Aktive Radverkehrsförderung auf Ebene der Landkreise

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1 Radverkehr in Schleswig-Holstein Fachtagung Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein Neumünster, Oktober 2010 Aktive Radverkehrsförderung auf Ebene der Landkreise - Praxisbeispiel Rhein-Erft-Kreis - Dipl.-Ing. Achim Kapp, Amt für Straßenbau- & Verkehr Gliederung - Der Rhein-Erft-Kreis - Radverkehrsförderung auf Ebene der Landkreise - Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kreisen - Netzhierarchie der Velo - Routen - Freizeitverkehr & Radtourismus - Alltagnetz für den Radverkehr 2 1

2 Der Rhein-Erft-Kreis... fahrradfreundliche Region im Herzen des Rheinlandes Dipl.-Ing. (FH): Achim Kapp Studium des Bauingenieurswesens an der FH Köln, Studienschwerpunkt Verkehrswesen 1988 Verkehrsplaner beim Rhein-Erft-Kreis (REK) Fahrradbeauftragter des REK seit 2001 Leiter des Amtes für Straßenbau & Verkehr des REK 3 Der Rhein-Erft-Kreis... fahrradfreundliche Region im Herzen des Rheinlandes 4 2

3 Radverkehrsförderung rderung auf Ebene der Landkreise Freiwillige oder gesetzliche Aufgabe? 49 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) Radverkehrsnetze (1) Die Gemeinden sollen in Abstimmung mit den anderen Trägern der Straßenbaulast darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den Radverkehr im Gemeindegebiet geschaffen wird (2) In gleicher Weise sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird In NRW besteht der gesetzliche Auftrag, dem Radverkehr ein lokales und regionales Netz zur Verfügung zu stellen In den meisten anderen Bundesländern bestehen ähnliche Regelungen, z.b. in den Förderrichtlinien 5 Radverkehrsförderung rderung auf Ebene der Landkreise Fördervoraussetzungen in Schleswig-Holstein Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein: 2.1 Förderung nach GVFG-SH und FAG Gegenstand der Förderung: Bau und Ausbau verkehrswichtiger, innerörtlicher Straßen (auch selbstständige, innerörtliche Radwege) 4.1 Fördervorausetzung Fördervoraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben in einem Generalverkehrsplan... oder nach einem für die Beurteilung der Förderfähigkeit gleichwertigen Plan vorgesehen ist. Regionales Radverkehrskonzept erarbeiten! 6 3

4 Radverkehrsförderung rderung auf Kreisebene... freiwillige oder gesetzliche Aufgabe? Auswirkungen des 49 StrWG NRW für die Praxis: Bedürfnissen des Radverkehrs soll baulastträgerübergreifend Rechnung getragen werden (integriertes Verkehrskonzept) Alle Baulastträger sollen Kreise und Gemeinden beim Aufbau eines Radverkehrsnetzes unterstützen (z.b. durch Neubau von straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen) Das Land NRW muss ausreichende finanzielle Unterstützung gewähren, damit Kreise und Gemeinden dem gesetzlichen Ziel auch zeitnah gerecht werden können 7 Radverkehrsförderung rderung auf Kreisebene... freiwillige oder gesetzliche Aufgabe? Problem Bundesstraßen Es gilt das Bundesfernstraßengesetz, nicht die Straßengesetze der Länder, Bundesstraßen sind Fernstraßen Der Bund ist nicht verpflichtet, geschlossene Radverkehrsnetze im Zuge der Bundesstraßen zu schaffen Der Bund hat für die Sicherheit des Verkehrs auf Bundesstraßen zu sorgen, dies kann die Entflechtung des Verkehrs erfordern Der Bund hat die Pflicht straßenbegleitende Radwege anzulegen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert Tipp: Bundesstraßenabschnitte in Netzkonzepte einbinden 8 4

