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1 Internet & New Economy Economics 22. Februar 2001 Nr. 12 conomics Internet-Revolution und New Economy Elektronisches Geld die Zukunft des Zahlungsverkehrs? conomics ist eine Sonderausgabe von Aktuelle Themen Autor: Steffen Kern Editor: Antje Stobbe Publikationsassistenz: Burgitta Scheurer Internet: Frankfurt am Main Deutschland Fax: Managing Directors Axel Siedenberg Norbert Walter

2 conomics Deutsch und Englisch Schneller via erhältlich!!! Die Publikationsreihe conomics beschäftigt sich mit Aspekten der New Economy, die für die makroökonomische Entwicklung, die Kapitalmärkte und die Wirtschaftspolitik von besonderer Bedeutung sind. Da die Konsequenzen der Revolution durch die -conomy über den rein ökonomischen Bereich hinausgehen und mehr und mehr den Alltag beeinflussen, wird die Reihe auch weiter gehende Aspekte der -Revolution und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft beleuchten. Die conomics -Beiträge sind Teil der Reihe Aktuelle Themen. Embedded Systems - Der (verdeckte) Siegeszug einer Schlüsseltechnologie 30. Januar 2001 e-immobilien: Immobilienwirtschaft im Internet-Zeitalter 8. Januar 2001 Emerging Markets in Asien: Vom Hardware-Produktionsstandort zum 3. November 2000 ecommerce-eldorado? mcommerce: Mega Business oder Mickey Mouse? 20. Oktober 2000 Schweden und Finnland: Vorreiter der New Economy in Europa? 5. Oktober 2000 Finanzportale: Chancen für Kunden und Banken 26. September 2000 Das Internet - eine neue Basistechnologie? 9. August 2000 Mikroökonomische Aspekte der Internet Economy 9. August 2000 New Economy in den USA: Fakt oder Fiktion? 15. Juni 2000 Regionale Startpositionen im globalen e-wettbewerb 18. Mai 2000 E-Commerce: Katalysator für Strukturveränderungen in Deutschland 14. Februar 2000 Bestelladresse: Marketing Frankfurt am Main Fax: marketing.dbr@db.com

3 conomics Elektronisches Geld - die Zukunft des Zahlungsverkehrs? Elektronisches Geld (E-Geld) ist ein vorausbezahltes Inhaberinstrument, das direkte und endgültige Zahlungen ohne Erfüllungsrisiko für Anwender und Akzeptanzstellen ermöglicht. Unter den bestehenden Zahlungsmitteln konkurriert es vor allem mit Bargeld bei Präsenzzahlungen und mit Kreditkarten bei Fernzahlungen. E-Geld hat ein hohes Verbreitungspotenzial. Zahlungen können effektiv, kostengünstig und schnell abgewickelt werden. Dies gilt insbesondere für kleine Beträge. Mehrwährungsfähigkeit und gegenseitige Kompatibilität dürften die Wettbewerbsfähigkeit entsprechend konfigurierter Systeme zusätzlich stärken. Die Nachfrage nach E-Geld unterliegt starken Netzwerkeffekten. Sie hängt von der Verfügbarkeit von Lade- und Zahlungsterminals und der Zahl der Teilnehmer am Zahlungsverkehr ab. Dies setzt hohe Anfangsinvestitionen durch die Betreiber sowie die Akzeptanz seitens der Anwender voraus. Nach Erreichen einer kritischen Masse an Nutzern ist jedoch mit einem schnellen Wachstum des E-Geld-Umlaufs zu rechnen. Die Verbreitung von E-Geld ist bisher gering. Mit EUR 140 Mio. beträgt der E-Geld-Umlauf derzeit nur 0,04% des Bargeldumlaufs im EWU-Raum. Verbreitung und technische Auslegung der Systeme unterscheiden sich im internationalen Vergleich erheblich. Die Bildung einer kritischen Masse an Anwendern bzw. einer flächendeckenden Nutzergemeinde ist bisher noch keinem Anbieter gelungen. Theoretisch kann eine starke Substitution von Bargeld und Sichteinlagen weitreichende Auswirkungen auf die Geldpolitik haben, da sie die Größe der Geldmenge beeinflusst, die Einschätzung der monetären Lage erschweren und die Effektivität der geldpolitischen Instrumente einschränken kann. Dem kann jedoch durch eine Anpassung der geldpolitischen Indikatoren und Instrumente, nämlich durch eine Erweiterung der Geldmengenaggregate sowie eine Mindestreserve- und Rückerstattungspflicht, wirksam begegnet werden. Bei gründlicher Vorbereitung der Notenbanken ist daher auch langfristig nicht mit substanziellen Problemen für die Geldpolitik zu rechnen. Dies erfordert eine frühzeitige und klare Regulierung der E-Geld- Emission. Die EU nimmt hier eine Vorreiterposition ein. Sie hat bereits einen umfassenden Gesetzesrahmen erstellt. Die Zentralbanken der EU, allen voran die EZB, sowie die Aufsichtsbehörden verfügen aus heutiger Sicht über die Instrumente, die für eine effektive Geldpolitik und Marktregulierung mit Blick auf eine starke Zunahme des E-Geld-Umlaufs notwendig sind. In anderen Staaten, vor allem in den USA und Japan, wurden noch keine vergleichbaren Maßnahmen getroffen. Die Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und E-Geld-Fälschung wird angesichts der speziell mit E-Geld verbundenen Sicherheitsrisiken neben der Überwachung auf nationaler Ebene auch eine intensivere internationale Zusammenarbeit erfordern. Economics 3

4 conomics Bargeld lässt sich kaum aus dem täglichen Wirtschaftsleben wegdenken. Seit ihrer erstmaligen Verwendung im 7 Jh. v. Chr. bzw. im 11 Jh. n. Chr. sind Münzen und Banknoten ein zentraler Bestandteil wirtschaftlichen Handels. Sein Erscheinungsbild hat Bargeld seither im Prinzip kaum verändert. Nach Meinung vieler, die derzeit an der Entwicklung elektronischen Geldes (E-Geld) arbeiten, könnte jedoch nunmehr das Ende der Ära des Bargelds bevorstehen. Elektronische Geldeinheiten gespeichert auf Chipkarten oder durch Computerprogramme könnten in Zukunft Münzen und Banknoten verdrängen. Mit Blick auf den schnell wachsenden Handel über das Internet sind die Erwartungen an elektronische Geldmedien besonders hoch. Aber nicht nur dem konventionellen Bargeld könnte durch E-Geld Konkurrenz erwachsen. E-Geld kann in vielerlei Hinsicht als Alternative z. B. zu Sichteinlagen, Schecks, Überweisungen, Kredit- und Debitkarten eingesetzt werden. Sollte E-Geld in Zukunft breite Anwendung finden, wird sich dies deutlich auf die Landschaft des Zahlungsverkehrs und auf die Geldordnung insgesamt auswirken. Obwohl Entwicklung und Verbreitung von E-Geld vorläufig noch in den Kinderschuhen stecken, ist es daher schon heute sinnvoll, über die möglichen Auswirkungen einer Verbreitung von elektronischen Speichermedien nachzudenken. In der vorliegenden Studie werden daher Funktionsweise, Entwicklungspotenzial, Auswirkungen auf die Geldpolitik sowie regulatorische Ansätze mit Bezug auf E-Geld analysiert. Definition von elektronischem Geld Der Begriff elektronisches Geld bezieht sich auf eine eng definierte Gruppe von Zahlungsverkehrsinstrumenten. Gemäß der Europäischen Zentralbank (EZB) bezeichnet er die Zahlungsmittel, deren Prinzip darin besteht, dass Geldeinheiten auf einem Datenträger, der sich im Besitz des Kunden befindet, elektronisch gespeichert sind. 1 E-Geld ist dadurch klar von den traditionellen Instrumenten des Massenzahlungsverkehrs abgegrenzt. Schecks, Überweisungen oder Kreditund Debitkarten sind Instrumente für den Zugang zu bestehenden Buch- Verdrängung von traditionellem Bargeld und Auswirkungen auf Zahlungsverkehrslandschaft insgesamt durch starke Verbreitung von E-Geld? E-Geld ist vorausbezahltes Inhaberinstrument Belastungszeitpunkt: Zahlungsmittel im Vergleich Zinsentgang Zahlungsfälligkeit Stundung Kredit t "pay before" "pay now" "pay later" Bargeld vorausbezahlte E-Geld-Einheiten auf Chipkarten vorausbezahlte E-Geld-Einheiten als Netzgeld Debitkarte Überweisung Lastschrift Scheck Charge-Karte Kreditkarte Abbuchungsverfahren Quelle: Hartmann, 2000, S. 38; Kabelac, 1999, S. 5-7; DBR 1 EZB (2000), S Economics

