SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 009 Invalidenversicherung (IV) Lösungsvorschläge Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) Beilage(n): 60 Minuten 17 Keine Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre(n) Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte

2 Aufgabe 1: Allgemein - Verfahren Sachverhalt: 5 Frau Minder erhält am von der IV-Stelle einen Vorbescheid mit einem ablehnenden Rentenentscheid. Sie will den Entscheid so nicht akzeptieren. Gemäss ihrer Ansicht sind verschiedene Aspekte nicht berücksichtigt worden. Fragen/Aufträge: 1.1 Was kann Frau Minder als Erstes unternehmen? 1 Sie kann innert 30 Tagen bei der zuständigen IV-Stelle Einwand erheben. (1 Punkt) 1. Welche Rechtsmittel stehen Frau Minder danach (vgl. Frage 1.1.) noch offen? Nennen Sie alle, inkl. Fristen. - Nach Erlass der Verfügung kann sie innert 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde erheben (1 Punkt). - Das Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes kann sie wiederum innert 30 Tagen an das Bundesgericht in Luzern weiterziehen (1 Punkt). 1.3 Nach welchen Grundsätzen kann die IV-Stelle auf das Gesuch von Frau Minder eintreten, wenn sie erst nach Inkrafttreten der Rechtskraft reagiert und die IV-Stelle auffordert, auf den ablehnenden Entscheid zurückzukommen? - wenn ein Revisionsgrund vorliegt (1 Punkt) - wenn ein Wiedererwägungsgrund vorliegt (1 Punkt) Seite

3 Aufgabe : Versicherungsmässige Voraussetzungen Sachverhalt: 4 Die am geborene thailändische Staatsbürgerin Nina, welche seit Geburt unter schwersten behandlungsbedürftigen cerebralen Lähmungen leidet, reiste am gemeinsam mit ihren Eltern in die Schweiz ein. Beide Eltern haben im Juni 008 eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Die Eltern wurden vom behandelnden Arzt darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der Behinderung von Nina um ein sog. Geburtsgebrechen handelt und deshalb die IV für die Kosten der med. Behandlung zuständig ist. Die Eltern reichten bei der IV unverzüglich, d.h. im Juli 008, ein entsprechendes Gesuch ein. Fragen/Aufträge:.1 Wie hat die IV in diesem Fall entschieden? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 1 Die IV wird eine Kostenübernahme der med. Behandlungen ablehnen, da Nina bei Eintritt der Invalidität nicht versichert war (1/ Punkt). Art. 9 Abs. 3 IVG (1/ Punkt). Nina wird voraussichtlich im Jahr 011 eingeschult. Sie wird aufgrund der Behinderungen auf eine besondere Schulung angewiesen sein, bzw. nicht die öffentliche normale Schule besuchen können. Kann die IV dann die Kosten für die Sonderschulung übernehmen? Begründen Sie Ihre Antwort. 1 Nein, die Zuständigkeit für die besondere Schulung wurde mit der Einführung des NFA zwischen Bund/Kantonen/Gemeinden an den Kanton überführt. Spätestens seit gehört die besondere Schulung nicht mehr in den Leistungskatalog der IV. (1 Punkt) Seite 3

4 Aufgabe : Versicherungsmässige Voraussetzungen (Fortsetzung).3 Annahme: Die Familie verbleibt sicher für die nächsten 0 Jahre in der Schweiz. Hat Nina später Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV (vorausgesetzt, die gesetzlichen Bestimmungen sind dann noch gleich wie heute)? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). Ja, Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen entsteht, sobald solche im Hinblick auf Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person angezeigt sind (1 Punkt). Es ist davon auszugehen, dass zwischen dem 14. und 16. Altersjahr eine Berufsberatung eingeleitet wird. Bis dann erfüllen die Eltern, und somit auch Nina, die versicherungsmässigen Voraussetzungen (gemäss Art. 9 Abs. 3a IVG). (1 Punkt) Seite 4