5 Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kreisen: Koordinierungszuständigkeit der Gemeinden Gemeinden haben eine besondere Koordinierungsaufgabe für Radverkehrsverbindungen innerhalb ihres Gemeindegebiets Sie sollen darauf hinwirken, dass die Ortsteile untereinander und mit dem Ortszentrum radverkehrsgerecht verbunden werden Koordinierungszuständigkeit endet nicht an den OD- Grenzen, sondern umfasst das gesamte Gemeindegebiet Baulast und Koordinierungszuständigkeit fallen bei der gemeindlichen Netzplanung für den Radverkehr auseinander 9 Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kreisen: Koordinierungszuständigkeit der Kreise Kreise haben eine besondere Koordinierungsaufgabe für regionale Radverkehrsverbindungen Sie sollen darauf hinwirken, dass die kreisangehörigen Gemeinden radverkehrsgerecht miteinander verbunden werden im Rahmen ihrer Funktion als Baulastträger der Kreisstraßen, durch Einwirkung auf andere Baulastträger Baulast und Koordinierungszuständigkeit fallen auch bei der regionalen Netzplanung für den Radverkehr auseinander Baulastträgerübergreifendes regionales Radverkehrskonzept notwendig - Erstellung ist Kreisaufgabe 10 5

6 Netzhierarchie der Velo- Routen Ansatz in NRW: Landesweites Alltagsradverkehrsnetz ( km) ist flächendeckend in einheitlichem Standard ausgeschildert (Maschenweite = Ortsabstand) Netzverdichtung des Alltagsroutennetzes erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene in gleichem Schilderstandard Alle radtouristischen Routen sowie Freizeit und Themenrouten werden durch Einschübe in die Alltagswegweisung integriert (auch EuroVelo und D- Routen) 11 Freizeitverkehr & Radtourismus 12 6

7 Freizeitverkehr & Radtourismus Radferntouren EuroVelo- Routen D- Routen 13 Freizeitverkehr & Radtourisus Landesweite Radverkehrsnetze ( Fernradwege ) In NRW existiert kein landesweites Freizeitnetz 14 7

8 Freizeitverkehr & Radtourismus Radregion Rheinland 15 Freizeitverkehr & Radtourismus Freizeitverkehr & Radtourismus Regionales Freizeitnetz / Radtouristisches Netz Kreiswanderkarte Traditionelle Kreisaufgabe Karte wird unter fachlicher Beteiligung des Naturparks Rheinland des Rhein- Erft- Tourismus e.v. der Kommunen des ADFC erstellt und regelmäßig neu aufgelegt. 16 8

9 Freizeitverkehr & Radtourismus... Regionales Freizeitnetz / Radtouristisches Netz - (Themen)routen im Rhein-Erft-Kreis 17 Freizeitverkehr & Radtourismus Regionales Freizeitnetz / Radtouristisches Netz... (Themen)routen im Rhein-Erft-Kreis: Ausschilderung FGSV-Merkblatt 1) Eigenes Design Keine 1) Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Radverkehr 18 9

10 Freizeitverkehr & Radtourismus Regionales Freizeitnetz / Radtouristisches Netz - Standardisierung & Systematisierung Die Kreise sollen darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz geschaffen wird Verhinderung mehrerer von einander unabhängiger Netze im Kreisgebiet Verhinderung von Wildwuchs bei der Ausschilderung neuer Routen Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW Freizeitverkehr & Radtourismus... Regionales Freizeitnetz / Radtouristisches Netz - Standardisierung & Systematisierung FGSV - Merkblatt für die wegweisende Beschilderung für den Radverkehr Beispiel Pfeilwegweiser: Fernziel/Nahziel Streckenpiktogramm Rahmenpfeil Fahrradpiktogramm Entfernungsangabe Themenrouteneinschübe 20 10

11 Freizeitverkehr & Radtourismus... Regionales Freizeitnetz / Radtouristisches Netz - Standardisierung & Systematisierung Knotenpunktaufsatz ( Hütchen ) mit Netzknotennummer Knotenpunktsystem Zusatzplakette (Einschub mit Hinweis auf nächsten Netzknoten) 21 Freizeitverkehr & Radtourismus... Regionales Freizeitnetz / Radtouristisches Netz - Knotenpunktsystem 22 11

12 Freizeitverkehr & Radtourismus Marketing Organisation von und Beteiligung an Fahrradaktionstagen 23 Freizeitverkehr & Radtourismus Marketing Beteiligung an Touristikmessen (Rhein-Erft-Tourismus e.v.) 24 12