5 conomics geld-beständen, die in der Regel auf Girokonten zur Verfügung stehen. E-Geld dagegen ist kein Zugangsinstrument, sondern ein mit Bar- oder Buchgeld vorausbezahltes Inhaberinstrument ( pay before, s. Schaubild S. 3) und selbst Träger eines Wertes. Eine Zahlung mit E-Geld ist durch die Übertragung der E-Geld-Einheiten endgültig und verursacht kein Erfüllungsrisiko zwischen dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger. Sie wird wie Bargeld ohne die Einschaltung eines Intermediärs beispielsweise einer Bank vollzogen. Der Begriff E-Geld ist auf Zahlungsmittel begrenzt, die in breitem Umfang für Zahlungen zwischen Anwendern und Akzeptanzstellen genutzt werden können. Einfunktionale elektronische Zahlungsmittel, wie z.b. Telefonkarten, zählen damit nicht zur Gruppe der E-Geld-Produkte. Neben seiner Funktion als Zahlungsmittel dient E-Geld auch als Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit. Einen preisstabilen E-Geld- Kreislauf vorausgesetzt behalten elektronische Geldeinheiten über Zeit ihren Wert und können als allgemein akzeptierter Wertmaßstab herangezogen werden. E-Geld besitzt aufgrund dieser Eigenschaften die klassischen Geldfunktionen (s. Schaubild). Endgültige Zahlungen, kein Erfüllungsrisiko Nutzung in breitem Umfang ist Voraussetzung E-Geld besitzt klassische Geldfunktionen Zahlungsmittel in der Übersicht Zahlungsmittel Geld Geldersatzmittel Bargeld Buchgeld E-Geld Scheck Wechsel Kreditkarte Münzen Netzgeld Banknoten Sichtguth. bei Zentralbanken Sichtguth. bei Geschäftsbanken Kartengeld Quelle: Hartmann, 2000, S. 40 Schema des E-Geld-Kreislaufs Emittent Funktionsweise des E-Geld-Umlaufs Im Kreislauf eines E-Geld-Systems sind im Wesentlichen drei Akteursgruppen miteinander verbunden: der Emittent 2, die Anwender bzw. Zahlenden und die Akzeptanzstellen bzw. Zahlungsempfänger (s. Schaubild). Ausgabe und Umlauf von elektronischem Geld werden von der emittierenden Stelle geregelt. 3 Der Emittent veräußert elektronische Geldeinheiten im Tausch gegen Bar- oder Buchgeld an die Anwender. Beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen überträgt der Zahlende bzw. Anwender Geldeinheiten an den Zahlungsempfänger bzw. die Akzeptanzstelle. Letztere tauscht die so erworbenen E-Geld-Einheiten wie- Akzeptanzstelle 2 In der Praxis ist die Wertschöpfungskette der E-Geld-Versorgung typischerweise in vier Schritte unterteilt: Die Emission der E-Geld-Einheiten, die Bereitstellung der Zahlungsverkehrsinfrastruktur, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb der benötigten Hardware- und Software-Produkte sowie das Clearing der E-Geld-Transaktionen. Deckt der Emittent diese Schritte nicht alleine ab, können weitere Anbieter in den Produktionsprozess involviert sein. 3 Grundsätzlich kann der Emittent eine staatliche beispielsweise die nationale Zentralbank, die auch für die Emission des Bargelds verantwortlich ist oder eine private Institution sein. Inwiefern private Unternehmen E-Geld emittieren können, und welchen Lizenz- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sie dabei unterliegen, hängt von der Rechtslage im jeweiligen Staat bzw. Währungsgebiet ab. Anwender Anwender Bereitstellung d. E-Geld-Einh. gg. Bar- o. Buchgeld Zahlung Zahlung, nur bei open-loop Economics 5

6 conomics derum gegen Bar- oder Buchgeld beim Emittenten ein. Die Einnahmequelle des Emittenten liegt neben evtl. erhobenen Teilnahme- oder Transaktionsgebühren im Wesentlichen in der gewinnbringenden Anlage der liquiden Mittel, die aus der Vergabe der E-Geld-Einheiten und den unterschiedlichen Verbuchungstagen von Zahlungsein- und ausgängen resultieren. Grundsätzlich ist zwischen software- und kartengestützten E-Geld- Systemen zu unterscheiden. Softwaregestützte Systeme sind auf Fernzahlungen zugeschnitten und kommen bei der Übertragung von Geldeinheiten über Telekommunikationsnetze, beispielsweise über das Internet, zur Anwendung. Träger der Geldeinheiten sind mit speziellen Programmen ausgestattete Computer oder vergleichbare Endgeräte. Die softwaregestützte Geldbörse wird per Datenleitung von einem Girokonto aufgeladen. Die E-Geld-Einheiten können dann für Zahlungszwecke über das Internet an die Akzeptanzstelle weitergeleitet werden. Bei kartengestützten E-Geld-Systemen werden die elektronischen Geldeinheiten auf einem Chip gespeichert, der seinerseits auf einer Plastikkarte sitzt. Die Karte wird in der Regel am Geldautomaten aufgeladen, indem der gewünschte Betrag von einem Girokonto auf die Karte übertragen wird. Die Bezahlung erfolgt durch Abbuchung des jeweiligen Betrags von der Chipkarte mit Hilfe eines Lesegerätes. Kartengestützte Systeme eignen sich daher vorwiegend für Präsenzzahlungen, können jedoch durch spezielle Lesegeräte auch für Fernzahlungen über Computernetze eingesetzt werden. Bei karten- wie auch bei softwaregestütztem E-Geld wird darüber hinaus zwischen geschlossenen (closed loop) und offenen (open loop) Systemen differenziert. Im Fall geschlossener Systeme müssen einmal verwendete Geldeinheiten zunächst von der Akzeptanzstelle beim Emittenten eingelöst und gegen eine Gutschrift auf ein Konto oder neue E-Geld-Einheiten getauscht werden. Längere Transaktionsketten sind daher nicht möglich. Derzeit beruhen die meisten Systeme auf derartigen geschlossenen Kreisläufen. In offenen E-Geld-Kreisläufen dagegen kann ein Begünstigter Geldeinheiten, die er von anderen Anwendern des Systems erhalten hat, weiter verwenden und direkt ausgeben. Dies ermöglicht lange Transaktionsketten, so dass E-Geld praktisch wie Bargeld verwendet werden kann. Dies ist kosteneffizienter und einfacher in der Handhabung, erschwert allerdings die Überwachung des Geldkreislaufs. Langfristig großes Verbreitungspotenzial Die wichtigste Determinante des Entwicklungspotenzials von elektronischen Geldmedien sind die Kosten ihrer Verwendung verglichen mit denen der bestehenden Zahlungsmittel. Grundsätzlich dürften diese geringer sein als bei Bargeld oder nicht-elektronischen Zahlungsträgern wie Schecks und Überweisungsformularen, da keine physischen Einheiten verarbeitet werden müssen. Aber auch im Vergleich zu anderen elektronischen Zahlungsmitteln wie etwa Kreditkarten- oder elektronischen Lastschriftverfahren zeichnet sich E-Geld durch niedrige Transaktionskosten aus. Sein Einsatz dürfte sich vor allem für Anwender lohnen, die eine große Zahl an Zahlungsvorgängen bzw. Zahlungen mit kleinen Beträgen abwickeln. Die Attraktivität nimmt bei großen Zahlungsvolumina ab, da E-Geld ähnlich wie Bargeld einem Verlustrisiko unterliegt. Kommt bspw. eine E-Geld-Karte abhanden, verliert der Eigentümer auch die darauf gespeicherten Geldeinheiten. In den meisten Systemen ist daher das Ladevolumen der Speichermedien durch einen Maximalwert begrenzt. Zukunft des E-Geld: Einschätzung der Entwickler In einer von der finnischen Zentralbank veröffentlichten Studie wurden 1999 Entwickler und Anbieter von E-Geld- Systemen zu Ihrer Einschätzung hinsichtlich der Zukunft von E-Geld befragt: Kann E-Geld Bargeld ersetzen? Teilw. 47% Wenn E-Geld Bargeld ersetzen kann, wann? Nach % Vor % Vor % Nein 18% Technische Grundlage für E-Geld in Zukunft 2% 27% 10% Ja 35% Vor % Vor % 61% Karten- und softwaregestützt kombiniert Kartengestützt Softwaregestützt Alle Quelle: Gormez, Capie, 2000, S Economics