5 Aufgabe 3: Eingliederungsmassnahmen / Taggeld Sachverhalt: 1 Frau Meier, geb , wohnhaft in Strengelbach AG, war rund 0 Jahre als Oberstufenlehrerin tätig. In den letzten zwei Jahren fiel sie vermehrt wegen psychischer Probleme aus. Nach der Übernahme einer neuen Klasse mit überwiegend ausländischen Jugendlichen erlitt sie am einen Nervenzusammenbruch und musste in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Nach rund zwei Monaten konnte sie entlassen werden. Nachfolgend erhielt sie während rund fünf Monaten einen Beschäftigungsplatz in der Tagesklinik. Gemäss den med. Berichten kann ihr die Tätigkeit als Lehrerin auf Dauer nicht mehr zugemutet werden. Am ging bei der IV ein Gesuch um Eingliederungsmassnahmen ein. Für eine Umschulung ist Frau Meier noch zuwenig belastbar. Eine Beschäftigung von ca. Stunden pro Tag wird als möglich erachtet. Es wird geltend gemacht, es seien umgehend Integrations- und später Umschulungsmassnahmen in die Wege zu leiten. Zuletzt Frau Meier einen Jahreslohn von CHF 116' Fragen/Aufträge: 3.1 Hat Frau Meier Anspruch auf Integrationsmassnahmen? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 Ja, sie hat Anspruch auf Integrationsmassnahmen (1 Punkt). Sie ist mindestens seit sechs Monaten zu mindestens 50% arbeitsunfähig (1/ Punkt) und erfüllt die geforderte Mindestpräsenzzeit von zwei Stunden pro Tag während mindestens 4 Tagen pro Woche (1/ Punkt). Art. 14a Abs. 1 IVG (1/ Punkt), Art. 4quater Abs. 1 IVV (1/ Punkt) 3. Wie oft, und für wie lange (längstens) kann Frau Meier Integrationsmassnahmen beanspruchen? Integrationsmassnahmen können mehrmals zugesprochen werden, dürfen gesamthaft ein Jahr (= 30 Massnahmetage) nicht übersteigen (1 Punkt). In Ausnahmefällen können sie höchstens ein Jahr verlängert werden (1 Punkt). [Art. 14a Abs. 3 IVG] Seite 5

6 Aufgabe 3: Eingliederungsmassnahmen / Taggeld (Fortsetzung) 3.3 Während der Integrationsmassnahmen geht Frau Meier regelmässig in die Psychotherapie. Es wird gefordert, diese Kosten seien als Begleitmassnahme zu den Eingliederungsmassnahmen zu übernehmen. Können die Kosten der Therapie von der IV übernommen werden? Begründen Sie Ihre Antwort. Nein (1 Punkt), bei der Psychotherapie handelt es sich um eine medizinische Massnahme. Medizinische Massnahmen können von der IV nur im Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen und längstens bis zum 0. Altersjahr übernommen werden (1 Punkt). 3.4 In welcher Höhe kann einem Arbeitgeber unabhängig vom vorliegenden Fall der Aufwand für Integrationsmassnahmen entschädigt werden? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). Dem Arbeitgeber kann ein Beitrag von höchstens CHF pro Tag, an dem Integrationsmassnahmen durchgeführt werden, bezahlt werden (1 Punkt). Art. 4octies Abs.1 IVV (1 Punkt) Seite 6

7 Aufgabe 3: Eingliederungsmassnahmen / Taggeld (Fortsetzung) Erweiterter Sachverhalt: Der Gesundheitszustand von Frau Meier hat sich soweit verbessert, dass Umschulungsmassnahmen in die Wege geleitet werden können. In der Folge wird ihr eine Umschulung zur Erwachsenenbildnerin zugesprochen. Im ersten Halbjahr finden verschiedene vollzeitliche Ausbildungsmodule statt, teilweise intern, teilweise extern. Während der internen Ausbildungstage kommt die IV voll für Verpflegung und Unterkunft auf. Damit Frau Meier später die Diplomprüfung absolvieren kann, muss sie sich anschliessend eine Praktikumsstelle für die Dauer eines Jahres suchen. Während dieser Zeit finden noch berufsbegleitende Kurse statt. Die IV stellt zur Bedingung, dass während des Praktikums mindestens ein Lohn von CHF 1' pro Monat erwirtschaftet wird. Fragen/Aufträge: 3.5 Zählen Sie, unabhängig vom vorliegenden Fall, drei Kostenarten auf, die im Zusammenhang mit einer Umschulung übernommen werden können. 3 - Ausbildungskosten (Schulkosten, Kurskosten, Seminarkosten, usw.) - Prüfungsgebühren - Lehrmittel - Kosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft - Reisekosten (3, je richtige Antwort einen Punkt) Seite 7

8 Aufgabe 3: Eingliederungsmassnahmen / Taggeld (Fortsetzung) 3.6 Welches Taggeld kann Frau Meier an normalen, externen Schultagen ausgerichtet werden? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 3 Jahreseinkommen: CHF 116' Tagesverdienst: 116' : 365 = (1 P) aufgerundet auf den nächsten Franken CHF (1 P) IV-Taggeld: 80% von CHF (1 P) 3.7 Wie hoch ist das Taggeld an internen Ausbildungstagen, wenn die IV voll für Verpflegung und Unterkunft aufkommt und Frau Meier keine Unterstützungspflichten hat? 1 CHF (1 Punkt) 3.8 Wie hoch ist das Taggeld während des Praktikums unter Anrechnung eine Lohnes von CHF pro Monat (x 1)? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 CHF (1 Punkt) Das Taggeld von CHF zusammen mit dem anrechenbaren Lohn von CHF pro Tag übersteigt das massgebende Erwerbseinkommen von CHF pro Tag, deshalb erfährt das Taggeld eine Kürzung um CHF 6.-- (1 Punkt). Art. 3 Abs. 5 IVG, Art. 1septies Abs. 1 und IVV (1 Punkt, bzw. je 1/ Punkt) Seite 8

