkblatt. zur Erstellung von Feuerwehrplänen

Merkblatt. zur Erstellung von Feuerwehrplänen Merkblatt zur rstellung von Feuerwehrplänen Was sind Feuerwehrpläne Feuerwehrpläne ist ein Sammelbegriff. Sie bestehen aus Übersichtsplan, Geschossplänen, Sonderplänen, allgemeinen Objektinformationen

Mehr

Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Feuerwehr Mainz Einsatzvorbereitung

Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Feuerwehr Mainz Einsatzvorbereitung 37- Feuerwehr Merkblatt Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Version: 1.1 Stand: 04/2014 Feuerwehr Mainz Einsatzvorbereitung Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Allgemeines/Geltungsbereich...

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben und versendet am 30. Dezember Stück Nr. 113 Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben und versendet am 30. Dezember Stück Nr. 113 Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben und versendet am 30. Dezember 1998 77. Stück Nr. 113 Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998 Nr. 113 Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der feuerpolizeiliche

Mehr

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt 1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei

Mehr

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung

Mehr

Landkreis Göppingen. Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Landkreis Göppingen. Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Landkreis Göppingen Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 Stand: 30.08.2000 1 Allgemeines Feuerwehrpläne werden für den Gebrauch der Feuerwehr erstellt. Sie sollen den Einsatzkräften

Mehr

Landesstelle für Brandverhütung. des Bundeslandes Niederösterreich

Landesstelle für Brandverhütung. des Bundeslandes Niederösterreich Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Ausbildungsangebot 2015/2016 Kurs und Seminarüberblick Kurse Modul 1 - Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 2 - Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Mehr

Merkblatt Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095. 1. Feuerwehrpläne -Zweck und Aufgabe Seite 2

Merkblatt Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095. 1. Feuerwehrpläne -Zweck und Aufgabe Seite 2 Inhalt: 1. Feuerwehrpläne -Zweck und Aufgabe Seite 2 2. Allgemeine Anforderungen Seite 2 3. Äußere Form Seite 3 4. Art und Inhalt Seite 3 5. Der schriftliche Teil Seite 4-5 6. Inhalt der Pläne Seite 5-6

Mehr

Merkblatt für die Gestaltung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 für Feuerwehren des Landkreises Sömmerda

Merkblatt für die Gestaltung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 für Feuerwehren des Landkreises Sömmerda Landratsamt Sömmerda Amt 31, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz Vorbeugende Gefahrenabwehr Stand: 2013 Merkblatt für die Gestaltung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 für Feuerwehren des Landkreises

Mehr

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-

Mehr

Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt!

Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt! Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt! Vorbeugender Brandschutz - ein Stück Verantwortung; wir Unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung bis hin zur Abnahme Ihres Objektes

Mehr

Salzburger Landesstelle für Brandverhütung Salzburger Landesfeuerwehrverband. Ausbildungs- angebot. Betriebsbrandschutz

Salzburger Landesstelle für Brandverhütung Salzburger Landesfeuerwehrverband. Ausbildungs- angebot. Betriebsbrandschutz Ausbildungs- angebot Betriebsbrandschutz 2015 Wir bieten Lehrgänge und Fachseminare für den organisatorischen Brandschutz in Betrieben entsprechend der Ausbildungsrichtlinie TRVB O 117 an. Die gesamte

Mehr

LABORORDNUNG. des Fachbereichs Chemie der TU Kaiserslautern

LABORORDNUNG. des Fachbereichs Chemie der TU Kaiserslautern LABORORDNUNG des Fachbereichs Chemie der TU Kaiserslautern Für die am 11. April 1990 vom Fachbereichsrat Chemie der TU Kaiserslautern beschlossene Laborordnung gilt ab 6. 9. 2010 die folgende aktualisierte

Mehr

Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen gemäß DIN 14034-6

Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen gemäß DIN 14034-6 Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen gemäß DIN 14034-6 VdS Schadenverhütung Verlag Grafische Symbole für das Feuerwehrwesen gemäß DIN 14034-6 VdS 6010 : 2013-05 (01) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung

Mehr

Veranstaltungskalender. FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark. Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark

Veranstaltungskalender. FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark. Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark 2016 Veranstaltungskalender FACHTAGUNG der Brandschutzbeauftragten der Steiermark gilt als Fortbildungsveranstaltung gem. TRVB O 117 5 Jahre Verlängerung des Brandschutzpasses Donnerstag, 19. Mai 2016