7 conomics Den niedrigen Transaktionskosten stehen anfänglich jedoch auch Fixkosten für die Einrichtung des E-Geld-Systems gegenüber. Neben den Anbietern des E-Geld-Systems können von solchen Kosten auch dessen Anwender betroffen sein, sofern die Teilnahme am E-Geld-Zahlungsverkehr die Anschaffung spezifischer Geräte- bzw. Programmkomponenten voraussetzt. Eine breite Akzeptanz eines E-Geld-Systems setzt voraus, dass sich diese Anlaufkosten durch die vergleichsweise günstigen Transaktionskosten möglichst rasch kompensieren lassen. Der zweite grundlegende Bestimmungsfaktor für den Erfolg von E-Geld- Systemen ist deren Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Zahlungsabwicklung. Als Inhaberinstrument hat E-Geld diesbezüglich einen gewichtigen Vorteil gegenüber unbaren Zugriffsinstrumenten wie Schecks und Kreditkarten, da E-Geld-Transaktionen ähnlich wie Barzahlungen endgültig sind und Erfüllungsrisiken dadurch beseitigt werden. Allerdings sind auch mit der Bereitstellung und Abwicklung von E-Geld- Zahlungen eine Reihe von Sicherheitsrisiken verbunden (s. Textkasten). Echtheit, Vertraulichkeit und Integrität der für die E-Geld-Transaktionen verarbeiteten Daten müssen garantiert sein, um das Vertrauen der Anwender zu gewinnen. Wenn auch die mit der Verwendung von E-Geld verbundenen Risiken denen des konventionellen Geldes prinzipiell ähneln, erfordert die Entwicklung der Systeme angesichts der mangelnden Erfahrung beim Umgang mit elektronischen Geldeinheiten seitens der Emittenten, der Anwender und der Aufsichtsbehörden größte Sorgfalt. Die Anforderungen an die Entwicklung von Hard- und Software, insbesondere an die elektronische Kryptographie, sind daher sehr hoch. Darüber hinaus dürften Handhabung und Verständlichkeit das Verbreitungspotenzial von E-Geld-Produkten beeinflussen. Eine einfache und vielseitige Anwendbarkeit dürfte aufgrund der bestehenden Zahlungsgewohnheiten und der Vertrautheit der Anwender mit den existierenden Zahlungsmitteln ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von E-Geld-Produkten sein. Für die Verwendung von E-Geld spricht etwa, dass die Übertragung von E-Geld-Einheiten in der Regel keiner Identifikation des Anwenders mittels Geheimzahl oder Unterschrift bedarf. Hinzu kommt, dass es möglich ist, E-Geld-Träger zu entwickeln, die die Abrechnung verschiedener Währungen erlauben (Mehrwährungsfähigkeit) bzw. kompatibel mit anderen E-Geld-Systemen, bspw. im Ausland, sind (Interoperabilität). Entscheidend für das Verbreitungspotenzial von E-Geld ist schließlich die Größe des E-Geld-Netzwerks. Der Logik von Netzwerkeffekten folgend ist die Nachfrage nach E-Geld-Produkten stark von der Verfügbarkeit von Lade- und Zahlungsterminals und von der Zahl der Teilnehmer am Zahlungsverkehr abhängig. Bei geschlossenen E-Geld-Kreisläufen betrifft dies in erster Linie die Zahl der Unternehmen, die Zahlungen mit elektronischen Einheiten akzeptieren, bei offenen E-Geld-Kreisläufen zusätzlich die Zahl der Endverbraucher, mit denen E-Geld-Einheiten ausgetauscht werden können. Um ein E-Geld-System flächendeckend zu etablieren, muss der Emittent folglich eine kritische Masse an Netzwerkteilnehmern erreichen. Dies setzt erhebliche Investitionen seitens des Anbieters eines E-Geld- Systems z.b. für den Ausbau der Infrastruktur sowie die Versorgung mit Speichermedien, Lesegeräten bzw. Anwendungsprogrammen voraus. Zugleich müssen die Gebührenstruktur, die Sicherheits- und Anonymitätsmerkmale sowie zusätzliche Leistungen wie Mehrwährungsfähigkeit und Interoperabilität mit anderen Systemen auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sein, um die Grundlage für eine breite Nachfrage zu schaffen. Sicherheitsrisiken bei der Verwendung von E-Geld E-Geld-Hardware und -Software müssen einer Reihe von Sicherheitsrisiken standhalten, um Echtheit, Vertraulichkeit und Integrität der Transaktionen zu gewährleisten: Fälschungs- und Duplikationsrisiken Illegale Vervielfältigung von E-Geld-Trägern einschließlich ihrer kryptographischen Schlüssel, Guthaben oder anderer Daten. Illegale Vervielfältigung von Daten, insbes. E- Geld-Guthaben. Manipulation von Trägerfunktionen, bspw. der Chipkarte oder Software, so dass Abbuchungsvorgänge nicht exekutiert werden. Manipulation der Datenübertragung. Änderung, Wiederholung, Löschung von oder Einsicht in Datenflüsse des E-Geld-Systems. Diebstahl Entwendung von E-Geld-Trägern oder E-Geld- Einheiten. Nichtanerkennung von Transaktionen Betrug durch Nutzer, die vortäuschen, eine tatsächlich in Auftrag gegebene Transaktion nicht autorisiert zu haben. Fehlfunktion Unbeabsichtigte Korruption oder Verlust von Daten, Fehlfunktion von Geräten oder Programmen, Versagen elektronischer Datenübertragung. E-Geld im Internet Für Fernzahlungen über das Internet ist das Verbreitungspotenzial von E-Geld besonders hoch. Bargeld spielt bei Internet-Transaktionen keine Rolle, da eine Übertragung physischer Geldeinheiten grundsätzlich nicht möglich ist. Ein großer Teil der Zahlungen über das Internet wird daher zur Zeit mit Kreditkarten abgewickelt. Allerdings besteht bei Kreditkartenzahlungen durch die Übertragung der Kundendetails über das Internet die Gefahr eines Datenmissbrauchs. Zudem entstehen bei Kreditkartentransaktionen für den Kunden vergleichsweise hohe Abwicklungskosten. Aufgrund der Möglichkeit, Zahlungen anonym und kostengünstiger zu gestalten, könnten sich entsprechend ausgelegte E-Geld-Systeme als starke Konkurrenz gegenüber der Kreditkarte bei Fernzahlungen über das Internet positionieren. Economics 7