9 Aufgabe 3: Eingliederungsmassnahmen / Taggeld (Fortsetzung) 3.9 Annahme: Frau Meier hat zwei erwachsene Kinder, ist verwitwet und bezieht noch eine Witwenrente von CHF 1' pro Monat. Hat die Auszahlung der Witwenrente Auswirkungen auf das Taggeld? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). Nein, dies hat keinen Einfluss auf das Taggeld (1 Punkt). Der Bezug einer Hinterlassenenrente der AHV ist für den Anspruch auf das Taggeld der IV unerheblich. Art. 69 Abs. 3 ATSG (1 Punkt) Seite 9

10 Aufgabe 4: Eingliederungsmassnahmen Fragen/Aufträge: 3 Im Rahmen der 5. IV-Revision wird die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt mit drei neuen Leistungen gefördert, die als Anreize für die Arbeitgeber gedacht sind. Von welchen neuen Leistungen wird hier gesprochen? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 - Beitrag an den Arbeitgeber während Integrationsmassnahmen (1/ Punkt) Art. 14a Abs. 5 IVG, Art. 4 octies IVV (1/ Punkt) - Einarbeitungszuschuss nach Arbeitsvermittlung (1/ Punkt) Art. 18a IVG, Art. 6ter IVV (1/ Punkt) - Entschädigung für Beitragserhöhungen nach Arbeitsvermittlung (1/ Punkt) Art. 18 Abs. 3 und 4 IVG, Art. 6bis IVV (1/ Punkt) Seite 10

11 Aufgabe 5: Renten Sachverhalt 1: 16 Herr Geiser, geb , verheiratet und Vater zweier schulpflichtiger Kinder, arbeitet bei der Hausbau GmbH als gelernter Elektriker. Sein Brutto- Jahresverdienst beträgt CHF 78' (inkl. 13. Monatslohn). Am erlitt er einen Herzinfarkt. Bis am resultierte eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Im Sinne eines Arbeitsversuches nahm er ab die bisherige Tätigkeit zu 80% wieder auf. Bereits am wurde Herr Geiser zu 50% (von 100%) arbeitsunfähig geschrieben. Am meldete er sich bei der zuständigen IV-Stelle an. Per musste er diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen vollständig aufgeben. Für eine körperlich leichte berufliche Tätigkeit attestieren ihm die Ärzte eine Arbeitsfähigkeit von 50%. Der bisherige Arbeitgeber zeigte sich in Absprache mit der IV und dem Versicherten bereit, Herrn Geiser im Innendienst halbtags weiter zu beschäftigen. Bei dieser für den Versicherten optimal angepassten Tätigkeit realisiert er seit ein monatliches Brutto-Einkommen von CHF , mit einer jährlichen Gratifikation von CHF 1' Fragen/Aufträge: Ermitteln Sie die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit während der einjährigen Wartezeit und zeigen Sie den Berechnungsweg auf. - Welche Bemessungsmethode gelangt hier zur Anwendung? - Wie wird damit der IV-Grad ermittelt? - Berechnen Sie den IV-Grad (Lösungsweg detailliert aufzeigen). - Ab wann entsteht welcher Rentenanspruch? 8 Seite 11

12 Aufgabe 5: Renten (Fortsetzung) AUF Daten Tage Umrechnungsfaktor (1 P) 100% % '40 Arbeitsversuch 50% % '80 (1 P) Durchschnittliche AUF = 68% (1 P) Der Arbeitsversuch unterbricht die Wartezeit nicht. Allgemeine Methode(1/ P) - Einkommensvergleich (1/ P) (1 P) Valideneinkommen 78' Invalideneinkommen ' (1 x , plus Grati 1'000.--) Erwerbseinbusse 55' (1 P) IV-Grad 71 % (1 P) ======= Wartezeit: Rentenanspruch: Rentenbeginn: (6 Monate nach der Anmeldung) (1 P) ab dreiviertel IV-Rente ab ganze IV-Rente ebenfalls mögliche Antwort: ab ganze IV-Rente (3 Monate nach Entstehung des Rentenanspruchs) (1 P) (gemäss BGE-Entscheid beginnt Wartefrist erst mit Auszahlung der Rente) Seite 1