13 Freizeitverkehr & Radtourismus Marketing Herausgabe von und Mitwirkung an Flyern und Broschüren 25 Alltagsnetz für den Radverkehr 26 13

14 Alltagsverkehr Radverkehrsnetz NRW Anlass für die Projektierung eines landesweiten Radverkehrsnetzes: In den letzten 25 Jahren wurden vom Land NRW ca. 1,2 Mia. für den Bau von ca km Radwegen bereitgestellt Diese Radwege sollten nun in ein flächendeckendes System von fahrradfreundlichen Achsen eingebunden werden Alle Städte und Gemeinden des Landes sollten mit einem einheitlichen Fahrradleitsystem auf kurzen und direkten Wegen alltagstauglich miteinander verknüpft werden Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) sollen die fahrradfreundliche Infrastruktur mit Unterstützung des Landes weiterentwickeln 27 Regionales Alltagsnetz für den Radverkehr Verkehrsentwicklungsplan - Entwicklung und Abstimmung eines Netzentwurfes Ingenieurbüro erarbeitet 1. Netzentwurf - Schaffung durchgängiger Verbindungen zw. kommunalen Zentren (Regionale Haupt- und Nebenachsen) - Angebotsplanung, die sich am landesweiten Radverkehrsnetz sowie am Radwegebestand und bestimmten Nachfragerelationen orientiert Ing.-büro stimmt Netzentwurf mit dem Auftraggeber (Kreis) ab VERWALTUNG Kreis stimmt Netzentwurf mit ADFC und Kommunen ab Beschlussfassung in kommunalen Räten Beschlussfassung im Kreistag POLITIK 28 14

15 Regionales Alltagsnetz für den Radverkehr Entwicklung und Abstimmung des Netzentwurfes auf Verwaltungsebene Beteiligte - 10 kreisangehörige Kommunen (9 Städte, 1 Gemeinde) - Landesbetrieb Straßen NRW (LBS NRW) - ADFC - Kreisverband Fahrradbeauftragte - Kommunen und LBS NRW haben Fahrradbeauftragte / Ansprechpartner - Sie steuern und koordinieren den Abstimmungsprozess - Ohne zentr. Ansprechpartner Abstimmung praktisch nicht durchführbar 29 Regionales Alltagsnetz für den Radverkehr... Entwicklung und Abstimmung des Netzentwurfes auf Verwaltungsebene Funktion Fahrradbeauftragte - Behördlicher Lobbyist mit Koordinations- und Motor - Funktion für alle Fahrrad-Angelegenheiten - Interner und externer Verbindungsoffizier - Ansprechpartner für Bürgerinnen/ Bürger Anforderungsprofil Fahrradbeauftragte - Eigenen Rückenwind organisieren können - Diplomatisches Geschick haben - Langen Atem haben 30 15

16 Regionales Alltagsnetz für den Radverkehr Alltagsnetz Rhein-Erft-Kreis 31 Regionales Alltagnetz für den Radverkehr Alltagsnetz Rhein-Erft-Kreis - Umsetzungskonzept Überprüfung der Radverkehrsverträglichkeiten Unverträgliche Strecken Fehlende oder stark unterdimensionierte Radverkehrsanlagen auf Strecken mit hohem Kfz- Verkehrsanteil und hohem Geschwindigkeitsniveau Bedingt verträgliche Strecken Fehlende oder leicht unterdimensionierte Radverkehrsanlagen bei niedrigem KFZ-Verkehrsanteil (im Wesentlichen aber ERA- bzw. StVO- konform) Verträgliche Strecken 32 16

17 Regionales Alltagnetz für den Radverkehr Alltagsnetz Rhein-Erft-Kreis - Umsetzungskonzept - Streckenmängel 33 Regionales Alltagsnetz für den Radverkehr Alltagsnetz Rhein-Erft-Kreis - Umsetzungskonzept - Festlegung von Prioritäten Kreisverwaltung erarbeitet einen ersten Vorschlag - Einteilung in 3 Prioritätenstufen - Beseitigung unverträglicher Streckenabschnitte hat oberste Priorität - Abschnitte des RVN NRW und Hauptachsen haben hohe Priorität Abstimmung mit ADFC, LBS NRW, Kreisangehörigen Kommunen Beschlussfassung in kommunalen Räten Beschlussfassung in den zuständigen Gremien des Kreistages Kreis versendet an Baulastträger speziell aufbereitete Prioritätenlisten 34 17