8 conomics Inwiefern ein E-Geld-System eine breite Präsenz erreichen kann hängt zudem von der Markstruktur ab. In einem Marktumfeld, in dem sich E-Geld-Systeme noch im Entwicklungsstadium befinden und ein starker Innovationswettbewerb zwischen den Anbietern herrscht, erweist sich die Etablierung einer kritischen Masse an Nutzern erfahrungsgemäß als schwierig. Je größer die Anzahl der konkurrierenden Anbieter bzw. Systeme, desto höher sind in der Regel die Hürden auf dem Weg zu einer breiten und intensiven Nutzung. Anbieterübergreifende Kooperationen und gemeinsame Produktstandards dagegen können eine schnelle Verbreitung begünstigen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass E-Geld zahlreiche positive Merkmale auf sich vereint und in bestimmten Marktsegmenten eine gute Wettbewerbsposition gegenüber den bekannten Zahlungsmitteln einnehmen kann. Dies gilt vor allem für kleine Zahlungsbeträge und bei Fernzahlungen. Bei Präsenzzahlungen dürften die eng mit dem Bargeld verbundenen Zahlungsgewohnheiten kurzfristig schwerer zu beeinflussen sein. Zieht man die Auswirkungen der zu erwartenden Netzwerkeffekte hinzu, ist nach einer anfänglich zögerlichen Verbreitung elektronischer Geldinstrumente mit dem Beginn einer schnellen Wachstumsphase zu rechnen (s. Grafik). Das Marktumfeld im Zahlungsverkehr und die Zahlungsgewohnheiten der Nutzer unterscheiden sich stark von Land zu Land. Entwicklung, Verbreitung und technische Eigenschaften elektronischen Geldes dürften im internationalen Vergleich daher deutlich voneinander abweichen. Zeitlicher Verlauf der E-Geld-Verbreitung Wert der E- Geld-Transaktionen B eginn der schnellen Wachstumsphase: Erreichung der kritischen Masse Quelle: EZB, DB R Jahre Ende der schnellen Wachstumsphase: nahe beim maximalen Umlauf Bisher geringe Verbreitung von E-Geld In der EU und anderen Industriestaaten ist E-Geld bisher wenig verbreitet. Der Wert der umlaufenden E-Geld-Menge in den an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) berichtenden Staaten 4 betrug Mitte 2000 lediglich etwa EUR 230 Mio. Mehr als die Hälfte des E-Geld-Bestands wird in den Teilnehmerstaaten der EWU gehalten. Die EZB beziffert das Volumen des im EWU-Raum umlaufenden E-Geldes per Juni 2000 auf EUR 140 Mio. Dass E-Geld derzeit ein verschwindend geringes Volumen einnimmt, verdeutlicht der Vergleich mit der Größe des Umlaufs an konventionellem Geld: In der EWU beträgt der Anteil des E-Geld-Bestands am Bargeldumlauf lediglich 0,04%, an der Geldmenge M1, die zusätzlich die Sichteinlagen bei den Geschäftsbanken einschließt, sogar nur 0,007%. Nach anfänglich hohen Wachstumszahlen hat sich die Zunahme des E-Geld-Umlaufs in den vergangenen drei Jahren dabei deutlich abgeschwächt (s. Grafik). Im internationalen Vergleich bestehen erhebliche Unterschiede bei der Verbreitung elektronischer Geldmedien (s. Tabelle S. 8). Ein erster Indikator hierfür ist die Zahl der innerhalb eines Landes großflächig betriebenen Systeme. Während bspw. in Finnland bereits sechs verschiedene E-Geld-Systeme operieren, ist in Irland bislang noch kein Verfahren über die Pilotphase hinaus gediehen. Auch die Durchdringung des Marktes mit Karten- und Netzgeld variiert erheblich. Die Zahl der Karten bzw. softwaregestützten Zugänge reicht von wenigen Tausend bis hin zu mehreren Millionen pro Land. Das Schlusslicht bilden Frankreich und Irland, wo bislang noch kein signifikanter Bevölkerungsanteil am E-Geld-Verkehr teilnimmt. Spitzenreiter sind die Niederlande, wo jeder Bürger statistisch über mehr als einen Zugang zu den dort angebotenen Kartengeldsystemen besitzt E-Geld-Umlauf in der EWU 0,008 in % von M1 (rechts) H00 Quelle: EZB, DBR in EUR Mio. (links) Marktdurchdringung variiert erheblich 0,007 0,006 0,005 0,004 0,003 0,002 0,001 0,000 4 Für zahlreiche Staaten, einschließlich der USA, wurden von der BIZ bisher jedoch keine Daten zur Höhe des Umlaufs vorgelegt. 8 Economics

9 conomics E-Geld: Systeme und Nutzung im internationalen Vergleich 1) Land Anzahl Anzahl Systeme Typ 2) Emittenten Anzahl Karten bzw. Zugänge Mio. Anzahl Händlerterminals Anzahl Transaktionen pro Tag Wert Transaktionen pro Tag Durchschn. Wert pro Transaktion % der Bevölkerung Tsd. Tsd. EUR Tsd. EUR AT 1 K 1 4,8 60, ,3 BE 1 K 38 7,0 69, ,8 DE 1 K ,0 73, ,4 ES 4 K, N 124 8,1 20, ,2 FI 6 K 9 0,5 10, ,7 FR 1 N 1 0,02 0,0 0 0,3 0,3 1,1 IT 3 K 86 0,03 0, ,7 LU 1 K k. A. 0,3 60,0 1 1,6 6 3,6 NL 2 K 73 20,0 128,0 150 k. A. k. A. 7,5 PT 1 K 26 3,4 34, ,2 US 4 K, N 2 0,1 0,0 1 k. A. k. A. k. A. 1) Unterschiedliche B erichtszeiträume im Laufe des Jahres USA im Verlauf 1997 bis ) K = kartengestützt; N = netzgestützt Quellen: B IZ, EZB, DB R Deutliche Unterschiede bestehen auch hinsichtlich der Anzahl der täglichen E-Geld-Transaktionen sowie deren Gesamt- und Durchschnittswert. So werden über das softwaregestützte E-Geld-System in Frankreich pro Tag etwa 300 Transaktionen mit einem Gesamtwert von rund EUR 300 und einem Durchschnittswert von EUR 1,1 abgewickelt. Über das belgische Geldkartensystem dagegen laufen täglich Zahlungsvorgänge mit einem Gesamtvolumen von EUR und einem Durchschnittswert von EUR 3,8. Darüber hinaus ist ein negativer Zusammenhang zwischen der Anzahl der in einem Land angebotenen E-Geld-Systeme sowie deren Verbreitung und Nutzung zu erkennen (s. Grafik). Die Etablierung eines einheitlichen Standards scheint eine breite Anwendung zu begünstigen. Eine hohe Marktkonzentration wird häufig dadurch erreicht, dass sich eine größere Zahl von Unternehmen zusammenschließt und gemeinsam ein E-Geld-System betreibt bzw. einen gemeinsamen technischen Standard etabliert, wie dies z.b. in Belgien (Proton), Deutschland (Geld- Karte) und Portugal (PMB) der Fall ist. In Ländern, in denen ein fragmentiertes Angebot an E-Geld-Systemen besteht, ist die Akzeptanz elektronischer Geldmedien insgesamt dagegen geringer. Dieser Zusammenhang dürfte im Wesentlichen auf positive Netzwerkeffekten zurückzuführen sein. Auffällig ist auch der deutliche Entwicklungsrückstand in den USA, wo sich bislang keine flächendeckende Verbreitung von elektronischem Geld abzeichnet. Hier ist die Kreditkarte als Zahlungsmittel traditionell stark verbreitet. In erster Linie wird daher an der Weiterentwicklung der bestehenden Kreditkarteninfrastruktur und daran angelehnten Systemen gearbeitet, die im Allgemeinen jedoch nicht in die Kategorie des elektronischen Geldes fallen. Regionale Geldkartenprojekte befinden sich noch weitgehend in der Pilotphase. Auch in Japan sind verschiedene E-Geld-Projekte im Pilotbetrieb, ohne bislang ein signifikantes Volumen an elektronischen Geldeinheiten generiert zu haben. Unterschiede bei Anzahl und Wert der Transaktionen Wert der E-Geld Transaktionen pro Tag in 000 EUR Zahl der E-Geld-Systeme vs. Nutzung Quellen: BIZ, EZB, DBR Transaktionen (links) Zugänge (rechts) Anzahl Karten bzw. Zugänge in % der Bevölkerung Economics 9

