Expertenplattform 2008 Aufgaben und Pflichten der Stiftungsvorstände bei der Veranlagung von Stiftungsvermögen

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1 Aufgaben und Pflichten der Stiftungsvorstände bei der Veranlagung von Stiftungsvermögen Mag. Thomas Strobach, Mag. (FH) Bettina Ziegler PricewaterhouseCoopers

2 Agenda Aufgaben und Pflichten der Stiftungsvorstände bei Veranlagung Besteuerung Rechnungslegung

3 Veranlagung

4 Sind Alternatives als Veranlagungsinstrument geeignet? Prüfung rechtlicher Schranken (z.b. Stiftungsurkunde) Auswirkungen auf Gesamtveranlagung prüfen (z.b. risikogewichteter Ertrag, Chancen/Risikoanalyse) Steuerliche/bilanzielle Aspekte prüfen Einholung Zustimmungen (z.b. Stiftungsbeirat) Laufende Kontrolle der Veranlagung (ev. Änderung der Umstände)

5 Stiftungszweck als Basis für die Asset Allocation Erfüllung des Stiftungszweckes als primäres Ziel Verpflichtung des Stiftungsvorstandes, dafür Sorge zu tragen Unter Einhaltung der Bestimmungen der Stiftungserklärung z.b. Zustimmungspflicht des Beirates/der Stifter bei bestimmten Rechtsgeschäften z.b. Betragsmäßige Höchstgrenzen für Rechtsgeschäfte Praxistipp: Für gute Dokumentation sorgen!

6 Haftungsbestimmungen des PSG Stiftungsvorstand Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters gegenüber Gläubiger ( 17 Abs 2) Haftung für aus schuldhafter Pflichtverletzung entstandenen Schaden gegenüber Privatstiftung ( 29) Gerichtliche Abberufung von Stiftungsorganen aus wichtigem Grund möglich ( 27 Abs 2) Versicherung für Stiftungsvorstände möglich ( D&O-Versicherung für Geschäftsführer/Vorstände) Achtung: Sonstige (z.b. BAO im Abgabenrecht etc.)

7 Auslagerung der Veranlagung an Experten Reduktion des Haftungsrisikos Aber: Sorgfalt bei Auswahl (Stichwort Auswahlverschulden ) Dokumentation der Auswahl, Überprüfung der Aktualität Klare Veranlagungsrichtlinien/-strategie Wahrnehmung von Kontrollfunktionen (Ertrags-/Risikoaspekte) uu Multi-Manager-Ansatz (Risikostreuung) Zeitgerechtes und adäquates Reporting Praxistipp: Cash-Flow-Planung (z.b. für Zuwendungen)

8 Besteuerung

9 Besteuerung von eigennützigen Privatstiftungen Einkunftsarten 25 % KöSt 12,5 % KöSt KöSt befreit Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte Sonderausgaben ja ja ja ja Spekulationsgewinne, wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen ja nein nein nein Zinserträge aus in- und ausländ. Forderungswertpapieren, in- und ausländ. Investmentfonds bzw. Immobilien-Investmentfondserträge nein Beteiligungsveräußerung gemäß 31 EStG 1998 nein in- und ausländische Beteiligungserträge in- und ausländische Beteiligungserträge in- und ausländische Beteiligungserträge in- und ausländische Beteiligungserträge nein nein

10 Besteuerung von Kapitalerträgen (1) Veranlagung Inländische Dividenden Ausländische Dividenden Zinsen aus Bankeinlagen und Forderungswertpapieren (inländisches Depot) Laufende Erträge aus inländischen und ausländischen Investmentfonds Laufende Erträge aus inländischen und ausländischen Immobilieninvestmentfonds Erträge aus Indexzertifikaten Besteuerung in % 0 % 0 % *) 12,5 % (Zwischensteuer) 0 % / 12,5 % (Zwischensteuer) 12,5 % (Zwischensteuer) 12,5 % (Zwischensteuer) Anmerkung *) Insoweit keine Entlastung durch ein DBA erfolgt Wenn public placement Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Spekulation