18 Regionales Alltagsnetz für den Radverkehr Standards für die Radverkehrsplanung : Bei Maßnahmen im regionalen Alltagsnetz sollen von allen Baulastträgern hohe einheitliche innovative Qualitätsstandards angewandt werden Rhein-Erft-Kreis trat 1996 als erster Landkreis in NRW der AGFS bei Kreis setzt innovative Maßnahmen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr um, die z.t. auch über ERA und StVO hinausgehen Kreis und Kommunen haben sich verpflichtet, diese Standards anzuwenden (Beschlussfassung in den zuständigen Gremien) 35 Regionales Alltagsnetz für den Radverkehr 36 18

19

20 Planungsphilosophie: Fahrradverkehr ist Fahrzeugverkehr (StVO sieht dies anders!) Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn Radverkehr auf der Fahrbahn ist Normalfall Radverkehr auf Radverkehrsanlagen ist der Ausnahmefall Falls Mitbenutzung der Fahrbahn nicht hinreichend sicher ist, wird der Radverkehr innerorts auf markierten Streifen, außerorts auf Radwegen geführt Innerortsführung auf Radwegen ist der absolute Ausnahmefall

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25 kompakter Kreisel Ø 30 m außerorts Minikreisel Ø 25 m innerorts 49 Minikreisel Kompakter Kreisel 50 25

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27 Regionales Alltagnetz für den Radverkehr Marketing Veröffentlichungen der AGFS Durchführung von und Mitwirkung an Fortbildungsveranstaltungen 53 Forschungs - und Demonstrationsprojekt Fußgängerüberwege Anlass Immer mehr Fußgänger LSA nicht mehr finanzierbar Mittelinseln als Querungshilfen zu teuer Initiative REK zur Renaissance der Zebrastreifen Erörterung mit LBS NRW Erörterung mit Landesverkehrsministerium Gründung eines Arbeitsstabes (Ministerium, LBS NRW, Kreisverwaltung, Polizei und Unfallkommission REK) Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen 54 27

28 Forschungs - und Demonstrationsprojekt Fußgängerüberwege Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen 55 Forschungs - und Demonstrationsprojekt Fußgängerüberwege Neues FGÜ - Design Markierte Mittelinsel ohne Poller 56 28

29 Forschungs - und Demonstrationsprojekt Fußgängerüberwege Neues FGÜ - Design (Beispiel) Markierte Einengung mit Radfahrstreifen / Schutzstreifen 57 Adressen & Kontakte Rhein-Erft-Kreis Fahrradbeauftragter Herr Zünskes Willy-Brandt-Platz Bergheim Tel.: / fahrradbeauftragter@rhein-erft-kreis.de Web: ADFC Landesverband NRW e.v. Herr Kalle Hohenzollernstr Düsseldorf Tel.: 0211 / info@adfc-nrw.de Web: Nordrhein-Westfalen Tourismus e. V. Frau Behringer Tel.: / behringer@nrw -tourismus.de Web: Rhein-Erft-Tourismus Frau Litto Europaallee Frechen Tel.: / litto@rhein-erft-tourismus.de Web: AGFS Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden u. Kreise in NRW e.v. Frau Fuchs Konrad-Adenauer-Platz Krefeld Tel.: / info@fahrradfreundlich.nrw.de Web: Ministerium für Verkehr, Energie & Landesplanung des Landes NRW Herr London Tel.: 0211 / peter.london@mvel.nrw.de Web: Landesbetrieb Straßenbau NRW Frau Schroll Tel.: 0209 / peter.london@mvel.nrw.de Web: Weitere Info s im Internet zum landesweiten Radverkehrsnetz und zum Fahrradfahren in NRW unter:

30 Foto: Heinz Raach Herzlichen Dank für r Ihre Aufmerksamkeit! 59 30

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