10 conomics Insgesamt ergibt sich ein sehr uneinheitliches Bild, das einerseits von den im internationalen Vergleich stark voneinander abweichenden Zahlungsgewohnheiten geprägt ist und andererseits von der fortschreitenden Entwicklung konkurrierender technischer Systeme, vor allem bei softwaregestützten E-Geld-Produkten, bestimmt wird. Darauf deutet die große Zahl an unterschiedlichen, oftmals regional operierenden Pilotprojekten in den einzelnen Staaten hin, die sich in ihren Anwendungsmöglichkeiten und technischen Merkmalen häufig stark unterscheiden. Die Bildung einer kritischen Masse an Anwendern bzw. einer flächendeckenden Nutzergemeinde ist bisher noch keinem Anbieter gelungen. Auswirkungen auf die Geldpolitik Ungeachtet seiner derzeit noch geringen Verbreitung beschäftigt E-Geld bereits heute die Notenbanken. Deren Aufgabe ist es im Allgemeinen, die Integrität der Geldordnung mitsamt der Stabilität des Preisniveaus in den nationalen Volkswirtschaften sicher zu stellen. Das Monopol der Geldemission ist ein wichtiges Element für die Erfüllung dieser Aufgaben. Um auf Veränderungen der Rahmenbedingungen der Geldpolitik vorbereitet zu sein, müssen die potenziellen Auswirkungen einer Verdrängung von traditionellem Geld durch privat emittiertes E-Geld möglichst frühzeitig analysiert werden. Die Verbreitung von E-Geld ist relevant für die Geldpolitik, da elektronisches Geld das von den Zentralbanken ausgegebene konventionelle Bargeld und auch kurzfristige Sichteinlagen verdrängen könnte. Erweist sich E-Geld gegenüber Banknoten und Münzen in der Praxis als wettbewerbsfähig, dürfte die Nachfrage nach elektronischem Geld auf Kosten des konventionellen Bargelds steigen. Sollten E-Geld-Emittenten auch Habenzinsen für gutgeschriebene elektronische Geldeinheiten anbieten, könnte die Nachfrage nach E-Geld zusätzlich ansteigen und das Interesse an Einlagen auf Girokonten infolgedessen nachlassen. Bargeld und kurzfristige Sichteinlagen bei den Geschäftsbanken sind ein substanzieller Bestandteil der umlaufenden Geldmenge. Sie bilden zusammen die eng definierte Geldmenge M1 und 48% bzw. 40% der breiter gefassten Geldmengen M2 und M3 im Währungsraum der EWU (s. auch Tabelle). Die Geldmengen wiederum sind essenzielle Steuerungs- bzw. Orientierungsgrößen für die Notenbanken bei der Stabilisierung des Preisniveaus, da langfristig erfahrungsgemäß ein enger Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Geldmenge und der Entwicklung der Inflationsrate besteht. Bei einer breiten Substitution von Bargeld oder Sichteinlagen durch E-Geld würde ohne Korrekturmaßnahmen der Informationsgehalt von monetären Größen geschmälert. Zudem dürfte E-Geld für effizientere Zahlungsstrukturen sorgen und die Umlaufgeschwindigkeit der Geldmengenaggregate steigen. Eine Beurteilung der monetären Lage würde unter diesen Bedingungen erheblich erschwert. Gleichzeitig könnte eine weitgehende Bargeld- oder Einlagensubstitution die Effektivität der geldpolitischen Instrumente einschränken. Ein daraus resultierendes Absinken der Nachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld hätte eine Verkürzung der Bilanzsumme der Notenbanken zur Folge. Zentralbanken steuern die Zinssätze am Geldmarkt, indem sie die Bedingungen festlegen, zu denen sie den Bankensektor mit Liquidität ausstatten oder ihm Liquidität entziehen. Eine geringere Bildung einer kritischen Masse an Nutzern steht noch aus E-Geld und geldpolitische Ziele Eine Verbreitung von E-Geld wirkt sich in unterschiedlichem Maße auf geldpolitische Strategien aus, abhängig davon, ob sie sich an einem Geldmengen- oder einem Inflationsziel orientieren. Reine Geldmengenziele sind direkt von etwaigen Verzerrungen des Informationsgehalts der zugrundeliegenden Geldmengenaggregate betroffen, da hier die Geldmenge als alleiniger Maßstab für die Geldpolitik herangezogen wird. Auch könnte eine Veränderung der Zinselastizität der Geldnachfrage infolge einer breiten Verwendung von E-Geld die Geldpolitik beeinträchtigen. Ein Inflationsziel wird von einer instabilen Geldnachfrage dagegen weniger stark beeinflusst, da hier die Entwicklung des Preisniveaus und nicht die der Geldmenge maßgeblich ist. Auswirkungen sind jedoch auch hier nicht auszuschließen, da die Geldmengenentwicklung bei Inflationszielen häufig mittelbar als Indikator für die monetären Rahmenbedingungen in der Volkswirtschaft oder auch als Zwischenziel Verwendung findet. Geldmenge M1 in der EWU, den USA und Japan Ende September 2000 in EUR Mrd. bzw. % Bargeldumlauf Tägl. fällige Einl. Summe M1 EWU 1) 339, , ,1 in % von M1 17,0 83,0 100,0 USA 2) 601,1 369, ,7 in % von M1 48,2 29,6 100,0 Japan 2) 567, , ,3 in % von M1 23,4 76,6 100,0 1) Gemäß Definition der EZB 2) Gemäß Definition der nationalen Zentralbanken Quellen: EZB, Federal Reserve Board, Bank of Japan, DBR 10 Economics