Mehr

1. Einleitung 2. 2. Grundlagen 3

1. Einleitung 2. 2. Grundlagen 3 Regierungspräsidium Darmstadt Merkblatt Merkblatt Windenergieanlagen Version 1.6 Stand 01.03.2013 Hinweise für Planung und Ausführung INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen

Mehr

Ingenieurmethoden des Brandschutzes ( Fire Safety Engineering) Gestern, Heute und Morgen/ Übermorgen

Ingenieurmethoden des Brandschutzes ( Fire Safety Engineering) Gestern, Heute und Morgen/ Übermorgen Ingenieurmethoden des Brandschutzes ( Fire Safety Engineering) Gestern, Heute und Morgen/ Übermorgen Gliederung (eine Zeitreise) Vorgestern Gestern Heute Morgen und Übermorgen Wer in der Zukunft lesen

Mehr

Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten

Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten AGBF Niedersachsen Arbeitskreis Vorbeugender Brandund Gefahrenschutz LFV-Niedersachsen e.v Fachausschuss Vorbeugender Brandund Umweltschutz Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten Inhalt: Seite:

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November

Mehr

Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen. Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen

Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen. Merkblatt für die Erstellung von Feuerwehrplänen Stadt Erlangen Amt für Brand- und Katastrophenschutz Äußere Brucker Straße 32 91052 Erlangen Telefon: 09131 / 861278 Telefax: 09131 / 862527 Mail: udo.beuerlein@stadt.erlangen.de Merkblatt für die Erstellung

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Sicherstellung der Löschwasserversorgung

Sicherstellung der Löschwasserversorgung 1 2 SächsBRKG Brandschutz umfasst den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung als abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfe. 2 3 Sächs. BRKG Aufgabenträger 1. sind die Gemeinden für den

Mehr

Landkreis Meißen. Arbeitshinweise. zum Erstellen eines Feuerwehrplanes nach DIN 14095. Landratsamt Meißen Amt für Brand-,

Landkreis Meißen. Arbeitshinweise. zum Erstellen eines Feuerwehrplanes nach DIN 14095. Landratsamt Meißen Amt für Brand-, Landkreis Meißen Landratsamt Meißen Amt für Brand, Katastrophenschutz und Rettungswesen Arbeitshinweise zum Erstellen eines Feuerwehrplanes nach DIN 14095 Stand: 10/2014 Seite 1 von 21 Inhalt 1. Allgemeines...

Mehr

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt 81612AX Bayerisches 215 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt Nr.10 München, den 11. Mai 1983 Datum Inhalt Seite 23.2.1983 Verordnung über die Kennzeichnung der Skiabfahrten, Skiwanderwege und Rodelbahnen 215

Mehr

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Sonstige Marktregeln Strom

Sonstige Marktregeln Strom Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

Die Onlinebewerbung beim Goethe-Institut Schritt für Schritt erklärt

Die Onlinebewerbung beim Goethe-Institut Schritt für Schritt erklärt Die Onlinebewerbung beim Goethe-Institut Schritt für Schritt erklärt Liebe Bewerberinnen und Bewerber, mit dieser Anleitung wollen wir Ihnen die Bewerbung für eine Stelle im Goethe-Institut erleichtern.

Mehr

Nicht erst im Einsatz wichtig - der Feuerwehrplan

Nicht erst im Einsatz wichtig - der Feuerwehrplan i Nicht erst im Einsatz wichtig - der Feuerwehrplan Feuerwehr Gestaltungsrichtlinien der Feuerwehr Münster Für Ihre Sicherheit Schnelligkeit und Sorgfalt sind im Notfall die Maxime der Feuerwehr Münster.

Mehr

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz

Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz Andreas Bell Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz I. Änderungen in der BayBO zum 01.01.2013 Sonderbautatbestände Änderung der BayBO zum 01.01.2013 in Art. 2 Abs. 4 Sonderbautatbestände:

Mehr

Thema: Brandschutz. Vorstellung, Einleitung Stand der Technik, Trend oder allg. anerkannte Regeln der Technik

Thema: Brandschutz. Vorstellung, Einleitung Stand der Technik, Trend oder allg. anerkannte Regeln der Technik Forum Thema: Brandschutz Vorstellung, Einleitung Stand der Technik, Trend oder allg. anerkannte Regeln der Technik Ziel u. Zweck der Brandschutzklappe und Brandrauchsteuerklappe Sicherheitsantrieb kontra