11 Besteuerung von Kapitalerträgen (2) Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge inländischer sowie weißer Investmentfonds. Vermögen In- und ausländische Aktien Bankguthaben Forderungswertpapiere (wenn public placement) Ertrag Dividenden 20 % Substanzgewinne 80 % Substanzgewinne Zinsen Zinsen Substanzgewinne Besteuerung steuerfrei 12,5 % steuerfrei 12,5 % 12,5 % steuerfrei

12 Besteuerung von Kapitalerträgen (3) Schwarze Fonds Schwarze Fonds unterliegen einer Pauschalbesteuerung in Höhe von 12,5 % wenn kein Selbstnachweis der tatsächlichen ausschüttungsgleichen Erträge erfolgt Immobilieninvestmentfonds Public placement: 12,5 % Zwischensteuer Private placement: 25 % Körperschaftsteuer

13 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen Spekulationsfrist bei beweglichen Sachen 1 Jahr bei Optionen, wenn innerhalb eines Jahres abgewickelt bei Termingeschäften keine Frist Differenz Veräußerungserlös Anschaffungskosten abzüglich direkt mit der Transaktion im Zusammenhang stehende Kosten unterliegen 25 % Körperschaftsteuer Managed Accounts -Problem auch bei der Privatstiftung

14 Besteuerung von alternativen Investment-Kapitalveranlagungen (1) Indexzertifikate Keine Zwischensteuer wenn vor dem begeben, Rückzahlung indexabhängig und nicht zumindest zu 20% garantiert Begebung nach dem > 12,5 % Zwischensteuer Spekulationsgeschäft -> 25 % Körperschaftsteuer Sondertatbestand: Daueremissionen

15 Besteuerung von alternativen Investment-Kapitalveranlagungen (2) Immobilieninvestments Immobilienaktien -> steuerfreie Dividenden Immobilieninvestmentfonds Inländische: großer Anteil an steuerpflichtigen Ertragsbestandteilen Ausländische: Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge (allerdings wenn Grundstücke im Ausland: in Ö keine Besteuerung lt DBA)

16 Besteuerung von alternativen Investment-Kapitalveranlagungen (3) Hedge-Fonds Genussscheine (Forderungswertpapier/Beteiligung) Indexzertifikate (Schuldverschreibung/Spekulationsgeschäft) Investmentfondsanteile (idr ausländische, daher Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge in Österreich wichtig)

17 Besteuerung von alternativen Investment-Kapitalveranlagungen (4) Schiffs- und Immobilienbeteiligungsmodelle zb als GmbH & Co KG mit Sitz in DE, NL Kommanditbeteiligung unterliegt idr 25 % Körperschaftsteuer, durch Anwendung von DBA idr viel niedrigere Steuersätze Günstige Tonnagenbesteuerung

18 Rechnungslegung

19 Bilanzmäßige Erfassung von alternativen Investments (1) Bilanzierungsgrundsätze des UGB Gemildertes Niederstwertprinzip Zuschreibungswahlrecht (Ausnahme: Beteiligungen) EStG (umgekehrte Maßgeblichkeit) Aktivierung nachweislich versteuerter ausschüttungsgleicher Erträge Kein Ausweis von Umlaufvermögen

20 Bilanzmäßige Erfassung von alternativen Investments (2) Bonds, Zertifikate Abgrenzung Stückzinsen Investment-/Immobilienfonds Aktivierung versteuerter ausschüttungsgleicher Erträge Schiffs-/Immobilienbeteiligungen Spiegelbildliche Anpassung der Beteiligung an das Kapitalkonto der Personengesellschaft

21 Sind Alternatives als Veranlagungsinstrument geeignet? Ja, zur Beimischung ins Portfolio unter regelmäßiger Beachtung der Risiko-/Ertragsauswirkungen, wenn zulässig (Stiftungsurkunde etc.), wenn steuerliche/bilanzielle Aspekte beachtet werden (z.b. Selbstnachweis ausschüttungsgleicher Erträge von ausländischen Investmentfonds).

22 Ansprechpartner bei PwC Mag. Thomas Strobach Director Financial Services phone: fax: thomas.strobach@at.pwc.com Mag. (FH) Bettina Ziegler Manager Financial Services phone: fax: bettina.ziegler@at.pwc.com PricewaterhouseCoopers Erdbergstrasse 200 A-1030 Vienna, Austria

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