11 conomics Bilanzsumme der Zentralbanken könnte daher deren Möglichkeiten einengen, die Geldmarktsätze zu steuern. 5 Schließlich könnten aus der Verbreitung von E-Geld im Extremfall auch Risiken für die Geldordnung insgesamt ausgehen. E-Geld-Emittenten könnten durch eine inflationäre Ausgabe von elektronischen Geld-Einheiten versuchen, kurzfristig ihre Gewinne auszuweiten. Die Folge wäre ein Rückgang der Preisstabilität in dem jeweiligen E-Geld-System. Neben dem Schaden, der für die Besitzer entsprechender Geldeinheiten entstünde, könnte dies auch die Funktion der zugrunde liegenden Währung als einheitliche Recheneinheit, und damit als gemeinsamer finanzieller Nenner für die Volkswirtschaft insgesamt, gefährden. Wirksame Gegenmaßnahmen Vor dem Hintergrund der hier genannten möglichen Konsequenzen stellt die heutige Verbreitung von E-Geld freilich absolut keine Gefahr für die Geldpolitik dar. Mit 0,003% macht die Menge der umlaufenden elektronischen Geldeinheiten in den EWU-Teilnehmerstaaten lediglich einen Bruchteil der für die Geldpolitik der EZB relevanten Geldmenge M3 dar. Auch im Falle einer starken Zunahme des E-Geld-Umlaufs ist noch auf längere Frist nicht mit ernsthaften Problemen für die Geldpolitik zu rechnen. Darüber hinaus können die Auswirkungen auf die Konzeption und Transmission der Geldpolitik durch eine frühzeitige Anpassung der geldpolitischen Indikatoren und Instrumente minimiert werden. In erster Linie können um den Informationsgehalt der Geldmengenaggregate zu gewährleisten und damit deren Indikatorwirkung sicher zu stellen die Emittenten von E-Geld zur Berichterstattung über ihre Emissionstätigkeit verpflichtet und die ermittelte E-Geld-Menge in die Geldmengendefinition übernommen werden. Eine Substitution von traditionellem durch elektronisches Geld bliebe dadurch ohne Wirkung auf die Geldmenge insgesamt. Auch gegen eine Erosion des geldpolitischen Handlungsspielraums von Zentralbanken infolge abnehmender Verbindlichkeiten kann vorgegangen werden. Zunächst kann ein Absinken der Zentralbankverbindlichkeiten an sich unterbunden werden. So besteht die Möglichkeit, die Emittenten von E-Geld dazu zu verpflichten, Mindestreserven auf Zentralbankkonten zu halten. Vorausgesetzt konventionelles Buchgeld und E-Geld unterliegen einer Mindestreserveverpflichtung in identischer Höhe, wird eine Substitution keine Auswirkungen auf die Höhe der Mindestreserven insgesamt haben. Zudem sind identische Mindestreserveverpflichtungen für E-Geld-Emittenten und traditionelle Kreditinstitute grundsätzlich wünschenswert, da der Schöpfungsprozess von elektronischem Geld den selben Wettbewerbsbedingungen unterliegen sollte wie der des herkömmlichen Geldes. Darüber hinaus können Notenbanken selbst zur Emission von E-Geld schreiten und diese letztlich auch monopolisieren. Der E-Geld-Umlauf würde durch eine Monopolisierung ebenso kontrollierbar wie der des konventionellen Bargelds. Eine solche Vorgehensweise würde jedoch die marktwirtschaftliche Entwicklung von E-Geld unterbinden und dürfte angesichts der Fülle alternativer ordnungspolitischer Maßnahmen nicht notwendig sein. Bargeldumlauf im internationalen Vergleich (1994) In % der Zentralbank- In % verbind- Land des BIP lichkeiten DE 6,8 63,4 ES 11,1 49,3 FR 3,4 37,7 GB 2,8 69,8 IT 5,9 27,9 NL 6,3 43,0 US 5,2 84,1 JP 8,8 84,5 Quelle: BIZ Deutschland: Bargeldumlauf Banknotenumlauf in % der Bilanzsumme der Bundesbank (rechts) Bargeldumlauf 5 in % des BIP (links) Quellen: Deutsche B undesbank, DB R Übernahme von E-Geld in die Geldmengendefinition Mindestreservepflicht E-Geld-Emission durch die Notenbanken Neben potenziellen Einschränkungen bei der geldpolitischen Manövrierfähigkeit dürfte eine geringere Abhängigkeit der Geschäftsbanken von den Notenbanken auch Einbußen bei den Gewinnen zur Folge haben, die letztere aus der Emission des Bargelds generieren. Diese sogenannten Seigniorage-Gewinne sind eine wichtige Einnahmequelle für die Notenbanken und tragen entscheidend zu ihrer finanziellen Unabhängigkeit bei. Allerdings müsste die umlaufende Bargeldmenge in den großen Industriestaaten nach Berechnungen der BIZ in der Regel um mehr als 80% schrumpfen, bevor die laufenden Ausgaben der Zentralbanken nicht mehr durch Seigniorage-Gewinne gedeckt wären. Economics 11

12 conomics Auch die Bildung verschiedener Recheneinheiten innerhalb einer Volkswirtschaft infolge einer inflationären Emission von E-Geld kann weitgehend unterbunden werden. Die Emittenten müssen hierzu gesetzlich verpflichtet werden, E-Geld auf Wunsch des Anwenders zum Nennwert gegen Zentralbankgeld zurück zu erstatten. Durch eine Rückerstattungspflicht kann eine direkte Beziehung zwischen der Menge des umlaufenden E-Geldes und der des konventionellen Geldes hergestellt werden. Ein unbegrenzter E-Geld-Schöpfungsprozess wird damit ausgeschlossen und die Funktion der nationalen Währung als Recheneinheit gewahrt. Wird eine solche Rückerstattungspflicht in allen international bestehenden Rechtsordnungen gegenüber der jeweils gültigen Währung instituiert, kann bei Bedarf auch der Bildung neuer, staatenloser E-Geld-Währungen begegnet werden. Zentralbanken selbst unter extremen Bedingungen handlungsfähig Selbst ohne derartige Gegenmaßnahmen sind Zentralbanken grundsätzlich in der Lage, die Liquidität des Bankensektors zu steuern. Aus ihrer Position als staatliche Institutionen heraus können sie die Konditionen am Geldmarkt stets über- bzw. unterbieten und damit den Marktteilnehmern Referenzsätze stellen. Aufgrund der Freiheit von Kreditrisiken dürfte Zentralbankgeld auch bei einer starken Verbreitung von E-Geld als Zahlungsmittel an den Interbankenmärkten genutzt werden. Zudem kann die Zentralbank die Geldmarktbedingungen durch die Emission von Schuldverschreibungen oder die Hereinnahme von Einlagen jederzeit steuern. Sogar in einer Welt, in der privat emittiertes E-Geld konventionelles Bargeld sowie Sichteinlagen bei den Banken vollständig ersetzt hat, könnte sich eine Notenbank ihre Position als staatliche Institution zu nutze machen und die kurzfristigen Zinsen durch den An- und Verkauf von E-Geld steuern. Eine Geldpolitik unter solchen Extrembedingungen brächte jedoch erhebliche Nachteile mit sich. Der Einfluss der Zentralbanken auf Zinsen und die Inflationsentwicklung würde deutlich verringert. Außerdem müssten potenzielle Verluste aus Marktinterventionen unmittelbar mit Steuergeldern beglichen werden. Regulierung, Aufsicht und Überwachung von E-Geld-Systemen Die Theorie zeigt, dass die Effektivität der Geldpolitik durch Maßnahmen wie statistische Meldepflichten, die Haltung von Mindestreserven oder eine Rückerstattungsverpflichtung für die Emittenten von E-Geld sicher gestellt werden kann. In der Praxis erfordert die Anwendung dieser Instrumente auf elektronisches Geld in der Regel eine explizite rechtliche Grundlage. Da es durchaus möglich ist, dass sich der Umlauf an E-Geld nach Erreichen einer gewissen Mindestgröße des Nutzerkreises rasch ausweiten wird, sollte möglichst frühzeitig eine Handlungsgrundlage für die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden geschaffen werden. Die EU nimmt diesbezüglich eine Vorreiterrolle ein. Mit Hilfe zweier Richtlinien wurde im letzten Jahr die Regulierung der Emission von E-Geld innerhalb der EU harmonisiert (s. Textkasten). Kernpunkte des Gesetzesrahmens aus geldpolitischer Sicht sind die Festlegung von Rückerstattungspflichten sowie die Anwendbarkeit von Mindestreserveverpflichtungen auf E-Geld-emittierende Institutionen (ELMIs, electronic money institutions). Für die Mitgliedstaaten der EWU erfasst die EZB bereits seit 1998 die Menge des innerhalb des Euro-Raums Rückerstattungspflicht Freiheit von Kreditrisiken sichert Position der Zentralbanken an den Geldmärkten In einer Welt ohne Bargeld: Interventionen am E-Geld-Markt auf Kosten des Steuerzahlers Frühzeitige Regulierung notwendig EU reguliert E-Geld-Emittenten 12 Economics