Mehr

Europäische und Österreichische Normen Brandschutz & Arbeitssicherheit 2005

Europäische und Österreichische Normen Brandschutz & Arbeitssicherheit 2005 Europäische und Österreichische Normen Brandschutz & Arbeitssicherheit 2005 Nr. Bezeichnung ÖNORM EN 1073-1 Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für

Mehr

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten Erstellt von: Andreas Sütterlin Stand: 25.02.2014 Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 3: Bild Nummer 4: Seite B 2 Bild Nummer 5: Bild Nummer 6: Seite B 3 Bild Nummer 7: Bild Nummer 8: Seite B 4 Bild Nummer 9: Bild Nummer 10: Seite B 5

Mehr

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung für die Ikarus-Schule in Lachendorf Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Stand: Mai 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Besondere Aufgaben

Mehr

DEUTSCHE NORM DIN Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN

DEUTSCHE NORM DIN Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN DEUTSCHE NORM DIN 18202 Oktober 2005 X ICS 91.010.30 Ersatz für DIN 18202:1997-04 und DIN 18201:1997-04 Toleranzen im Hochbau Bauwerke Tolerances in building construction Buildings Tolérances dans la construction

Mehr

17. Aprilsymposion 2016

17. Aprilsymposion 2016 17. Aprilsymposion 2016 FEUERSCHUTZ TÜREN IN DER PRAXIS Vermeidung von Mängel, Bauschäden und Folgekosten Referent: Ing. H. Bergmayr, MBA owid FEUERSCHUTZ TÜREN IN DER PRAXIS Vermeidung von Mängel, Bauschäden

Mehr

Brandschutz im Betrieb

Brandschutz im Betrieb Brandschutz im Betrieb Defekte Maschine in der Wäscherei führt f zu Hotelbrand Zermatt Juni 2012 Zimmerbrand im Hotel Wien Mai 2012 Ausflugsrestaurant im Vollbrand Mödling April 2012..mehrere CO2-Flaschen

Mehr

Allgemeine Grundlagen des Brandschutzes Teil 1

Allgemeine Grundlagen des Brandschutzes Teil 1 Brandschutzforum Austria Allgemeine Grundlagen des Brandschutzes Teil 1 Referent: Univ.-Lektor OSR Dr. Otto Widetschek Der Referent Dr. Otto Widetschek (Owid), Physiker Strahlen- und Brandschützer Branddirektor

Mehr

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung

Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauvorhaben: Bauort: Bauherr: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 (3) BayBO

Mehr

Erstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts

Erstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts Brandschutz bei Veranstaltungen Erstellung und Beurteilung eines Brandschutzkonzepts Ing. Franz Schneeflock Geschäftsführer, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Brandermittlung Landesstelle

Mehr

Verordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *)

Verordnung. über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten. (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) VkVO Nichtamtliche Lesefassung Stand: 05.08.2003 Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) *) Vom 5. August 2003 Auf Grund von 80 Absatz 1 Nummer 14 sowie

Mehr

Allgemeine Betriebsbeschreibung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage (4-fach)

Allgemeine Betriebsbeschreibung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage (4-fach) Allgemeine Betriebsbeschreibung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage (4-fach) Name und Anschrift des Antragstellers (Telefon, E-Mail) Standort der Betriebsanlage (Straße, Hausnummer,

Mehr

Technische Regeln Druckgase

Technische Regeln Druckgase Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von

Mehr

Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Hinweisblatt über die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin-Reinickendorf nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Bauzeichnungen

Mehr

PlanTeam-Server. Neuerungen in Version 7 / Patch 17. Seite 1. WeltWeitBau GmbH 2011 www.wwbau.de -- www.step-cds.de

PlanTeam-Server. Neuerungen in Version 7 / Patch 17. Seite 1. WeltWeitBau GmbH 2011 www.wwbau.de -- www.step-cds.de PlanTeam-Server Neuerungen in Version 7 / Patch 17 Seite 1 Kurzanleitung - Eine neue Aktion in der Hauptaktionenleiste öffnet direkt die Kurzanleitung mit Hinweisen zur Bedienung des PlanTeam- Servers.