13 Aufgabe 5: Renten (Fortsetzung) Sachverhalt : Annahme: Herr Geiser kann ab sein Arbeitspensum um eine Stunde pro Tag erhöhen. Auch die Leistungsfähigkeit hat sich aus med. Sicht verbessert. Der Arbeitgeber entrichtet ihm ab einen Monatslohn von CHF 3' brutto (x13). Ende Jahr 008 erfolgte keine teuerungsbedingte Anpassung der Löhne. Das Revisionsgesuch trifft am bei der zuständigen IV-Stelle ein. Die IV-Stelle kann aufgrund der klaren Situation und nach erfolgter Anhörung im Monat September 009 die entsprechende Verfügung erlassen. Frage/Aufträge: 5. - Ermitteln Sie den neuen IV-Grad (Lösungsweg detailliert aufzeigen). - Auf welchen Zeitpunkt hin tritt die Änderung des Rentenanspruchs ein? - Geben Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n) an. 6 Seite 13

14 Aufgabe 5: Renten (Fortsetzung) Validen Einkommen Invaliden Einkommen 78' (beim Jahreswechsel sind die Löhne nicht angepasst worden) 4' (13 x 3'300.--) Erwerbseinbusse 35' ( = 45% altrechtlich) (1 P) Mehreinkommen zu bisher 0' /. Abzug gesetzlicher Freibetrag 1' Zwischentotal 18' davon /3 = anrechenbares Mehreinkommen 1' (1 P) Anrechenbares Invalideneinkommen 35' ( '533.--) Anrechenbare Erwerbseinbusse 4' (1 P) IV-Grad 55 % (1 P) === Die Verfügung wird im September 009 erlassen. Herabsetzung auf Ende des folgenden Monats, d.h. per , resp (1 P) Art. 17 ATSG / Art. 31 IVG (1/ P) Art. 88a Abs. 1 IVV / Art. 88bis Abs. IVV (1/ P) (1 P) Seite 14

15 Aufgabe 5: Renten (Fortsetzung) Sachverhalt 3: Annahme: Am muss Herr Geiser infolge eines Betrugsdeliktes eine sechsmonatige, unbedingte Haftstrafe antreten. Fragen/Aufträge: 5.3 Wie verhält es sich mit der Rentenausrichtung ab Haftantritt bis zur Entlassung für die versicherte Person und deren Familienangehörige (Ehefrau und die zwei schulpflichtigen Kinder)? Begründen Sie Ihre Antwort, und geben Sie die genauen Daten an. Sistierung der Hauptrente per (1/ P), resp (1/ P), bis voraussichtlich Die Kinderrenten werden unverändert weiter ausgerichtet (1/ P). Die Ehepaar-Zusatzrenten sind mit der 4. IVG-Revision abgeschafft worden (1/ P). Seite 15

16 Aufgabe 6: Hilflosenentschädigung Sachverhalt: 6 Yasmin Muster, geb , leidet an Autismus. Sie hat erhebliche Probleme, ihre Umwelt wahrzunehmen und kann folglich kaum kommunizieren. Sie wirft mit Gegenständen um sich, beschädigt Mobiliar, usw. Vor allem aber kennt sie keine Gefahren. Infolge dieser Beeinträchtigung ist Yasmin auf eine besonders intensive Überwachung und Betreuung angewiesen. Bei den alltäglichen Lebensverrichtungen ist im Vergleich zu einem gesunden Kind keine regelmässige und erhebliche Dritthilfe erforderlich. Fragen/Aufträge: 6.1 Besteht im Rahmen der Bestimmungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 1,5 Ja (1/ Punkt); Versicherte, die bei den alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter und/oder überdies auf eine dauernde persönliche Überwachung angewiesen sind, haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades. (1/ Punkt) Art. 37 Abs. b IVV (1/ Punkt) 6. Ein Intensivpflegezuschlag erfordert die Erfüllung gewisser Voraussetzungen. Nennen Sie deren drei. 1,5 Das Kind darf nicht in einem Heim wohnen. Der vermehrte Betreuungsaufwand muss gesundheitlich bedingt sein. Der invaliditätsbedingte Aufwand im Vergleich zum Nichtbehinderten muss mindestens 4 Stunden täglich betragen. Es muss Anspruch auf Hilflosenentschädigung vorhanden sein. (Je 1/ Punkt = max. 1,5 ) Seite 16

17 Aufgabe 6: Hilflosenentschädigung (Fortsetzung) 6.3 Nennen Sie beim Intensivpflegezuschlag die Abstufungen und die jeweiligen Beträge pro Tag (in CHF). Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Stunden CHF Stunden CHF Stunden CHF (je 1/ Punkt = 1,5 ) Art. 4ter Abs. 3 IVG (1/ Punkt) [= die neuen Ansätze ab ) 6.4 Hat Yasmin Muster infolge der Überwachungsbedürftigkeit auch Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag (IPZ)? Begründen Sie Ihre Antwort. 1 Ja, sie hat Anspruch. Die Überwachung ist besonders intensiv, als Betreuung können ihr deshalb vier Stunden angerechnet werden (1 Punkt). Seite 17

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