13 conomics E-Geld bereits Teil der Geldmengendefinition der EZB Regulierungsbedarf jenseits der Sicherstellung der geldpolitischen Handlungsfähigkeit Kernelemente des aufsichtsrechtlichen Rahmens in der EU*) Beschränkung des Tätigkeitsbereichs Geschäftstätigkeit der E-Geld-emittierenden Institutionen (ELMIs) ist auf die Ausgabe von E-Geld, Erbringung eng damit ver- Kontrolle knüpfter Dienstleistungen und die Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel mit Ausnahme der Gewährung jeglicher Form von Kredit. Anwendung der Bankrechtskoordinierungsrichtlinie ELMIs unterliegen weitgehend den EU- Richtlinien über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und über Geldwäsche. Mindestreserve ELMIs können zur Haltung von Mindestreserven verpflichtet werden. Rücktauschbarkeit Grundsätzlich kann der Inhaber von E-Geld den kostenfreien Rücktausch zum Nennwert von der ausgebenden Stelle verlangen. Anfangs- und Eigenkapital Mindestens EUR 1 Mio., kontinuierlich angepasste Eigenmittelanforderungen. Kapitalanlagebeschränkungen Verpflichtung zur Haltung höchst liquider Aktiva mindestens in Höhe des noch nicht in Anspruch genommenen E-Gelds. Verwendung derivativer Instrumente nur zur Absicherung gegen Marktrisiken. Erfüllung der Anforderungen bzgl. Anfangs- und Eigenkapital sowie Beschränkung von Kapitalanlagen und Marktrisisiken muss mindestens zwei mal jährlich durch die zuständigen Behörden überprüft werden. Geschäftsführung Solide und umsichtige Geschäftsführung, Sorgfaltspflicht ggü. Verwaltungsund Rechnungslegungsverfahren, angemessene interne Kontrollmechanismen. Freistellung Die EU-Mitgliedstaaten können ELMIs von der Anwendung einiger oder aller Vorschriften der E-Geld-Richtlinien *) in speziellen Fällen freistellen. Revision Die Freistellungsregelung sowie die Maßnahmen zum Schutz der E-Geld- Inhaber können revidiert werden. Die EU-Kommission unterbreitet bis zum Frühjahr 2005 einen Bericht sowie etwaige Änderungsvorschläge. *) Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten sowie Richtlinie 2000/12/EG über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute. Quelle: EZB, DBR emittierten E-Geldes in ihrer Geld- und Bankenstatistik. 6 Sie ist damit Bestandteil der Definition der Geldmenge. Seit Anfang 1999 unterliegt das von Kreditinstituten emittierte E-Geld der Mindestreservepflicht der EZB. Für die EU-Mitgliedstaaten und die EWU sind damit die Grundlagen für die Fortführung einer effektiven Geldpolitik geschaffen. Der Regulierungsbedarf bei der Emission von E-Geld geht jedoch über die Sicherstellung der geldpolitischen Handlungsfähigkeit der Zentralbanken hinaus. So sollte ein aufsichtsrechtlicher Rahmen auch die effiziente Arbeitsweise des Zahlungsverkehrswesens insgesamt und die Stabilität der Finanzmärkte durch die Eingrenzung systemischer Risiken bei E-Geld-Systemen (s. Textkasten) zum Ziel haben. Gleichzeitig müssen im Zuge des Verbraucherschutzes die Interessen der Nutzer der E-Geld-Systeme gewahrt sein. Schließlich sind von staatlicher Seite auch Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung krimineller Aktivitäten insbesondere in Form von E-Geld-Fälschung, Geldwäsche und Betrug zu treffen. Alle hierzu erforderlichen regulatorischen Maßnahmen sollten zudem wettbewerbsneutral sein, so dass E-Geld-Emittenten und andere Finanzinstitute der gleichen gesetzlichen Behandlung unterliegen. 6 E-Geld wird in der Geld- und Bankenstatistik der EZB unter der Position täglich fällige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derzeit werden zunächst nur die von den Monetären Finanzinstituten (MFIs) emittierten E-Geld-Einheiten statistisch erfasst. Von nicht-mfis begebenes E-Geld wird von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems an die EZB gemeldet. Risikoarten bei E-Geld-Systemen Kreditrisiken aus Sicht des Emittenten bspw. gegenüber dem Nutzer und bei der Anlage des Floats an den Finanzmärkten. Liquiditätsrisiko für den Emittenten beim Verkauf der angelegten Mittel zur Erfüllung von Rückzahlungsforderungen. Zins-, Währungs- und andere Kursrisiken bei der Anlage des Floats. Strategische und operationale Risiken des Emittenten bei der Umsetzung der Geschäftsstrategie, bspw. hinsichtlich des optimalen Einsatzes der Unternehmensressourcen. Compliance- und rechtliche Risiken aus Nicht- Beachtung von Gesetzen, Verordnungen, Verfahren oder ethischen Regeln. Economics 13