Mehr

Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge

Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Merkblatt zur Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrdurchgängen und Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Seite 1 von 16 Einleitung Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Mehr

WassR 5.2 Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL)

WassR 5.2 Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL) Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL) Vom 10. Februar 1993 (GABl. S. 208) zuletzt geändert am 30. August

Mehr

OIB-Richtlinien Arbeitsstättenverordnung (zu GZ BMASK-461.304/0006-VII/A/2/2012), Stand: April 2012

OIB-Richtlinien Arbeitsstättenverordnung (zu GZ BMASK-461.304/0006-VII/A/2/2012), Stand: April 2012 OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen Arbeitsstättenverordnung Anmerkung Betriebsbau Bauwerk oder Teil eines Bauwerkes, welches der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) bzw. der

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008

Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Projektgruppe MHHR Fassung April 2008 Fachkommission Bauaufsicht - 1 - Muster-Hochhaus-Richtlinie Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 zuletzt geändert durch Beschluss

Mehr

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

Mehr

N Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand:

N Ö B a u t e c h n i k v e r o r d n u n g Brandschutz. NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien. Stand: NÖ Bautechnikverordnung neu! Umsetzung der OIB-Richtlinien Stand: 11.12.2014 NÖ BTV 2014 3 Verweise auf OIB-Richtlinien Anlagen 2, 2.1, 2.2, 2.3, 7, 8 RL 2 RL 2.1 Betriebsbauten RL 2.2 Garagen, überdachte

Mehr

Zentrale Prüfungen 2009

Zentrale Prüfungen 2009 Zentrale Prüfungen 2009 Mathematik, Hauptschule (Klasse 10 Typ B) Prüfungsteil 1: Aufgabe 1 a) Bestimme den Inhalt der grauen Fläche. Beschreibe z. B. mithilfe der Abbildung, wie du vorgegangen bist. b)

Mehr

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe NOTIZ 27. April 2007 Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe Zweck Der Verhaltenskodex der Landwirtschaft für Tiertransporte auf Straβe soll das Wohlbefinden der Tiere von der Verladung

Mehr

Brandschutz im Genehmigungsverfahren

Brandschutz im Genehmigungsverfahren Brandschutz im Genehmigungsverfahren im Hause oemig + partner Westring 455 24106 Kiel Mail: info@oemig-u-partner.de Web: www.oemig-u-partner.de Seminarablauf Teil 1 Erfordernis von Brandschutznachweisen

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG. Zweck: Dieses gilt für interne und externe Transporte von Batterien und Akkus. Verantwortlich: Vorgehensweise: Dokumente/ Aufzeichnungen:

Mehr

Flucht,- und Rettungswege

Flucht,- und Rettungswege Flucht,- und Flucht- und Rettung Wenn die Flucht- und sicher sind, dann. 04/13 1 BGV A 8 Teil VI. Prüfungen 20 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und

Mehr

LÖSCHWASSER. Löschwasser für Ihre Sicherheit

LÖSCHWASSER. Löschwasser für Ihre Sicherheit Löschwasser für Ihre Sicherheit Wasser ist trotz immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken nach wie vor das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung am meist eingesetzte Löschmittel. Bei der

Mehr

GIFONET-VPN unter Mac OS X

GIFONET-VPN unter Mac OS X Die folgende Anleitung beschreibt die Einrichtung eines VPN-Clients (Virtual Privat Network) unter Mac OS X zum Herstellen einer VPN-Verbindung in das GIFONET. Wichtige Hinweise: Für den Einrichtung des

Mehr

Reservierungs-Assistent

Reservierungs-Assistent Diese Module sind in GMS Hotel Felix integriert und unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit in der Rezeption. Reservierungs-Assistent Neue Anfragen bzw. bereits gesendete Angebote und Absagen Anfragen

Mehr

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Hinweise und Empfehlungen 1. Allgemeines Für Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen halten die Feuerwehren Fahrzeuge und Geräte von

Mehr

Dienstanweisung DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN

Dienstanweisung DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN Dienstanweisung DURCHFÜHRUNG VON BRANDSICHERHEITSWACHEN (BSW) BEI VERANSTALTUNGEN Gemäß 47 Abs. 2 Z 4 und 53 Abs.2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet: 1. Allgemeine Bestimmungen, Zweck und Schutzziele Mit den nachfolgenden

Mehr

Wir zeigen IHnen den Weg

Wir zeigen IHnen den Weg Wir zeigen IHnen den Weg Sicherheitsgrafiken Minimax Mobile Services Kompetenz im Brandschutz MF I 1 2 EG Raum 087 WC M WC F DS 088 078 080 Umkleide Männer (84) 2 E Eingangsbereich 081 Umkleide Frauen

Mehr

Das Experten-Forum. Brandschutz im Trockenbau.

Das Experten-Forum. Brandschutz im Trockenbau. Das Experten-Forum. Brandschutz im Trockenbau. Berlin, 27. Oktober 2016 von 9.00 bis 18.00 Uhr Beim Thema Brandschutz auf der sicheren Seite. Beim Bau von Gebäuden in Trockenbauweise kommt man am Thema

Mehr

HERZLICH ILLKOMMEN zum

HERZLICH ILLKOMMEN zum HERZLICH WILLKOMMEN zum Programm: 16.00 16.30: Begrüßung und Einleitung: Gesetze, Normen und Richtlinien für den Brandschutz Start des Workshops 16.30-17.00 Brandabschnitte richtig erkennen und verschließen

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179

BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179 BRANDSCHUTZORDNUNG für die Polytechnische Schule, Forstnerweg 10, 2630 Ternitz Tel.: 02630/38179 Stadtgemeinde Ternitz Geschäftsbereich 1 Bereichsleiter Tel.: 02630/38240-40 Ansprechpersonen Tel.: 02630/38240-49

Mehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe

Nachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutzkonzept zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen gemäß 3, 4 u. 9 der Bauprüfverordnung NRW für Vorhaben nach 68 Abs.

Mehr

STADT DELMENHORST. Der Oberbürgermeister

STADT DELMENHORST. Der Oberbürgermeister STADT DELMENHORST Der Oberbürgermeister i Feuerwehr Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Informationspapier Nr. VB 01 Stand: April 2008 Herausgeberin: Stadt Delmenhorst

Mehr

Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten

Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten Dieses Dokument beschreibt, wie Sie Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten können. Login Melden Sie sich an der jeweiligen Website an, in dem Sie hinter die Internet-

Mehr

Die Feuerwehren. Merkblatt Feuerwehreinsatzpläne. im Bereich

Die Feuerwehren. Merkblatt Feuerwehreinsatzpläne. im Bereich Die Feuerwehren Landkreis Amberg-Sulzbach Landkreis Schwandorf Stadt Amberg Merkblatt Feuerwehreinsatzpläne im Bereich Herausgeber: Feuerwehr Amberg Fachbereich Einsatzvorbereitung/VB, die Feuerwehren

Mehr

Bitte verwenden Sie die Vorlagen auf den folgenden Seiten und löschen Sie anschließend die Markierungen

Bitte verwenden Sie die Vorlagen auf den folgenden Seiten und löschen Sie anschließend die Markierungen Gestaltungsvorlage Promo-Frame im Hochformat (Breite x Höhe) 80 x 200 cm 100 x 220 cm 140 x 220 cm 140 x 240 cm 190 x 220 cm 190 x 240 cm 240 x 240 cm Vorlagengrößen Maßstab: 1:10 ZUGABE: Ausreichend Zugabe

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Ansbach

Freiwillige Feuerwehr Ansbach Freiwillige Feuerwehr Ansbach - 222 - Eyber Straße 18, 91522 Ansbach Tel.: 0981/97151-0 Fax: 0981/97151-29 E-Mail: Feuerwehr@Ansbach.de Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen 2 Diese Anschlussbedingungen

Mehr

16 20 INCA Brandschutz

16 20 INCA Brandschutz 2016 INCA Brandschutz INCA GmbH info@inca-anlagenbau.de Geschäftsführung: Im Rübenkamp 1 www.inca-anlagenbau.de Dipl.-Ing. Matthias Möller D 38162 Cremlingen Bankhaus Hallbaum BLZ 250 601 80 St-Nr. 2313

Mehr

Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr

Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr FloRett 2014 Messe & Kongress ROBÜ Planungsbüro für Brandschutz GmbH Unstrutweg 1 70806 Kornwestheim Tel.: 0 71 54 / 18 53 99 Email: info@robue-brandschutz.de

Mehr

Benutzerhandbuch Sommerliche Überwärmung

Benutzerhandbuch Sommerliche Überwärmung Benutzerhandbuch Sommerliche Überwärmung Gewerbehofstraße 24. 5023 Salzburg. www.geq.at Inhalt 1 EINLEITUNG... 3 1.1 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR SOMMERLICHEN ÜBERWÄRMUNG... 3 1.2 AUSWAHL DER BERECHNUNGSMETHODE...

Mehr

Sichere Unterkünfte für Asylsuchende

Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Brandschutzmerkblatt Ausgabe 01/2015 Asylunterkünfte sind mit vielen Personen belegt dies stellt besondere Anforderungen an den Brandschutz. Welche Massnahmen zu treffen

Mehr