14 conomics Auch auf diese Anforderungen geht der aufsichtsrechtliche Rahmen der EU ein. Er beschränkt die E-Geld-Emission auf Kreditinstitute und E-Geld-Institute. ELMIs unterliegen weitgehend denselben aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen wie der Bankensektor. Der Rechtsrahmen stellt speziell auf ELMIs zugeschnittene Anforderungen an Anfangsund Eigenkapital und reguliert deren Kapitalanlagetätigkeiten. Darüber hinaus werden E-Geld-Emittenten zu einer soliden und umsichtigen Geschäftsführung verpflichtet. Die Regulierung der EU ist damit weitgehend im Einklang mit den von der EZB formulierten Mindestanforderungen an E-Geld-Institute (s. Textkasten). Vorausgesetzt, sie wird gesetzeskonform umgesetzt und die Freistellungsregelung wird ausschlileßlich im Sinne der Richtlinie angewandt, stellt sie aus heutiger Sicht eine stabile Grundlage für die effektive Aufsicht und Überwachung der E-Geld-Systeme dar. In anderen Industrieländern, bspw. in den USA und Japan, sind in der Regel noch keine speziell auf E-Geld-Systeme abzielende Gesetzesmaßnahmen beschlossen worden. Dies reflektiert in erster Linie die Tatsache, dass derzeit aufgrund der geringen Verbreitung von E-Geld in den meisten Staaten kein dringlicher Handlungsbedarf wahrgenommen wird. Außerdem bestehen vielfach ordnungspolitische Bedenken, dass mit einer Regulierung zu einem frühen Zeitpunkt im Entwicklungszyklus elektronischer Geldmedien Fortschritt und Wettbewerb auf diesem Gebiet unnötig eingeschränkt werden könnten. Die Entwicklungen im Bereich des E-Geldes werden in den meisten Industriestaaten jedoch weiterhin von den zuständigen nationalen Behörden hinsichtlich ihres Regulierungsbedarfs geprüft. Neben nationalen Ansätzen spielt bei der Überwachung von E-Geld- Systemen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden eine große Rolle. E-Geld-Einheiten können im Falle einer Mehrwährungsfähigkeit und Interoperabilität der Systeme grenzüberschreitend verwendet werden. Einerseits wird dadurch der internationale Zahlungsverkehr effizienter. Andererseits erschwert es die Arbeit der Behörden bei der Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und E-Geld-Fälschung. Daneben besteht die Möglichkeit, dass sich eigenständige, nicht direkt an nationale Währungen und Rechtsprechungen gebundene E-Geld-Systeme über Computernetzwerke international verbreiten und sich langfristig als Parallelwährungen etablieren könnten. Eine Überwachung solcher Entwicklungen im Rahmen internationaler Gremien in erster Linie der BIZ sowie einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist notwendig und wird in Zukunft intensiviert werden müssen. Fazit E-Geld bietet die Möglichkeit eines effizienteren und günstigeren Zahlungsverkehrs, insbesondere bei kleineren Beträgen. Unternehmer und Endverbraucher werden in vielen Fällen von im Vergleich zu den bestehenden Zahlungssystemen geringeren Transaktionskosten profitieren. Eine breite Nutzung von E-Geld dürfte langfristig vor allem die Verwendung von Bargeld bei Präsenzzahlungen und von Kreditkarten bei Fernzahlungen reduzieren. Den E-Geld-Emittenten ist es bislang jedoch nicht gelungen, eine flächendeckende und intensive Nutzung ihrer E-Geld-Systeme zu erreichen. Die Hindernisse liegen vor allem bei den Einstiegskosten, der noch nicht abgeschlossenen technischen Entwicklung sowie bei den Zahlungsgewohnheiten der Nutzer. E-Geld-Politik des Eurosystems*) Mindestanforderungen E-Geld-Emittenten müssen der Bankenaufsicht unterliegen. E-Geld-Systeme müssen über solide, transparente Rechtsvorschriften verfügen. E-Geld-Systeme müssen angemessene technische, organisatorische und verfahrensmäßige Sicherungen aufweisen. Schutz vor Missbrauch muss bei Entwicklung und Implementierung Rechnung getragen werden. E-Geld-Systeme müssen der jeweiligen Zentralbank alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Emittenten müssen verpflichtet werden, E-Geld auf Wunsch zum Nennwert gegen Zentralbankgeld zurückzuerstatten. Die EZB muss die Möglichkeit haben, Mindestreservepflichten für alle Emittenten von E-Geld einzuführen. Wünschenswerte Ziele Interoperabilität von E-Geld-Systemen. Garantie-, Versicherungs- oder Haftungsverbundsysteme für E-Geld-Produkte. *) Gemäß Stellungnahme der EZB vom 18. Januar Quelle: EZB; DBR Bekämpfung von E-Geld-Missbrauch bedarf internationaler Kooperation Zahlungsverkehr durch E-Geld effizienter und günstiger Kosten und Zahlungsgewohnheiten stehen schneller Verbreitung derzeit noch im Wege 14 Economics

15 conomics Seine derzeit geringe Verbreitung kann allerdings nicht über das hohe Entwicklungspotenzial elektronischen Geldes hinweg täuschen. Die möglichen Konsequenzen die hieraus für die Geldpolitik und die Geldordnung insgesamt resultieren könnten sind nicht unerheblich. Um die Effizienz der Geldpolitik und die Integrität der Geldordnungen zu gewährleisten, müssen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden möglichst frühzeitig mit einer Handlungsgrundlage ausgestattet werden, um bei Bedarf auf die damit verbundenen Herausforderungen reagieren zu können. Umsichtig reguliert dürfte eine stabile E-Geld-Infrastruktur die Effizienz der bestehenden Zahlungsverkehrssysteme und damit der Güterund Finanzmärkte stärken. Bei breiter Nutzung und umsichtiger Regulierung Effizienzgewinne für Volkswirtschaft insgesamt Steffen Kern, Weiterführende Literatur BIS, Implications for Central Banks of the Development of Electronic Money, Bank for International Settlements, Basle, October 1996 BIS, Survey of Electronic Money Developments, Committee on Payment and Settlement Systems, Bank for International Settlements, Basle, May 2000 Deutsche Bundesbank, Neuere Entwicklungen beim elektronischen Geld, Deutsche Bundesbank Monatsbericht Juni 1999 EZB, Bericht über Elektronisches Geld, Europäische Zentralbank, Frankfurt, August 1998 EZB, Fragen rund um das elektronische Geld, EZB Monatsbericht, Europäische Zentralbank, Frankfurt, November 2000 Freedman, C., Monetary Policy Implementation: Past, Present and Future, Conference Paper, Washington, July 2000, Friedman, B. M., The Future of Monetary Policy: The Central Bank as an Army with Only a Signal Corps, International Finance 2:3, 1999, S Goodhart, C. A. E., Can Central Banking Survive the IT Revolution?, Conference Paper, Washington, July 2000, research/interest/confs/upcoming/papersjuly11/july11_2000.htm Gormez, Y., Capie, F., Surveys on Electronic Money, Bank of Finland Discussion Papers 7/2000, Helsinki, June 2000 Group of Ten, Electronic Money Consumer Protection, Law Enforcement, Supervisory and Cross Border Issues, Report of the Working Party on Electronic Money, Bank for International Settlements, April 1997 Hartmann, M. E., Elektronisches Geld und Geldpolitik: Eine Analyse der Wechselwirkungen, Deutscher Universitäts-Verlag, Wiesbaden, 2000 Kabelac, G., Netzgeld als Transaktionsmedium, Diskussionspapier 5/99, Deutsche Bundesbank, Frankfurt, Oktober 1999 Woodford, M., Monetary Policy in a World Without Money, NBER Working Paper No. 7853, August 2000 Economics 15

16 conomics Alle -Produkte sind auch via erhältlich. Sie erhalten die elektronische Ausgabe im Durchschnitt vier Tage früher als die gedruckte Veröffentlichung. Wenn Sie Interesse am -Bezug haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder an das DB Research Marketing-Team: Deutsche Bank AG, DB Research, D Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (Selbstverlag). Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe gebeten. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir nicht übernehmen, und keine Aussage in diesem Bericht ist als solche Garantie zu verstehen. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers/der Verfasser wieder und stellen nicht notwendigerweise die Meinung der Deutsche Bank AG oder ihrer assoziierten Unternehmen dar. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Meinungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Weder die Deutsche Bank AG noch ihre assoziierten Unternehmen übernehmen irgendeine Art von Haftung für die Verwendung dieser Publikation oder deren Inhalt. Die Deutsche Bank Securities Inc. hat unter Anwendung der gültigen Vorschriften die Verantwortung für die Verteilung dieses Berichts in den Vereinigten Staaten übernommen. Die Deutsche Bank AG London, die der Securities and Futures Authority untersteht, hat unter Anwendung der gültigen Vorschriften die Verantwortung für die Verteilung dieses Berichts im Vereinigten Königreich übernommen. Die Deutsche Bank AG (ARBN ) hat unter Anwendung der gültigen Vorschriften die Verantwortung für die Verteilung dieses Berichts in Australien übernommen. Druck: HST Offsetdruck GmbH, Dieburg. Print: ISSN / Internet: ISSN Economics

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